Pressemitteilung

12.Januar 2025

Rülke: Der Frühstart des Andreas Schwarz schadet der EnBW und damit dem Land

Äußerungen des grünen Fraktionsvorsitzenden im Südkurier könnten einen Millionenschaden verursachen und strafrechtliche Konsequenzen sowie Schadensersatzansprüche nach sich ziehen.


Zur Äußerung von Grünen-Fraktionschef Andreas Schwarz, wonach die EnBW eine Subvention von drei Milliarden Euro bekommen habe, sagte der Fraktionsvorsitzende der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

 

„Die verfrühte Behauptung des Vorsitzenden der Landtagsfraktion der Grünen Andreas Schwarz, die EnBW habe die gewünschte Kapitalerhöhung in Höhe von drei Milliarden Euro bereits erhalten, droht dem Unternehmen, dem Land, der OEW und den Kleinaktionären des Energieversorgers erheblichen Schaden zuzufügen.

Andreas Schwarz hatte dem Südkurier (Ausgabe vom 11.01.2025) wörtlich gesagt: „Die EnBw hat eine Kapitalerhöhung von drei Milliarden Euro erhalten.“ Diese voreilige Falschbehauptung wurde bereits am 10.01. über den Landesdienst der Nachrichtenagentur dpa verbreitet. Um 22:21 Uhr am 10.01. wurde diese Meldung dann als falsch zurückgezogen. Allerdings wurde diese Falschmeldung bereits von mehreren Medien aufgegriffen. So berichtet beispielsweise die Pforzheimer Zeitung in ihrer Ausgabe vom 11.01.2025 auf Seite 11 über diese angeblich bereits vollzogene Kapitalerhöhung.

Im nachbörslichen Handel kam es zu Kursverlusten der EnBW-Aktie, sodass den Aktionären ein Schaden in zwei- bis dreistelliger Millionenhöhe entstanden sein könnte.

Entgegen der Falschbehauptung des Herrn Schwarz kann erst die Hauptversammlung der EnBw im Mai 2025 über diese Kapitalerhöhung befinden. Geschädigt ist das Land Baden-Württemberg und die OEW als Großaktionäre sowie die Kleinaktionäre der EnBW.

Die Äußerungen des Fraktionsvorsitzenden Schwarz können den Tatbestand einer fahrlässigen Ordnungswidrigkeit (§120 Abs. 15 Nr. 2 WpHG iVm. Art. 12 Ic, 15 VO (EU) 596/2014) erfüllen. Darüber hinaus könnte es sich im Sinne einer Beeinflussung der Börsenkurse sogar um eine bedingt vorsätzliche Straftat (§§ 119 Abs. 1, 120 Abs. 15 Nr. 2 WpHG iVm. Art. 15 , 12 Ic VO (EU) 596/2014) handeln.

Hier ist die BAFin gefordert, eine Beurteilung vorzunehmen. Die Aktionäre der EnBW sind gefordert, über eventuelle Schadensersatzansprüche nachzudenken.

Unabhängig von der Frage, ob der Fraktionsvorsitzende der Grünen diese Falschbehauptung vorsätzlich oder fahrlässig in die Welt gesetzt hat, ist erheblicher Schaden entstanden. Einmal mehr zeigt sich die mangelnde Wirtschaftskompetenz der Grünen, unter der die Regierungsarbeit sowohl im Bund wie auch im Land leidet.“

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