Kluck: Macht die Wehren fit für die Zukunft
FDP/DVP-Fraktion würdigt Einsatz für Leben, Gesundheit und Eigentum – Der von der Landesregierung vorgelegte Gesetzentwurf zur Neufassung des Feuer-wehrgesetzes ist nach Auffassung der FDP/DVP-Fraktion im Großen und Ganzen gelungen. „Unsere Feuerwehren können dadurch für Jugendliche attraktiver werden, ihre Tagesalarmbereitschaft stärken und die wichtigen Aufgaben auch wirtschaftlicher erfüllen“, sagte der innenpolitische Sprecher der Liberalen, Hagen Kluck, in einer Landtagsdebatte.
Damit werde eine Forderung des Rechnungshof von 2005 erfüllt . Das neue Feuerwehrgesetz stelle die Weichen für eine verstärkte kommunale Zusammenarbeit. Es ermöglicht die konsequente Erhebung von Kostenersatz durch die Gemeinden und es dehnt kostenersatzpflichtige Tatbestände auf Einsätze bei Verkehrsunfällen aus. Mehr Mut wünschte sich Kluck bei der Aufgabenreduzierung: „Eine Ölspur kann beispielsweise auch durch private Unternehmen beseitigt werden.“ „Die Senkung des Eintrittsalters auf 17 Jahre ist wichtig, weil in diesem Alter viele aus der Jugendfeuerwehr austreten, aber nicht in die Feuerwehr eintreten“, sagte der stellvertretende Vorsitzende der FDP-Fraktion. „Dass die Teilnahme an Einsätzen weiterhin erst ab 18 möglich ist, halten wir für einen tragfähigen Kompromiss.“ Durch die Zulassung von Doppel-Mitgliedschaften hätten örtliche Wehren bessere Chancen, auch am Tage für die erforderliche Präsenz zu sorgen. Die Möglichkeit der kurzzeitigen Beurlaubung aus familiären Gründen, mache den Feuerwehrdienst für junge Väter und Mütter attraktiver: Etwas zu kurz kommt der FDP der Anreiz für das Ehrenamt. Laut Kluck wäre eine Klausel wünschenswert, die den Wehren mehr Spielraum bei der Mitgliederwerbung einräumt. Schließlich sei angesichts der demographischen Entwicklung die Problematik des fehlenden Nachwuchses absehbar. „Hier muss man frühzeitig Initiativen ergreifen und neue Wege gehen“, forderte Hagen Kluck. „Da könnten die Feuerwehren von den Sportvereinen lernen, denen die Integration des Nachwuchses von Zuwanderern bekanntlich sehr gut gelingt.“ Von einer personell gut aufgestellten Feuerwehr profitiere schließlich die gesamte Einwohnerschaft einer Kommune, egal ob alteingesessen oder Neubürger. Kluck stellte klar, dass der Umfang der Pflichtaufgaben der Feuerwehr nicht verändert wird. „Wir schaffen lediglich die Möglichkeit des Kostenersatzes bei den Kann-Aufgaben der Gemeinde“, erläuterte der innenpolitische Sprecher, „die Kommune kann auf den Kostenersatz verzichten, wenn das im öffentlichen Interesse ist.“ Die entschädigungslose Duldung der Nutzung von Antennen und Funktürmen gewerblicher Aufsteller muss nach Auffassung der FDP die absolute Ausnahme bleiben. Hagen Kluck forderte das Innenministerium auf, „übereifrige Behörden wie beispielsweise das Landratsamt Heilbronn zurückzupfeifen“. Man dürfe Unternehmen, die Funk-Einrichtungen bereitstellen, unterhalten, betreiben und immer wieder erneuern, nicht die Geschäftsgrundlage entziehen. „Auch ein guter Zweck heiligt nicht alle Mittel.“ Kluck dankte den Frauen und Männern der Freiwilligen Feuerwehren, der Berufsfeuerwehren und der Werksfeuerwehren „für ihren täglichen und nächtlichen Einsatz im Dienste der Sicherheit der Bürgerschaft“. Dass Feuerwehrleute dabei Gesundheit und Leben für die Allgemeinheit riskieren, könne nicht hoch genug bewertet werden. Das neue Feuerwehrgesetz mache die Wehren fit für die Zukunft.