Pressemitteilung

09.November 2008

Kluck: Bekenntnis zur Zivilehe

FDP/DVP-Landtagsfraktion ist weiterhin gegen religiöse Voraustrauung – Die Liberalen wollen funktionierende Standesämter, auf deren Feststellungen man sich verlassen kann. Das betonte Hagen Kluck als innenpolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion in der Landtagsdebatte über das Personenstandsrecht. „Das Standesamt war, ist und bleibt eine der wichtigsten Behörden“, sagte der Reutlinger Abgeordnete, „es stellt sicher, dass mit der Identität des Einzelnen kein Schindluder getrieben werden kann.“ Nur eine beim Standesamt geschlossene Ehe sei eine Ehe: „Deshalb halten wir auch am Verbot der religiösen Voraustrauung fest. Weil es in unserer Wissensgesellschaft auch viele Unwissende gibt, darf denen nie und nimmer vorgegaukelt werden, sie seien rechtmäßig verheiratet, wenn sie sich das Ja-Wort allein vor dem Traualtar ihrer Religionsgemeinschaft gegeben haben.“

Standesbeamte hätten heute sehr vielfältige und oft auch komplizierte Angelegenheiten zu regeln. Dazu gehörten immer häufiger personenstandsrechtliche Fragen, die durch die zunehmenden Verflechtungen von Bürgerinnen und Bürgern mit oder ohne mehrfachen Migra-tionshintergrund entstehen. Der mittlere Dienst oder eine vergleichbare Ausbildung sei deshalb eine notwendige Voraussetzung für diese Arbeit. Für die Bestellung zum Standesbeamten sei auch der erfolgreiche Besuch eines Einführungslehrgangs und eine mehrmonatige Sachbearbeiter-Tätigeit in einem Standesamt Voraussetzung. „Wir begrüßen genau wie die kommunalen Landesverbände und die Fachorganisationen die Stärkung der Verwaltungs-kraft durch größere Standesamtsbezirke“, sagte Hagen Kluck. Mehr als einen solchen Bezirk gebe es künftig in einer Gemeinde nur dann, wenn er für mehr als 5000 Einwohner zuständig sei. Die Zusammenlegung von Standesamtsbezirken innerhalb einer Gemeinde und die Bildung gemeinsamer Bezirke mehrerer Gemeinden sei im Hinblick auf das elektronische Personenstandsregister zu forcieren. Kluck appellierte an die Städte und Gemeinden, die Möglichkeiten der freiwilligen interkommunalen Kooperation zu nutzen.

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