Rülke: Fraktionen sollen sich bei Erbschaftssteuer im Sinne der familiengeführten Unternehmen des Landes einigen
Im Vorfeld einer Debatte im Finanzausschuss des Landtags setzt sich der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke dafür ein, dass die Landtagsfraktionen die Interessen des Landes bei der Reform der Erbschaftssteuer gegenüber Bundesfinanzminister Schäuble möglichst geschlossen vertreten. Trotz Unterschieden in Einzelfragen müsste dies im Interesse des Landes und seiner mittelständischen und familiengeführten Unternehmen möglich sein, so Rülke.
Der wesentliche Konfliktpunkt zwischen den Fraktionen des Landtags bestehe in unterschiedlichen Lösungsvorschlägen, wie die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Bedürfnisprüfung umzusetzen seien. So soll es bei der Reform der Erbschaftssteuer die Verschonung von Betriebsvermögen ohne Bedürfnisprüfung künftig nur noch bis zu einer durch den Gesetzgeber zu bestimmenden Unternehmensgröße geben. Finanzminister Schmid hält eine unternehmensbezogene Größenordnung von 100 Millionen Euro für geeignet. Dagegen sprechen sich FDP und CDU für eine Grenze von 100 bis 120 Millionen aus, erwerberbezogen statt unternehmensbezogen und als Freibetrag ausgestaltet. Rülke: „Dies wird den mittelständischen und in hohem Maße von Familienunternehmen geprägten Unternehmensstrukturen in Baden-Württemberg besser gerecht.“
Gemeinsam aber setzen sich die Fraktionen des Landtags für eine einfache und rechtssichere Lohnsummenregelung ein, die arbeitnehmerbezogen bleiben sollte. Und sie setzen sich gemeinsam für eine praktikable Lösung beim Verwaltungsvermögen ein. Hier sollte jedem Unternehmen bis zu einem prozentual zu bestimmenden Sockel ein „notwendiges Verwaltungsvermögen“ zugestanden werden, das an der Verschonungsregelung teilhat.
Gemeinsam kritisieren alle Landtagsfraktionen die Vorschläge des Bundesfinanzministers, die der mittelständisch geprägten Wirtschaftsstruktur in Deutschland gerade nicht Rechnung tragen würden, sagte Rülke. Ein erfolgreicher, hoch innovativer Mittelstand, vielfach auch durch personale Verantwortung der Eigentümerfamilie geprägt, sei für die dynamische Entwicklung der Wirtschaft und den Erhalt und die Schaffung neuer Arbeitsplätze ungleich viel wichtiger, als es ein durch enger gefasste Vorschriften vielleicht einmalig erzeugtes höheres Erbschaftsteueraufkommen je sein könnte, so Rülke abschließend.
Info: Der gemeinsame Entschließungsantrag von CDU und FDP (siehe Anlage) soll auch bei der Verabschiedung des Nachtragshaushalts zum Staatshaushaltsplan von Baden-Württemberg für die Haushaltsjahre 2015/16 zur Abstimmung kommen.