Pressemitteilung

07.Februar 2017

Gemeinsame Pressemitteilung der Fraktionen Grüne, CDU, SPD und FDP/DVP im Landtag von Baden-Württemberg

Die Fraktionen Grüne, CDU, SPD und FDP/DVP im Landtag von Baden-Württemberg haben heute über die finanziellen Leistungen an die Abgeordneten und über deren Altersversorgung beraten. Vorausgegangen waren Gespräche auf Ebene der Parlamentarischen Geschäftsführer sowie der Fraktionsvorsitzenden.

Die vier Fraktionen haben in Anlehnung an Regelungen des Deutschen Bundestages eine Erhöhung des Budgets für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, eine Erhöhung der Kostenpauschale für die Abgeordneten, eine Änderung beim Indexierungsverfahrungen sowie (Grüne, CDU und SPD, nicht FDP/DVP) ein Optionsmodell bei der Altersversorgung beschlossen.

Mit Beginn der 15. Wahlperiode im Jahr 2011 wurde der Landtag vom Teilzeitparlament zum Vollzeitparlament. Inzwischen hat der Landtag fünf Jahre Erfahrung mit seiner Reform gesammelt. So war es nach Auffassung der vier auch in der vergangenen Wahlperiode im Parlament vertretenen Fraktionen an der Zeit, die mit der Umstellung auf ein Vollzeitparlament vollzogenen Reformen auf ihre Wirksamkeit hin zu überprüfen. Anpassungen können nun zeitig in dieser neuen, 16. Wahlperiode vorgenommen werden und im Haushalts 2017 wirksam werden.

Die Anforderungen an die Abgeordneten eines Vollzeitparlaments sind erheblich größer gegenüber denen eines Teilzeitparlaments. Die vergangene Wahlperiode hat diese Anforderungen deutlich gemacht. Die vier Fraktionen sind sich darin einig, dass für ein gut arbeitendes Parlament Änderungen in einigen Punkten der Parlamentsreform notwendig sind.

Die Kontrolle der Regierung, das Haushaltsrecht, das Gesetzgebungsrecht, eine Wahlkreisarbeit, die dem Wunsch der Bürgerinnen und Bürgern nach einem kurzen Draht zu ihren Abgeordneten gerecht zu werden vermag – all das erfordert eine angemessene Ausstattung der Abgeordnetenbüros am Sitz des Landtags und in den Wahlkreisen, eine angemessene Entschädigung der Abgeordneten und eine angemessene Zuarbeit durch qualifizierte wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, in der Regel mit Hochschulabschluss.

Die Änderungen sollen zum 1. Mai 2017 in Kraft treten. Die entsprechende Änderung des Abgeordnetengesetzes wird am Donnerstag, 9. Februar, in erster Lesung beraten. Die finanziellen Auswirkungen in 2017 werden am selben Tag mit Änderungsanträgen in zweiter Lesung des Staatshaushaltsplans eingebracht.

 

Andreas Schwarz Fraktionsvorsitzender Grüne

Prof. Dr. Wolfgang Reinhart Fraktionsvorsitzender CDU

Andreas Stoch Fraktionsvorsitzender SPD

Dr. Hans-Ulrich Rülke Fraktionsvorsitzender FDP

 

Diese Änderungen bei der Beschäftigung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, bei der Entschädigung von Abgeordneten und beim Indexierungsverfahren der Abgeordnetenentschädigung haben die Fraktionen Grüne, CDU, SPD und FDP/DVP beschlossen:

Die Fraktionen haben sich auf eine Angleichung an die Regelungen des Deutschen Bundestages verständigt. Das Budget für die Beschäftigung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie die Kostenpauschale für die Abgeordneten werden auf 50 Prozent des Niveaus beim Deutschen Bundestag angepasst. Die Abgeordnetenentschädigung bleibt dabei unverändert.

Budget für die Beschäftigung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Abgeordnetenbüros: 10.438,08 Euro monatlich (bisher: 5.409,43 Euro) Damit wird den gestiegenen Anforderungen eines Vollzeitparlaments Rechnung getragen. Die Anpassung erlaubt die Beschäftigung von wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im höheren Dienst und sichert den Abgeordneten den Zugang zu sehr gut qualifiziertem Personal. Finanzielle Auswirkungen bei vollem Ausschöpfen der Pauschale durch alle Abgeordneten:

Max. 10,9 Millionen Euro pro Jahr. In 2017: max. 7,26 Millionen Euro.

Kostenpauschale:

2.160,00 Euro monatlich (bisher: 1.548,00 Euro) Finanzielle Auswirkungen: 1.050.192,00 Millionen Euro pro Jahr. In 2017: 700.128,00 Euro.

Indexierungsverfahren:

Umstellung auf Nominallohnindex für Vollzeitbeschäftigte mit dem Vorjahr als Vergleichsmaßstab (bisher: Bruttoverdienstindex mit Basisjahr 2010 als Vergleichsmaßstab)

Finanzielle Auswirkungen: Können nicht vorhergesagt werden, sind aber geringfügig. So wäre die durchschnittliche jährliche Anpassung der Abgeordnetenentschädigung in den vergangenen sieben Jahren mit 2,04 Prozent leicht niedriger gewesen als beim derzeitigen Indexierungsverfahren (2,15 Prozent). Die Anpassung erfolgt wie bisher jeweils zum 1. Juli eines Jahres.

Diese Änderungen bei der Altersversorgung der Abgeordneten haben die Fraktionen Grüne, CDU und SPD beschlossen; die Fraktion FDP/DVP trägt diese nicht mit:

Bei der Altersversorgung haben die drei Fraktionen ein Optionsmodell beschlossen. Der Landtag wird sich zum geplanten Stichtag 1. Mai 2017 mit der Einführung einer staatlichen Altersversorgung auch hier den Regelungen des Deutschen Bundestages anpassen. Die Abgeordneten können künftig (nicht rückwirkend) zwischen der privaten Altersversorgung (bisherige Regelung seit der Parlamentsreform 2011) und einer staatlichen Altersversorgung entsprechend der Regelungen des Deutschen Bundestages wählen.

Für die private Altersversorgung bleibt es bei dem bisherigen Vorsorgebeitrag, den das Land den Abgeordneten bezahlt, in Höhe von 1.679,00 Euro.

Für die staatliche Altersversorgung wird mit jedem Mandatsjahr eine Altersversorgung in Höhe von 2,5 Prozent der monatlichen Abgeordnetenentschädigung erworben. Die Höchstversorgung liegt bei 65 Prozent nach 26 Mandatsjahren. Die Zahlung der Altersversorgung setzt mit der Vollendung des 67. Lebensjahres ein. 14 von 16 Landesparlamenten haben eine staatliche Altersversorgung für ihre Abgeordneten.

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