Archiv für das Jahr: 2021

Gemalte Strichmännchen und ein gemalter Virus auf Papier liegen auf einem Tisch verstreut

Das Regelungschaos des zurückliegenden Wochenendes habe für Verunsicherung und Verärgerung gesorgt und sei respektlos gegenüber den Betroffenen.


Das aktuelle Regelungschaos stellt den neuen Tiefpunkt des Corona-Miss-Managements der Landesregierung dar. Einzig positiv ist, dass es keinen allgemeinen Lockdown, keine generellen Ausgangssperren und keine Schulschließungen geben soll. Die sonstigen Regelungen von Grün-Schwarz sind aber absolut stümperhaft auf den Weg gebracht worden.



Das Problem sind doch die mangelnden Impfkapazitäten
die Debatte über eine Impfpflicht soll hiervon nur ablenken.


Fraktionsvorsitzender Dr. Hans-Ulrich Rülke

Deshalb haben wir gemeinsam mit der SPD in einen Entschließungsantrag gefordert, Sozialminister Lucha die Zuständigkeit für das Corona-Management zu entziehen.

Die unzureichende Impfquote ist ein wesentliches Element für die derzeit sehr angespannte Lage. Hier gilt es, in den kommenden Wochen alles dafür zu tun, die Impfquote zu verbessern.

Wir setzen auf erforderliche, geeignete und verhältnismäßige Maßnahmen.
  • Impfgarantie

    Jedem muss ein konkretes zeitnahes Impfangebot angeboten werden.

  • Impfangebot für Minderjährige

    Beispielsweise an Schulen muss sichergestellt werden, dass es zu keinem nennenswerten Unterrichtsausfall und keinen Diskriminierungen oder Exklusionen im Zusammenhang mit dem Impfangebot kommt und die Freiwilligkeit der Impfung betont wird.

  • Landes-Rettungsschirm für Kliniken

    Entwicklung eines zum Bund flankierenden Landes-Rettungsschirm für die Kliniken in Baden-Württemberg.

  • Sonderfonds für die Aus- und Weiterbildung

    Einen Sonderfonds für die Aus- und Weiterbildung von Intensivpflegekräften auf den Weg bringen.

  • Großflächiges Modellprojekt für FFP2-Masken

    Die Studie zur Schutzwirkung von Masken des Max-Planck-Instituts für Dynamik und Selbstorganisation in Göttingen sollte als Grundlage für Alternativen zur 2G-Regelung im Handel genommen werden.

  • FFP2-Masken verpflichtend im ÖPNV

  • Gültigkeit von Attesten zur Maskenbefreiung beschränken

    Atteste zur Maskenbefreiung sollten nur noch dann anerkannt werden, wenn diese durch den Öffentlichen Gesundheitsdienst bestätigt sind; bereits ausgestellte Atteste verlieren zum 31.12.2021 ihre Gültigkeit.

  • Konzept für Ungeimpfte

    Es bedarf eines Konzeptes, wie bisher ungeimpfte Personen vom Nutzen einer Impfung überzeugt werden können und für das Impfen geworben wird.

  • Digitaler Impfnachweis

    Für die Umstellung auf den digitalen Impfnachweis ist eine angemessene Übergansfrist vorzusehen und über diese sowie das gesamte Verfahren zu informieren.

  • Leitbild „Freiheitsrechte für die Geimpften und Einschränkungen für die Ungeimpften"

    Bei den anstehenden Entscheidungen sollte sich stets am Leitbild „Freiheitsrechte für die Geimpften und Einschränkungen für die Ungeimpften“ orientiert werden.

Verkäuferin kleiner Lebensmittelladen auf Innenhintergrund des Shops.

Das Sofortprogramm für den Einzelhandel muss verdreifacht werden!

Die Krise der Innenstädte und des stationären Einzelhandels wird immer dramatischer – gerade in Anbetracht der aktuellen Corona-Lage und neuen Beschränkungen. Die Landesregierung hält eine Förderung von 5 Mio. im Rahmen des Sofortprogramms Einzelhandel / Innenstadt für ausreichend – dies zeigte bereits die Antwort auf unseren Antrag an die Landesregierung zum Thema Innenstadt und Einzelhandel im Oktober diesen Jahres.



Die Landesregierung hält das Sofortprogramm Einzelhandel mit 5 Millionen Euro für ausreichend. Das zeigt einmal mehr, dass sie den Ernst der Lage nicht erkannt hat und die Herausforderung Digitalisierung der Einzelhandel und Zukunft der Innenstädte nach wie vor ignoriert. Wir fordern mindestens eine Verdreifachung auf 15 Millionen Euro – zumindest als ersten Schritt. Dies werden wir auch in den anstehenden Haushaltsberatungen beantragen.


Einzelhandelspolitischer Sprecher, Prof. Dr. Erik Schweickert

Fußgängerzone mit Text im Vordergrund: Zukunft für Innenstadt und Einzelhandel

Antrag für die Einzelhandelsförderung

Wir haben im Rahmen der Haushaltsberatungen eine signifikante Erhöhung der Unterstützung für Innenstädte und Einzelhandel von 5 auf 15 Mio. gefordert. Am 15.12. entscheidet nun der Landtag über unseren Antrag.

Denn uns ist klar: Die aktuell rege Fördernachfrage und auch die Gespräche mit Einzelhändlern und Verbänden zeigen uns deutlich, dass der Einzelhandel massiv kämpft und sowohl willens als auch fähig ist, aus der Krise herauszukommen. Hierzu braucht es aber gezielte Unterstützung und gute Rahmenbedingungen, für die wir uns weiterhin stark machen werden.

Wir haben ein offenes Ohr.

Nehmen Sie an unserer Umfrage teil!

VErkäufer hinter Glasscheibe mit Schild Closed. Text im Vordergrund: Sie sind Einzelhändler oder Gastronom? Wir kümmern uns!

Ansprechpartner

Abgeordnete


Mitarbeiter

Thilo Weber

Parlamentarischer Berater für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus
Tel.: +49 711 2063-9135

Landesregierung muss einheitliche Linie zu Weihnachtsmärkten festlegen!

Die neuerliche Absage der Weihnachtsmärkte ist ein herber Schlag für Schausteller und Marktkaufleute. Sie wollten damit über den Winter kommen, damit es im Frühjahr 2022 weitergehen kann. Diese Rechnung geht nun nicht auf und zahlreiche Existenzen sind bedroht.



Schausteller und Marktkaufleute brauchen jetzt schnelle und nachhaltige Hilfen.

Tourismuspolitischer Sprecher Prof. Dr. Erik Schweickert



Zum einen müssen Land und Kommunen Alternativen ermöglichen. Zum Beispiel durch Verkaufsbuden in Fußgängerzonen oder einzelne Glühweinstände auf Plätzen. Dies ist unter freiem Himmel und sollte daher auch ohne zu enge Auflagen möglich sein. Zum anderen sind aber weitere finanzielle Programme für diese so arg gebeutelte Branche notwendig.


Unser Stuttgarter Abgeordneter Friedrich Haag schildert die Eindrücke vom Weihnachtsmarkt.

Die Situation zu den Weihnachtsmärkten in Baden-Württemberg ist ein Flickenteppich: Viele Städte haben ihren Weihnachtsmarkt geöffnet. Stuttgart hat kurzfristig abgesagt. Aber in den Restaurants nebenan läuft der Betrieb mit 2G offensichtlich problemlos, mit der verschärften Variante 2G plus soll es im Freien nicht funktionieren? Die Entscheidung zur Absage der Stadt Stuttgart war sicher keine leichte, aber diese Fragen müssen dennoch erlaubt sein.


Wir müssen Situationen, wo die bereits aufgebauten Stände jetzt wieder abgebaut werden müssen, verhindern. Die Landesregierung muss hier zumindest eine klare Empfehlung abgeben, wie die Kommunen sich verhalten sollen. Alles anderen verspielt Vertrauen und Glaubwürdigkeit.

Wir fordern daher Planungssicherheit für die Schausteller und Marktbeschicker!

Ausgangslage

Laut Wildtierbericht ist trotz steigender Vergrämungsabschüsse der landesweite Brutbestand des Kormorans in den letzten 20 Jahren kontinuierlich gewachsen und hat sich von 2000 bis 2018 versechsfacht. Insgesamt wird der Sommerbestand an Kormoranen in Baden-Württemberg auf rund 7.000 Vögel geschätzt. Schätzungen des Winterbestands liegen zwischen 6.040 und 10.000 Vögeln (Stand: August 2021)

Die baden-württembergischen Brutstandorte verteilen sich auf die großen Flusssysteme Rhein
(Ober- und Hochrhein), Donau und Neckar sowie auf den Bodensee.


Abbildung: Brutbestandsentwicklung des Kormorans in Baden-Württemberg seit der ersten Brut 1994 (Zählungen: 2011 bis 2014 gemeinsam von Vertretern der Ornithologie und Fischerei; 2015/17: OGBW; 2016/18: teilweise gemeinsam; 2020: OGBW)

Vor allem für die Fischer am Bodensee ist der Vogel aber eine Bedrohung, weil er sich fast ausschließlich von Fischen ernährt. Auch die Berufsfischerei am Rhein klagt über sinkende Fischerträge durch gestiegenen Kormoranfraß.

Vielerorts sind die Fischbestände auch seltener Arten durch den Kormoran bereits dezimiert. Vor allem steigt der Fraßdruck lokal auch auf geschützte und gefährdete Fischarten.

Die Landesregierung schiebt die Problematik auf die lange Bank, während andere Staaten längst handeln.

Hintergrundinformation

Der Kormoran ist nach der aktuellen Roten Liste und dem kommentierten Verzeichnis der Brutvogelarten Baden-Württembergs (2016) in der Kategorie „ungefährdet“ eingestuft.

Er zählt aber weiterhin zu den nach Artikel 1 der Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wild lebenden Vogelarten (EU-Vogelschutzrichtlinie) geschützten Arten. Gemäß dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) zählt der Kormoran zu den besonders geschützten Arten (§ 7 Absatz 2 Nummer 13), daher gelten die Schutzvorschriften des § 44 BNatSchG.

Obwohl sich die Landesregierung der Kormoran-Problematik seit Jahren bewusst ist, schiebt sie ein konkretes Vorgehen immer noch auf die lange Bank.(Antrag “Vorgehen beim Kormoran in Baden-Württemberg”)

Nach vielen leeren Versprechungen hat sie nun zu Beginn des Jahres 2021 eine „Vorstudie für ein mögliches Kormoranmanagement am Bodensee“ in Auftrag gegeben. Man möchte die Datenlage aller Wirkfaktoren auf die Fischbestände im Bodensee, insbesondere auf die gefährdeten Fischarten und die für die Bodenseefischerei relevanten Fischarten, zusammentragen und in einer fachlichen Stellungnahme beurteilen. Erst dann könne man beurteilen, ob ein Kormoranmanagement am Bodensee notwendig sei.

Mit anderen Worten, die Studie soll zeigen, was die Fischer schon lange sagen. Kormorane fressen jede Menge Fisch.

Auch eine Novellierung der mittlerweile 11 Jahre alten Kormoranverordnung sei nicht geplant.

Das Versprechen aus dem Koalitionsvertrag (S. 117), das Kormoran-Managementprojekt der Bodensee-Anrainer schnell aufs Gleis zu setzen, wird sie mit diesem Fahrplan sicher nicht halten können.
Andere Staaten sind da ein ganzes Stück weiter. In der Schweiz ist der Kormoran außer am Bodensee eine jagdbare Art. In Frankreich gibt es Abschussquoten für die Departements. In Vorarlberg in Österreich gibt es ein gezieltes Kormoranmanagement am Bodensee.

Unsere Forderungen

  • Eine zeitgemäße Überarbeitung der Kormoranverordnung, die die Vergrämung von Kormoranen künftig weniger bürokratisch handhabt

  • Ein international abgestimmtes Management des Kormorans, insbesondere am Bodensee, das dessen Anzahl langfristig auf ein Maß verringert, bei dem der Einfluss auf fischwirtschaftlich wichtige und gefährdetet Fischarten gegenüber dem jetzigen stark reduziert wird und zu einer Erholung der Fischbestände und einem Erhalt gefährdeter Fischarten beiträgt

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Abgeordnete


Mitarbeiter

Isabell Hegyi

Parlamentarische Beraterin für Ländlichen Raum, Ernährung, Verbraucherschutz und Digitalisierung
Tel.: +49 711 2063-9136

Malte Milewski

Parlamentarischer Berater für Umwelt, Klima und Energie sowie Europa
Tel.: +49 711 2063-9052

Frau steht vor Glaswand mit Post-its

Klimaschutz als Innovation

Wir wollen Transformationsprozesse anzustoßen, die die Wettbewerbsfähigkeit des Standortes Baden-Württembergs nachhaltig stärken und die Beschäftigung sowie die Lebensqualität der Menschen im Land erhöhen. Dazu müssen wir den Erfindergeist der Menschen im Land entfesseln. Klimapolitik muss die Rahmenbedingungen schaffen, unter denen alle klimarelevanten Akteure in Baden-Württemberg, Deutschland, Europa und auf der Welt eigenverantwortlich Lösungen erarbeiten und umsetzen können


Es ist wichtig und richtig das Klimaschutzgesetz zu überarbeiten. Wenn Grün-Schwarz aber ein Klimaziel nennt, auf das wir als Land gar keinen Einfluss haben, dann ist dies kein Ziel, sondern politisches Marketing. Mehr nicht. Um die Klimakrise zu lösen, muss aber jeder Quadratmeter und jeder Euro optimal eingesetzt werden, sonst ist die Klimapolitik von vornherein zum Scheitern verurteilt. Dies haben wir auch in unseren Änderungsanträgen dargestellt.

Treibhausgasneutralität

Wir fordern eine Änderung der Zielsetzung des Klimaschutzgesetzes für Baden-Württemberg auf 2045, so dass das Ziel der Treibhausgasneutralität des baden-württembergischen Klimaschutzgesetzes dem Ziel der Bundesregierung entspricht.

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Klimaanpassungsziele

Die Klimaanpassungsziele müssen klar definiert werden, denn sie bieten eine Chance für Innovationen, Modernisierung und Transformationsprozesse, die die Wettbewerbsfähigkeit des Standortes Baden-Württemberg nachhaltig stärken.

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Photovoltaikpflicht

Wir fordern die Abschaffung der Photovoltaikpflicht.

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Erneuerbare Energien

Wir fordern eine Implementierung einer Zukunftsstrategie zum Ausbau der Erneuerbaren Energien hin zu einem integrierten Energiesystem.

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Windenergie

Die Windenergie ist eine Variante der Erzeugung erneuerbarer Energien, aber nur dort, wo es auch sinnvoll ist.

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CCUS-Technologien

Wir fordern, dass das Klimaschutzgesetz um eine Strategie ergänzt wird, die die Potenziale der sogenannten CCUS-Technologien (Carbon Capture, Usage and Storage) in Baden-Württemberg technologieoffen erkundet.

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Klimaschutzpotenziale des LULUCF-Sektors

Wir fordern eine ergänzende Strategie, die die Klimaschutzpotenziale der Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft (LULUCF-Sektor) stärkt.

Jetzt Antrag lesen

Energiewende-Jetzt!

Die Woche vom 27. September bis 1. Oktober stand ganz im Zeichen der Energiewende. Sie startete mit einem intensiven Austausch mit dem Unternehmen Terranets bw.

Sie wollen mit der Initiative Wasserstoff für Baden-Württemberg Wege und Transformationspfade aufzeigen, um schon mittelfristig eine bedarfsgerechte Verfügbarkeit von grünem Wasserstoff in Baden-Württemberg zu ermöglichen.



Ein Zukunftsbeitrag ganz im Sinne der FDP/DVP-Fraktion.

Im Ausschuss für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft diskutierten wir das Klimaschutzgesetz mit den anderen Fraktionen. Auch dabei ging es uns um die Bedeutung der Energiewende für den Klimaschutz. Wir werden mehrere Änderungs- und Beschlussanträge in den Gesetzgebungsprozess einbringen.

Unsere Anträge zum Klimaschutz

Am Ende tauschten wir uns mit Vertreterinnen und Vertretern der Transnet BW über das Energiewendeprojekt SuedLink am südwestdeutschen Endpunkt und Konverterstandort Leingarten in Leingarten über das Zukunftsprojekt aus.

Wir machen uns seit Jahren dafür stark, dass der Ausbau der Netzinfrastruktur nicht länger verzögert werden darf, denn er ist das Rückgrat der Energiewende. Durch den zunehmenden Ausbau der erneuerbaren Energien müssen die Stromnetze an die veränderte Erzeugungsstruktur angepasst werden. Nur so wird es uns gelingen, auch zukünftig eine sichere und kosteneffiziente Stromversorgung zu gewährleisten. Hierbei spielen leistungsstarke Gleichstromleitungen wie SuedLink eine entscheidende Rolle. Das Energiewendeprojekt SuedLink ist ein Meilenstein für die Energiewende, den wir sehr begrüßen.


Abgeordnete


Mitarbeiter

Malte Milewski

Parlamentarischer Berater für Umwelt, Klima und Energie sowie Europa
Tel.: +49 711 2063-9052

Sie würden gerne wissen, wann der nächste Bus kommt oder wie viel von Ihrem Steuergeld für Straßenlaternen oder die Krebsforschung ausgegeben wird? Wo in Ihrer Region finden Sie die besten Beschäftigungsmöglichkeiten? Wann werden in der lokalen Verwaltung Entscheidungen über Themen getroffen, die Ihnen besonders wichtig sind und wie können Sie Einfluss auf diese Entscheidungen nehmen und sich einbringen?


Um diese Fragen zu beantworten, brauchen wir Informationen, und deren Grundlage sind – oft durch Steuermittel finanzierte – Daten der öffentlichen Verwaltung. Behörden, Ämter, Gerichte, und andere staatliche Stellen produzieren und pflegen enorme Mengen an Daten. Dazu gehören Umweltdaten, geographische Daten, statistische Daten, Gesetze und Verordnungen.


Diese Daten der öffentlichen Verwaltung liegen heute oft nur behördenintern vor. In vielen Fällen ist die Suche nach diesen Informationen schwierig. Sie werden oft nicht pro-aktiv, sondern erst auf Nachfrage veröffentlicht.

  • Das kann durch Open Data geändert werden!

    Mit unserem Gesetzesentwurf möchten wir Open Data verpflichtend in Behörden einführen.

Was wollen wir mit dem Gesetz erreichen?

Damit soll die Digitalisierung der Verwaltung weiter vorangetrieben und der freie Zugang zu offenen Daten im Gesetz verankert werden.


Zum Gesetzestext

Die Chancen von Open Data liegen insbesondere in der erhöhten Transparenz gegenüber Bürgerinnen und Bürgern und damit verbunden in ihrer Teilhabe an politischen Prozessen (Open Government).

Bislang gibt es in Baden-Württemberg keine Pflicht, Open Data zur Verfügung zu stellen. Dabei sind Daten der Rohstoff des Informationszeitalters – allerdings nur, wenn sie zugänglich gemacht werden. Der freie Zugang zu offenen Daten bildet die Grundlage für mehr Transparenz und Nachvollziehbarkeit des Regierungs- und Verwaltungshandelns. Im Effekt können offene Daten also die Demokratie nachhaltig stärken.



Was unterscheidet offene Daten von anderen Daten?

Nicht alle Daten sind offene Daten. Es gibt Daten, die prinzipiell nicht für die Veröffentlichung vorgesehen sind, dazu gehören zum einen personenbezogene Daten und bestimmte Daten, die aus Sicherheitsgründen per Gesetz nicht öffentlich sind. Für alle andern Daten stellt sich die Frage: Warum sind sie eigentlich nicht als offene Daten frei zugänglich? Es gibt Daten, die zwar veröffentlicht sind, aber nicht als offene Daten gelten können, weil sie etwa unter einer Lizenz stehen, die eine Weiterverarbeitung nicht gestattet oder weil sie in einem Format vorliegen, das eine Weiterverarbeitung erschwert oder verhindert.

Behörden und Ministerien, Parlamente, Gerichte und andere Teile der öffentlichen Verwaltung produzieren jedes Jahr große Menge an Daten. Dazu gehören Umwelt- und Wetterdaten, Geodaten, Verkehrsdaten, Haushaltsdaten und Statistiken. Diese Daten dienen der Erfüllung staatlicher Aufgaben und sind von öffentlichem Interesse, sind in der Regel aber nicht frei zugänglich. Vor allem seitens der Wirtschaft besteht ein großes Interesse an Open Data, da die Daten der öffentlichen Hand von besonders hoher Qualität sind. Ein entscheidender Punkt ist dabei die Öffnung für die gewerbliche Wirtschaft. Dadurch sind die Datenbestände der öffentlichen Hand ein Schatz, der dringend gehoben werden sollte. Zusätzlich wird der Privatwirtschaft damit ermöglicht, niederschwellig neue Geschäftsmodelle zu entwickeln und öffentlichen Stellen einen vereinfachten Zugang zu Informationen zu ermöglichen

Durch die fehlende Pflicht zu Open Data geht der Wirtschaft in Baden-Württemberg ein erhebliches Wertschöpfungspotenzial verloren. Das Marktpotenzial wird für die EU auf 100 bis 140 Milliarden Euro jährlich geschätzt. Davon entfallen jährlich etwa zehn Prozent auf die Bundesrepublik Deutschland. Auch Baden-Württemberg kann hierbei partizipieren.

Großstadt im Hintergrund. Im Vordergrund einzelne kleine Symbole verbunden in einem Gitternetz für eine moderne digitale Stadt

Visionen für eine smarte Mobilität

Für die urbanen Räume von Morgen

Der Megatrend Urbanisierung trägt maßgeblich dazu bei, dass Städte zu besonders wichtigen Lebens-räumen der Zukunft werden. So leben in Deutschland mittlerweile über 70 Prozent aller Personen in Städten. Prognosen erwarten, dass bis 2030 der Prozentsatz weiter auf etwa 79 steigen wird. Mit der zunehmenden Verstädterung gehen allerdings vielfältige Probleme einher, die insbesondere im Zusammenhang mit einem erhöhten Aufkommen des Personen- und Wirtschaftsverkehrs stehen. Die Situation hat sich in den letzten Jahren, im Speziellen in Deutschlands Großstädten, weiter zugespitzt. Konflikte um begrenzte Ressourcen, wie zum Beispiel um Parkflächen, Straßen, Fuß- und Radwege sowie Grünflächen, sorgen dafür, dass das anhaltende Wachstum oft zulasten der Lebens- und Aufenthalts-qualität in den Städten geht. Ein mit dem Bevölkerungswachstum schritthaltender Ausbau der vielerorts an den Kapazitätsgrenzen angelangten Infrastruktur ist oft sehr aufwendig. Es müssen deshalb zusätzlich intelligente und alternative Lösungsansätze geschaffen werden, um unsere Städte zu modernisieren, sodass sie weiterhin lebenswert bleiben.
Technische und digitale Innovationen liefern bereits vielversprechende Ansätze, um einen erneuten Paradigmenwechsel im Personen- und Wirtschaftsverkehr voranzutreiben. Ob „Shared-Mobility“, autonomes Fahren, „Microcarrier“ wie E-Scooter, Hyperloop oder Drohnen – neue technische Errungenschaften und veränderte Bedürfnisse werden zum Motor innovativer Formen der Fortbewegung

Mittels einer Smart-City-Strategie gilt es nun, unsere Stadtstruktur einem Update zu unterziehen. Ziel muss es sein, eine klimaneutrale, benutzerfreundliche und intelligente Mobilität zu erlangen, die weniger Abgase und Lärm emittiert und dabei gleichermaßen den Wohlstand unserer Gesellschaft sichert sowie die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft stärkt. Dabei ist es uns wichtig, dass Mobilität keine Frage des ökonomischen Status ist, eine vollständige und zuverlässige Mobilität in jeder Lebenslage möglich ist und die ländlichen Räume nicht abgehängt werden. Darüber hinaus gehen wir auch zukünftig davon aus, dass die individuelle Mobilität im Privatbesitz bestehen bleibt.


Die AG Mobilität der FraVoKo hat folgende Handlungsempfehlungen für eine digitale Evolution der Mobilität in urbanen Räumen entwickelt:

Infrastruktur

Der Mobilitätsbedarf wird auch zukünftig in Deutschland weiterwachsen. Hierfür bedarf es einer intakten, modernen und bedarfsgerechten Infrastruktur. Dabei setzen wir uns dafür ein, Knotenpunkte für eine intermodale Verzahnung zwischen den einzelnen Verkehrsträgern zu ertüchtigen und wo möglich auszubauen. Wir fordern daher mittelfristig eine Anbindung der internationalen Flughäfen an einen gut funktionierenden und bedarfsgerechten Öffentlichen Verkehr (ÖPNV/ SPNV). Innerdeutsche Zubringerflüge lehnen wir indes nicht ab. Darüber hinaus gilt es zukünftig, Genehmigungs- und Planungsverfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen, sodass sich bedeutsame Infrastrukturgroßprojekte wie beispielsweise Stuttgart 21 oder die 2. Stammstrecke in München nicht über mehrere Dekaden ziehen. Mittels der Einrichtung einer digitalen Bürgerbeteiligungsplattform möchten wir zukünftig eine transparente und frühzeitige Einbindung der betroffenen Bevölkerung ermöglichen. Gleichzeitig soll durch Wiedereinführung der materiellen Präklusion die Möglichkeit beendet werden, Prozesse zeitlich in die Länge zu ziehen.

Mobilitätshub

Wir möchten Städte zu Mobilitätshubs ausbauen, um den intermodalen Verkehr zu stärken und ein offenes Mobilitätsnetzwerk zu erlangen. Hierfür müssen die Voraussetzungen geschaffen werden, um zwischen den einzelnen Verkehrsträgern optimal wechseln zu können. Hierzu zählen zum Beispiel: Aufwertung der Verkehrsknotenpunkte zu Mobilitätsstationen und Aufenthaltsräumen, die Schaffung sicherer Abstellmöglichkeiten für Fahrräder und „Microcarrier“ (z.B. abschließbare Boxen) und Autos an Verkehrsknotenpunkten mit jeweils Lademöglichkeiten in ausreichender Anzahl, die benutzerfreundliche Mitnahme von Fahrrädern und „Microcarriern“ im Öffentlichen Verkehr (ÖPNV/SPNV) und die vermehrte Errichtung von „Park-and-Ride-4.0-Stationen“, die mittels der Über-mittlung von Echtzeitinformationen und Prognosen dazu beitragen, den Parksuchverkehr zu minimieren.

Verkehrsdaten

Für einen reibungslosen intermodalen Verkehr ist ein permanenter Austausch zwischen allen Beteiligten (Infrastruktur, Verkehrsträger, Nutzer etc.) in Echtzeit erforderlich. Hierbei bedarf es auch einer Marktöffnung. Wir fordern die freie Verfügbarkeit von Verkehrsdaten von Mobilitäts-dienstleistungen staatlicher Stellen sowie öffentlicher und privater Anbieter, sodass Big-Data fähige Plattformarchitekturen für Nutzer und Anbieter aufgebaut werden können. Dabei erachten wir den Schutz personenbezogener Daten für die gesellschaftliche Akzeptanz neuer Mobilitätsdienste und Mobilitätsformen als elementar.

Analoge Infrastrukturen müssen digitalisiert und mit ihrer Umwelt in Interaktion treten, um baldmöglichst eine solide „vehicle2infrastructure“-Kommunikation zu erlangen. Die Verfügbarkeit öffentlichen WLANs sowie 5G dienen als Fundament einer smarten Kommune und lassen neue Möglichkeiten zur Anwendung Künstlicher Intelligenz (KI) im öffentlichen Raum zu. Auch wenn es bereits zum Standard gehören sollte, so sind derzeit lediglich circa 650 von etwa 5.400 Bahnhöfen in Deutschland mit WLAN ausgestattet. Hier fordern wir mehr Mut zu Innovationen und Technologie-offenheit, sodass es eine 100 Prozent-Quote bis zum Jahr 2025 geben kann. 5G wird nicht nur den Datenaustausch weiter beschleunigen, sondern auch notwendige Voraussetzungen für die Mobilität von Morgen mit sich bringen. Daher fordern wir, dass bis 2022 ein leistungsfähiger Mobilfunk (4G-/LTE-Standard) und bis 2025 5G flächendeckend verfügbar ist, um eben auch die Voraussetzung für autonomes Fahren oder anderer innovativer Anwendungen zu schaffen.

Öffentliches WLAN


Wie stellen wir uns den digitalen Wandel vor?

Mittels intelligenter und adaptiver Lichtsignalanlagen, Straßenbeleuchtungen, Parkflächen, Bahnhöfe, Haltestellen, Flughäfen, Straßen, Schienen wird unter anderem die Basis für „Smart Parking“ und „Smart Traffic“ Management geschaffen:

Smart Parking: Die Verfügbarkeit von Parkplätzen in Parkhäusern, Tiefgaragen und „On-Street“ soll mit Hilfe von digitalen Schnittstellen per „Live-Daten“ angezeigt werden. Parkplätze können folglich mittels einer Mobilitäts-App abrufbar, steuerbar und buchbar sein. Dies bringt insbesondere in den Großstädten den Vorteil, den Parksuchverkehr zu reduzieren, der stellenweise bis zu 30 Prozent des kompletten Verkehrsaufkommens ausmacht. Hierbei können sowohl Zeit- als auch Emissionsersparnisse erzielt werden. In diesem Kontext sei auch auf die Bedeutung der Vernetzung mit den unterschiedlichen Mobilitätsformen wie ÖPNV, Fuß- und Radverkehr und Sharing-Angeboten verwiesen. Ebenso ist darauf hinzuweisen, dass die künstliche Verknappung von Parkplätzen keine Lösung für die bestehenden Herausforderungen schafft.
Smart Traffic Management: Intelligente Lichtsignalanlagen (LSA), die mit Sensoren und Kameras ausgestattet sind, sorgen im LSA-Verbund für eine effizientere und energieschonendere Verkehrssteuerung, die den Verkehrsfluss optimal, zum Beispiel über KI, steuern. Ebenso sorgt die Vernetzung der Fahrzeuge, sowohl untereinander als auch mit der Infrastruktur für einen optimierten Verkehrsfluss.

Smart Traffic & Smart Parking

Innovative Verkehrsträger müssen gefördert werden, indem regulatorische Vorgaben geändert werden und vermehrt Raum für Testmöglichkeiten, zum Beispiel über Experimentierklauseln, geschaffen wird. So gilt es beispielsweise mittelfristig den Flugplatzzwang für senkrecht startende und landende Flugzeuge (eVTOL) und Drohnen oder künftigen Flugtaxis aufzulösen, um somit auch eine stärkere überregionale Vernetzung zwischen Stadt und Land zu erlangen.

Innovative Verkehrsträger
ÖPNV

Eine Qualitätsoffensive des Öffentlichen Verkehrs (ÖPNV/ SPNV) ist dringend von Nöten, da er im Rahmen einer Smart-City-Strategie eine der zentralen Lebensadern darstellt. Um den Öffentlichen Verkehr (ÖPNV/ SPNV) attraktiver zu gestalten, müssen die wesentlichen Determinanten der Verkehrsmittelwahl wie zum Beispiel Komfort, Zuverlässigkeit, Sicherheit und Zeitersparnis in den Fokus rücken. Ziel ist es, in der Regel die nächstgrößere Stadt in nutzerfreundlichen und alltagstauglichen Zeitintervallen zu erreichen.

Fortbewegungsmittel

Wir lehnen ideologische Grabenkämpfe um begrenzte Ressourcen ab. Auto- und Fahrradverkehr, Öffentlicher Nahverkehr und Fußverkehr erfüllen in der Stadt ihre jeweils bestehenden Mobilitätsbedürfnisse. Ziel sind mehr sichere und baulich getrennt geführte Fuß- und Radwege zu schaffen, um unnötige Konflikte zu vermeiden und die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Der vermehrte Bau von Radschnellwegen lässt das Fahrrad, insbesondere das E-Bike, zu einem Fortbewegungsmittel werden, mit dem größere Strecken leicht zurückgelegt werden können.

Share-Economy

Share-Economy beflügeln, indem die regulatorischen Voraussetzungen für Mobility-as-a-Service-Dienste (MaaS) wie Carsharing, „Ride-pooling“ (Mitfahrgelegenheit), „Ride-Hailing“ (Fahrdienste) und Leihmöglichkeiten von Fahrrädern und E-Scootern geschaffen werden. Dabei setzen wir uns in allen Belangen für fairen Wettbewerb und gleiche Rahmenbedingungen ein. Daher gilt es auch die Rückkehrpflicht für Mietwagen abzuschaffen.

Öffentliche Räume gilt es vermehrt zu grünen Lungen umzufunktionieren. Dabei sind auch bestehende Parks und Grünflächen aufzuwerten und vermehrt zu pflegen. Darüber hinaus fordern wir eine vollständige und umfassende Barrierefreiheit im öffentlichen Raum, sodass eine uneingeschränkte Mobilität in jeder Lebenslage möglich ist. Dazu gehören zum Beispiel angepasste Ampelschaltungen, Blindenleitstreifen und abgesenkte Bordsteine.

Öffentliche Räume

Den Übergang zu einer emissionsfreien Mobilität möchten wir nicht durch Verbote (z.B. Verbrennerfahrverbote in Städten) erzwingen, sondern sozial verträglich mit fairen Spielregeln und Technologieoffenheit begleiten. Um die Ziele des Pariser Klimaabkommens zu erreichen, sehen wir als wesentlichen Aspekt die schnellstmögliche Aufnahme des Verkehrssektors in den europäischen Emissionshandel.

Emissionshandel

Das Onlinezugangsgesetz (OZG) muss konsequent und schnell von Bund, Ländern und Kommunen im Interesse der Bürgerinnen und Bürger sowie der Wirtschaft umgesetzt werden. Mit dem Onlinezugangsgesetz haben sich Bund, Länder und Kommunen gemeinsam verpflichtet, bis Ende nächstes Jahres, alle 575 Verwaltungsleistungen in Deutschland digital anzubieten. Viele verwaltungseigene Datenbanken müssen dafür miteinander vernetzt werden – vom Kfz-Zulassungs-prozess bis hin zum Binnenschifffahrtsregister. Der Bund ist dabei mit den Ländern gemeinsam in der Pflicht, ohne die kommunale Selbstverwaltung zu untergraben, eine zentrale Zertifizierung auf den Weg zu bringen, um einen Flickenteppich unterschiedlicher Daten- und Sicherheitsstandards zu vermeiden.


Onlinezugangsgesetz
Mobilitätsfonds

Die Umsetzung digitaler und technischer Errungenschaften verlangt, ebenso wie der Erhalt und der Ausbau der vorhandenen Infrastruktur, hohe Investitionen, die es zu finanzieren gilt. Die Errichtung eines Mobilitätsfonds wie es bereits die Stadt Wien macht und das Emittieren von Anleihen sind überlegenswert. Eine starke Subventionierung zulasten der möglichen Einnahmeerlöse hingegen, wie beispielsweise bei einem pauschalen 365-Euro-Jahresticket, lehnen wir ab. Wir setzen uns für eine faire Bepreisung der erbrachten Leistungen ein, die sozial verträglich und keine Frage des ökonomischen Status sind. Eine stärkere Internalisierung externer Kosten ist in Betracht zu ziehen.

Logistik

Neben dem Personenverkehr gilt es im Rahmen einer Smart-City-Strategie ebenso die Logistik zu transformieren. Der Boom des E-Commerce, das gesteigerte Anspruchsdenken und Bedürfnis der Kunden, schnellstmöglich beliefert zu werden, lassen den Wirtschaftsverkehr weiterwachsen, der mit rund 19 Prozent der Emissionen in Städten wesentlich zur Umweltverschmutzung beiträgt. Ein Umdenken unter anderem in der Logistik der Paketzulieferung ist unausweichlich. Die Bündelung von Warenströmen auf der Anbieterseite oder durch die Kunden, könnte den Umfang der Belieferungen auf der letzten Meile mindern. Zudem ist der Ausbau der Nachtlogistik erstrebenswert. Hierfür möchten wir die rechtlichen Rahmenbedingungen für nachhaltige, kunden- und umweltfreundliche Logistiklösungen (Green-Logistik) erleichtern.

Smart-City-Rat

Einführung eines bundesweiten Smart-City-Rats, der sich physisch oder virtuell über die aktuellen Entwicklungen im regelmäßigen Abständen austauscht, um einen technischen und strategischen Flickenteppich zu vermeiden und dabei gleichzeitig die Anstrengungen zu bündeln.

100 verlorene Tage für Baden-Württemberg

  • Nachtragshaushalt

    Es wurde ein Haushalt verabschiedet, den auch der Rechnungshof als verfassungswidrig bezeichnet. 2,5 Milliarden Volumen, davon 1,2 Milliarden Schulden, und das bei über 20 Milliarden an vorhandener Liquidität. Seit 2011 hat man die Zahl der Regierungsbeamten von 2900 auf 4000 erhöht. Und man hat aus Koalitionsarithmetik ein zusätzliches Tiny-House-Ministerium sowie eine Rekordzahl an Staatssekretären geschaffen. Wir werden gegen diesen Nachtrag Klage beim Verfassungsgerichtshof einreichen.

  • Regierungschef

    Der Ministerpräsident will die Verhältnismäßigkeit von Maßnahmen nicht mehr gewährleisten und stellt somit die Gewaltenteilung in Frage. Wir bekennen uns zum Prinzip der Verhältnismäßigkeit und zur Gewaltenteilung.

  • Bildung

    Der Bildungsbereich hat also seit Jahren eine Vielzahl von Baustellen. Auch Grundsatzentscheidungen, die den Menschen im Land Sicherheit geben, wie die Abgabe einer Bildungsgarantie fehlen. Eine landesweite Erhebung der Lernrückstände fehlt, das Förderprogramm „Lernen mit Rückenwind“ kommt erst nach den Herbstferien. Die Lernbrücken sind, wenig flexibel, nur für die letzten beiden Wochen geplant. Dafür entlässt man weiter in den Sommerferien Lehrer. Bei den mobilen Luftfiltern fand man diese monatelang für unnötig, dann legt man auf massiven politischen Druck ein halbherziges Förderprogramm auf, welches hinten und vorne nicht reichen wird. Und falls sie beschließen sollte, wieder ins Homeschooling zu gehen, fehlt die Software – eine Alternative zum untersagten Microsoft 365 fehlt weiter.

  • Digitalisierung

    Im Digitalbereich kann die Landesregierung weiterhin nur Bescheide übergeben – Geld fehlt aber trotzdem. Innovative Ideen wie der Gigabit-Voucher wird dagegen nicht umgesetzt. Vom angekündigten Masterplan ist noch nichts zu sehen, die Vorgaben des Onlinezugangsgesetzes wird man absehbar reißen. Man hat die Chance verpasst, dieses Thema mit einem eigenen Ministerium stärker voranzubringen.

  • Polizei

    Die Regierung hat eine Kennzeichnungspflicht und ein Antidiskriminierungsgesetz als Kriegserklärung an die Polizei auf den Weg gebracht. Noch nie gab es so viel Vertrauensverlust bei den Staatsdienern. Wir wollen unseren Polizisten so etwas ersparen.

  • Klimaschutz

    Beim Klimaschutz wurde der falsche Fokus gesetzt. Dieser kann nur auf europäischer und globaler Ebene gelingen. Dafür brauchen wir Instrumente wie den Emissionshandel und CO2-Mengenziele, die einen CO2-Preis zum Ziel haben, der deutlich spürbarer ist als im Moment. Außerdem müssen wir die Menschen mitnehmen. Das heißt, sie brauchen eine Wohlstandsperspektive. Mit Wasserstoff und synthetischen Kraftstoffen können die Arbeitsplätze in der Automobil- und Zulieferindustrie erhalten werden und gleichzeitig das Klima geschützt werden. Eine reine Fokussierung auf die batterieelektrische Mobilität vernichtet Arbeitsplätze und hilft dem Klima nicht. Reine kosmetische Maßnahmen, die dirigistisch erzwungen werden, wie eine Solarpflicht auf allen Dächern in Baden-Württemberg sowie Windräder an Stellen wo kein Wind weht bringen nichts und verärgern nur die Bevölkerung. Hier ist die Landesregierung auf dem Holzweg.

  • Corona

    Ministerpräsident Kretschmann wollte die Inzidenz als entscheidendes Kriterium erhalten, Minister Lucha wollte sie abschaffen. Ministerpräsident Kretschmann wollte Tests für Ungeimpfte kostenpflichtig machen, Herr Habeck will sie weiter kostenlos anbieten. Was gilt nun? Wir setzen auf Impf- und Hospitalisierungsquoten, nicht auf Inzidenzen. Es darf keine Einschränkungen mehr an Freiheitsrechten für Geimpfte und Genesene geben. Wenn jeder ein Impfangebot hat, dann können Menschen, die sich nicht impfen lassen wollen nicht mehr verlangen, dass die Solidargemeinschaft die Tests finanziert. Aber wir wollen keine Impfpflicht. Unser Ziel ist klar: Kein Lockdown mehr.

  • Wahlrecht

    Das Thema Wahlalter 16 wurde erst einmal verschlafen, und es bleibt abzuwarten, wie es mit der eigentlich laut Koalitionsvertrag mit als erstes umzusetzenden Reform des Landtagswahlrechts in dieser Legislaturperiode weitergeht.

Aus der alten Komplementärkoalition ist eine Zweckehe zu Lasten Dritter geworden. Der Koalitionsvertrag versprach schon nichts Gutes – und diese Einschätzung hat die Landesregierung in den ersten 100 Tagen voll erfüllt.



Die erste Bilanz lässt nichts Gutes für die Zukunft erahnen!



Die ganz persönliche Bilanz unserer Abgeordneten, finden Sie auf unseren Social Media Kanälen.

Die Bilder der schweren Hochwasserkatastrophe in vielen Teilen Deutschlands sind schockierend und machen uns sehr betroffen. Viele Menschen haben Angehörige, Freunde, ihre Häuser oder ihr ganzes Hab und Gut verloren. Die Opfer verdienen unser Mitgefühl und unsere Solidarität.



Unser besonderer Dank gilt allen Hilfs- und Rettungskräften, die über die eigenen Grenzen hinaus für andere Menschen da sind.

Viele von ihnen arbeiten ehrenamtlich.



Die Politik darf die Katastrophe nicht instrumentalisieren, genauso wenig, wie die Politik nicht zur Tagesordnung übergehen kann. Fehler müssen analysiert werden und Verantwortlichkeiten klar benannt werden. Nur so können in Zukunft solche Tragödien vermieden werden.

Handlungsbedarf besteht auch in Baden-Württemberg:

  • Stärkung der größtenteils ehrenamtlichen Struktur im Bevölkerungsschutz

    Förderung der Ausübung eines Ehrenamtes neben dem Beruf als Anreiz gerade auch für junge Menschen

  • Verbesserung der Frühwarnsysteme

    neben digitalen Apps wie NINA oder MoWaS sollten ergänzende Warnungen an alle Mobiltelefone in betroffenen Gebieten per SMS, wie es in Japan vor Erdbeben erfolgt, ergänzend verschickt werden

  • Zukunftsorientierten Stadtentwicklung

    leistungsfähigere Abwassersysteme, Überflutungsflächen, aber auch die Förderung moderner Projekt wie etwa von sogenannten Schwammstädten mit vielen kleinen Speicherräumen für Regenwasser

  • Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe sollte künftig eine Zentralstellenfunktion übernehmen


Die Vorstellung der diesjährigen Denkschrift des Landesrechnungshofes und die damit geäußerten Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Nachtragshaushaltes durch den Präsidenten Günther Benz, bestärken uns:

Weil dieser Haushalt ohne Not Schulden macht, werden wir Klage vor dem Landesverfassungsgericht erheben!

Angesichts der hohen liquiden Mittel und eines prognostizierten Überschusses von 2,6 Milliarden Euro ist eine erneute Schuldenmacherei einfach nur dreist. Es ist doch erkennbar, dass man sich hier nur die Kasse füllt, weil man für das Jahr 2022 keine echten Sparanstrengungen unternehmen will. Dies verstößt aber gegen die Regelungen der Schuldenbremse, auch wenn noch so oft betont wird, man würde sie einhalten.


Die Corona-Lage entspannt sich täglich, das Impfen macht Fortschritte. Dennoch wird Corona missbraucht, um Schulden zu machen, damit die selbstgemachten Haushaltslöcher aus den Wünsch-Dir-Was-Jahren der ersten Grün-Schwarzen Komplementärkoalition gestopft werden.

Schuldenbremse?

Die Schuldenbremse wurde in den Nuller-Jahren konzipiert als Antwort auf die in der Finanzkrise reifende Erkenntnis, dass Schulden auch bei hoher Wirtschaftsleistung nicht egal sind. Sie wurde im Grundgesetz in Art. 109 verankert. Die volle Wirkung entfaltet sie seit dem 1.1.2020.

Fast alle Bundesländer haben mittlerweile innerhalb des grundgesetzlichen Spielraums eigene Regelungen verabschiedet: Baden-Württemberg hat am 26.5.2020 die Verfassungsänderung durchgeführt, nachdem bereits im Dezember 2019 die Regelungen in der Landeshaushaltsordnung getroffen wurden.

Die Schuldenbremse bremst somit die „anlasslose“ Schuldenaufnahme. Sie verbietet seit 2020 eine Schuldenaufnahme für den Haushaltsausgleich für die Länder, für den Bund begrenzt sie sie auf 0,35% des BIP (das wären für 2020 ca. 11 Mrd €). Sie ist aber eben kein Neuverschuldungsverbot, da sie zwei Ausnahmen zulässt:

1) bei einer Naturkatastrophe oder außergewöhnlichen Notlage oder

2) für einen symmetrischen Ausgleich des Konjunkturverlaufs

Grundsätzlich gilt somit:  Das Land darf keine neuen Schulden aufnehmen, nur noch ausgelaufene Kredite neu vergeben.

Diesen Haushalt werden wir so nicht mittragen!

Situation des Einzelhandels in Corona-Zeiten

Die Corona-Pandemie hat den Einzelhandel in den Innenstädten vor große Herausforderungen gestellt: Der monatelange Lockdown hat enorme Umsätze wegbrechen lassen, als Konsequenz sind zahlreiche Geschäfte wirtschaftlich gefährdet. Es droht eine Insolvenzwelle mit tiefgehenden Auswirkungen auf Innenstädte, Unternehmerexistenzen und Arbeitsplätze.  Es besteht die Möglichkeit einer gefährlichen Abwärtsspirale aus leerstehenden Geschäften und verödenden Innenstädten, aus verlorenen Arbeitsplätzen und wegbrechender Kaufkraft.


Die FDP/DVP Fraktion hat diese Situation bereits im Frühsommer 2020 erkannt und eine für den Landeshaushalt kostenneutrale Unterstützung für den stationären, innerstädtischen Einzelhandel gefordert: Die Durchführung von verkaufsoffenen Sonntagen sollte auch in Pandemiezeiten möglich sein. Daher forderten wir eine – zeitliche begrenzte – Aussetzung des Anlassgebots für verkaufsoffene Sonntage.

Strenge Reglementierung von verkaufsoffenen Sonntagen

Hintergrund davon ist eine strenge Reglementierung von verkaufsoffenen Sonntagen. Solche dürfen nach dem Ladenöffnungsgesetz Baden-Württemberg an höchstens drei Sonntagen im Jahr durchgeführt werden, dabei müssen sie „aus Anlass von örtlichen Festen, Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen“ stattfinden. Des Weiteren sind Ausnahmen aufgrund eines „öffentlichen Interesses“ möglich.

Als Konsequenz dieser Regelungen waren zu Pandemiezeiten aber so gut wie keine verkaufsoffenen Sonntage möglich. Die Corona-Einschränkungen untersagten nämlich die Durchführung von Festen und Messen, damit fehlte dann aber auch der zugrundeliegende Anlass für Sonntagsöffnungen. Die eigentlich möglichen drei verkaufsoffenen Sonntage fanden nicht statt, zahlreiche ursprünglich geplanten Verkaufssonntage mussten ausfallen. Daher forderte die FDP/DVP eine Aussetzung des Anlassbezugs, sodass trotz Pandemie weiterhin bis zu drei verkaufsoffene Sonntage im Jahr möglich sind. Dabei ging es keineswegs um eine Freigabe der Ladenöffnungszeiten oder Abschaffung der Sonntagsruhe, es sollte lediglich aufgrund der besonderen Corona-Situation eine befristete Aussetzung des Anlassbezugs vorgenommen werden.

Breite Diskussion um verkaufsoffene Sonntage

Die FDP/DVP stand (und steht immer noch) mit dieser Forderung nicht alleine: Zahlreiche gesellschaftliche Gruppen brachten diese oder sehr ähnliche Forderungen in die Diskussion ein. Beispielsweise forderten mehrere Bürgermeisterinnen und Bürgermeister Erleichterungen für ihre Kommunen, ebenso brachte der Handelsverband einen Vorschlag in die Diskussion ein. Andere Bundesländer zeigten dabei auch, was möglich ist: In Niedersachen beispielsweise einigte sich das dortige Wirtschaftsministerium im Juli 2020 mit Vertretern von Wirtschaft, Kommunen, Kirchen und Gewerkschaften konsensual auf die Durchführung von verkaufsoffenen Sonntagen.

Position der Landesregierung


Die FDP/DVP hat die Landesregierung mehrfach zum Handeln in diesem Themenfeld aufgefordert und verschiedene parlamentarische Initiativen eingereicht. Dies kulminierte im Juli 2020 in einem fraktionsübergreifend beschlossenen Auftrag an das Wirtschaftsministerium, in dem dieses verpflichtet wurde, die Möglichkeit von anlasslosen verkaufsoffenen Sonntagen zu prüfen. Leider zeigte sich die Landesregierung und dort das für das Thema zuständige Wirtschaftsministerium jedoch abwehrend. Als Ergebnis des Prüfauftrags wurde dargelegt, dass verkaufsoffene Sonntage ohne Anlassbezug aus juristischen Gründen nicht möglich seien. Es ist enttäuschend, dass die Landesregierung hier nicht aktiver nach Lösungsmöglichkeiten sucht und stattdessen eher der Eindruck entsteht, sie wolle gar keine verkaufsoffenen Sonntage und suche daher nach Auswegen, um diese zu verhindern.

Handlungsbedarf jetzt!

Im Sommer 2021 ist die Lage des Einzelhandels in Baden-Württemberg kritischer denn je!

Die FDP/DVP Fraktion fordert daher weiterhin schnelle, rechtssichere und idealerweise kostenlose Unterstützung für die Geschäfte und ihre Unternehmer sowie Angestellten. Die Durchführung einer begrenzten Anzahl an verkaufsoffenen Sonntagen – im Zweifel auch ohne Fest oder Messe als Anlass – ist dafür ein sinnvoller Weg. Die Sonntagsöffnungen können helfen, zumindest einen Teil der ausgefallenen Umsätze nachzuholen. Lebenswerte Innenstädte, eine funktionierende Einkaufsstruktur und wertvolle Arbeitsplätze können dadurch gerettet werden. Wir fordern daher mehr denn je: Es ist jetzt Zeit zu handeln! Die Landesregierung muss endlich nachhaltig Optionen ausloten und hier Wege finden, um den Einzelhandel zu unterstützen.

Wir fordern unbürokratische, rechtssichere, aber begrenzte verkaufsoffene Sonntage!

Landesantidiskriminierungsgesetz

Das im Spätsommer 2020 für Berlin erlassene Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) sorgte in den Reihen der Polizei vielfach für Unverständnis und Verunsicherung. Etabliert es doch eine Beweislastumkehr, in deren Rahmen sich Polizeibeschäftigte mit mehr oder weniger willkürlich in den Raum gestellten Diskriminierungsvorwürfen konfrontiert sehen.


Wie aus unserer Anfrage hervorgeht, strebt nun Innenminister Thomas Strobl ein solches Gesetz auch in Baden-Württemberg an. Obwohl er sich vor einem Jahr noch gegen dieses ausgesprochen hat und keine Polizisten mehr nach Berlin schicken wollte, weil dort das LADG beschlossen wurde.

Genauso betroffen von dem Gesetz sind neben Polizisten auch Lehrer, Mitarbeiter der Verwaltung, Kontrolleure im ÖPNV und alle anderen Mitarbeiter im öffentlichen Dienst.


Innenpolitische Sprecherin Julia Goll



Müssen sich etwa Mitarbeiter der Ausländerbehörde künftig wegen Rassismus rechtfertigen, wenn sie die Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung ablehnen oder würden Lehrer beschuldigt aus rassistischen Gründen eine schlechte Note vergeben zu haben?

  • Das LADG ist ein Frontalangriff auf alle öffentlichen Bediensteten!

Auch die geplante Kennzeichnungspflicht ist vollkommen überflüssig. Künftig sollen Bereitschaftspolizisten bei Großlagen eindeutig identifizierbar sein.  Dabei gibt es keine bekannten Fälle, bei denen die Identität eines Polizisten selbst bei unübersichtlichen Einsätzen nicht festgestellt werden konnte.


Die Deutsche Polizeigewerkschaft hat bereits ihr Missfallen über die Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte und das Landesantidiskriminierungsgesetz ausgedrückt. Für unsere baden-württembergischen Polizeibeamten sind diese beiden Vorhaben ein klares Misstrauensvotum.

Wir werden einen solchen Gesetzesentwurf ablehnen!

Auto wird getankt in Nahaufnahme

Chance für Klimaschutz im Fahrzeugbestand

Im Zusammenhang mit der Verteuerungsdiskussion um Benzin und Diesel und der einseitigen Fokussierung auf batterieelektrische Fahrzeuge als vermeintlich einzig tragfähige Lösung hat unser Abgeordneter Friedrich Haag die Initiative ergriffen.

Mit seinem Antrag fordert er die Landesregierung auf, ein Modellprojekt für synthetische Kraftstoffe zum Betanken der Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor (also auch der Plugin Hybride) der Regierungsmitglieder aufzulegen.


Damit könnte die grün-schwarze Landesregierung beweisen, dass es ihr in der aktuellen Diskussion wirklich um Klimaschutz geht und nicht darum, dem Autofahrer immer mehr Kosten aufzubürden.




Frühere Steuererhöhungsrunden haben gezeigt, dass steigende Benzinpreise nicht zu weniger CO2-Emissionen führen.

Die meisten Menschen nutzen das Auto, weil die Alternativen nicht attraktiv genug sind.

Synthetische Kraftstoffe, also Benzin und Diesel, die auf Basis von Wasserstoff hergestellt werden, bieten die Chance zu praktisch klimaneutraler Mobilität.

Es ist schade, dass es Minister Hermann aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und des Klimaschutzes für nicht erforderlich hält, ein Modellprojekt zum Einsatz synthetischer Kraftstoffe in den Fahrzeugen des Landes aufzulegen. Damit könnte schon heute ein echter Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden. Bei unserem Antrag, in der Landesfahrzeugflotte (incl. Polizei usw.) synthetische Kraftstoffe einzusetzen,  ging es auch explizit darum, als Großkunde für Kraftstoffe eine zusätzliche Nachfrage nach ReFuels zu erzeugen.

Synthetische Kraftstoffe haben eine klar zu beziffernde CO2 Ersparnis. Bei E-Mobilität gilt das Gegenteil. Mit einem gigantischen Aufwand an Steuergeldern wird je nach Rechenmodell eine geringe bis gar keine CO2 Ersparnis erreicht.

Mehr zu dem Thema:

Zukunft tanken mit Wasserstoff

Unsere Ansprechpartner:

Mitarbeiter

Markus Flandi

Stv. Geschäftsführer & Parlamentarischer Berater für Verkehr und Gesundheit
Tel.: +49 711 2063-9021

Malte Milewski

Parlamentarischer Berater für Umwelt, Klima und Energie sowie Europa
Tel.: +49 711 2063-9052
Hinterkopf eines Mannes mit Kippa in Fußgängerzone

Nach dem Brandanschlag auf die Ulmer Synagoge haben wir einen gemeinsamen Entschließungsantrag mit der SPD- Fraktion, CDU- Fraktion und Fraktion GRÜNE eingebracht, der sicherstellt, dass der Kampf gegen Antisemitismus entschieden und entschlossen fortgeführt wird.


Rede von Fraktionsvorsitzenden Dr. Hans-Ulrich Rülke zur Plenardebatte “Sicheres jüdisches Leben in Baden-Württemberg – gemeinsam und geschlossen gegen Antisemitismus”


Der feige und widerwärtige Anschlag galt nicht nur Jüdinnen und Juden, sondern allen Menschen, die ein freies und offenes Deutschland wollen. Wer im Jahr 2021 Synagogen in Brand setzt, muss die volle Härte und Entschlossenheit unseres Rechtsstaats zu spüren bekommen. Es müssen alle verfügbaren Ressourcen mobilisiert werden, um die Tat aufzuklären.

Die judenfeindlichen Ausschreitungen bei Demonstrationen in den letzten Wochen haben deutlich gemacht, dass der Antisemitismus nicht nur im rechtsextremen Gewand daherkommt, sondern bisweilen auch islamistisch und linksextrem. Auch wer dem Staat Israel die Daseinsberechtigung abspricht, handelt antisemitisch.

Gesellschaft und Politik sind im Kampf gegen den Antisemitismus verstärkt gefordert, denn die hässliche Fratze des Antisemitismus erhebt ihr Haupt wieder stärker in Deutschland als wir uns dies vor Jahren noch vorstellen konnten. Neben der Aufgabe, die Sicherheit für jüdische Einrichtungen zu gewährleisten, muss die Politik Aufklärung betreiben, damit antisemitisches Gedankengut gar nicht erst entsteht.


Im Austausch mit Dr. Michael Blume (Antisemitismusbeauftragter des Landes Baden-Württemberg), Shneur Trebnik (Ortsrabbiner für Ulm), David Hollenstat (Repräsentant der Israelitischen Religionsgemeinschaft BW) und Rami Suliman (Vorsitzender Israelitische Religionsgemeinschaft Baden)

Kinder und Jugendlich brauchen jetzt endlich tragfähige Perspektiven!

Nach Monaten des brutalen Lockdowns, bei dem Kinder und Jugendliche von der Schule, vom Sport und von nahezu allen sinnvollen Freizeitaktivitäten ausgeschlossen waren, soll mit der von der Fraktion der Grünen beantragten Landtagsdebatte mit dem Titel „Stärker aus der Krise – Bedürfnisse von Kindern, Jugendlichen und jungen Menschen im Fokus der Coronapolitik in Baden-Württemberg“ der Anschein erweckt werden, als stünden die Belange der jungen Menschen und ihrer Familie im Fokus.


Es reicht eben gerade nicht, hier mal ein Modell und da mal einen Versuch zu machen.
Es pfeifen doch schon die Spatzen von den Dächern, welch erhebliche Lern- und Motivationslücken bestehen und wie groß die psychischen Belastungen sind.
Es reicht auch nicht, im Windschatten der zum Glück drastisch sinkenden Fallzahlen vermeintliche Wohltaten zu verkünden.

Was fordern wir?

  • ein funktionierendes Unterstützungssystem aus Schulpsychologen, Schulsozialarbeitern und Beratungslehrern

  • einen Landeszuschuss für mehr Sozialarbeiter in den Schulen zum Abfedern der Corona-Problemwelle

  • ein tragfähiges Impfmanagement, denn nur den Kreis für alle zu öffnen bringt keine einzige zusätzliche Impfdosis

  • einen Rahmen für Jugendfreizeiten

Im Zusammenhang mit den Jugendfreizeiten hat sich unser Oppositionsarbeit bereits ausgezahlt!


Das Sozialministerium hat angekündigt, Ferien- und Freizeitangebote ab 1. Juli mit über 100 Kindern bei einer Sieben-Tage-Inzidenz unter 35 zuzulassen. Bereits Mitte Mai hatte unser jugendpolitischer Sprecher Dennis Birnstock die Landesregierung in einem Antrag dazu aufgefordert, die hierfür notwendigen Rahmenbedingungen zu schaffen.

In der Antwort, hat sich das Sozialministerium zwar noch um verbindliche Aussagen gedrückt, unser Einsatz hat sich dennoch ausgezahlt, da Sozialminister Lucha auf den Druck unserer Fraktion und den der Jugendorganisationen hin verkündet hat, Zeltlager im Land zuzulassen.


Auch der Freizeitsport von Kindern braucht klare Regeln! Weiterlesen

Maskenpflicht an Schulen abschaffen!

Wir fordern die Landesregierung auf, in den Regionen mit besonders niedriger Inzidenz, die Maskenpflicht in Schulen besonders kritisch zu hinterfragen. Wir halten es für geboten, den Kanon der infektionsschützenden Maßnahmen, die wir den Schülerinnen und Schülern auflasten, kritisch zu hinterfragen und möglichst noch vor den Sommerferien, in einer Zeit der erhöhten Frequenz an anstrengenden Prüfungen und Klausuren, auf die Masken an den Schulen zu verzichten!



Mittlerweile hat die Landesregierung eingelenkt und sofern die Sieben-Tage-Inzidenz in einer Region unter 35 liegt und es zwei Wochen an der Schule keinen Corona-Ausbruch gab, wird die Maskenpflicht im Unterricht an allen Schulformen komplett wegfallen. Bei einer Inzidenz von unter 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohnern und Woche soll die Maskenpflicht auf den Pausenhöfen abgeschafft werden. Die entsprechende Verordnung des Kultusministeriums soll bis nächste Woche (KW25) ausgearbeitet sein.

Besonders Kinder und Jugendliche haben in den vergangenen Monaten unter den Corona-Einschränkungen gelitten. Es ist daher unsere Pflicht als Gesellschaft und Staat, Ihnen möglichst eine unbeschwerte Zukunft zu ermöglichen, insbesondere vor dem Hintergrund sinkender Inzidenzwerte und der fortschreitenden Impfkampagne.

Wieder spitze werden in der Bildung!

DAMIT WIR WIEDER SPITZE WERDEN:

Ein Kraftakt für weltbeste Bildung

in Baden-Württemberg

Hier geht’s zur Borschüre: Kraftakt für Bildung

FOYER LIBERAL DIGITAL: #WIEDERSPITZEWERDEN – WIE GEHT WELTBESTE BILDUNG?


Chancen, Perspektiven und Freiheit – Bildung ist der Schlüssel für ein selbstbestimmtes Leben in einer freiheitlichen Gesellschaft und ermöglicht den Menschen Berufs- und Lebensperspektiven. Als Bundesland mit nur geringfügigen natürlichen Ressourcen ist Baden-Württemberg im besonderen Maße auf eine erstklassige Bildung angewiesen. Umso besorgniserregender sind die Entwicklungen in den vergangenen Jahren: Binnen weniger Jahre ist Baden-Württemberg von der deutschen Bildungsspitze ins Mittelmaß (Bildungsmonitor 2019) und teilweise sogar bis fast ans Ende bundesdeutscher Vergleiche (IQB) abgerutscht. Dieser Entwicklung vorangegangen ist eine ideologisch motivierte Schulpolitik der ehemaligen grün-roten Landesregierung, an deren Resultaten die derzeitige grün-schwarze Landesregierung ohne wesentliche Änderungen festhielt. Beispiele hierfür sind die Privilegierung der Gemeinschaftsschulen oder die Abschaffung der verpflichtenden Grundschulempfehlung und der faule Kompromiss eines G9-Schulversuchs an einem Gymnasium pro Landkreis. Dadurch werden die Vielfalt und damit die Qualität unseres Bildungswesens gefährdet. Das kann fatale Folgen für die Zukunft Baden-Württembergs haben. Wir sind überzeugt: Baden-Württemberg kann mehr! Wir müssen wieder spitze werden in der Bildung! Damit das gelingt, haben wir ein breit angelegtes Schulkonzept erarbeitet, welches wir Ihnen auf dieser Seite in den nächsten Monaten vorstellen möchten.

Die Entwicklung Baden-Württembergs nach dem Bildungsmonitor 2011 und 2019

Bildungsmonitor 2011

1. Sachsen
2. Thüringen
3. Baden-Württemberg
11. Saarland
14. Hamburg
Bildungsmonitor 2019

1. Sachsen
2. Bayern
3. Thüringen
4. Saarland
5. Hamburg
6. Baden-Württemberg

Von der Bundesspitze ans Ende

Baden-Württemberg verschlechterte sich im Bereich Zuhören im bundesdeutschen Vergleich (9. Klasse) vom 2. Platz (2009) auf den 14. Platz (2015).


Zudem liegen die Leistungen der Neuntklässler in Naturwissenschaften auf dem bundesdeutschen Durchschnittsniveau und in Mathematik klar hinter denen von Bayern, Sachsen und Thüringen.

Auch bei den Grundschülern zeigen sich besorgniserregende Ergebnisse:


  • jeder 5. Viertklässler

    den Mindeststandard in Deutsch/Orthografie

  • jeder 6. Viertklässler

    den Mindeststandard in Mathematik

  • jeder 7. Viertklässler

    den Mindeststandard in Deutsch/Lesen

  • jeder 8. Viertklässler

    den Mindeststandard in Deutsch/Zuhören

Kurzum: Die Ergebnisse der Studie sind überaus besorgniserregend.  

Ein leistungsstarkes Schulsystem braucht die verbindliche Grundschulempfehlung

Bundesweit schneiden Sachsen, Thüringen und Bayern in den Bildungsrankings am besten ab. Beim Blick auf die Bildungssysteme dieser drei Bundesländer zeigt sich: In allen drei Ländern gibt es neben einem vielgliedrigen Schulsystem eine verbindliche Grundschulempfehlung. In Baden-Württemberg dagegen hat die grün-rote Landesregierung im Jahr 2011 die Verbindlichkeit der Grundschulempfehlung abgeschafft – mit schwerwiegenden Folgen.


Sondererhebung des Kultusministeriums, 2013

Nach der Abschaffung der verbindlichen Grundschulempfehlung nahmen die Sitzenbleiberquoten in Baden-Württemberg um mehr als das Doppelte an Gymnasium und um fast das Fünffache an Realschulen zu:


Im Vergleich zu 2011/2012 gab es im Schuljahr 2017/2018 laut dem Kultusministerium fast ein Viertel mehr Schulwechsler von Gymnasien auf andere weiterführende Schulen in Baden-Württemberg.

Nach einer Umfrage des Philologenverbandes zum Schuljahr 2018/2019 ist eine beträchtliche Anzahl an Schülern in den Eingangsklassen an Gymnasien in Baden-Württemberg überfordert:

Überforderung in den Klassenstufen 5-8


Überforderung in der Klassenstufe 6


Steigende Sitzenbleiberquoten, ein signifikanter Anstieg der Schulwechsler und eine Vielzahl an überforderten Schülern – die Folgen der Abschaffung der verbindlichen Grundschulempfehlung sind offensichtlich. Dabei liegen die Vorteile einer verbindlichen Grundschulempfehlung auf der Hand: Sie erleichtert die Bildung von Klassen aus Schülern mit vergleichbaren Begabungen und Leistungsvoraussetzungen stark. Gehen Kinder auf Schulen, die nicht ihren Begabungen, Leistungsvoraussetzungen oder Neigungen entsprechen, so führt dies zu Frust und Stress bei Schülern, Eltern und Lehrern. Die Lehrer können nicht mehr auf die unterschiedlichen Bedürfnisse der Schüler eingehen, sodass eine individuelle Betreuung kaum noch möglich ist. Der verbindlichen Grundschulempfehlung kommt deshalb eine entscheidende Bedeutung für die Funktionsfähigkeit eines vielfältigen und differenzierten Schulsystems insgesamt zu. Sie ist eine wichtige Voraussetzung dafür, dass jeder Schüler bestmöglich gefördert werden kann.

In unserem Gesetzentwurf zur Wiedereinführung der Verbindlichkeit der Grundschulempfehlung ist  folgendes Konzept vorgesehen:


  • Hinsichtlich der Wahl der weiterführenden Schule berät die Grundschule die Erziehungsberechtigten des Schülers. Die Grundschule spricht eine Empfehlung aus, welche Voraussetzung für die Aufnahme an einer Schule der gewünschten Schulart ist.
  • Es gibt die Möglichkeit einer Überprüfung der Grundschulempfehlung. Unser Vorschlag für die Durchführung der Überprüfung: Möchten Schüler und Eltern der Empfehlung nicht folgen, besteht die Möglichkeit, eine Prüfung an der gewünschten Schule zu machen. Wenn der Schüler die Prüfung besteht, kann er an der Schule aufgenommen werden. Die bestandene Prüfung berechtigt jedoch nicht zur Aufnahme an allen Schulen der gewünschten Schulart, sondern lediglich zur Aufnahme an der Schule, bei welcher die Prüfung abgelegt wurde


Anlässlich der ersten Beratung unseres Gesetzesentwurfes zur Wiedereinführung einer verbindlichen Grundschulempfehlung stellte der bildungspolitische Sprecher Dr. Timm Kern unsere Argumente vor.


Regio TV vom 04. Dezember 2019

Unsere Argumente für die verbindliche Grundschulempfehlung

  • Erleichterung der Bildung von Klassen

    Schüler mit vergleichbaren Begabungen und Leistungsvoraussetzungen können in eine Klasse

  • Leichtere Möglichkeit einer individuellen Förderung

    unterschiedlichen Bedürfnissen der Schüler gerecht werden

  • Weniger überforderte Schüler und Lehrer

  • Weniger Sitzenbleiber

  • Bessere Lernqualität

Nicht die Eine-Schule-für-alle, sondern die passende Schule für jeden Schüler!

Unser Ziel ist es, dass jeder Schüler die passende Schule für sich findet. Deshalb treten wir für ein vielgliedriges und durchlässiges Bildungswesen ein. Die Abschaffung der Verbindlichkeit der Grundschulempfehlung hat der Vielfalt unseres Bildungswesens einen schweren Schlag versetzt und die Situation der um ihre Existenz ringenden Haupt- und Werkrealschulen weiter verschärft. Wir haben deshalb auch einen Gesetzentwurf für die Weiterentwicklung der Haupt- und Werkrealschulen zu Beruflichen Realschulen vorgelegt. Der Gesetzentwurf sollte das berufspraktische Profil der bewährten Schulart stärken, indem deren Schülerinnen und Schüler ab Klasse 7 an einem Tag und in Klasse 10 an zwei Tagen pro Woche eine berufliche Schule besuchen.

Da die Grünen ganz offensichtlich nach wie vor ihrem Ziel der „einen Schule für alle“ anhängen, lehnte die grün-schwarze Regierungsmehrheit den Gesetzentwurf im Landtag ebenso ab wie einen Gesetzentwurf der FDP/DVP Fraktion zur regionalen Schulentwicklung. Nach den derzeitigen Vorgaben zur regionalen Schulentwicklung wird eine Schule geschlossen, wenn sie in zwei aufeinanderfolgenden Schuljahren die Mindestschülerzahl 16 in der Eingangsklasse unterschreitet. Gerade infolge der Abschaffung der verbindlichen Grundschulempfehlung wechseln aber viele Schüler nicht schon in Klasse 5, sondern erst in den Folgejahren auf eine Haupt- und Werkrealschule. Zur Berücksichtigung der vielen Schulwechsel wäre es nur fair, nicht die Schülerzahl 16 in der Klasse 5, sondern die durchschnittliche Schülerzahl 16 in den Klassen 5 bis 9 als Mindestgröße einer weiterführenden Schule vorzugeben. Deshalb halten wir auch eine entsprechende Änderung bei den Vorgaben zur regionalen Schulentwicklung für den Erhalt unseres vielfältigen Bildungswesens für notwendig und haben einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt.

Nur ein vielgliedriges, differenziertes und durchlässiges Bildungssystem ermöglicht den Schülerinnen und Schülern nach unserer Überzeugung eine Vielzahl an Bildungswegen. Wie bereits dargestellt, ermöglicht eine verbindliche Grundschulempfehlung eine Bildung von Bildungsangeboten bzw. Klassen von Schülern mit denselben Begabungen und Leistungsvoraussetzungen und trägt damit entscheidend zu einem leistungsfähigen vielfältigen Schulwesen bei. Kurzum: Die verbindliche Grundschulempfehlung ist elementar für den Erhalt der Vielfalt des Bildungswesens in Baden-Württemberg.



Unsere Kernforderungen

Kultusministerin Dr. Eisenmann selbst hat die Abschaffung der verbindlichen Grundschulempfehlung als Fehler bezeichnet und sich für ihre Wiedereinführung ausgesprochen. Dennoch hat Grün-Schwarz unseren Gesetzentwurf abgelehnt.

Grün-Schwarz hat eine folgenreiche Fehlentscheidung auf Kosten der Chancen von jungen Menschen getroffen. 

Digitale Bildung als Baustein einer weltbesten Bildung

Wer den Qualitätsanspruch einer weltbesten Bildung in einer durch die Digitalisierung sich verändernden Welt erhebt, der muss junge Menschen bestmöglich für ihre zukünftigen Aufgaben und Herausforderungen in dieser Welt vorbereiten. Das bedeutet keineswegs, dass eine Unterrichtsstunde ohne den Einsatz von digitalen Medien nicht gleichermaßen erfolgreich sein kann. Es gilt vielmehr, junge Menschen zur aktiven Teilhabe und Mitgestaltung einer Entwicklung zu befähigen, die ihr Leben in vielen Bereichen bereits jetzt maßgeblich bestimmt. Um kommende Generationen stark zu machen für ihr Leben in der Welt von morgen, kommt der digitalen Bildung schlichtweg eine Schlüsselrolle zu. Digitale Kompetenzen sind ein Schlüssel zur Teilhabe an einer digitalen Arbeits-/Berufs- und Lebenswelt. Dabei beinhaltet digitale Bildung sowohl die Entwicklung digitaler Kompetenzen für Schülerinnen und Schüler sowie für die Lernkräfte als auch den pädagogischen Einsatz digitaler Technologien zur Unterstützung und Verbesserung des Unterrichts. Digitalisierung in der Bildung ermöglicht Innovationen und kann die Unterrichts-und Lernqualität steigern. Doch trotz der Potenziale und Chancen bleibt Deutschland noch immer weit unter den Möglichkeiten:


ICILS, 2018

Es ist deshalb dringend mehr Tempo bei der Digitalisierung der Schulen nötig! Die Bundesregierung hat im Jahr 2019 den längst überfälligen Digitalpakt in Kraft gesetzt, mit dem die Digitalisierung der Schulen mit fünf Milliarden Euro gefördert werden sollen. Mit diesem Antrag haben wir nach dem Stand der Umsetzung des Digitalpakts in Baden-Württemberg gefragt.

Das Ergebnis: Nur ein Bruchteil (5,77 Mio.€ von 585 Mio.€) der Fördermittel wurden in Baden-Württemberg bisher gewilligt. Dabei zeugt der große Berg der in Arbeit und Beratung befindlichen Anträge der Schulen und Schulträger vom Bedarf an Fördergeldern für die Digitalisierung. Angesichts der enormen Herausforderungen im Bereich der digitalen Bildung muss die Kultusministerin nach Meinung der FDP/DVP Fraktion sicherstellen, dass die Personalkapazitäten ausreichen, um die Förderanträge zeitnah zu genehmigen. Erschwerend kommt hinzu, dass der Schulverwaltung 230 Anrechnungsstunden im Bereich der Lehrerfortbildung für digitale Bildung entzogen wurden – dies muss umgehend rückgängig gemacht werden.

Denn wir können uns in Baden-Württemberg keine weitere Verzögerung bei der Digitalisierung der Schulen leisten!

Die digitalisierte Schule Wirklichkeit werden lassen!

Voraussetzungen für die digitalisierte Schule:

  • Schülerinnen, Schüler sowie Lehrkräfte verfügen über digitale Endgeräte, mit denen sie in datenschutz- und datensicherheitskonformer Weise auf digitale Lehr- und Lernangebote zurückgreifen können

  • WLAN in jeder Schule und in jedem Klassenzimmer

  • breites Fortbildungsangebot für die Lehrkräfte im Bereich digitale Bildung

  • Informatikunterricht an allen weiterführenden Schulend mindestens als Wahlpflichtfach

  • Medienbildung zur kritischen Auseinandersetzung im Umgang mit modernen Medien

Ungeahnte Möglichkeiten durch Digitalisierung an Schulen

Der Avatar-Roboter: Langzeiterkrankten Kindern die Teilhabe am Unterricht ermöglichen

Ob Organspende oder Krebs – in Deutschland können etwa 75.000 langzeiterkrankte Kinder zum Teil über lange Zeiträume nicht am Schulunterricht teilnehmen. Denn Kontakt mit anderen insbesondere kranken Schülern kann die Heilung beispielsweise nach Krebsbehandlungen erheblich beeinträchtigen. Damit die Kinder dennoch am Schulunterricht teilnehmen können und somit auch Teil der Klassengemeinschaft bleiben, kann ein Roboter helfen, auch „Avatar“ genannt. Mit einem Mikrofon und Kamera ausgestattet ermöglicht er kranken Kindern während ihrer Krankheit am Schulgeschehen – im Klassenzimmer und auf dem Schulhof – teilzunehmen. Via App kann der erkrankte Schüler den Roboter im Klassenzimmer fernsteuern und Meinungsäußerungen kundtun, indem das Kind den Roboter beispielsweise nicken lässt. Gewiss ist der Roboter kein vollständiger Ersatz für die physische Anwesenheit in der Schule, jedoch kann er den schwerkranken Kindern ein Stück Normalität zurückgeben. Die Landesregierung hat auf unsere Forderung reagiert und den Einsatz des „Avatar-Roboters“ möglich gemacht. Nun gilt es, diese Möglichkeit für eine Verbindung für langzeiterkrankte Kinder zur Schule und zur Schulklasse im Schulalltag umzusetzen.

Seltene Fächer: Lernen über Klassen- und Schulgrenzen hinweg

Das eine Kind möchte gerne seine Kenntnisse im Bereich Chemie vertiefen, das andere Altgriechisch lernen. Doch oftmals können die Schulen schlichtweg nicht alle Fächer anbieten, sei es, weil die Ressourcen fehlen oder sei es, weil die Nachfrage nach bestimmten Fächern zu gering ist. Die Digitalisierung eröffnet hier Möglichkeiten, das Unterrichtsangebot auszuweiten und über Schulgrenzen hinweg zusammenzuarbeiten. Wird an einer Schule ein bestimmtes Fach nicht angeboten, haben Schüler und Schülerinnen die Möglichkeit, an digitalen Lehrkursen mit Schülern von anderen Schulen teilzunehmen.  Eine Lehrkraft leitet den Kurs und führt den Unterricht durch. Auf diese Weise kann sich jedes Kind entsprechend seiner Neigungen bilden. Zudem wird das Unterrichtsangebot erweitert, sodass insbesondere auch seltenere oder spezialisierte Fächer angeboten werden können. Kurzum: Die Digitalisierung ermöglicht ein breites Unterrichtsangebot!

Wir fordern daher:

  • Den Digitalpakt zeitnah und unbürokratisch umsetzen

  • alle Schulen in Baden-Württemberg an das glasfaserbasierte schnelle Internet und WLAN in allen Klassen- und Fachräumen anbinden

  • Schulen Gestaltungsfreiheit geben

  • Schulen und Lehrkräfte im Bereich des Datenschutzes und der Datensicherheit unterstützen

  • Schulen ein Budget für die Unterrichtsversorgung, den zusätzlichen Verwaltungsaufwand und für eigene inhaltliche Schwerpunkte geben

  • Informatik zumindest als Wahlpflichtfach einführen & durch Nachqualifizierungsangebote Möglichkeiten zum Quereinstieg in den Lehrerberuf auch im Fach Informatik verbessern

  • Task-Force einrichten, die den Schulen Hilfestellungen und Empfehlungen gibt, die Digitalisierung der Schulen wissenschaftlich begleitet, Austausch und Vernetzung von Schulen, Lehrkräften und Experten von außen voranbringt und Innovationen fördert

  • Konzept unter Einbeziehung der Eltern für eine früh einsetzende und altersübergreifende Medienbildung entwickeln und umsetzen

Corona-Krise: Digitalisierung gewährleistet den Informationsfluss während Schulschließungen

Wie wichtig es ist, die Digitalisierung an Schulen voranzutreiben, wird in der Corona-Krise deutlich. Den technischen Möglichkeiten kommt die entscheidende Aufgabe zu, den Informationsfluss zwischen Eltern, Lehrern und Schüler sicherzustellen. Zudem hat die Corona-Krise und die damit verbundene Schließung von Bildungseinrichtungen zur Folge, dass Schulen und Unterricht in neuen Formaten mit digitaler Unterstützung stattfinden beziehungsweise stattfinden müssen. Diese Erfahrungen müssen für die Schulen auch über die Corona-Krise hinaus nutzbar gemacht werden.

Als FDP/DVP Fraktion schlagen wir hierzu vor:

  • die Einrichtung einer zentralen Rückmeldeplattform und
  • die Einberufung eines Sachverständigenrats aus Vertretern von Wissenschaft, Lehrern, Eltern, Schülern, Schulträgern und Schulverwaltung für die Evaluierung der digitalen Lehr- und Lernformaten

Diese Krise muss Ansporn sein, eine funktionierende digitale Schulinfrastruktur in Baden-Württemberg zu etablieren. Denn eines wird in der Krise besonders deutlich: Digitale Bildung bietet Chancen und Vorteile für alle Beteiligten.

Digitalisierung der Schulen als gesamtgesellschaftliche Aufgabe begreifen

Wir müssen alles dafür tun, dass Schüler ohne geeignete digitale Ausstattung nicht zu den Bildungsverlierern des pandemiebedingten Fernlernens werden. Es ist daher richtig und notwendig, dass die Kultusministerin nochmals 65 Millionen Euro zusätzlich für die Ausstattung von Schülern mit digitalen Endgeräten angekündigt hat. Doch nicht nur die Schüler, sondern auch die Lehrer gilt es mit digitalen Endgeräten auszustatten, und auch die Anschaffung von Software-Lösungen für den digitalen Unterricht sollte nicht auf die Genehmigung des Medienentwicklungsplans der jeweiligen Schule warten müssen. Außerdem fordern wir Ministerin Eisenmann auf, ihre Scheu vor Bund-Länder-Kooperationen zu überwinden und die Digitalisierung der Schulen als gesamtstaatliche Aufgabe zu begreifen. Nach Auffassung der FDP/DVP Fraktion sind Bund, Länder und Gemeinden jedenfalls aufgefordert, einen Digitalpakt 2.0 zu vereinbaren und auch längerfristig die Finanzierung der digitalen Infrastruktur, die Ausstattung von Schulen, Lehrern und Schülern mit Hard- und Software und die Wartung und Aktualisierung der Systeme sicherzustellen.

Veränderungspotenzial für ein erstklassiges Bildungsangebot in Baden-Württemberg nutzen

Die Zeit des Lernens zu Hause hat Veränderungspotenzial freigesetzt. Wir sind der Meinung: Dieses Veränderungspotenzial muss für die Entwicklung eines Bildungsangebots genutzt werden, das jedem jungen Menschen die Chance auf bestmögliche Entfaltung eröffnet. Dazu fordern wir fünf Akut-Maßnahmen:


Zudem müssen wir unserer Meinung nach Lehren aus den Erfahrungen der Corona-Zeit ziehen:


Wir fordern:


  • Die Einrichtung einer zentralen Rückmeldeplattform und die Einberufung eines Sachverständigenrats, um die Erfahrung über die Corona-Krise hinaus nutzbar zu machen

  • Die Ausstattung von Schülern und Lehrern mit digitalen Endgeräten

  • Die Anschaffung von Software-Lösungen für den digitalen Unterricht

  • Die Digitalisierung der Schulen als gesamtgesellschaftliche Aufgabe begreifen

  • Die Vereinbarung eines Digitalpakts 2.0 mit dem Bund, den Ländern und Gemeinden

  • Die Langfristige Sicherstellung der Finanzierung der digitalen Infrastruktur, der Ausstattung von Schulen, Lehrern und Schülern mit Hard- und Software und der Wartung und Aktualisierung der Systeme

Die Existenz der Haupt-und Werkrealschulen und damit ein wichtiges Stück Vielfalt unseres Bildungswesens ist bedroht!

Unser Ziel ist es, dass jeder Schüler die passende Schule für sich findet. Deshalb treten wir für ein vielgliedriges und durchlässiges Bildungswesen ein. Die Abschaffung der Verbindlichkeit der Grundschulempfehlung hat der Vielfalt unseres Bildungswesens einen schweren Schlag versetzt und die Situation der um ihre Existenz ringenden Haupt- und Werkrealschulen weiter verschärft. Die Haupt-und Werkrealschulen jedoch sind nach Auffassung der FDP/DVP Fraktion unverzichtbar in einem vielgliedrigen Schulsystem. Über Jahrzehnte hinweg haben sie zahlreiche junge Menschen erfolgreich zu einem Schulabschluss geführt und ihnen gute Perspektiven eröffnet. Mittlerweile warnt der Verband Bildung und Erziehung (VBE) vor einem möglichen baldigen Aus der traditionsreichen Schulart. Der unter anderem die Haupt- und Werkrealschullehrer vertretende Verband drückt seine Befürchtungen in einem Artikel des zwd-Politmagazins vom 17.08.2018 aus:

„Wenn sich nicht bald etwas bei den Hauptschulschulen tut, steht diese Schulart nicht auf der ,Roten Liste‘ der aussterbenden Arten, sondern verschwindet bald völlig aus der Schullandschaft.“


Tatsächlich bestätigen die Zahlen, dass gerade auch seit 2011 unter den grün-geführten Landesregierungen die Situation für die Haupt-und Werkrealschulen in Baden-Württemberg zunehmend bedrohlicher geworden ist:

Die Gründe für diese Entwicklung sind sicherlich vielschichtig. Unstrittig ist jedoch aus Sicht der FDP/DVP-Landtagsfraktion, dass die grün-geführten Landesregierungen die ohnehin existenzbedrohliche Situation der Haupt-und Werkrealschulen erheblich verschärft haben.

  • Die Abschaffung der verbindlichen Grundschulempfehlung zum Schuljahr 2012/13

  • Das erklärte Ziel der damaligen grün-roten Landesregierung, das differenzierte und vielgliedrige baden-württembergische Schulsystem abzuschaffen und durch eine Einheitsschule zu ersetzen

  • Das von Ministerpräsident Winfried Kretschmann propagierte Zwei-Säulen-System, im Wesentlichen bestehend aus Gemeinschaftsschule und Gymnasium, welches keine Existenzberechtigung für die Haupt-/Werkrealschule mehr vorsieht

Haupt- und Werkrealschulen stärken und zu Beruflichen Realschulen machen!

Zur Aufrechterhaltung eines vielgliedrigen Schulsystems haben wir einen Gesetzentwurf  für die Weiterentwicklung der Haupt- und Werkrealschulen zu Beruflichen Realschulen vorgelegt: Wir möchten das berufspraktische Profil der bewährten Schulart stärken, indem deren Schülerinnen und Schüler ab Klasse 7 an einem Tag und in Klasse 10 an zwei Tagen pro Woche eine Berufliche Schule besuchen.

Da die Grünen ganz offensichtlich nach wie vor ihrem Ziel der „einen Schule für alle“ anhängen, lehnte die grün-schwarze Regierungsmehrheit den Gesetzentwurf im Landtag ebenso ab wie einen Gesetzentwurf  der FDP/DVP Fraktion zur regionalen Schulentwicklung. Nach den derzeitigen Vorgaben zur regionalen Schulentwicklung wird eine Schule geschlossen, wenn sie in zwei aufeinanderfolgenden Schuljahren die Mindestschülerzahl 16 in der Eingangsklasse unterschreitet. Gerade infolge der Abschaffung der verbindlichen Grundschulempfehlung wechseln aber viele Schüler nicht schon zu Beginn von Klasse 5, sondern erst in den Folgejahren auf eine Haupt- und Werkrealschule. Zur Berücksichtigung der vielen Schulwechsel wäre es nur fair, nicht die Schülerzahl 16 in der Klasse 5, sondern die durchschnittliche Schülerzahl 16 in den Klassen 5 bis 9 als Mindestgröße einer weiterführenden Schule vorzugeben.

Unsere Kernargumente für die Berufliche Realschule


  • Grundlage für eine erfolgreiche Berufslaufbahn auf der Basis einer berufspraktisch ausgerichteten Schulbildung

  • Eröffnet zahlreichen jungen Menschen Chancen & stärkt ihre Persönlichkeitsentwicklung

  • Vermittlung grundlegender und erweiterter Allgemeinbildung, die sich an lebensnahen Sachverhalten und Aufgabenstellungen orientiert

  • Grundlegende berufliche Bildung und Orientierung

  • Förderung praktischer Begabungen, Neigungen und Leistungen in besonderem Maße

  • Ermöglicht Schülern entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit und Neigungen eine individuelle Schwerpunktbildung insbesondere bei der beruflichen Orientierung

  • Grundlage für eine Berufsausbildung und für weiterführende, insbesondere berufsbezogene schulische Bildungsgänge

Unsere Kernforderungen


  • Verzahnung der Haupt- und Werkrealschulen mit den Beruflichen Schulen

  • Haupt-und Werkrealschulen zur Beruflichen Realschule weiterentwickeln

  • Ø Schülerzahl in den Klassen 5-9 statt Zahl der angemeldeten Schüler in Klasse 5 als Maßstab zur Aufrechterhaltung einer Schule

Der Mensch fängt nicht erst beim Abitur an – Attraktivität der beruflichen Bildung stärken

Unsere Gesellschaft und unsere Wirtschaft sind auf qualifizierten Nachwuchs angewiesen – aus dem akademischen und aus dem beruflichen Bereich. Unser berufliches Schulwesen sorgt mit seiner großen Vielzahl an Bildungsangeboten und seiner berufspraktischen Ausrichtung dafür, dass der Grundsatz der Gleichwertigkeit von akademischer und beruflicher Bildung sowie der Grundsatz „kein Abschluss ohne Anschluss“ gelebte Wirklichkeit ist. Leider stellte vor allem die Bildungspolitik der grün-roten Landesregierung geradezu einen Angriff auf die Beruflichen Schulen dar. Der grün-rote Koalitionsvertrag sah eine Akademikerquote von 50 Prozent eines Jahrgangs vor. Das spricht Bände über die Ideologie der damaligen Koalitionäre.

Hinzu kommt: Mit der Gemeinschaftsschule, die alle Abschlüsse einschließlich Abitur anbieten sollte, wurde eine massive Konkurrenz zu den Beruflichen Schulen auf den Weg gebracht. Hierdurch wird ein weiteres Mal die von uns entschieden abgelehnte Botschaft ausgesandt, der Mensch fange erst beim Abiturienten an.

Besorgniserregend ist aus Sicht der FDP/DVP Fraktion die Entwicklung bei den Berufsschulen. Ihre Zahl nahm zwischen dem Schuljahr 2011/12 und dem Schuljahr 2017/18 um 8,38 Prozent ab. Die Zahl der Schüler an den Berufsschulen ging im selben Zeitraum dagegen nur um 4,69 Prozent zurück.

Diese massive Schließ-Serie der Berufsschulklassen muss im Interesse eines wohnortnahen Ausbildungsangebots landesweit ein Ende haben. Besser wäre es:


  • den Berufsschulen die Personalmittel zu lassen, sodass sie attraktive Zusatzqualifikationen zur dualen Ausbildung oder Gesellen-und Meisterausbildungen anbieten können

  • die Berufsorientierung an den allgemeinbildenden Schulen im Rahmen des Fachs „Wirtschaft/Berufs- und Studienorientierung“ durch Praktika in den Betrieben, den Einsatz von Ausbildungsbotschaftern und eine bessere Verzahnung von allgemeiner und beruflicher Bildung zu verstärken

Berufliche Bildung stärken heißt den Mittelstand stärken

Berufliche Bildung ist das Rückgrat des deutschen Mittelstandes. Sie ist ein entscheidender Faktor für die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit des Mittelstandes und damit für den Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg. Unsere Betriebe sind auf qualifizierten Fachkräftenachwuchs angewiesen. Statt die berufliche Bildung durch Akademisierungsquoten und massiver Schulschließungen zu schwächen, muss die berufliche Bildung im Sinne unseres Mittelstandes und für die jungen Menschen gestärkt werden.

Von zentraler Bedeutung hierbei sind gerade auch die Berufsschulstandorte, damit junge Menschen ein möglichst wohnortnahes Ausbildungsangebot vorfinden. Gleichzeitig spielen die Berufsschulstandorte für die Betriebe beim Ringen um qualifizierten Fachkräftenachwuchs eine entscheidende Rolle. Insbesondere im ländlichen Raum, wo viele kleine und mittlere Unternehmen angesiedelt sind, müssen Berufsschulangebote gesichert werden.

Die Privilegierung der Gemeinschaftsschulen zulasten aller anderen Schularten

Die grün-rote Landesregierung hat zum Schuljahr 2012/2013 die Einführung der Gemeinschaftsschule beschlossen.  Die ideologische Fixierung auf die „Eine-Schule-für-alle“ geht einher mit Privilegierung der Gemeinschaftsschulen gegenüber anderen Schularten.  Nach wie vor sind wir Freie Demokraten skeptisch, inwieweit die Gemeinschaftsschule die Versprechungen einlösen kann, mit denen die grün-rote Landesregierung die neue Schulart einführte. Wenn jedoch vor Ort eine Gemeinschaftsschule gewünscht wird, tragen wir diese Entscheidung mit. Nach unserer Auffassung müssen jedoch faire Wettbewerbsbedingungen zwischen den Schularten existieren.

  • Warum gibt es keinen fairen Wettbewerb zwischen den Schularten?

    • Für die Gemeinschaftsschulen gilt ein Klassenteiler von 28 Schüler pro Klasse, für alle weiteren Schularten von 30
    • Die Gemeinschaftsschulen sind automatisch verbindliche Ganztagsschule der damit verbundenen Förderung, z.B. eine zusätzliche Ausstattung mit Lehrerstunden für den Ganztagsbetrieb
    • Die Schulbauförderung ist für die Gemeinschaftsschulen wie maßgeschneidert

    Außerdem:

    • Einführung einer Oberstufe an Gemeinschaftsschulen als Konkurrenz zu beruflichen Gymnasien
  • Was ist das Ziel der bevorzugten Behandlung der Gemeinschaftsschulen?

    • Die-eine-Schule für alle schaffen
  • Welche Folgen hat die grüne ideologische Fixierung auf den Gemeinschaftsschulen?

    • Der faire Wettbewerb zwischen den Schularten wird verzerrt
    • Die Gemeinschaftsschule bindet Geld und Personal, das an anderer Stelle fehlt
    • Berufliche Schulen erhalten ohne Not Konkurrenz durch die Gemeinschaftsschul-Oberstufen
    • Die Situation vieler im ihre Existenz ringenden Haupt- und Werkrealschulen wird weiter verschärft
  • Wie sieht ein fairer, chancengerechter Bildungswettbewerb nach Auffassung der FDP/DVP Fraktion aus?

    • Abschaffung von Privilegien und gleiche Bedingungen für alle Schularten
    • Auskömmliche Finanzierung aller Schulen
    • Unser Ziel: Klassenteiler 28 für alle Schularten
    • Erhalt der Vielfalt unseres Schulwesens

Unsere Kernforderungen


  • Berufliche Bildung als gleichwertig anerkennen

  • Duale Ausbildungsangebote möglichst erhalten

  • Freiwerdende Mittel im Bereich der Berufsschulen belassen

  • Berufsorientierung an den allgemeinbildenden Schulen stärken

  • Keine weiteren Oberstufen an Gemeinschaftsschulen einrichten

Wir laden alle Verbände, Fraktionen, Parteien, Schüler, Eltern, Lehrer und Interessierte zur Diskussion ein. Berichten Sie von Ihren Erfahrungen, Ideen oder Anmerkungen zur Schulpolitik.

Schreiben Sie uns!

Unsere kontinuierliche, konstruktive und unermüdliche Arbeit in den letzten fünf Jahren im Landtag hat sich bewährt. Wir nehmen nach der Bildung der grün-schwarzen Koalition die Oppositionsaufgabe engagiert an und werde auch weiterhin substantielle und fundierte politische Positionen zu allen Themenfeldern anbieten.

Mit tragfähigen Vorschlägen und Konzepten widmen wir uns u.a.:

  • Wirtschaft

    Wichtigste Aufgabe ist es jetzt, die wirtschaftliche Krise zu überwinden und neues Wachstum zu generieren. Eine Entlastung der Unternehmen, Anreize für Innovationen und Investitionen sowie den Abbau von Bürokratie.

  • Mobilität

    Wir treten für eine innovative und technologieoffene Mobilitätspolitik ein, die die Attraktivität aller Verkehrsträger steigert. Deshalb lehnen wir die Diskriminierung einzelner Verkehrsmittel und die unreflektierte Bevorzugung einer einzelnen Technologie
    ab. Wir sehen die Mobilität der Zukunft unter den Schlagworten digitalisiert, automatisiert, vernetzt und klimaneutral. Bei der Zukunft des Automobils sehen wir eine große Bandbreite zwischen synthetischen Kraftstoffen, die im Bestand
    zum Klimaschutz beitragen, Wasserstoff mit Brennstoffzellen sowie batterieelektrischer Mobilität.

  • Digitalisierung

    Baden-Württemberg muss zum Vorreiter der Transformation zur Gigabit-Gesellschaft werden. Es geht dabei um weit mehr als um
    digitale Infrastruktur und ausdruckbare Online-Formulare: Die Digitalisierungsprozesse in unserem Land müssen ganzheitlich
    gedacht und umgesetzt werden; nur so können die vielfältigen Potenziale offener Daten und digitaler Technologie in Wirtschaft
    und Gesellschaft genutzt werden.

  • Finanzen

    Nach der Rekordschuldenaufnahme durch die Koalition im Jahr 2020 ist klar, dass dies einmalig bleiben muss. Wir stehen voll zur Schuldenbremse in der Landesverfassung und werden keine Aufweichung unterstützen. Notwendige Investitionen müssen aus den vorhandenen Mitteln gestemmt werden. Die Bürgerinnen und Bürger leiden unter den Folgen der Pandemie. Wir wollen sie entlasten, etwa durch die Absenkung der Grunderwerbsteuer.

Aktion Funkloch des Monats: Baden-Württemberg hat enormen Ausbaubedarf bei digitaler Infrastruktur

Wir haben die Aktion „Mobilfunkloch des Monats“ abgeschlossen. Symbolisch haben wir dabei eine Karte mit fast 200 gemeldeten Mobilfunklöchern an die Landesregierung übergeben und so auf das lückenhafte Netz in Baden-Württemberg aufmerksam gemacht.

Hintergrund der Aktion „Mobilfunkloch des Monats“ waren mehrere Ankündigungen der Landesregierung, mehr für den Ausbau des Mobilfunknetzes tun zu wollen. So hat sie beispielsweise im April 2019 eine „Task Force Mobilfunk“ im Wirtschaftsministerium eingerichtet oder im Juni 2020 angekündigt, dass in Baden-Württemberg durch das Mobilfunkförderprogramm des Bundes mindestens 500 neue Mobilfunkmasten errichtet werden sollen.

Mit unserer Aktion wollten wir überprüfen, inwiefern diese Aktivitäten Wirkung zeigen und wie viele Mobilfunklöcher es in Baden-Württemberg gibt. Dazu haben wir die Bürger ein halbes Jahr lang gebeten, Mobilfunklöcher zu melden, um daran die Politik der Landesregierung messen zu können.

Auf dieser interaktiven Karte findet Ihr alle von Euch gemeldeten Funklöcher.

Gabriele Reich-Gutjahr, mobilfunkpolitische Sprecherin

„Fast 200 Mobilfunklöcher – allein unser bescheidener Aufruf übers Internet hat enorme Lücken bei der Netzabdeckung in Baden-Württemberg zu Tage gebracht. Mobilfunk ist einer der entscheidenden Standortfaktoren für  die Wirtschaft, aber auch für Verkehr, Landwirtschaft, Freizeit oder bei Notfällen von entscheidender Bedeutung. Die Landesregierung muss hier endlich schneller handeln: Ihre Initiativen wie die Task Force Mobilfunk, die Kampagne „Mobilfunk und 5G“ oder Ihre Ankündigung, das Bundesmobilfunkprogramm für Baden-Württemberg zu nutzen, dauern alle viel zu lange. Wir brauchen viel mehr Tempo beim Ausbau unserer Infrastruktur!“

Gabriele Reich-Gutjahr
Daniel Karrais

Daniel Karrais, Sprecher für Digitalpolitik und Breitband

„Mobilfunk und Breitband müssen gemeinsam gedacht werden! Ohne schnelle Leitungen wird es nämlich auch keinen schnellen Funk geben. Die Verteilung der Themen Mobilfunk und Breitband auf zwei verschiedene Ministerien ist daher symptomatisch für diese Landesregierung: Sie betreibt Digitalpolitik und den Ausbau der Infrastruktur nicht übergreifend, sondern als Stückwerk. Kein Wunder, dass hier nicht mehr passiert! In der kommenden Legislaturperiode darf sich dieser strukturelle Fehler nicht wiederholen.“


Unsere Beiträge zum Funkloch des Monats

Unsere Ansprechpartner zum Thema Mobilfunk

Abgeordnete


Parlamentarische Berater

Isabell Hegyi

Parlamentarische Beraterin für Ländlichen Raum, Ernährung, Verbraucherschutz und Digitalisierung
Tel.: +49 711 2063-9136

Sven Jacobs

Parlamentarischer Berater für Innenpolitik, Migration, Recht, Verfassung und Untersuchungsausschuss "IdP und Beförderungspraxis"
Tel.: +49 711 2063-9036

Thilo Weber

Parlamentarischer Berater für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus
Tel.: +49 711 2063-9135

Klare Perspektiven schaffen!

Der Landtag wolle beschließen, festzustellen:


  • nach Monaten des Lockdowns benötigen die Menschen in Baden-Württemberg dringend eine Perspektive für die Freiheit;

  • die Landesregierung agiert bei der Pandemiebekämpfung seit Monaten ohne klares Konzept und stellt Öffnungen in Aussicht, nur um sie danach durch die nächste Verlängerung des Lockdowns wieder zu kassieren;

  • das seit Anfang Januar fortlaufende Hin und Her der Landesregierung bei der Frage der teilweisen Öffnung im Bereich der Schulen und der Kinderbetreuung war ein durchsichtiges und inakzeptables Wahlkampfmanöver auf dem Rücken der Kinder, Eltern und Lehrerinnen und Lehrer;

  • die Öffnung der Kindertagesstätten und Grundschulen zum 22. Februar wird begrüßt;

  • die Öffnung der Friseure zum 1. März wird begrüßt, die Öffnung von Handel und Gastronomie muss dann jedoch ebenfalls zum 1. März erfolgen, da davon auszugehen ist, dass die Inzidenz bis zum 1. März bereits eine Woche lang unter 50 liegt;

  • der Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 8. Februar, wonach die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen von 20 Uhr bis 5 Uhr außer Vollzug zu setzen sind, wird begrüßt und zugleich die Neugestaltung von Ausgangsperren seitens der Landesregierung anhand einer Inzidenz von 50 missbilligt, insbesondere, da die seinerzeitige Begründung für dieses Instrument eine Inzidenz von 200 war;

  • die Bürgerinnen und Bürger erwarten von der Landesregierung zu Recht ein Öffnungskonzept und klare Zielvorgaben, deren Erreichen grundsätzlich zu bestimmten Lockerungen der Freiheitsbeschränkungen führt;

  • unabhängig von etwaigen Öffnungen bestimmter Bereich den besonderen Schutz vulnerabler Gruppen mit der Weiterentwicklung der Teststrategie in Alten- und Pflegeeinrichtungen als ein zentrales Handlungsfeld bei der Pandemiebekämpfung anzusehen und weiter zu vertiefen.

Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen:


  • erforderliche Kontaktbeschränkungen so vorzunehmen, dass sie dem verfassungsrechtlich gebotenen Schutz von Familie und Ehe berücksichtigen, indem insbesondere Treffen von engsten Familienangehörige wie Kindern, Eltern und Großeltern bis zu einer Grenze von fünf erwachsenen Personen aus zwei Haushalten wieder erlaubt werden;

  • endlich wirksame Schutzmaßnahmen auf den Weg zu bringen, insbesondere durch eine flächendeckende Versorgung mit zertifizierten FFP-2-Masken, die massive Ausweitung von Schnelltests zum Schutz der Risikogruppen sowie zur Entwicklung tragfähiger Öffnungsperspektiven für die Kinderbetreuung und die Schulen nach dem Vorbild Österreichs oder der Stadt Tübingen und einen Einsatz von Luftfiltern in geschlossenen Räumen, insbesondere in Schulen und bei der Kinderbetreuung;

  • einen verbindlichen Perspektivplan zur regionalen Öffnung anhand vorher festgelegter Kriterien vorzulegen, mit dem die monatelangen Entbehrungen und Anstrengungen der Bürgerinnen und Bürger honoriert werden;

  • nachdem sie und die Fraktionen der Grünen und der CDU schon seit Monaten die Forderung der Antragssteller nach einer schrittweisen Öffnung für den Einzelhandel, die Gastronomie und die Hotellerie unter der Auflage des Tragens von medizinischen Masken seitens der Kunden sowie der Einhaltung der übrigen Voraussetzungen wie die Einhaltung von Hygieneanforderungen und die Begrenzung der Personenzahl ablehnen, wenigstens als zweitbeste Lösung einen Öffnungsplan nach dem Beispiel der schleswig-holsteinischen Landesregierung bestehend aus CDU, FDP und Grünen festzulegen;

  • einen solchen Öffnungsplan nach dem Kriterium der 7-Tage Inzidenz unter ergänzender Berücksichtigung weiterer Faktoren, wie die Schwere der Krankheitsverläufe, die Auslastung der Intensivbetten, der R-Wert und die Impfquote auszugestalten;

Ein Öffnungsplan sollte konkret folgende Öffnungsstufen vorsehen:


ist die Inzidenz in einem Kreis eine Woche stabil unter 100 Neuinfektionen, so dürfen sich fünf Menschen aus zwei Haushalten treffen und körpernahe Dienstleistungen wie beispielsweise Friseure dürfen öffnen und es beginnen Schul- und Kitaöffnungen;


ist die Inzidenz in einem Kreis eine Woche stabil unter 50 Neuinfektionen, so öffnen Einzelhandel, Gastronomie und Hotellerie;


ist die Inzidenz in einem Kreis eine Woche stabil unter 35 Neuinfektionen, so sind Treffen von zehn Menschen mehrerer Haushalte wieder möglich und ferner erfolgt auch die Öffnung von Hochschulen, Sportstätten, der Kultur, der Musik und der Hallenbäder.

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Aufklärung war dringend erforderlich

Am 14. Oktober 2020 hat der Landtag auf Antrag von FDP/DVP und SPD mit den Stimmen aller fünf Fraktionen die Einrichtung des Untersuchungsausschusses „Abläufe in Zusammenhang mit der Beteiligung des Landes an der Weltausstellung 2020 (UsA Baden-Württemberg-Haus)“ beschlossen. Er war damit der dritte Untersuchungsausschuss in der 16. Legislaturperiode.

Die Einsetzung des UsA Baden-Württemberg-Haus war erforderlich um aufzuklären, wie es dazu gekommen ist, dass das Land für den Baden-Württemberg-Pavillon auf der Expo in Dubai voll verantwortlich geworden ist und das Land dadurch mit mindestens 15 Millionen Euro in der Haftung steht. Ursprünglich war nur eine Landesbeteiligung in Höhe von 2,8 Millionen Euro geplant und die Teilnahme Baden-Württembergs an der Weltausstellung sollte als Projekt „Von der Wirtschaft für die Wirtschaft“ durchgeführt werden. Die Idee war gut, deshalb haben wir die Teilnahme von Baden-Württemberg an der Expo Dubai unterstützt, die Umsetzung und Koordination durch das Wirtschaftsministerium war schlecht.  Sie überließen das Projekt vollständig einer externen Projektgesellschaft, bestehend aus Ingenieurkammer Baden-Württemberg, Fraunhofer Institut und Messe Freiburg, ohne sich um die Folgen für das Land zu kümmern. Die Idee, unser Bundesland auf der Weltausstellung stolz zu repräsentieren, hat durch das Missmanagement von Wirtschaftsministerin Dr. Hoffmeister-Kraut schweren Schaden genommen!


Der Untersuchungsausschuss war insbesondere auch deshalb erforderlich, weil Wirtschaftsministerin Dr. Hoffmeister-Kraut bis heute keine Konsequenzen aus den Fehlern und ihrem Missmanagement gezogen hat. Wie wenig sie sich mit den Vorgängen beschäftigt haben muss, wurde bereits bei ihrer Vernehmung zum Auftakt der Beweisaufnahme deutlich, bei der sie sehr verunsichert wirkte und die Verantwortung für die gemachten Fehler auf die „handelnden Personen“ – sprich die Mitarbeiter der Arbeitsebene – schob. Das spricht Bände!

Bereits die Grundannahmen waren fehlerhaft

Das eklatante Missmanagement hat seine Ursachen augenscheinlich insbesondere darin, dass die Verantwortlichen im Wirtschaftsministerium das Projekt um jeden Preis umsetzen wollten, dabei aber unfähig oder unwillig waren, es in die richtigen Bahnen zu führen. Schon die Grundannahmen des Projekts waren fehlerhaft, wie im Untersuchungsausschuss deutlich geworden ist.

Das Wirtschaftsministerium hat von Anfang an wenig Wirtschaftskompetenz gezeigt:


  • die Organisationsstruktur mit einer privatorganisierten Projektgesellschaft war für die Durchführung des Projekts untauglich, die Projektpartner – drei öffentliche oder öffentlich finanzierte Organisationen- als vermeintliche Vertreter der Wirtschaft konnten nicht für diese sprechen und erwiesen sich finanziell und organisatorisch als wenig geeignet, das Projekt erfolgreich durchzuführen. Der Slogan „Von der Wirtschaft für die Wirtschaft“, an dem die Ministerin bis heute festhält, ist daher alles andere als die korrekte Beschreibung für die Umsetzung dieses Projekts!

  • Das Ministerium führte eigene Gespräche mit der Wirtschaft erst als die Sponsorengelder nicht kamen. Genervte Reaktionen von Unternehmen verpufften!

  • Ein schlüssiges Konzept, was potenzielle Sponsoren erwarten können, gab es nicht!

  • Die Projektgesellschaft war mit nicht mehr Eigenkapital als der Mindesteinlage ausgestattet, um eine Projekt dieser Größenordnung zu stemmen. Bei einer solchen Unterkapitalisierung müssen in einem Wirtschaftsministerium die roten Lampen angehen!

  • die Teilnahmebereitschaft der Wirtschaft wurde überschätzt

Missmanagement im Wirtschaftsministerium

Durch die gute und effektive Arbeit des Untersuchungsausschusses konnten die Vorkommnisse rund um das Missmanagement des Expo-Projekts aufgeklärt werden. Die damalige Abteilungsleiterin im Wirtschaftsministerium und heutige Landespolizeipräsidentin Frau Dr. Hinz hat den Geschäftsführer der Ingenieurkammer Baden-Württemberg gegenüber der Expo-Gesellschaft in Dubai zum Bevollmächtigten des Landes Baden-Württemberg ernannt. Dabei will sie nicht gewusst habe, welche Rechte und Pflichten ein solcher Bevollmächtigter innehat.

Dieser Bevollmächtigte hat dann am 30.01.2019 einen Vertrag unterschrieben, der im Rubrum „Baden-Württemberg“ als Vertragspartner nennt. Man braucht kein Jurist zu sein und erst recht keine vertieften Kenntnisse im arabischen Recht zu haben, um erkennen zu können, dass dadurch eine vertragliche Bindung für das Land im Raum steht. Deshalb verwundert es nicht, dass nahezu alle Beteiligten außerhalb der Landesregierung genau davon ausgegangen sind! Nicht zuletzt die Vertragspartner in Dubai.

Bereits Anfang Februar 2019 lag der Vertrag dann auch der Wirtschaftsministerin Dr. Hoffmeister-Kraut und ihrem Haus vor. Anstatt schnell zu reagieren, setzte sie den Weg des Wegschauens und Ausblendens fort. Wie? Frau Dr. Hinz ließ sich, im Versuch Schadensbegrenzung zu betreiben, vom Geschäftsführer der Ingenieurkammer eine Haftungsfreistellung des Landes geben, obwohl diese finanziell nicht in der Lage war das Projekt zu stemmen. Als Rechtsaufsicht über die Kammer hätte das Wirtschaftsministerium dies nicht tun dürfen!

Auch eine rechtliche Prüfung wurde trotz deutlicher Zeichen nicht in Angriff genommen. „Die dringend erforderliche Aufklärung der Frage, wer Vertragspartner der Expo Dubai LLC. ist, wurde über Monate bis nach dem Beschluss des Doppelhaushalts hinausgezögert. Der Landtag war somit zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Fehlbetragsfinanzierung über den Sachstand nicht vollständig informiert!“, resümiert die Obfrau der FDP/DVP Fraktion Gabriele Reich-Gutjahr.

Auch Kultusministerin Dr. Eisenmann und das Staatsministerium waren involviert

Die Untersuchung ergab zahlreiche Indizien dafür, dass Wirtschaftsministerium und CDU zwingend an dem Projekt festhalten wollten und Kultusministerin Dr. Eisenmann dafür gesorgt hat, dass alle Zweifel aus dem Weg geräumt werden! Die Ingenieurkammer hat die CDU über zahlreiche – offizielle wie auch inoffizielle – Kanäle, wie etwa den Stiefsohn Eisenmanns, lobbyiert. Am Ende haben sich CDU und insbesondere Ministerin Eisenmann in der Koalition durchgesetzt. Man hat sich also vor den Karren der Ingenieurkammer spannen lassen und ein eigentlich schon gescheitertes Projekt auf Steuerzahlerkosten gerettet.

Auch der Chef der Staatskanzlei Dr. Stegmann im Staatsministerium war bei der Umsetzung des Projekts engagiert. Weder er, noch Frau Dr. Eisenmann, wirkte auf eine professionelle Lösung des strauchelnden Projektes hin. Stattdessen schoss die Koalition noch im Herbst 2019 zusätzliche Millionen zu. Verantwortungsbewusste Wirtschaftspolitik sieht anders aus!

Unsere Feststellungen im Überblick

  • Aus einem angeblichen Projekt „Von der Wirtschaft für die Wirtschaft“ wurde aufgrund von Missmanagement der Landesregierung eine Belastung des Landeshaushalts in Höhe von mindestens 15 Millionen Euro.

  • Die Landesregierung hat von Anfang an Bewertungsfehler vorgenommen und wenig Gespür für die Wirtschaftsinteressen und Möglichkeiten des Projekts gezeigt. Viele Basisannahmen für das Projekt waren unzutreffend: die Teilnahmebereitschaft der Wirtschaft wurde überschätzt, die Organisationsstruktur mit einer privatorganisierten Projektgesellschaft war für die Durchführung des Projekts untauglich, die Projektpartner (drei öffentliche oder öffentlich finanzierte Organisationen) als vermeintliche Vertreter der Wirtschaft konnten nicht für diese sprechen und erwiesen sich finanziell und organisatorisch als wenig geeignet, das Projekt erfolgreich durchzuführen.

  • Hauptverantwortlich für dieses Missmanagement sind Ministerin Dr. Hoffmeister-Kraut und die heutige Landespolizeipräsidentin Dr. Hinz.

  • Im Staatsministerium hat CdS Dr. Stegmann Missstände in der Projektbearbeitung durch das Wirtschaftsministerium erkannt. Insbesondere war die Tatsache, dass eine Haftung des Landes im Raum steht, im Staatsministerium bekannt. Diese wurden aber nicht zum Anlass genommen, das Projekt insgesamt überprüfen zu lassen und in geordnete Bahnen zu bringen. Das Staatsministerium nahm somit den aus dem unprofessionellen Verhalten des Wirtschaftsministeriums entstandenen Schaden billigend in Kauf und trägt so eine Mitschuld an diesem.

  • Kultusministerin Dr. Eisenmann hat sich schon früh aktiv für das Projekt eingesetzt und durch ihre Unterstützung dazu beigetragen, dass alle Zweifel aus dem Weg geräumt wurden. Die Ingenieurkammer hat sich dabei die verwandtschaftliche Beziehung zu Frau Dr. Eisenmann zu Nutze gemacht.

  • Die Landesregierung hat das Parlament und die Öffentlichkeit nur unvollständig informiert. Der Landtag war Ende 2019 zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Fehlbetragsfinanzierung von 11,8 Millionen Euro (inklusive Landesausstellung) nicht über den tatsächlichen Zustand des Projektes und die Vertragsverhältnisse im Bild, obwohl man im Wirtschaftsministerium längst mehr wusste.

  • Im Wirtschaftsministerium wurde das Projekt einerseits um jeden Preis gewollt, andererseits war man unfähig oder unwillig, es in die richtigen Bahnen zu führen.

  • Wirtschaftsministerin Dr. Hoffmeister-Kraut hat ihr Ministerium nicht im Griff oder war aktiv am Missmanagement beteiligt. Kritische Stimmen im eigenen Haus wurden kaltgestellt. Abteilungsleiterin Dr. Hinz wollte die Bedenken ihres Referatsleiters nicht hören und konnte ihm kurzerhand das Projekt entziehen. Es ist nicht vorstellbar, dass dieser Vorgang ohne Kenntnis der Führungsebene geschehen ist.

  • Das durchgehend federführend zuständige Wirtschaftsministerium ging zeitweise davon aus, dass das Staatsministerium die Federführung übernommen habe. Ausgerechnet in einer kritischen Phase des Projekts fühlte sich in der Regierung folglich niemand zuständig.

  • Im Sommer 2019 schob sich die Landesregierung die Verantwortung über das Projekt zwischen Wirtschafts- und Staatsministerium gegenseitig zu, anstatt Aufklärung im Hinblick auf die anstehenden Haushaltsberatungen herbeizuführen.

  • Trotz der erkannten rechtlichen und finanziellen Probleme genehmigte man in der Haushaltsstrukturkommission eine Finanzierung in Millionenhöhe.

  • Das Wirtschaftsministerium hat sich auf eine Haftungsfreistellung gestützt, die Geschäftsführer Sander im Namen der Projektpartner gegenüber dem Ministerium erklärte, so jedoch niemals rechtmäßig abgeben konnte. Das Wirtschaftsministerium als Rechtsaufsicht der Ingenieurkammer durfte sich darauf nicht verlassen. Die Projektpartner waren zu keinem Zeitpunkt in der Lage, mehrere Millionen Euro selbst zu finanzieren.

  • Die Landesregierung wollte offiziell nicht haften und nicht beteiligt sein, mischte aber an allen zentralen Entscheidungen mit und nahm eine Haftung des Landes mindestens billigend in Kauf u.a. mit der Benennung von Herrn Sander zum Commissioner General. Das Wirtschaftsministerium hat daneben auch Druck auf die Projektgesellschaft zur Abberufung Herrn Sanders als Geschäftsführer gemacht. Die Tatsache, dass sich das Land in operative Prozesse – wie die Besetzung der Geschäftsführung/Abberufung Herrn Sanders –  einmischte, zeigt, dass das Wirtschaftsministerium längst nicht nur politisch und protokollarisch flankierte, sondern sich aktiv einbrachte.

  • Die enormen rechtlichen Probleme des Projekts wurden verschleiert, indem eine rechtliche Aufklärung bis nach dem Beschluss des Doppelhaushalts hinausgezögert wurde. Über Monate erfolgte keine endgültige Klärung der Haftungsfrage.

  • Im Wirtschaftsministerium herrschte zu Beginn großes Vertrauen in Herrn Sanders Erklärungen und in sein Management des Projekts. Es liegt die Vermutung nahe, dass auch Freundschaften und Parteiverbundenheit diesem Vertrauen nicht abträglich waren.

Organisationsstrukturen im Wirtschaftsministerium müssen verändert werden

Damit sich ein solches Missmanagement in Zukunft nicht wiederholt haben wir die Regierung in einem Entschließungsantrag aufgefordert ihre Baustellen schleunigst zu beheben.

Unsere Forderungen an die Landesregierung:


  • Die Organisationsstrukturen des Wirtschaftsministeriums muss dahingehend verändert werden, dass bei der Umsetzung rechtlich relevanter Sachverhalte jederzeit mindestens das Vieraugenprinzip besteht und erforderliche Rechtsprüfungen auch tatsächlich durchgeführt werden.

  • Die Prozesse im Wirtschaftsministerium müssen dahingehend überprüft werden, dass gewährleistet ist, dass die Ministerin von allen wesentlichen Vorgängen in ihrem Haus ausreichend Kenntnis erlangt und erhebliche Bedenken der Arbeitsebene Berücksichtigung finden.

  • Bei der Begleitung von Projekten mit Landesinteresse, die durch Dritte realisiert werden, muss im Vorfeld vollumfänglich überprüft werden, inwiefern diese Dritten dafür geeignet sind und sichergestellt werden, dass das Land während der gesamten Laufzeit des Projektes darüber ausreichend informiert ist.

  • Für den Fall, dass in einem Ministerium rechtliche Unklarheiten in Zusammenhang mit einer Haftung des Landes bekannt werden, muss schnellstmöglich eine umfassende rechtliche Prüfung herbeigeführt werden, damit wesentliche Fragen geklärt und einer Entscheidung zugeführt werden können.

  • Im Wirtschaftsministerium muss sichergestellt werden, dass dort der Funktion als Rechtsaufsicht vollumfänglich nachgekommen wird.

  • Die Landesregierung muss sicherstellen, dass bei Beteiligung mehrerer Ressorts innerhalb der Regierung zu jeder Zeit geklärt ist, welchem Ministerium die federführende Zuständigkeit zukommt, sodass sie durchgehend handlungsfähig bleibt.

  • Die Regierung muss aus den begangenen Fehlern in Bezug auf das Expo-Projekt zeitnah entsprechende personelle und organisatorische Konsequenzen ziehen.

Unsere Ansprechpartner:


Von der Ausgangssperre zu einem Öffnungskonzept

Die Menschen in Baden-Württemberg brauchen eine Perspektive für die Freiheit. Seit Monaten agiert die Landesregierung bei der Pandemiebekämpfung ohne Konzept. Öffnungen werden in Aussicht gestellt, nur um danach durch die nächste Verlängerung des Lockdowns wieder kassiert zu werden. Seit Wochen kündigt Kultusministerin Susanne Eisenmann die Öffnung von Schulen und Kitas an, wohlwissend, dass sie dieses Ziel nicht erreichen kann. Solche durchsichtigen Wahlkampfmanöver auf dem Rücken der Kinder, Eltern und Lehrer auszutragen, aber auch das sonstige im-Nebel-Stochern von CDU und Grünen, führt zu Frust und Ablehnung der Maßnahmen. Es braucht endlich ein klares Öffnungskonzept.

1. Ausgangsbeschränkungen unverzüglich aufheben

Die Landesregierung begründete die Ausgangsbeschränkungen seinerzeit mit einer landesweiten 7-Tage-Inzidenz von fast 200 Fällen. Dieser Grund ist lange entfallen und kein Kreis weist mittlerweile solche Zahlen auf. Nur wenige andere Bundesländer haben überhaupt Ausgangsbeschränkungen und keines hat so weitreichende wie wir.

Spazierengehen, Supermarkteinkäufe und sogar das Rausbringen von Müll sind verboten. Von diesen Beschränkungen sind alle Menschen im Land massiv betroffen. Faktisch handelt es sich nicht um Ausgangsbeschränkungen, sondern um Ausgangssperren ab 20 Uhr mit ganz wenigen Ausnahmen. Besonders problematisch ist, dass es keinen fundierten Nachweis für die Wirksamkeit der Ausgangsbeschränkungen gibt, wie auch Ministerpräsident Kretschmann bei der Regierungspressekonferenz am 02. Februar 2021 einräumen musste. Die Ausgangsbeschränkungen sind daher verfassungsrechtlich ausgesprochen problematisch und müssen sofort aufgehoben werden.

2. Endlich wirksame Schutzmaßnahmen auf den Weg bringen

Eine nachhaltige Stabilisierung und Verbesserung der pandemischen Situation kann nur durch wirksame Schutzmaßnahmen gelingen. Dazu gehört insbesondere eine flächendeckende Versorgung mit FFP-2-Masken, die massive Ausweitung von Schnelltests zum Schutz der Risikogruppen und ein Einsatz von Luftfiltern in geschlossenen Räumen, insbesondere in Schulen und bei der Kinderbetreuung. Das von Sozialminister Lucha zu verantwortende Impfchaos muss ein Ende haben. In einem Impfgipfel müssen die zentralen Probleme gelöst werden, nämlich Produktion und Logistik des Impfstoffs, eine bessere Warn-App und die Digitalisierung der Gesundheitsämter.

3. Verbindlicher Perspektivplan zur regionalen Öffnung anhand vorher festgelegter Kriterien

Die Menschen brauchen eine klare Perspektive für die Freiheit. Sie müssen wissen, dass ihre Entbehrungen und Anstrengungen honoriert werden. Es schürt Frust und gefährdet die Akzeptanz der Maßnahmen, wenn Lockerungen über Monate in Aussicht gestellt werden, dann aber nicht umgesetzt werden.

Es braucht daher ein verbindliches Öffnungskonzept mit im Voraus festgelegten Kriterien für regionale Öffnungen. Schleswig-Holstein etwa macht das vor. Das Kriterium ist dabei die 7-Tage Inzidenz unter ergänzender Berücksichtigung weiterer Faktoren, wie die Schwere der Krankheitsverläufe, die Auslastung der Intensivbetten, den R-Wert oder die Impfquote.

4. Stufenweise Öffnungsstrategie mit klaren Richtlinien

Die FDP/DVP Fraktion hält an ihrer schon mehrmals zur Abstimmung gebrachten Position fest, dass bereits jetzt Öffnungen für den Einzelhandel, Gastronomie und Hotellerie aber auch den Amateursport unter strikten Einsatz von FFP2-Schutzmasken vertretbar und geboten sind. Die Mehrheit im Landtag hat dies aber abgelehnt. Der nachfolgende Öffnungsplan ist an den Beschluss der Koalition von CDU, FDP und Grünen in Schleswig-Holstein angelehnt, und stellt die „zweitbeste“ Lösung dar. Diese ist aber immer noch besser als das Gestochere der Landesregierung.

Ist demnach die Inzidenz in einem Kreis eine Woche stabil unter 100 Neuinfektionen, so dürfen sich fünf Menschen aus zwei Haushalten treffen. Körpernahe Dienstleistungen wie beispielsweise Friseure dürfen öffnen und es beginnen Schul- und Kitaöffnungen. Ist die Inzidenz in einem Kreis eine Woche stabil unter 50, so öffnen Einzelhandel, Gastronomie und Hotellerie. Ist die Inzidenz eine Woche stabil unter 35, so sind Treffen von zehn Menschen mehrerer Haushalte wieder möglich. Ferner erfolgt auch die Öffnung von Hochschulen, Sportstätten, der Kultur, der Musik und der Hallenbäder.

Hier unser Positionspapier zum Download.