Chance zur Wiedereingliederung für junge Strafgefangene in Staat und Gesellschaft – Der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Peter Wetzel sagte in einer Landtagsdebatte über den Haushalt des Justizministeriums unter anderem: Die Justiz in Baden-Württemberg leistet gute Arbeit. Dafür danke ich allen Personen und Akteuren die bei der Justiz beschäftigt sind, also:- im Justizministerium- bei den Gerichten- bei den Staatsanwaltschaften- in den JVAs- und auch den GerichtsvollziehernDenn ohne eine gute Justiz könnten wir alle einpacken.Unsere Justiz in Baden-Württemberg ist auch sehr effizient, denn wir haben diekürzesten Verfahrensdauernbei den Prozessen und zwar bei sämtlichen Gerichtsbarkeiten. Bei den Staatsanwaltschaften sind wir mit an der ersten Stelle beim Verfahrensablauf, gerechnet vom Eingang bis zur Klagerhebung.

– und unser Strafvollzug ist nicht nur am ersten, im Hinblick auf die angestrebte Resozialisierung ist unser Stafvollzug auch bestens modernisiert.Mit dem Justizhaushalt sind die Grundlagen dafür gelegt, dass wir diese Situation in den kommenden Jahren

FDP/DVP-Landtagsfraktion ist weiterhin gegen religiöse Voraustrauung – Die Liberalen wollen funktionierende Standesämter, auf deren Feststellungen man sich verlassen kann. Das betonte Hagen Kluck als innenpolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion in der Landtagsdebatte über das Personenstandsrecht. „Das Standesamt war, ist und bleibt eine der wichtigsten Behörden“, sagte der Reutlinger Abgeordnete, „es stellt sicher, dass mit der Identität des Einzelnen kein Schindluder getrieben werden kann.“ Nur eine beim Standesamt geschlossene Ehe sei eine Ehe: „Deshalb halten wir auch am Verbot der religiösen Voraustrauung fest. Weil es in unserer Wissensgesellschaft auch viele Unwissende gibt, darf denen nie und nimmer vorgegaukelt werden, sie seien rechtmäßig verheiratet, wenn sie sich das Ja-Wort allein vor dem Traualtar ihrer Religionsgemeinschaft gegeben haben.“

Standesbeamte hätten heute sehr vielfältige und oft auch komplizierte Angelegenheiten zu regeln. Dazu gehörten immer häufiger personenstandsrechtliche Fragen, die durch die zunehmenden Verflechtungen von Bürgerinnen und Bürgern mit oder ohne mehrfachen Migra-tionshintergrund entstehen. Der mittlere Dienst oder eine vergleichbare Ausbildung sei deshalb eine notwendige Voraussetzung für diese Arbeit. Für die Bestellung zum Standesbeamten sei auch der erfolgreiche Besuch eines Einführungslehrgangs und eine mehrmonatige Sachbearbeiter-Tätigeit in einem Standesamt Voraussetzung. „Wir begrüßen genau wie die kommunalen Landesverbände und die Fachorganisationen die Stärkung der Verwaltungs-kraft durch größere Standesamtsbezirke“, sagte Hagen Kluck. Mehr als einen solchen Bezirk gebe es künftig in einer Gemeinde nur dann, wenn er für mehr als 5000 Einwohner zuständig sei. Die Zusammenlegung von Standesamtsbezirken innerhalb einer Gemeinde und die Bildung gemeinsamer Bezirke mehrerer Gemeinden sei im Hinblick auf das elektronische Personenstandsregister zu forcieren. Kluck appellierte an die Städte und Gemeinden, die Möglichkeiten der freiwilligen interkommunalen Kooperation zu nutzen.

FDP/DVP-Fraktion sieht sich weiterhin als Hüterin der Bürger- und Freiheitsrechte – Als ein sorgfältig austariertes, maßvolles und praktikables Werk bezeichnete der in-nenpolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Hagen Kluck, das neue Po-lizeigesetz. Es erlaube der Polizei, vernünftig Ihrer Arbeit nachgehen zu können und die innere Sicherheit zu schützen. „Unbescholtene Bürgerinnen und Bürger brauchen vor diesem Gesetz keine Angst zu haben, Ganoven schon“, erklärte der Reutlinger Abgeordnete. Und das sei ja auch der Sinn der Sache. Es sei immer schwierig, die Balance zwischen dem Schutz der Bürgerrechte und den Bedürfnissen der Polizei zu wahren. Dies sei hier aber gelungen.

Für Kluck ist es unverständlich, wie man in den vorgesehenen Änderungen des Polizeigesetzes nur Verschärfungen sehen könne. „Künftig werden Daten von nur wenig mehr Personen gespeichert als bisher, dafür aber bei sehr vielen Personen für einen kürzeren Zeitraum“, erklärte der Abgeordnete. Bei der Video-Überwachung gehe es darum, bei größeren Menschenansammlungen Sicherheit und Schutz zu gewährleisten. Stationäre Kameras werde es weiterhin nur an Orten mit höherer Kriminalitätsbelastung geben. Was ein solcher Brennpunkt ist, werde genauer als bisher definiert. Bei der Wohnraumüberwachung sei mit der Zuständigkeit der Landgerichts-Kammern eine höhere Hürde als bisher eingezogen worden. Der Kernbereich der privaten Lebensgestaltung bleibe ausgenommen. „Wir Liberalen haben dafür gesorgt, dass auch in Zukunft keine Gesprächsinhalte zu präventiven Zwecken abgehört werden“, betonte Hagen Kluck. Die GPS-Ortung sei gemäß den Anregungen des Datenschutzbeauftragten geregelt und ausschließlich zur Abwehr einer erheblichen Gefahr oder zur vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten möglich. Was für den Einsatz automatischer Kennzeichenlesesystem vorgesehen sei, entspreche den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. „Eine Online-Durchsuchung wird es nicht geben“, erinnerte Kluck, „weil wir darin einen unverhält-nismäßigen Eingriff in das Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung sehen.“ Der Schutz von Berufsgeheimnisträgern und deren Berufshelfern sei gewährleistet. Es gebe ein absolutes Erhebungs- und Verwertungsverbot bei Seelsorgern, Strafverteidigern und Abgeordneten. Eingriffe in die Vertrauensverhältnisse der Heil-, Beratungs- und Medienberufe seien nur zur Abwehr einer unmittelbaren bevorstehenden Gefahr für Leben, Gesundheit und Freiheit möglich. Geregelt werde mit dem Gesetz auch der Wohnungsverweis in Fällen häuslicher Gewalt. „Wir konnten verhindern, dass diese Gesetz über sinnvolle Maßnahmen hinausschießt“, stellte der innenpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion fest, „die Liberalen haben sich abermals als Wächter der Grundrechte erwiesen.“ Die Kritik der Opposition sei scheinheilig. In rot-grünen Regierungszeiten seien jede Menge Bürgerrechte unter dem Vorwand der Terrorismus-Bekämpfung eingeschränkt worden. Zahlreiche rot-grüne und schwarz-rote Gesetze zur Inneren Sicherheit seien vom Bundesverfassungsgericht kassiert worden. Aus Baden-Württemberg sei keines dabei gewesen. „Wir wollen einen wehrhaften Staat, der die demokratische Ordnung und die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürgern gegen innere und äußere Gefahren konsequent verteidigt“, sagte Kluck, „das neue Polizeigesetz hilft, Kriminalität wirkungsvoll zu verhindern und Kriminelle mit Nachdruck zu verfolgen. Dieses Gesetz legt unbe-scholtenen Bürgerinnen und Bürgern keine Fußfesseln an. Wir verteidigen die Freiheit nicht dadurch, dass wir sie abschaffen.“

FDP/DVP-Fraktion fordert neues Zählverfahren für die kommunale Sitzzuteilung – Die FDP/DVP-Fraktion ist sich mit den Grünen darin einig, auch bei Kommunal- und Regionalwahlen die Sitzverteilung nach Sainte Lague / Schepers vorzunehmen. „Dieses Zählverfahren kommt der Forderung der Landesverfassung nach gleicher Gewichtung der Stimmen näher als der alte d’Hondt, der ja Große begünstigt und Kleine benachteiligt“, erklärte der Abgeordnete Hagen Kluck dazu im Landtag. Beim Landtagswahlrecht sei es gelungen, auch den Koalitionspartner davon zu überzeu-gen. Für die Kommunen sei die CDU leider noch nicht zu einer Änderung bereit. „Aber wir lassen nicht locker“, sagte der innenpolitische Sprecher der Liberalen, „die CDU mag sich noch eine Weile zieren. Aber steter Tropfen höhlt auch den schwar-zen Stein.“

Die von den Grünen vorgeschlagene Absenkung des Wahlalters bei Kommunal- und Regionalwahlen auf 16 Jahre lehnte Kluck nicht grundsätzlich ab. „In Sachsen hat die FDP selber einen Vorstoß dazu unternommen, in Niedersachsen gibt es das bereits seit 1996“, sagte der Reutlinger Abgeordnete. Dass Kinder und Jugendliche al-tersgerecht in politische Entscheidungsprozesse einzubinden seien, stehe auch in den Handlungsempfehlungen der Enquetekommission. Dort werde auch gefordert, besonders gelungene Maßnahmen beispielhaft zusammenzustellen und zu publizieren. „Deshalb sollten wir Erfahrungen aus anderen Ländern auswerten und sorgfältig prüfen, ob der gewünschte Effekt auch eingetreten ist“, sagte Kluck, „in Niedersach-sen beklagt selbst die grüne Landtagsfraktion die geringe Wahlbeteiligung in dieser Altersgruppe.“ Bevor man das Wahlalter absenke, müsse man erst einmal darüber nachdenken, wie man die Wahlen für die bereits wahlberechtigten jungen Menschen attraktiver mache. Hier gebe es noch viel zu tun, um das Bewusstsein für die damit verbundene Verantwortung zu wecken. „Wir halten es für besser, den Jugendlichen ihrem Alter entsprechende Mitwirkungsmöglichkeiten in der Kommune zu bieten“, betonte der innenpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, „in vielen Städten und Gemeinden gibt es dazu Jugendgemeinderäte, mit denen wir beispielsweise in meiner Heimatstadt Reutlingen sehr gute Erfahrungen machen. Das Alter zur Erlangung des Bürgerrechts jetzt ‚ratz-fatz’ auf 16 Jahre herabzusetzen, ist der falsche Weg.“ Die von den Grünen geforderte paritätische Berücksichtigung von Frauen und Män-nern bei der Kandidatur bezeichnete Hagen Kluck als wünschenswert. Gesetzlich verordnen lasse sich das jedoch nicht. „Oder wollen die Grünen etwa die Kandidatur von Frauenlisten verhindern, wie sie es in meinem Wahlkreis in Walddorfhäslach gibt?“, fragte Kluck. Für Liberale bleibe es dabei: Kandidatinnen und Kandidaten werden nach Qualifikation und nicht nach Geschlecht beurteilt: „Motivierte und qualifizierte Frauen haben gleiche Nominierungs-Chancen wie Männer. Zumindest bei der FDP.“

FDP will weiterhin Zusammenführung von privatem und öffentlichem Datenschutz – Die Liberalen wollen die Datenschutzkontrolle für den öffentlichen und nicht-öffentlichen Bereich zusammenführen. „Ein weiteres Nebeneinander von Zuständigkeiten kann zur Verschwendung von Ressourcen, zu unterschiedlichen Auslegungen führen“, erklärte der innenpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion Hagen Kluck im Landtag. Einen Entschließungsantrag der SPD zu diesem Thema lehnte die FDP allerdings bei. „Bei dieser Zusammenführung ist Hektik ein falscher Ratgeber“, begründete Kluck, „wir müssen die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes abwarten. Bekanntlich entsprechen auch die jetzt in anderen Ländern bereits vereinigten Daten-schutzstellen nicht den Vorgaben der europäischen Richtlinie. Wenn die Änderung kommt, muss sie auch hieb- und stichfest sein.“

Die FDP/DVP-Fraktion stimmte der Verlängerung des Berichtszeitraumes für den Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz auf zwei Jahre zu. „Dabei geht es nicht darum, den Datenschutz irgendwie aus dem Blickfeld zu neh-men, sondern um eine Entlastung“, betonte Kluck, „damit verschaffen wir dem Da-tenschutzbeauftragten mehr Freiraum und leisten einen Beitrag zum Bürokratieabbau. Mit dieser Gesetzesänderung wollen wir den Datenschutz stärken und keineswegs schwächen!“Auch künftig könne man jederzeit Zwischenberichte oder Auskünfte zu besonders gravierenden Fällen anfordern. Wenn der Landesbeauftragte zwischendurch etwas zu berichten habe, könne er sich ebenfalls jederzeit an das Parlament wenden. Die ständig steigende Zahl der Verstöße mache das Dilemma vor allem im privaten Datenschutz deutlich: Die Flut der Daten sei kaum kontrollierbar, das Interesse der Wirtschaft an Persönlichkeitsprofilen vorhandener oder potentieller Kunden nehme zu. Dagegen helfe nur die von der FDP seit langem geforderte unabhängige Datenschutzstelle als schlagkräftige Einheit.Hagen Kluck appellierte auch an die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bür-ger, nicht so sorglos mit ihren Daten umzugehen. „Man darf nicht bei allen möglichen Gelegenheiten alles mögliche über sich selber preisgeben“, sagte der Reutlinger Abgeordnete. Scharf kritisierte er die Bundesregierung. Die ermögliche US-Strafverfolgern, -Grenzbehörden und-Geheimdiensten einen direkten Online-Abgleich von Fingerabdrücken und DNA-Körperproben mit deutschen Datenbanken. Außerdem sollen deutsche Behörden den USA ungefragt Leute melden, von denen sie annehmen, dass sie was mit Terror-Verdächtigen am Hut haben könnten. „Wir wollen ein in sich stimmiges Datenschutzkonzept, das mit der Technik Schritt hält und gleichzeitig klare Grenzen für den Gebrauch personenbezogener Daten vorgibt. Verbote alleine helfen nicht“, sagte Kluck, „die Unmengen von Daten, die über jeden von uns kursieren, müssen in geordnete Bahnen gelenkt werden. Das Risiko wird durch eine Kombination von Schutzmechanismen berechenbar. Die vielen be-reichsspezifischen Regelungen sind aufs absolut Notwendige zu beschränken werden. Neue Regeln müssten aber auch den Zugang zu Daten gewährleisten, wenn es sinnvoll sei.

FDP/DVP-Landtagsfraktion hält an Doppelkandidaturen bei der Kreistagswahl fest – Die vom Landtag beschlossene Änderung des Kommunalwahlgesetzes ist nach Auffassung der FDP/DVP-Landtagsfraktion ein Beitrag zur Verwaltungsvereinfachung und zu einer höheren Wahlbeteiligung. „Es ist auch richtig, dass man einen Wahlschein beantragen kann, ohne Gründe erfinden zu müssen, die einen an der Wahl am Wahltag selber hindern“, erklärte der FDP-Abgeordnete Hagen Kluck in der Par-lamentsdebatte, „wer Briefwahl machen will, soll das auch tun können ohne lügen zu müssen.“

Der innenpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion kann sich weitere Änderungen im Kommunalwahlrecht vorstellen: „Beispielsweise die Direktwahl der Landräte oder den Wegfall der Altersgrenze für Bürgermeister.“ Jetzt stimme man aber erst einmal diesen Änderungen zu. Es müsse rechtzeitig in Kraft treten, damit sich Kreise und Kommunen darauf einstellen könnten. „Die Änderungen machen die Ermittlung der Kommunalwahl-Ergebnisse ein wenig einfacher“, so Kluck, „sie können durch die vorgeschlagenen Erleichterungen bei der Briefwahl auch dazu beitragen, die Wahl-beteiligung zu erhöhen. Daran sollten wir alle großes Interesse haben.“ Die Liberalen stehen dazu, dass verschiedenen Anregungen der kommunalen Landesverbände nicht gefolgt wird. Die FDP hält an den Doppelkandidaturen bei der Kreistagswahl fest. „Wir haben damit gute Erfahrungen gemacht“, sagte Hagen Kluck, „dass im nächsten Jahr vielleicht auch die Linkspartei diese Möglichkeit nutzen wird, ist für uns kein Grund für eine Rolle rückwärts. Man kann das Wahlrecht nicht beliebig nach Opportunitätsgesichtspunkten ändern. Die Doppelkandidatur beim Kreistag wurde vom Landtagswahlrecht abgeleitet, ist also nichts Besonderes bei uns im Land. Vor der Einführung der Doppelkandidatur waren die großen Parteien und Wählervereinigungen im Vorteil. Jetzt ist das ein wenig ausgeglichen.“ Kluck erklärte sich bereit, seinen Standpunkt nochmals zu überdenken, wenn mehr Erfahrungen vorliegen. Oder wenn man sich gemeinsam auf ein vernünftigeres Auszählverfahren einige. „Nicht reden kann man mit uns über grundlegende Änderungen bei der Bürgermeister-Wahl“, sagte der Reutlinger Abgeordnete, „nach wie vor müs-sen neue Kandidaturen bei der zweiten Neuwahl möglich sein. Der freie Zugang zum Amt der Bürgermeisterin und des Bürgermeisters muss erhalten bleiben.“ Gar nichts hält Kluck vom Vorschlag der Jungen Union, beim ersten Urnengang auf die absolute Mehrheit der Stimmen zu verzichten: „Das rüttelt ja fast wie ein Mehrheitswahlrecht an den Grundfesten unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung.“

Liberale Fraktion unterstützt vorliegenden Entwurf des neuen Versammlungsrechts – „Die FDP/DVP-Landtagsfraktion unterstützt den vorliegenden Entwurf eines neuen Versammlungsrechts, das das Bürgerrecht der Versammlungsfreiheit vor dem Missbrauch durch Extremisten schützen wird.“ Dies sagte der innenpolitische Sprecher Hagen Kluck anlässlich der zu Ende gehenden Anhörungsfrist des Gesetzes. „Wir erwarten, dass der Innenminister alle vorgebrachten

Nach den Worten des innenpolitischen Sprechers haben die Länder im Zuge der Föderalismusreform die Kompetenz für dieses Gesetz erhalten. Vorbild war das bislang geltende Bundesgesetz. Entgegen manchen kritischen Stimmen habe es keine gravierenden Einschränkungen der Versammlungsfreiheit gegeben. „Diesem grundlegenden demokratischen Bürgerrecht messen wir eine hohe Bedeutung zu“, sagte Kluck.Weiter erklärte Kluck: „Modifizierungen gegenüber der geltenden Rechtslage wurden ausschließlich um der Praktikabilität willen vorgenommen:- das bislang bestehende Uniformierungsverbot wird um ein Militanzverbot ergänzt. Zukünftig wäre damit nicht nur ein Auftreten in Uniform und ähnlichen Kleidungsstücken, sondern auch paramilitärisches Auftreten wie Marschtritt oder Trommelschlagen verboten, sofern dadurch der Eindruck von Ge-waltbereitschaft vermittelt werden könnte.- Die Frist zur Anzeige wurde von 48 auf 72 Stunden verlängert. So sei jetzt mehr Zeit gegeben für einvernehmliche Lösungen in Problemfällen, die die Behörde zuvor über Auflagen regelte, um kritische Situationen zu vermeiden. Die Anzeige einer Versammlung werde bürgerfreundlich und unbürokratisch möglich. Das erleichtere es allen Beteiligten, die notwendigen Vorkehrungen für einen störungsfreien Ablauf zu treffen.- An zwei Tagen (Tag des Gedenkens für die Opfer der nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft am 27. Januar und am Jahrestag der Reichspogromnacht am 9. November) kann künftig eine Versammlung unter erleichterten Voraussetzungen beschränkt oder verboten werden. Das gelte auch für Versammlungen an Gedenkstätten von historisch herausragender, überregionaler Bedeutung, die an die Opfer der nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft erinnern. Diese Orte würden zuvor von der Landesregierung festgelegt.- Die Position des Versammlungsleiters werde gestärkt, er wird Ansprechpartner für Behörden mit Rechten und Pflichten.- Die Anfertigung von Bild- und Tonaufzeichnungen bei Versammlungen in ge-schlossenen Räumen sei auf Gruppen beschränkt, die sich an die Auflösungsgründe anlehnen. Aufnahmen dürfen nach dem Gesetzeswortlaut nur offen, das heißt für den Betroffenen erkennbar gemacht werden. Auch hier gelten selbstverständlich die allgemeinen Datenschutzvorschriften.“

Wetzel: Gesetzgebungskompetenz des Bundes auf Länder übertragen – In einer Aktuellen Debatte des Landtags über das Thema “Keine Erbschaftssteuerreform gegen die Familienbetriebe!” sagte der FDP-Landtagsabgeordnete Dr. Hans-Peter Wetzel(es gilt das gesprochene Wort):„Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 30.11.2006 entschieden, dass unser Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz verfassungswidrig ist.

Wer nun erwartet hat, dass die Bundesregierung rasch ein gültiges und verfassungskonformes Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz schaffen wird, wird stark enttäuscht. Und das obwohl bis spätestens zum Jahresende am 31.12.2008 das neue Gesetz erlassen sein muss. Denn andernfalls läuft das jetzige Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz aus und dann wären wir also frei von Erbschafts- und Schenkungssteuer!Das wäre natürlich das Allerbeste für Deutschland.Der Gesetzesentwurf trägt das Datum 15.02.2008. Seitdem aber ist in der Bundesregierung auch in Sachen Erbschafts- und Schenkungssteuerreform Stillstand.Aber nach den Landtagswahlen in Bayern kann jetzt auch die CSU unbelastet die anstehenden Probleme lösen und bewei-sen, dass sie nach der Wahl das macht, was sie vor der Wahl versprochen hat, nämlich den vermurksten Gesetzesentwurf ablehnen.Die große Koalition kann insgesamt unter Beweis stellen, dass sie doch noch in der Lage ist, ein Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz zu erlassen, das den Anforderungen des Mittelstandes und der Familienunternehmen gerecht wird und insbesondere auch verfassungsgemäß ist.Aber dass es bald soweit kommt, daran zweifeln nicht nur die führenden Wirtschaftsverbände in Deutschland, sondern auch einige Verfassungsrechtler. Diese sind sich einig darüber, dass auch das Gesetz in der jetzigen Form die Prüfung unseres Bundesverfassungsgerichtes nicht bestehen würde. Sie vertreten u.a. die Auffassung, dass dem Bund Gesetzgebungskompetenz fehlt, weil das Steueraufkommen den Ländern zufließt. Demzufolge müssen auch die Länder selbst über das Gesetz bestimmen.Der CSU-Abgeordnete Peter Ramsauer nennt den jetzigen Gesetzesentwurf einen “Rohling”. Der Präsident des deutschen Industrie- und Handelskammertages, Ludwig Georg Braun, befürchtet, dass es zu massivem Arbeitsplatzabbau kommen wird, wenn die Reform wie geplant umgesetzt wird.Der jetzige Gesetzesentwurf verstößt außerdem nach Meinung namhafter Verfassungsrechtsexperten gegen: – den Gleichheitsgrundsatz, – den Schutz der Familie, – die Erbrechtsgarantie und auch- das Übermaß- und Willkürverbot.Besonders problematisch ist jedoch, dass der derzeitige Gesetzentwurf unsere baden-württembergischen Familienunternehmen besonders massiv benachteiligen würde und wir mit erheblichen Arbeitsplatzverlusten rechnen müssten.Statt Familienunternehmen bei der Betriebsfortführung steuerlich zu entlasten, drohen jetzt zusätzliche Kosten und Ausgaben.Die jetzigen Reformpläne führen zu einer weiteren Benachteiligung des Mittelstandes und gefährden also bei schlechter Konjunkturlage zusätzliche Arbeitsplätze.Der Gesetzesentwurf sieht vor, das Betriebsvermögen für die Steuerbemessung zukünftig mit dem Verkehrswert anzusetzen. Die geplante Vorschrift zur Ermittlung der Verkehrswerte ist unausgegoren und in höchstem Maße kompliziert, ein bürokra-tisches Monstrum. Es handelt sich um ein Arbeitsbeschaffungsprogramm für Sachverständige, Steuerberater, Wirt-schaftsprüfer und Rechtsanwälte.Es ist außerdem ein Zuzugsprogramm für Österreich und andere Länder, die ersatzlos auf die Erbschaftsteuer verzichtet haben u.a. Schweden, Kanada , Australien, Neuseeland.Nach Berechnung der Experten würde der jetzige Entwurf zu einer Erhöhung der Bemessungsgrundlage um 300 – 400 % führen.Der dann so der ermittelte Wert soll zu 85 % steuerfrei bleiben.Dieses Steuerfreiheit wird aber nur dann gewährt, wenn der Betrieb:- 15 Jahre lang fortgeführt wirdund- die Lohnsumme in den 10 Jahren nach der Übertra-gung jeweils mindestens 70 % der durchschnittlichen Lohnsumme der letzten fünf Jahre beträgt.Wird der Betrieb nicht 15 Jahre fortgeführt, soll die Steuerbefreiung entfallen und rückwirkend die Nachbesteuerung in vollem Umfange erfolgen.Das ist die sogenannte Fallbeillösung!Diese Nachbesteuerungsregelungen sind realitätsfremd und stellen eine Einschränkung der unternehmerischen Gestaltungsmöglichkeiten dar, die dem Reformziel glatt widersprechen!Denn sie nehmen den Familienunternehmen genau die wichti-gen Vorteile, der sie im Gegensatz zu anonymen Konzernen auszeichnet: ihre wirtschaftliche Flexibilität und ihre Gestaltungsfreiheit.Die Lohnsummenregelung führt ferner zu erheblichem bürokratischen Aufwand und zu einer Fehlsteuerung bei der Beschäftigung von Mitarbeitern. Unternehmen werden geradezu aufge-fordert, im Vorfeld einer Unternehmensübergabe ihren Per-sonalbestand zu reduzieren, zumindest aber nicht zu erhöhen.Durch die Neubewertung des Betriebsvermögens werden natürlich auch die stillen Reserven in die Bewertung einbezogen. Wenn es innerhalb der geplanten Behaltefrist zu einer freiwilligen oder erzwungenen Veräußerung kommt, kann dies nicht nur zu einer erheblichen Erbschaftssteuerbelastung führen, sondern, vielmehr auch zur Auflösung stiller Reserven. Dadurch kann zusätzlich Einkommenssteuer fällig werden.Baden-Württemberg ist geprägt durch starke Familienunternehmen und Familiengesellschaften sowie durch einen starken Mittelstand.95 % der Betriebe in Deutschland sind mittelständische Betriebe. 57 % der Beschäftigten sind im Mittelstand tätig.Die Erbschaftssteuer ist hingegen eine reine Mittelstandssteuer. Kein DAX-Konzern hat je einen Cent Erbschaftssteuer bezahlen müssen.Wenn ein Aktionär stirbt, wird die Erbschaftssteuer vom Erben kassiert. Die Steuer wird dort festgesetzt. Gegebenenfalls muss der Erbe Aktien am Aktienmarkt verkaufen.Dies ist anders beim Mittelstand: Das Vermögen ist in der Firma investiert. 90 % der Gewinne werden reinvestiert, um das Unternehmen für die Zukunft zu sichern.Wenn in einem solchen Fall Erbschafts- oder Schenkungssteuer bezahlt werden muss, wird das Geld im Regelfalle aus dem Unternehmen heraus, aus dem laufenden Gewinn, entnommen. Daraus ergeben sich nicht nur negative Folgen für die Liquidität.Ein weiteres Problem tut sich auf:Das Geld für die Erbschaftsteuer fehlt für Forschung u. Entwicklung neuer Produkte. Gerade davon sind wir abhängig, wenn wir den Wettbewerb in der globalen Welt in der Zukunft bestehen wollen.Durch die Stundungsregelung wird auch das Rating eines Betriebs verschlechtert, es erhöhen sich die Kreditzinsen, d. h. der Betrieb wird auch hier im Vergleich zu den DAX-Unternehmen benachteiligt.Wenn der jetzige Gesetzentwurf Realität wird, muss man sich wirklich fragen, ob es die große Koalition mit dem Erhalt und der Schaffung von Arbeitsplätzen tatsächlich ernst meint.Die Bundesregierung sollte mit dem begonnenen Murks aufhören.Sie sollte entweder:- den jetzigen Gesetzentwurf einstampfen und den 31.12.2008 ohne ein neues Erbschafts- u. Schen-kungssteuergesetz vorbeigehen lassenoder- die Gesetzgebungskompetenz an die Länder abge-ben.Angesichts der Schwierigkeiten in der großen Koalition sich auf eine Neufassung des Erbschaftssteuerrechts zu einigen, sollte der Bund auf seine Gesetzgebungskompetenz verzichten. Es wäre dann in das Ermessen der Länder gestellt, ob sie überhaupt und wenn ja, in welcher Höhe Erbschaftssteuer erheben wollen. Außerdem dürfte das Aufkommen aus der Erbschaftssteuer nicht in den Länderfinanzausgleich einbezogen werden.Wir in Baden-Württemberg könnten dann selbst entscheiden, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe wir eine Erbschaftssteuer erheben wollen.Ich fordere also, den Reformvorschlag im Bundesrat abzulehnen. Ferner fordere ich unseren Ministerpräsidenten auf, sich in der Föderalismusreform II dafür einzusetzen, dass die Gesetzgebungskompetenz für die Erbschaft- und Schenkungssteuer auf die Länder übertragen wird. Das Gesetz könnte dann verfassungskonform erlassen werden. Außerdem wäre damit auch die Kompetenz der Bundes-länder erheblich gestärkt.Und der größte Vorteil:Baden-Württemberg könnte ein Erbschaft-und Schenkungssteuergesetz abschaffen oder wenigsten ein Gesetz erlassen, das die Sorgen und Nöte unserer Familienbetriebe ernst nimmt und ausreichend berücksichtigt.“

FDP/DVP-Landtagsreform sieht die von ihr gesetzten Ziele erreicht – Die Verwaltungsstrukturreform ist nach Auffassung der FDP/DVP-Fraktion ein Erfolg. „Durch das jetzt im Landtag verabschiedete Weiterentwicklungsgesetz wird dieser Erfolg gefestigt“, stellte der innenpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Hagen Kluck, in der Parlamentsdebatte fest. Die Verwaltung in Baden-Württemberg werde dienstleistungsorientierter und damit bürgernäher. Und sie arbeite deutlich effizienter. „Sogar die Opposition findet nur noch kleine Haare in der Suppe“, meinte der Reutlinger Abgeordnete.

Dass man bei der Festlegung der Standorte für Schulbehörden, Flurneuordnungs-Dienststellen und Grundbuchämter nicht alle wünsche erfüllen könne, liege auf der Hand. Es sei richtig, die verschiedenen Dienststellen in einem sorgfältig austarierten System auf die einzelnen Regionen zu verteilen. Aufs Grundbuchamt müsse sich ohnehin niemand persönlich bemühen, weil alle Daten künftig in den Rathäusern elektronisch abgerufen werden könnten. Die gemeinsamen Dienststellen der Flurneuordner und Vermesser hätten auch keinen großen Publikumsverkehr. „Und ein Schulamt habe selbst ich als Vater von vier Söhnen in deren gesamter Schulzeit niemals aufsuchen müssen“, betonte Hagen Kluck.„Wir Liberalen wollen bekanntlich weitgehend autonome Schulen“, sagte der FDP-Innenpolitiker, „wir halten nichts von Schulen, die an der kurzen Leine der Kultusbürokratie gehalten werden.“ Die FDP/DVP-Fraktion hätte die Schulräte gerne auch bei den Landratsämtern gelassen. Die dort praktizierte enge Zusammenarbeit mit den Schulträgern und den Jugendämtern müsse fortgesetzt werden. Bei Vermessung und Flurneuordnung werde die FDP darauf achten, dass man sich dem angestrebten Privatisierungsziel von 80 Prozent bei den operativen Vermessungsaufgaben nähert. Wichtig seien und blieben den Liberalen das Einheitsforstamt und die Absage an Holzvermarktungsmonopole. Uneingeschränktes Lob spendete Kluck dem ebenfalls beschlossenen Nachtrag zum Staatshaushalt 2008. Der sichere den Übergang von Beschäftigten aus den Landratsämtern zum Kultusministerium ab. Noch viel wichtiger sei aber die Verwendung von weiteren 100 Millionen Euro aus dem Überschuss des vergangenen Jahres zur Schultentilgung. „Die FDP/DVP stimmt da sehr gerne zu, weil wir damit ein weiteres Zeichen für die solide Finanzpolitik unserer gemeinsamen Regierung mit der CDU setzen“, sagte Kluck.

FDP sieht in den neuen Strukturen auch nach der Evaluation einen großen Wurf – „Trotz aller kritischen Stimmen war und ist diese Reform ein Erfolg“, erklärte der in-nenpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion in der Landtagsdebatte über die Weiterentwicklung der Verwaltungsstrukturreform. „Wir haben den Verwaltungsaufbau bereinigt, die Zahl der Sonderbehörden kräftig reduziert und es vor allem den Bürgerinnen und Bürgern den Umgang mit den Behören einfacher gemacht“, stellte Kluck fest. Die Bereitschaft zum Nachbessern der Reform wertete er als Beleg dafür, „wie offen und modernisierungsbereit unser Land die Sache angeht.“

Dass Baden-Württemberg diesen wichtigen Schritt zu einer einräumigen Verwaltung gewagt habe, werde allgemein anerkannt. Der Urvater der Verwaltungsreform, Prof. Dr. Joachim Jens Hesse, bescheinige dem Land eine ungewöhnliche Modernisierungsbereitschaft. Die FDP/DVP-Fraktion teile seine Meinung: „Nach Baden-Württemberg kommt lange nichts und dann mit Niedersachsen ein weiteres gelb-schwarz regiertes Bundesland.“ Kluck zitierte die Verwaltungswissenschaftler Prof. Dr. Jörg Bogumil und Falk Ebinger von der Ruhr-Universität in Bochum, von denen die Verwaltungsstrukturreform in Baden-Württemberg als „großer Wurf“ bezeichnet worden sei. In die Reform seien über 450 Behörden und Ämter einbezogen worden, von welchen über 350 abgebaut, zusammengelegt oder eingegliedert wurden. Von den Maßnahmen seien 20 000 Beschäftigte betroffen. Gemessen am Ausmaß dieser Reform habe der Übergang des Personals wie auch der Aufgaben überraschend gut funktioniert. Die vorgesehenen Veränderungen bei der Schul-, Vermessungs-, Flurneuordnungs- und Forstverwaltung sieht Kluck teilweise kritisch. „Der Kultusminister hat nun bald seine Schulämter wieder“, sagte er, „wir sind gespannt darauf, ob sie besser funktionieren als in der Obhut der Landräte“. Die enge Zusammenarbeit der Schulverwaltung mit den Jugend-, Sozial- und Gesundheitsämtern müsse weitergehen. Bei Ver-messung und Flurneuordnung werde die FDP darauf achten, dass man sich dem angestrebten Privatisierungsziel von 80 Prozent bei den operativen Vermessungsaufgaben nähere. Wichtig sei und bleibe den Liberalen das Einheitsforstamt. Gerade nach den bayerischen Erfahrungen wollen wir bei uns keine Monopole bei der Holzvermarktung.Dank sagte Kluck allen Bediensteten, „die nach den jetzt anstehenden Änderungen hoffentlich bald wieder in Ruhe schaffen können“. Sie könnten das in dem Bewusstsein tun, bundesweit dafür Anerkennung einzuheimsen.

FDP-Fraktion verlangt von öffentlich-rechtlichen Sendern Qualität statt Quote – Dass die öffentlich-rechtlichen Sender nach wie vor die Radio- und Fernsehlandschaft dominieren, betonte der medienpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Hagen Kluck, in der Landtagsdebatte über die Erhöhung der Rundfunkgebühren. Die Liberalen seien froh, dass die unabhängige Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) die beantragte Erhöhung um einen Euro auf 95 Cent reduzierte. Kluck forderte weitere Rationalisierungs- und Sparbemühen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und mahnte die Sender gleichzeitig zu mehr Qualität. Bei jeder Erhöhung frage sich der Gebührenzahler, ob das Preis-Leistungs-Verhältnis noch stimme.

Im Hinblick auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts stimme die FDP der Ge-bührenerhöhung zu. Der KEF-Bericht mache deutlich, „dass die Rundfunkanstalten keineswegs unter Geldmangel leiden“. Die Kommission sehe „weitere Einsparmöglichkeiten in der Verbesserung der organisatorischen Gestaltung der Leistungsprozesse“. Sie gehe davon aus, „dass in größerem Umfang als angemeldet auch in den kommenden Jahren Rationalisierungs- und Sparmaßnahmen möglich sein werden“. Hagen Kluck bedauerte, dass sich die Ministerpräsidenten beim elften Rundfunkän-derungsstaatsvertrag noch nicht dazu durchringen konnten, in bestimmten Bereichen sinnvolle Gebühren-Ermäßigungen zu empfehlen. So sei erneut die gerade für das Touristik-Land Baden-Württemberg wichtige Entlastung der Hotels abgelehnt worden. Das Beherbergungsgewerbe fordere mit Recht eine Reduzierung der Pauscha-le. Erneut kritisierte der Reutlinger Abgeordnete die Methoden der Gebührenein-zugszentrale. Die werde überflüsssig, wenn man endlich die von der FDP geforderte Medienabgabe einführen würde. „Das würde sehr hohe Verwaltungskosten einsparen und der Schnüffelei endlich ein Ende setzen“, sagte Kluck. Die FDP steht laut Kluck zum Grundversorgungsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. ARD und ZDF sollten aber auf schlechte Kopien von ausgelutschten Formaten wie Kuppel- und Castingshows verzichten. Mit dem Deutschen Kulturrat forderte der medienpolitische Sprecher der FDP-Fraktion „eine ständige interne wie öffentliche Diskussion zur Sicherung von Qualitätsstandards“. Im Zweifelsfall müsse der Grundsatz gelten „Qualität vor Quote“.

Für FDP/DVP-Landtagsfraktion ist Integration gesamtgesellschaftliche Aufgabe – Die FDP/DVP-Fraktion unterstützt den Integrationsbeauftragten Ulrich Goll und die gesamte Regierung bei dem Ziel, unter dem Motto „Integration gemeinsam schaffen“ die Weichen für eine erfolgreiche Integrationspolitik zu stellen und neue Akzente zu setzen. Das betonte ihr innenpolitischer Sprecher Hagen Kluck. Bei der Landtagsdebatte über den neuen Integrationsplan Baden-Württemberg forderte er alle zur Mitarbeit auf, denen die gleichberechtigte Teilhabe von Migrantinnen und Migranten in allen Lebensbereichen nach dem Grundsatz des „Förderns und Forderns“ wichtig sei. Diese Mitarbeit dürfe sich nicht darauf beschränken, reflexartig mehr Staatszuschüsse zu verlangen. „Geld allein hilft wenig“, sagte Kluck, „denn Integration kann man nicht kaufen.“

Hagen Kluck bezeichnete Baden-Württemberg als ein Land der Vielfalt. Alteingesessene hätten es zusammen mit Heimatvertriebenen und Umsiedlern kräftig voran gebracht. „Zusammen mit griechischen, italienischen, kroatischen, serbischen, spanischen, türkischen, und allen anderen Baden-Württembergern sind wir unschlagbar!“, sagte der FDP-Abgeordnete. Es komme jetzt darauf an, diese gesellschaftliche Vielfalt zu nutzen und zu gestalten. Diesem Ziel diene der neue. Dabei geht es nicht nur um das, was der Staat tue. Wichtig seien auch Aktivitäten, Initiativen und Projekte von Kommunen, Verbänden und Organisationen. Erfolgreich integrieren kann sich laut Kluck nur, wer die deutsche Sprache beherrscht. Durch die Intensivierung der Deutsch-Förderung im Vorschulalter werde sich die Bildungssituation junger Zuwanderer deutlich verbessern. Den Eltern müsse man immer wieder die Schlüsselfunktion von Bildung und Ausbildung für einen wirtschaftlichen Erfolg deutlich machen. Dass jeder Dritte keinen Berufsabschluss habe und es bei Zuwanderern eine mehr als doppelt so hohe Erwerbslosenquote gebe, sei für Liberale nicht hinnehmbar. Die FDP unterstützt deshalb die vielfältigen Bemühungen von Wirtschaftsminister Ernst Pfister in diesem Bereich. Die im Integrationsplan zugesagte Prüfung einer Vereinfachung der Anerkennung ausländischer Abschlüsse sei der FDP sehr wichtig. Die Fußball-Europa-Meisterschaft beweise, dass Integration in Baden-Württemberg funktioniere. „Das bunte Bild friedlich nebeneinander wehender Nationalflaggen ist sichtbarer Ausdruck dafür“, sagte Hagen Kluck. Sportvereine würden seit Jahrzehnten hervorragende Integrationsarbeit leisten. Dieser Funke müsse noch mehr auf kulturelle und soziale Verbände überspringen. Der Nachwuchs solle auch gegenüber der Jugendfeuerwehr keine Berührungsängste haben. Bei Eltern noch bestehende Vorbehalte müsse man ausräumen, damit die Wichtigkeit gemeinsamen bürgerschaftlichen Engagements allen klar werde. Kluck ermutigte die ausländischen Mitbürger ausdrücklich zur politischen Partizipation. Seit Ulrich Goll Integrationsbeauftragter ist, geht es nach Meinung der FDP/DVP-Fraktion mit der Integration voran. Für Liberale ist Zuwanderung kein notwendiges Übel, sondern eine Bereicherung. Das gelte vor allem dann, wenn beim Bund der Weg für eine qualitative Zuwanderung mit Quoten und Punktesystemen frei gemacht werde. „Weil Integration keine Einbahnstraße ist, erwarten wir von Zuwanderern die Bereitschaft zum Erlernen und Gebrauchen der deutschen Sprache und die vorbehaltlose Anerkennung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung“, betonte Hagen Kluck

Konnexitätsprinzip in Landesverfassung nach Landtagsdebatte präzisiert – „Als großen Tag für die Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung in Baden-Württemberg“ bezeichnete der stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Michael Theurer, die Präzisierung des in der Landesverfassung (Artikel 71 Absatz 3) enthaltenen Konnexitätsprinzips durch den Landtag. „Mit der Verfassungsänderung ist ein zentrales Anliegen der FDP erfüllt, seit Jahren haben wir uns dafür eingesetzt“, sagte Theurer. Die Neuregelung stelle sicher, dass das Land, wenn es Aufgaben an die Kommunen übertrage, auch die notwendigen Finanzmittel zur Verfügung stellen müsse.

Nach den Worten von Theurer kommt diese Verfassungsveränderung auch den Bürgerinnen und Bürgern zugute, sie seien schließlich Steuerzahler. „Wir haben in unserer Verfassung Normen, die Ausgaben begründen – wir brauchen deshalb in unserer Verfassung auch Normen, die Ausgaben begrenzen.“ Die kommunale Selbstverwal-tung sei für die FDP/DVP-Landtagsfraktion schon immer von entscheidender Bedeutung gewesen. „Das ist wahrscheinlich auch der Grund, dass Baden-Württemberg anders als andere Bundesländer bereits in den ersten Verfassungen das Konnexi-tätsprinzip verankert hat. Seit dem Jahr 1953 ist dieses Konnexitätsprinzip auch in der Verfassung nicht geändert worden.“ Wie Theurer sagte, habe der Gesetzgeber gerade in den vergangenen Jahren auf Bundes- und Landesebene neue Aufgaben und höhere Standards festgelegt, die dann von den Städten, Gemeinden und Landkreisen zu finanzieren sind. Dies habe die kommunale Selbstverwaltung und damit die Demokratie auf der Ebene vor Ort ausgehöhlt. Die FDP habe sich deshalb frühzeitig an die Seite der kommunalen Landesverbände gestellt, die ebenfalls eine Verschärfung des Konnexitätsprinzips gefordert hätten.Künftig solle noch strikter nach dem Prinzip gehandelt werden, dass die Ebene bezahle, die politisch eine Aufgabe gestellt habe, so Theurer. Der Blick in das Nachbarland Österreich zeige, dass eine solche Regelung auch praktisch als Gesetzes – und Bürokratiebremse funktioniere. Denn wenn der Landtag bei einem Gesetz auch die Finanzen sicherstellen müsse, „führt das im einen oder anderen Fall dazu, dass auf eine Regelung ganz verzichtet wird. Dies ist im Sinne des Bürokratieabbaus sinnvoll, sagte Theurer.

FDP/DVP begrüßt 1:1-Übernahme der europäischen Richtlinien zum Prüfungswesen – Ein Bekenntnis zu den drei Säulen des Bankensystems legte Hagen Kluck in der Landtagsdebatte zum Sparkassengesetz ab. „Wir stehen zu den Sparkassen ebenso wie zu den ge-nossenschaftlichen Kreditinstituten und zu den privaten Geschäftsbanken“, sagte der innenpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, „deshalb tun wir alles, um den öffentlichen Auftrag der Sparkassen sicherzustellen, der nach dem Regionalprinzip in der flächendeckenden Versorgung der Bevölkerung, der Wirtschaft im allgemeinen und des Mittelstandes im besonderen und auch der öffentlichen Hand mit Finanzdienstleistungen liegt.“

Das Gesetz zur Änderung des Sparkassengesetzes habe seinen Ausgangspunkt in der Umsetzung der EU-Abschlussprüferrichtlinie. „Als Liberaler bin ich froh, dass diese Richtlinie damit eins zu ein umgesetzt wird“, betonte Kluck, „man hat unsere Mahnungen beherzigt und nicht noch etwas anderes draufgepackt, wozu andere politische Kräfte ja leider immer wieder neigen“. Die europäische Richtlinie verpflichtet zur Einhaltung bestimmter Anforderungen an Bilanzprüfer bei Zulassung, Qualifikation und Unabhängigkeit. Ein neu zu schaffender Prüfungsausschuss für kapitalmarktorientierte Sparkassen werde künftig die Prüfung des Jah-resabschlusses als Aufsichtsorgan überwachen. Weil die abgelösten deutschen Vorschriften im Vorgriff auf europäisches Handeln bereits „richtlinienfest“ waren, würden Ausmaß und Aufwand der Umsetzung vergleichsweise gering bleiben. Der Reutlinger Abgeordnete stellte fest, dass sich die baden-württembergischen Sparkassen nicht von ihren soliden Grundlagen entfernt hätten und deshalb überdurchschnittlich gut dastünden. Die Gesetzesänderung mache die regional verankerten Sparkassen als dezentrale eigenständige Unternehmen, als bewährte Säule des deutschen Bankensystems und als unverzichtbaren Stabilisator des Mittelstandes zukunftssicher.

FDP/DVP-Fraktion sieht sich als Vorreiter der kommunalfreundlichen Regelung – Dass sich die FDP stärker und früher als andere für das Konnexitätsprinzip eingesetzt hat, ist nach Aussage ihres innenpolitischen Sprechers Hagen Kluck unbestritten. „Wir haben von Anfang an die Bedeutung dieses Themas für die kommunale Selbstverwaltung erkannt“, sagte der Reutlinger Abgeordnete. „Dass wir jetzt eine einvernehmliche Regelung gefunden haben, beweist wieder einmal: Es lohnt sich, dicke Bretter zu bohren“. Das Gesetz zur Stärkung des Konnexitätsprinzips sei wichtig, um das Prinzip „Wer bestellt, muss auch zahlen“ zu präzisieren, zu verschärften und zu erweitern.

Wichtig sei das verbesserte Mitwirkungsrecht für Gemeindetag, Städtetag und Landkreistag. Jeder kommunale Landesverband habe jetzt auch einzeln das Recht, in Fällen von grundsätzlicher Bedeutung der Klage einer Kommune beim Staatsge-richtshof beizutreten. Hagen Kluck lobte die Übereinkunft zwischen Landesregierung und kommunalen Landesverbänden vom Herbst 2006. Was der Landtag jetzt verabschiede, sei sozusagen „das Kleingedruckte des großen Vertrages zwischen Land und Kommunen“.Kluck erinnerte daran, dass vor allem die rot-grüne Bundesregierung den Kommunen immer wieder zusätzliche Aufgaben zugewiesen habe ohne gleichzeitig die dafür erforderlichen Mittel bereitzustellen. Er freute sich über den erzielten Kompromiss zwischen allen Fraktionen. „Es hat dann einige Zeit gedauert, bis wir uns gemeinsam mit den kommunalen Landesverbänden durchsetzen konnten“, sagte der FDP-Innenpolitiker, „Ende gut, alles gut“.

Beim Täter-Opfer-Ausgleich dürfte Potenzial noch lange nicht ausgeschöpft sein – „Der Täter-Opfer-Ausgleich eröffnet Handlungsfelder, die das klassische Strafverfahren nicht bieten kann. Opfern von Überfällen ist es oft ein dringendes Bedürfnis zu erfahren, warum sich die Tat gerade gegen sie richtete. Hier kann eine unmittelbare Begegnung mit dem Täter hilfreich sein. Die anonyme Bedrohung bekommt ein Gesicht und eine Stimme.“ Dies sagte der stellvertretende Ministerpräsident und Justizminister Prof. Dr. Ulrich Goll (FDP) auf dem Liberalen Rechtstag im Landtag.

. Der FDP/DVP-Fraktionsvorsitzende Dr. Ulrich Noll forderte, dass die Opfer von Straftaten nicht allein gelassen werden, „weil sonst unser Rechtssystem auf Dauer immer weniger akzeptiert wird“. Es sei erfreulich, dass sich in der Justiz immer mehr die Erkenntnis durchgesetzt habe, die Rechte des Opfers aufzuwerten. Nach den Worten des Justizministers hilft es den Opfern am meisten, wenn sich der Täter mit seiner Tat auseinandersetze, den angerichteten Schaden wieder gutmache und sich persönlich entschuldige. „In einem moderierten Gespräch ist Raum für Kon-fliktaufarbeitung und Wiedergutmachung, manchmal sogar für eine echte Befriedung der Situation“, so Goll. Entgegen der landläufigen Meinung stehe bei Opfern einer Straftat keineswegs immer der Wunsch nach einer harten Bestrafung des Täters im Vordergrund. Dies sei regelmäßig nur bei schweren Straftaten der Fall, die mit gravierenden, oftmals andauernden Beeinträchtigungen für das Opfer verbunden seien. „Meist dominieren andere Wünsche und Bedürfnisse. Der Verletzte will ernst genommen und als Opfer einer Straftat anerkannt werden. Gleichzeitig besteht der Wunsch nach Sicherheit“, so der Minister. Das Geschehen solle sich nicht wiederholen, das Opfer möchte in die Normalität seines bisherigen Lebens zurückkehren können. Einen hohen Stellenwert haben auch das Bedürfnis nach Wiedergutmachung und Ersatz des erlittenen Schadens. „Dem Opfer wird signalisiert, dass ihm kein Unglück widerfahren ist, sondern Unrecht getan wurde. Dies kann dazu beitragen, Ängste und seelische Belastungen abzubauen und dem Opfer das Vertrauen in die persönliche Sicherheit zurückzugeben“, sagte Goll. Schon die Bereitschaft des Täters, sich dem Täter-Opfer-Ausgleich zu stellen, lasse oftmals das schwer erträgliche Empfinden schwinden, permanent einer nicht greifbaren, allgegenwärtigen Gefahr ausgesetzt zu sein.Im Idealfall stelle der Täter-Opfer-Ausgleich eine „win-win-Situation“ dar, so der Minister. Alle Beteiligten könnten von seiner Durchführung profitieren: Den Bedürfnissen des Opfers werde Rechnung getragen, indem es nicht auf seine Zeugenrolle reduziert werde. Der Täter sei gezwungen, über seine Tat und deren Folgen für das Opfer nachzudenken. Gleichzeitig könne er durch sein Bemühen um einen Ausgleich mit dem Verletzten eine Strafmilderung erreichen oder eine Verurteilung ganz abwenden. Gemessen an der Anzahl der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren gegen Erwachsene ist die Zahl der Aufträge für einen Täter-Opfer-Ausgleich noch gering. Im Jahr 2006 standen 1.253 Aufträgen 401.747 staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren gegenüber. „Das Potential des Täter-Opfer-Ausgleichs dürfte noch lange nicht ausgeschöpft sein“, stellte Goll fest. Der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Peter Wetzel, der den Liberalen Rechtstag moderierte, sagte, nach dem Einstieg der „Neustart gemeinnützige GmbH“ sei der Täter-Opfer-Ausgleich in Baden-Württemberg auf einem guten Weg. Der Vertrag zwischen Land und Neustart vom 1. Januar 2007 sehe die landesweite „Durchführung von Bewährungshilfe, Gerichtshilfe und Täter-Opfer-Ausgleich“ vor. Der Landesvorsitzende des Weißen Rings e. V. Baden-Württemberg, Gosbert Müller, sagte: „Die Allgemeinheit erwartet vom Recht setzenden und Recht sprechenden Staat Gerechtigkeit und Genugtuung, und Opfer erwarten eine gerechte Strafe für den Täter und Wiedergutmachung. Was sonst?“ Die Rolle des Verletzten werde auch heute noch weithin auf seine Funktion als Zeuge und Beweismittel verkürzt. Die Wiedergutmachung spiele im Strafprozess eine eher geringe Rolle und werde in den Bereich des Zivilrechts verwiesen. Die Trennung zwischen Straf- und Zivilrecht führe dazu, dass der Konflikt zwischen Täter und Opfer im Strafprozess nicht aufgearbeitet werde. Nachdem im Rahmen des Verbrechensbekämpfungsgesetz im Jahr 1994 im Strafrecht der Täter-Opfer-Ausgleich (§§ 46a StGB, 153a StPO) eingeführt wurde, lasse sich allerdings feststellen, dass der Täter-Opfer-Ausgleich als „freiwillige soziale Konfliktverarbeitung eine echte Alternative zu den herkömmlichen strafrechtlichen Reaktionen darstellt“. Dabei müsse aber der Anschein vermieden werden, dass das ausgleichbereite Opfer nur zum Vorteil des Täters benutzt wird. „Das Genugtuungs-, Versöhnungs- und Wiedergutmachungsinteresse des Opfers darf nicht zu kurz kommen“, so Müller.„Wir stellen hohe Ansprüche an eine Vermittlung, Beschwerden von Opfern wären der Totengräber des Täter-Opfer-Ausgleichs. Im Idealfall ist dieses Verfahren der dritte Weg zwischen Härte und Milde in der Strafprozessordnung“, sagte Gerd De-lattre, Vertreter des „Servicebüro für Täter-Opfer-Ausgleich und Konfliktschlichtung“ in Köln. Es habe sich in der Praxis erwiesen, dass die Bereitschaft eines Täters ein Bußgeld zu bezahlen höher sei, wenn er sich dem Täter-Opfer-Ausgleich unterziehe. Sehr wichtig sei auch der „Respekt vor dem Nein“ des Opfers. Georg Zwinger, Geschäftsführer von Neustart nannte als Empfehlungen für die Beauftragung eines Täter-Opfer-Ausgleichs folgende Delikte: Häusliche Gewalt, Straftaten im sonstigen sozialen Nahraum, Körperverletzung, Beleidigung, Bedrohung, Nötigung, Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung und Erpressung. Auf einen Täter-Opfer-Ausgleich sei nicht hinzuwirken, wenn die zu erwartende Strafe einen TOA ausgeschlossen erscheinen lässt oder die Verweisung des Ermittlungsverfahrens auf den Privatklageweg ohnedies angezeigt ist. Der Auftrag für den Ausbau des Täter-Opfer-Ausgleichs in Baden-Württemberg laute, „die Leistungsmenge von Januar 2008 bis Ende 2016 zu verdoppeln. Im Jahr 2007 habe es 483 Aufträge mit 525 Tat-verdächtigen und 551 Opfern, im Gesamten also mit 1076 Klienten gegeben. Nach Abschluss des derzeit laufenden Lehrgangs könne Neustart im Land 40 qualifizierte Konfliktregler und Konfliktreglerinnen einsetzen. Die Auftragszahlen für den Täter-Opfer-Ausgleich aus den ersten drei Monaten dieses Jahres ließen einen Anstieg im Land um 50 Prozent gegenüber 2007 erwarten.Generalstaatsanwalt Klaus Pflieger sah im Täter-Opfer-Ausgleich „viel Positives“ und lobte die „exzellente Arbeit“ der in diesem Bereich arbeitenden Vereine. Allerdings sei dieses Verfahren „kein allein selig machender Königsweg“. Wichtig sei, im Auge zu behalten, wie der Täter-Opfer-Ausgleich von den Bürgerinnen und Bürgern beurteilt werde. Der Ausgleich müsse eine kommunikative und inhaltliche Auseinandersetzung sein und in keinem Fall ein Deal. Ungeeignet sei der Täter-Opfer-Ausgleich, wenn er gegen den ausdrücklichen Willen des Opfers stattfinde, wenn der der Täter nicht geständig sei, bei körperlichen Auseinandersetzungen, wenn sich eine alleinige Täterschaft nicht einwandfrei ermitteln ließe. Erfreulich ist aus der Sicht des Generalstaatsanwaltes, dass der Täter-Opfer-Ausgleich bei häuslicher Gewalt angewendet werde und diese Delikte nicht mehr in die Privatklage verwiesen würden. „Auch im häuslichen Bereich darf der Staat nicht wegschauen, vor allem, weil es im Laufe einer ständigen Auseinandersetzung auch zu Tötungsdelikten kommen könne. Er forderte Neustart auf, bei den Staatsanwälten noch mehr für den Täter-Opfer-Ausgleich zu werben. Hans Ilg, Pressesprecher

Liberale sehen in SPD-Attacken gegen angeblichen Stellenabbau pure Panikmache – Nach Auffassung der Liberalen ist die innere Sicherheit bei der Landesregierung in guten Händen. „Die Polizei leistet sehr gute Arbeit“, betonte der innenpolitische Sprecher Hagen Kluck in der Landtagsdebatte über einen angeblichen Stellenabbau bei der Polizei. Die Stel-leneinsparungen hätten mit einer Aufgabenverlagerung und der Arbeitszeitverlängerung zu tun. Kluck erinnerte daran, dass bis 2013 jährlich 800 Polizeianwärter neu eingestellt werden. „Das sind 350 Beamtinnen und Beamte über den jährlichen Bedarf hinaus“, sagte der Reutlinger Abgeordnete.

Hagen Kluck lobte die Reduzierung des eigentlich vorgesehen Abbaus von Stellen im Nichtvollzugsdienst. Hier müsse die Polizei die von allen anderen Behörden geforderte Effizienz-rendite nur noch zu einem kleinen Teil erbringen. Insgesamt müsse der Sparkurs angesichts des Schuldenberges weitergehen, „den uns frühere große Koalitionen hinterlassen haben“. Die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler forderten mit Recht einen sparsamen Umgang mit ihrem Geld. Das von Rot und Grün favorisierte Modell „Staatsdienst als Beschäftigungsprogramm“ sei noch nie und nirgends erfolgreich gewesen. Deshalb sei ständige Aufgabenkritik nach wie vor notwendig. Der FDP-Innenpolitiker bescheinigte der baden-württembergischen Polizei, ihre Leitbilder ernst zu nehmen. „Sie geht mit ihren Einsatzbefugnissen verantwortungsbewusst um. Sie berücksichtigt bei ihrer Aufgabenerfüllung gesellschaftliche Entwicklungen. Sie ist korrekt, hilfsbereit, zuverlässig und offen“, sagte Hagen Kluck, „sie ist Garant für die innere Sicherheit und genießt das Vertrauen der Bürgerschaft. Dieses Vertrauen sollte hier niemand durch üble Unterstellungen, falsche Verdächtigungen und haltlose Angriffe zerstören.“

Liberale sehen keine Gefahr für Sportsendungen im öffentlich-rechtlichen TV – Die von den Grünen an die Wand gemalte Gefahr eines Endes der Sportschau im Ersten Deutschen Fernsehen ist nach Meinung der FDP/DVP-Fraktion „viel Lärm um nichts“. In der Landtagsdebatte über die Aktualität der Berichterstattung von Fußball-Bundesligaspielen verwies der medienpolitische Sprecher Hagen Kluck auf die entsprechenden Rundfunk-Staatsverträge und ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Danach dürfe es auch künftig Berichte von Spielen der ersten Liga nicht nur im Bezahl-Fernsehen geben. „Der Ausschluss eines großen Teils der Bevölkerung von der Bildberichterstattung der Bundesliga ist ausgeschlossen“, sagte der Reutlinger Abgeordnete.

Hagen Kluck erinnerte daran, dass die Vergabe der Bundesliga-Rechte noch nicht abge-schlossen ist. Derzeit befasse sich das Bundeskartellamt damit. Außerdem gebe es auf europäischer Ebene Beschwerden gegen eine zentrale Vermarktung. „Die FDP war und ist für das Recht auf Kurzberichterstattung“, betonte der medienpolitische Sprecher, „man muss sich über die Bundesliga-Spiele am Freitag, Samstag und Sonntag auch dann in Bild und Ton informieren können, wenn man nicht Abonnent eines Bezahl-Fernseh-Senders ist“. Allerdings sei die durch das Grundgesetz geschützte Berufsfreiheit zu beachten.Im Gegensatz zu den Grünen ist nach Auffassung Klucks ein Pay-TV-Abo nicht in erster Linie eine Frage von arm und reich. „Die Erfahrung lehrt uns, dass der Empfang solcher Sender auch in sozial schwächeren Familien weit verbreitet ist“, stellte der Abgeordnete fest. Der Sender „Premiere“ solle allein zehn Millionen Zuschauer haben. „Gibt es überhaupt so viele Reiche und Schöne in Deutschland?“ fragte Kluck.

Liberale sehen informationelle Selbstbestimmung durch Verfassungsgericht gestärkt – In den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zu Online-Durchsuchungen, Kennzeichen-Erfassungen und zur Vorratsdatenspeicherung sieht die FDP/DVP-Landtagsfraktion das Recht auf informationelle Selbstbestimmung gestärkt. „Das höchste Gericht hat die Angriffe auf die Privatsphäre gestoppt“, stellte der innenpolitische Sprecher Hagen Kluck in der Datenschutz-Debatte des Landtages fest, „wir Liberalen nehmen das neue Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme sehr ernst“. Mit dem von der rot-grünen Bundesregierung begonnenen und von der großen Koalition fortgesetzten Raubbau an den Bürgerrechten müsse jetzt endlich Schluss sein. Die baden-württembergischen Liberalen hätten gut daran getan, solche Online-Untersuchungen aus dem neuen Polizeigesetz herauszuhalten.

Die Bekenntnisse der anderen Parteien zum Datenschutz bezeichnete Kluck als pha-risäerhaft. Ein Blick nach Berlin beweise, dass die Wirklichkeit anders aussehe. „CDU-Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble betrachtet den Datenschutz wohl eher als Täterschutz“, kritisierte der Reutlinger Abgeordnete, „sein sozialdemokratischer Vorgänger Otto Schily entdeckte den Datenschutz erst, als es um die Verschleierung seiner eigenen Nebeneinkünfte ging“. Den Grünen warf Hagen Kluck vor, für Schilys „Otto-Katalog“ einen allumfassenden „Persilschein“ ausgestellt zu haben. Grüne und Sozialdemokraten würden den Datenschutz immer nur in der Opposition entdecken: „Selbst wenn Sie 100 Mal mea culpa beten, lassen wir uns von Ihnen keine Ratschläge in Sachen Datenschutz geben“. Kluck bekräftigte das Bekenntnis der Liberalen zur informationellen Selbstbestimmung ohne Wenn und Aber. Seit die FDP in Baden-Württemberg mitregiere, sei es um den Datenschutz besser bestellt. Die Mängelliste sei überschaubarer geworden und im neuesten Bericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz bekomme die Landesregierung sogar Lob: Bei Einführung der Antiterrordatei wurden hochwertige Vorkehrungen zum Schutz der Daten bei Landeskriminalamt und Verfassungsschutz getroffen. Auch das neue Jugendstrafvollzugsgesetz beurteilte der Datenschutzbeauftragte insgesamt positiv.

FDP/DVP-Fraktion erwartet mit Landesintegrationsplan weiteren wichtigen Schritt – Die Integration ist nach Meinung der FDP/DVP-Landtagsfraktion eine notwendige und vorrangige Aufgabe. „Es ist und bleibt das Ziel der Liberalen, Zuwanderern gleiche Bildungs- und Berufschancen zu gewähren und sie möglichst umfassend am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben zu beteiligen“, sagte der innenpolitische Sprecher Hagen Kluck in der Parlamentsdebatte über den Bericht über die Lage von Ausländern. Die Stellungnahme der Landesregierung bestätige die FDP-Auffassung, „dass Integration gleichermaßen gefördert und gefordert werden“.

Mittlerweile tue sich in Sachen Integration eine ganze Menge. Der Weg dahin sei mühsam gewesen, weil es manchen auf beiden Seiten nicht leicht gefallen sei, sich von der Mär des vorübergehenden Aufenthaltes zu verabschieden. „Die Berufung von Ulrich Goll zum Integrationsbeauftragten, die Bildung eines Kabinettsausschusses zu diesem Themenkomplex, die Aktivierung des Landesarbeitskreises Integration – das alles trägt jetzt Früchte“, freute sich der Reutlinger Abgeordnete. Die FDP/DVP erwarte mit der Vorlage des Landes-Integrations-Plans einen weiteren entscheidenden Schritt in die richtige Richtung. Kluck erinnerte daran, dass viele Zuwanderer bereits seit Jahrzehnten hier leben, in die Gesellschaft integriert sind, am bürgerschaftlichen Leben teilnehmen und zur wirtschaftlichen Entwicklung beitragen. Aber es geben immer noch zu viele, die noch nicht integriert seien. „Unser Land hat bei diesem Prozess des Zusammenfügens und Zusammenwachsens ja Erfahrung“, betonte der innenpolitische Sprecher. Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges seien mehrere Millionen Neubürger aufgenommen worden. Heute habe jeder vierte Einwohner einen Migrationshintergrund, also mindestens ein Elternteil, das nicht in Deutschland geboren wurde. „Dass es mit dem Zusammenleben trotzdem so gut funktioniert, ist ein gutes Zeichen für die Integrationsfähigkeit und die Integrationsleistung dieses Landes und der hier lebenden Menschen“, sagte Hagen Kluck. Verstärkte Anstrengungen seien erforderlich, um diejenigen in die Gesellschaft einzugliedern, die über wenig Bildung und oft gar keine Ausbildung verfügen. „Wir brauchen sie alle, damit unser Land weiterhin so gut dasteht“, stellte Kluck fest . Er erwarte deshalb aber auch von allen, die dauerhaft hier leben wollen, eine verstärkte Bereitschaft und eigene Anstrengungen zur Integration. „Wir können uns ein unterdurchschnittliches Bildungsniveau junger Ausländer nicht leisten“, sagte Hagen Kluck, „es geht nicht, dass mehr als ein Drittel der jungen Menschen mit Migrationshintergrund ohne berufliche Bildung bleibt“. Eine mehr als doppelt so hohe Erwerbslosenquote sei bei Zuwanderern nicht hinnehmbar. Es sei gut, dass diese Defizite mit der Sprachstandserhebung im Kindergarten, mit dem Programm zur Stärkung elterlicher Erziehungskompetenzen, mit Förderklassen und -kursen in der Schule und auch mit der Altbewerber-Ausbildungs-Initiative des Wirtschaftsministers verstärkt angegangen würden.

Berroth: 800 Einstellungen pro Jahr sind notwendig und auch finanzierbar – Die FDP/DVP-Landtagsfraktion gibt grünes Licht für die Verbreiterung des Einstellungskorridors bei der Polizei noch in diesem Jahr. „Um den unausgewogenen Altersaufbau der Polizei zu verbessern und für eine gleichmäßige Auslastung der Aus-bildungseinrichtungen zu sorgen, ist eine höhere Jahreseinstellungsrate dringend erforderlich“, sagte der innenpolitische Sprecher Hagen Kluck. Die finanzpolitische Sprecherin Heiderose Berroth unterstützt den Plan: „800 Einstellungen pro Jahr sind notwendig und auch finanzierbar“. Beide FDP-Politiker sind sich in dem Willen einig, den Sicherheitsorganen das zu geben, was sie zur Bekämpfung von Terrorge-fahr und Kriminalität bräuchten. Deshalb regt die FDP/DVP-Landtagsfraktion auch an, eine Streckung des Stellen-Abbau-Programms zu überprüfen.

Kluck erinnerte an seine Forderung in der Oktober-Plenarsitzung des Landtages, mehr Bewerberinnen und Bewerber für den Polizeidienst einzustellen. Derzeit gebe es noch gute Möglichkeiten, besonders qualifizierten Nachwuchs zu gewinnen. Auch mit dem Stellenabbau beim Tarifpersonal müsse Schluss sein. Auch Heiderose Berroth hatte im vergangenen Jahr erklärt, dass die Ausbildungskapazität bei der Polizei wieder voll genutzt werden müsse. Dies sei letztlich kostengünstiger als die sonst in wenigen Jahren notwendige enorme Ausweitung. Schon heute sei absehbar, dass die Zahl der Pensionierungen Mitte des nächsten Jahrzehnts stark ansteigt. Die für den Ersatz dann notwendige Ausbildung junger Beamter würde die Kapazität sowohl in Bezug auf Räume als auch des Lehrpersonals weit übersteigen. Eine Ausweitung wäre unverhältnismäßig teurer und mit minderer Ausbildungsqualität verbunden. Im Moment seien die Einrichtungen nicht ausgelastet, eine gleichmäßige Auslastung schon jetzt sei deshalb die wirtschaftlichere Lösung. Zur Lösung der Elternzeit-Problematik will Heiderose Berroth die Schaffung von Leerstellen überprüft wissen.„Eine gute personelle und sächliche Ausstattung und Ausrüstung der Polizei bringt mehr für die innere Sicherheit als Gesetzesverschärfungen oder gar neue Überwa-chungsgesetze“, sagten Berroth und Kluck. Kluck ist dafür, Polizeinachwuchs gezielt zur Kripo zu lenken. Gerade in diesem so wichtigen Bereich der Polizeiarbeit dürfe es nicht zu einer Überalterung kommen. Vom Landespolizeipräsidenten erwartet er, dass künftig stärker auf die unterschiedlichen Bedürfnisse der örtlichen Dienststellen eingegangen wird,

Liberale Fraktion erhält als erste das Gütesiegel „Wir schützen Ihre Privatsphäre“ – Die FDP/DVP-Fraktion ist die erste und bisher einzige Fraktion im Landtag, die das Gütesiegel „Wir speichern nicht“ erhalten hat. Dies sagte der innenpolitische Sprecher Hagen Kluck anlässlich der Präsentation des Siegels auf der Homepage der FDP/DVP-Landtagsfraktion (http://www.fdp-dvp.de). Nach den Worten von Kluck wird das Siegel vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung vergeben. Dies ist eine bundesweite Arbeitsgemein-schaft von Bürgerrechtlern, Datenschützern und Internet-Nutzern, die die Arbeit gegen die geplante Vollprotokollierung der Telekommunikation koordiniert (http://www.wirspeichernnicht.de).

Kluck: „Mit dem Siegel dokumentiert die FDP/DVP-Landtagsfraktion, dass die Benutzung der Fraktions-Webseite nicht personenbezogen nachvollzogen werden kann und somit die Privatsphäre der Nutzer geschützt ist. Wie beim Lesen eines Buches oder beim Versenden eines Briefes wird sichergestellt, dass dem Surfer auch im Internet niemand über die Schultern blicken kann. Nur bei Protokollierungsfreiheit können die Nutzer einer Webseite unbefangen lesen, schreiben oder diskutieren.“ Wie eine Kleine Anfrage des innenpolitischen Sprechers an die Landesregierung ergab (DS 14/1830), bestehe auch bei baden-württembergischen Ministerien noch Nachholbedarf hinsichtlich der Anonymität der Nutzer. Daran werde zurzeit gearbeitet.

Landtagsfraktion lehnt unbeschränkte Online-Aktivitäten mit Gebührengeldern ab – Der öffentlich-rechtliche Rundfunk darf sich nach Auffassung der FDP nicht dank seiner Ge-bührenfinanzierung zu einem wettbewerbsverzerrenden Multimedia-Konzern entwickeln. „Das widerspricht dem Grundgesetz, weil es einer freien und pluralistischen Meinungs- und Presselandschaft abträglich ist“, erklärte der Reutlinger Abgeordnete Hagen Kluck in der gestrigen Landtagsdebatte. „Niemand will dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk die Nutzung des Internets und anderer moderner Übertragswege verbieten“, sagte der medienpolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, „aber es wäre schlichtweg falsch und anmaßend zu behaupten, dass nur er qualitativ hochwertigen und seriösen Journalismus im Internet sicherstellen kann“.

Hagen Kluck betonte, dass sich die über neue Übertragungswege verbreiteten Inhalte aus-schließlich am Grundversorgungsauftrag zu orientieren haben. Bevor die Öffentlich-Rechtlichen weiter online expandieren, müsse geprüft werden, ob es einen gesellschaftli-chen Bedarf zur Einführung eines konkreten Angebots durch sie gibt, ob nicht in unzulässiger Weise in bestehende Märkte eingegriffen wird und ob der finanzielle Aufwand in einem sinnvollen Verhältnis zum möglichen wirtschaftlichen Erfolg steht. Kluck kritisierte den SWR, wenn er sich einem solchen „Public-Value-Test“ entziehen wolle. Hierzu brauche man externen Sachverstand. Der FDP-Abgeordnete bedauerte, dass es erst eines Eingriffs der Europäischen Union bedurfte: „Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hätte selber merken können, dass er sich hier in gefährliches Fahrwasser begibt“.

Benachteiligung der Bürger des Landes durch Neuregelung im Bund verhindern – Der justizpolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Peter Wetzel, sagte in einer Landtagsdebatte zum Thema „Erbschafts- und Schenkungssteuer in Länder-kompetenz überführen – Benachteiligung der Bürgerinnen und Bürger durch die Neuregelung im Bund verhindern“ unter anderem (es gilt das gesprochene Wort):

„Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 30.11.2006 entschieden, dass un-sere Erbschafts- und Schenkungssteuer verfassungswidrig ist, weil das Vermögen ungleich besteuert wird. Das Bundesverfassungsgericht kommt zum Ergebnis, dass dadurch ein Verstoß gegen das Gleichheitsgebot vorliegt und damit das Gesetz insgesamt verfassungswidrig ist. Wer erwartet hat, dass die Große Koalition jetzt die Gelegenheit nutzt, um die Erbschafts- und Schenkungssteuer wirklich zu reformieren, wird stark enttäuscht. Wenn das Ergebnispapier der Koch/ Steinbrück-Arbeitsgruppe zur Reform der Erbschafts- und Schenkungssteuer Gesetz wird, werden die Bürgerinnen und Bürger, werden die klein- und mittelständischen Unternehmen in Baden-Württemberg erneut – und zwar im Vergleich zu den meisten anderen Bundesländern – überdurchschnittlich hoch zur Kasse gebeten.Die Erbschafts- und Schenkungssteuer erlebt in der Großen Koalition, stark getrieben und beeinflusst von den Sozialdemokraten, eine Renaissance. Ganz im Gegensatz zu anderen Ländern: In den letzten Jahren wurden in Portugal, in Schweden und auch in der Slowaki-schen Republik die Erbschaftssteuern abgeschafft. Österreich ist derzeit damit beschäftigt, die Erbschaftssteuer ebenfalls ersatzlos zu streichen. In Frankreich will Sarkozy die Erbschaftssteuer ebenfalls abschaffen. In Deutschland erleben wir das Gegenteil: Dabei wäre die Abschaffung der Erbschafts- und Schenkungssteuer auch ein effektiver Beitrag zur Vereinfachung unserer Steuergesetze. Nach einer Untersuchung des Bundesfinanzministers sind die Erhebungskosten der Erbschafts- und Schenkungssteuer doppelt so hoch wie die Erhebungskosten der übrigen Steuern. Jedoch trägt die Erbschaftssteuer durchschnittlich mit gerade einmal 0,8% zum gesamten Steueraufkommen bei, in den neuen Bundesländern lediglich mit 0,25%. Man muss sie daher, gemessen am gesamten Steueraufkommen, als Bagatellsteuer bezeichnen.Zwar wird immer behauptet, die neue Erbschafts- und Schenkungssteuer dürfe nicht zu einer Steuererhöhung führen. Wenn es allerdings nach dem Willen der SPD geht, soll es auch hier zu einer deutlichen Erhöhung des Erbschafts- und Schenkungssteueraufkommen führen. Schließlich erwarten die Genossen ein gesamtes Steueraufkommen von 5 Milliarden Euro. Die GRÜNEN forderten auf ihrem Bundesparteitag ein Steueraufkommen von 8 Milliarden Euro. Das Steueraufkommen in den letzten 5 Jahren war durchschnittlich bei 3,7 Milliarden. Die Erbschaftssteuer soll also mir nichts, dir nichts um 1,3 Milliarden jährlich erhöht werden.Die Erbschaftssteuer ist eine Ländersteuer. Und wenn sie eine Ländersteuer ist, dann sollen die Länder auch selbst entscheiden können, wie sie mit dieser Steuer umgehen. Wir können dann in Baden-Württemberg selbst entscheiden, ob wir eine Erbschaftssteuer brauchen oder nicht. Der Wettbewerb könnte daher insoweit auch zwischen den einzelnen Bundesländern gestärkt werden. Der Ministerpräsident sollte daher in der Förderalismuskommission darauf drängen, dass die Bundesländer die Gesetzgebungskompetenz für die Erbschaftssteuer selbst erhalten. Unser Land ist stolz auf seine Unternehmen, insbesondere aber auch auf seine Familienun-ternehmer. Leider werden gerade diese durch den Koch/Steinbrück-Vorschlag ganz erheblich belastet und im Erbfall in eine unsichere Zukunft geschickt. Für die Bewertung des Be-triebsvermögens von Einzelunternehmen und Personengesellschaften ist künftig der soge-nannte Gemeine Wert, also der tatsächliche Wert, maßgebend. Vollkommen unklar ist, wie dieser Wert ermittelt werden soll.Die bisherige Begünstigung von unternehmerischem Vermögen entfällt vollständig. Insoweit führt dies also zu einer Steuererhöhung. Um allerdings nach außen den Anschein zu erwecken, man wolle die Unternehmen tatsächlich von der Erbschaftssteuer befreien, soll ein hoch kompliziertes modifiziertes Abschmelzungsmodell eingeführt werden. In einem ersten Schritt wird geprüft, ob es sich um ein begünstigtes Betriebsvermögen handelt. Handelt es sich tatsächlich um begünstigtes Betriebsvermögen, gibt es einen pauschalen Abschlag von 85 %. Das danach verbleibende Vermögen von 15% unterliegt in vollem Umfange der Erbschaftssteuer.85 % bleiben steuerfrei, wenn der Betrieb im Wesentlichen die nächsten 15 Jahre erhalten bleibt. Außerdem muss in den nächsten zehn Jahren die durchschnittliche Lohnsumme min-destens 70 Prozent betragen. Diese Regelung wird mit Sicherheit keine Arbeitsplätze erhalten oder gar neue schaffen. Die Unternehmen werden vom Gesetzgeber mit einem unkalkulierbaren erheblichen bürokratischen Aufwand belastet. Vollkommen unklar ist bis heute, ob eine niedrigere Lohnsumme zur Folge hat, dass Erbschaftssteuer anfällt, selbst wenn der Erbe gar nichts dafür kann, dass die Lohnsumme gesunken ist.Meine Damen und Herren, lassen Sie einmal Ihre Phantasie spielen. Stellen Sie sich vor, wir haben ein Reiseunternehmen und wir haben einen zweiten 11. September. Buchungen gehen zurück, man muss Mitarbeiter entlassen. Wird der Unternehmer dann noch zusätzlich durch eine ungerechte Erbschaftssteuer bestraft?Die Lohnsummenklausel wird einen Unternehmer sicher dazu veranlassen, frühzeitig vor einer Betriebsübergabe die Lohnsumme zu reduzieren, um es seinem Nachfolger einfacher zu machen. Konkret: Er entlässt vor der Betriebsübergabe Mitarbeiter. Beim Grundvermögen soll künftig der tatsächliche Wert zugrunde gelegt werden. Nach internen Berechnungen der Finanzverwaltung sollen die neuen Bewertungsvorschriften eine Erhöhung der steuerlichen Bemessungsgrundlage um durchschnittlich 66% zur Folge haben. Im Ergebnis führt dies ebenfalls zu einer ganz erheblichen Steuererhöhung.Insbesondere für die baden-württembergischen Bürger und Bürgerinnen in guten Grund-stückslagen ist dies problematisch und führt zu Steuererhöhungen. Besonders belastet wer-den sollen nach Koch/Steinbrück die Erben der bisherigen Steuerklassen II und III. Der Ein-gangssteuersatz soll von 12 % bzw. 17 % einheitlich auf 30 % angehoben werden!Die Angehörigen der Steuerklasse II und III gelten daher bereits heute als die großen Verlie-rer der Erbschaftssteuerreform. Steinbrück scheint dies nicht weiter zu tangieren. Eingeladenen Familienunternehmern empfahl er kürzlich bei einer Veranstaltung der SPD Bundestagsfraktion: “Finden Sie in der Steuerklasse III einen, den Sie adoptieren. Das ist ein kostenloser Rat von mir”. Der Bundesfinanzminister verkennt hier wohl, dass er ggfls. zur Steuerhinterziehung anstiftet. Schließlich kann man nicht einfach adoptieren nach Lust und Laune, um Steuern zu sparen. Die bisherigen Vorschläge der Koch/Steinbrück-Arbeitsgruppe sind für die Bürgerinnen und Bürger von Baden-Württemberg von Nachteil, sie führen zu erheblichen Steuererhöhungen. Die Unternehmensbesteuerung ist zu kompliziert, zu bürokratisch und mit erheblichen unkalkulierbaren Unsicherheiten behaftet. Die Nachteile überwiegen die Vorteile bei weitem. Ich fordere, den Reformvorschlag abzulehnen und die Gesetzgebungskompetenz für die Erbschafts- und Schenkungssteuer auf die Länder zu übertragen.“

Liberale Politik der Mitte ist der richtige Weg – Reformkurs fortsetzen – Der stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Michael Theurer, sagte in einer Landtagsdebatte über das Thema „Keine Aufweichung des Reformkurses – Linkspopulisten links liegen lassen“:

„Wir haben in Baden-Württemberg, seitdem die FDP/DVP an der Regierung ist, eine ganze Reihe großer Reformvorhaben angepackt, die uns wichtig waren. Das war zum einen die Privatisierungsoffensive, die Privatisierung der Energieversorgung und der Gasversorgung. Wir steigen jetzt in die Immobilienprivatisierung ein. Wir haben mit der Verwaltungsreform die größte Verwaltungsreform in der Geschichte des Landes Baden-Württemberg seit den Siebzigerjahren angepackt, gemeinsam mit unse-rem Koalitionspartner CDU. Die Haushaltskonsolidierung haben wir vorangetrieben, und ich meine, dass diese Regierung stolz darauf sein kann, dass wir jetzt die Wende zum Schuldenabbau schaffen werden. Das ist ein klares Signal an die nachfol-gende Generation. Dieser Reformkurs muss fortgesetzt werden.Wir brauchen auch auf Bundesebene Reformen. Sie wissen, wir sind bald in der Adventszeit; die Vorweihnachtszeit kommt. Gestern wurde hier an diesem Pult auch die Bibel bemüht und zitiert. Die drei Weisen sind für die FDP traditionellerweise ganz wichtige Persönlichkeiten in der Bibel – die drei Weisen aus dem Morgenland. In Deutschland gibt es fünf Weise – die fünf Wirtschaftsweisen. Sie kommen vielleicht nicht aus dem Morgenland. Aber sie schauen vielleicht ins Morgenland, nämlich nach Asien. Sie sehen, dass die Asiaten in Indien und in China sehr wohl begreifen, dass marktwirtschaftliche Reformen zu Wirtschaftswachstum, zu Wohlstandsmehrung und zu mehr Beschäftigung führen. Genau diese fünf Wirtschaftsweisen haben erklärt, dass die Reformen der letzten Jahre ein Grund für ein verbessertes wirtschaftliches Umfeld und ein Comeback des Standorts Deutschland gewesen seien. Wenn ich an den Bundesparteitag der SPD denke, den die SPD-Landes- und – Fraktionsvorsit-zende Ute Vogt als „durchschlagenden Erfolg“ bezeichnet hat, kann ich eigentlich eher sagen: Das ist ein „Come-Beck“ des Sozialismus. So kann man „Come-back“ nämlich auch schreiben, meine Damen und Herren. Die SPD versteht sich wieder als Partei des demokratischen Sozialismus. Dabei wissen wir ja, dass sich Sozialismus und Demokratie überhaupt nicht vertragen. Eine sozialistische Gesellschaft ist vielmehr eine unfreie Gesellschaft. Wir sind durch marktwirtschaftliche Reformen groß geworden. Ich kenne die Tradition der SPD. Vielleicht wurde die heutige Debatte ja von der CDU beantragt, weil die SPD hier in Stuttgart zu „100 Jahre Sozialistenkongress“ einlädt. Wenn man sich auf Ihre Homepage begibt, stößt man auf Clara Zetkin und Rosa Luxemburg. Auf diese Tradition berufen Sie sich. Da muss man schon klar abgrenzen. Das ist der falsche Weg. Man sieht ganz deutlich, dass die CDU mit dem falschen Koalitionspartner in Berlin eben keine marktwirtschaftliche Politik betreiben kann, mit dem richtigen Koalitionspartner hier in Stuttgart aber sehr wohl. Ich kann Ihnen nur eines sagen: Wir müssen dafür sorgen, dass marktwirtschaftliche Reformen fortgesetzt werden. Die sorgen dafür, dass mehr Beschäftigung geschaffen wird. Die sorgen für Wirtschaftswachstum. Die sorgen dafür, dass wir mit den Wettbewerbern in China und Indien, in ganz Asien mithalten können. Das ist dann auch für den kleinen Mann und die kleine Frau die richtige Politik. Linksextreme und Rechtsextreme bauen ein Bild auf, als ob wir durch Protektionismus in Deutschland Wohlstand verteidigen könnten. Das ist falsch. Deshalb müssen wir uns auch klar von Links- und Rechtspopulisten abgrenzen. Die Politik der Mitte ist der richtige Weg. Aber die Große Koalition in Berlin muss auch aufpassen, dass sie nicht selbst das Vertrauen der Bürger in den Markt, in die soziale Marktwirtschaft un-tergräbt. Da macht die Große Koalition eine Gesundheitsreform, nennt das Ganze „Marktverstärkungsgesetz“, aber da ist gar kein Markt drin. Das ist Planwirtschaft, das ist Regulierung, das ist Gängelung der Bürger, das ist eine Zwangsversicherung. Man schreibt „Markt“ drauf, aber Sozialismus und Planwirtschaft sind drin. Dann muss man sich nicht wundern, wenn die Bürgerinnen und Bürger den Glauben an die soziale Marktwirtschaft verlieren. Besinnen wir uns zurück auf Ludwig Erhard, den Vater der sozialen Marktwirtschaft. Ludwig Erhard hat gesagt – ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten: „Wirtschaftliche Freiheit und totaler Versicherungszwang vertra-gen sich wie Feuer und Wasser.“ Ludwig Erhard hat auch heute noch recht. Es ist doch erstaunlich, dass wir in einer Zeit, in der andere Länder in Europa und auf der Welt sich von staatssozialistischen Konzepten abwenden und sich marktwirtschaftlichen Reformen zuwenden und damit hervorragende Ergebnisse erzielen, wenn andere Länder weggehen von Sozialismus, Planwirtschaft und staatlicher Re-gulierung, zum Beispiel Indien und China, und dadurch Wachstum erzielen, wir in Deutschland eine Diskussion haben, die rückwärtsgewandt zum Teil nostalgisch an den Verhältnissen in der ehemaligen DDR orientiert ist. Wir werden bei den Bürge-rinnen und Bürgern noch große Überzeugungsarbeit leisten müssen, damit Demago-gen und Populisten wie der Saar-Napoleon aus dem Hause der SPD keine Wahler-folge erzielen. Ich wundere mich, dass bei diesem Hickhack, das aus Berlin in die Landtagsdebatte herüberschwappt, der Kompass für die Frage „Wie funktioniert eine Marktwirtschaft?“ ein Stück weit verloren geht. Beginnen wir einmal bei den Versicherungen. DieVersicherungen müssen in Deutschland doch einmal wieder vom Kopf auf die Füße gestellt werden. Wir haben doch in Deutschland eine Mentalität entwickelt,bei der jeder aus der Krankenversicherung so viel herausbekommen möchte, wie er einbezahlt hat. Nach kurzem Überlegen ist völlig klar, dass das nicht funktionieren kann. Deshalb ist es auch in Ordnung, dass man zum Beispiel eine Eigenbeteiligung für Bagatellfälle einführt und die Eigenvorsorge stärkt. Denn mit der Krankenversi-cherung sollen ja große Risiken abgedeckt werden. Damit sollen Krankheiten abge-deckt werden sowie Dinge wie chronische Krankheiten, die sehr teuer und für die Patienten sehr schmerzhaft sind. Das kann man nur über die Solidargemeinschaft und über Versicherungen absichern. Aber alles andere muss man dann halt selbst bezahlen.Der nächste Punkt ist die Reform der Rentenversicherung. Wenn wir mehr über 60-Jährige haben und wenn wir eine längere Rentenbezugsdauer haben – sie betrug früher etwa zehn bis zwölf Jahre, heute an die 20 Jahre dann kann man das nicht mehr so finanzieren wie bisher. Ich glaube, dass viele Menschen in diesem Lande das auch verstehen, wenn man ihnen reinen Wein einschenkt und sagt: Wir sind noch nicht über dem Berg. Deutschland ist nicht auf den Wohlstand abonniert. Die Reformen, die wir bisher gemacht haben, reichen nicht aus. Wir müssen weiter ge-hen, wir müssen uns weiter selbst anstrengen, wir müssen die Eigeninitiative stärken. Wir brauchen Menschen, die ihr Schicksal selbst in die Hand nehmen und sich nicht auf die soziale Hängematte verlassen. Diese Botschaften müssen nach außen transportiert werden. Wir sollten uns gerade der Diskussion mit den Populisten stellen, die meinen, man könnte zurückkehren in die Behaglichkeit des Wohlfahrtsstaats der Siebzigerjahre. Die weltwirtschaftliche Wettbewerbssituation lässt diese Illusion nicht zu. Brandmarken wir das als Illusion. Wir als FDP/DVP sehen die Aufgabe, dass wir die Menschen in diesem Land wachrütteln, meine Damen und Herren, denn wir brauchen mehr Eigeninitiative, Selbstverantwortung und auch eine positive Einstellung zum Unternehmertum. Wenn wir jetzt einen Wirtschaftsaufschwung haben, dann ist dieser auch auf Veränderungen am Arbeitsmarkt und beim Arbeitsrecht zurückzuführen, auch auf die Zurückführung der Arbeitslosenversicherungsbeiträge, auch auf die Zurückhaltung und das Maßhalten der Tarifpartner bei den Lohnabschlüssen. Wir freuen uns doch, dass die Beschäftigungsquote nach oben geht. In Baden-Württemberg sind wir da spitze. Unsere Unternehmen sind spitze. Da werden Leute eingestellt. Wir spüren doch, wie toll das für uns alle ist, weil die öffentlichen Kassen wieder voll sind, weil wir einen Haushalt ohne Schulden schaffen, weil wir die alten Schulden abbauen können. Das ist doch der richtige Weg. Da ist Baden-Württemberg ein Vorbild für die ganze Bundesrepublik.Marktwirtschaftliche Reformen und Konsolidierung des Staates sind die Stichworte. Dieser Kurs muss unbedingt fortgesetzt werden. Deshalb bitte ich auch darum, dass wir uns der Diskussion stellen, den Populisten gegenübertreten und die Menschenwachrütteln. Ich vertraue darauf, dass die Menschen in der Demokratie in unserem Land – wo wir den Staat wieder ordnen und auf die eigentlichen Kernaufgaben zurücknehmen und dort auch richtig finanzieren, dann aber auch wieder Freiräume schaffen und den Menschen in die Eigenverantwortung nehmen – sehr wohl in der Lage sind, im Regelfall für sich selbst zu sorgen. Wir vertrauen auf diese große Leis-tungskraft der Menschen in unserem Land. Sie hat unser Land groß gemacht. Das ist die liberale Botschaft, die von der heutigen Diskussion. Dann werden wir in Zukunft nicht nur Baden-Württemberg an der Spitze halten, sondern wenn wir das in ganz Deutschland machen, dann werden wir auch Deutschland wieder an die Spitze der europäischen Nationen heranführen.“