Bullinger: Kreistage sollen ausgewogene Gebührensätze festlegen
Chance für kleinere Schlachtbetriebe, sich am Markt erfolgreich zu – Der landwirtschaftspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Friedrich Bul-linger, sagte in einer Landtagsdebatte über „Fleischbeschaugebühren in Baden-Württemberg und EU-Vorgaben“ unter anderem:
„Die Gebühren der Schlachthöfe in Baden-Württemberg waren in den vergangenen Jahren immer wieder Thema unserer landwirtschaftlichen Debatten. Mit dem Hinweis auf eventuelle unerlaubte Wirtschaftssubventionen hat die EU gefordert, dass bei der Festlegung der Schlachthofgebühren das Prinzip der Kostendeckung zu berücksichtigen sei. Gleichzeitig hat sie aber auch Mindestgebühren genannt. Diese Mindestgebühren haben wir in Baden-Württemberg in der Vergangenheit zugrunde gelegt. Eine andere Lösung wie zum Beispiel das genannte generelle Kostendeckungsprinzip hat Mitte der 90er Jahre das Landwirt-schaftsministerium unter der damaligen Ministerin Gerdi Staiblin vorgeschlagen. Der Landtag ist dem Vorschlag des Ministeriums mit großer Mehrheit, auch mit den Stimmen der Opposi-tion, entgegengetreten. Die FDP-Landtagsfraktion hat stets die Meinung vertreten, dass die Festlegung einheitlicher Gebührensätze die kommunalen Schlachthöfe nicht nur zur konse-quenten Wirtschaftlichkeit zwingt, sondern insbesondere für klein strukturierte Schlachtbe-triebe ein entscheidender Faktor ist, sich am Markt zu behaupten. Kostensteigerungen belasten eben nicht in erster Linie die Großschlachthöfe, die weitgehend durchrationalisiert sind. Sie sind dort unausweichlich, wo kleine Strukturen überwiegen. Bei Gebühren, die sich ausschließlich am jeweiligen Aufwand orientieren, wären große Schlachtbetriebe logischerweise im Vorteil. Kleinere Schlachtbetriebe müssten ihre höheren Gebühren, da diese am Markt nicht zu holen sind, an die landwirtschaftlichen Betriebe wei-tergeben, dies mit der Konsequenz, dass nur noch die jeweils billigsten Schlachthöfe,also die jeweils größten, angefahren werden. Nicht nur wegen den Tiertransporten, sondern auch im Sinne unserer heimischen Landwirtschaft hat sich die FDP im Landtag für einheitli-che Fleischbeschaugebühren ausgesprochen. Nun ist bekannt, dass durch die Verwaltungsreform die Zuständigkeit für die Festsetzung von Gebühren in vielen Bereichen vom Land auf die Landkreise übergegangenen ist. Dies war und ist nach wie vor die richtige Entscheidung. Nun dürfen wir anderseits nicht beklagen, wenn die Landkreise ihren größeren politischen Spielraum auch ausnutzen. Hier sind die Kreisräte gefordert, die den nicht vom Volk gewählten Landräten auf die Finger schauen müssen. Die Landesregierung hat in ihrer Stellungnahme zum Antrag der SPD dargelegt, dass die Gebühren über eine Arbeitsgruppe mit Vertretern aus allen Verwaltungsbereichen festgelegt wurden. Es wurde eine Mustergebührenverordnung unter strenger Berücksichtigung der EU-rechtlichen Vorgaben erstellt. Weitere Maßnahmen halten wir weder für erfor-derlich noch für möglich. Es obliegt den jeweiligen Kreistagen, eine ausgewogene Gebühren-festsetzung zu finden, die sowohl die fiskalische Seite als auch die Belange der Landwirtschaft und des Tierschutzes berücksichtigt. Hier gibt es Entscheidungsfreiräume in den Kreistagen, – wie bei der Abschaffung der Jagdsteuer. Für die FDP/DVP-Fraktion kann ich darüber hinaus alle betroffenen Landwirte und vor allem die fleischverarbeitende Wirtschaft darauf hinweisen, dass das Fleischhygienegesetz des Landes Baden-Württemberg ausdrücklich die Möglichkeit bietet, sogenannte beliehene Un-ternehmen einzusetzen. Siehe Antwort auf den Parlamentarischen Antrag meines Kollegen Dr. Wetzel, DS 14/1050 und dessen Behandlung im Landwirtschaftsausschuss. Das heißt: Nicht nur die Landkreise sind in der Lage, effektivere Personal- und Organisationsstrukturen zu schaffen. Dies ist auch der privaten Wirtschaft möglich.Ich denke, die Landkreise müssen sich bei weiteren Gebührenerhöhungen damit auseinan-dersetzen, dass sie auch neue Wettbewerbsstrukturen schaffen können, wenn die private Wirtschaft verstärkt auf solche beliehenen Unternehmer zurückgreift.“