Pressemitteilung

04.September 2011

Rülke: Volksabstimmung am 27. November 2011 – verfrüht und verfehlt

Zuerst Anhörungsergebnisse zum Gesetzentwurf auswerten und Plenarbefassung abwarten! – Zu der geplanten Festsetzung des Termins für die Volksabstimmung auf den 27. November 2011 sagte Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Die neue Landesregierung hat es mit der Festsetzung eines Wahltermins erschreckend eilig. Dabei wird übersehen, dass die Bürger ausreichend aufgeklärt werden müssen über die Kosten, die ein Ausstieg bewirken würde. Hier Termindruck zu erzeugen, ist nicht bürger- und nicht demokratiefreundlich.“ Die Gesetzesbegründung enthalte lediglich völlig unzureichende und schwammige Feststellungen zu den Ausstiegskosten: „In jedem Fall kann es sich nur um einen geringen Bruchteil dessen handeln, was sich die Deutsche Bahn AG berühmt“ – heißt es im Wortlaut der Gesetzesbegründung.„Einen Termin durch das Innenministerium festzusetzen, bevor die Ergebnisse der Anhörung ausgewertet sind, deutet außerdem darauf hin, dass der Ausgang dersel-ben bereits bekannt ist bzw. kritische Stimmen von vornherein keine Berücksichtigung finden sollen. Das ist also der neue Politikstil“, so Rülke. „Die Bevölkerung Baden-Württembergs hat besseres als Entscheidungsgrundlage verdient. Genauigkeit muss hier vor Schnelligkeit gehen – nicht nur der Gesetzentwurf und das Verfahren selbst sind verfehlt, sondern auch der Zeitplan!“

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