Rülke: Einer Erteilung der vom Justizministerium erbetenen Ermächtigung, die sich auch gegen Journalisten und ihre wichtige Arbeit richtet, kann die FDP-Fraktion nicht zustimmen
Das baden-württembergische Justizministerium hat den Präsidenten des Landtages um die Erteilung einer Ermächtigung zur Strafverfolgung gegen Unbekannt wegen Geheimnisverrates gemäß § 353b StGB gebeten. Betroffen sind so Journalisten, Abgeordnete und Mitarbeiter. Dazu sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:
„Einer Erteilung der vom Justizministerium erbetenen Ermächtigung kann die FDP-Fraktion nicht zustimmen. Wir Freien Demokraten werden keine Untersuchungen unterstützen, die sich auch gegen Journalisten und ihre wichtige Arbeit richten. Parallelen zur sogenannten netzpolitik.org-Affäre drängen sich auf. Offenbar haben Minister Stickelberger und die Landesregierung nichts aus der Affäre um den Bundesjustizminister gelernt. Nur schwer vorstellen können wir uns, wie ohne konkreten Tatverdacht etwaige Ermittlungen gegen Abgeordnete ablaufen sollen. Soll von jedem Abgeordneten des Untersuchungsausschusses der E-Mail-Verkehr geprüft werden, einschließlich der vertraulichen Kommunikation mit Bürgern? Dass die Grünen keine Bedenken gegen solche Maßnahmen haben, wenn es um die Verhinderung kritischer Berichterstattung geht, wissen wir seit der Jagd auf den Whistleblower aus der Grünen-Landtagsfraktion im Vorfeld der Einsetzung des Untersuchungsausschusses. Wir jedenfalls werden uns an einem Versuch, die Pressefreiheit einzuschränken, nicht beteiligen.“