Haußmann: Krankenhausplanung muss mehr Verbindlichkeit für Qualitätskriterien schaffen
Im Zusammenhang mit der ersten Beratung des Entwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Landeskrankenhausgesetzes (Drucksache 16/4075) sagte der gesundheitspolitische Sprecher der FDP/DVP Landtagsfraktion Jochen Haußmann:
„Seit Jahren beschäftigt sich die Bundes- sowie die Landespolitik mit der Weiterentwicklung der Krankenhausplanung anhand von Qualitätskriterien. Ich erinnere an die Anhörung des Sozialausschusses auf meine Initiative hin am 8. Mai 2014 zur Frage, wie verbindliche Qualitätskriterien für eine gute Gesundheitsversorgung in die Krankenhausplanung einbezogen werden könnten. Der Bund hat mit dem Krankenhausstrukturgesetz einen weiteren Schritt in diese Richtung gemacht und Kriterien vorgegeben. Nun will das Land die automatische Geltung ausschließen. Man kann darüber reden, wie geeignet die bisher vorgeschlagenen Kriterien und die automatische Geltung sind. Aber wir sollten uns mit Gestaltungswillen in die Richtung qualitätsorientierte Planung bewegen. Was jetzt als Gesetzentwurf vorliegt, ist wenig ambitioniert und unverbindlich. Die Regelung, nachdem Qualitätsvorgaben im Krankenhausplan festgelegt werden können, ist zu unbestimmt, weil sie auf freies Ermessen abzielt. Ich erinnere daran: Die Krankenhäuser müssen die Daten ohnehin aufgrund der bundesrechtlichen Regelung erheben, das Land könnte also darauf zurückgreifen. Ich erinnere auch an den Beschluss des Sozialausschusses zu meinem Antrag zur Krankenhausplanung, in dem sich dieser dafür ausgesprochen hat, die Qualitätskriterien für die Landeskrankenhausplanung weiter zu stärken. Dies sollte demnach gegebenenfalls nach Abschluss des laufenden Anhörungsverfahrens zur Änderung des Landeskrankenhausgesetzes durch ergänzende Regelungen im Landeskrankenhausgesetz oder im Rahmen der anstehenden Überarbeitung des Landeskrankenhausplans erfolgen.“