Pressemitteilung

30.September 2015

Rülke und Goll: Angesichts der Flüchtlingssituation und der Notwendigkeit schnellen Bauens müssen die Kommunen über die Einleitung von Bauleitverfahren zügig entscheiden können

Zur ersten Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung zur Änderung kommunalverfassungsrechtlicher Vorschriften sagten der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke und der innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Die Verbesserungen der Bürgerbeteiligung entsprechen weitgehend den Vorstellungen, die die FDP-Landtagsfraktion bereits mit ihren im Jahr 2013 eingereichten Gesetzentwürfen zur Diskussion stellte. Angesichts der Flüchtlingssituation und der Notwendigkeit schnellen Bauens ist es jedoch erforderlich, dass die Kommunen, falls notwendig, weiter zügig über die Einleitung von Bauleitverfahren entscheiden können. Diesem praktischen Erfordernis vor Ort muss sich auch Grün-Rot stellen.

Leider verbindet die Koalition die Umsetzung der Vereinbarungen zur Bürgerbeteiligung mit allein von Grün-Rot gewünschten kommunalverfassungsrechtlichen Änderungen, die ohne eine hinreichende Rechtfertigung in die kommunale Selbstverwaltung eingreifen und darüber hinaus oft noch wenig praktikabel sind. So erweist die Landesregierung der Bürgerbeteiligung einen Bärendienst.“

 

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