Kern: Grün-rote Privatschulpolitik gibt insgesamt keinen Grund zum Feiern
In der ersten Beratung eines Gesetzentwurfs zur Änderung des Schulgesetzes und des Privatschulgesetzes erklärte der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, die FDP-Fraktion unterstütze die Erhöhung der Zuschüsse für die Schulen in freier Trägerschaft. Kern wörtlich: „Insbesondere bei den freien Gymnasien waren die Deckungsgrade stark eingebrochen, wie der letzte Privatschulbericht gezeigt hat. Also verdanken wir diese Erhöhung weniger der grün-roten Landesregierung, sondern vielmehr dem Bruttokostenmodell. Indem es die gestiegenen Deckungslücken transparent macht, ist es aus Sicht der FDP ein Warnsystem, das es zu bewahren gilt.“
Ein Deckungsgrad der Privatschulzuschüsse in Höhe von 80 Prozent der Kosten eines Schülers im staatlichen Schulwesen sei schließlich das Ziel aller im Landtag vertretenen Fraktionen, so Kern. Erreicht würde mit der aktuellen Zuschusserhöhung aber nur ein Deckungsgrad von 78,1 Prozent. Kern: „Also bleibt noch viel zu tun, zumal da nach wie vor Kostenblöcke wie die Ganztagsbetreuung aus der Bruttokostenrechnung ausgeklammert werden. Dafür hat die Landesregierung den freien Schulen einseitig eine Versorgungsabgabe für verbeamtete Lehrkräfte aufgebrummt. Rund 12 000 Euro pro neu angestellten verbeamteten Lehrer, das ist keine Kleinigkeit. Wenn die hieraus resultierenden Kosten der freien Schulen gegengerechnet werden, ist das für Grün-Rot ein Spiel ‚linke Tasche, rechte Tasche‘, für manche freie Schulen aber mittelfristig ein existenzbedrohliches Verlustgeschäft. Was sollen die freien Schulen in solch einer Situation auch machen als gute Miene zum bösen Spiel, bei dem sich Grüne und SPD kurz vor der Wahl als Helden der Privatschulfinanzierung feiern wollen? Wäre Grün-Rot auch zukünftig an freien Schulen in sozialer Verantwortung gelegen, hätten die Koalitionäre gemeinsam mit den Privatschulverbänden ein Modell zur Bezuschussung von Ganztagsschulen entwickelt – so wie CDU und FDP seinerzeit das Bruttokostenmodell gemeinsam mit den Privatschulverbänden entwickelt haben. Damit ist die Zukunftsaufgabe beschrieben, zu der Grün-Rot der Willen und der Mut fehlt.“
Während der eine Teil des Gesetzentwurfs in einem ohnehin längst überfälligen Schritt zur Anhebung der Privatschulzuschüsse bestehe, handle es sich beim anderen Teil um eine nachträgliche Reparaturmaßnahme zum Inklusionsgesetz. „Lehrkräfte aus Sonderschulen in freier Trägerschaft sollen künftig im Rahmen der Inklusion auch an staatlichen Schulen eingesetzt werden können. Eigentlich eine Selbstverständlichkeit, der aber § 38 Absatz 1 Schulgesetz entgegensteht, wonach an staatlichen Schulen eingesetzte Lehrkräfte Bedienstete des Landes sein müssen. Die FDP-Fraktion hatte deshalb bereits bei den Beratungen zum Inklusions-Gesetzentwurf den Antrag gestellt, § 38 Abs. 1 Schulgesetz zu streichen – vergeblich, Grün-Rot lehnte ab. Nun soll mit einiger Verspätung dasselbe Problem auf andere Weise behoben werden. Wir Freien Demokraten wollen dieser Regelung nicht im Weg stehen und abwarten, inwieweit sie sich bewährt.“
Leider werde die spätere Regelung der Überlassung der privaten Sondersschullehrer zum Vorwand genommen, sie erst zum 1. August 2016 in Kraft treten zu lassen, obwohl die Kooperation bereits im laufenden Schuljahr praktiziert wird. „Das ist praxisfern, bringt die Verantwortlichen vor Ort in Schwierigkeiten und lässt sie hinsichtlich der Finanzierung im Regen stehen. Korrekt wäre, die nachträgliche Reparaturmaßnahme als solche einzugestehen und die Regelung wenigstens mit Beschluss dieses Gesetzes in Kraft treten zu lassen“, so Kern. Kern abschließend: „Insgesamt unterstützt die FDP-Fraktion das Vorhaben zwecks erleichterter Kooperation zwischen staatlichen Schulen und Sonderschulen in freier Trägerschaft. Es zeigt, dass das Personal und die Kompetenz der Sonderschulen insgesamt für die Inklusion unverzichtbar sind. Wir erneuern deshalb unsere Forderung, die Sonderschulen nicht ausbluten zu lassen. Sie sollten nicht nur wieder Sonderschulen heißen, nachdem Grün-Rot ihnen den Namen ja schon einmal vorsorglich weggenommen hat, sondern die Kompetenzzentren sein, von denen aus die Inklusion koordiniert und fachlich betreut wird.“