Liberale Fraktion übt Kritik an unrealistischen Forderungen der Opposition – In direkter Demokratie brauchen Liberale nach Auffassung des FDP-Abgeordneten Hagen Kluck keine Nachhilfe. „Wir nehmen die Bestimmungen von Grundgesetz und Landesverfassung ernst, dass alle Staatsgewalt vom Volke nicht nur in Wahlen sondern auch in Abstimmungen ausgeübt wird“, betonte der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP/DVP-Fraktion. Leider sei der Koalitionspartner CDU nur zu sehr kleinen Schritten bereit.

„Die will die Opposition nicht mitgehen, obwohl sie weiß, dass es ohne CDU keine verfassungsändernde Zwei-Drittel-Mehrheit gibt“, bedauerte Kluck. Deshalb sei der Vorstoß von SPD und Grünen zur Einführung einer Volksinitiative ein reiner Schau-Antrag.„Uns Liberalen ist direkte Demokratie zu wichtig, um damit angesichts der Demonst-rationen gegen die Stuttgarter Bahnhofsverbesserung und die Neubaustrecke Wendlingen-Ulm Schindluder zu treiben“, stellte Hagen Kluck fest. Für das Zustandekommen eines Volksbegehrens soll es nach FDP-Meinung künftig ausreichen, wenn es von mindestens zehn Prozent der Wahlberechtigten gestellt wird. Ein zur Volksabstimmung gestelltes Gesetz solle beschlossen sein, wenn es die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen finde und diese Mehrheit mindestens 20 Prozent der Stimmberechtigten ausmache. Bei der Regierungsbildung habe man sich auf einen Kompromiss mit der CDU einigen müssen. In der Koalitionsvereinbarung werde beim Zustandekommen eines Volksbegehrens an einem Sechstel der Wahlberechtigten festgehalten. Dagegen solle ein zur Volksabstimmung gestelltes Gesetz künftig beschlossen sein, wenn es die Mehrheit der gültigen Stimmen finde und diese Mehrheit mindestens ein Viertel der Stimmberechtigten ausmache. „Diesen ersten Schritt zu mehr direkter Demokratie könnten wir in dieser Legislaturperiode noch durchsetzen, wenn uns Sozialdemokraten und Grüne zu einer Zwei-Drittel-Mehrheit verhelfen“, mahnte Kluck. Die FDP bekenne sich zur repräsentativen Demokratie. Die wollen die Liberalen aber auf allen politischen Ebenen um Elemente der direkten Demokratie bereichern. Bürgerinnen und Bürger müssten sich besonders in ihrem unmittelbaren Umfeld stärker an Entscheidungen beteiligen können. „Deshalb setzen wir uns für Bürgerentscheide, Bürgerbegehren und Bürgerbefragungen auf Landes- und auf Bundesebene ein“, erinnerte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende. Auf kommunaler Ebene habe man in Baden-Württemberg ja bereits Hürden abbauen können. „Nur gemeinsam können wir solche positiven Veränderungen auch auf Landesebene verwirklichen“, sagte Kluck, „lassen Sie uns das gemeinsam angehen. „Aber SPD und Grünen gehe es leider nicht um Gemeinsamkeit, sondern um Spaltung. „Sie stellen sich als die Guten dar, uns verunglimpfen Sie als die Bösen“, ärgerte sich Hagen Kluck. Die Wirklichkeit sehe anders aus: „Als Sie in Berlin regierten, haben sie nicht die Mitwirkungsrechte des Volkes ausgebaut, sondern den Obrigkeits-, Überwachungs-, Einschüchterungs- und Bevormundungsstaat.“ Auch in der großen Koalition sei den Sozialdemokraten die direkte Demokratie nicht weiter wichtig gewesen. Jetzt werde sie plötzlich wieder entdeckt. „Es geht Ihnen dabei nicht um Bürgermitwirkung, sondern einzig und allein um Stimmungsmache“, sagte Kluck, „wir merken die Absicht und sind verstimmt.“

Friedliche Proteste durch Gruppe von Agressoren überlagert – Mediationsverfahren notwendig – Die FDP/DVP-Fraktion hat sich in ihrer heutigen Sitzung ausführlich von Innenminister und Polizeiführung über den Polizeieinsatz am 30. September 2010 informieren lassen. „Die Ausführungen des Ministers und das vorgelegte Bildmaterial machten deutlich, dass der Polizeieinsatz im Schlossgarten im Zusammenhang mit der Einrichtung der Baustelle für Stuttgart 21 verhältnismäßig war und die im Grunde friedlichen Proteste durch einen Kern aggressiver Demonstranten überlagert wurden“, sagten Fraktionsvorsitzender Dr. Hans-Ulrich Rülke und der innenpolitische Sprecher Hagen Kluck. Damit so etwas nicht wieder geschieht, bekräftigte Rülke den FDP-Vorschlag zu einem Mediationsverfahren: „Damit Sachar-gumente wieder in den Vordergrund treten, brauchen wir eine unabhängige Persönlichkeit, die Befürworter und Gegner dieses Jahrhundertprojekts wieder an einen Tisch holt“.

Die FDP erwartet nach den Worten ihres innenpolitischen Sprechers Hagen Kluck, dass die Polizei trotz der Geschehnisse an ihrer Strategie der Deeskalation festhält: „Das Bahnprojekt Stuttgart-Ulm ist so gut, dass es der Bevölkerung erklärt werden kann“. Die Fraktion fordert die friedlichen Demonstranten auf, sich von dem immer größer werdenden aggressiven Kern nicht zu strafbaren Handlungen drängen zu lassen. „Die Blockade von Baustellen und das Besetzen von Einsatzfahrzeugen der Polizei sind durch das demokratische Demonstrationsrecht nicht legitimiert“, betont Kluck. Mittlerweile hätten auch Organisatoren des Protestes offen zugegeben, dass es ihnen nicht um den Schutz von Bäumen oder Mineralquellen, sondern sowohl um die Diskreditierung demokratisch gefasster Mehrheitsentscheidungen als auch um die Landtagswahl gehe. Die FDP appelliert an Eltern und Lehrer, der Instrumentalisierung von Kindern und Jugendlichen bei diesen Protesten entgegenzuwirken. „Wer Kinder und Jugendliche zur Teilnahme an unkalkulierbaren Protestaktionen ermutigt und darin demokratischen Anschauungsunterricht sieht, befindet sich auf einem gefährlichen Irrweg“, erklärt die bildungspolitische Sprecherin Dr. Birgit Arnold. Sie fordert eine bessere Zusammenarbeit zwischen Stuttgarter Ordnungsbehörde, Polizei und Bahn, damit ordnungsgemäß angemeldete Demonstrationen in berechenbaren Bahnen bleiben.

Rechtliche Zweifel zum Glückspielstaatsvertrag schon bei Unterzeichnung geäußert – Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Hagen Kluck, sagte anlässlich des Urteils des Europäischen Gerichtshofs zum deutschen Glückspiel-Monopol:

„Die FDP-Landtagsfraktion hatte bereits 2007 bei der Unterzeichnung des Glückspielstaatsvertrags Zweifel gehegt, dass der Staatsvertrag seine Laufzeit von vier Jahren überhaupt erreichen werde. Deshalb haben wir ihn als Provisorium betrachtet. Wir sehen unsere Bedenken durch das Urteil des EuGH bestätigt“, so Kluck. Schon zum damaligen Zeitpunkt hätten unabhängige Expertisen gezeigt, dass die Regelungen des Staatsvertrages wahrscheinlich gegen die Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit in Europa verstoßen, so der Abgeordnete. Kluck forderte die Bundesländer zum raschen Handeln auf: „Ziel muss es jetzt sein, zügig eine ordnungspolitisch einwandfreie Regelung auf den Weg zu bringen, die der Maxime der Suchtprävention in ausreichendem Maße Rechnung trägt.“

200 Seiten umfassende Bestandsaufnahme “Kultur 2020” von Landtag verabschiedet – Die Sprecherin für Kunst und Kultur der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Heiderose Berroth, hat in einer Landtagsdebatte die „völlige Neuformulierung“ der Kunstkonzeption des Landes mit dem Titel „Kultur 2020 -Kunstpolitik für Baden-Württemberg“ als hervorragende Basis für die Kulturarbeit im nächsten Jahrzehnt gewürdigt. Aus dieser Konzeption könnten „Politik, Kunstschaffende sowie Bürgerinnen und Bürger lange schöpfen“. Nach den Worten von Berroth zeigt die im Entwurf über 200 Seiten umfassende Bestandsaufnahme vielfältige Perspektiven und Handlungsfelder der Kunst- und Kulturpolitik für die kommenden Jahre auf.

Der FDP/DVP-Fraktion lege Wert darauf, dass „Kultur 2020“ die ganze Exzellenz und Breite des Landes darstellt und nicht nur die vom Land geförderten Bereiche. Die Sprecherin für Kunst und Kultur verwies in diesem Zusammenhang darauf, dass die FDP/DVP-Fraktion die Novellierung der Kunstkonzeption seit langem gefordert und in den letzten Jahren durch entsprechende parlamentarische Initiativen vorbereitet und begleitet habe.Bei aller Vielfalt und Menge der im Entwurf aufgeführten Kulturträger fehle doch noch einiges. So seien beispielsweise die Bereiche Baukultur, Architektur, Design und Fotografie bisher nicht enthalten. Es freue sie, so Berroth, dass die anderen Fraktionen dies ebenso sehen und nun ein gemeinsamer parlamentarischer Antrag auf den Weg gebracht wurde, der die Aufnahme eines entsprechenden Kapitels fordert.Stark vernachlässigt seien auch Literatur und Sprache, so Heiderose Berroth. Es gebe in Stuttgart neben dem Schriftstellerhaus auch ein angesehenes Literaturhaus und mit dem Literaturblatt ein in der Sparte weit über das Land hinaus geschätztes Medium. Ebenso sollten die ehrenamtlichen Aktivitäten beispielsweise der Deutschen Schillergesellschaft und der Mörike-Gesellschaft genannt werden.Ergänzungsbedarf sieht die FDP/DVP auch in Bezug auf die kulturelle Leistung der Kirchen. Wünschenswert wäre auch eine ausführlichere Darstellung der Arbeit der Kunststiftung Baden-Württemberg. Zu wenig gewürdigt seien die Leistungen der privaten Galerien und Galeristen. Erst durch ihre Arbeit entstehe eine für bildende Künstler existenzsichernde Struktur, wie das an anderer Stelle im Entwurf genannte Beispiel Berlin beweise. Schließlich gebe es mit der „artKARLSRUHE“ inzwischen eine Kunstmesse um die das Land von anderen beneidet werde.Im Hinblick auf den demografischen Wandel, aber auch im Blick auf die Notwendigkeit, hochqualifizierte Fachkräfte ins Land zu holen und dort zu halten, sei die gelungene Mischung von hochprofessionellen und ehrenamtlichen Kulturangeboten im ganzen Land notwendig. Diese müssten durch eine ausgewogene Kulturpolitik weiterhin gefördert werden. Schließlich habe Kunst eine enorme Integrationsfunktion, sowohl für Menschen mit Migrationshintergrund als auch für Bürgerinnen und Bürger mit Behinderungen. Dies gelte auch für die Angebote für und mit allen Generationen. Dabei dürfe nicht nur auf gewohnten Wegen gewandelt werden, es müsse stets Raum für Innovationen bleiben. Die entsprechende Förderung sollte auch diesen Angeboten zukommen.Berroth forderte die Landesregierung auf, ein auf die neuen Medien abgestimmtes Konzept für die Sicherung von Kunstwerken voranzubringen. Hier liege eine wichtige Forschungs- und Entwicklungsaufgabe, um hochaktuelle Kunst auch in Zukunft erlebbar zu halten.

FDP/DVP-Fraktion hält längere Lebensarbeitszeit im Beamtenbereich für erforderlich – Für die Liberalen hat die Dienstrechtsreform den Namen „Reform“ verdient. Sie verlängere nicht nur die Lebensarbeitszeit der Beamtinnen und Beamten, sondern bringe auch mehr Leistungsanreize und eine höhere Durchlässigkeit zwischen dem öffentlichen Dienst und der freien Wirtschaft. „Die besseren Möglichkeiten für einen Personalaustausch nützen beiden Seiten“, erklärte der innenpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Hagen Kluck, im Landtag.

Mit der Trennung der Systeme der Alterssicherung betrete Baden-Württemberg Neuland und nehme eine Vorreiterrolle gegenüber den anderen Ländern und dem Bund ein.Laut Kluck trägt die Dienstrechtsreform der demografischen Entwicklung durch die Anhebung der Altersgrenzen und die Modifizierung der Anrechnung von Ausbildungszeiten Rechnung. Damit sei ein Einsparvolumen von etwa 100 Millionen Euro im Durchschnitt der Jahre 2012 bis 2029 verbunden. „Aber das ist relativ“, erläuterte der parlamentarische Geschäftsführer, „wir sparen nicht, sondern verringern den Zuwachs des Pensionsaufwands, der sich ergeben würde, wenn wir nichts täten.“ Den Pensionären mehr auferlegen zu wollen – wie es zum Beispiel die Grünen vorschlagen – wäre seiner Meinung nach nicht korrekt, da nicht die Pensionäre die Verantwortung für die stark steigenden Pensionsleistungen tragen, sondern die Politik. Die Dienstrechtsreform fördere das Leistungsprinzip. Die Chancen, beruflich voran-zukommen und in angemessener Zeit befördert zu werden, würden sich durch das mit der Reform verknüpfte Strukturprogramm deutlich verbessern. So gebe es bei der Polizei jeweils knapp 500 Stellenhebungen im mittleren und gehobenen Dienst. Die Justiz sei mit über 400 Hebungen dabei, die Steuerverwaltung mit fast 1500 Stellenhebungen. Auch 500 Fachlehrer und technische Lehrer könnten mit einem höheren Einkommen rechnen. „Der beste Weg, Leistungsorientierung zu fördern, ist die Verbesserung der Voraussetzungen für eine leistungsbezogene Besoldung“, sagte Hagen Kluck. Verbessert werde auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.Die Verlängerung der Lebensarbeitszeit um zwei Jahre erfolge maßvoll in 18 Schritten. Sie werde abgefedert durch verschiedene Möglichkeiten weiterhin mit 60 oder 65 Jahren abschlagsfrei in den Ruhestand zu gehen. Das lasse sich das Land einiges kosten. Dazu gehöre auch die Förderung der Gesundheitsprävention im Landesdienst veranschlagt. Insgesamt müssten vom 100 Millionen schweren Einsparbetrag wieder 30 Millionen Euro an Mehraufwendungen abgezogen werden. „Diese Reform ist ein Programm zur Modernisierung des öffentlichen Dienstrechts, ein Programm der Strukturveränderung und der Strukturverbesserung“, so Hagen Kluck. Wichtig sei, dass der einfache Dienst künftig entfalle. Der Reutlinger Abgeordnete erinnerte auch an die Offensive für eine freiwillige längere Arbeitszeit.Zur Reform gehöre auch die Anpassung an gesellschaftliche Veränderungen und Notwendigkeiten. In einem gemeinsamen Entschließungsantrag mit der CDU werde klargestellt, dass man bei den weiteren parlamentarischen Beratungen der Dienst-rechtsreform auch die Frage der rechtlichen Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften mit der Ehe im Lichte jüngster höchstrichterlicher Entscheidungen prüfen werde.

Reduzierte Altersversorgung rechtfertigt höhere aktive Entschädigung – Mit dem Hinweis auf die deutlich reduzierte Altersversorgung hat der parlamentarische Geschäftsführer der FDP/DVP-Fraktion, Hagen Kluck, die in der nächsten Legislaturperiode steigenden Diäten verteidigt. „Unterm Strich werden die Abgeordneten nicht mehr haben als jetzt, sondern weniger“, erklärte der Reutlinger Abgeordnete, „wir erhöhen zwar die Gehälter während der aktiven Zeit, senken aber die Versorgungsbezüge gewaltig.“

Kluck erläuterte, dass an die Stelle der Staatspensionen eine eigenverantwortliche Altersversorgung tritt: „Bisher konnte man Pensionsansprüche in Höhe von rund 3500 Euro monatlich erwerben. Künftig gibt es pro Monat der aktiven Tätigkeit einen Zuschuss zur Altersversorgung von 1600 Euro, der aber zu versteuern ist. Da kann sich jeder ausrechnen, dass nur noch rund 1000 Euro für eine Versorgungsrücklage übrig bleiben.“ Was der Bund der Steuerzahler immer als „steuerfinanzierte Luxusaltersversorgung“ angeprangert habe, werde es mit der Parlamentsreform nicht mehr geben.Bei der Berechnung der bisherigen Altersentschädigung des Präsidenten und seiner Stellvertreter wurden laut Hagen Kluck deren erhöhte Bezüge zu Grunde gelegt. Entsprechend seien künftig die aktiven Bezüge Grundlage für den Zuschuss zur Eigenvorsorge. Das gelte dann auch für die Fraktionsvorsitzenden und die Parlamentarischen Geschäftsführer. „Wir können darin nichts Verwerfliches erkennen“, betonte der stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion. Zum ersten Mal werde die Bezahlung der Fraktionsvorsitzenden und der Parlamentarischen Geschäftsführer einheitlich geregelt. Sie entspreche der Entschädigung des Präsidenten und seiner Stellvertreter. „Erstmals herrscht in dieser Frage Transparenz“, sagte Kluck, „jedermann kann feststellen, wie hoch die Bezüge sind.“ Dass die Fraktionsvorsitzenden nicht weniger erhalten sollen als ein Minister, gebiete das Prinzip der parlamentarischen Demokratie. Die künftige Entschädigung von 6462 Euro werde wie die jetzige mit dem Arbeitnehmer-Einkommen im Lande steigen oder auch sinken. Sie orientiere sich an der bayerischen Diät von 2007, als die Parlamentsreform beschlossen wurde. Deutlich höher werde auch weiterhin die steuerpflichtige Abgeordneten-Entschädigung in Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Hessen sein. Der Bund der Steuerzahler halte etwas über 6000 Euro monatlich für eine „vernünftige Logik“. Dem entspreche die künftige Abgeordneten-Entschädigung. „Vom Gehalt eines Vorstandsmitgliedes einer Sparkasse wagen wir nicht einmal zu träumen“, sagte Kluck. Im Ländervergleich würden die Baden-Württemberger auch künftig am wenigsten für ihr Parlament zur Kasse gebeten. Pro Einwohner koste der Landtag keine fünf Euro. In den Ländern, die Baden-Württemberg über den Finanzausgleich mit finanziere, sehe das anders aus: Schleswig-Holstein zehn Euro, Saarland 14, Mecklenburg-Vorpommern 15 Euro.

FDP hält Bettensteuer zur Sanierung der städtischen Haushalte für absurd – Der innenpolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Hagen Kluck, hat sich dagegen ausgesprochen, durch eine Änderung des Kommunalabgabengeset-zes den Städten und Gemeinden die Erhebung der umstrittenen Bettensteuer für Übernachtungen in Hotels zu ermöglichen.

Der Mannheimer Gemeinderat hat die Stadtverwaltung Mannheim beauftragt, sich bei der Landesregierung für eine solche Änderung einzusetzen. „Erstens wollen wir nicht, dass die Städtetouristen bestraft werden, zweitens ist die Erhebung einer Bettensteuer zur Sanierung der kommunalen Haushalte absurd“, so Hagen Kluck.

Sogenannte Waffensteuer reduziert nicht Risiko von Amokläufen – Zur Ankündigung der Stadt Stuttgart, zum 1. Januar 2011 eine sogenannte Waffensteuer einführen zu wollen, sagte der stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende und ehemalige Obmann der FDP/DVP im Landtagssonderausschuss „Konsequenzen aus dem Amoklauf von Winnenden und Wendlingen“, Hagen Kluck:

„Es ist bedauerlich, dass die Stadt Stuttgart die Erhebung einer sogenannten Waffensteuer anstrebt und als Begründung für dieses Vorhaben die schrecklichen Ereignisse von Winnenden und Wendlingen anführt. Den Bürgern sollte nicht suggeriert werden, dass die Reduktion der Zahl legaler Waffen im Stadtgebiet auch das Risiko eines Amoklaufs reduzieren würde. Die Arbeit des Landtagssonderausschusses hat eindeutig gezeigt, dass die Ursachen für solch schreckliche Gewalttaten tieferen Ursprungs sind. Die Stadt Stuttgart sollte deshalb eingestehen, dass es ihr hier lediglich um die zusätzliche Einnahmequelle zum Zwecke der Haushaltskonsolidierung geht. Der Deckmantel der Amokprävention ist in diesem Zusammenhang unangebracht.“

FDP/DVP-Fraktion sieht Instrument der europäischen Bürgerinitiative positiv – Bei einer Landtagsdebatte über die europäische Bürgerinitiative hat der stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Hagen Kluck betont, dass Liberale „Graswurzeldemokraten“ sind. „Wir wollen einen Staat, der von unten nach oben aufgebaut ist“, stellte der innenpolitische Sprecher der Landtagsliberalen fest. Deshalb sei der FDP mehr direkte Demokratie ein wichtiges Anliegen. Auf kommunaler Ebene habe man Bürgerbegehren und Bürgerentscheid bereits erleichtert. Die Verbesserung bei einer Volksabstimmung auf Landesebene sei auf den Weg gebracht.

Wenn die Bürgerinnen und Bürger diese Instrumente der direkten Einwirkung nur wenig nutzen, ist das laut Kluck kein Manko, sondern Ausdruck der Zufriedenheit mit den Entscheidungen der gewählten Vertretungen. Die FDP bekenne sich zur repräsentativen Demokratie. Man wolle diese aber um Elemente der direkten Demokratie bereichern. „Durch mehr direkte Beteiligungsmöglichkeiten werden Wege für mehr Demokratie eröffnet“, sagte Kluck. „Von Freiheit und Demokratie können wir gar nicht genug kriegen.“Die FDP habe immer gefordert, im Rahmen eines zusammengewachsenen Europas eine Bürgerbeteiligung auch auf europäischer Ebene zu ermöglichen. Demokratie lebe von der Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger am Geschehen in Gesellschaft und Staat. „Wir sind auf allen Ebenen für mehr Freiheit, indem wir es mehr Menschen ermöglichen, an der Gestaltung des Gemeinwesens mitzuwirken“, bekräftigte der stellvertretende Vorsitzende des Europa-Ausschusses. „Da brauchen wir keinen Nachhilfeunterricht obrigkeitsstaatlich fixierter Sozialdemokraten oder randgruppen-orientierter Grüner.“ Bei der europäischen Bürgerinitiative würden die Liberalen darauf achten, dass es beim Subsidiaritätsprinzip bleibe. „Die Abschaffung des Stierkampfes in Spanien kann genau so wenig Gegenstand einer europäischen Initiative sein wie die Kneipen-Sperrzeit in Irland“, stellte der Reutlinger Abgeordnete klar. Hagen Kluck hofft auf ein einfaches und nutzerfreundliches Verfahren, das Betrug und Missbrauch verhindert und Mitgliedsstaaten keine unnötigen Verwaltungslasten aufbürdet. Wenn die europäische Bürgerinitiative in diesem Sinne komme, könne sie ein wichtiger Fortschritt für die Demokratie sein. „Sie kann die Union bürgernäher gestalten und die grenzüberschreitende Debatte von EU-Themen fördern, indem Bürgerinnen und Bürger einer Vielzahl von Mitgliedsstaaten zusammen ein gemeinsames Anliegen unterstützen“, so Kluck. Die Stärkung der demokratischen Entscheidungsprozesse durch mehr Transparenz und mehr Bürgerbeteiligung sei ein altes liberales Anliegen.

Rechtspolitischer Sprecher der Liberalen würdigt wertvollen und ausführlichen Bericht – Der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Peter Wetzel, hat in einer Plenardebatte über den Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz den hohen Stellenwert gewürdigt, den der Datenschutz aktuell einnimmt. „Datenschutz ist ein Grundrecht und muss vom Staat angemessen berücksichtigt werden.“

„Ich finde es gut und richtig, dass das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil über die Vorratsdatenspeicherung dem Datenschutz den Rücken gestärkt hat“, so Wetzel. Ebenso begrüßt der rechtspolitische Sprecher das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Datenschutzaufsicht und ein mögliches Verfahren gegen den umstrittenen elektronischen Entgeltnachweis (ELENA) als ein gutes Signal. Der Datenschutzbericht gebe neben wertvollen Informationen über das „mangelnde Vertrauen der Bürger“ in große Datenansammlungen sowohl bei privaten Unternehmen als auch beim Staat wertvolle Impulse, zum Beispiel im Bildungsbereich: „Die Rüge des Datenschutz-beauftragten zur Veröffentlichung von Abiturprüfungslisten im Internet hat eine sofortige Intervention des Kultusministeriums erwirkt – die Anmerkungen des Datenschutzbeauftragten werden somit erkennbar ernst genommen“, sagte Wetzel.„Wir sind auf dem richtigen Wege, damit ungerechtfertigte Eingriffe von Seiten des Staates in Daten der Bürger auch weiter so gut wie möglich verhindert werden können.“

FDP/DVP-Fraktion sieht Baden-Württemberg als Einwanderungsland auf gutem Weg – Ziel liberaler Integrationspolitik ist es, Zuwanderern gleiche Bildungs- und Berufs-chancen zu gewähren und sie möglichst umfassend am gesellschaftlichen und wirt-schaftlichen Leben zu beteiligen. Das betonte der innenpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Hagen Kluck, in der Landtagsdebatte zur Integration. „Die FDP ist dafür, dass sich mehr qualifizierte Mitgrantinnen und Migranten für eine Karriere im öffentlichen Dienst entscheiden“, sagte der Reutlinger Abgeordnete, „das ist hierzulande besonders wichtig, weist Baden-Württemberg unter den Flächenländern doch mit 25 Prozent den höchsten Anteil an Einwohnern mit Migrationshintergrund auf.“ Im Bundesdurchschnitt seien es nur knapp 19 Prozent.

Hagen Kluck erinnerte daran, dass beispielsweise im Polizeivollzugsdienst seit über 15 Jahren von der Möglichkeit Gebrauch gemacht werde, auch nichtdeutsche Bewerberinnen und Bewerber einzustellen. Man habe damit im Land sehr gute Erfahrungen gemacht. Bei der Nachwuchswerbung für den Polizeiberuf werde deutlich auf die Ausnahme vom Erfordernis der deutschen Staatsbürgerschaft hingewiesen. In diesem Zusammenhang habe die Polizei generelles Lob verdient für ihre vielfältige Zusammenarbeit mit Organisationen von Zuwanderern vor Ort. Dabei werde sehr gute präventive Arbeit geleistet.„Wir alle wissen, dass im Integrationsplan die interkulturelle Öffnung als eine der we-sentlichen integrationspolitischen Leitlinien der Landesregierung verankert ist“, sagte der stellvertretende Vorsitzende der FDP-Fraktion, „deshalb streben wir auch im Schulbereich eine Erhöhung des Anteils an Lehrkräften mit Migrationshintergrund an.“ Solche Lehrerinnen und Lehrer können sehr wichtige Vorbildfunktionen für Kinder und Jugendliche aus Zuwandererfamilien einnehmen. Klar müsse aber auch sein, dass es ohne eine vergleichbare Qualifikation nicht gehe, da nach den Kriterien von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung ausgewählt werden müsse. „Ist diese Qualifikation bei Personen mit Migrationshintergrund gegeben, steht ihnen bereits heute der Weg zum öffentlichen Dienst offen“, erläuterte Hagen Kluck. „Wichtig ist, das wir weiterhin mit Engagement an die Frage herangehen, denn ein erhöhter Anteil von Migranten im öffentlichen Dienst bietet Bürgerschaft und Staat viele Vorteile“. So könne zum Beispiel die Beschäftigung von Migranten in den Arbeitsabläufen einen völlig neuen, bereichernden „Input“ bringen. Es sei eine alte Erfahrung, dass die Akzeptanz der Verwaltung in der Gesamtbevölkerung höher sei, wenn sie auch in ihrem Personalbestand die Realität in der Bevölkerung widerspiegle. Zudem könne die Verwaltung besser auf Menschen mit anderer kultureller und sprachlicher Herkunft eingehen und so viele Verwaltungsabläufe ein-facher gestalten. Nicht zuletzt hätten Migrantinnen und Migranten im öffentlichen Dienst auch eine Vorbildfunktion für andere Zuwanderer, die sich für diesen beruflichen Weg entscheiden könnten und damit einen besseren Bezug zu Kommune und Staat bekommen würden.

Die Einhaltung bestehender Gesetze muss Vorrang haben – Zum Vorschlag von Innenminister Rech, den Städten und Gemeinden ein Verbot des Alkoholkonsums an bestimmten Plätzen zu ermöglichen, sagte der innenpolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Hagen Kluck:

„Dem Vorstoß des Innenministers steht die FDP/DVP-Landtagsfraktion skeptisch gegenüber. Wir können uns nicht vorstellen, dass noch mehr Verbote und Gesetze die Symptome wirksam bekämpfen. Wir müssen an die Ursachen gehen und vor allem dafür sorgen, dass die Einhaltung der schon bestehenden Gesetze ausreichend kontrolliert wird. Das gilt beispielsweise für das Jugendschutzgesetz in Bezug auf Alkoholabgabe und Alkoholkonsum.“

Bei neuer Aufsichtsbehörde in Baden-Württemberg auf Unabhängigkeit achten – Der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Peter Wetzel, hat das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur in Deutschland üblichen Praxis der „staatlichen Aufsicht“ über die Datenschutzstellen begrüßt. Damit verstoße die Bundesrepublik gegen geltendes EU-Recht, so der EuGH. Nach den Worten von Wetzel unterstreicht das höchste europäische Gericht damit die Notwendigkeit, dass die zuständigen Datenschutzstellen ihre Aufgaben in völliger Unabhängigkeit wahrnehmen. Dies schreibe die EU-Datenschutzrichtlinie vor.

„Die Überwachung der Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch private Stellen und durch öffentlich-rechtliche Unternehmen im Wettbewerb darf keiner staatlichen Kontrolle unterliegen“, sagte Wetzel. Und: „Bei den anstehenden Planungen über die Gestaltung der Zusammenlegung der Datenschutzaufsicht in Baden-Württemberg müssen wir daher besonders darauf achten, dass die Unabhängigkeit der neuen Behörde von Anfang an gegeben ist. Daher ist es erforderlich, die neue Datenschutzstelle an den Landtag anzugliedern. Das Urteil bedeutet eine deutliche Stärkung der Unabhängigkeit beim Datenschutz“, so der rechtspolitische Sprecher.

Entwicklung der Persönlichkeit hat Vorrang vor Gesetzesverschärfungen – Nach Auffassung der Liberalen kann der Landtag auf das vom Sonderausschuss Jugendgewalt und Jugendgefährdung vorgelegte Ergebnis stolz sein. „Wir haben nicht für neue Gesetze plädiert, sondern fordern tief greifende Präventionsmaßnahmen, die langfristig Wirkung zeigen“, erklärte FDP-Obmann Hagen Kluck dazu im Landtag. Die gesetzten Ziele würden der Landesregierung viel abverlangen und auch hohe finanzielle Mehrbelastungen bringen. „Die FDP-Fraktion ist trotzdem bereit, diesen Weg zu gehen“, sagte Kluck, „zum Wohle unserer Kinder und Jugendlichen und in der Hoffnung, solche Bilder wie die des 11. März 2009 nie mehr sehen zu müssen“.

Nach dem Amoklauf von Winnenden und Wendlingen sei es wichtig gewesen, nicht zur Tagesordnung überzugehen. Der Sonderausschuss habe die Landespolitiker vor vielen unwürdigen Debatten bewahrt. Dafür gebühre allen vier Fraktionen Dank. Der Landtag könne auf die ihm jetzt vorgelegten Ergebnisse stolz sein.Der stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende erinnerte daran, dass die Freiheit des Einzel-nen für Liberale ein hohes Gut ist. Forderungen nach Gesetzen, die Menschen in ihrer per-sönlichen Lebensgestaltung einschränken, stehe die FDP grundsätzlich skeptisch gegenüber. „Wir sind froh, dass der Ausschuss mehrheitlich nicht zu simplen Verbotsforderungen tendiert hat, sondern sich bewusst war, dass man mit Gesetzesverschärfungen im Bereich Waffen oder gewalthaltiger Computerspiele etwas suggerieren würde, was es nicht gibt: Nämlich einfache Erklärungen für solch unfassbare Gewalttaten an Schulen“, sagte der Reutlinger Abgeordnete. Statt wesentliche Gewinne an Sicherheit durch solche Verbote zu erzielen, würde man Milli-onen in Ihrer Freiheit ungerechtfertigt einschränken, ganz gleich ob man zum Beispiel bestimmte Computerspiele für abartig hält oder nicht. Verbote sind laut Kluck die am meisten überschätzten Stellschrauben, zumal Baden-Württemberg insbesondere in den strittigen Bereichen überhaupt keine alleinige Gesetzgebungskompetenz habe. Es sei deshalb richtig, den Schwerpunkt auf die Bereiche zu setzen, in denen das Land die alleinige Verantwortung trägt. Dies seien neben den Ermittlungs- und Verwaltungsbehörden vor allem die Bildungs- und Sozialpolitik. Mit der Stärkung des schulpsychologischen Dienstes schaffe man die Voraussetzungen für eine frühe Identifizierung von Entwicklungsdefiziten, die dann möglichst schnell und niederschwellig behandelt werden könnten. Die Kontaktaufnahme mit entwicklungs-gefährdeten Kindern und Jugendlichen sei eine zentrale Aufgabe, um es gar nicht soweit kommen zu lassen, wie in Winnenden. Ein weiteres zentrales Handlungsfeld ist nach Meinung der FDP die Medienpädagogik. „Ausgehend vom stabilen Fundament des Kindermedienlands und vom Landesmedienzentrum, unterstützen wir alle Bestrebungen, Projekte im Sinne erhöhter Wirksamkeit zusammenzuführen, Erfolgreiches nachhaltig zu verankern und die medienpä-dagogische Arbeit insgesamt zu stärken“, so Hagen Kluck. „Die präventiv-erzieherische Schulung der Kinder und Jugendlichen im Umgang mit Medien hat in der global vernetzten Welt zentrale Bedeutung.“ Bestehende Gesetz will Kluck mit Nachdruck angewendet wissen: „Die polizeiliche Internet-kompetenz wurde kontinuierlich ausgebaut. Durch anlassunabhängige Internet-Recherchen gelingt es immer häufiger, strafbare Inhalte beispielsweise in Form von menschenverachtenden Videos, aufzuspüren und zur Verfolgung an die Justiz weiterzugeben.“ Das Innenministerium werde weitere Mittel erhalten, um vor allem das Kompetenzzentrum Internetkriminalität, die anlassunabhängigen Recherchen und die IT-Beweissicherung ausbauen zu können. Um zu unterstreichen, dass die bestehenden Gesetze – auch ohne Vorratsdatenspeicherung – ausreichend sind, um Kinder und Jugendliche vor grob jugendgefährdenden Inhalten zu schützen, würden die Justizbehörden ebenfalls gestärkt, sagte Kluck.

FDP/DVP-Landtagsfraktion begrüßt Stopp für Vorratsdatenspeicherung – Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) über die Vorratsdatenspeicherung erklärt der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion und Mitkläger, Dr. Hans-Peter Wetzel:

„Die FDP/DVP-Landtagsfraktion begrüßt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts einhellig. Dies ist ein guter Tag für den Rechtsstaat und speziell für den Datenschutz. Das Gericht hat die Regelungen des Telekommunikationsgesetzes und der Strafprozessordnung über die sogenannte Vorratsdatenspeicherung für nichtig erklärt. Sie sind nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil strenge rechtliche und technische Voraussetzungen für die Möglichkeit der Vorratsdatenspeicherung gesetzt. Dazu gehört zum Beispiel das Erfordernis einer ausreichenden technischen Datensicherung oder genaue gesetzliche Festlegungen von schweren Straftaten, aufgrund derer überhaupt auf die Daten zugegriffen werden darf. Eine rechtlich tragfähige Regelung zu schaffen, wird nun für die Bundesregierung eine große Aufgabe sein. Dank der Entscheidung des Gerichts, die Nichtigkeit der bestehenden Regelung festzustellen, kann die Bundesregierung sich dafür die nötige Zeit nehmen. Denn solange keine neue Regelung besteht, werden die Verbindungsdaten der Bürger nicht gespeichert und die vorhandenen Daten gelöscht.”

Wetzel: Datensammelwut birgt Gefahren für demokratische Gesellschaft – Anlässlich des FDP-Diskussionsforums „Foyer liberal“ mit dem Titel „Datenschutz im Informationszeitalter“ sagte der Vorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, dass die Regierungskoalition mit der Zusammenlegung des öffentlich-rechtlichen und privaten Datenschutzes eine langjährige Forderung der FDP umgesetzt habe. Damit werde der Datenschutz gestärkt. Jetzt gehe es darum, für eine ausreichende Personalausstattung zu sorgen. Zum Für und Wider eines Ankaufs von Steuerdaten, sagte Rülke, dass die FDP eine Rechtsstaatspartei sei. Rechtsverstöße seien streng zu verfolgen. Es könne aber nicht sein, dass sich eine Regierung über die Gesetze und die Verfassung stelle, um angeblich einem Staats-notstand vorzubeugen. „Das hatten wir schon in Deutschland.“ Rülke sagte weiter, dass die FDP bereit sei, die Steuerdaten zu erwerben, wenn es rechtlich zulässig sei.

Der rechtspolitische Sprecher Dr. Hans-Peter Wetzel stellte heraus, das der Datenschutz zum „Megathema“ geworden sei. Infolge der Datenschutzskandale bei privaten Unternehmen und der Diskussion über die „Datensammelwut“ von Unternehmen wie Google oder Facebook seien sich viele Bürgerinnen und Bürger der Problematik immer mehr bewusst. Wetzel: „Im Grunde steht im digitalen Zeitalter aufgrund vieler gefräßiger Suchmaschinen die Freiheit der demokratischen Gesellschaft auf dem Spiel.“ Deshalb werde auch mit Spannung die anstehende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Auswirkungen des Vorratsdatenspeicherungs-Gesetzes erwartet. Er wolle die Frage an die Experten des “Foyer liberal“ weiterge-ben, wie die Milliarden von Daten in den Tiefen des Internets angemessen geschützt werden können, ohne den „Komfort und den grundsätzlichen Nutzen des World Wide Web für die Benutzer über Gebühr einzuschränken, so Wetzel.Prof. Michael Rotert, Vorstandsvorsitzender des Verbandes der deutschen Inter-netwirtschaft, wartete mit einer einleuchtenden Erklärung auf: „Der beste Datenschutz ist die Datenvermeidung, denn Daten, die es nicht gibt, brauche ich nicht zu schützen.“ Nach den Worten von Rotert „kriegt man die Daten, die einmal im Netz sind, nicht mehr raus.“ Kritisch sahen die Experten auf dem Podium im Landtag die weltweiten Aktivitäten des Unternehmens Google. „Google sammelt Daten sowie Bilder und macht sein Geld durch Werbung“, sagte die Vertreterin des „Chaos Computer Club“, die Diplom-Informatikerin Constanze Kurz. Neben den kommerziell gesammelten Daten gebe es noch kommunale und staatliche Behörden, die auch Daten erheben. Kurz: „Die Vorratsdatenspeicherung sieht immerhin eine Speicherung von sechs Monaten vor, hier müssen sich meiner Meinung nach die Bürger wehren.“ Durchschnittlich habe jeder Bundesbürger 125 Adressen im Mobiltelefon gespeichert. Gerieten diese Daten in die falschen Hände, ließe sich daraus ein exaktes Abbild der Lebensweise darstellen. Michael Zügel, Justiziar und Leiter der Stabsstelle beim Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg, sagte, mit der Vorratsdatenspeicherung sei es für die Nachrichtendienste aussichtsreicher, der Anbahnung von Straftaten beispielsweise im terroristischen Bereich auf die Spur zu kommen. Allerdings gebe es für Nach-richtendienste und Polizei einen Richtervorbehalt und weitere strengere Vorgaben.

Rechtspolitischer Sprecher: Um eine Straftat zu ahnden, darf man nicht selbst eine begehen – In einer Plenardebatte über das Thema „Ankauf von Bankdaten zum Auffinden von ‚Steuersündern’”, sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Peter Wetzel: „Steuerhinterziehung ist ein Unrecht – Steuerhinterzieher begehen nicht nur Kavaliersdelikte, sondern sind Straftäter und müssen selbstverständlich wie alle anderen Straftäter von unseren Strafverfolgungsbehörden mit rechtsstaatlichen Mitteln verfolgt werden. Die Bürger haben die Gesetze in einem Rechtsstaat einzuhalten. Aber auch der Staat hat sich an rechtliche Vorgaben und Gesetze zu halten. Um eine Straftat zu ahnden, darf man nicht selbst eine begehen, auch nicht der Staat. Auch beim Auffinden von Steuersündern heiligt der Zweck nicht die Mittel.

Grundsätzlich hat die FDP/DVP-Fraktion nichts gegen das Erlangen bzw. den Kauf von Steuerdaten, die dabei helfen, Steuersünder einer Verurteilung zuzuführen.Voraussetzung müsste aber sein, dass diese Daten legal sind und nicht etwa gestohlen. Die Opposition will aber beschließen, dass die Landesregierung zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung auch angebotene illegale einschlägige Steuerdaten vom Staat kauft – und will dazu pauschal eine Aussage treffen, unabhängig davon, welche Rahmenbedingungen vorliegen. Das können wir so nicht gutheißen. Mit diesem Vorgang würde ein Verstoß gegen das Datenschutzrecht durch die Bundesregierung staatlicherseits legitimiert. Wir möchten dem Staat nicht über Umwege Befugnisse einräumen, die er nach den bestehenden Gesetzen gar nicht hat.Stellen Sie sich vor: Hacker durchsuchen private Computer und bieten die daraus gewonnen Daten dem Staat zum Kauf an. Damit würde der Staat ein Verbot umgehen, das ihm das Bundesverfassungsgericht auferlegt hat. Nämlich, dass eine Online-Durchsuchung nur unter strengen Voraussetzungen durchzuführen ist. Wir sind hier im sensiblen Bereich des Grundrechts Datenschutz, der auch für die Banken gilt. Das ist das Wichtige und Besondere an diesem Fall.Der Staat darf sich auch zur Auffindung von Steuersündern nicht zum Unterstützer von Datenhehlerei machen. Von den Verletzungen datenschutzrechtlicher Bestimmungen und insbesondere Anstiftung zum Verrat von Geschäftsgeheimnissen nach dem UWG ganz zu schweigen. Das ist auch nicht etwa Nothilfe, wie von der Opposition vorgetragen – Nothilfe ist die Hilfe die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden. Ein solcher Angriff kann bei Steuerhinterziehung gar nicht vor-liegen. Außerdem ist hier das Paktieren mit Rechtsbrechern ein zu schwerer Eingriff, um „nur“ finanzielle Interessen zu schützen – hier geht es ja nicht etwa um Leib und Leben. Gleiches gilt im Übrigen auch für verdeckte Ermittler, die dürfen auch keine Straftaten begehen in Ausübung ihrer Ermittlungen. Die Kronzeugenregelung taugt auch nicht als Vergleich – abgesehen davon, dass diese immerhin gesetzlich geregelt ist, geht es hier nur um eine Strafmilderung und es ist keine Erlaubnis für den Staat, jemanden zu Straftaten zu animieren. Schließlich fordert man hier durch diese Anreize des Ankaufs Menschen aktiv zum Datenklau auf. Winfried Hassemer, ehemaliger Vizepräsident des BVerfG, also ein Hüter unserer Verfassung sagt: ‚Ein Ankauf der Daten passt zwar in die Landschaft, aber die Landschaft passt für mich nicht in den Rechtsstaat’. Denn dadurch begebe sich der Staat ‚auf dieselbe Ebene wie der Straftäter’, während sich aus dem Grundgesetz das Bild eines Rechtsstaats ergebe, ‚der nicht nur eine faktische, sondern auch eine moralische Überlegenheit’ habe.“

Justiz des Landes ist Erfolgsgeschichte – Handyblocker seit kurzem im Einsatz – „Die Justizpolitik im Land liest sich auch dieses Jahr wieder als Erfolgsgeschichte. So dauern in Baden-Württemberg die Verfahren bei Gerichten und Staatsanwaltschaften bundesweit mit am kürzesten. “ Dies sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Peter Wetzel, in einer Landtagsdebatte über den Haushalt des Justizministeriums.

Nach den Worten von Wetzel sorgt die Regierungskoalition auch dafür, dass es so bleibt: Zur Verstärkung der Staatsanwaltschaft Stuttgart wurden im Bereich Wirtschaftskriminalität sieben neue Stellen geschaffen. So sei gewährleistet, dass in Zeiten der Wirtschafts- und Finanzkrise trotz steigender Delikte zügig ermittelt werden könne. Mit der Teilprivatisierung der Justizvollzugsanstalt (JVA) Offenburg ziehen moderne Zeiten ein, so Wetzel. Erstmals werde ein Großteil der Aufgaben von privaten Dienstleistern wahrgenommen. „Wir sind der Ansicht, dass beispielsweise die Kleider- und Essensausgabe keine hoheitlichen Tätigkeiten sind und deshalb nicht von Beamten und Beamtinnen erledigt werden müssen.“ Dadurch werde der Landeshaushalt in den nächsten fünf Jahren voraussichtlich um mehr als eine Million Euro entlastet. Offenburg ist auch die erste JVA bundesweit, an der seit kurzem sogenannte Handy-Blocker im Einsatz sind. Wetzel: „Mobiltelefone funktionieren dort nicht mehr. So sind über Handys organisierte illegale Geschäfte oder Fluchtvorbereitungen nicht mehr möglich.“Für die Modernität und Effizienz des Strafvollzugs im Land spricht nach den Worten des rechtspolitischen Sprechers ferner, dass in diesem Jahr im Testbetrieb die elektronische Fußfessel eingesetzt werde. „Hierfür kommen zum Beispiel Straftäter in Frage, die leichte Delikte verübt haben. Sie können ihren Beruf ausüben und im Umfeld der Familie bleiben. Und der Haushalt wird durch diesen elektronischen Arrest erheblich entlastet“, sagte Wetzel.

Gebühren mit Rechtsstaat unvereinbar – Zweistufiges Verfahren notwendig – Der stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion, innenpolitische Sprecher und Obmann im Sonderausschuss „Konsequenzen aus dem Amoklauf in Winnenden und Wendlingen“, Hagen Kluck, kritisiert die Beschlüsse einiger Kommunen, für Aufbewahrungskontrollen gemäß Waffengesetz Gebühren von den Waffenbesitzern einzuziehen:„Natürlich stehen die Kommunen nach den schrecklichen Ereignissen von Winnenden und Wendlingen unter hohem Erwartungsdruck, verdachtsunabhängige Aufbewahrungskontrollen bei Besitzern legaler Schusswaffen durchzuführen. Für nicht anlassbezogene, unangemeldete Kontrollen dem Kontrollierten Gebühren aufzuerlegen kann jedoch mit rechtsstaatlichen Grundsätzen nicht vereinbar sein“, sagte Kluck.

Der innenpolitische Sprecher spricht sich vielmehr dafür aus, ein zweistufiges Verfahren zu etablieren, bei dem Waffenbesitzern erst mit gebührenpflichtigen Kontrollen rechnen müssen, wenn Sie die sichere Aufbewahrung trotz schriftlicher Aufforderung durch die Waffenbehörden nicht nachweisen. Kluck: „Für den Nachweis der sicheren Aufbewahrung von Waffen besteht seit der letzen Novelle des Waffengesetzes keine Holschuld der Behörden mehr, sondern eine Bringschuld des Waffenbesitzers. Deshalb erscheint es in diesem Fall gerechtfertigt, für den entstandenen Verwaltungsaufwand Gebühren zu erheben.“ Mit einem Berichtsantrag hat die FDP/DVP-Fraktion deshalb jetzt diesen Sachverhalt erfragt und dieses zweistufige Verfahren vorgeschlagen.„Ich bin mir sicher, dass mit diesem Verfahren hohe Akzeptanz bei den Bürgerinnen und Bürgern und insbesondere auch bei den Waffenbesitzern erreicht werden kann. Trotz der tiefen Spuren, die die Bluttat von Winnenden und Wendlingen bis heute hinterlassen hat, sollten wir uns weiterhin rechtsstaatlichen Geboten verpflichtet fühlen“, so Kluck.

Künftige Behörde soll als Dienstleister für die Bürger an Landtag angegliedert sein – Der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Peter Wetzel, setzt sich dafür ein, eine neu zu schaffende Behörde für den öffentlichen und privaten Datenschutz an den Landtag anzugliedern. „Wäre die neue Behörde an ein Ministerium angegliedert, so würde sie eher als Anhängsel betrachtet werden und nicht die notwendige Bedeutung erhalten“, sagte Wetzel.

Es gehe letztlich darum, die künftigen Strukturen sinnvoll zu gestalten, nachdem jetzt beschlossen sei, den öffentlichen und privaten Datenschutz zusammenzulegen.Nach den Worten von Wetzel muss für eine ausreichende Personalausstattung gesorgt werden, da „bei Zusammenlegung der bisherigen Stellen Baden-Württemberg im Ländervergleich deutlich unterbesetzt wäre und die Behörde so nicht in der gebotenen Tiefe und Gründlichkeit arbeiten könnte“. Der neuen Stelle für den Daten-schutz solle schließlich eine Koordinierungsfunktion zwischen den Ministerien und Behörden zukommen. Wetzel: „Wir meinen es ernst mit dem Datenschutz. Deshalb muss die künftige Da-tenschutzbehörde Dienstleister für die Bürger und dementsprechend gut aufgestellt sein. Dann erst werden wir von einer schlagkräftigen und personell angemessen ausgestatteten Kontroll- und Aufsichtsbehörde für die Wahrung der Bürgerrechte sprechen können.“

FDP/DVP-Fraktion sieht keine Alternative zu einer rationalen Integrationspolitik – Mit dem Hinweis auf Grundgesetz und Landesverfassung hat die FDP/DVP-Landtagsfraktion vor dem Hintergrund der Schweizer Volksabstimmung für ein Mina-rett-Verbot Einschränkungen der Religionsfreiheit strikt zurück gewiesen. „Die Kirchen und anerkannten Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften entfalten sich in der Erfüllung ihrer religiösen Aufgaben frei von staatlichen Eingriffen“, zitierte der stellvertretende Vorsitzende Hagen Kluck Artikel 4 der baden-württembergischen Verfassung.

Auch der Artikel 4 des Grundgesetzes gewährleiste die ungestörte Religionsausübung. Angesichts des Echos auf die Volksabstimmung im Nachbarland könne man sich jedoch nicht beruhigt zurück lehnen. Hagen Kluck betonte, dass es zu einer rationalen Integrationspolitik keine Alternative gebe. Ziel müsse es sein, Zuwanderern gleiche Bildungs- und Berufschancen zu gewähren und sie möglichst umfassend am gesellschaftlichen Leben zu beteiligen. Zu den Voraussetzungen für ein gutes Zusammenleben gehöre die gegenseitige Aner-kennung der kulturellen und religiösen Identität genau wie die uneingeschränkte Akzeptanz der deutschen Rechts- und Werteordnung. „Integration ist also keine Einbahnstraße“, sagte Kluck. Sie sei eine Querschnittsaufgabe für alle Bereiche der Politik und der Gesellschaft. Kluck erinnerte daran, dass sich die hier lebenden Muslime viele Gotteshäuser und Gebetsräume geschaffen haben, „manche mit und manche ohne Minarett“. Ob ein neues Bauwerk mit einem Minarett versehen werde, sei häufig eine Frage des Baurechts. „Minarette sind religiöse Symbole“, stellte Hagen Kluck fest, „sie sind keine Raketen, die gegen unsere von der jüdisch-christlichen Tradition geprägte Gesellschaft gerichtet sind.“ Der Reutlinger Abgeordnete warnte davor, die Frage des Baus von Minaretten zu dramatisieren: „Lassen wir doch einfach die Moschee im Dorf!“Nur ein kleiner Teil der in Baden-Württemberg lebenden 600 000 Moslems missbraucht nach den Worten Klucks die Religion für extremistische Zwecke. „Auch in christlichen Glaubensgemeinschaften soll es ja Pius-Brüder und andere geben, die vielleicht den Kreuzzügen nachtrauern“, meinte der innenpolitischer Sprecher der FDP. Die meisten Muslime fühlten sich wie die meisten Christen wohl in der kulturell, ethnisch und religiös vielfältigen Gesellschaft. Fundamentalistische Prophezeiungen einer baldigen Islamisierung Deutschlands könne man getrost ins Reich der Phantasie verweisen. Trotzdem vorhandene Ängste könnten nicht durch staatliche Dekrete abgebaut werden, sondern nur durch Dialog und gegenseitiges Verständnis.Dazu könnten nach Klucks Auffassung klare Strukturen islamischer Religionsgemeinschaften beitragen: „Wir wünschen uns eine demokratisch legitimierte, repräsentative Institution der Muslime im Land, die alle auf dem Boden des Grundgesetzes stehenden Gruppierungen vertritt“. Das sei auch für den islamischen Religions-unterricht in deutscher Sprache an den Schulen wichtig. Den brauche man, damit Kindern nicht in Hinterhöfen extremistische Versionen des Korans eingebläut würden.

Folter verstößt gegen die Menschenwürde und hat in einem Rechtsstaat nichts zu suchen – Der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Peter Wetzel, sagte in der Plenardebatte zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen „gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe“, folgendes (es gilt das gesprochene Wort):

„Durch die “Einrichtung eines nationalen Präventivmechanismus” wollen wir einen noch besseren Schutz gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe erreichen. Wir fragen uns natürlich alle: Ist dies eigentlich notwendig? Bei uns wird doch nicht gefoltert. Schließlich enthalten Art. 5 der Menschenrechtserklärung der Vereinten Nationen und Art. 5 der Europäischen Menschenrechtskonvention ein Folter-Verbot.Im innerstaatlichen Recht der Bundesrepublik Deutschland ist ein Folterverbot in Art. 1 und in Art. 104 im Grundgesetz geregelt. Also wozu denn noch eine Einrichtung? Dennoch begrüße ich mit meiner Fraktion diese sinnvolle Einrichtung. Denn wir in Deutschland sind nicht frei von Schuld: Die Bundesrepublik Deutschland wurde in der Vergangenheit mehrfach vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte für Verstöße gegen die UN-Antifolterkonvention verurteilt.Im Fall Vera Stein wurde der Klägerin Schadenersatz in Höhe von 75.000,- Euro zugesprochen. Im Jahre 2002 erregte der Fall Daschner in Deutschland große Aufmerksamkeit. Der Jurastudent Magnus Gäfgen entführte den Bankierssohn Jakob von Metzler, erstickte ihn und versteckte die Leiche. Gäfgen wurde festgenommen, gestand die Entführung und verriet das Versteck nicht, wo er den entführten Jungen gefangen hielt. Der ehemalige Polizeipräsident von Frankfurt hat am 01.10.2002 durch einen weiteren Beamten Folter androhen lassen, um das Versteck in Erfahren zu bringen. Daschner wurde wegen Aussageerpressung später zu einer Geldstrafe verurteilt.2004 wurde bekannt, dass während der Grundausbildung bei der Bundeswehr in Coesfeld, Rekruten bei nachgestellten Geiselnahmen gefol-tert wurden, indem man sie fesselte und mit Wasser bespritzte. Ferner seinen die Soldaten mit Elektroschockgeräten und durch Schläge in den Nacken misshandelt worden. Wir wollen verhindern, dass sich solche Fälle bei uns in Deutschland wiederholen. Folter ist in jeder Form abzulehnen, da sie gegen die Menschenwürde verstößt und in einem Rechtsstaat nichts zu suchen hat.“

Forderung der FDP umgesetzt: behördlicher und privater Datenschutz zusammengelegt – Der justizpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Peter Wetzel, sagte in einer Landtagsdebatte über den „Fünften Tätigkeitsbe-richt des Innenministeriums zum Datenschutz im nicht öffentlichen Bereich“ unter anderem (es gilt das gesprochene Wort):

„Ich danke Innenminister Rech, seinen Mitarbeitern für den sehr ausführlichen und überzeugenden Bericht. Der Bericht macht deutlich, dass es zahlreiche Defizite auf dem Gebiet des nichtöffentlichen Datenschutzes gibt. Umso mehr begrüße ich ausdrücklich, dass jetzt eine langjährige Forderung der FDP umgesetzt wird: Die Aufsicht von behördlichem und privatem Bereich wird endlich zusammengelegt. Damit setzt Baden-Württemberg eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und Europäischen Rates um. Der vorliegende Bericht macht deutlich, dass es zahlreiche Defizite auf dem Gebiet des nichtöffentlichen Datenschutzes gibt.Der Bericht macht aber auch deutlich, dass der Arbeitnehmerschutz dringend gestärkt werden muss. Hier haben die Koa-Verhandlungen in Berlin Erfreuliches ergeben: – Neu eingeführt wird die Stiftung Datenschutz (Vorbild Stiftung Warentest). Danach sollen die Produkte und Dienstleistungen auf ihre Daten-schutzfreundlichkeit überprüft werden. Dies ist ein sehr wichtiger Beitrag, damit der Selbstdatenschutz auch tatsächlich ausgeübt werden kann und nicht nur auf dem Papier steht.- Es wird auch eine generelle Reform des Datenschutzgesetzes geben.- Der Arbeitnehmerdatenschutz soll ein eigens Kapitel im BDSG bekommen.- Hier wird dann die besondere Situation der Arbeitnehmerverhältnisse gebührend berücksichtigt werden.- Wir müssen exakt regeln, welche Daten der Arbeitgeber abfragen und gegebenenfalls speichern darf.- Den Arbeitnehmern werden dadurch auch insgesamt mehr Recht eingeräumt werden.- Diese wichtigen Punkte können dann auch in einem Datenschutzgesetz als Grundlage dienen.Wichtiger Ansatz- und Knackpunkt im Rahmen einer solchen Novelle wird sein: Die Bedeutung der Einwilligung in die Datenspeicherung. Hier müssen wir die Entscheidung treffen, ob ihr eine maßgebliche Rolle zukommen soll. Dann müssen wir auch dafür sorgen, dass der Betroffene tatsächlich die Möglichkeit hat, einzuwilligen oder aber, ob die Daten, die über eine Einwilligung erteilt werden, zusätzlich über eine irreversible Zweckbindung geschützt werden sollen.Ich halte folgende Voraussetzung für dringend erforderlich: Diejenige Stelle, die Daten über mich gespeichert hat, muss mir auch meine Anfrage hin mitteilen woher er meine Daten hat. Falls er dieses nicht klar und zweifelsfrei sagen kann müssen auch Konsequenzen drohen. Es kann nicht sein, dass private Daten sammeln ohne mein Einverständnis und mit diesen unerlaubten Daten ein Handel betreiben. Mit den Daten anderer Menschen müssen alle behutsamer umgehen: Es darf einfach nicht sein, dass Versicherungen und Banken mit den Daten ihrer VNs und ihrer Kunden einen Handel betreiben. Ein besonderes Problem dürfte auch künftig alles um Google-Earth sein. Können wir privaten Firmen einfach erlauben, Privathäuser zu fotografieren und ganz öffentlich ins Netz stellen? So werden Passanten fotografiert, ohne gefragt zu werden.Als positives Beispiel ist die Gemeinde Molfsee bei Kiel zu nennen, die Google untersagt hat, ihre Gemeinde aufzunehmen. Ich glaube nein, es muss zumindest vorher die Einwilligung des Eigentümers oder auch des unmittelbaren Besitzers eingeholt werde. Nicht erfreut war ich allerdings über die Ausführungen zum Datenschutz bei Rechtsanwälten, wenn sie auf dem Gebiet der Forderungsbeitreibung tätig sind.Ich erinnere: Die Rechtsanwälte sind nach unserem Rechtsverständnis zwar freiberuflich tätig. Aber: sie sind auch ein Organ der Rechtspflege und haben daher im Verhältnis zu ihren Mandaten ein besonderes Vertrauens-verhältnis. Es ist daher meines Erachtens einfach nicht möglich die Rechtsanwälte einem Inkassounternehmen gleichzusetzen.Aus liberaler Sicht muss die Bedeutung des Datenschutzes in der Bevölkerung wieder deutlich gemacht werden. Die kann nur erreicht werden, wenn datenschutzrechtliche Fragestellungen bereits in der Schule thematisiert werden. Die Schülerinnen und Schüler müssen z. B. wissen welche Konse-quenzen in Eintrag im Schüler VZ für sie hat. Wir Liberale wollen ein modernes, leicht verständliches, technikfestes und übersichtliches datenschutzrecht, das den Anforderungen in unserer digitalen Welt gerecht wird.“’

FDP/DVP-Fraktion will in spätestens drei Jahren eine gründliche Überprüfung – Die FDP/DVP-Fraktion stimmt mehrheitlich dem Gesetz zur Abwehr alkoholbeein-flusster Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung während der Nachtzeit und zum Schutz vor alkoholbedingten Gesundheitsgefahren zu. „Wir tun das aller-dings nicht gern“, betonte ihr innenpolitischer Sprecher Hagen Kluck, „unser Ja-Wort fällt uns nicht wegen dieser sperrigen Überschrift so schwer, sondern weil wir nicht so recht von der Wirkung des Alkoholverkaufs-Verbotsgesetzes überzeugt sind.“

Weil unmäßiger Alkoholkonsum aber unbestritten eine wichtige Rolle beim Anstieg der Gewaltdelikte spielt, sei den Liberalen die Sache einen Versuch wert. Nach spä-testens drei Jahren werde man prüfen, ob das Gesetz etwas gebracht habe. Hagen Kluck sagte, mit diesem Gesetz solle versucht werden, „die Nachschubwege für dieses Vorglühen und Koma-Saufen abzuschneiden.“ Alleine bringt das nichts. Nur in einer guten Mischung von Aufklärungsaktionen und Hilfsangeboten könnten Verbote zum Erfolg führen. Hier seien Elternhäuser und Schulsozialarbeit, Jugend-ämter und offene Jugendarbeit, Polizei und kommunale Ordnungsbehörden gemein-sam gefragt. Aufklärung über die Folgen ungehemmten Suffs sei angesichts der zu beobachtenden Fehlentwicklungen nötiger denn je. „Ich kann nur wiederholen, was ich schon in der ersten Lesung gesagt habe: Wer mit Alkohol nicht umgehen kann, soll Sprudel trinken, wer das Saufen nicht verträgt, soll’s einfach lassen.“ Kindern und Jugendlichen sei Schnaps-Konsum in der Öffentlichkeit bereits strikt verboten. „Weil wir Liberalen der Auffassung sind, dass Gesetze eingehalten werden müssen, fordern wir die Behörden auf, für die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes auch in Bezug auf Alkoholabgabe und Alkoholkonsum zu sorgen“, sagte Kluck. Da entstehe manchmal schon der Eindruck, dass man vorhandene Instrumente nur un-zureichend nutze. Die FDP beteilige sich nicht an einer allgemeinen Verteufelung des Alkohols. „Wir leben im zweitgrößten deutschen Weinland, in dem es auch eine Vielzahl berühmter Brauereien und Brennereien gibt“, erinnerte Hagen Kluck, „nicht der Alkohol ist das Problem, sondern der Mensch, der mit ihm nicht umzugehen ver-steht.“ Dem Vorstoß von Innenminister Heribert Rech für kommunale Alkoholverbote auf öffentlichen Plätzen steht Kluck skeptisch gegenüber. „Wir sollten nicht schon über ein nächstes Gesetz nachdenken, wenn das erste noch nicht einmal beschlossen und verkündet ist“. Immer neue Gesetze mit immer neuen Verboten würden nicht einmal an den Symptomen etwas ändern. Die FDP/DVP-Fraktion werde sich an ei-nem solchem Aktionismus nicht beteiligen, sondern alle Vorschläge sorgfältig abwä-gen.

Gesetz zur Umsetzung der Föderalismusreform im Justizvollzug verabschiedet – Der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion,Dr. Hans-Peter Wetzel, sagte in einer Landtagsdebatte über das „Gesetz zur Umsetzung der Föderalismusreform im Justizvollzug“ unter anderem (es gilt das gesprochene Wort):

„Das, was die Opposition in der ersten Lesung und auch heute zum Jusitzvollzugsgesetzbuch über ihre Strafvollzugsbeauftragten vortragen lässt sehr dürftig und bescheiden an. Man gewinnt den Eindruck, dass zwanghaft versucht wird, das Gesetz abzulehnen. Die SPD hatte das Gesetz zunächst gelobt, um es dann aus drei Gründen abzulehnen:- Alleinunterbringungsgrundsatz im Jugendstrafvollzug- Mitwirkungspflicht der jungen Strafgefangenen- Hauptproblem: Möglichkeit der Übertragung von Aufgaben aus dem Strafvollzug an freie Träger oder Private.Mein Ratschlag ist: warten Sie doch die Ergebnisse aus Offenburg ab und hören Sie damit auf, alles madig zu machen, was im Entferntesten nach Privatisierung riecht.Hören sie damit auf, gute Reformvorschläge zu negieren, nur weil diese nicht in Ihr Weltbild passen. Nun komme ich zu den Grünen: Es wurde gelobt, es wurde kritisiert. „Die Frauen im Knast”, so Herr Kollege Oelmeyer, seien nicht genügend be-rücksichtigt. Er hat aber dem Hohen Hause und auch dem Ausschuss nicht verraten, wie der das anstellen will. Sie sehen: alles sehr dünn und nicht überzeugend. Gehen Sie mutig einen Schritt voran, stimmen Sie heute dem Gesetz zu. Denn es ist ein gutes, ein fortschrittliches Gesetz-buch. Insbesondere werden der Resozialisierungsgedanke und damit die Spezialprävention in den Vordergrund gerückt. Diese ziehen sich wie ein roter Faden durch das Gesetz. Es geht um die Wiedereingliederung von Straftätern in unsere Gesellschaft. Es geht eben nicht, wie es ein ehemals prominenter SPD-Politiker vor einigen Jahren empfohlen hatte: “Wegsperren, und das für immer”. Ich glaube wir sind uns auch alle einig: Wenn wir dem Ziel der Wiedereingliederung von Straftätern mit unserem Gesetz ein Stück näher kommen, haben wir unsere Hausaufgaben gut gemacht. Verbrechen können wir am Besten verhindern, in dem wir an den Faktoren ansetzen, die für die Ursachen von Kriminalität gehalten werden. Exakt dieses Ziel wird mit dem Gesetz konsequent verfolgt:1. Bereits in der U-Haft werden Gefangene sinnvoll beschäftigt.2. Vielfältige Ausbildungsmöglichkeiten. Bildung ist die beste Prävention3. Konsequente Arbeitspflicht4. Konzentration der Sozialtherapie, um Fehlentscheidungen zu vermeiden5. Frühzeitige Entlassungsvorbereitung6. Ausdrückliche gesetzliche Regelung der Nachsorge, um den Strafgefangenen auch nach der Entlassung ein Geländer zu geben.“