FDP-Fraktionsvorsitzende: Länderfinanzausgleich nicht länger hinnehmbar
Ausgleichssystem muss einfach, transparent und vor allem gerecht sein – „Mit seinen ersten Überlegungen bestärkt uns Professor Dr. Hanno Kube in der Absicht, gegen den Länderfinanzausgleich Klage vor dem Bundesverfassungsgericht zu erheben. Wir sind nicht bereit, dieses ungerechte und leistungsfeindliche Aus-gleichssystem weiter hinzunehmen, eine Neuordnung ist unumgänglich.“ Dies sagten die Vorsitzenden der FDP-Fraktionen in den Landtagen von Baden-Württemberg, Hessen und Bayern, Dr. Hans-Ulrich Rülke, Florian Rentsch und Thomas Hacker auf einer Landespressekonferenz im Stuttgarter Landtag.
Prof. Dr. Kube ist von den drei Landtagsfraktionen beauftragt worden, bis zum Herbst dieses Jahres ein Gutachten für eine mögliche Verfassungsklage auszuarbeiten. Der Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht und Steuerrecht an der Universität Mainz kommt zum Schluss, dass die derzeitige Ausgestaltung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs „den verfassungsrechtlichen Vorgaben nicht gerecht wird“. Nach den Worten von Prof. Kube fehlt es nach wie vor an einem klaren und eindeutigen Maßstäbegesetz, wie es das Bundesverfassungsgericht verlangt hat. Im Ausgleich zwischen Bund und Ländern sei vor allem zu bemängeln, dass das Umsatzsteueraufkommen nicht in der Weise verteilt wird, wie es das Grundgesetz vorschreibt. Im Ausgleich unter den Ländern sei festzustellen, dass deren Finanzkraft, nach der sich die Ausgleichsforderungen bemessen, gegenwärtig auf fragwürdige Weise ermittelt wird, insbesondere mit Blick auf die sogenannte Einwohner-veredelung. Auch sei zu prüfen, ob die derzeit erreichte Nivellierung noch verfassungsgemäß ist. Im Ergebnis gehe nicht an, dass Nehmerländer Leistungen finanzieren, die sich Geberländer versagen, so zum Beispiel den kostenfreien Besuch des Kindergartens. Schließlich sei zu klären, ob die Bundesergänzungszuweisungen in heutiger Ausgestaltung mit der Verfassung vereinbar sind. Problematisch erschienen, so der Mainzer Professor, etwa die Zuweisungen wegen überdurchschnittlicher hoher Kosten politischer Führung. Prof. Kube: „Es ist die autonome Entscheidung jedes Landes, als Land zu existieren, die Kosten der politischen Führung sind allerdings eine Folge dieser Entscheidung.“ Kubes Forderung: „Der Länderfinanzausgleich muss wieder hinreichend einfach, transparent und vor allem gerecht, das heißt insbesondere angemessen anreizorientiert geregelt werden.“ Auch sei der finanzielle Druck durch die neue Schuldenbremse und die europäischen Verpflichtungen zu be-rücksichtigen.Hans-Ulrich Rülke erinnerte daran, dass im baden-württembergischen Koalitionsvertrag festgehalten ist, dass eine erneute Klage des Landes vor dem Bundesfassungsgericht konkret zu prüfen sei. Rülke: „Für mich ist klar, dass ein Länderfinanzausgleich, der keine notwendigen Anreize für die Nehmerländer setzt, angreifbar und auf Dauer nicht zu halten ist. Die Nehmerländer haben systembedingt kein Interesse daran, in die Entwicklung und Stärkung ihrer eigenen Wirtschaftskraft zu investieren. Für uns bleibt die Klage vor dem Bundesverfassungsgericht Ultima Ratio. Sollte es auf Seiten der anderen Bundesländer jedoch keine Bereitschaft für eine einvernehm-liche Lösung geben, so sind wir fest entschlossen, den Klageweg zu beschreiten.“Florian Rentsch betonte, dass bedingungslose Solidarität aufgrund der durch Prof. Kube vorgetragenen Überlegungen „niemand mehr von uns abverlangen kann. Eine Neuordnung des Länderfinanzausgleichs ist unumgänglich.“ Thomas Hacker sagte, dass niemand die Notwendigkeit einer Grundsolidarität der Länder untereinander bestreite. „Im Interesse unserer Bundesländer und in Verantwortung gegenüber den Menschen in unserem jeweiligen Bundesland ist die bestehende Situation jedoch nicht länger hinnehmbar.“