Rülke und Kern: Wir legen einen Gesetzentwurf zum Vorstoß der Kultusministerin vor
Zum Vorstoß der Kultusministerin, für die Entscheidung über den Fortbestand einer Schule zukünftig nicht mehr allein die Zahl der Anmeldungen in Klasse 5, sondern die durchschnittliche Zahl der Schüler in den Klassenstufen 5 bis 9 heranzuziehen, kündigten der Vorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der bildungspolitische Sprecher, Dr. Timm Kern, einen Gesetzentwurf der FDP/DVP Fraktion an.
Rülke: „Die Grünen bleiben einmal mehr ihrer alten Vision der ‚einen Schule für alle‘ treu. Dabei haben gerade die Haupt- und Werkrealschulen mit ihrem berufspraktischen Profil zahlreichen jungen Menschen Berufs- und Lebenschancen eröffnet. Der Vorstoß der Kultusministerin zu einer Reform der regionalen Schulentwicklung gibt nun Anlass zur Hoffnung, dass die CDU die Not der Haupt- und Werkrealschulen erkannt hat und sich vom Koalitionspartner in dieser Frage emanzipieren will. Da die Grünen das Gesetzesvorhaben der Kultusministerin erklärtermaßen nicht mittragen wollen, bietet die FDP/DVP Fraktion ihr mit einem Gesetzentwurf die Möglichkeit, ihr Vorhaben umzusetzen.“
Kern: „Mit dem Gesetzentwurf wollen wir erreichen, dass zukünftig bei der Prüfung, ob die für den Fortbestand einer Schule geforderte Mindestgröße erreicht wurde, nicht mehr allein die Zahl der Anmeldungen in Klasse 5, sondern die durchschnittliche Zahl der Schüler in den Klassenstufen 5 bis 9 herangezogen wird. Außerdem muss bei der Entscheidung berücksichtigt werden, inwieweit die jeweilige Schule eine positive Perspektive hinsichtlich der Entwicklung der Schülerzahlen besitzt beziehungsweise inwieweit ein nach Bildungsgang und Schulabschluss entsprechendes Schulangebot einer öffentlichen Schule in der betreffenden Region oder in zumutbarer Entfernung besteht. Hierdurch wird ein wichtiger Beitrag geleistet, um ein vielfältiges und differenziertes Schulangebot auch in der Fläche unseres Landes zu erhalten.“