Pressemitteilung

29.Januar 2026

Haußmann: Wer Menschen bewusst betrügt, braucht keinen Schutz

Änderung der Geschäftsordnung ahndet Verfälschen von Tatsachen


Mit einem interfraktionellen Antrag änderte der Landtag seine Geschäftsordnung. Das Verfälschen von Videos, Bildern oder Audioformaten aus dem Plenum des Landtags kann nun durch Ordnungsmaßnahmen gegen den verursachenden Abgeordneten geahndet werden. Dazu sagte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Parlamentarische Geschäftsführer der FDP/DVP-Fraktion, Jochen Haußmann:

 

„Als FDP ist uns die Meinungsfreiheit besonders wichtig. Die FDP hat sich seit ihrer Gründung immer für Bürgerrechte und freie Meinungsäußerung stark gemacht. Dazu gehört es auch, kontroverse Meinungen zu vertreten oder auszutauschen. Wir halten nichts davon, wenn beispielsweise Politiker wie der ehemalige Wirtschaftsminister Habeck Menschen und die Justiz mit völlig übertriebenen Strafverfahren einschüchtern und lahmlegen. Auch das gefährdet unsere Demokratie.

 

Bei der heutigen Änderung der Geschäftsordnung geht es nicht um das Bestrafen von Meinungen. Es geht um Konsequenzen für den Abgeordneten, der Videos, Bilder oder Sprachaufnahmen aus dem Plenum des Landtags so fälscht oder manipuliert, dass sie zur Verächtlichmachung des Parlaments genutzt werden können. Das ist ein zentraler Unterschied. Meinungsfreiheit ist zu schützen. Aber wer anhand gefälschten Materials der Bevölkerung weis machen will, es ist im Landtag etwas passiert, was tatsächlich so nicht passiert ist, der verdient keinen Schutz. An der Stelle geht es nicht um Meinungen, sondern um den Betrug am Bürger.

 

Es ist bedauerlich, dass solche Maßnahmen überhaupt notwendig sind. Und es ist bezeichnend für den Zustand unserer politischen Kultur, dass wir mittlerweile solche Maßnahmen ergreifen müssen. Mit der heutigen Änderung der Geschäftsordnung setzt der Landtag aber ein klares Zeichen, dass derartige Manipulationen nicht geduldet werden“

 

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