Das Regelungschaos des zurückliegenden Wochenendes habe für Verunsicherung und Verärgerung gesorgt und sei respektlos gegenüber den Betroffenen. Das aktuelle Regelungschaos stellt den neuen Tiefpunkt des Corona-Miss-Managements der Landesregierung dar. Einzig positiv ist, dass es keinen allgemeinen Lockdown, keine generellen Ausgangssperren und keine Schulschließungen geben soll. Die sonstigen Regelungen von Grün-Schwarz sind aber absolut stümperhaft auf den Weg gebracht worden.
Das Problem sind doch die mangelnden Impfkapazitäten
–
die Debatte über eine Impfpflicht soll hiervon nur ablenken.
Fraktionsvorsitzender Dr. Hans-Ulrich Rülke
Deshalb haben wir gemeinsam mit der SPD in einen Entschließungsantrag gefordert, Sozialminister Lucha die Zuständigkeit für das Corona-Management zu entziehen.
Die unzureichende Impfquote ist ein wesentliches Element für die derzeit sehr angespannte Lage. Hier gilt es, in den kommenden Wochen alles dafür zu tun, die Impfquote zu verbessern.
Wir setzen auf erforderliche, geeignete und verhältnismäßige Maßnahmen.
Das Sofortprogramm für den Einzelhandel muss verdreifacht werden!
Die Krise der Innenstädte und des stationären Einzelhandels wird immer dramatischer – gerade in Anbetracht der aktuellen Corona-Lage und neuen Beschränkungen. Die Landesregierung hält eine Förderung von 5 Mio. im Rahmen des Sofortprogramms Einzelhandel / Innenstadt für ausreichend – dies zeigte bereits die Antwort auf unseren Antrag an die Landesregierung zum Thema Innenstadt und Einzelhandel im Oktober diesen Jahres.
Die Landesregierung hält das Sofortprogramm Einzelhandel mit 5 Millionen Euro für ausreichend. Das zeigt einmal mehr, dass sie den Ernst der Lage nicht erkannt hat und die Herausforderung Digitalisierung der Einzelhandel und Zukunft der Innenstädte nach wie vor ignoriert. Wir fordern mindestens eine Verdreifachung auf 15 Millionen Euro – zumindest als ersten Schritt. Dies werden wir auch in den anstehenden Haushaltsberatungen beantragen.
Einzelhandelspolitischer Sprecher, Prof. Dr. Erik Schweickert
Antrag für die Einzelhandelsförderung
Wir haben im Rahmen der Haushaltsberatungen eine signifikante Erhöhung der Unterstützung für Innenstädte und Einzelhandel von 5 auf 15 Mio. gefordert. Am 15.12. entscheidet nun der Landtag über unseren Antrag.
Denn uns ist klar: Die aktuell rege Fördernachfrage und auch die Gespräche mit Einzelhändlern und Verbänden zeigen uns deutlich, dass der Einzelhandel massiv kämpft und sowohl willens als auch fähig ist, aus der Krise herauszukommen. Hierzu braucht es aber gezielte Unterstützung und gute Rahmenbedingungen, für die wir uns weiterhin stark machen werden.
Wir haben ein offenes Ohr.
Nehmen Sie an unserer Umfrage teil!
Ansprechpartner
Abgeordnete
Mitarbeiter
Thilo Weber
Landesregierung muss einheitliche Linie zu Weihnachtsmärkten festlegen!
Die neuerliche Absage der Weihnachtsmärkte ist ein herber Schlag für Schausteller und Marktkaufleute. Sie wollten damit über den Winter kommen, damit es im Frühjahr 2022 weitergehen kann. Diese Rechnung geht nun nicht auf und zahlreiche Existenzen sind bedroht.
Schausteller und Marktkaufleute brauchen jetzt schnelle und nachhaltige Hilfen.
Tourismuspolitischer Sprecher Prof. Dr. Erik Schweickert
Zum einen müssen Land und Kommunen Alternativen ermöglichen. Zum Beispiel durch Verkaufsbuden in Fußgängerzonen oder einzelne Glühweinstände auf Plätzen. Dies ist unter freiem Himmel und sollte daher auch ohne zu enge Auflagen möglich sein. Zum anderen sind aber weitere finanzielle Programme für diese so arg gebeutelte Branche notwendig.
Unser Stuttgarter Abgeordneter Friedrich Haag schildert die Eindrücke vom Weihnachtsmarkt.
Die Situation zu den Weihnachtsmärkten in Baden-Württemberg ist ein Flickenteppich: Viele Städte haben ihren Weihnachtsmarkt geöffnet. Stuttgart hat kurzfristig abgesagt. Aber in den Restaurants nebenan läuft der Betrieb mit 2G offensichtlich problemlos, mit der verschärften Variante 2G plus soll es im Freien nicht funktionieren? Die Entscheidung zur Absage der Stadt Stuttgart war sicher keine leichte, aber diese Fragen müssen dennoch erlaubt sein. Wir müssen Situationen, wo die bereits aufgebauten Stände jetzt wieder abgebaut werden müssen, verhindern. Die Landesregierung muss hier zumindest eine klare Empfehlung abgeben, wie die Kommunen sich verhalten sollen. Alles anderen verspielt Vertrauen und Glaubwürdigkeit.
Wir fordern daher Planungssicherheit für die Schausteller und Marktbeschicker!
Ausgangslage
Laut Wildtierbericht ist trotz steigender Vergrämungsabschüsse der landesweite Brutbestand des Kormorans in den letzten 20 Jahren kontinuierlich gewachsen und hat sich von 2000 bis 2018 versechsfacht. Insgesamt wird der Sommerbestand an Kormoranen in Baden-Württemberg auf rund 7.000 Vögel geschätzt. Schätzungen des Winterbestands liegen zwischen 6.040 und 10.000 Vögeln (Stand: August 2021)
Die baden-württembergischen Brutstandorte verteilen sich auf die großen Flusssysteme Rhein
(Ober- und Hochrhein), Donau und Neckar sowie auf den Bodensee.
Abbildung: Brutbestandsentwicklung des Kormorans in Baden-Württemberg seit der ersten Brut 1994 (Zählungen: 2011 bis 2014 gemeinsam von Vertretern der Ornithologie und Fischerei; 2015/17: OGBW; 2016/18: teilweise gemeinsam; 2020: OGBW)
Vor allem für die Fischer am Bodensee ist der Vogel aber eine Bedrohung, weil er sich fast ausschließlich von Fischen ernährt. Auch die Berufsfischerei am Rhein klagt über sinkende Fischerträge durch gestiegenen Kormoranfraß.
Vielerorts sind die Fischbestände auch seltener Arten durch den Kormoran bereits dezimiert. Vor allem steigt der Fraßdruck lokal auch auf geschützte und gefährdete Fischarten.
Die Landesregierung schiebt die Problematik auf die lange Bank, während andere Staaten längst handeln.
Hintergrundinformation
Der Kormoran ist nach der aktuellen Roten Liste und dem kommentierten Verzeichnis der Brutvogelarten Baden-Württembergs (2016) in der Kategorie „ungefährdet“ eingestuft.
Er zählt aber weiterhin zu den nach Artikel 1 der Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wild lebenden Vogelarten (EU-Vogelschutzrichtlinie) geschützten Arten. Gemäß dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) zählt der Kormoran zu den besonders geschützten Arten (§ 7 Absatz 2 Nummer 13), daher gelten die Schutzvorschriften des § 44 BNatSchG.
Obwohl sich die Landesregierung der Kormoran-Problematik seit Jahren bewusst ist, schiebt sie ein konkretes Vorgehen immer noch auf die lange Bank.(Antrag “Vorgehen beim Kormoran in Baden-Württemberg”)
Nach vielen leeren Versprechungen hat sie nun zu Beginn des Jahres 2021 eine „Vorstudie für ein mögliches Kormoranmanagement am Bodensee“ in Auftrag gegeben. Man möchte die Datenlage aller Wirkfaktoren auf die Fischbestände im Bodensee, insbesondere auf die gefährdeten Fischarten und die für die Bodenseefischerei relevanten Fischarten, zusammentragen und in einer fachlichen Stellungnahme beurteilen. Erst dann könne man beurteilen, ob ein Kormoranmanagement am Bodensee notwendig sei.
Mit anderen Worten, die Studie soll zeigen, was die Fischer schon lange sagen. Kormorane fressen jede Menge Fisch.
Auch eine Novellierung der mittlerweile 11 Jahre alten Kormoranverordnung sei nicht geplant.
Das Versprechen aus dem Koalitionsvertrag (S. 117), das Kormoran-Managementprojekt der Bodensee-Anrainer schnell aufs Gleis zu setzen, wird sie mit diesem Fahrplan sicher nicht halten können.
Andere Staaten sind da ein ganzes Stück weiter. In der Schweiz ist der Kormoran außer am Bodensee eine jagdbare Art. In Frankreich gibt es Abschussquoten für die Departements. In Vorarlberg in Österreich gibt es ein gezieltes Kormoranmanagement am Bodensee.
Unsere Forderungen
Abgeordnete
Klaus Hoher
Mitarbeiter
Isabell Hegyi
Malte Milewski
Klimaschutz als Innovation
Wir wollen Transformationsprozesse anzustoßen, die die Wettbewerbsfähigkeit des Standortes Baden-Württembergs nachhaltig stärken und die Beschäftigung sowie die Lebensqualität der Menschen im Land erhöhen. Dazu müssen wir den Erfindergeist der Menschen im Land entfesseln. Klimapolitik muss die Rahmenbedingungen schaffen, unter denen alle klimarelevanten Akteure in Baden-Württemberg, Deutschland, Europa und auf der Welt eigenverantwortlich Lösungen erarbeiten und umsetzen können Es ist wichtig und richtig das Klimaschutzgesetz zu überarbeiten. Wenn Grün-Schwarz aber ein Klimaziel nennt, auf das wir als Land gar keinen Einfluss haben, dann ist dies kein Ziel, sondern politisches Marketing. Mehr nicht. Um die Klimakrise zu lösen, muss aber jeder Quadratmeter und jeder Euro optimal eingesetzt werden, sonst ist die Klimapolitik von vornherein zum Scheitern verurteilt. Dies haben wir auch in unseren Änderungsanträgen dargestellt.
Treibhausgasneutralität
Wir fordern eine Änderung der Zielsetzung des Klimaschutzgesetzes für Baden-Württemberg auf 2045, so dass das Ziel der Treibhausgasneutralität des baden-württembergischen Klimaschutzgesetzes dem Ziel der Bundesregierung entspricht.
Klimaanpassungsziele
Die Klimaanpassungsziele müssen klar definiert werden, denn sie bieten eine Chance für Innovationen, Modernisierung und Transformationsprozesse, die die Wettbewerbsfähigkeit des Standortes Baden-Württemberg nachhaltig stärken.
Zukunftsstrategie für Wasserstoff
Wir fordern die Implementierung einer Wasserstoffzukunftsstrategie für Baden-Württemberg.
Photovoltaikpflicht
Wir fordern die Abschaffung der Photovoltaikpflicht.
Erneuerbare Energien
Wir fordern eine Implementierung einer Zukunftsstrategie zum Ausbau der Erneuerbaren Energien hin zu einem integrierten Energiesystem.
Windenergie
Die Windenergie ist eine Variante der Erzeugung erneuerbarer Energien, aber nur dort, wo es auch sinnvoll ist.
CCUS-Technologien
Wir fordern, dass das Klimaschutzgesetz um eine Strategie ergänzt wird, die die Potenziale der sogenannten CCUS-Technologien (Carbon Capture, Usage and Storage) in Baden-Württemberg technologieoffen erkundet.
Klimaschutzpotenziale des LULUCF-Sektors
Wir fordern eine ergänzende Strategie, die die Klimaschutzpotenziale der Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft (LULUCF-Sektor) stärkt.
Energiewende-Jetzt!
Die Woche vom 27. September bis 1. Oktober stand ganz im Zeichen der Energiewende. Sie startete mit einem intensiven Austausch mit dem Unternehmen Terranets bw. Sie wollen mit der Initiative Wasserstoff für Baden-Württemberg Wege und Transformationspfade aufzeigen, um schon mittelfristig eine bedarfsgerechte Verfügbarkeit von grünem Wasserstoff in Baden-Württemberg zu ermöglichen.
Ein Zukunftsbeitrag ganz im Sinne der FDP/DVP-Fraktion.
Im Ausschuss für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft diskutierten wir das Klimaschutzgesetz mit den anderen Fraktionen. Auch dabei ging es uns um die Bedeutung der Energiewende für den Klimaschutz. Wir werden mehrere Änderungs- und Beschlussanträge in den Gesetzgebungsprozess einbringen.
Am Ende tauschten wir uns mit Vertreterinnen und Vertretern der Transnet BW über das Energiewendeprojekt SuedLink am südwestdeutschen Endpunkt und Konverterstandort Leingarten in Leingarten über das Zukunftsprojekt aus. Wir machen uns seit Jahren dafür stark, dass der Ausbau der Netzinfrastruktur nicht länger verzögert werden darf, denn er ist das Rückgrat der Energiewende. Durch den zunehmenden Ausbau der erneuerbaren Energien müssen die Stromnetze an die veränderte Erzeugungsstruktur angepasst werden. Nur so wird es uns gelingen, auch zukünftig eine sichere und kosteneffiziente Stromversorgung zu gewährleisten. Hierbei spielen leistungsstarke Gleichstromleitungen wie SuedLink eine entscheidende Rolle. Das Energiewendeprojekt SuedLink ist ein Meilenstein für die Energiewende, den wir sehr begrüßen.
Abgeordnete
Mitarbeiter
Malte Milewski
Sie würden gerne wissen, wann der nächste Bus kommt oder wie viel von Ihrem Steuergeld für Straßenlaternen oder die Krebsforschung ausgegeben wird? Wo in Ihrer Region finden Sie die besten Beschäftigungsmöglichkeiten? Wann werden in der lokalen Verwaltung Entscheidungen über Themen getroffen, die Ihnen besonders wichtig sind und wie können Sie Einfluss auf diese Entscheidungen nehmen und sich einbringen? Um diese Fragen zu beantworten, brauchen wir Informationen, und deren Grundlage sind – oft durch Steuermittel finanzierte – Daten der öffentlichen Verwaltung. Behörden, Ämter, Gerichte, und andere staatliche Stellen produzieren und pflegen enorme Mengen an Daten. Dazu gehören Umweltdaten, geographische Daten, statistische Daten, Gesetze und Verordnungen. Diese Daten der öffentlichen Verwaltung liegen heute oft nur behördenintern vor. In vielen Fällen ist die Suche nach diesen Informationen schwierig. Sie werden oft nicht pro-aktiv, sondern erst auf Nachfrage veröffentlicht.
Was wollen wir mit dem Gesetz erreichen?
Damit soll die Digitalisierung der Verwaltung weiter vorangetrieben und der freie Zugang zu offenen Daten im Gesetz verankert werden. Die Chancen von Open Data liegen insbesondere in der erhöhten Transparenz gegenüber Bürgerinnen und Bürgern und damit verbunden in ihrer Teilhabe an politischen Prozessen (Open Government). Bislang gibt es in Baden-Württemberg keine Pflicht, Open Data zur Verfügung zu stellen. Dabei sind Daten der Rohstoff des Informationszeitalters – allerdings nur, wenn sie zugänglich gemacht werden. Der freie Zugang zu offenen Daten bildet die Grundlage für mehr Transparenz und Nachvollziehbarkeit des Regierungs- und Verwaltungshandelns. Im Effekt können offene Daten also die Demokratie nachhaltig stärken.
Was unterscheidet offene Daten von anderen Daten?
Nicht alle Daten sind offene Daten. Es gibt Daten, die prinzipiell nicht für die Veröffentlichung vorgesehen sind, dazu gehören zum einen personenbezogene Daten und bestimmte Daten, die aus Sicherheitsgründen per Gesetz nicht öffentlich sind. Für alle andern Daten stellt sich die Frage: Warum sind sie eigentlich nicht als offene Daten frei zugänglich? Es gibt Daten, die zwar veröffentlicht sind, aber nicht als offene Daten gelten können, weil sie etwa unter einer Lizenz stehen, die eine Weiterverarbeitung nicht gestattet oder weil sie in einem Format vorliegen, das eine Weiterverarbeitung erschwert oder verhindert.
Behörden und Ministerien, Parlamente, Gerichte und andere Teile der öffentlichen Verwaltung produzieren jedes Jahr große Menge an Daten. Dazu gehören Umwelt- und Wetterdaten, Geodaten, Verkehrsdaten, Haushaltsdaten und Statistiken. Diese Daten dienen der Erfüllung staatlicher Aufgaben und sind von öffentlichem Interesse, sind in der Regel aber nicht frei zugänglich. Vor allem seitens der Wirtschaft besteht ein großes Interesse an Open Data, da die Daten der öffentlichen Hand von besonders hoher Qualität sind. Ein entscheidender Punkt ist dabei die Öffnung für die gewerbliche Wirtschaft. Dadurch sind die Datenbestände der öffentlichen Hand ein Schatz, der dringend gehoben werden sollte. Zusätzlich wird der Privatwirtschaft damit ermöglicht, niederschwellig neue Geschäftsmodelle zu entwickeln und öffentlichen Stellen einen vereinfachten Zugang zu Informationen zu ermöglichen
Durch die fehlende Pflicht zu Open Data geht der Wirtschaft in Baden-Württemberg ein erhebliches Wertschöpfungspotenzial verloren. Das Marktpotenzial wird für die EU auf 100 bis 140 Milliarden Euro jährlich geschätzt. Davon entfallen jährlich etwa zehn Prozent auf die Bundesrepublik Deutschland. Auch Baden-Württemberg kann hierbei partizipieren.
Visionen für eine smarte Mobilität
Für die urbanen Räume von Morgen
Der Megatrend Urbanisierung trägt maßgeblich dazu bei, dass Städte zu besonders wichtigen Lebens-räumen der Zukunft werden. So leben in Deutschland mittlerweile über 70 Prozent aller Personen in Städten. Prognosen erwarten, dass bis 2030 der Prozentsatz weiter auf etwa 79 steigen wird. Mit der zunehmenden Verstädterung gehen allerdings vielfältige Probleme einher, die insbesondere im Zusammenhang mit einem erhöhten Aufkommen des Personen- und Wirtschaftsverkehrs stehen. Die Situation hat sich in den letzten Jahren, im Speziellen in Deutschlands Großstädten, weiter zugespitzt. Konflikte um begrenzte Ressourcen, wie zum Beispiel um Parkflächen, Straßen, Fuß- und Radwege sowie Grünflächen, sorgen dafür, dass das anhaltende Wachstum oft zulasten der Lebens- und Aufenthalts-qualität in den Städten geht. Ein mit dem Bevölkerungswachstum schritthaltender Ausbau der vielerorts an den Kapazitätsgrenzen angelangten Infrastruktur ist oft sehr aufwendig. Es müssen deshalb zusätzlich intelligente und alternative Lösungsansätze geschaffen werden, um unsere Städte zu modernisieren, sodass sie weiterhin lebenswert bleiben.
Technische und digitale Innovationen liefern bereits vielversprechende Ansätze, um einen erneuten Paradigmenwechsel im Personen- und Wirtschaftsverkehr voranzutreiben. Ob „Shared-Mobility“, autonomes Fahren, „Microcarrier“ wie E-Scooter, Hyperloop oder Drohnen – neue technische Errungenschaften und veränderte Bedürfnisse werden zum Motor innovativer Formen der Fortbewegung
Mittels einer Smart-City-Strategie gilt es nun, unsere Stadtstruktur einem Update zu unterziehen. Ziel muss es sein, eine klimaneutrale, benutzerfreundliche und intelligente Mobilität zu erlangen, die weniger Abgase und Lärm emittiert und dabei gleichermaßen den Wohlstand unserer Gesellschaft sichert sowie die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft stärkt. Dabei ist es uns wichtig, dass Mobilität keine Frage des ökonomischen Status ist, eine vollständige und zuverlässige Mobilität in jeder Lebenslage möglich ist und die ländlichen Räume nicht abgehängt werden. Darüber hinaus gehen wir auch zukünftig davon aus, dass die individuelle Mobilität im Privatbesitz bestehen bleibt. Die AG Mobilität der FraVoKo hat folgende Handlungsempfehlungen für eine digitale Evolution der Mobilität in urbanen Räumen entwickelt:
Der Mobilitätsbedarf wird auch zukünftig in Deutschland weiterwachsen. Hierfür bedarf es einer intakten, modernen und bedarfsgerechten Infrastruktur. Dabei setzen wir uns dafür ein, Knotenpunkte für eine intermodale Verzahnung zwischen den einzelnen Verkehrsträgern zu ertüchtigen und wo möglich auszubauen. Wir fordern daher mittelfristig eine Anbindung der internationalen Flughäfen an einen gut funktionierenden und bedarfsgerechten Öffentlichen Verkehr (ÖPNV/ SPNV). Innerdeutsche Zubringerflüge lehnen wir indes nicht ab. Darüber hinaus gilt es zukünftig, Genehmigungs- und Planungsverfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen, sodass sich bedeutsame Infrastrukturgroßprojekte wie beispielsweise Stuttgart 21 oder die 2. Stammstrecke in München nicht über mehrere Dekaden ziehen. Mittels der Einrichtung einer digitalen Bürgerbeteiligungsplattform möchten wir zukünftig eine transparente und frühzeitige Einbindung der betroffenen Bevölkerung ermöglichen. Gleichzeitig soll durch Wiedereinführung der materiellen Präklusion die Möglichkeit beendet werden, Prozesse zeitlich in die Länge zu ziehen.
Wir möchten Städte zu Mobilitätshubs ausbauen, um den intermodalen Verkehr zu stärken und ein offenes Mobilitätsnetzwerk zu erlangen. Hierfür müssen die Voraussetzungen geschaffen werden, um zwischen den einzelnen Verkehrsträgern optimal wechseln zu können. Hierzu zählen zum Beispiel: Aufwertung der Verkehrsknotenpunkte zu Mobilitätsstationen und Aufenthaltsräumen, die Schaffung sicherer Abstellmöglichkeiten für Fahrräder und „Microcarrier“ (z.B. abschließbare Boxen) und Autos an Verkehrsknotenpunkten mit jeweils Lademöglichkeiten in ausreichender Anzahl, die benutzerfreundliche Mitnahme von Fahrrädern und „Microcarriern“ im Öffentlichen Verkehr (ÖPNV/SPNV) und die vermehrte Errichtung von „Park-and-Ride-4.0-Stationen“, die mittels der Über-mittlung von Echtzeitinformationen und Prognosen dazu beitragen, den Parksuchverkehr zu minimieren.
Für einen reibungslosen intermodalen Verkehr ist ein permanenter Austausch zwischen allen Beteiligten (Infrastruktur, Verkehrsträger, Nutzer etc.) in Echtzeit erforderlich. Hierbei bedarf es auch einer Marktöffnung. Wir fordern die freie Verfügbarkeit von Verkehrsdaten von Mobilitäts-dienstleistungen staatlicher Stellen sowie öffentlicher und privater Anbieter, sodass Big-Data fähige Plattformarchitekturen für Nutzer und Anbieter aufgebaut werden können. Dabei erachten wir den Schutz personenbezogener Daten für die gesellschaftliche Akzeptanz neuer Mobilitätsdienste und Mobilitätsformen als elementar.
Analoge Infrastrukturen müssen digitalisiert und mit ihrer Umwelt in Interaktion treten, um baldmöglichst eine solide „vehicle2infrastructure“-Kommunikation zu erlangen. Die Verfügbarkeit öffentlichen WLANs sowie 5G dienen als Fundament einer smarten Kommune und lassen neue Möglichkeiten zur Anwendung Künstlicher Intelligenz (KI) im öffentlichen Raum zu. Auch wenn es bereits zum Standard gehören sollte, so sind derzeit lediglich circa 650 von etwa 5.400 Bahnhöfen in Deutschland mit WLAN ausgestattet. Hier fordern wir mehr Mut zu Innovationen und Technologie-offenheit, sodass es eine 100 Prozent-Quote bis zum Jahr 2025 geben kann. 5G wird nicht nur den Datenaustausch weiter beschleunigen, sondern auch notwendige Voraussetzungen für die Mobilität von Morgen mit sich bringen. Daher fordern wir, dass bis 2022 ein leistungsfähiger Mobilfunk (4G-/LTE-Standard) und bis 2025 5G flächendeckend verfügbar ist, um eben auch die Voraussetzung für autonomes Fahren oder anderer innovativer Anwendungen zu schaffen.
Mittels intelligenter und adaptiver Lichtsignalanlagen, Straßenbeleuchtungen, Parkflächen, Bahnhöfe, Haltestellen, Flughäfen, Straßen, Schienen wird unter anderem die Basis für „Smart Parking“ und „Smart Traffic“ Management geschaffen:
Smart Parking: Die Verfügbarkeit von Parkplätzen in Parkhäusern, Tiefgaragen und „On-Street“ soll mit Hilfe von digitalen Schnittstellen per „Live-Daten“ angezeigt werden. Parkplätze können folglich mittels einer Mobilitäts-App abrufbar, steuerbar und buchbar sein. Dies bringt insbesondere in den Großstädten den Vorteil, den Parksuchverkehr zu reduzieren, der stellenweise bis zu 30 Prozent des kompletten Verkehrsaufkommens ausmacht. Hierbei können sowohl Zeit- als auch Emissionsersparnisse erzielt werden. In diesem Kontext sei auch auf die Bedeutung der Vernetzung mit den unterschiedlichen Mobilitätsformen wie ÖPNV, Fuß- und Radverkehr und Sharing-Angeboten verwiesen. Ebenso ist darauf hinzuweisen, dass die künstliche Verknappung von Parkplätzen keine Lösung für die bestehenden Herausforderungen schafft.
Smart Traffic Management: Intelligente Lichtsignalanlagen (LSA), die mit Sensoren und Kameras ausgestattet sind, sorgen im LSA-Verbund für eine effizientere und energieschonendere Verkehrssteuerung, die den Verkehrsfluss optimal, zum Beispiel über KI, steuern. Ebenso sorgt die Vernetzung der Fahrzeuge, sowohl untereinander als auch mit der Infrastruktur für einen optimierten Verkehrsfluss.
Innovative Verkehrsträger müssen gefördert werden, indem regulatorische Vorgaben geändert werden und vermehrt Raum für Testmöglichkeiten, zum Beispiel über Experimentierklauseln, geschaffen wird. So gilt es beispielsweise mittelfristig den Flugplatzzwang für senkrecht startende und landende Flugzeuge (eVTOL) und Drohnen oder künftigen Flugtaxis aufzulösen, um somit auch eine stärkere überregionale Vernetzung zwischen Stadt und Land zu erlangen.
Eine Qualitätsoffensive des Öffentlichen Verkehrs (ÖPNV/ SPNV) ist dringend von Nöten, da er im Rahmen einer Smart-City-Strategie eine der zentralen Lebensadern darstellt. Um den Öffentlichen Verkehr (ÖPNV/ SPNV) attraktiver zu gestalten, müssen die wesentlichen Determinanten der Verkehrsmittelwahl wie zum Beispiel Komfort, Zuverlässigkeit, Sicherheit und Zeitersparnis in den Fokus rücken. Ziel ist es, in der Regel die nächstgrößere Stadt in nutzerfreundlichen und alltagstauglichen Zeitintervallen zu erreichen.
Wir lehnen ideologische Grabenkämpfe um begrenzte Ressourcen ab. Auto- und Fahrradverkehr, Öffentlicher Nahverkehr und Fußverkehr erfüllen in der Stadt ihre jeweils bestehenden Mobilitätsbedürfnisse. Ziel sind mehr sichere und baulich getrennt geführte Fuß- und Radwege zu schaffen, um unnötige Konflikte zu vermeiden und die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Der vermehrte Bau von Radschnellwegen lässt das Fahrrad, insbesondere das E-Bike, zu einem Fortbewegungsmittel werden, mit dem größere Strecken leicht zurückgelegt werden können.
Share-Economy beflügeln, indem die regulatorischen Voraussetzungen für Mobility-as-a-Service-Dienste (MaaS) wie Carsharing, „Ride-pooling“ (Mitfahrgelegenheit), „Ride-Hailing“ (Fahrdienste) und Leihmöglichkeiten von Fahrrädern und E-Scootern geschaffen werden. Dabei setzen wir uns in allen Belangen für fairen Wettbewerb und gleiche Rahmenbedingungen ein. Daher gilt es auch die Rückkehrpflicht für Mietwagen abzuschaffen.
Öffentliche Räume gilt es vermehrt zu grünen Lungen umzufunktionieren. Dabei sind auch bestehende Parks und Grünflächen aufzuwerten und vermehrt zu pflegen. Darüber hinaus fordern wir eine vollständige und umfassende Barrierefreiheit im öffentlichen Raum, sodass eine uneingeschränkte Mobilität in jeder Lebenslage möglich ist. Dazu gehören zum Beispiel angepasste Ampelschaltungen, Blindenleitstreifen und abgesenkte Bordsteine.
Den Übergang zu einer emissionsfreien Mobilität möchten wir nicht durch Verbote (z.B. Verbrennerfahrverbote in Städten) erzwingen, sondern sozial verträglich mit fairen Spielregeln und Technologieoffenheit begleiten. Um die Ziele des Pariser Klimaabkommens zu erreichen, sehen wir als wesentlichen Aspekt die schnellstmögliche Aufnahme des Verkehrssektors in den europäischen Emissionshandel.
Das Onlinezugangsgesetz (OZG) muss konsequent und schnell von Bund, Ländern und Kommunen im Interesse der Bürgerinnen und Bürger sowie der Wirtschaft umgesetzt werden. Mit dem Onlinezugangsgesetz haben sich Bund, Länder und Kommunen gemeinsam verpflichtet, bis Ende nächstes Jahres, alle 575 Verwaltungsleistungen in Deutschland digital anzubieten. Viele verwaltungseigene Datenbanken müssen dafür miteinander vernetzt werden – vom Kfz-Zulassungs-prozess bis hin zum Binnenschifffahrtsregister. Der Bund ist dabei mit den Ländern gemeinsam in der Pflicht, ohne die kommunale Selbstverwaltung zu untergraben, eine zentrale Zertifizierung auf den Weg zu bringen, um einen Flickenteppich unterschiedlicher Daten- und Sicherheitsstandards zu vermeiden.
Die Umsetzung digitaler und technischer Errungenschaften verlangt, ebenso wie der Erhalt und der Ausbau der vorhandenen Infrastruktur, hohe Investitionen, die es zu finanzieren gilt. Die Errichtung eines Mobilitätsfonds wie es bereits die Stadt Wien macht und das Emittieren von Anleihen sind überlegenswert. Eine starke Subventionierung zulasten der möglichen Einnahmeerlöse hingegen, wie beispielsweise bei einem pauschalen 365-Euro-Jahresticket, lehnen wir ab. Wir setzen uns für eine faire Bepreisung der erbrachten Leistungen ein, die sozial verträglich und keine Frage des ökonomischen Status sind. Eine stärkere Internalisierung externer Kosten ist in Betracht zu ziehen.
Neben dem Personenverkehr gilt es im Rahmen einer Smart-City-Strategie ebenso die Logistik zu transformieren. Der Boom des E-Commerce, das gesteigerte Anspruchsdenken und Bedürfnis der Kunden, schnellstmöglich beliefert zu werden, lassen den Wirtschaftsverkehr weiterwachsen, der mit rund 19 Prozent der Emissionen in Städten wesentlich zur Umweltverschmutzung beiträgt. Ein Umdenken unter anderem in der Logistik der Paketzulieferung ist unausweichlich. Die Bündelung von Warenströmen auf der Anbieterseite oder durch die Kunden, könnte den Umfang der Belieferungen auf der letzten Meile mindern. Zudem ist der Ausbau der Nachtlogistik erstrebenswert. Hierfür möchten wir die rechtlichen Rahmenbedingungen für nachhaltige, kunden- und umweltfreundliche Logistiklösungen (Green-Logistik) erleichtern.
Einführung eines bundesweiten Smart-City-Rats, der sich physisch oder virtuell über die aktuellen Entwicklungen im regelmäßigen Abständen austauscht, um einen technischen und strategischen Flickenteppich zu vermeiden und dabei gleichzeitig die Anstrengungen zu bündeln.
100 verlorene Tage für Baden-Württemberg
Aus der alten Komplementärkoalition ist eine Zweckehe zu Lasten Dritter geworden. Der Koalitionsvertrag versprach schon nichts Gutes – und diese Einschätzung hat die Landesregierung in den ersten 100 Tagen voll erfüllt.
Die erste Bilanz lässt nichts Gutes für die Zukunft erahnen!
Die ganz persönliche Bilanz unserer Abgeordneten, finden Sie auf unseren Social Media Kanälen.
Die Bilder der schweren Hochwasserkatastrophe in vielen Teilen Deutschlands sind schockierend und machen uns sehr betroffen. Viele Menschen haben Angehörige, Freunde, ihre Häuser oder ihr ganzes Hab und Gut verloren. Die Opfer verdienen unser Mitgefühl und unsere Solidarität.
Unser besonderer Dank gilt allen Hilfs- und Rettungskräften, die über die eigenen Grenzen hinaus für andere Menschen da sind.
Viele von ihnen arbeiten ehrenamtlich.
Die Politik darf die Katastrophe nicht instrumentalisieren, genauso wenig, wie die Politik nicht zur Tagesordnung übergehen kann. Fehler müssen analysiert werden und Verantwortlichkeiten klar benannt werden. Nur so können in Zukunft solche Tragödien vermieden werden.
Handlungsbedarf besteht auch in Baden-Württemberg:
Abgeordnete
Mitarbeiter
Sven Jacobs
Die Vorstellung der diesjährigen Denkschrift des Landesrechnungshofes und die damit geäußerten Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Nachtragshaushaltes durch den Präsidenten Günther Benz, bestärken uns:
Weil dieser Haushalt ohne Not Schulden macht, werden wir Klage vor dem Landesverfassungsgericht erheben!
Angesichts der hohen liquiden Mittel und eines prognostizierten Überschusses von 2,6 Milliarden Euro ist eine erneute Schuldenmacherei einfach nur dreist. Es ist doch erkennbar, dass man sich hier nur die Kasse füllt, weil man für das Jahr 2022 keine echten Sparanstrengungen unternehmen will. Dies verstößt aber gegen die Regelungen der Schuldenbremse, auch wenn noch so oft betont wird, man würde sie einhalten. Die Corona-Lage entspannt sich täglich, das Impfen macht Fortschritte. Dennoch wird Corona missbraucht, um Schulden zu machen, damit die selbstgemachten Haushaltslöcher aus den Wünsch-Dir-Was-Jahren der ersten Grün-Schwarzen Komplementärkoalition gestopft werden.
Schuldenbremse?
Die Schuldenbremse wurde in den Nuller-Jahren konzipiert als Antwort auf die in der Finanzkrise reifende Erkenntnis, dass Schulden auch bei hoher Wirtschaftsleistung nicht egal sind. Sie wurde im Grundgesetz in Art. 109 verankert. Die volle Wirkung entfaltet sie seit dem 1.1.2020.
Fast alle Bundesländer haben mittlerweile innerhalb des grundgesetzlichen Spielraums eigene Regelungen verabschiedet: Baden-Württemberg hat am 26.5.2020 die Verfassungsänderung durchgeführt, nachdem bereits im Dezember 2019 die Regelungen in der Landeshaushaltsordnung getroffen wurden.
Die Schuldenbremse bremst somit die „anlasslose“ Schuldenaufnahme. Sie verbietet seit 2020 eine Schuldenaufnahme für den Haushaltsausgleich für die Länder, für den Bund begrenzt sie sie auf 0,35% des BIP (das wären für 2020 ca. 11 Mrd €). Sie ist aber eben kein Neuverschuldungsverbot, da sie zwei Ausnahmen zulässt:
1) bei einer Naturkatastrophe oder außergewöhnlichen Notlage oder
2) für einen symmetrischen Ausgleich des Konjunkturverlaufs
Grundsätzlich gilt somit: Das Land darf keine neuen Schulden aufnehmen, nur noch ausgelaufene Kredite neu vergeben.
Diesen Haushalt werden wir so nicht mittragen!
Situation des Einzelhandels in Corona-Zeiten
Die Corona-Pandemie hat den Einzelhandel in den Innenstädten vor große Herausforderungen gestellt: Der monatelange Lockdown hat enorme Umsätze wegbrechen lassen, als Konsequenz sind zahlreiche Geschäfte wirtschaftlich gefährdet. Es droht eine Insolvenzwelle mit tiefgehenden Auswirkungen auf Innenstädte, Unternehmerexistenzen und Arbeitsplätze. Es besteht die Möglichkeit einer gefährlichen Abwärtsspirale aus leerstehenden Geschäften und verödenden Innenstädten, aus verlorenen Arbeitsplätzen und wegbrechender Kaufkraft. Die FDP/DVP Fraktion hat diese Situation bereits im Frühsommer 2020 erkannt und eine für den Landeshaushalt kostenneutrale Unterstützung für den stationären, innerstädtischen Einzelhandel gefordert: Die Durchführung von verkaufsoffenen Sonntagen sollte auch in Pandemiezeiten möglich sein. Daher forderten wir eine – zeitliche begrenzte – Aussetzung des Anlassgebots für verkaufsoffene Sonntage.
Strenge Reglementierung von verkaufsoffenen Sonntagen
Hintergrund davon ist eine strenge Reglementierung von verkaufsoffenen Sonntagen. Solche dürfen nach dem Ladenöffnungsgesetz Baden-Württemberg an höchstens drei Sonntagen im Jahr durchgeführt werden, dabei müssen sie „aus Anlass von örtlichen Festen, Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen“ stattfinden. Des Weiteren sind Ausnahmen aufgrund eines „öffentlichen Interesses“ möglich.
Als Konsequenz dieser Regelungen waren zu Pandemiezeiten aber so gut wie keine verkaufsoffenen Sonntage möglich. Die Corona-Einschränkungen untersagten nämlich die Durchführung von Festen und Messen, damit fehlte dann aber auch der zugrundeliegende Anlass für Sonntagsöffnungen. Die eigentlich möglichen drei verkaufsoffenen Sonntage fanden nicht statt, zahlreiche ursprünglich geplanten Verkaufssonntage mussten ausfallen. Daher forderte die FDP/DVP eine Aussetzung des Anlassbezugs, sodass trotz Pandemie weiterhin bis zu drei verkaufsoffene Sonntage im Jahr möglich sind. Dabei ging es keineswegs um eine Freigabe der Ladenöffnungszeiten oder Abschaffung der Sonntagsruhe, es sollte lediglich aufgrund der besonderen Corona-Situation eine befristete Aussetzung des Anlassbezugs vorgenommen werden.
Breite Diskussion um verkaufsoffene Sonntage
Die FDP/DVP stand (und steht immer noch) mit dieser Forderung nicht alleine: Zahlreiche gesellschaftliche Gruppen brachten diese oder sehr ähnliche Forderungen in die Diskussion ein. Beispielsweise forderten mehrere Bürgermeisterinnen und Bürgermeister Erleichterungen für ihre Kommunen, ebenso brachte der Handelsverband einen Vorschlag in die Diskussion ein. Andere Bundesländer zeigten dabei auch, was möglich ist: In Niedersachen beispielsweise einigte sich das dortige Wirtschaftsministerium im Juli 2020 mit Vertretern von Wirtschaft, Kommunen, Kirchen und Gewerkschaften konsensual auf die Durchführung von verkaufsoffenen Sonntagen.
Position der Landesregierung
Die FDP/DVP hat die Landesregierung mehrfach zum Handeln in diesem Themenfeld aufgefordert und verschiedene parlamentarische Initiativen eingereicht. Dies kulminierte im Juli 2020 in einem fraktionsübergreifend beschlossenen Auftrag an das Wirtschaftsministerium, in dem dieses verpflichtet wurde, die Möglichkeit von anlasslosen verkaufsoffenen Sonntagen zu prüfen. Leider zeigte sich die Landesregierung und dort das für das Thema zuständige Wirtschaftsministerium jedoch abwehrend. Als Ergebnis des Prüfauftrags wurde dargelegt, dass verkaufsoffene Sonntage ohne Anlassbezug aus juristischen Gründen nicht möglich seien. Es ist enttäuschend, dass die Landesregierung hier nicht aktiver nach Lösungsmöglichkeiten sucht und stattdessen eher der Eindruck entsteht, sie wolle gar keine verkaufsoffenen Sonntage und suche daher nach Auswegen, um diese zu verhindern.
Handlungsbedarf jetzt!
Im Sommer 2021 ist die Lage des Einzelhandels in Baden-Württemberg kritischer denn je!
Die FDP/DVP Fraktion fordert daher weiterhin schnelle, rechtssichere und idealerweise kostenlose Unterstützung für die Geschäfte und ihre Unternehmer sowie Angestellten. Die Durchführung einer begrenzten Anzahl an verkaufsoffenen Sonntagen – im Zweifel auch ohne Fest oder Messe als Anlass – ist dafür ein sinnvoller Weg. Die Sonntagsöffnungen können helfen, zumindest einen Teil der ausgefallenen Umsätze nachzuholen. Lebenswerte Innenstädte, eine funktionierende Einkaufsstruktur und wertvolle Arbeitsplätze können dadurch gerettet werden. Wir fordern daher mehr denn je: Es ist jetzt Zeit zu handeln! Die Landesregierung muss endlich nachhaltig Optionen ausloten und hier Wege finden, um den Einzelhandel zu unterstützen.
Wir fordern unbürokratische, rechtssichere, aber begrenzte verkaufsoffene Sonntage!
Landesantidiskriminierungsgesetz
Das im Spätsommer 2020 für Berlin erlassene Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) sorgte in den Reihen der Polizei vielfach für Unverständnis und Verunsicherung. Etabliert es doch eine Beweislastumkehr, in deren Rahmen sich Polizeibeschäftigte mit mehr oder weniger willkürlich in den Raum gestellten Diskriminierungsvorwürfen konfrontiert sehen. Wie aus unserer Anfrage hervorgeht, strebt nun Innenminister Thomas Strobl ein solches Gesetz auch in Baden-Württemberg an. Obwohl er sich vor einem Jahr noch gegen dieses ausgesprochen hat und keine Polizisten mehr nach Berlin schicken wollte, weil dort das LADG beschlossen wurde. Genauso betroffen von dem Gesetz sind neben Polizisten auch Lehrer, Mitarbeiter der Verwaltung, Kontrolleure im ÖPNV und alle anderen Mitarbeiter im öffentlichen Dienst.
Innenpolitische Sprecherin Julia Goll
Müssen sich etwa Mitarbeiter der Ausländerbehörde künftig wegen Rassismus rechtfertigen, wenn sie die Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung ablehnen oder würden Lehrer beschuldigt aus rassistischen Gründen eine schlechte Note vergeben zu haben?
Auch die geplante Kennzeichnungspflicht ist vollkommen überflüssig. Künftig sollen Bereitschaftspolizisten bei Großlagen eindeutig identifizierbar sein. Dabei gibt es keine bekannten Fälle, bei denen die Identität eines Polizisten selbst bei unübersichtlichen Einsätzen nicht festgestellt werden konnte. Die Deutsche Polizeigewerkschaft hat bereits ihr Missfallen über die Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte und das Landesantidiskriminierungsgesetz ausgedrückt. Für unsere baden-württembergischen Polizeibeamten sind diese beiden Vorhaben ein klares Misstrauensvotum.
Wir werden einen solchen Gesetzesentwurf ablehnen!
Chance für Klimaschutz im Fahrzeugbestand
Im Zusammenhang mit der Verteuerungsdiskussion um Benzin und Diesel und der einseitigen Fokussierung auf batterieelektrische Fahrzeuge als vermeintlich einzig tragfähige Lösung hat unser Abgeordneter Friedrich Haag die Initiative ergriffen.
Mit seinem Antrag fordert er die Landesregierung auf, ein Modellprojekt für synthetische Kraftstoffe zum Betanken der Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor (also auch der Plugin Hybride) der Regierungsmitglieder aufzulegen. Damit könnte die grün-schwarze Landesregierung beweisen, dass es ihr in der aktuellen Diskussion wirklich um Klimaschutz geht und nicht darum, dem Autofahrer immer mehr Kosten aufzubürden.
Frühere Steuererhöhungsrunden haben gezeigt, dass steigende Benzinpreise nicht zu weniger CO2-Emissionen führen.
Die meisten Menschen nutzen das Auto, weil die Alternativen nicht attraktiv genug sind.
Synthetische Kraftstoffe, also Benzin und Diesel, die auf Basis von Wasserstoff hergestellt werden, bieten die Chance zu praktisch klimaneutraler Mobilität.
Es ist schade, dass es Minister Hermann aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und des Klimaschutzes für nicht erforderlich hält, ein Modellprojekt zum Einsatz synthetischer Kraftstoffe in den Fahrzeugen des Landes aufzulegen. Damit könnte schon heute ein echter Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden. Bei unserem Antrag, in der Landesfahrzeugflotte (incl. Polizei usw.) synthetische Kraftstoffe einzusetzen, ging es auch explizit darum, als Großkunde für Kraftstoffe eine zusätzliche Nachfrage nach ReFuels zu erzeugen.
Synthetische Kraftstoffe haben eine klar zu beziffernde CO2 Ersparnis. Bei E-Mobilität gilt das Gegenteil. Mit einem gigantischen Aufwand an Steuergeldern wird je nach Rechenmodell eine geringe bis gar keine CO2 Ersparnis erreicht.
Mehr zu dem Thema:
Unsere Ansprechpartner:
Abgeordnete
Mitarbeiter
Markus Flandi
Malte Milewski
Nach dem Brandanschlag auf die Ulmer Synagoge haben wir einen gemeinsamen Entschließungsantrag mit der SPD- Fraktion, CDU- Fraktion und Fraktion GRÜNE eingebracht, der sicherstellt, dass der Kampf gegen Antisemitismus entschieden und entschlossen fortgeführt wird.
Rede von Fraktionsvorsitzenden Dr. Hans-Ulrich Rülke zur Plenardebatte “Sicheres jüdisches Leben in Baden-Württemberg – gemeinsam und geschlossen gegen Antisemitismus”
Der feige und widerwärtige Anschlag galt nicht nur Jüdinnen und Juden, sondern allen Menschen, die ein freies und offenes Deutschland wollen. Wer im Jahr 2021 Synagogen in Brand setzt, muss die volle Härte und Entschlossenheit unseres Rechtsstaats zu spüren bekommen. Es müssen alle verfügbaren Ressourcen mobilisiert werden, um die Tat aufzuklären.
Die judenfeindlichen Ausschreitungen bei Demonstrationen in den letzten Wochen haben deutlich gemacht, dass der Antisemitismus nicht nur im rechtsextremen Gewand daherkommt, sondern bisweilen auch islamistisch und linksextrem. Auch wer dem Staat Israel die Daseinsberechtigung abspricht, handelt antisemitisch.
Gesellschaft und Politik sind im Kampf gegen den Antisemitismus verstärkt gefordert, denn die hässliche Fratze des Antisemitismus erhebt ihr Haupt wieder stärker in Deutschland als wir uns dies vor Jahren noch vorstellen konnten. Neben der Aufgabe, die Sicherheit für jüdische Einrichtungen zu gewährleisten, muss die Politik Aufklärung betreiben, damit antisemitisches Gedankengut gar nicht erst entsteht.
Im Austausch mit Dr. Michael Blume (Antisemitismusbeauftragter des Landes Baden-Württemberg), Shneur Trebnik (Ortsrabbiner für Ulm), David Hollenstat (Repräsentant der Israelitischen Religionsgemeinschaft BW) und Rami Suliman (Vorsitzender Israelitische Religionsgemeinschaft Baden)
Unsere politischen Initiativen:
Antisemitische und antiisraelische Vorfälle im Zusammenhang mit der Lage im Nahen Osten
Antisemitische und antiisraelische Schmierereien
“Boycott, Divestment, Sanctions” (BDS) und ähnliche antiisraelische Aktivitäten in Baden-Württemberg
Antisemitismus in Baden-Württemberg – Eine Herausforderung für Politik, Gesellschaft und Behörden
Kinder und Jugendlich brauchen jetzt endlich tragfähige Perspektiven!
Nach Monaten des brutalen Lockdowns, bei dem Kinder und Jugendliche von der Schule, vom Sport und von nahezu allen sinnvollen Freizeitaktivitäten ausgeschlossen waren, soll mit der von der Fraktion der Grünen beantragten Landtagsdebatte mit dem Titel „Stärker aus der Krise – Bedürfnisse von Kindern, Jugendlichen und jungen Menschen im Fokus der Coronapolitik in Baden-Württemberg“ der Anschein erweckt werden, als stünden die Belange der jungen Menschen und ihrer Familie im Fokus.
Es reicht eben gerade nicht, hier mal ein Modell und da mal einen Versuch zu machen.
Es pfeifen doch schon die Spatzen von den Dächern, welch erhebliche Lern- und Motivationslücken bestehen und wie groß die psychischen Belastungen sind.
Es reicht auch nicht, im Windschatten der zum Glück drastisch sinkenden Fallzahlen vermeintliche Wohltaten zu verkünden.
Was fordern wir?
Im Zusammenhang mit den Jugendfreizeiten hat sich unser Oppositionsarbeit bereits ausgezahlt!
Das Sozialministerium hat angekündigt, Ferien- und Freizeitangebote ab 1. Juli mit über 100 Kindern bei einer Sieben-Tage-Inzidenz unter 35 zuzulassen. Bereits Mitte Mai hatte unser jugendpolitischer Sprecher Dennis Birnstock die Landesregierung in einem Antrag dazu aufgefordert, die hierfür notwendigen Rahmenbedingungen zu schaffen.
In der Antwort, hat sich das Sozialministerium zwar noch um verbindliche Aussagen gedrückt, unser Einsatz hat sich dennoch ausgezahlt, da Sozialminister Lucha auf den Druck unserer Fraktion und den der Jugendorganisationen hin verkündet hat, Zeltlager im Land zuzulassen.
Auch der Freizeitsport von Kindern braucht klare Regeln! Weiterlesen
Maskenpflicht an Schulen abschaffen!
Wir fordern die Landesregierung auf, in den Regionen mit besonders niedriger Inzidenz, die Maskenpflicht in Schulen besonders kritisch zu hinterfragen. Wir halten es für geboten, den Kanon der infektionsschützenden Maßnahmen, die wir den Schülerinnen und Schülern auflasten, kritisch zu hinterfragen und möglichst noch vor den Sommerferien, in einer Zeit der erhöhten Frequenz an anstrengenden Prüfungen und Klausuren, auf die Masken an den Schulen zu verzichten!
Mittlerweile hat die Landesregierung eingelenkt und sofern die Sieben-Tage-Inzidenz in einer Region unter 35 liegt und es zwei Wochen an der Schule keinen Corona-Ausbruch gab, wird die Maskenpflicht im Unterricht an allen Schulformen komplett wegfallen. Bei einer Inzidenz von unter 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohnern und Woche soll die Maskenpflicht auf den Pausenhöfen abgeschafft werden. Die entsprechende Verordnung des Kultusministeriums soll bis nächste Woche (KW25) ausgearbeitet sein.
Besonders Kinder und Jugendliche haben in den vergangenen Monaten unter den Corona-Einschränkungen gelitten. Es ist daher unsere Pflicht als Gesellschaft und Staat, Ihnen möglichst eine unbeschwerte Zukunft zu ermöglichen, insbesondere vor dem Hintergrund sinkender Inzidenzwerte und der fortschreitenden Impfkampagne.
Wieder spitze werden in der Bildung!
DAMIT WIR WIEDER SPITZE WERDEN:
Ein Kraftakt für weltbeste Bildung
in Baden-Württemberg
Hier geht’s zur Borschüre: Kraftakt für Bildung
FOYER LIBERAL DIGITAL: #WIEDERSPITZEWERDEN – WIE GEHT WELTBESTE BILDUNG?
Chancen, Perspektiven und Freiheit – Bildung ist der Schlüssel für ein selbstbestimmtes Leben in einer freiheitlichen Gesellschaft und ermöglicht den Menschen Berufs- und Lebensperspektiven. Als Bundesland mit nur geringfügigen natürlichen Ressourcen ist Baden-Württemberg im besonderen Maße auf eine erstklassige Bildung angewiesen. Umso besorgniserregender sind die Entwicklungen in den vergangenen Jahren: Binnen weniger Jahre ist Baden-Württemberg von der deutschen Bildungsspitze ins Mittelmaß (Bildungsmonitor 2019) und teilweise sogar bis fast ans Ende bundesdeutscher Vergleiche (IQB) abgerutscht. Dieser Entwicklung vorangegangen ist eine ideologisch motivierte Schulpolitik der ehemaligen grün-roten Landesregierung, an deren Resultaten die derzeitige grün-schwarze Landesregierung ohne wesentliche Änderungen festhielt. Beispiele hierfür sind die Privilegierung der Gemeinschaftsschulen oder die Abschaffung der verpflichtenden Grundschulempfehlung und der faule Kompromiss eines G9-Schulversuchs an einem Gymnasium pro Landkreis. Dadurch werden die Vielfalt und damit die Qualität unseres Bildungswesens gefährdet. Das kann fatale Folgen für die Zukunft Baden-Württembergs haben. Wir sind überzeugt: Baden-Württemberg kann mehr! Wir müssen wieder spitze werden in der Bildung! Damit das gelingt, haben wir ein breit angelegtes Schulkonzept erarbeitet, welches wir Ihnen auf dieser Seite in den nächsten Monaten vorstellen möchten.
Die Entwicklung Baden-Württembergs nach dem Bildungsmonitor 2011 und 2019
| 1. Sachsen |
| 2. Thüringen |
| 3. Baden-Württemberg |
|---|
| … |
| 11. Saarland |
| 14. Hamburg |
| 1. Sachsen |
| 2. Bayern |
| 3. Thüringen |
| 4. Saarland |
| 5. Hamburg |
| 6. Baden-Württemberg |
|---|
Von der Bundesspitze ans Ende
Baden-Württemberg verschlechterte sich im Bereich Zuhören im bundesdeutschen Vergleich (9. Klasse) vom 2. Platz (2009) auf den 14. Platz (2015). Zudem liegen die Leistungen der Neuntklässler in Naturwissenschaften auf dem bundesdeutschen Durchschnittsniveau und in Mathematik klar hinter denen von Bayern, Sachsen und Thüringen.
Auch bei den Grundschülern zeigen sich besorgniserregende Ergebnisse:
Kurzum: Die Ergebnisse der Studie sind überaus besorgniserregend.
Ein leistungsstarkes Schulsystem braucht die verbindliche Grundschulempfehlung
Bundesweit schneiden Sachsen, Thüringen und Bayern in den Bildungsrankings am besten ab. Beim Blick auf die Bildungssysteme dieser drei Bundesländer zeigt sich: In allen drei Ländern gibt es neben einem vielgliedrigen Schulsystem eine verbindliche Grundschulempfehlung. In Baden-Württemberg dagegen hat die grün-rote Landesregierung im Jahr 2011 die Verbindlichkeit der Grundschulempfehlung abgeschafft – mit schwerwiegenden Folgen.
Sondererhebung des Kultusministeriums, 2013
Nach der Abschaffung der verbindlichen Grundschulempfehlung nahmen die Sitzenbleiberquoten in Baden-Württemberg um mehr als das Doppelte an Gymnasium und um fast das Fünffache an Realschulen zu: Im Vergleich zu 2011/2012 gab es im Schuljahr 2017/2018 laut dem Kultusministerium fast ein Viertel mehr Schulwechsler von Gymnasien auf andere weiterführende Schulen in Baden-Württemberg.
Nach einer Umfrage des Philologenverbandes zum Schuljahr 2018/2019 ist eine beträchtliche Anzahl an Schülern in den Eingangsklassen an Gymnasien in Baden-Württemberg überfordert:
Überforderung in den Klassenstufen 5-8
Überforderung in der Klassenstufe 6
Steigende Sitzenbleiberquoten, ein signifikanter Anstieg der Schulwechsler und eine Vielzahl an überforderten Schülern – die Folgen der Abschaffung der verbindlichen Grundschulempfehlung sind offensichtlich. Dabei liegen die Vorteile einer verbindlichen Grundschulempfehlung auf der Hand: Sie erleichtert die Bildung von Klassen aus Schülern mit vergleichbaren Begabungen und Leistungsvoraussetzungen stark. Gehen Kinder auf Schulen, die nicht ihren Begabungen, Leistungsvoraussetzungen oder Neigungen entsprechen, so führt dies zu Frust und Stress bei Schülern, Eltern und Lehrern. Die Lehrer können nicht mehr auf die unterschiedlichen Bedürfnisse der Schüler eingehen, sodass eine individuelle Betreuung kaum noch möglich ist. Der verbindlichen Grundschulempfehlung kommt deshalb eine entscheidende Bedeutung für die Funktionsfähigkeit eines vielfältigen und differenzierten Schulsystems insgesamt zu. Sie ist eine wichtige Voraussetzung dafür, dass jeder Schüler bestmöglich gefördert werden kann.
In unserem Gesetzentwurf zur Wiedereinführung der Verbindlichkeit der Grundschulempfehlung ist folgendes Konzept vorgesehen:
Anlässlich der ersten Beratung unseres Gesetzesentwurfes zur Wiedereinführung einer verbindlichen Grundschulempfehlung stellte der bildungspolitische Sprecher Dr. Timm Kern unsere Argumente vor.
Regio TV vom 04. Dezember 2019
Unsere Argumente für die verbindliche Grundschulempfehlung
Nicht die Eine-Schule-für-alle, sondern die passende Schule für jeden Schüler!
Unser Ziel ist es, dass jeder Schüler die passende Schule für sich findet. Deshalb treten wir für ein vielgliedriges und durchlässiges Bildungswesen ein. Die Abschaffung der Verbindlichkeit der Grundschulempfehlung hat der Vielfalt unseres Bildungswesens einen schweren Schlag versetzt und die Situation der um ihre Existenz ringenden Haupt- und Werkrealschulen weiter verschärft. Wir haben deshalb auch einen Gesetzentwurf für die Weiterentwicklung der Haupt- und Werkrealschulen zu Beruflichen Realschulen vorgelegt. Der Gesetzentwurf sollte das berufspraktische Profil der bewährten Schulart stärken, indem deren Schülerinnen und Schüler ab Klasse 7 an einem Tag und in Klasse 10 an zwei Tagen pro Woche eine berufliche Schule besuchen.
Da die Grünen ganz offensichtlich nach wie vor ihrem Ziel der „einen Schule für alle“ anhängen, lehnte die grün-schwarze Regierungsmehrheit den Gesetzentwurf im Landtag ebenso ab wie einen Gesetzentwurf der FDP/DVP Fraktion zur regionalen Schulentwicklung. Nach den derzeitigen Vorgaben zur regionalen Schulentwicklung wird eine Schule geschlossen, wenn sie in zwei aufeinanderfolgenden Schuljahren die Mindestschülerzahl 16 in der Eingangsklasse unterschreitet. Gerade infolge der Abschaffung der verbindlichen Grundschulempfehlung wechseln aber viele Schüler nicht schon in Klasse 5, sondern erst in den Folgejahren auf eine Haupt- und Werkrealschule. Zur Berücksichtigung der vielen Schulwechsel wäre es nur fair, nicht die Schülerzahl 16 in der Klasse 5, sondern die durchschnittliche Schülerzahl 16 in den Klassen 5 bis 9 als Mindestgröße einer weiterführenden Schule vorzugeben. Deshalb halten wir auch eine entsprechende Änderung bei den Vorgaben zur regionalen Schulentwicklung für den Erhalt unseres vielfältigen Bildungswesens für notwendig und haben einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt.
Nur ein vielgliedriges, differenziertes und durchlässiges Bildungssystem ermöglicht den Schülerinnen und Schülern nach unserer Überzeugung eine Vielzahl an Bildungswegen. Wie bereits dargestellt, ermöglicht eine verbindliche Grundschulempfehlung eine Bildung von Bildungsangeboten bzw. Klassen von Schülern mit denselben Begabungen und Leistungsvoraussetzungen und trägt damit entscheidend zu einem leistungsfähigen vielfältigen Schulwesen bei. Kurzum: Die verbindliche Grundschulempfehlung ist elementar für den Erhalt der Vielfalt des Bildungswesens in Baden-Württemberg.
Unsere Kernforderungen
Kultusministerin Dr. Eisenmann selbst hat die Abschaffung der verbindlichen Grundschulempfehlung als Fehler bezeichnet und sich für ihre Wiedereinführung ausgesprochen. Dennoch hat Grün-Schwarz unseren Gesetzentwurf abgelehnt.
Digitale Bildung als Baustein einer weltbesten Bildung
Wer den Qualitätsanspruch einer weltbesten Bildung in einer durch die Digitalisierung sich verändernden Welt erhebt, der muss junge Menschen bestmöglich für ihre zukünftigen Aufgaben und Herausforderungen in dieser Welt vorbereiten. Das bedeutet keineswegs, dass eine Unterrichtsstunde ohne den Einsatz von digitalen Medien nicht gleichermaßen erfolgreich sein kann. Es gilt vielmehr, junge Menschen zur aktiven Teilhabe und Mitgestaltung einer Entwicklung zu befähigen, die ihr Leben in vielen Bereichen bereits jetzt maßgeblich bestimmt. Um kommende Generationen stark zu machen für ihr Leben in der Welt von morgen, kommt der digitalen Bildung schlichtweg eine Schlüsselrolle zu. Digitale Kompetenzen sind ein Schlüssel zur Teilhabe an einer digitalen Arbeits-/Berufs- und Lebenswelt. Dabei beinhaltet digitale Bildung sowohl die Entwicklung digitaler Kompetenzen für Schülerinnen und Schüler sowie für die Lernkräfte als auch den pädagogischen Einsatz digitaler Technologien zur Unterstützung und Verbesserung des Unterrichts. Digitalisierung in der Bildung ermöglicht Innovationen und kann die Unterrichts-und Lernqualität steigern. Doch trotz der Potenziale und Chancen bleibt Deutschland noch immer weit unter den Möglichkeiten:
ICILS, 2018
Es ist deshalb dringend mehr Tempo bei der Digitalisierung der Schulen nötig! Die Bundesregierung hat im Jahr 2019 den längst überfälligen Digitalpakt in Kraft gesetzt, mit dem die Digitalisierung der Schulen mit fünf Milliarden Euro gefördert werden sollen. Mit diesem Antrag haben wir nach dem Stand der Umsetzung des Digitalpakts in Baden-Württemberg gefragt.
Das Ergebnis: Nur ein Bruchteil (5,77 Mio.€ von 585 Mio.€) der Fördermittel wurden in Baden-Württemberg bisher gewilligt. Dabei zeugt der große Berg der in Arbeit und Beratung befindlichen Anträge der Schulen und Schulträger vom Bedarf an Fördergeldern für die Digitalisierung. Angesichts der enormen Herausforderungen im Bereich der digitalen Bildung muss die Kultusministerin nach Meinung der FDP/DVP Fraktion sicherstellen, dass die Personalkapazitäten ausreichen, um die Förderanträge zeitnah zu genehmigen. Erschwerend kommt hinzu, dass der Schulverwaltung 230 Anrechnungsstunden im Bereich der Lehrerfortbildung für digitale Bildung entzogen wurden – dies muss umgehend rückgängig gemacht werden.
Denn wir können uns in Baden-Württemberg keine weitere Verzögerung bei der Digitalisierung der Schulen leisten!
Die digitalisierte Schule Wirklichkeit werden lassen!
Voraussetzungen für die digitalisierte Schule:
Ungeahnte Möglichkeiten durch Digitalisierung an Schulen
Der Avatar-Roboter: Langzeiterkrankten Kindern die Teilhabe am Unterricht ermöglichen
Ob Organspende oder Krebs – in Deutschland können etwa 75.000 langzeiterkrankte Kinder zum Teil über lange Zeiträume nicht am Schulunterricht teilnehmen. Denn Kontakt mit anderen insbesondere kranken Schülern kann die Heilung beispielsweise nach Krebsbehandlungen erheblich beeinträchtigen. Damit die Kinder dennoch am Schulunterricht teilnehmen können und somit auch Teil der Klassengemeinschaft bleiben, kann ein Roboter helfen, auch „Avatar“ genannt. Mit einem Mikrofon und Kamera ausgestattet ermöglicht er kranken Kindern während ihrer Krankheit am Schulgeschehen – im Klassenzimmer und auf dem Schulhof – teilzunehmen. Via App kann der erkrankte Schüler den Roboter im Klassenzimmer fernsteuern und Meinungsäußerungen kundtun, indem das Kind den Roboter beispielsweise nicken lässt. Gewiss ist der Roboter kein vollständiger Ersatz für die physische Anwesenheit in der Schule, jedoch kann er den schwerkranken Kindern ein Stück Normalität zurückgeben. Die Landesregierung hat auf unsere Forderung reagiert und den Einsatz des „Avatar-Roboters“ möglich gemacht. Nun gilt es, diese Möglichkeit für eine Verbindung für langzeiterkrankte Kinder zur Schule und zur Schulklasse im Schulalltag umzusetzen.
Seltene Fächer: Lernen über Klassen- und Schulgrenzen hinweg
Das eine Kind möchte gerne seine Kenntnisse im Bereich Chemie vertiefen, das andere Altgriechisch lernen. Doch oftmals können die Schulen schlichtweg nicht alle Fächer anbieten, sei es, weil die Ressourcen fehlen oder sei es, weil die Nachfrage nach bestimmten Fächern zu gering ist. Die Digitalisierung eröffnet hier Möglichkeiten, das Unterrichtsangebot auszuweiten und über Schulgrenzen hinweg zusammenzuarbeiten. Wird an einer Schule ein bestimmtes Fach nicht angeboten, haben Schüler und Schülerinnen die Möglichkeit, an digitalen Lehrkursen mit Schülern von anderen Schulen teilzunehmen. Eine Lehrkraft leitet den Kurs und führt den Unterricht durch. Auf diese Weise kann sich jedes Kind entsprechend seiner Neigungen bilden. Zudem wird das Unterrichtsangebot erweitert, sodass insbesondere auch seltenere oder spezialisierte Fächer angeboten werden können. Kurzum: Die Digitalisierung ermöglicht ein breites Unterrichtsangebot!
Wir fordern daher:
Corona-Krise: Digitalisierung gewährleistet den Informationsfluss während Schulschließungen
Wie wichtig es ist, die Digitalisierung an Schulen voranzutreiben, wird in der Corona-Krise deutlich. Den technischen Möglichkeiten kommt die entscheidende Aufgabe zu, den Informationsfluss zwischen Eltern, Lehrern und Schüler sicherzustellen. Zudem hat die Corona-Krise und die damit verbundene Schließung von Bildungseinrichtungen zur Folge, dass Schulen und Unterricht in neuen Formaten mit digitaler Unterstützung stattfinden beziehungsweise stattfinden müssen. Diese Erfahrungen müssen für die Schulen auch über die Corona-Krise hinaus nutzbar gemacht werden.
Als FDP/DVP Fraktion schlagen wir hierzu vor:
- die Einrichtung einer zentralen Rückmeldeplattform und
- die Einberufung eines Sachverständigenrats aus Vertretern von Wissenschaft, Lehrern, Eltern, Schülern, Schulträgern und Schulverwaltung für die Evaluierung der digitalen Lehr- und Lernformaten
Diese Krise muss Ansporn sein, eine funktionierende digitale Schulinfrastruktur in Baden-Württemberg zu etablieren. Denn eines wird in der Krise besonders deutlich: Digitale Bildung bietet Chancen und Vorteile für alle Beteiligten.
Digitalisierung der Schulen als gesamtgesellschaftliche Aufgabe begreifen
Wir müssen alles dafür tun, dass Schüler ohne geeignete digitale Ausstattung nicht zu den Bildungsverlierern des pandemiebedingten Fernlernens werden. Es ist daher richtig und notwendig, dass die Kultusministerin nochmals 65 Millionen Euro zusätzlich für die Ausstattung von Schülern mit digitalen Endgeräten angekündigt hat. Doch nicht nur die Schüler, sondern auch die Lehrer gilt es mit digitalen Endgeräten auszustatten, und auch die Anschaffung von Software-Lösungen für den digitalen Unterricht sollte nicht auf die Genehmigung des Medienentwicklungsplans der jeweiligen Schule warten müssen. Außerdem fordern wir Ministerin Eisenmann auf, ihre Scheu vor Bund-Länder-Kooperationen zu überwinden und die Digitalisierung der Schulen als gesamtstaatliche Aufgabe zu begreifen. Nach Auffassung der FDP/DVP Fraktion sind Bund, Länder und Gemeinden jedenfalls aufgefordert, einen Digitalpakt 2.0 zu vereinbaren und auch längerfristig die Finanzierung der digitalen Infrastruktur, die Ausstattung von Schulen, Lehrern und Schülern mit Hard- und Software und die Wartung und Aktualisierung der Systeme sicherzustellen.
Veränderungspotenzial für ein erstklassiges Bildungsangebot in Baden-Württemberg nutzen
Die Zeit des Lernens zu Hause hat Veränderungspotenzial freigesetzt. Wir sind der Meinung: Dieses Veränderungspotenzial muss für die Entwicklung eines Bildungsangebots genutzt werden, das jedem jungen Menschen die Chance auf bestmögliche Entfaltung eröffnet. Dazu fordern wir fünf Akut-Maßnahmen:
Zudem müssen wir unserer Meinung nach Lehren aus den Erfahrungen der Corona-Zeit ziehen:
Wir fordern:
Die Existenz der Haupt-und Werkrealschulen und damit ein wichtiges Stück Vielfalt unseres Bildungswesens ist bedroht!
Unser Ziel ist es, dass jeder Schüler die passende Schule für sich findet. Deshalb treten wir für ein vielgliedriges und durchlässiges Bildungswesen ein. Die Abschaffung der Verbindlichkeit der Grundschulempfehlung hat der Vielfalt unseres Bildungswesens einen schweren Schlag versetzt und die Situation der um ihre Existenz ringenden Haupt- und Werkrealschulen weiter verschärft. Die Haupt-und Werkrealschulen jedoch sind nach Auffassung der FDP/DVP Fraktion unverzichtbar in einem vielgliedrigen Schulsystem. Über Jahrzehnte hinweg haben sie zahlreiche junge Menschen erfolgreich zu einem Schulabschluss geführt und ihnen gute Perspektiven eröffnet. Mittlerweile warnt der Verband Bildung und Erziehung (VBE) vor einem möglichen baldigen Aus der traditionsreichen Schulart. Der unter anderem die Haupt- und Werkrealschullehrer vertretende Verband drückt seine Befürchtungen in einem Artikel des zwd-Politmagazins vom 17.08.2018 aus:
„Wenn sich nicht bald etwas bei den Hauptschulschulen tut, steht diese Schulart nicht auf der ,Roten Liste‘ der aussterbenden Arten, sondern verschwindet bald völlig aus der Schullandschaft.“
Tatsächlich bestätigen die Zahlen, dass gerade auch seit 2011 unter den grün-geführten Landesregierungen die Situation für die Haupt-und Werkrealschulen in Baden-Württemberg zunehmend bedrohlicher geworden ist:
Die Gründe für diese Entwicklung sind sicherlich vielschichtig. Unstrittig ist jedoch aus Sicht der FDP/DVP-Landtagsfraktion, dass die grün-geführten Landesregierungen die ohnehin existenzbedrohliche Situation der Haupt-und Werkrealschulen erheblich verschärft haben.
Haupt- und Werkrealschulen stärken und zu Beruflichen Realschulen machen!
Zur Aufrechterhaltung eines vielgliedrigen Schulsystems haben wir einen Gesetzentwurf für die Weiterentwicklung der Haupt- und Werkrealschulen zu Beruflichen Realschulen vorgelegt: Wir möchten das berufspraktische Profil der bewährten Schulart stärken, indem deren Schülerinnen und Schüler ab Klasse 7 an einem Tag und in Klasse 10 an zwei Tagen pro Woche eine Berufliche Schule besuchen.
Da die Grünen ganz offensichtlich nach wie vor ihrem Ziel der „einen Schule für alle“ anhängen, lehnte die grün-schwarze Regierungsmehrheit den Gesetzentwurf im Landtag ebenso ab wie einen Gesetzentwurf der FDP/DVP Fraktion zur regionalen Schulentwicklung. Nach den derzeitigen Vorgaben zur regionalen Schulentwicklung wird eine Schule geschlossen, wenn sie in zwei aufeinanderfolgenden Schuljahren die Mindestschülerzahl 16 in der Eingangsklasse unterschreitet. Gerade infolge der Abschaffung der verbindlichen Grundschulempfehlung wechseln aber viele Schüler nicht schon zu Beginn von Klasse 5, sondern erst in den Folgejahren auf eine Haupt- und Werkrealschule. Zur Berücksichtigung der vielen Schulwechsel wäre es nur fair, nicht die Schülerzahl 16 in der Klasse 5, sondern die durchschnittliche Schülerzahl 16 in den Klassen 5 bis 9 als Mindestgröße einer weiterführenden Schule vorzugeben.
Unsere Kernargumente für die Berufliche Realschule
Unsere Kernforderungen
Der Mensch fängt nicht erst beim Abitur an – Attraktivität der beruflichen Bildung stärken
Unsere Gesellschaft und unsere Wirtschaft sind auf qualifizierten Nachwuchs angewiesen – aus dem akademischen und aus dem beruflichen Bereich. Unser berufliches Schulwesen sorgt mit seiner großen Vielzahl an Bildungsangeboten und seiner berufspraktischen Ausrichtung dafür, dass der Grundsatz der Gleichwertigkeit von akademischer und beruflicher Bildung sowie der Grundsatz „kein Abschluss ohne Anschluss“ gelebte Wirklichkeit ist. Leider stellte vor allem die Bildungspolitik der grün-roten Landesregierung geradezu einen Angriff auf die Beruflichen Schulen dar. Der grün-rote Koalitionsvertrag sah eine Akademikerquote von 50 Prozent eines Jahrgangs vor. Das spricht Bände über die Ideologie der damaligen Koalitionäre.
Hinzu kommt: Mit der Gemeinschaftsschule, die alle Abschlüsse einschließlich Abitur anbieten sollte, wurde eine massive Konkurrenz zu den Beruflichen Schulen auf den Weg gebracht. Hierdurch wird ein weiteres Mal die von uns entschieden abgelehnte Botschaft ausgesandt, der Mensch fange erst beim Abiturienten an.
Besorgniserregend ist aus Sicht der FDP/DVP Fraktion die Entwicklung bei den Berufsschulen. Ihre Zahl nahm zwischen dem Schuljahr 2011/12 und dem Schuljahr 2017/18 um 8,38 Prozent ab. Die Zahl der Schüler an den Berufsschulen ging im selben Zeitraum dagegen nur um 4,69 Prozent zurück.
Diese massive Schließ-Serie der Berufsschulklassen muss im Interesse eines wohnortnahen Ausbildungsangebots landesweit ein Ende haben. Besser wäre es:
Berufliche Bildung stärken heißt den Mittelstand stärken
Berufliche Bildung ist das Rückgrat des deutschen Mittelstandes. Sie ist ein entscheidender Faktor für die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit des Mittelstandes und damit für den Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg. Unsere Betriebe sind auf qualifizierten Fachkräftenachwuchs angewiesen. Statt die berufliche Bildung durch Akademisierungsquoten und massiver Schulschließungen zu schwächen, muss die berufliche Bildung im Sinne unseres Mittelstandes und für die jungen Menschen gestärkt werden.
Von zentraler Bedeutung hierbei sind gerade auch die Berufsschulstandorte, damit junge Menschen ein möglichst wohnortnahes Ausbildungsangebot vorfinden. Gleichzeitig spielen die Berufsschulstandorte für die Betriebe beim Ringen um qualifizierten Fachkräftenachwuchs eine entscheidende Rolle. Insbesondere im ländlichen Raum, wo viele kleine und mittlere Unternehmen angesiedelt sind, müssen Berufsschulangebote gesichert werden.
Die Privilegierung der Gemeinschaftsschulen zulasten aller anderen Schularten
Die grün-rote Landesregierung hat zum Schuljahr 2012/2013 die Einführung der Gemeinschaftsschule beschlossen. Die ideologische Fixierung auf die „Eine-Schule-für-alle“ geht einher mit Privilegierung der Gemeinschaftsschulen gegenüber anderen Schularten. Nach wie vor sind wir Freie Demokraten skeptisch, inwieweit die Gemeinschaftsschule die Versprechungen einlösen kann, mit denen die grün-rote Landesregierung die neue Schulart einführte. Wenn jedoch vor Ort eine Gemeinschaftsschule gewünscht wird, tragen wir diese Entscheidung mit. Nach unserer Auffassung müssen jedoch faire Wettbewerbsbedingungen zwischen den Schularten existieren.
Unsere Kernforderungen
Unsere kontinuierliche, konstruktive und unermüdliche Arbeit in den letzten fünf Jahren im Landtag hat sich bewährt. Wir nehmen nach der Bildung der grün-schwarzen Koalition die Oppositionsaufgabe engagiert an und werde auch weiterhin substantielle und fundierte politische Positionen zu allen Themenfeldern anbieten.
Mit tragfähigen Vorschlägen und Konzepten widmen wir uns u.a.:
Aktion Funkloch des Monats: Baden-Württemberg hat enormen Ausbaubedarf bei digitaler Infrastruktur
Wir haben die Aktion „Mobilfunkloch des Monats“ abgeschlossen. Symbolisch haben wir dabei eine Karte mit fast 200 gemeldeten Mobilfunklöchern an die Landesregierung übergeben und so auf das lückenhafte Netz in Baden-Württemberg aufmerksam gemacht.
Hintergrund der Aktion „Mobilfunkloch des Monats“ waren mehrere Ankündigungen der Landesregierung, mehr für den Ausbau des Mobilfunknetzes tun zu wollen. So hat sie beispielsweise im April 2019 eine „Task Force Mobilfunk“ im Wirtschaftsministerium eingerichtet oder im Juni 2020 angekündigt, dass in Baden-Württemberg durch das Mobilfunkförderprogramm des Bundes mindestens 500 neue Mobilfunkmasten errichtet werden sollen.
Mit unserer Aktion wollten wir überprüfen, inwiefern diese Aktivitäten Wirkung zeigen und wie viele Mobilfunklöcher es in Baden-Württemberg gibt. Dazu haben wir die Bürger ein halbes Jahr lang gebeten, Mobilfunklöcher zu melden, um daran die Politik der Landesregierung messen zu können.
Auf dieser interaktiven Karte findet Ihr alle von Euch gemeldeten Funklöcher.
Gabriele Reich-Gutjahr, mobilfunkpolitische Sprecherin
„Fast 200 Mobilfunklöcher – allein unser bescheidener Aufruf übers Internet hat enorme Lücken bei der Netzabdeckung in Baden-Württemberg zu Tage gebracht. Mobilfunk ist einer der entscheidenden Standortfaktoren für die Wirtschaft, aber auch für Verkehr, Landwirtschaft, Freizeit oder bei Notfällen von entscheidender Bedeutung. Die Landesregierung muss hier endlich schneller handeln: Ihre Initiativen wie die Task Force Mobilfunk, die Kampagne „Mobilfunk und 5G“ oder Ihre Ankündigung, das Bundesmobilfunkprogramm für Baden-Württemberg zu nutzen, dauern alle viel zu lange. Wir brauchen viel mehr Tempo beim Ausbau unserer Infrastruktur!“
Daniel Karrais, Sprecher für Digitalpolitik und Breitband
„Mobilfunk und Breitband müssen gemeinsam gedacht werden! Ohne schnelle Leitungen wird es nämlich auch keinen schnellen Funk geben. Die Verteilung der Themen Mobilfunk und Breitband auf zwei verschiedene Ministerien ist daher symptomatisch für diese Landesregierung: Sie betreibt Digitalpolitik und den Ausbau der Infrastruktur nicht übergreifend, sondern als Stückwerk. Kein Wunder, dass hier nicht mehr passiert! In der kommenden Legislaturperiode darf sich dieser strukturelle Fehler nicht wiederholen.“
Unsere Beiträge zum Funkloch des Monats
Unsere Ansprechpartner zum Thema Mobilfunk
Abgeordnete
Parlamentarische Berater
Isabell Hegyi
Sven Jacobs
Thilo Weber
Klare Perspektiven schaffen!
Der Landtag wolle beschließen, festzustellen:
Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen:
Ein Öffnungsplan sollte konkret folgende Öffnungsstufen vorsehen:
ist die Inzidenz in einem Kreis eine Woche stabil unter 100 Neuinfektionen, so dürfen sich fünf Menschen aus zwei Haushalten treffen und körpernahe Dienstleistungen wie beispielsweise Friseure dürfen öffnen und es beginnen Schul- und Kitaöffnungen;
ist die Inzidenz in einem Kreis eine Woche stabil unter 50 Neuinfektionen, so öffnen Einzelhandel, Gastronomie und Hotellerie;
ist die Inzidenz in einem Kreis eine Woche stabil unter 35 Neuinfektionen, so sind Treffen von zehn Menschen mehrerer Haushalte wieder möglich und ferner erfolgt auch die Öffnung von Hochschulen, Sportstätten, der Kultur, der Musik und der Hallenbäder.
is
Aufklärung war dringend erforderlich
Am 14. Oktober 2020 hat der Landtag auf Antrag von FDP/DVP und SPD mit den Stimmen aller fünf Fraktionen die Einrichtung des Untersuchungsausschusses „Abläufe in Zusammenhang mit der Beteiligung des Landes an der Weltausstellung 2020 (UsA Baden-Württemberg-Haus)“ beschlossen. Er war damit der dritte Untersuchungsausschuss in der 16. Legislaturperiode. Die Einsetzung des UsA Baden-Württemberg-Haus war erforderlich um aufzuklären, wie es dazu gekommen ist, dass das Land für den Baden-Württemberg-Pavillon auf der Expo in Dubai voll verantwortlich geworden ist und das Land dadurch mit mindestens 15 Millionen Euro in der Haftung steht. Ursprünglich war nur eine Landesbeteiligung in Höhe von 2,8 Millionen Euro geplant und die Teilnahme Baden-Württembergs an der Weltausstellung sollte als Projekt „Von der Wirtschaft für die Wirtschaft“ durchgeführt werden. Die Idee war gut, deshalb haben wir die Teilnahme von Baden-Württemberg an der Expo Dubai unterstützt, die Umsetzung und Koordination durch das Wirtschaftsministerium war schlecht. Sie überließen das Projekt vollständig einer externen Projektgesellschaft, bestehend aus Ingenieurkammer Baden-Württemberg, Fraunhofer Institut und Messe Freiburg, ohne sich um die Folgen für das Land zu kümmern. Die Idee, unser Bundesland auf der Weltausstellung stolz zu repräsentieren, hat durch das Missmanagement von Wirtschaftsministerin Dr. Hoffmeister-Kraut schweren Schaden genommen! Der Untersuchungsausschuss war insbesondere auch deshalb erforderlich, weil Wirtschaftsministerin Dr. Hoffmeister-Kraut bis heute keine Konsequenzen aus den Fehlern und ihrem Missmanagement gezogen hat. Wie wenig sie sich mit den Vorgängen beschäftigt haben muss, wurde bereits bei ihrer Vernehmung zum Auftakt der Beweisaufnahme deutlich, bei der sie sehr verunsichert wirkte und die Verantwortung für die gemachten Fehler auf die „handelnden Personen“ – sprich die Mitarbeiter der Arbeitsebene – schob. Das spricht Bände!
Bereits die Grundannahmen waren fehlerhaft
Das eklatante Missmanagement hat seine Ursachen augenscheinlich insbesondere darin, dass die Verantwortlichen im Wirtschaftsministerium das Projekt um jeden Preis umsetzen wollten, dabei aber unfähig oder unwillig waren, es in die richtigen Bahnen zu führen. Schon die Grundannahmen des Projekts waren fehlerhaft, wie im Untersuchungsausschuss deutlich geworden ist.
Das Wirtschaftsministerium hat von Anfang an wenig Wirtschaftskompetenz gezeigt:
Missmanagement im Wirtschaftsministerium
Durch die gute und effektive Arbeit des Untersuchungsausschusses konnten die Vorkommnisse rund um das Missmanagement des Expo-Projekts aufgeklärt werden. Die damalige Abteilungsleiterin im Wirtschaftsministerium und heutige Landespolizeipräsidentin Frau Dr. Hinz hat den Geschäftsführer der Ingenieurkammer Baden-Württemberg gegenüber der Expo-Gesellschaft in Dubai zum Bevollmächtigten des Landes Baden-Württemberg ernannt. Dabei will sie nicht gewusst habe, welche Rechte und Pflichten ein solcher Bevollmächtigter innehat.
Dieser Bevollmächtigte hat dann am 30.01.2019 einen Vertrag unterschrieben, der im Rubrum „Baden-Württemberg“ als Vertragspartner nennt. Man braucht kein Jurist zu sein und erst recht keine vertieften Kenntnisse im arabischen Recht zu haben, um erkennen zu können, dass dadurch eine vertragliche Bindung für das Land im Raum steht. Deshalb verwundert es nicht, dass nahezu alle Beteiligten außerhalb der Landesregierung genau davon ausgegangen sind! Nicht zuletzt die Vertragspartner in Dubai.
Bereits Anfang Februar 2019 lag der Vertrag dann auch der Wirtschaftsministerin Dr. Hoffmeister-Kraut und ihrem Haus vor. Anstatt schnell zu reagieren, setzte sie den Weg des Wegschauens und Ausblendens fort. Wie? Frau Dr. Hinz ließ sich, im Versuch Schadensbegrenzung zu betreiben, vom Geschäftsführer der Ingenieurkammer eine Haftungsfreistellung des Landes geben, obwohl diese finanziell nicht in der Lage war das Projekt zu stemmen. Als Rechtsaufsicht über die Kammer hätte das Wirtschaftsministerium dies nicht tun dürfen!
Auch eine rechtliche Prüfung wurde trotz deutlicher Zeichen nicht in Angriff genommen. „Die dringend erforderliche Aufklärung der Frage, wer Vertragspartner der Expo Dubai LLC. ist, wurde über Monate bis nach dem Beschluss des Doppelhaushalts hinausgezögert. Der Landtag war somit zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Fehlbetragsfinanzierung über den Sachstand nicht vollständig informiert!“, resümiert die Obfrau der FDP/DVP Fraktion Gabriele Reich-Gutjahr.
Auch Kultusministerin Dr. Eisenmann und das Staatsministerium waren involviert
Die Untersuchung ergab zahlreiche Indizien dafür, dass Wirtschaftsministerium und CDU zwingend an dem Projekt festhalten wollten und Kultusministerin Dr. Eisenmann dafür gesorgt hat, dass alle Zweifel aus dem Weg geräumt werden! Die Ingenieurkammer hat die CDU über zahlreiche – offizielle wie auch inoffizielle – Kanäle, wie etwa den Stiefsohn Eisenmanns, lobbyiert. Am Ende haben sich CDU und insbesondere Ministerin Eisenmann in der Koalition durchgesetzt. Man hat sich also vor den Karren der Ingenieurkammer spannen lassen und ein eigentlich schon gescheitertes Projekt auf Steuerzahlerkosten gerettet.
Auch der Chef der Staatskanzlei Dr. Stegmann im Staatsministerium war bei der Umsetzung des Projekts engagiert. Weder er, noch Frau Dr. Eisenmann, wirkte auf eine professionelle Lösung des strauchelnden Projektes hin. Stattdessen schoss die Koalition noch im Herbst 2019 zusätzliche Millionen zu. Verantwortungsbewusste Wirtschaftspolitik sieht anders aus!
Unsere Feststellungen im Überblick
Organisationsstrukturen im Wirtschaftsministerium müssen verändert werden
Damit sich ein solches Missmanagement in Zukunft nicht wiederholt haben wir die Regierung in einem Entschließungsantrag aufgefordert ihre Baustellen schleunigst zu beheben.
Unsere Forderungen an die Landesregierung:
Unsere Ansprechpartner:
Von der Ausgangssperre zu einem Öffnungskonzept
Die Menschen in Baden-Württemberg brauchen eine Perspektive für die Freiheit. Seit Monaten agiert die Landesregierung bei der Pandemiebekämpfung ohne Konzept. Öffnungen werden in Aussicht gestellt, nur um danach durch die nächste Verlängerung des Lockdowns wieder kassiert zu werden. Seit Wochen kündigt Kultusministerin Susanne Eisenmann die Öffnung von Schulen und Kitas an, wohlwissend, dass sie dieses Ziel nicht erreichen kann. Solche durchsichtigen Wahlkampfmanöver auf dem Rücken der Kinder, Eltern und Lehrer auszutragen, aber auch das sonstige im-Nebel-Stochern von CDU und Grünen, führt zu Frust und Ablehnung der Maßnahmen. Es braucht endlich ein klares Öffnungskonzept.
1. Ausgangsbeschränkungen unverzüglich aufheben
Die Landesregierung begründete die Ausgangsbeschränkungen seinerzeit mit einer landesweiten 7-Tage-Inzidenz von fast 200 Fällen. Dieser Grund ist lange entfallen und kein Kreis weist mittlerweile solche Zahlen auf. Nur wenige andere Bundesländer haben überhaupt Ausgangsbeschränkungen und keines hat so weitreichende wie wir.
Spazierengehen, Supermarkteinkäufe und sogar das Rausbringen von Müll sind verboten. Von diesen Beschränkungen sind alle Menschen im Land massiv betroffen. Faktisch handelt es sich nicht um Ausgangsbeschränkungen, sondern um Ausgangssperren ab 20 Uhr mit ganz wenigen Ausnahmen. Besonders problematisch ist, dass es keinen fundierten Nachweis für die Wirksamkeit der Ausgangsbeschränkungen gibt, wie auch Ministerpräsident Kretschmann bei der Regierungspressekonferenz am 02. Februar 2021 einräumen musste. Die Ausgangsbeschränkungen sind daher verfassungsrechtlich ausgesprochen problematisch und müssen sofort aufgehoben werden.
2. Endlich wirksame Schutzmaßnahmen auf den Weg bringen
Eine nachhaltige Stabilisierung und Verbesserung der pandemischen Situation kann nur durch wirksame Schutzmaßnahmen gelingen. Dazu gehört insbesondere eine flächendeckende Versorgung mit FFP-2-Masken, die massive Ausweitung von Schnelltests zum Schutz der Risikogruppen und ein Einsatz von Luftfiltern in geschlossenen Räumen, insbesondere in Schulen und bei der Kinderbetreuung. Das von Sozialminister Lucha zu verantwortende Impfchaos muss ein Ende haben. In einem Impfgipfel müssen die zentralen Probleme gelöst werden, nämlich Produktion und Logistik des Impfstoffs, eine bessere Warn-App und die Digitalisierung der Gesundheitsämter.
3. Verbindlicher Perspektivplan zur regionalen Öffnung anhand vorher festgelegter Kriterien
Die Menschen brauchen eine klare Perspektive für die Freiheit. Sie müssen wissen, dass ihre Entbehrungen und Anstrengungen honoriert werden. Es schürt Frust und gefährdet die Akzeptanz der Maßnahmen, wenn Lockerungen über Monate in Aussicht gestellt werden, dann aber nicht umgesetzt werden.
Es braucht daher ein verbindliches Öffnungskonzept mit im Voraus festgelegten Kriterien für regionale Öffnungen. Schleswig-Holstein etwa macht das vor. Das Kriterium ist dabei die 7-Tage Inzidenz unter ergänzender Berücksichtigung weiterer Faktoren, wie die Schwere der Krankheitsverläufe, die Auslastung der Intensivbetten, den R-Wert oder die Impfquote.
4. Stufenweise Öffnungsstrategie mit klaren Richtlinien
Die FDP/DVP Fraktion hält an ihrer schon mehrmals zur Abstimmung gebrachten Position fest, dass bereits jetzt Öffnungen für den Einzelhandel, Gastronomie und Hotellerie aber auch den Amateursport unter strikten Einsatz von FFP2-Schutzmasken vertretbar und geboten sind. Die Mehrheit im Landtag hat dies aber abgelehnt. Der nachfolgende Öffnungsplan ist an den Beschluss der Koalition von CDU, FDP und Grünen in Schleswig-Holstein angelehnt, und stellt die „zweitbeste“ Lösung dar. Diese ist aber immer noch besser als das Gestochere der Landesregierung.
Ist demnach die Inzidenz in einem Kreis eine Woche stabil unter 100 Neuinfektionen, so dürfen sich fünf Menschen aus zwei Haushalten treffen. Körpernahe Dienstleistungen wie beispielsweise Friseure dürfen öffnen und es beginnen Schul- und Kitaöffnungen. Ist die Inzidenz in einem Kreis eine Woche stabil unter 50, so öffnen Einzelhandel, Gastronomie und Hotellerie. Ist die Inzidenz eine Woche stabil unter 35, so sind Treffen von zehn Menschen mehrerer Haushalte wieder möglich. Ferner erfolgt auch die Öffnung von Hochschulen, Sportstätten, der Kultur, der Musik und der Hallenbäder.
































































