Reith und Karrais: Krisenvorsorge muss inklusiv sein
Enquete-Kommission widmet sich dem Thema der sozialen Teilhabe in Krisenzeiten.
„Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen waren von den Folgen der Corona-Pandemie in besonderem Ausmaß betroffen. Sie gehören nicht per se zur vulnerablen Gruppe. Dennoch hatten die Corona Maßnahmen große Auswirkungen. Vielerorts stellten sie einen gravierenden Einschnitt in die Grund- und Freiheitsrechte dar, vielfach stärker als bei der Mehrheit der Bevölkerung. Teilweise wurden Maßnahmen für sie getroffen, die über Regelungen der Corona-Verordnung hinaus gingen. Die individuelle Situation von Menschen mit Behinderungen wurden in der Pandemiebekämpfung nicht ausreichend berücksichtigt. Zu diesem Ergebnis kommen u.a. die Deutsche Vereinigung für Rehabilitation sowie die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention beim Deutschen Institut für Menschenrechte. Menschen mit Behinderungen müssen sich unabhängig von ihrer Wohn- und Lebensform darauf verlassen können, dass ihre Rechte gewahrt sind.“, sagt Simone Fischer Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen in der heutigen Sitzung der Enquetekommission „Krisenfeste Gesellschaft“. Sie wies auf die Notwendigkeit hin, bei allen Strategien die Lage von Menschen mit Behinderungen systematisch zu berücksichtigen, im Sinne eines Disability Mainstreaming.
„Die Folgen der Corona-Pandemie zeigen, dass die Belange von Menschen mit Behinderungen in den oft eilig getroffenen Maßnahmen auf vielen Ebenen nicht bedacht wurden, vielfach wurde über ihre Belange hinweggegangen. Das darf so nicht sein“, äußert sich Nikolai Reith, FDP/DVP-Obmann der Enquete Kommission und Sozialpolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion. Es zeige sich, wie schmal der Grat zwischen Selbstbestimmung bzw. Freiheit und reglementierender Fürsorge sei und wie wichtig es war, während der Krise vor Ort so viel Schutz wie nötig und so viel Autonomie wie möglich zu schaffen.
Daniel Karrais, Sprecher für Digitalisierung der FDP/DVP-Fraktion ergänzt dazu: „Schulunterricht ist für Kinder mit Lernbeeinträchtigung digital nicht immer möglich. Angehörige leisten Beachtliches in der Betreuung, Förderung und Pflege ihrer Kinder zuhause. Lange konnten sie nicht auf entlastende digitale Angebote zugreifen oder ihrer eigenen Arbeit nachgehen. Häufig verfügen sie über weniger Freizeit, finden weniger Gelegenheit zur Regeneration, fühlen sich somit noch mehr isoliert als zuvor. Die Folgen der Corona-Pandemie haben diese Familien in starkem Ausmaß gefordert.“
Als Fazit bleibe festzuhalten: Es muss eine Konsequenz sein, weiter daran zu arbeiten, inklusive Lebens- und Wohnwelten in kleinen Einheiten sowie die Repräsentanz und Beteiligung von Menschen mit Behinderungen voranzubringen. Unbestritten sei, dass der Schutz vulnerabler Personen erforderlich war. Bei der Umsetzung der Maßnahmen vor Ort und in der jeweiligen Situation konnte jedoch mit Augenmaß und individueller Betrachtung der Situation selbst sowie der Beteiligung der betroffenen Personen der Umgang mit den Regelungen die Einschränkung der Selbstbestimmung reduziert werden. Dies setze entsprechende Spielräume bei der Ausgestaltung der Maßnahmen in der konkreten Umsetzung voraus. Jeder Mensch müsse sich darauf verlassen können, dass er in Notsituationen eine gleichberechtigte, gerechte und menschliche Versorgung bekommen könnte. Dies dürfe keine Frage von Behinderung oder Alter sein. Informationen und Warnsysteme müssten barrierefrei weiterentwickelt werden und künftig auch bzw. gerade bei eilig zu treffenden Maßnahmen von Beginn an selbstverständlich barrierefrei mitgedacht und den Menschen zur Verfügung gestellt werden.