Pressemitteilung

10.Juli 2013

Haußmann: Rauchmelder ja – Aktionismus nein

Im Rahmen der zweiten Lesung des Gesetzentwurfs zur Änderung der Landesbauordnung zur Einführung einer Rauchmelderpflicht erklärte der Sprecher für Verkehr und Infrastruktur, Jochen Haußmann:

„Nach Abschluss des Anhörungsverfahrens und der weiteren Beratungen bleiben wir dabei, dass Rauchmelder eine sinnvolle Sache sind. Es ist aber niemandem damit gedient, überhastet Standards einzuführen, die dann kaum erfüllt werden können. Das trifft insbesondere auf große Immobilienbestände zu. Die Mehrzahl der Länder hatte dreieinhalb bis fünf Jahre Übergangsfrist. Auch im Rahmen der Anhörung haben sich die unter anderem die Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft, die Diakonie Württemberg, der Bund Deutscher Baumeister sowie Immobilienverbände für eine Verlängerung der Frist ausgesprochen. Das greifen wir auf. Wir schlagen den 31.12.2016 als längste Frist vor. Ein Hoppla-Hopp-Gesetz – quasi als Symbolpolitik aufgrund eines sehr tragischen Unfalls – wie jetzt von den Regierungsfraktionen vorgelegt, ist keine seriöse Politik, wie wir sie uns vorstellen. Es muss zeitlicher Spielraum vorhanden sein. Ansonsten sollte selbstverständlich jeder so schnell als möglich die Nachrüstung mit Rauchwarnmeldern vornehmen.“

 

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