Kluck: Unangemeldete Waffenkontrollen dürfen nicht sofort gebührenpflichtig sein
Gebühren mit Rechtsstaat unvereinbar – Zweistufiges Verfahren notwendig – Der stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion, innenpolitische Sprecher und Obmann im Sonderausschuss „Konsequenzen aus dem Amoklauf in Winnenden und Wendlingen“, Hagen Kluck, kritisiert die Beschlüsse einiger Kommunen, für Aufbewahrungskontrollen gemäß Waffengesetz Gebühren von den Waffenbesitzern einzuziehen:„Natürlich stehen die Kommunen nach den schrecklichen Ereignissen von Winnenden und Wendlingen unter hohem Erwartungsdruck, verdachtsunabhängige Aufbewahrungskontrollen bei Besitzern legaler Schusswaffen durchzuführen. Für nicht anlassbezogene, unangemeldete Kontrollen dem Kontrollierten Gebühren aufzuerlegen kann jedoch mit rechtsstaatlichen Grundsätzen nicht vereinbar sein“, sagte Kluck.
Der innenpolitische Sprecher spricht sich vielmehr dafür aus, ein zweistufiges Verfahren zu etablieren, bei dem Waffenbesitzern erst mit gebührenpflichtigen Kontrollen rechnen müssen, wenn Sie die sichere Aufbewahrung trotz schriftlicher Aufforderung durch die Waffenbehörden nicht nachweisen. Kluck: „Für den Nachweis der sicheren Aufbewahrung von Waffen besteht seit der letzen Novelle des Waffengesetzes keine Holschuld der Behörden mehr, sondern eine Bringschuld des Waffenbesitzers. Deshalb erscheint es in diesem Fall gerechtfertigt, für den entstandenen Verwaltungsaufwand Gebühren zu erheben.“ Mit einem Berichtsantrag hat die FDP/DVP-Fraktion deshalb jetzt diesen Sachverhalt erfragt und dieses zweistufige Verfahren vorgeschlagen.„Ich bin mir sicher, dass mit diesem Verfahren hohe Akzeptanz bei den Bürgerinnen und Bürgern und insbesondere auch bei den Waffenbesitzern erreicht werden kann. Trotz der tiefen Spuren, die die Bluttat von Winnenden und Wendlingen bis heute hinterlassen hat, sollten wir uns weiterhin rechtsstaatlichen Geboten verpflichtet fühlen“, so Kluck.