Kern und Goll: Verhalten der AfD ist rechtswidrig
Zu den Landtagsdebatten über die von der AfD beantragte Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zum Linksextremismus und zur von den anderen Fraktionen beantragten Änderung des Untersuchungsausschussgesetzes und der Geschäftsordnung sagten der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, und der innenpolitische Sprecher der Fraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:
„Der Antrag der AfD zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses wird von uns abgelehnt. Wir sehen die AfD im Landtag weiter als eine Fraktion an.“
Dazu führt Goll näher aus: „Mitglieder einer Partei bilden im deutschen Parlamentarismus eine Fraktion. Die AfD hat sich jedoch aus taktischen Gründen aufgespalten, um sich das Antragsrecht für die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zu erschleichen. Dieses Verhalten ist rechtswidrig und darf daher nicht vom Landtag mit der Einsetzung des Ausschusses belohnt werden.“
Kern betont, dass der AfD mit der Änderung von Untersuchungsausschussgesetz und Geschäftsordnung nichts genommen wird, was ihr zusteht. „Wir nehmen dazu in Gesetz und Geschäftsordnung lediglich das auf, was allen Abgeordneten in den Parlamenten immer klar war: Fraktionen sind politische Kontrahenten, ihre Mitglieder gehören verschiedenen Parteien an.“