Pressemitteilung

08.September 2010

Kluck: Glücksspiel-Urteil des EuGH bestätigt Bedenken der FDP

Rechtliche Zweifel zum Glückspielstaatsvertrag schon bei Unterzeichnung geäußert – Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Hagen Kluck, sagte anlässlich des Urteils des Europäischen Gerichtshofs zum deutschen Glückspiel-Monopol:

„Die FDP-Landtagsfraktion hatte bereits 2007 bei der Unterzeichnung des Glückspielstaatsvertrags Zweifel gehegt, dass der Staatsvertrag seine Laufzeit von vier Jahren überhaupt erreichen werde. Deshalb haben wir ihn als Provisorium betrachtet. Wir sehen unsere Bedenken durch das Urteil des EuGH bestätigt“, so Kluck. Schon zum damaligen Zeitpunkt hätten unabhängige Expertisen gezeigt, dass die Regelungen des Staatsvertrages wahrscheinlich gegen die Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit in Europa verstoßen, so der Abgeordnete. Kluck forderte die Bundesländer zum raschen Handeln auf: „Ziel muss es jetzt sein, zügig eine ordnungspolitisch einwandfreie Regelung auf den Weg zu bringen, die der Maxime der Suchtprävention in ausreichendem Maße Rechnung trägt.“

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