Pressemitteilung

10.November 2014

Rülke und Goll: Berichts- und Begründungspflichten im Bereich der Justizvollzugsanstalten und des Jugendarrests müssen überprüft werden

Die bisherigen Erklärungen des Justizministeriums zum Todesfall in der Justizvollzugsanstalt Bruchsal zeigen nach Auffassung des Fraktionsvorsitzenden der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und des justizpolitischen Sprechers Prof. Dr. Ulrich Goll, dass die ministerielle Aufsicht über das Gefängnis Bruchsal hinter dem Maß des Erforderlichen zurückblieb. Angesichts der erheblichen Bedeutung, die der Aufsicht gerade im Bereich der Justizvollzugsanstalten und des Jugendarrestes zukommt, in dem die Grundrechte besonders eingeschränkt werden, müsse der Fall zum Anlass für eine umfassende Überprüfung der Aufsichts- und Begründungsregeln sowie ihrer praktischen Umsetzung genommen werden, so Rülke und Goll.

Die FDP-Landtagsfraktion hat daher einen Antrag in das parlamentarische Verfahren gegeben, mit dem der Landtag die Landesregierung auffordert unter anderem zu berichten,

–  welche Berichts- bzw. Begründungspflichten bestehen, inwieweit für die Umsetzung der Pflichten einheitliche Musterformulare, Anforderungsprofile oder ähnliche Hilfestellungen existieren,

–  wie die Einhaltung der Mindestanforderungen an die Berichte bzw. Begründungen von den aufsichtführenden Stellen geprüft wird,

–   wie oft seit dem 1. Januar 2012 das aufsichtführende Justizministerium Berichte beziehungsweise Begründungen wegen inhaltlicher oder formeller Defizite ergänzen ließ,

–  wie oft in dieser Zeit die Einhaltung von Berichts- bzw. Begründungspflichten eingefordert wurde,

–  ob es Beschwerden anderer öffentlicher Stellen beim Justizministerium über die mangelhafte Erfüllung von Berichts- bzw. Begründungspflichten gab und wie auf die Beschwerden reagiert wurde.

Darüber hinaus soll die Landesregierung aufgefordert werden,

–  eine grundlegende Prüfung der Aufsichtsregeln und ihrer praktischen Umsetzung im Bereich der Justizvollzugsanstalten und des Jugendarrestes vorzunehmen,

–  dabei – soweit möglich und praktikabel – einheitliche Standards beispielsweise für die Umsetzung von Berichts- und Begründungspflichten einführen und

–  die personelle und sachliche Ausstattung den Anforderungen im Bereich der Justizvollzugsanstalten und des Jugendarrestes anpassen.

„Schlussendlich wollen wir“, so Goll, „dass die Landesregierung dem Landtag über die Umsetzung des Ersuchens schriftlich Bericht erstattet.“ Rülke: „Mit dem Antrag entspricht die FDP-Landtagsfraktion in konstruktiver Weise dem verfassungsrechtlichen  Kontrollauftrag des Parlamentes. Wir gehen davon aus, dass die anderen Fraktionen dem Antrag zustimmen werden.“

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