Archiv für das Monat: Februar, 2021

Klare Perspektiven schaffen!

Der Landtag wolle beschließen, festzustellen:


  • nach Monaten des Lockdowns benötigen die Menschen in Baden-Württemberg dringend eine Perspektive für die Freiheit;

  • die Landesregierung agiert bei der Pandemiebekämpfung seit Monaten ohne klares Konzept und stellt Öffnungen in Aussicht, nur um sie danach durch die nächste Verlängerung des Lockdowns wieder zu kassieren;

  • das seit Anfang Januar fortlaufende Hin und Her der Landesregierung bei der Frage der teilweisen Öffnung im Bereich der Schulen und der Kinderbetreuung war ein durchsichtiges und inakzeptables Wahlkampfmanöver auf dem Rücken der Kinder, Eltern und Lehrerinnen und Lehrer;

  • die Öffnung der Kindertagesstätten und Grundschulen zum 22. Februar wird begrüßt;

  • die Öffnung der Friseure zum 1. März wird begrüßt, die Öffnung von Handel und Gastronomie muss dann jedoch ebenfalls zum 1. März erfolgen, da davon auszugehen ist, dass die Inzidenz bis zum 1. März bereits eine Woche lang unter 50 liegt;

  • der Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 8. Februar, wonach die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen von 20 Uhr bis 5 Uhr außer Vollzug zu setzen sind, wird begrüßt und zugleich die Neugestaltung von Ausgangsperren seitens der Landesregierung anhand einer Inzidenz von 50 missbilligt, insbesondere, da die seinerzeitige Begründung für dieses Instrument eine Inzidenz von 200 war;

  • die Bürgerinnen und Bürger erwarten von der Landesregierung zu Recht ein Öffnungskonzept und klare Zielvorgaben, deren Erreichen grundsätzlich zu bestimmten Lockerungen der Freiheitsbeschränkungen führt;

  • unabhängig von etwaigen Öffnungen bestimmter Bereich den besonderen Schutz vulnerabler Gruppen mit der Weiterentwicklung der Teststrategie in Alten- und Pflegeeinrichtungen als ein zentrales Handlungsfeld bei der Pandemiebekämpfung anzusehen und weiter zu vertiefen.

Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen:


  • erforderliche Kontaktbeschränkungen so vorzunehmen, dass sie dem verfassungsrechtlich gebotenen Schutz von Familie und Ehe berücksichtigen, indem insbesondere Treffen von engsten Familienangehörige wie Kindern, Eltern und Großeltern bis zu einer Grenze von fünf erwachsenen Personen aus zwei Haushalten wieder erlaubt werden;

  • endlich wirksame Schutzmaßnahmen auf den Weg zu bringen, insbesondere durch eine flächendeckende Versorgung mit zertifizierten FFP-2-Masken, die massive Ausweitung von Schnelltests zum Schutz der Risikogruppen sowie zur Entwicklung tragfähiger Öffnungsperspektiven für die Kinderbetreuung und die Schulen nach dem Vorbild Österreichs oder der Stadt Tübingen und einen Einsatz von Luftfiltern in geschlossenen Räumen, insbesondere in Schulen und bei der Kinderbetreuung;

  • einen verbindlichen Perspektivplan zur regionalen Öffnung anhand vorher festgelegter Kriterien vorzulegen, mit dem die monatelangen Entbehrungen und Anstrengungen der Bürgerinnen und Bürger honoriert werden;

  • nachdem sie und die Fraktionen der Grünen und der CDU schon seit Monaten die Forderung der Antragssteller nach einer schrittweisen Öffnung für den Einzelhandel, die Gastronomie und die Hotellerie unter der Auflage des Tragens von medizinischen Masken seitens der Kunden sowie der Einhaltung der übrigen Voraussetzungen wie die Einhaltung von Hygieneanforderungen und die Begrenzung der Personenzahl ablehnen, wenigstens als zweitbeste Lösung einen Öffnungsplan nach dem Beispiel der schleswig-holsteinischen Landesregierung bestehend aus CDU, FDP und Grünen festzulegen;

  • einen solchen Öffnungsplan nach dem Kriterium der 7-Tage Inzidenz unter ergänzender Berücksichtigung weiterer Faktoren, wie die Schwere der Krankheitsverläufe, die Auslastung der Intensivbetten, der R-Wert und die Impfquote auszugestalten;

Ein Öffnungsplan sollte konkret folgende Öffnungsstufen vorsehen:


ist die Inzidenz in einem Kreis eine Woche stabil unter 100 Neuinfektionen, so dürfen sich fünf Menschen aus zwei Haushalten treffen und körpernahe Dienstleistungen wie beispielsweise Friseure dürfen öffnen und es beginnen Schul- und Kitaöffnungen;


ist die Inzidenz in einem Kreis eine Woche stabil unter 50 Neuinfektionen, so öffnen Einzelhandel, Gastronomie und Hotellerie;


ist die Inzidenz in einem Kreis eine Woche stabil unter 35 Neuinfektionen, so sind Treffen von zehn Menschen mehrerer Haushalte wieder möglich und ferner erfolgt auch die Öffnung von Hochschulen, Sportstätten, der Kultur, der Musik und der Hallenbäder.

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Aufklärung war dringend erforderlich

Am 14. Oktober 2020 hat der Landtag auf Antrag von FDP/DVP und SPD mit den Stimmen aller fünf Fraktionen die Einrichtung des Untersuchungsausschusses „Abläufe in Zusammenhang mit der Beteiligung des Landes an der Weltausstellung 2020 (UsA Baden-Württemberg-Haus)“ beschlossen. Er war damit der dritte Untersuchungsausschuss in der 16. Legislaturperiode.

Die Einsetzung des UsA Baden-Württemberg-Haus war erforderlich um aufzuklären, wie es dazu gekommen ist, dass das Land für den Baden-Württemberg-Pavillon auf der Expo in Dubai voll verantwortlich geworden ist und das Land dadurch mit mindestens 15 Millionen Euro in der Haftung steht. Ursprünglich war nur eine Landesbeteiligung in Höhe von 2,8 Millionen Euro geplant und die Teilnahme Baden-Württembergs an der Weltausstellung sollte als Projekt „Von der Wirtschaft für die Wirtschaft“ durchgeführt werden. Die Idee war gut, deshalb haben wir die Teilnahme von Baden-Württemberg an der Expo Dubai unterstützt, die Umsetzung und Koordination durch das Wirtschaftsministerium war schlecht.  Sie überließen das Projekt vollständig einer externen Projektgesellschaft, bestehend aus Ingenieurkammer Baden-Württemberg, Fraunhofer Institut und Messe Freiburg, ohne sich um die Folgen für das Land zu kümmern. Die Idee, unser Bundesland auf der Weltausstellung stolz zu repräsentieren, hat durch das Missmanagement von Wirtschaftsministerin Dr. Hoffmeister-Kraut schweren Schaden genommen!


Der Untersuchungsausschuss war insbesondere auch deshalb erforderlich, weil Wirtschaftsministerin Dr. Hoffmeister-Kraut bis heute keine Konsequenzen aus den Fehlern und ihrem Missmanagement gezogen hat. Wie wenig sie sich mit den Vorgängen beschäftigt haben muss, wurde bereits bei ihrer Vernehmung zum Auftakt der Beweisaufnahme deutlich, bei der sie sehr verunsichert wirkte und die Verantwortung für die gemachten Fehler auf die „handelnden Personen“ – sprich die Mitarbeiter der Arbeitsebene – schob. Das spricht Bände!

Bereits die Grundannahmen waren fehlerhaft

Das eklatante Missmanagement hat seine Ursachen augenscheinlich insbesondere darin, dass die Verantwortlichen im Wirtschaftsministerium das Projekt um jeden Preis umsetzen wollten, dabei aber unfähig oder unwillig waren, es in die richtigen Bahnen zu führen. Schon die Grundannahmen des Projekts waren fehlerhaft, wie im Untersuchungsausschuss deutlich geworden ist.

Das Wirtschaftsministerium hat von Anfang an wenig Wirtschaftskompetenz gezeigt:


  • die Organisationsstruktur mit einer privatorganisierten Projektgesellschaft war für die Durchführung des Projekts untauglich, die Projektpartner – drei öffentliche oder öffentlich finanzierte Organisationen- als vermeintliche Vertreter der Wirtschaft konnten nicht für diese sprechen und erwiesen sich finanziell und organisatorisch als wenig geeignet, das Projekt erfolgreich durchzuführen. Der Slogan „Von der Wirtschaft für die Wirtschaft“, an dem die Ministerin bis heute festhält, ist daher alles andere als die korrekte Beschreibung für die Umsetzung dieses Projekts!

  • Das Ministerium führte eigene Gespräche mit der Wirtschaft erst als die Sponsorengelder nicht kamen. Genervte Reaktionen von Unternehmen verpufften!

  • Ein schlüssiges Konzept, was potenzielle Sponsoren erwarten können, gab es nicht!

  • Die Projektgesellschaft war mit nicht mehr Eigenkapital als der Mindesteinlage ausgestattet, um eine Projekt dieser Größenordnung zu stemmen. Bei einer solchen Unterkapitalisierung müssen in einem Wirtschaftsministerium die roten Lampen angehen!

  • die Teilnahmebereitschaft der Wirtschaft wurde überschätzt

Missmanagement im Wirtschaftsministerium

Durch die gute und effektive Arbeit des Untersuchungsausschusses konnten die Vorkommnisse rund um das Missmanagement des Expo-Projekts aufgeklärt werden. Die damalige Abteilungsleiterin im Wirtschaftsministerium und heutige Landespolizeipräsidentin Frau Dr. Hinz hat den Geschäftsführer der Ingenieurkammer Baden-Württemberg gegenüber der Expo-Gesellschaft in Dubai zum Bevollmächtigten des Landes Baden-Württemberg ernannt. Dabei will sie nicht gewusst habe, welche Rechte und Pflichten ein solcher Bevollmächtigter innehat.

Dieser Bevollmächtigte hat dann am 30.01.2019 einen Vertrag unterschrieben, der im Rubrum „Baden-Württemberg“ als Vertragspartner nennt. Man braucht kein Jurist zu sein und erst recht keine vertieften Kenntnisse im arabischen Recht zu haben, um erkennen zu können, dass dadurch eine vertragliche Bindung für das Land im Raum steht. Deshalb verwundert es nicht, dass nahezu alle Beteiligten außerhalb der Landesregierung genau davon ausgegangen sind! Nicht zuletzt die Vertragspartner in Dubai.

Bereits Anfang Februar 2019 lag der Vertrag dann auch der Wirtschaftsministerin Dr. Hoffmeister-Kraut und ihrem Haus vor. Anstatt schnell zu reagieren, setzte sie den Weg des Wegschauens und Ausblendens fort. Wie? Frau Dr. Hinz ließ sich, im Versuch Schadensbegrenzung zu betreiben, vom Geschäftsführer der Ingenieurkammer eine Haftungsfreistellung des Landes geben, obwohl diese finanziell nicht in der Lage war das Projekt zu stemmen. Als Rechtsaufsicht über die Kammer hätte das Wirtschaftsministerium dies nicht tun dürfen!

Auch eine rechtliche Prüfung wurde trotz deutlicher Zeichen nicht in Angriff genommen. „Die dringend erforderliche Aufklärung der Frage, wer Vertragspartner der Expo Dubai LLC. ist, wurde über Monate bis nach dem Beschluss des Doppelhaushalts hinausgezögert. Der Landtag war somit zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Fehlbetragsfinanzierung über den Sachstand nicht vollständig informiert!“, resümiert die Obfrau der FDP/DVP Fraktion Gabriele Reich-Gutjahr.

Auch Kultusministerin Dr. Eisenmann und das Staatsministerium waren involviert

Die Untersuchung ergab zahlreiche Indizien dafür, dass Wirtschaftsministerium und CDU zwingend an dem Projekt festhalten wollten und Kultusministerin Dr. Eisenmann dafür gesorgt hat, dass alle Zweifel aus dem Weg geräumt werden! Die Ingenieurkammer hat die CDU über zahlreiche – offizielle wie auch inoffizielle – Kanäle, wie etwa den Stiefsohn Eisenmanns, lobbyiert. Am Ende haben sich CDU und insbesondere Ministerin Eisenmann in der Koalition durchgesetzt. Man hat sich also vor den Karren der Ingenieurkammer spannen lassen und ein eigentlich schon gescheitertes Projekt auf Steuerzahlerkosten gerettet.

Auch der Chef der Staatskanzlei Dr. Stegmann im Staatsministerium war bei der Umsetzung des Projekts engagiert. Weder er, noch Frau Dr. Eisenmann, wirkte auf eine professionelle Lösung des strauchelnden Projektes hin. Stattdessen schoss die Koalition noch im Herbst 2019 zusätzliche Millionen zu. Verantwortungsbewusste Wirtschaftspolitik sieht anders aus!

Unsere Feststellungen im Überblick

  • Aus einem angeblichen Projekt „Von der Wirtschaft für die Wirtschaft“ wurde aufgrund von Missmanagement der Landesregierung eine Belastung des Landeshaushalts in Höhe von mindestens 15 Millionen Euro.

  • Die Landesregierung hat von Anfang an Bewertungsfehler vorgenommen und wenig Gespür für die Wirtschaftsinteressen und Möglichkeiten des Projekts gezeigt. Viele Basisannahmen für das Projekt waren unzutreffend: die Teilnahmebereitschaft der Wirtschaft wurde überschätzt, die Organisationsstruktur mit einer privatorganisierten Projektgesellschaft war für die Durchführung des Projekts untauglich, die Projektpartner (drei öffentliche oder öffentlich finanzierte Organisationen) als vermeintliche Vertreter der Wirtschaft konnten nicht für diese sprechen und erwiesen sich finanziell und organisatorisch als wenig geeignet, das Projekt erfolgreich durchzuführen.

  • Hauptverantwortlich für dieses Missmanagement sind Ministerin Dr. Hoffmeister-Kraut und die heutige Landespolizeipräsidentin Dr. Hinz.

  • Im Staatsministerium hat CdS Dr. Stegmann Missstände in der Projektbearbeitung durch das Wirtschaftsministerium erkannt. Insbesondere war die Tatsache, dass eine Haftung des Landes im Raum steht, im Staatsministerium bekannt. Diese wurden aber nicht zum Anlass genommen, das Projekt insgesamt überprüfen zu lassen und in geordnete Bahnen zu bringen. Das Staatsministerium nahm somit den aus dem unprofessionellen Verhalten des Wirtschaftsministeriums entstandenen Schaden billigend in Kauf und trägt so eine Mitschuld an diesem.

  • Kultusministerin Dr. Eisenmann hat sich schon früh aktiv für das Projekt eingesetzt und durch ihre Unterstützung dazu beigetragen, dass alle Zweifel aus dem Weg geräumt wurden. Die Ingenieurkammer hat sich dabei die verwandtschaftliche Beziehung zu Frau Dr. Eisenmann zu Nutze gemacht.

  • Die Landesregierung hat das Parlament und die Öffentlichkeit nur unvollständig informiert. Der Landtag war Ende 2019 zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Fehlbetragsfinanzierung von 11,8 Millionen Euro (inklusive Landesausstellung) nicht über den tatsächlichen Zustand des Projektes und die Vertragsverhältnisse im Bild, obwohl man im Wirtschaftsministerium längst mehr wusste.

  • Im Wirtschaftsministerium wurde das Projekt einerseits um jeden Preis gewollt, andererseits war man unfähig oder unwillig, es in die richtigen Bahnen zu führen.

  • Wirtschaftsministerin Dr. Hoffmeister-Kraut hat ihr Ministerium nicht im Griff oder war aktiv am Missmanagement beteiligt. Kritische Stimmen im eigenen Haus wurden kaltgestellt. Abteilungsleiterin Dr. Hinz wollte die Bedenken ihres Referatsleiters nicht hören und konnte ihm kurzerhand das Projekt entziehen. Es ist nicht vorstellbar, dass dieser Vorgang ohne Kenntnis der Führungsebene geschehen ist.

  • Das durchgehend federführend zuständige Wirtschaftsministerium ging zeitweise davon aus, dass das Staatsministerium die Federführung übernommen habe. Ausgerechnet in einer kritischen Phase des Projekts fühlte sich in der Regierung folglich niemand zuständig.

  • Im Sommer 2019 schob sich die Landesregierung die Verantwortung über das Projekt zwischen Wirtschafts- und Staatsministerium gegenseitig zu, anstatt Aufklärung im Hinblick auf die anstehenden Haushaltsberatungen herbeizuführen.

  • Trotz der erkannten rechtlichen und finanziellen Probleme genehmigte man in der Haushaltsstrukturkommission eine Finanzierung in Millionenhöhe.

  • Das Wirtschaftsministerium hat sich auf eine Haftungsfreistellung gestützt, die Geschäftsführer Sander im Namen der Projektpartner gegenüber dem Ministerium erklärte, so jedoch niemals rechtmäßig abgeben konnte. Das Wirtschaftsministerium als Rechtsaufsicht der Ingenieurkammer durfte sich darauf nicht verlassen. Die Projektpartner waren zu keinem Zeitpunkt in der Lage, mehrere Millionen Euro selbst zu finanzieren.

  • Die Landesregierung wollte offiziell nicht haften und nicht beteiligt sein, mischte aber an allen zentralen Entscheidungen mit und nahm eine Haftung des Landes mindestens billigend in Kauf u.a. mit der Benennung von Herrn Sander zum Commissioner General. Das Wirtschaftsministerium hat daneben auch Druck auf die Projektgesellschaft zur Abberufung Herrn Sanders als Geschäftsführer gemacht. Die Tatsache, dass sich das Land in operative Prozesse – wie die Besetzung der Geschäftsführung/Abberufung Herrn Sanders –  einmischte, zeigt, dass das Wirtschaftsministerium längst nicht nur politisch und protokollarisch flankierte, sondern sich aktiv einbrachte.

  • Die enormen rechtlichen Probleme des Projekts wurden verschleiert, indem eine rechtliche Aufklärung bis nach dem Beschluss des Doppelhaushalts hinausgezögert wurde. Über Monate erfolgte keine endgültige Klärung der Haftungsfrage.

  • Im Wirtschaftsministerium herrschte zu Beginn großes Vertrauen in Herrn Sanders Erklärungen und in sein Management des Projekts. Es liegt die Vermutung nahe, dass auch Freundschaften und Parteiverbundenheit diesem Vertrauen nicht abträglich waren.

Organisationsstrukturen im Wirtschaftsministerium müssen verändert werden

Damit sich ein solches Missmanagement in Zukunft nicht wiederholt haben wir die Regierung in einem Entschließungsantrag aufgefordert ihre Baustellen schleunigst zu beheben.

Unsere Forderungen an die Landesregierung:


  • Die Organisationsstrukturen des Wirtschaftsministeriums muss dahingehend verändert werden, dass bei der Umsetzung rechtlich relevanter Sachverhalte jederzeit mindestens das Vieraugenprinzip besteht und erforderliche Rechtsprüfungen auch tatsächlich durchgeführt werden.

  • Die Prozesse im Wirtschaftsministerium müssen dahingehend überprüft werden, dass gewährleistet ist, dass die Ministerin von allen wesentlichen Vorgängen in ihrem Haus ausreichend Kenntnis erlangt und erhebliche Bedenken der Arbeitsebene Berücksichtigung finden.

  • Bei der Begleitung von Projekten mit Landesinteresse, die durch Dritte realisiert werden, muss im Vorfeld vollumfänglich überprüft werden, inwiefern diese Dritten dafür geeignet sind und sichergestellt werden, dass das Land während der gesamten Laufzeit des Projektes darüber ausreichend informiert ist.

  • Für den Fall, dass in einem Ministerium rechtliche Unklarheiten in Zusammenhang mit einer Haftung des Landes bekannt werden, muss schnellstmöglich eine umfassende rechtliche Prüfung herbeigeführt werden, damit wesentliche Fragen geklärt und einer Entscheidung zugeführt werden können.

  • Im Wirtschaftsministerium muss sichergestellt werden, dass dort der Funktion als Rechtsaufsicht vollumfänglich nachgekommen wird.

  • Die Landesregierung muss sicherstellen, dass bei Beteiligung mehrerer Ressorts innerhalb der Regierung zu jeder Zeit geklärt ist, welchem Ministerium die federführende Zuständigkeit zukommt, sodass sie durchgehend handlungsfähig bleibt.

  • Die Regierung muss aus den begangenen Fehlern in Bezug auf das Expo-Projekt zeitnah entsprechende personelle und organisatorische Konsequenzen ziehen.

Unsere Ansprechpartner:


Von der Ausgangssperre zu einem Öffnungskonzept

Die Menschen in Baden-Württemberg brauchen eine Perspektive für die Freiheit. Seit Monaten agiert die Landesregierung bei der Pandemiebekämpfung ohne Konzept. Öffnungen werden in Aussicht gestellt, nur um danach durch die nächste Verlängerung des Lockdowns wieder kassiert zu werden. Seit Wochen kündigt Kultusministerin Susanne Eisenmann die Öffnung von Schulen und Kitas an, wohlwissend, dass sie dieses Ziel nicht erreichen kann. Solche durchsichtigen Wahlkampfmanöver auf dem Rücken der Kinder, Eltern und Lehrer auszutragen, aber auch das sonstige im-Nebel-Stochern von CDU und Grünen, führt zu Frust und Ablehnung der Maßnahmen. Es braucht endlich ein klares Öffnungskonzept.

1. Ausgangsbeschränkungen unverzüglich aufheben

Die Landesregierung begründete die Ausgangsbeschränkungen seinerzeit mit einer landesweiten 7-Tage-Inzidenz von fast 200 Fällen. Dieser Grund ist lange entfallen und kein Kreis weist mittlerweile solche Zahlen auf. Nur wenige andere Bundesländer haben überhaupt Ausgangsbeschränkungen und keines hat so weitreichende wie wir.

Spazierengehen, Supermarkteinkäufe und sogar das Rausbringen von Müll sind verboten. Von diesen Beschränkungen sind alle Menschen im Land massiv betroffen. Faktisch handelt es sich nicht um Ausgangsbeschränkungen, sondern um Ausgangssperren ab 20 Uhr mit ganz wenigen Ausnahmen. Besonders problematisch ist, dass es keinen fundierten Nachweis für die Wirksamkeit der Ausgangsbeschränkungen gibt, wie auch Ministerpräsident Kretschmann bei der Regierungspressekonferenz am 02. Februar 2021 einräumen musste. Die Ausgangsbeschränkungen sind daher verfassungsrechtlich ausgesprochen problematisch und müssen sofort aufgehoben werden.

2. Endlich wirksame Schutzmaßnahmen auf den Weg bringen

Eine nachhaltige Stabilisierung und Verbesserung der pandemischen Situation kann nur durch wirksame Schutzmaßnahmen gelingen. Dazu gehört insbesondere eine flächendeckende Versorgung mit FFP-2-Masken, die massive Ausweitung von Schnelltests zum Schutz der Risikogruppen und ein Einsatz von Luftfiltern in geschlossenen Räumen, insbesondere in Schulen und bei der Kinderbetreuung. Das von Sozialminister Lucha zu verantwortende Impfchaos muss ein Ende haben. In einem Impfgipfel müssen die zentralen Probleme gelöst werden, nämlich Produktion und Logistik des Impfstoffs, eine bessere Warn-App und die Digitalisierung der Gesundheitsämter.

3. Verbindlicher Perspektivplan zur regionalen Öffnung anhand vorher festgelegter Kriterien

Die Menschen brauchen eine klare Perspektive für die Freiheit. Sie müssen wissen, dass ihre Entbehrungen und Anstrengungen honoriert werden. Es schürt Frust und gefährdet die Akzeptanz der Maßnahmen, wenn Lockerungen über Monate in Aussicht gestellt werden, dann aber nicht umgesetzt werden.

Es braucht daher ein verbindliches Öffnungskonzept mit im Voraus festgelegten Kriterien für regionale Öffnungen. Schleswig-Holstein etwa macht das vor. Das Kriterium ist dabei die 7-Tage Inzidenz unter ergänzender Berücksichtigung weiterer Faktoren, wie die Schwere der Krankheitsverläufe, die Auslastung der Intensivbetten, den R-Wert oder die Impfquote.

4. Stufenweise Öffnungsstrategie mit klaren Richtlinien

Die FDP/DVP Fraktion hält an ihrer schon mehrmals zur Abstimmung gebrachten Position fest, dass bereits jetzt Öffnungen für den Einzelhandel, Gastronomie und Hotellerie aber auch den Amateursport unter strikten Einsatz von FFP2-Schutzmasken vertretbar und geboten sind. Die Mehrheit im Landtag hat dies aber abgelehnt. Der nachfolgende Öffnungsplan ist an den Beschluss der Koalition von CDU, FDP und Grünen in Schleswig-Holstein angelehnt, und stellt die „zweitbeste“ Lösung dar. Diese ist aber immer noch besser als das Gestochere der Landesregierung.

Ist demnach die Inzidenz in einem Kreis eine Woche stabil unter 100 Neuinfektionen, so dürfen sich fünf Menschen aus zwei Haushalten treffen. Körpernahe Dienstleistungen wie beispielsweise Friseure dürfen öffnen und es beginnen Schul- und Kitaöffnungen. Ist die Inzidenz in einem Kreis eine Woche stabil unter 50, so öffnen Einzelhandel, Gastronomie und Hotellerie. Ist die Inzidenz eine Woche stabil unter 35, so sind Treffen von zehn Menschen mehrerer Haushalte wieder möglich. Ferner erfolgt auch die Öffnung von Hochschulen, Sportstätten, der Kultur, der Musik und der Hallenbäder.

Hier unser Positionspapier zum Download.