Glück: Jede Erleichterung bei der Berufsanerkennung ist Schritt zu Einwanderungsgesetz
In der heutigen ersten Beratung zur Änderung des Berufsanerkennungsgesetzes im Landtag sagte der integrationspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion Andreas Glück:
„Der Gesetzesentwurf dient der Umsetzung einer europäischen Richtlinie und soll die Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen weiter erleichtern. Dies halten wir vor dem Hintergrund des demographischen Wandels und der Herausforderungen des Fachkräftemangels für unentbehrlich. Eine qualifikationsnahe Beschäftigung ist nicht nur Integrationsmotor, sondern ermöglicht dem Migranten auch, seinen Lebensunterhalt selbst zu bestreiten. Die neuen Regelungen zum europäischen Berufsausweis, den Vorwarnmechanismus bei Berufsverboten in anderen Ländern und nicht zuletzt die Verfahrenserleichterungen begrüßen wir. So bedeutet etwa die Öffnung des elektronischen Verfahrens für die Flüchtlinge eine wesentliche Verbesserung zum Abbau bürokratischer Hürden. Jeder Schritt zur besseren, schnelleren und unbürokratischeren Berufsanerkennung bedeutet für uns einen wichtigen Schritt in Richtung eines Einwanderungsgesetzes.
Weil es sich um ein anverwandtes Thema handelt, müssen wir aber erneut darauf hinweisen, dass die frühzeitige Abfrage von Berufsqualifikationen in den Erstaufnahmestellen für Flüchtlinge endlich landesweit sichergestellt werden muss.“