Pressemitteilung

18.Februar 2016

Kern: FDP für freie Schulen in sozialer Verantwortung

In der abschließenden Beratung eines Gesetzentwurfs zur Änderung des Schulgesetzes und des Privatschulgesetzes sprach sich der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, für den Erhalt des baden-württembergischen Modells der freien Schulen in sozialer Verantwortung aus. Wörtlich sagte Kern:

„Grün-Rot ist bemüht, die heute anstehende Erhöhung der Privatschulzuschüsse als Verdienst dieser Landesregierung darzustellen. Dabei handelt es sich bei der Erhöhung eigentlich um eine Selbstverständlichkeit, denn der jüngste Privatschulbericht hat die Deckungslücken bei der Privatschulfinanzierung deutlich gemacht. Das Sonderungsverbot im Grundgesetz besagt, dass niemand aufgrund der finanziellen Verhältnisse seiner Eltern vom Besuch einer freien Schule abgehalten werden darf. Und die Zuschüsse an die Privatschulen stellen sicher, dass die freien Schulen das Sonderungsverbot auch einhalten können. Das ist das baden-württembergische Modell der freien Schulen in sozialer Verantwortung, zu dem wir Freien Demokraten aus Überzeugung stehen. Die Vereinnahmung einer Selbstverständlichkeit als besonderes Verdienst der grün-roten Landesregierung zeigt, dass Grün-Rot das freie Schulwesen wesensfremd ist. Im Grunde ihres Herzens hängen Sozialdemokraten und Grüne dem alten Klischee an, dass freie Schulen nur etwas für Kinder von Eltern mit dicken Geldbeuteln sind, was aber herzlich wenig mit der Realität zu tun hat.“

Kern weiter: „Würde Grün-Rot nicht das Verständnis für das baden-württembergische Modell der freien Schulen in sozialer Verantwortung fehlen, hätten die Koalitionspartner den freien Schulen nicht einseitig eine Versorgungsabgabe von rund 12 000 Euro pro Jahr für jeden verbeamteten Lehrer im Privatschuldienst aufgebrummt. Für Grün-Rot ist das nur ein Spiel ‚linke Tasche, rechte Tasche‘, für manche freie Schulen aber ein existenzbedrohliches Verlustgeschäft. Grün-Rot hätte nicht die freien Schulen und ihre Verbände an den Katzentisch verbannen und ihnen hin und wieder einmal einen Happen hinwerfen sollen, sondern sie an den Verhandlungstisch holen und gemeinsam mit ihnen ein Modell zur Bezuschussung von Ganztagsangeboten entwickeln sollen. Außerdem hat der Verfassungsgerichtshof der Landespolitik Hausaufgaben bei der Ausgestaltung des Sonderungsverbots gegeben, die auch längst hätten angepackt werden können.“

Gemeinsam mit den Privatschulverbänden hätten CDU und FDP seinerzeit das Bruttokostenmodell entwickelt, so Kern weiter. „Dessen Leistungen darin, dass es die Privatschulfinanzierung transparent macht und dadurch verdeutlicht, wo nachgesteuert werden muss. Da sich beispielsweise die Finanzierung der freien Gymnasien im jüngsten Privatschulbericht erkennbar weit von der allgemein angestrebten 80 Prozent-Zielmarke entfernt hat, hat Grün-Rot nun die Zuschüsse an die freien Gymnasien aufgestockt – so wie es die selbstverständliche Aufgabe jeder Landesregierung gewesen wäre. Deshalb wären aus Sicht der FDP heute nicht SPD und Grüne zu feiern, sondern das Bruttokostenmodell. Erreicht wird mit der Erhöhung der Zuschüsse übrigens nur ein Deckungsgrad von 78,1 % für alle Schularten.“

Zusammen mit dem Bruttokostenmodell sei damals auch ein Verzicht auf eine Versorgungsabgabe und im Gegenzug ein Verzicht auf Ganztagsbezuschussung vereinbart worden. Kern: „An diese Vereinbarung fühlte sich Grün-Rot nicht gebunden, sondern hat sie einseitig aufgekündigt und die eigentlich selbstverständlichen Zuschusserhöhungen von der Zustimmung der freien Schulen zur Versorgungsabgabe abhängig gemacht. Diese „Vogel, friss oder stirb!“-Logik bei der Privatschulfinanzierung wollen wir Freien Demokraten beenden. Die FDP-Fraktion stimmt dem Gesetzentwurf zu und beantragt darüber hinaus:

  1. Mit den Privatschulverbänden Gespräche aufzunehmen über ein Bruttokostenmodell II zur Berechnung der Ganztagszuschüsse und über Regelungen, wie gemäß dem Urteil des Verfassungsgerichtshofs dem Sonderungsverbot entsprochen werden kann. Die 80-Prozent-Zielmarke sollte mit dem nächsten Haushalt erreicht werden, und zur Verbesserung der Transparenz sollte ein Privatschulbericht immer zu den Haushaltsberatungen vorliegen.
  2. Die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Kapazitäten von Schulen in freier Trägerschaft auch für die Beschulung von Flüchtlingskindern genutzt werden können und die Schulen in freier Trägerschaft bei der Zuteilung gleichermaßen berücksichtigt werden. Ein weiterer Antrag begehrt, dass angesichts der hohen Fluktuation bei den Flüchtlingskindern an den Schulen von der starren Stichtagsregelung abgewichen werden kann, damit den freien Schulen keine Nachteile entstehen.
  3. Die Regelung bezüglich der Lehrkräfte bei Inklusions-Kooperationen zwischen freien Schulen und staatlichen Schulen schon zum 1. August 2015 in Kraft treten zu lassen, da diese Kooperationen schlicht seit Inkrafttreten des Inklusionsgesetzes einen rechtlichen Rahmen brauchen.“

Kern abschließend: „Dass die grün-rote Regierungsmehrheit sich nicht zu einer Zustimmung zu den FDP-Anträgen durchringen konnte, zeigt nur, wie wenig den Koalitionspartnern an einer längerfristigen guten Aufstellung der Schulen in freier Trägerschaft interessiert sind. Der kurzfristig eingereichte Entschließungsantrag der Regierungsfraktionen zur Aufnahme von Gesprächen über die Aufnahme von Flüchtlingen an freien Schulen ist wohl eher als gesichtswahrender Tätigkeitsnachweis von Grün-Rot zu verstehen.“

 

 

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