Pressemitteilung

08.September 2011

Rülke: Vertragstreue gilt nun wohl auch in eigener Sache nicht mehr

Zum beabsichtigten Bruch der Finanzierungsvereinbarung zu Stuttgart 21 wird jetzt offenbar der Koalitionsvertrag gebrochen – Nachdem die Landesregierung eigene Einschätzungen zu den Folgekosten einer Kündigung der Finanzierungsvereinbarung bei Stuttgart 21 nicht zum Bestandteil des zur Volksabstimmung zu stellenden Gesetzes gemacht werden soll, erklärte der Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Nach wenigen Monaten ist die Landesregierung schon so weit, dass sie auf ihrem Weg zum Bruch der Finanzierungsvereinbarung zu Stuttgart 21 schon ihren eigenen Koalitionsvertrag brechen muss. Dort steht unmissverständlich „Bestandteil des zur Abstimmung gestellten Gesetzesentwurfs ist dabei auch, welche Kosten auf das Land im Falle eines solchen Ausstiegs zukommen.“ Das Motto „Der Wechsel hat begonnen“ bekommt dabei einen ganz eigenen Geschmack. Offenbar gelten Vereinba-rungen und Verträge nichts mehr, wenn die Grünen maßgeblich beteiligt sind. Ich fordere die Landesregierung auf, sich an das zu halten, was unterschrieben wurde.“

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