FDP sieht negative Auswirkungen auf Unternehmen mit mehreren Betriebsstätten – Die FDP/DVP-Landtagsfraktion hat sich auf ihrer Klausurtagung in Maurach am Bodensee dafür ausgesprochen, die im achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag enthaltene Regelung zur Gebührenpflicht für Personalcomputer mit Internetzugang und andere „neuartige Rundfunkempfangsgeräte“ nicht wie vorgesehen zum 1. Januar 2007 in Kraft treten zu lassen, sondern das seither im Staatsvertrag verankerte Moratorium bis zum Ende der laufenden Gebührenperiode – also bis zum 1. Januar 2009 – zu verlängern. In dieser Zeit muss nach den Worten des Fraktionsvorsitzenden Dr. Ulrich Noll eine Lösung gefunden werden, die das Gebührenaufkommen und die unabdingbare Staatsferne des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gleichermaßen sichert, ohne die Legitimation der Rundfunkgebühr dadurch zu gefährden, dass Personen zur  teilweise mehrfachen Entrichtung der Rundfunkgebühr herangezogen werden, deren typische Nutzung von Personalcomputern mit Internetzugang keinerlei Verbindung zur Sphäre des Rundfunks aufweist. „Die negativen Auswirkungen dieser Regelung auf viele auch kleinere Unternehmen mit mehreren Betriebsstätten wiegen weit schwerer als die eher theoretische und auf wenige Einzelfälle beschränkte Möglichkeit einer Umgehung der Rundfunkgebührenpflicht“, so der FDP/DVP-Fraktionsvorsitzende. Die Regelung im Rundfunkänderungsstaatsvertrag besagt unter anderem, dass für Personalcomputer mit Internetzugang Rundfunkgebühren erhoben werden sollen, sofern nicht im selben Haushalt oder derselben Betriebsstätte bereits klassische Rundfunkempfangsgeräte vorhanden sind. Der von den Intendanten der ARD angebotene Weg, auf eine Erhebung der vollen Rundfunkgebühr in Höhe von 17,03 Euro zu verzichten und lediglich die Grundgebühr in Höhe von 5,52 Euro  pro Monat zu erheben, löse das Problem nicht. In Übereinstimmung mit einer entsprechenden Beschlussfassung der Fraktionsvorsitzendenkonferenz der FDP appelliert die FDP/DVP-Landtagsfraktion an die Ministerpräsidenten der Länder, schon bei der jetzt anstehenden Sitzung der Rundfunkkommission der Länder den Weg für eine Verlängerung des Moratoriums frei zu machen. Die Fraktion unterstützt damit auch eine entsprechende Initiative, die Wirtschaftsminister Pfister vor einigen Wochen an Ministerpräsident Oettinger herangetragen hat.

Hans Ilg Pressesprecher

Mittelstand zu stark belastet – Gebühren nach tatsächlicher Benutzung erheben – Für internetfähige Computer soll nach Auffassung der FDP/DVP-Landtagsfrakltion auch 2007 noch keine Rundfunkgebühr erhoben werden. In der Rundfunkdebatte des Landtags forderte der medienpolitische Sprecher Hagen Kluck eine Verlängerung der Gebührenbefreiung

Ab 2007 werde die im Rundfunkstaatsvertrag festgelegte Gebührenpflicht für „neuartige Rundfunkgeräte“ wirksam. „Privathaushalte wird das kaum betreffen, weil es da schon herkömmliche Radios und Fernseher gibt, so dass es unabhängig von der Zahl der PCs bei einer einzigen Gebühr bleibt“, sagte Kluck. Ein Problem sieht er aber für die mittelständische Wirtschaft. Habe beispielsweise ein Bäcker fünf Filialen, in denen Computer für Warenbestellung und Abrechnung stehen, werde die Gebühr vier Mal fällig. „Und das wird dann ganz schnell ganz teuer“, so Kluck Bei dieser Regelung muss nach Auffassung des liberalen Medienpolitikers nachgebessert werden. „Die Bäckereiverkäuferinnen in solchen Filialen sind keine Rundfunkteilnehmerinnen“, stellte Kluck in der Debatte fest. „Erstens haben sie gar keine Zeit zum Radiohören oder Fernsehen während der Arbeitszeit, und zweitens ist ihnen das meistens sogar ausdrücklich verboten.“ Kluck erwartet von der Landesregierung, dass sie sich für eine der Lebenswirklichkeit entsprechende Lösung einsetzt. Die Gebühreneinzugszentrale müsse hier an die kurze Leine genommen werden, damit die Gebührenpflicht für PCs nicht zu einem weiteren Standortnachteil für die Wirtschaft werde. Es gehe immerhin um Zusatzkosten von zehn bis 30 Millionen Euro. Die FDP/DVP-Landtagsfraktion ist der Auffassung, dass die Erhebung von Rundfunkgebühren in Zukunft nicht mehr an die technische Möglichkeit des Radio- und Fernsehempfangs geknüpft wird, sondern an die tatsächliche Nutzung. Es sei nicht einzusehen, dass ein Betrieb für Leistungen zahlt, die er gar nicht in Anspruch nimmt und auch nicht in Anspruch nehmen will. Laut Hagen Kluck sei so etwas einmalig in der ganzen Welt. Dass die Länder im Staatsvertrag eine geringere Rundfunkgebühr festsetzten als es die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten vorgeschlagen hatte, hält Kluck für richtig. Damit sei der öffentlich-rechtliche Rundfunk keineswegs gefährdet worden. Die Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Südwestrundfunks durch die Rechnungshöfe zeige doch auch allen Skeptikern, dass da nach wie vor sehr viel Geld im System ist, das auch nicht immer sachgerecht ausgegeben wird. Die Liberalen wollen deshalb weiterhin darauf achten, dass sich die Belastungen der Gebührenzahler in Grenzen halten. Dem SWR bescheinigen sie, dass er dabei ist, bei den notwendigen Einsparungen seine Hausaufgaben zu machen. Der Verfassungsbeschwerde der ARD-Rundfunkanstalten, des ZDF und des Deutschlandradios sieht die FDP weiterhin gelassen entgegen. „Wir Liberalen stehen zum Grundversorgungsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und auch zur Entwicklungsgarantie“, sagte Hagen Kluck. Aber wenn alle öffentlichen Haushalte zum Sparen gezwungen seien, könne man auch von den Rundfunkanstalten Sparbemühungen erwarten. „Die Regierung der großen Koalition in Berlin greift den Bürgerinnen und Bürgern schon genug in die Taschen“, kritisierte der medienpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, „da können und dürfen die Rundfunkgebühren nicht auch noch überproportional steigen.“ Hans Ilg Pressesprecher

Parlamentarische Initiative hat Modellversuch in Baden-Württemberg zum Ziel – Der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Peter Wetzel, fordert die Landesregierung auf, die Möglichkeit einer Einführung des elektronisch über-wachten Hausarrests zu prüfen. Wetzel: „Es ist zu bedauern, dass die in Baden-Württemberg vorgesehenen Modellversuche aufgrund des geltenden Bundesrechts nicht zustande gekommen sind.“

In einer parlamentarischen Initiative will der Abgeordnete von der Landesregierung wissen, welche europäischen Länder Erfahrungen mit dem elektronisch überwachten Haus-arrest gesammelt und welches Ergebnis die Modellversuche gebracht haben. So soll die Landesregierung weiter berichten, welche technischen Überwachungssysteme zur Verfü-gung stehen und welche Vor- und Nachteile die jeweiligen Systeme haben. Auch will Wetzel Auskunft darüber erhalten, ob andere Bundesländer den elektronisch überwachten Hausarrest bei Straftätern erprobt haben und ob diese Versuche erfolgreich beendet wer-den konnten. So habe Hessen einen Versuch im Rahmen der Bewährungshilfe und als Alternative zur Untersuchungshaft durchgeführt. Der Abgeordnete des Wahlkreises Bodensee hält es für überlegenswert, die Einführung des elektronisch überwachten Hausarrests für folgende Bereiche zu prüfen: – Ersatzfreiheitsstrafe, – kurze Freiheitsstrafe, – Strafrestaussetzung. Die beiden letzten Punkte waren Teil einer Bundesratsinitiative, die aber auf Druck der Grünen nicht verfolgt wurde. Auch die Erfahrungen aus Hessen sollen nach den Worten von Hans-Peter Wetzel geprüft und gegebenenfalls umgesetzt werden. Wetzel weiter: „Der elektronisch überwachte Hausarrest bietet meiner Meinung nach die Möglichkeit, die Justizvollzugsanstalten des Landes teilweise zu entlasten. Auch sollte ein weiterer Aspekt nicht außer Acht gelassen werden – so glaube ich, dass der elektronisch überwachte Hausarrest menschlicher sein kann als der doch mitunter harte Alltag im Ge-fängnis. Hans Ilg Pressesprecher

„Warnungen des GEW-Vorsitzenden sind grober Unfug – Kein Nationalismus“ – Grober Unfug sind nach Auffassung der FDP-Landtagsabgeordneten Hagen Kluck (Reutlingen) und Dr. Hans-Peter Wetzel (Friedrichshafen) die Warnungen des GEW-Landesvorsitzenden Rainer Dahlem vor dem Deutschlandlied. Anstatt sich über den unbefangenen Umgang der fußballbegeisterten jungen Menschen mit unseren nationalen Symbolen zu freuen, ergehe sich der Vorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft in düsteren Befürchtungen, so die liberalen Mitglieder des Innenausschusses.

Das Lied der Deutschen habe genau wie die schwarz-rot-goldenen Farben eine freiheitlich-demokratische Tradition. Es sei im Vorfeld der Revolution von 1848/49 entstanden und 1922 zur Nationalhymne der Weimarer Republik erklärt worden. Wegen der Forderung nach Recht und Freiheit sei die dritte Strophe während der Nazi-Diktatur verpönt gewesen. Auch von der Forderung des Tübinger Literaturwissenschaftlers Walter Jens nach einem neuen Text für die Hymne halten Kluck und Wetzel nichts. Andere Nationalhymnen seien viel martialischer, sagen Kluck und Dr. Wetzel. Kein Mensch komme jedoch auf die Idee, die Marseillaise umzudichten, nur weil in dieser von Waffen, Blut und Söldnerscharen die Rede ist. „Wir freuen uns, wenn viele Menschen sich beim Singen der Nationalhymne zu Einigkeit und Recht und Freiheit bekennen“, sagen die liberalen Abgeordneten. Mit Nationalismus habe das nichts zu tun. Hans Ilg, Pressesprecher