Klare Perspektiven schaffen!
Der Landtag wolle beschließen, festzustellen:
Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen:
Ein Öffnungsplan sollte konkret folgende Öffnungsstufen vorsehen:
ist die Inzidenz in einem Kreis eine Woche stabil unter 100 Neuinfektionen, so dürfen sich fünf Menschen aus zwei Haushalten treffen und körpernahe Dienstleistungen wie beispielsweise Friseure dürfen öffnen und es beginnen Schul- und Kitaöffnungen;
ist die Inzidenz in einem Kreis eine Woche stabil unter 50 Neuinfektionen, so öffnen Einzelhandel, Gastronomie und Hotellerie;
ist die Inzidenz in einem Kreis eine Woche stabil unter 35 Neuinfektionen, so sind Treffen von zehn Menschen mehrerer Haushalte wieder möglich und ferner erfolgt auch die Öffnung von Hochschulen, Sportstätten, der Kultur, der Musik und der Hallenbäder.
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Aufklärung war dringend erforderlich
Am 14. Oktober 2020 hat der Landtag auf Antrag von FDP/DVP und SPD mit den Stimmen aller fünf Fraktionen die Einrichtung des Untersuchungsausschusses „Abläufe in Zusammenhang mit der Beteiligung des Landes an der Weltausstellung 2020 (UsA Baden-Württemberg-Haus)“ beschlossen. Er war damit der dritte Untersuchungsausschuss in der 16. Legislaturperiode. Die Einsetzung des UsA Baden-Württemberg-Haus war erforderlich um aufzuklären, wie es dazu gekommen ist, dass das Land für den Baden-Württemberg-Pavillon auf der Expo in Dubai voll verantwortlich geworden ist und das Land dadurch mit mindestens 15 Millionen Euro in der Haftung steht. Ursprünglich war nur eine Landesbeteiligung in Höhe von 2,8 Millionen Euro geplant und die Teilnahme Baden-Württembergs an der Weltausstellung sollte als Projekt „Von der Wirtschaft für die Wirtschaft“ durchgeführt werden. Die Idee war gut, deshalb haben wir die Teilnahme von Baden-Württemberg an der Expo Dubai unterstützt, die Umsetzung und Koordination durch das Wirtschaftsministerium war schlecht. Sie überließen das Projekt vollständig einer externen Projektgesellschaft, bestehend aus Ingenieurkammer Baden-Württemberg, Fraunhofer Institut und Messe Freiburg, ohne sich um die Folgen für das Land zu kümmern. Die Idee, unser Bundesland auf der Weltausstellung stolz zu repräsentieren, hat durch das Missmanagement von Wirtschaftsministerin Dr. Hoffmeister-Kraut schweren Schaden genommen! Der Untersuchungsausschuss war insbesondere auch deshalb erforderlich, weil Wirtschaftsministerin Dr. Hoffmeister-Kraut bis heute keine Konsequenzen aus den Fehlern und ihrem Missmanagement gezogen hat. Wie wenig sie sich mit den Vorgängen beschäftigt haben muss, wurde bereits bei ihrer Vernehmung zum Auftakt der Beweisaufnahme deutlich, bei der sie sehr verunsichert wirkte und die Verantwortung für die gemachten Fehler auf die „handelnden Personen“ – sprich die Mitarbeiter der Arbeitsebene – schob. Das spricht Bände!
Bereits die Grundannahmen waren fehlerhaft
Das eklatante Missmanagement hat seine Ursachen augenscheinlich insbesondere darin, dass die Verantwortlichen im Wirtschaftsministerium das Projekt um jeden Preis umsetzen wollten, dabei aber unfähig oder unwillig waren, es in die richtigen Bahnen zu führen. Schon die Grundannahmen des Projekts waren fehlerhaft, wie im Untersuchungsausschuss deutlich geworden ist.
Das Wirtschaftsministerium hat von Anfang an wenig Wirtschaftskompetenz gezeigt:
Missmanagement im Wirtschaftsministerium
Durch die gute und effektive Arbeit des Untersuchungsausschusses konnten die Vorkommnisse rund um das Missmanagement des Expo-Projekts aufgeklärt werden. Die damalige Abteilungsleiterin im Wirtschaftsministerium und heutige Landespolizeipräsidentin Frau Dr. Hinz hat den Geschäftsführer der Ingenieurkammer Baden-Württemberg gegenüber der Expo-Gesellschaft in Dubai zum Bevollmächtigten des Landes Baden-Württemberg ernannt. Dabei will sie nicht gewusst habe, welche Rechte und Pflichten ein solcher Bevollmächtigter innehat.
Dieser Bevollmächtigte hat dann am 30.01.2019 einen Vertrag unterschrieben, der im Rubrum „Baden-Württemberg“ als Vertragspartner nennt. Man braucht kein Jurist zu sein und erst recht keine vertieften Kenntnisse im arabischen Recht zu haben, um erkennen zu können, dass dadurch eine vertragliche Bindung für das Land im Raum steht. Deshalb verwundert es nicht, dass nahezu alle Beteiligten außerhalb der Landesregierung genau davon ausgegangen sind! Nicht zuletzt die Vertragspartner in Dubai.
Bereits Anfang Februar 2019 lag der Vertrag dann auch der Wirtschaftsministerin Dr. Hoffmeister-Kraut und ihrem Haus vor. Anstatt schnell zu reagieren, setzte sie den Weg des Wegschauens und Ausblendens fort. Wie? Frau Dr. Hinz ließ sich, im Versuch Schadensbegrenzung zu betreiben, vom Geschäftsführer der Ingenieurkammer eine Haftungsfreistellung des Landes geben, obwohl diese finanziell nicht in der Lage war das Projekt zu stemmen. Als Rechtsaufsicht über die Kammer hätte das Wirtschaftsministerium dies nicht tun dürfen!
Auch eine rechtliche Prüfung wurde trotz deutlicher Zeichen nicht in Angriff genommen. „Die dringend erforderliche Aufklärung der Frage, wer Vertragspartner der Expo Dubai LLC. ist, wurde über Monate bis nach dem Beschluss des Doppelhaushalts hinausgezögert. Der Landtag war somit zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Fehlbetragsfinanzierung über den Sachstand nicht vollständig informiert!“, resümiert die Obfrau der FDP/DVP Fraktion Gabriele Reich-Gutjahr.
Auch Kultusministerin Dr. Eisenmann und das Staatsministerium waren involviert
Die Untersuchung ergab zahlreiche Indizien dafür, dass Wirtschaftsministerium und CDU zwingend an dem Projekt festhalten wollten und Kultusministerin Dr. Eisenmann dafür gesorgt hat, dass alle Zweifel aus dem Weg geräumt werden! Die Ingenieurkammer hat die CDU über zahlreiche – offizielle wie auch inoffizielle – Kanäle, wie etwa den Stiefsohn Eisenmanns, lobbyiert. Am Ende haben sich CDU und insbesondere Ministerin Eisenmann in der Koalition durchgesetzt. Man hat sich also vor den Karren der Ingenieurkammer spannen lassen und ein eigentlich schon gescheitertes Projekt auf Steuerzahlerkosten gerettet.
Auch der Chef der Staatskanzlei Dr. Stegmann im Staatsministerium war bei der Umsetzung des Projekts engagiert. Weder er, noch Frau Dr. Eisenmann, wirkte auf eine professionelle Lösung des strauchelnden Projektes hin. Stattdessen schoss die Koalition noch im Herbst 2019 zusätzliche Millionen zu. Verantwortungsbewusste Wirtschaftspolitik sieht anders aus!
Unsere Feststellungen im Überblick
Organisationsstrukturen im Wirtschaftsministerium müssen verändert werden
Damit sich ein solches Missmanagement in Zukunft nicht wiederholt haben wir die Regierung in einem Entschließungsantrag aufgefordert ihre Baustellen schleunigst zu beheben.
Unsere Forderungen an die Landesregierung:
Unsere Ansprechpartner:
Von der Ausgangssperre zu einem Öffnungskonzept
Die Menschen in Baden-Württemberg brauchen eine Perspektive für die Freiheit. Seit Monaten agiert die Landesregierung bei der Pandemiebekämpfung ohne Konzept. Öffnungen werden in Aussicht gestellt, nur um danach durch die nächste Verlängerung des Lockdowns wieder kassiert zu werden. Seit Wochen kündigt Kultusministerin Susanne Eisenmann die Öffnung von Schulen und Kitas an, wohlwissend, dass sie dieses Ziel nicht erreichen kann. Solche durchsichtigen Wahlkampfmanöver auf dem Rücken der Kinder, Eltern und Lehrer auszutragen, aber auch das sonstige im-Nebel-Stochern von CDU und Grünen, führt zu Frust und Ablehnung der Maßnahmen. Es braucht endlich ein klares Öffnungskonzept.
1. Ausgangsbeschränkungen unverzüglich aufheben
Die Landesregierung begründete die Ausgangsbeschränkungen seinerzeit mit einer landesweiten 7-Tage-Inzidenz von fast 200 Fällen. Dieser Grund ist lange entfallen und kein Kreis weist mittlerweile solche Zahlen auf. Nur wenige andere Bundesländer haben überhaupt Ausgangsbeschränkungen und keines hat so weitreichende wie wir.
Spazierengehen, Supermarkteinkäufe und sogar das Rausbringen von Müll sind verboten. Von diesen Beschränkungen sind alle Menschen im Land massiv betroffen. Faktisch handelt es sich nicht um Ausgangsbeschränkungen, sondern um Ausgangssperren ab 20 Uhr mit ganz wenigen Ausnahmen. Besonders problematisch ist, dass es keinen fundierten Nachweis für die Wirksamkeit der Ausgangsbeschränkungen gibt, wie auch Ministerpräsident Kretschmann bei der Regierungspressekonferenz am 02. Februar 2021 einräumen musste. Die Ausgangsbeschränkungen sind daher verfassungsrechtlich ausgesprochen problematisch und müssen sofort aufgehoben werden.
2. Endlich wirksame Schutzmaßnahmen auf den Weg bringen
Eine nachhaltige Stabilisierung und Verbesserung der pandemischen Situation kann nur durch wirksame Schutzmaßnahmen gelingen. Dazu gehört insbesondere eine flächendeckende Versorgung mit FFP-2-Masken, die massive Ausweitung von Schnelltests zum Schutz der Risikogruppen und ein Einsatz von Luftfiltern in geschlossenen Räumen, insbesondere in Schulen und bei der Kinderbetreuung. Das von Sozialminister Lucha zu verantwortende Impfchaos muss ein Ende haben. In einem Impfgipfel müssen die zentralen Probleme gelöst werden, nämlich Produktion und Logistik des Impfstoffs, eine bessere Warn-App und die Digitalisierung der Gesundheitsämter.
3. Verbindlicher Perspektivplan zur regionalen Öffnung anhand vorher festgelegter Kriterien
Die Menschen brauchen eine klare Perspektive für die Freiheit. Sie müssen wissen, dass ihre Entbehrungen und Anstrengungen honoriert werden. Es schürt Frust und gefährdet die Akzeptanz der Maßnahmen, wenn Lockerungen über Monate in Aussicht gestellt werden, dann aber nicht umgesetzt werden.
Es braucht daher ein verbindliches Öffnungskonzept mit im Voraus festgelegten Kriterien für regionale Öffnungen. Schleswig-Holstein etwa macht das vor. Das Kriterium ist dabei die 7-Tage Inzidenz unter ergänzender Berücksichtigung weiterer Faktoren, wie die Schwere der Krankheitsverläufe, die Auslastung der Intensivbetten, den R-Wert oder die Impfquote.
4. Stufenweise Öffnungsstrategie mit klaren Richtlinien
Die FDP/DVP Fraktion hält an ihrer schon mehrmals zur Abstimmung gebrachten Position fest, dass bereits jetzt Öffnungen für den Einzelhandel, Gastronomie und Hotellerie aber auch den Amateursport unter strikten Einsatz von FFP2-Schutzmasken vertretbar und geboten sind. Die Mehrheit im Landtag hat dies aber abgelehnt. Der nachfolgende Öffnungsplan ist an den Beschluss der Koalition von CDU, FDP und Grünen in Schleswig-Holstein angelehnt, und stellt die „zweitbeste“ Lösung dar. Diese ist aber immer noch besser als das Gestochere der Landesregierung.
Ist demnach die Inzidenz in einem Kreis eine Woche stabil unter 100 Neuinfektionen, so dürfen sich fünf Menschen aus zwei Haushalten treffen. Körpernahe Dienstleistungen wie beispielsweise Friseure dürfen öffnen und es beginnen Schul- und Kitaöffnungen. Ist die Inzidenz in einem Kreis eine Woche stabil unter 50, so öffnen Einzelhandel, Gastronomie und Hotellerie. Ist die Inzidenz eine Woche stabil unter 35, so sind Treffen von zehn Menschen mehrerer Haushalte wieder möglich. Ferner erfolgt auch die Öffnung von Hochschulen, Sportstätten, der Kultur, der Musik und der Hallenbäder.






