Haußmann: Entscheidung des Verwaltungsgerichts so wenig zielführend wie Neckartor-Vergleich selbst
Zur Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart, das Land müsse zur Einhaltung des geschlossenen Vergleichs mit Anwohnern am Neckartor mit punktuellen Fahrverboten bis spätestens Ende April reagieren oder andernfalls 10.000 Euro zahlen, sagte der verkehrspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion Jochen Haußmann:
„Die heutige Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart zur Umsetzung des Vergleichs mit Anwohnern am Neckartor ist genauso wenig zielführend wie der Vergleich selbst. Es war ein verhängnisvoller Fehler des Verkehrsministers, überhaupt einen Vergleich zu vereinbaren, wohl wissend, dass man diesen Vergleich nicht umsetzen kann. Das Land hat vor dem Hintergrund des Verschlechterungsverbots in der Bundesimmissionsschutzverordnung nicht die Möglichkeiten, punktuelle Fahrverbote in einer Umweltzone zu verhängen. Ohnehin ist die zugesagte Verkehrsreduzierung um 20 Prozent weitestgehend sinnlos. Verkehrsabgase tragen nur zu rund sieben Prozent zum Feinstaubaufkommen bei. Der Rest sind unter anderem Aufwirbelungen, Reifen- und Bremsabrieb sowie anderen, vom Verkehr unabhängige Quellen. Es ist ohnehin nur noch die Messstelle am Neckartor auffällig. Unverständlich ist es, weshalb nicht weitere Maßnahmen zur Feinstaubabsaugung vorgenommen werden. In der Region Stuttgart gibt es Unternehmen, die mit ihrer Kompetenz Abhilfe schaffen können. Im Übrigen fahren Euro 5 Diesel-Fahrzeuge praktisch nahezu partikelfrei. Deshalb hat Minister Hermann in seinem Kampf gegen das Auto die Pferde gewechselt. Jetzt hat er die Stickoxide in den Fokus genommen.“