Pressemitteilung

27.November 2014
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Rülke: Ein Milliardenprogramm für die Infrastruktur und dessen Finanzierung

Der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke  hat auf einer Landespressekonferenz in Stuttgart ein Milliardenprogramm für die Infrastruktur des Landes und dessen Finanzierung vorgestellt. „Das Milliardenprogramm ist ein Bestandteil der Agenda 2020, die die FDP-Landtagsfraktion für einen zukunftsfähigen Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg auf den Weg bringt. Die Agenda umfasst unter anderen die Bereiche Wirtschaft, Verkehrs- und Breitbandinfrastruktur, Haushalt und Finanzen, Energie, Integration und Innovation“, so Rülke.

Der Weg der Finanzierung soll folgendermaßen beschritten werden: Eine Milliarde Euro soll einmalig der Landesstiftung entnommen werden. Diese Mittel sollen dann  einen Fonds speisen, aus dem in fünf Jahren fünf mal 200 Millionen Euro für die Verkehrs- und Breitbandinfrastruktur freigegeben werden. Die FDP-Fraktion wolle hier an die letzte Zukunftsoffensive aus freigesetzten Mitteln anknüpfen. „Wir wollen konsumtive Ausgaben zugunsten von Investitionen in die Infrastruktur reduzieren“, so der FDP-Fraktionsvorsitzende.

Erste Umsetzungsschritte

Nach den Worten von Rülke reiche die FDP-Landtagsfraktion dazu einen parlamentarischen Entschließungsantrag ein, wonach die Landesregierung ersucht werden soll, dem Landtag mit einem Nachtrag zum Staatshaushaltsplan 2015/16 das Konzept und erste Umsetzungsschritte einer Infrastrukturoffensive Baden-Württemberg 2020 vorzulegen. Hierfür soll die Landesregierung im Einzelplan 12 ein neues Haushaltskapitel 1250 mit Maßnahmepaketen zur Bildungsinfrastruktur, Wissenschaftsinfrastruktur, Verkehrsinfrastruktur und zur digitalen Infrastruktur des Landes mit einem Zeithorizont von fünf Jahren einrichten.

Die Landesstiftung selbst soll mit dem parlamentarischen Antrag ersucht werden, aus ihrem Vermögen einen Finanzierungsbeitrag in Höhe von einer Milliarde Euro bereitzustellen, der den Vorschriften der Gemeinnützigkeitsbindung entspricht.

Weitere Veräußerung von Landesanteilen angestrebt

Wie Hans-Ulrich Rülke weiter sagte, sollen  nach den Vorstellungen der FDP-Landtagsfraktion für die Infrastrukturoffensive nach und nach weitere Mittel durch die Veräußerung von Landesanteilen bereitgestellt werden – so zum Beispiel aus der  Veräußerung des Landesanteils an der Landesbank Baden-Württemberg (LBBW). Der baden-württembergische Mittelstand benötige neben den Genossenschaftsbanken mit den Sparkassen eine öffentlich-rechtliche Geschäftsbank vor Ort. Zwar benötigten die Sparkassen die LBBW als Spitzeninstitut, das Land müsse aber an diesem Spitzeninstitut keine Anteile halten. Es reiche aus, wenn das Land mit der L-Bank über eine Förderbank verfüge. Auch die Beteiligung des Landes am Stuttgarter Flughafen soll auf den Prüfstand gestellt werden.

Grün-Rot reglementiert die Wirtschaft

Rülke: „Eine umfassende Infrastrukturoffensive erfordert neue Wege der Finanzierung, denn der Standort Baden-Württemberg ist darauf angewiesen, in den nächsten fünf Jahren einen großen Schritt nach vorn zu machen. Dies vor dem Hintergrund, dass die grün-rote Landesregierung die gute wirtschaftliche Ausgangslage als Einladung auffasst, die Unternehmen zu reglementieren und sie mit immer neuen Belastungen zu schröpfen.“ Kennzeichnend für die grün-rote Regulierungswut, so Rülke, sei die Aussage von Ministerpräsident Kretschmann im Jahr 2011: „Weniger Autos sind natürlich besser als mehr“. In diesem Zusammenhang fiel auch Kretschmanns Unwort von der „Innovationspeitsche“, das deutlich mache, dass diese Landesregierung kein freiheitliches, sondern ein regulatorisches Verhältnis zur Wirtschaft habe.

Schritte einer liberalen Agenda für die Wirtschaftspolitik

Nach den Worten von Rülke gehe die liberale Agenda von einem anderen Wirtschaftsverständnis aus: „Wir sehen es als Aufgabe der Politik an, einen Ordnungsrahmen zu setzen, in dem sich die innovative Kraft der Wirtschaft entfalten kann.“ So dienten die „Ersten Schritte einer liberalen Agenda für die Wirtschaftspolitik Baden-Württembergs“ dazu, die grün-roten Fesseln für die Unternehmen wieder zu lösen:

  • Abschaffung des sogenannten „Bildungsfreistellungsgesetzes“ als unnötige Belastung der Wirtschaft mit bis zu 2,5 Prozent zusätzliche Lohnkosten. Es verfehlt das eigentliche Ziel der notwendigen Fortbildungen.
  • Abschaffung des Tariftreuegesetzes, da es nur bürokratischen Aufwand erzeugt.
  • Der Paragraf 102 der Gemeindeordnung soll in seiner jetzigen mittelstandsfreundlichen Form erhalten bleiben.
  • Beibehaltung der derzeitigen liberalen Sperrzeitenregelung in der Gastronomie statt unnötiger symbolpolitischer Einschränkungsversuche durch die grün-rote Landesregierung.
  • Rücknahme des 2013 erheblich ausgeweiteten Landespersonalvertretungsgesetzes mit den massiven Ausweitungen, deren Kompensierung im öffentlichen Dienst für einen Mehrbedarf an einigen hundert Stellen und alleine für Landkreise, Kommunen und weitere öffentliche Träger Personal-Mehrkosten in Höhe von 37 Millionen Euro im Jahr bedeuten.
  • Rücknahme der Novellierung der Landesbauordnung vom November 2014, die Bauen durch unsinnige Anforderungen und mehr Bürokratie unattraktiver macht.
  • Selbständigkeit des Wirtschaftsministeriums und Aufwertung zu einem Ministerium für  Wirtschaft und Infrastruktur.

Reform des Länderfinanzausgleichs – Klageweg beschreiten

Für dringend erforderlich erachte die FDP-Landtagsfraktion eine Reform des bestehenden Länderfinanzausgleichs mit einer Reduzierung des Ausgleichsvolumens um 50 Prozent. Dazu gehöre eine Übertragung der Gesetzgebungskompetenz bei der Vermögens-, Erbschafts- und Grundsteuer auf die Länder. Außerdem sollen die Länder ein Zuschlagsrecht bei der zuvor abgesenkten Einkommens- und Körperschaftssteuer erhalten. So würden die Folgen der unsoliden Finanzpolitik einiger Bundesländer sichtbar – die Wählerinnen und Wähler könnten dies aus eigener Anschauung beurteilen. Ferner könnte dies ein Anreiz für finanzschwache Bundesländer sein, ihre Haushalte zu konsolidieren und so ab dem Jahr 2020 die Schuldenbremse einzuhalten. Rülke: „Wir fordern die grün-rote Landesregierung auf, umgehend der Klage von Bayern und Hessen gegen den Länderfinanzausgleich beizutreten, um die unfaire Bestrafung von solider Haushaltsführung zügig zu beenden.“ Weiter setze sich die FDP für die Abschaffung der ungerechten „Einwohnerveredelung“ ein, die die Flächenländer benachteilige. Und: Die FDP-Landtagsfraktion fordere die Beteiligung des Bundes an den besonderen finanziellen Lasten Berlins als Bundeshauptstadt.

 Keine Zuwanderung in soziale Sicherungssysteme

Im Bereich der Schul- und Bildungspolitik sollten nach den Worten von Rülke die jungen Menschen und ihre Eltern erkennen, dass Handwerk, Mittelstand und die Industrieunternehmen attraktive Arbeitsplätze bieten, für die man nicht unbedingt die allgemeine Hochschulreife brauche. „Wir wollen nicht, dass alle Abitur machen, eben weil das Handwerk und der Mittelstand auf die Nichtakademiker angewiesen sind“, so Hans-Ulrich Rülke. Um eine bessere Integration in den Arbeitsmarkt zu erreichen, strebt die FDP-Landtagsfraktion eine Bundesratsinitiative zur weiteren Anpassung  des erforderlichen Mindesteinkommens von Fachkräften für eine dauerhafte Niederlassungserlaubnis in Mangelberufen an. Als Richtwert dient ein Jahreseinkommen von 25000 Euro für den Lückenschluss beispielsweise im Pflegebereich.  Rülke: „Wir wollen auch deutlich machen, dass die FDP keine Zuwanderung in die sozialen Sicherungssysteme wünscht. Wir begrüßen ausdrücklich die Zuwanderung qualifizierter Fachkräfte.”

Mietpreisbremse abschaffen

Als Anreize zur Schaffung von neuen und besseren Wohnungen fordere die FDP-Fraktion eine Bundesratsinitiative zur Abschaffung der „Mietpreisbremse“, die gerade in Ballungsräumen die Investitionen in den Wohnungsbau noch unattraktiver und bürokratischer mache. Notwendig sei, dass die Strukturförderung für den Ländlichen Raum wieder auf Wettbewerbsfähigkeit und Infrastruktur konzentriert werde.

Im Bereich der Energiepolitik setzt die FDP-Fraktion auf folgende Schritte:

  • Beendigung sämtlicher Subventionen für den Windkraftausbau.
  • Abschaffung der Sanierungsbremsen im Erneuerbare-Wärme-Gesetz.
  • Vorantreiben der Entflechtung von Erzeugern und Netzbetreibern.
  • Hinwirkung auf eine vollständige Bundeszuständigkeit zur Beschleunigung des Übertragungsnetzausbaus für die „Stromautobahnen“.
  • Einsatz für eine wettbewerbsorientierte Überprüfung des Energiewirtschaftsgesetzes im Wege einer Bundesratsinitiative.

Schließlich fordert die FDP-Fraktion im Bereich der Innovation:

  • Wiedereinsetzung des 2007 – 2011 tätigen Innovationsrates als Forum für Universitäten, Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Wirtschaftsvertreter zu besseren Koordination der Innovationsförderung.
  • Verbesserung und Ausweitung der Kooperationen zwischen Forschung und Wissenschaft einerseits und der mittelständischen Wirtschaft andererseits.

 

Info: Hier finden Sie das Impulspapier Wirtschaft  und den  Entschließungsantrag der FDP-Landtagsfraktion „Infrastrukturoffensive Baden-Württemberg 2020“

 

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