Pressemitteilung

19.September 2012

Goll und Wolff: Der Rechtsstaat und die ihn schützenden Institutionen leben von dem Vertrauen der Bürger

Erkenntnisse des NSU-Untersuchungsausschusses machen deutlich, Sicherheitsbehörden stehen vor großen Herausforderungen – Auf einer Landespressekonferenz zum Thema „Der NSU-Untersuchungsausschuss und seine Auswirkungen auf Baden-Württemberg – Konsequenzen und Reformvorschläge“ stellten der innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Professor Dr. Ulrich Goll, und das Mitglied des Parlamentarischen Kontrollgremiums für die Nachrichtendienste und Mitglied des NSU-Untersuchungsausschusses im Bundestag, Hartfrid Wolff, ein Eckpunktepapier „Vertrauen wieder herstellen – Sicherheitsarchitektur in Deutschland stärken“ vor:

Der Rechtsstaat und die ihn schützenden Institutionen leben von dem Vertrauen, das ihnen von den Bürgerinnen und Bürgern entgegen gebracht wird. Die Mordserie der sogenannten „Zwickauer Terrorzelle“ hat das Vertrauen in die Funktionsfähigkeit und –weise der Sicherheitsbehörden nicht unerheblich erschüttert. Die Erkenntnisse des NSU-Untersuchungsausschusses im Deutschen Bundestag sowie in den Ländern Bayern, Thüringen und Sachsen machen deutlich, dass die Sicherheitsbehörden in Deutschland vor großen Herausforderungen stehen: • einerseits besteht die Gefahr eines nachhaltigen Vertrauensverlusts in die Fähigkeiten der Sicherheitsbehörden selbst, ihrer Aufgabe gerecht zu werden. Wie war es möglich, dass das Nazi-Trio 13 Jahre im Untergrund leben und morden konnte, ohne dass dies den Sicherheitsbehörden aufgefallen ist?• andererseits besteht ein erheblicher Vertrauensverlust in die Rechtsstaatlichkeit und Effektivität der Arbeitsweisen der Sicherheitsbehörden und deren Bereitschaft, aus Fehlern zu lernen. Inzwischen sind drei Präsidenten von Landesämtern für Verfassungsschutz in Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt zurückgetreten; auch der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz ging in den vorzeitigen Ruhestand. Defizite und fehlende Zusammenarbeit der Behörden, die erheblichen Pannen der Ermittler und die Zögerlichkeit in der Aufarbeitung machen deutlich: Mit lediglich graduellen Änderungen in der Sicherheitsarchitektur kann man nicht mehr adäquat auf diese Vertrauenskrise mit systemischen Auswirkungen reagieren. Die Beschlüsse der Innenministerkonferenz, man wolle im Rahmen der eigenen Zuständigkeiten enger zusammenarbeiten, sind eine pure Selbstverständlichkeit und zeigen, wie gering leider immer noch die Bereitschaft ist, sich tatsächlich mit einer Neuaufstellung der Sicherheitsarchitektur zu beschäftigen. Für die FDP/DVP-Baden-Württemberg gibt es zwei wesentliche Anknüpfungspunkte für die dringend notwendigen Reformen:  die Sicherheitsarchitektur bedarf einer Neuaufstellung. Die Sicherheitsbehörden brauchen eine bessere Verzahnung bis hin zu einer Verschmelzung der Tätigkeiten im rechtsstaatlichen Rahmen; die Parlamentarische Kontrolle in den Landtagen und im Deutschen Bundestag muss gestärkt werden, um in Zukunft schneller Defizite und Versäumnisse aufarbeiten zu können und daraus die richtigen Schlüsse ziehen zu können.Die bisherigen Maßnahmen der Bundesregierung, ein „gemeinsames Abwehrzentrum Rechts“ und eine „Verbunddatei Rechts“ zu schaffen, sind ein erster Schritt, reichen aber bei Weitem nicht aus. Die Länder und der Bund müssen deutlich mehr tun, um die Polizei und die Dienste rechtsstaatlich wieder aufzustellen. I. Sicherheitsarchitektur entschieden reformierenNicht erst seit dem Bekanntwerden der NSU-Mordserie ist bekannt, dass die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden deutlich verbessert werden muss. Informationen und (Ermittlungs-) Erkenntnisse werden nicht oder zu spät ausgetauscht, die Reaktionsfähigkeit der Sicherheitsbehörden leidet bei länderübergreifenden Verbrechens- und Terrorphänomenen erheblich. Deshalb schlagen wir vor: a. Gemeinsame Standards für die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden von Ländern und Bund sind nötig: dies gilt u.a. für1. den Einsatz von V-Leuten des Verfassungsschutzes und der Polizeien – dazu gehört die Definition der Qualitätsstandards für V-Leute-Führer, für V-Leute, für Zahlungsmodalitäten etc. 2. einheitliche Standards zur Aufbewahrung und Löschung von Daten und Akten, die einerseits Aspekte des Datenschutzes berücksichtigen, andererseits auch dem Erfordernis eines auch zeitlich bedeutsamen Gesamtbildes der Erkenntnisse Rechnung tragen und berücksichtigen, dass ggf. rechtsstaatlichen Mitteilungspflichten an Betroffene nachgekommen werden kann.3. einheitliche Kriterien, die den Beginn und das Ende von polizeilichen, aber auch nachrichtendienstlichen Operationen und Aktivitäten dokumentieren.4. einheitliche Standards für die Aus- und Fortbildung von Mitarbeitern in den Nachrichtendiensten.5. einheitliche Grundsätze für das Personalmanagement in Nachrichtendiensten insbesondere für den höheren Dienst bei den Verfassungsschutzämtern.b. Die Kooperationsrichtlinien müssen überarbeitet werden. Bei länderübergreifenden Operationen der Polizeien und der Nachrichtendienste ist sicherzustellen, dass es nicht zu Hierarchie- und Kompetenzproblemen kommt.c. Alle Länder und der Bund arbeiten intensiv in gemeinsamen Abwehrzentren zusammen, über die ein regelmäßiger Austausch zu den verschiedensten Verbrechens- und Terrorphänomenen erfolgt.d. Die Bundesregierung entsendet je einen Verbindungsbeamten des Bundesamtes für Verfassungsschutz und des Bundeskriminalamtes in die jeweiligen Landesbehörden.e. Die Ausbildung der Mitarbeiter von Verfassungsschutzbehörden muss einheitlich gestaltet werden. Alle Mitarbeiter der Dienste müssen die gleiche Sprache sprechen. Die bis-herigen Maßnahmen sind im internationalen Vergleich unterhalb der westlichen Standards. Ziel ist es, eine dreijährige Ausbildung mit einem in Bund und Ländern anerkannten Abschluss zu erhalten. Im Gegensatz zur Polizei fehlen für Mitarbeiter von Verfassungsschutzbehörden einheitliche Ausbildungsstandards und anerkannte Ausbildungswege. In Zusammenarbeit mit der Hochschule der Polizei sollte ein Berufszweig „Verfassungsschutz“ geschaffen werden, der eigenständige Lehrinhalte vermittelt. f. Landes- und Bundesdatenschutzbeauftragte ebenso wie die Bundes- und Landesrechnungshöfe brauchen effektive Kontrollmöglichkeiten auch im Austausch untereinander. g. Wir brauchen eine engere Verzahnung der Sicherheitsbehörden. Hierbei sind die Baden-Württembergischen Behörden grundsätzlich gut aufgestellt, obwohl auch hier sicherlich Reformen notwendig sind. Gleichwohl braucht es in der Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern klare Vorgaben: kleine Landesämter für Verfassungsschutz und kleine Landeskriminalämter sollten mit den Behörden anderer Länder über Spezialisierungen oder die Verschmelzung zusammengeführt werden. h. Auch der Bund muss bessere Strukturen schaffen. Der Militärische Abschirmdienst (MAD) sollte weitestgehend in das Bundesamt für Verfassungsschutz überführt werden. Wesentliche Aufgaben des MAD in den Kasernen (z.B. Bekämpfung von Rechtsextremisten, Spionageabwehr) werden auf das Bundesamt für Verfassungsschutz übertragen, deren Mitarbeiter den Tätigkeitsfeldern und Abteilungen direkt zugeordnet; die Aufgaben außerhalb Deutschlands nimmt teilweise die Aufklärung der Bundeswehr selbst oder der Bundesnachrichtendienst wahr. Damit entstehen klare Strukturen: der Bundesnachrichtendienst im Ausland, der Verfassungsschutzverbund im Inland. Die Informationen können so, auch nach Beendigung der Tätigkeit von Zielpersonen in der Bundeswehr, besser abgestimmt werden. Eine in den letzten Jahren um ¾ kleiner gewordene Bundeswehr braucht keinen eigenen Nachrichtendienst mehr. II. Die Parlamentarische Kontrolle durch den Landtag stärkenDie Parlamentarische Kontrolle des Verfassungsschutzes in Baden-Württemberg bedarf der Generalüberholung. Hierbei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass nicht nur die Behördeninfrastruktur, sondern auch die Kontrolle vergleichbaren Standards entsprechen sollte. Gerade bei länderübergreifenden Operationen der Dienste darf es nicht zu Kontrolllücken kommen, gleichzeitig ist eine stärkere Spezialisierung vonnöten. Deshalb fordern wir u.a.:a. In Baden-Württemberg ist ein eigenes Gesetz zur Parlamentarischen Kontrolle des Verfassungsschutzes zu schaffen. Die Kontrolle des Verfassungsschutzes ist kein „Annex“ zu den Aufgaben des Dienstes, sondern eine Frage des Selbstverständnisses des Landtags. b. Auch die Kontrolle des Verfassungsschutzes bedarf auf parlamentarischer Ebene einer größeren Spezialisierung. Die Berichte des Verfassungsschutzes (§ 15 VerfschG BaWü) sollten in Zukunft nicht mehr an den Ständigen Ausschuss erfolgen, sondern an ein neu zu schaffendes Kontrollgremium, in dem jede Fraktion vertreten ist und dessen Aufgabe allein die Kontrolle des Verfassungsschutzes betrifft. c. Die Mitglieder des Kontrollgremiums sind an ihre Schweigepflicht gebunden, dürfen aber auf mehrheitlichen Beschluss im Gremium die Fraktionsvorsitzenden informieren oder öffentliche Stellungnahmen abgeben, die dann auch Minderheitenvoten vorsehen können. d. Das Kontrollgremium kann einen Sonderbeauftragten einsetzen, der die Abgeordneten bei der Wahrnehmung ihres Auftrags im Gremium unterstützt. e. Das Gremium nach Art. 10 GG sollte zukünftig nicht nur mit Parlamentariern besetzt sein. Im Gremium nach Art. 10 GG sollten alle Mitglieder die Befähigung zum Rich-teramt haben. Das Gremium besteht aus fünf Mitgliedern. Jede Fraktion hat das Recht, mindestens ein Mitglied und ein stellvertretendes Mitglied mit Sachkompetenz und persönlicher Eignung zu benennen. f. Ein Ombudsmann (Bürgeranwalt) wird dem Kontrollgremium zugeordnet und von diesem gewählt. Er hat die Belange der Bürgerinnen und Bürger in dem geheim tagenden Gremium zu vertreten, soll die Beschwerden, Hinweise und Anregungen aus der Bevölkerung kanalisieren und diese auch im Gremium nach Art. 10 GG vertreten. g. Das Kontrollgremium soll auf Beschluss volle Akteneinsicht verlangen, unangekündigt Zugang zu den Diensten erlangen und jederzeit auch ohne Kenntnis der Behördenleitung oder des Ministeriums Mitarbeiter des Verfassungsschutzes einladen und befragen können. Die Landesregierung ist zur vollumfänglichen Unterrichtung verpflichtet.h. In den Sitzungen des Kontrollgremiums werden Protokolle gefertigt und die Verletzung von Unterrichtspflichten wird als Dienstvergehen beamtenrechtlich fixiert. i. Eine Absprache zwischen Diensten im Inland zu Lasten der parlamentarischen Kontrolle bzw. über die Nichtweitergabe von Informationen an ein parlamentarisches Kontrollgremium in den Ländern oder im Bund soll in Zukunft unzulässig sein. j. Die wechselseitige Kontrolle ist zu stärken. Das Bundesamt für Verfassungsschutz soll verpflichtet werden, jederzeit auf Verlangen des Kontrollgremiums des Landtags über Tätigkeiten in Baden-Württemberg zu berichten. Dies soll grundsätzlich durch den zu schaffenden Verbindungsbeamten des Bundesamtes für Verfassungsschutz gewährleistet werden. Gleichzeitig wird der Behördenleiter des Landesamtes für Verfassungsschutz verpflichtet, auf Verlangen des Parlamentarischen Kontrollgremiums des Deutschen Bundestages dort zu berichten. III. Baden-Württemberg braucht eine aktive Rolle in der aktuellen Diskussion zur SicherheitsarchitekturDas Land Baden-Württemberg war in der Vergangenheit regelmäßig Vorreiter, wenn es darum ging, Sicherheit und Freiheit in eine Balance zu bringen. Wesentliche Impulse in der Innen- und Rechtspolitik gingen von Baden-Württemberg aus. Umso mehr war es schmerzlich, dass es zu zum Teil erheblichen Versäumnissen im Zusammenhang der Ermittlungen um das Nazi-Trio und des Mordes von Michele Kiesewetter kam und nach wie vor keine vollständige Aufklärung erfolgt ist. Baden-Württemberg hat als drittgrößtes Bundesland eine große Verantwortung zur Stärkung der Sicherheitsarchitektur und bei der Rückgewinnung von Vertrauen in den Rechtsstaat in Deutschland. Deshalb sind auch in Baden-Württemberg Strukturen zu schaffen, die eine Neuaufstellung in unserem Land, aber auch im Bund ermöglichen. Die Kontrolle der Dienste in Bund und Ländern schafft die Möglichkeit, rechtsstaatliche Abläufe für die Zukunft im Verfassungsschutzverbund besser zu gestalten; die Unterstützung von neuen Strukturen und Standards z.B. in der Kommunikation zwischen den Ländern und zwischen Bund und Ländern braucht eine starke Stimme aus dem Südwesten. Die grün-rote Landesregierung hat allerdings noch keinerlei Initiativen gestartet, vielmehr wurde bisher nur sehr zurückhaltend bzw. ablehnend auf Vorschläge anderer Länder zur besseren Koordination reagiert. Es darf keinesfalls der Eindruck entstehen, dass Baden-Württemberg in der aktuellen Diskussion im Brem-serhäuschen sitzt und sich aufgrund von Ressortegoismen und Zuständigkeits-denken verweigert, dass notwendige Konsequenzen aus den systemischen Problemen, die durch die Aufdeckung des Nazi-Trios auftraten, gezogen werden.Für Baden-Württemberg ist es geradezu eine Verpflichtung, sich konstruktiv und mit eigenen Vorschlägen zur Stärkung der Sicherheitsarchitektur einzubringen und einiges davon auch in Baden-Württemberg selbst zu ändern.

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