Glück: Chancengleichheit entsteht nicht durch Quoten, sondern durch Bildung
In der heutigen ersten Beratung zur Einführung eines Gesetzes zur Verbesserung der Chancengleichheit und Teilhabe im Landtag sagte der integrationspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion Andreas Glück:
„Im Gesetzesentwurf kommen einige Ziele zum Ausdruck, die wir durchaus begrüßen. Selbstverständlich bekennen wir uns zur Chancengleichheit von Migranten, die schon heute über ein Viertel der Baden-Württemberger ausmachen. Die Festschreibung von Quoten in Gesetzen halten wir aber nicht für den richtigen Weg, da dies unserer Auffassung widerspricht, dass man in Gremien oder Führungsstrukturen eigentlich auf die Kompetenz und nicht auf die Herkunft achten sollte. Chancengleichheit entsteht nicht durch Quoten, sondern durch Bildung und dadurch, dass man jeden nach seiner Qualifikation dort abholt, wo er gerade steht.
Die geplante Festschreibung von Freistellungsmöglichkeiten aus religiösen Gründen halten wir für eine unnötige Bevormundung der Arbeitgeber. Diese zeugt nur von grün-rotem Misstrauen gegenüber den Unternehmern im Land. Diejenigen, die im Land Arbeitsplätze schaffen und sich längst bereitgefunden haben, Integration durch den Zugang zu Arbeit zu fördern, sollte man nicht weiter in ihrer unternehmerischen Freiheit einschränken.“