Haußmann: Fast fünf Millionen Euro Steuergelder für Chancengleichheitsgesetz nur für den öffentlichen Dienst stehen außer Verhältnis
Im Rahmen der ersten Beratung des Chancengleichheitsgesetzes im Landtag sagte der sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann:
„Das Gesetz ist ein schönes Weihnachtsgeschenk zum Ende der Legislaturperiode an interessierte Verbände, die solche exklusiven Vergünstigungen für den öffentlichen Dienst seit Jahren fordern. Statt fast fünf Millionen Euro Steuergelder für Chancengleichheitsbeauftragte auszugeben und weitere nicht näher bezifferte Kosten zu produzieren, hätte sich diese Landesregierung besser überlegt, wie sie die Chancen aller Frauen verbessern kann. Und hier gäbe es insbesondere für Kleinbetriebe und den Mittelstand noch Instrumente, wie man helfen könnte, die Rahmenbedingungen zu verbessern. Seien es verstärkte Qualifizierungsmaßnahmen während der Familienphase, Förderprogramme für Berufsrückkehrerinnen oder auch die dringende Beratung und Sensibilisierung für die Berufswahl von jungen Frauen. Noch immer gibt es deutliche Unterschiede in der Berufswahl zwischen jungen Frauen und Männern. So aber beschäftigt sich der öffentliche Dienst immer mehr mit sich selbst. Neben den Chancengleichheitsbeauftragten erhalten nun auch die Stellvertreterinnen weitreichende Beteiligungsrechte und Freistellungen. Das alles zahlt der Steuerzahler. So kommen auch Frauen in der Privatwirtschaft, die von diesem Gesetz rein gar nichts haben mit ihren Geldern für einen überregulierten und an Beauftragten und Vertretern sicherlich nicht unterentwickelten öffentlichen Dienst auf. Man kann nicht einerseits vor strukturellen Defiziten im Haushalt warnen und dann dem Landeshaushalt dauerhafte unnötige Millionenlasten aufsatteln, die auch noch automatisch dynamisiert werden.“