FDP/DVP-Landtagsfraktion lässt nur bei Schulaufsicht größere Veränderungen zu – Baden-Württemberg darf nach Auffassung der FDP/DVP-Landtagsfraktion im Bemühen um die bürger- und kundenfreundlichste Verwaltungsstruktur nicht nachlassen. Das sagte der innenpolitische Sprecher Hagen Kluck bei der Landtagsdebatte über den Evaluierungs-Bericht der Landesregierung. „Man kann den Bericht drehen und wenden wie man will: Insgesamt ist die Eingliederung staatlicher Behörden in die Landrats- und Bürgermeisterämter eine Erfolgsgeschichte“, so der Reutlinger Abgeordnete. Grundsätzliche strukturelle Änderungen seien nicht erforderlich, sondern allenfalls Feinjustierungen.

Die FDP/DVP-Landtagsfraktion werde solchen Feinjustierungen in den Bereichen Forst, Flurneuordnung und Vermessung zustimmen. „Wichtig ist, dass es beim Ein-heitsforstamt bleibt, dass beim Holzverkauf mittelständische Säger nicht benachteiligt werden, dass es vernünftige Kooperationslösungen bei den Flurneuordnern gibt und gleichzeitig die Verlagerung von Aufgaben auf öffentlich bestellte Vermesser schneller vorankommt“, betonte Hagen Kluck. Ihm hätte auch bei der Schulverwaltung eine Feinjustierung gereicht. Aber hier seien die Landratsämter, bei denen es mit der Umsetzung der Reform Probleme gegeben habe, leider nur halbherzig und viel zu spät auf die Möglichkeit von Kooperationslösungen eingegangen. Leidtragende seien jetzt die Kreise, bei denen auch im Schulbereich alles funktioniere.„Als Liberale wollen wir keinen zu seinem Glück zwingen“, sagte Kluck. Wenn Kultusministerium, Verband Bildung und Erziehung und GEW sich in seltener Einigkeit eine Rückkehr zur eigenständigen Schulverwaltung wünschten, werde die FDP/DVP-Fraktion das passieren lassen. Die gute Zusammenarbeit mit der Jugend-hilfe und den Sozial- und Gesundheitsämtern müsse aber weitergeführt werden. Zahl und Standorte der künftigen Schulämter seien im Benehmen mit den Kreisen festzulegen. Bei einer Neustrukturierung dürfe auch die mittlere Ebene nicht ganz ausgeklammert werdenAuch eine künftig wieder eigenständige Schulverwaltung dürfe die Schulen nicht an der kurzen Leine führen, so Hagen Kluck. Es gehöre zu den liberalen Grundüberzeugungen, dass größtmögliche Eigenständigkeit, eigenverantwortlich zu nutzender pädagogischer Gestaltungsspielraum und Wettbewerb der Schulen untereinander Voraussetzungen für die weitere Steigerung von Qualität und Leistungsfähigkeit im Bildungsbereich sind. „Für diesen Wettbewerb sind Schulen in freier Trägerschaft besonders wichtig“, sagte Kluck, „die darf man nicht am langen Arm verhungern lassen, sondern die muss man nach Kräften fördern.“ Deshalb werde der Einstieg ins Brutto-Kosten-Modell jetzt mit dem Nachtragshaushalt erfolgen.

16- bis 18-Jährige haben erstmals einen Anspruch auf fünf Tage Freistellung – In einer Landtagsdebatte über das „Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes in der Jugendarbeit“ (2. Lesung) sagte die jugendpolitische Sprecherin der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Monika Chef, unter anderem:

Nach Jahren der Diskussion haben wir das alte Jugendleitersonderurlaubsgesetz novelliert. Neu geregelt wurden Freistellungsansprüche für alle Personen, die in Organisationen der Jugendarbeit ehrenamtlich tätig sind. Sie können in der Regel verlangen, bis zu zwei Wochen von ihrem Dienst-, Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis freigestellt zu werden, um bei Veranstaltungen, bei denen Kinder und Jugendliche betreut werden, mitarbeiten zu können. Gemeint sind beispielsweise Zeltlager, Jugendherbergen oder Begegnungsstätten. Bei diesen Freistellungsregelungen handelt es sich um rechtliche Mindestansprüche. Darüber hinaus kann jeder Arbeitgeber natürlich weitere Freistellungen erteilen. Der Vorsitzende eines Kreisjugendrings schrieb uns: „Viele Firmen geben sich viel Mühe neben den normalen curricularen Ausbildungsinhalten auch die so genannten „weichen Qualifikationen“ mit einzubauen. Nicht nur dieses, viele Firmen legen bei Stellenbesetzungen Wert auf ehrenamtliches Engagement. Ist es doch ein Zeichen von Kreativität, Teamfähigkeit, Interesse und vielem Mehr. Dies alles lernen ehrenamtlich Mitarbeitende in der Jugendarbeit, nicht zuletzt in Ferienfreizeiten.“ Diese Auffassung teile ich. Das Ehrenamt in der Ju-gendarbeit müssen wir gemeinsam mit der Wirtschaft voranbringen und nicht gegen sie. Ge-gen den Willen des Arbeitgebers wird in der Praxis die Freistellung in der Regel ohnehin nicht realisiert. Der vorliegende Gesetzentwurf ist eine Kompromisslösung, der versucht, den Interessen aller Betroffenen Rechnung zu tragen. Naturgemäß heißt das, dass keine Seite ihre Vorstellungen zu 100 % durchgesetzt hat. Das gerade ist das Wesen eines Kompromisses. Einige Landesverbände hatten dafür plädiert das Gesetz ganz abzuschaffen. Sie verwiesen auf die bestehende Anzahl an Urlaubs- und Feiertagen in Deutschland. Andere Verbände haben sich eine großzügige Ausweitung der Freistellungsansprüche gewünscht. Forderungen das Gesetz ganz abzuschaffen, haben wir abgelehnt. Vielmehr haben wir die Absenkung des Mindestalters von 18 auf 16 Jahre unterstützt. Wir begrüßen und unterstüt-zen, dass junge Menschen ehrenamtlich Verantwortung übernehmen. So werden sie an die vielfältigen Formen des Bürgerschaftlichen Engagements herangeführt. Die Ehrenamtliche Tätigkeit in einem frühen Lebensalter fördert ja die Bereitschaft, sich auch im weiteren Le-bensverlauf für gemeinschaftsbezogene Belange einzusetzen. Dieses Signal wollten wir set-zen. Durch die Absenkung des Mindestalters von 18 auf 16 Jahre wurden verstärkt Auszubildende in den Geltungsbereich des Gesetzes eingebunden. Wir haben dafür plädiert alle Maßnahmen zu vermeiden, die in der Wirtschaft zu einer abnehmenden Ausbildungsbereitschaft beitragen. Die schwierige Lage auf dem Lehrstellenmarkt ist ihnen bekannt. Viele Ausbilder beklagen bereits heute, dass die Auszubildenden viel zu wenig Zeit in den Betrieben verbringen. Durch die Einbeziehung von 16- bis 18-Jährigen bestand die ganz konkrete Gefahr, die Ausbildungsbereitschaft von Unternehmern generell zu verschlechtern. Leidtragende wären vor allem schwächer begabte Jugendliche. Trotz dieser Bedenken haben wir zugestimmt, künftig 16 bis 18-Jährigen erstmals einen Anspruch auf fünf Tage Freistellung zu gewähren. Mit dieser Entscheidung sind wir den Jugendverbänden entgegengekommen. Diese Regelung gilt auch für volljährige Auszubildende. Unter ausbildungsspezifischen Aspekten ist es unerheblich, ob Auszubildende noch minder- oder bereits volljährig sind. Das was bei der Gesetzgebung zu berücksichtigen. Alle Jugendliche in einer Ausbildungssituation sind vom Gesetzgeber ja gleich zu behandeln. Wir haben den Anwendungsbereich des neuen Gesetzes im Bereich des Sports ausgewei-tet. Damit reagieren wir auf den dringenden Handlungsbedarf bezüglich der wachsenden Bewegungsarmut und den motorischen Defiziten im Alltag vieler Kinder. Die Teilnahme von Übungsleiter und Trainer im Jugendbereich des Sports an Aus- und Fortbildungsmaßnahmen wird zukünftig verbessert. Eine Förderung nach dem Landesjugendplan stellt für diese Maßnahmen künftig keine Voraussetzung für eine Freistellung mehr dar. Auch von dieser Regelung wird das Ehrenamt in der Jugendarbeit profitieren. Wir haben auch geregelt, dass der Freistellungsanspruch verweigert werden kann, wenn „dringende dienstliche oder betriebliche Dinge“ entgegenstehen. Die Gesetzesbegründung führt aus, dass bei der vorzunehmenden Interessenabwägung den Belangen der Jugend-arbeit in besonderer Weise Rechnung zu tragen ist. Während der Schulferien soll eine Versagung nur dann gewährt werden, wenn durch die Gewährung der Freistellung eine schwerwiegende Gefährdung betrieblicher oder dienstlicher Interessen droht. Diese Präzisierung verdeutlicht, welchen Wert wir dem Ehrenamt in der Jugendarbeit beimessen. Für den normalen Jahresurlaub gilt genau die gleiche Regelung übrigens entsprechend. Ich denke wir haben eine Kompromisslinie gefunden, die allen Belangen Rechnung trägt. Durch ein früheres Heranführen der Jugendlichen an die Ehrenarbeit können sie frühzeitig dafür begeistert werden, sich auch später gesellschaftlich einzubringen. Gleichzeitig halten wir die Belastung der Unternehmen soweit in Grenzen, dass wir den Aufschwung am Ausbildungsmarkt durch das Gesetz nicht belasten. Das vorliegende Gesetz bringt das Ehrenamt in der Jugendarbeit auf intelligente Weise voran. Daher stimmen wir dem Gesetz in der vorliegenden Form zu.

Landesregierung bestätigt: Frauenanteil in den Feuerwehren steigt stetig – Die Zahl der Feuerwehrmänner in Baden-Württemberg ist rückläufig, die Zahl der Feuerwehrfrauen nimmt dagegen zu. Dies geht aus der Antwort der Landesregierung auf eine par-lamentarische Initiative des stellvertretenden Vorsitzenden der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Friedrich Bullinger, hervor, der nach der personellen Entwicklung der Feuerwehren gefragt hat. Danach ist bei den Feuerwehrmännern in den Jahren 2002 bis 2006 ein Rückgang in Höhe von 1,6 Prozent zu verzeichnen. Die Zahl der Frauen erhöhte sich um 30 Pro-zent, von 2640 im Jahr 2002 auf 3390 im Jahr 2006. Insgesamt gab es nach den Angaben des Innenministeriums im Jahr 2006 exakt 108 412 Feuerangehörige. Dies entspricht über den Gesamtzeitraum einem prozentualen Rückgang von 0,8 Prozent. Nach den Worten Bullingers ist die „zunehmende Bereitschaft der Frauen, sich bei der Feuerwehr ehrenamtlich zu engagieren eine erfreuliche Entwicklung. Ich fordere die Landesregierung auf, alles ihr Mögliche zu tun, damit noch mehr Frauen in die Feuerwehren eintreten. Dazu sollte die Feuerwehr noch mehr als Kultur der Vielfalt dargestellt werden. Frauen in der Feuerwehr, das hat Zukunft im Südwesten.“

Wie die Landesregierung weiter ausführt, wird der langfristig prognostizierte Rückgang der Einwohnerzahl Baden-Württembergs in Höhe von zehn Prozent bis zum Jahr 2050 die „Feuerwehren vor keine Probleme bezüglich des Personalstandes stellen“. Hingegen werden die absehbaren Veränderungen in der Altersgliederung der Bevölkerung weitaus bedeutendere Herausforderungen für die Feuerwehr mit sich bringen. Im Jahr 2030 werden laut Statistischem Landesamt die über 60 Jahre alten Menschen rund ein Drittel der Bevölkerung stellen. Das Innenministerium: „Diese demographische Entwicklung wird sich unweigerlich auf die Mitgliederzahlen der Freiwilligen Feuerwehren auswirken, weil sich der Anteil der feuerwehrdienstfähigen Bevölkerung und damit das Potenzial zur Gewinnung neuer Feuerwehrangehöriger signifikant verringern wird.“ Die Jugendfeuerwehren sind bisher der Garant für den Personalstand der Feuerwehren. Jedoch werde die unbestrittene Attraktivität der Jugendfeuerwehren nicht ausreichen, „um den Personalbestand der Feuerwehren auf Dauer zu sichern“, so das Innenministerium. In Baden-Württemberg ist für den Eintritt in eine Jugendfeuerwehr kein gesetzliches Mindestalter vorgeschrieben.Friedrich Bullinger sieht sich vom Innenministerium darin bestätigt, dass die so genannte Tagesverfügbarkeit der Feuerwehrangehörigen verbessert werden könnte, wenn „entweder die Zahl der am Wohnort arbeitenden oder der tagsüber am Wohnort anwesenden Feuer-wehrangehörigen erhöht wird. Dies könne durch eine verstärkte zielgruppenorientierte Werbung und durch eine Doppelmitgliedschaft von Feuerwehrangehörigen erreicht werden. Zielgruppen, die zur Verbesserung der Tagesalarmbereitschaft verstärkt für die Feuerwehren geworben werden können, sind beispielsweise Hausfrauen und Schichtarbeiter, so das In-nenministerium. „Ein gewisses Potenzial dürfte auch in der Lehrerschaft – bedingt durch die unterrichtsfreie Zeit – vorhanden sein“, teilte das Innenministerium weiter mit. Bullinger: „Sicherlich könnte auch eine verstärkte Kooperation zwischen den einzelnen Ortswehren zu einer verbesserten Verfügbarkeit beitragen.“Eine Doppelmitgliedschaft bedeutet, dass Feuerwehrangehörige sowohl der Feuerwehr ihres Wohnortes als auch der Feuerwehr ihres Arbeitsortes angehören. Das Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg lässt heute schon eine Doppelmitgliedschaft zu, ohne dies im Gesetzestext ausdrücklich zu regeln, so das Innenministerium.Bullinger: „Ich rege an, zu prüfen, ob eine Aufnahme der Doppelmitgliedschaft in das Landesfeuerwehrgesetz sich positiv auf die Personalsituation auswirken wird.“Hans Ilg, Pressesprecher

Wünsche der der mittelständischen Ausbildungsbetriebe werden berücksichtigt – In der Landtagsdebatte über das „Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes in der Jugendarbeit sagte die jugendpolitische Sprecherin der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Monika Chef unter anderem:

„Heute beraten wir endlich ein Gesetz, dessen Novellierung seit Jahren diskutiert wurde. Warum hat es Jahre der Diskussion bedurft, bis nun endlich ein Entwurf vorgelegt werden konnte? Die Frage ist einfach zu beantworten. Es standen viele widerstreitende Interessen in Konkurrenz, die einer behutsamen Austarierung bedurften. Im Zentrum unserer Überlegungen standen die jungen Menschen, die von diesem Gesetz profitieren sollen. Das ehrenamtliche Engagement junger Leute bereichert unser Land ungemein. Soweit herrscht sicherlich Einigkeit in diesem Haus. Es wurde daher der Wunsch geäußert, das Gesetz zukünftig nicht nur auf junge Erwachsene, sondern auch auf Jugendlich anzuwenden. Auf diese Weise sollte das Ehrenamt gewürdigt werden und auch Jugendliche zwischen 16 und 18 durch eine unbezahlte Freistellung von der Arbeitstelle eine staatliche Anerkennung für ihr Engagement erfahren. Das haben wir unterstützt. Dem Wunsch der Jugendverbände sind wir entgegengekommen, in dem wir das Eintrittsalter in den Geltungsbereich des Gesetzes, so wie es gewünscht war, von 18 auf 16 Jahre abgesenkt haben. Der Streit entbrannte daran, ob Jugendliche in gleichem Umfange einen rechtlich verbrieften Anspruch auf Freistellung ihrer Tätigkeit erlangen sollen, wie dies für junge Erwachsene gilt. 16-jährige Jugendliche, auf die dieses Gesetz zukünftig Anwendung finden soll, befinden sich – wie wir alle wissen – in der Regel in einem Ausbildungsverhältnis. Wir waren nun der Ansicht, dass die Ausbildung einem ehrenamtlichen Engagement vorzugehen hat. Trotzdem wollten wir für ehrenamtlich aktive Jugendliche ein positives Signal setzen. Dieser Tage verkündete der Industrie- und Handelskammertag einen Ausbildungsrekord. Für uns der richtige Zeitpunkt zu reagieren. Daher wollen wir heute beschließen, Jugendlichen, solange sie sich in einem Ausbildungsverhältnis befinden, einen rechtlichen Anspruch auf eine Freistellung von fünf Tagen zuzugestehen. Also immerhin 50 % der Zeit, die er nach der Beendigung seines Ausbildungsverhältnisses in Anspruch nehmen kann. Damit haben wir die Gesetzeslage für Jugendliche offenkundig verbessert. 5 ist ja eindeutig mehr als 0. In diesem Punkt von einem „Rückschritt“ zu sprechen, erschließt sich logisch nicht. Uns wurde vorgeworfen mit einer Priorisierung der Ausbildung Wirtschaftsinteressen zu bedienen und nicht die Jugendlichen vor Augen zu haben. Das Wohl der baden-württembergischen Wirtschaft sei nicht von den Regeln des Sonderurlaubes abhängig. Was bei dieser Argumentation aber vergessen wurde ist, dass das Wohl eines jungen Menschen sehr wohl von einer abgeschlossen Ausbildung abhängt. Ich will noch einmal klar stellen, dass wir in dem vorliegenden Gesetzentwurf rechtliche Mindestansprüche definieren. Es steht jedem Ausbildungsbetrieb weiterhin frei, wie lange er seinen Auszubildenden für ehrenamtliche Tätigkeiten freistellen will. Wenn der Ausbildende allerdings der Auffassung ist, das der Ausbildungserfolg und das ehrenamtliche Engagement nicht zu vereinbaren sind, haben wir dem erfolgreichen Ausbildungsabschluss den Vorrang eingeräumt.Wenn man nun aber ein Weltbild vertritt, in dem ausbildende Betriebe nur die Eigeninteressen verfolgen, junge Menschen wirtschaftlich ausbeuten und ausschließlich zur Gewinnmaximierung missbrauchent, greift dieser Ansatz natürlich nicht. Wenn wir uns die Praxis in Baden-Württemberg anschauen, entspricht eine solche Auffassung nicht den Tatsachen. Gerade mittelständische Betriebe sind sich ihrer sozialen Verantwortung sehr bewusst, was sie gerade dadurch bewiesen haben, in dem sie auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten Aus-bildungsplätze zur Verfügung gestellt haben. Einige Zahlen über die Ausbildungssituation möchte ich ihnen gerne noch einmal vor Augen führen. Fast jeder fünfte Auszubildende in diesem Land bricht seine Ausbildung vorzeitig ab. Das Wirtschaftsministerium unternimmt seit Jahren alles, um allen ausbildungswilligen Jugendlichen in diesem Land einen Ausbildungsplatz zu besorgen. Wir geben in diesem Land jedes Jahr mehrere Millionen Euro dafür aus, um junge Menschen in Ausbildung zu bringen. Dieses Jahr hat das Wirtschaftsministerium ein weiteres fünf Millionen Euro Programm gestartet, um Altbewerber unterzubringen. Vor Ort in den Betrieben wird versucht Ausbil-dungsplätze einzuwerben. Mit jedem zusätzlichen Ausbildungsplatz den wir gewinnen, eröffnen wir Lebenschancen. Wie soll ich einem Unternehmer denn erklären, dass wir die Ausbil-dungssituation noch einmal per Gesetz verschlechtern, ihn gleichzeitig aber davon überzeugen einen weiteren Ausbildungsplatz anzubieten. Die Ausbildungsbetriebe beklagen doch schon heute, dass die Aiszubildenden viel zu wenig Zeit im Betrieb verbringen. Es geht uns übrigens auch gerade um die Jugendlichen, die Schwierigkeiten haben überhaupt einen Ausbildungsplatz zu bekommen. Wie soll ich ferner einem Bürger erklären, dass wir Millionenbeträge aus Steuergeldern in die Beschaffung von Ausbildungsplätzen investieren und im gleichen Atemzug die Bedingungen für die Ausbildung verschlechtern. Ich plädiere für einen gewissen Grad an Glaubwürdigkeit in der Politik. Wir wollen alle Jugendliche im Land mit einem Ausbildungsplatz versorgen. Und das gilt bei den Liberalen nicht nur in der Plenardebatte, nachdem schlechte Ausbildungszahlen vorgestellt wurden, sondern ganzjährig. Das hat für uns eine hohe Priorität. Offenbar erscheint es einigen Vertretern dieses Hauses antiquiert, sich darum zu bemühen, unserer Jugend zunächst eine abgeschlossene Ausbildung zu sichern. Zu dieser Antiquiertheit stehen wir gerne in der Überzeugung, mit dieser Auffassung zahlreichen Jugendlichen einen erfolgreichen Lebensweg zu eröffnen.“

Landtagsfraktion für bessere Ausstattung und breiteren Einstellungskorridor bei Polizei – Die FDP-Landtagsfraktion bleibt bei ihrem „Nein“ zu Online-Durchsuchungen. In der Parlamentsdebatte über Terrorbekämpfung sagte der innenpolitische Sprecher Hagen Kluck: „Wir werden da nicht mitmachen, heute nicht, morgen nicht und übermorgen auch nicht“. Die Liberalen seien bereit, den Sicherheitsorganen das zu geben, was sie zur Bekämpfung der Terrorgefahr bräuchten. Das werde sich auch in der Neufassung des Polizeigesetzes niederschlagen. „Wir stimmen allen erforderlichen Maßnahmen zu, die notwendig sind und mit der Garantie der Bürgerrechte im Einklang stehen“, so der Reutlinger Abgeordnete.

Hagen Kluck erinnerte an die alte Forderung der FDP, mit dem Stellenabbau beim Tarifpersonal der Polizei Schluss zu machen und mehr Bewerberinnen und Bewerber für den Polizeidienst einzustellen. Hier müsse bald gehandelt werden, weil es jetzt besonders gute Möglichkeiten gebe, qualifizierten Nachwuchs zu gewinnen. Der innenpolitische Sprecher der FDP-Fraktion dankte Polizei und Verfassungsschutz für den erfolgreichen Einsatz bei der Verhinderung des von Islamisten geplanten Terroranschlags. Dies sei ohne Online-Erfolg und ohne Einschränkung der Bürgerrechte im Einklang mit Grundgesetz und Landesverfas-sung geschehen. „So stellen wir uns effektive und gute Sicherheitsarbeit vor“, sagte Kluck.Der Liberale bezeichnete es als nicht hinnehmbar, dass Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble den Menschen mit immer neuen Schreckensszenarien Angst mache. „Das ist keine Politik, die zu mehr Sicherheit beiträgt, sondern eine Politik, die zu größtmöglicher Verun-sicherung der Bevölkerung führt“, betonte Hagen Kluck. Wann die SPD in Berlin dem Drängen Schäubles nachgebe, sei nur noch eine Frage der Zeit. Kluck begrüßte es, dass die Grünen endlich damit aufgehört hätten, die Terrorgefahr zu verharmlosen. Man müsse im Kampf gegen den Terrorismus zusammenstehen. „Wir können die Freiheit aber nicht verteidigen, indem wir sie einschränken oder gar abschaffen“, stelle Hagen Kluck klar.

Innenpolitischer Sprecher: FDP/DVP wird Polizeigesetz mit Augenmaß vereinbaren – Der innenpolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Hagen Kluck, erklärt zur Aufforderung der Landtags-Grünen an die FDP/DVP-Landtagsfraktion, beim geplanten Polizeigesetz ihren Widerstand gegen entsprechende Pläne der CDU beizubehalten:

„Die Liberalen können den Grünen versichern, mit dem Innenministerium ein Polizeigesetz mit Augenmaß auf den Weg zu bringen. Ganz im Unterschied zu den Zeiten der rot-grünen Koalition auf Bundesebene, als sich die Grünen von Bundesinnenminister Schily immer wieder über den Tisch ziehen ließen.“Hans Ilg, Pressesprecher

„Es darf nicht sein, dass die Bürger überall lokalisierbar und identifizierbar werden“ – Dass die Liberalen keinen „gläsernen Staatsbürger“ wollen, hat ihr innenpolitischer Sprecher Hagen Kluck in der Landtagsdebatte über den Datenschutz im nichtöffentlichen Bereich betont. „Wir wollen aber auch keinen gläsernen Kunden, Autofahrer, Versicherten oder Internet-Nutzer“, stellte der Reutlinger Abgeordnete fest. Verstöße Privater gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung seien oft schwieriger zu erkennen und zu bekämpfen. Der Tätigkeitsbericht des Innenministeriums zeige aber, dass dieser Kampf gegen die sich immer schneller drehenden Flügel moderner Informations- und Kommunikationstechniken nicht aufgegeben wird.

„Es darf nicht sein, dass der Verbraucher überall lokalisierbar und identifizierbar wird“, sagte Kluck, „deshalb müssen die datenschutzrechtlichen Regelungen mit der Entwicklung neuer Überwachungstechnologien Schritt halten“. Der Einzelne müsse selbstständig darüber bestimmen können, wem er welche personenbezogenen Daten zu welchem Zweck mitteile. Die Bürgerinnen und Bürger seien aber auch dafür zu sensibilisieren, wenn sie ein Stück Freiheit über ihre Daten aufgeben. Am wirksamsten schütze der Grundsatz der Datensparsamkeit vor dem gläsernen Kunden. Nach Meinung der FDP/DVP-Fraktion bedarf die Video-Überwachung durch Private dringend einer gesetzlichen Grundlage. Da müsse beispielsweise die Speicherungsdauer befristet werden. Was dem Staat selber verboten sei, dürfe er sich nicht durch das Aufschalten auf private Anlagen holen. Datenschutz-Verletzungen müssen deut-lich geahndet und eine datenschutzgerechte Technik muss stärker gefördert werden.Hagen Kluck bekannte, dass ihn „der Gedanke an die elektronische Gesundheitskarte ganz krank macht“. Der Patient müsse selbst entscheiden, welche Daten aufgenommen, welche gelöscht werden und wer Zugang habe. Gentests durch Arbeitgeber oder Versicherungen müssten klare rechtliche Grenzen gesetzt werden. Nie-mand dürfe auf Grund seiner genetischen Anlagen diskriminiert werden.

Erfolgreiche Kursteilnahme soll durch Vergünstigungen honoriert werden – Integrationskurse dürfen nach Meinung der FDP/DVP-Landtagsfraktion nicht nach einem Dauer-Schema ablaufen, sondern müssen flexibel gehandhabt werden. Der FDP-Abgeordnete Hagen Kluck forderte in einer Landtagsdebatte passgenaue Angebote für Jugendliche, Frauen oder Eltern, die auf die jeweilige Lebenssituation zugeschnitten sind. Während Analphabeten oder Menschen mit einer anderen Schriftsprache entsprechende Vorschaltangebote benötigen, sei der FDP/DVP-Fraktion die rasche Teilnahme von Neuzuwanderern ebenso wichtig wie die nachholende Integration von länger hier lebenden Migranten.

Der innenpolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion setzte sich dafür ein, die erfolgreiche Kursteilnahme durch Vergünstigungen bei der Niederlassungserlaubnis oder bei den Voraussetzungen für die Einbürgerung zu honorieren. Bei einer Verweigerung müssten sozialrechtliche Sanktionen konsequent angewendet werden. Darüber, dass Integration keine Einbahnstraße gibt, gebe es mit den meisten Zuwanderern keine Meinungsverschiedenheiten. Die meisten seien gut integriert. Hagen Kluck ermunterte alle, sich verstärkt einzubringen in der Elternarbeit von Kindergarten und Schule, in Vereinen und Verbänden vor Ort, in Betriebsgremien und Parteien, bei der sozialen und kulturellen Arbeit, in Ausländer- und Integrationsräten der Kommunen. Von ausländischen Vereinen und religiösen Gruppen erwartet er Wer-bung und Unterstützung für ein solches Engagement, zu dem die erfolgreiche Teilnahme an Integrationskursen alle Türen öffne. Fast 1,2 Millionen Einwohner Baden-Württembergs haben laut Kluck einen ausländischen Pass. Die gleiche Zahl habe mal einen gehabt. „Menschen mit Migrationshintergrund stellen ein Viertel der Bevölkerung unseres Landes“, erinnerte der FDP-Parlamentarier, „nicht alle haben ausreichende Sprachkenntnisse“. Deshalb gebe es einen großen Nachholbedarf. Auch bei Unionsbürgern müssten immer wieder erhebliche Defizite festgestellt werden. Wichtig seien auch mehr Angebote in Herkunfts-ländern von Zuwanderungswilligen. Die große Koalition in Berlin mache da nur ganz kleine Schritte. Eine Aufstockung der Kurse und eine bessere Vergütung der Anbieter seien überfällig.Hans Ilg, Pressesprecher

Wer das Demonstrationsrecht zur Gewaltanwendung missbraucht, findet kein Verständnis – Ein Bekenntnis zu einem starken Staat, der Leben, Gesundheit, Freiheit und Eigentum seiner Bürgerinnen und Bürger schützt, legte der FDP-Abgeordnete Hagen Kluck in der akutellen Landtagsdebatte über die Ausschreitungen beim G8-Gipfel in Heiligendamm ab. „Wer das Demonstrationsrecht zur Gewaltanwendung gegen Personen oder auch nur gegen Sachen missbraucht, findet bei uns keinerlei Verständ-nis“, sagte der innenpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion. Gleichzeitig warnte er aber davor, den Fall Heiligendamm zum Anlass für neue Sicherheitsdebatten zu nehmen. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble habe das innenpolitische Klima im Vorfeld des Gipfels schon genug aufgeheizt.

Hagen Kluck distanzierte sich von „vermummten Chaoten des linken Spektrums“ ebenso wie von CDU-Mitglied Heiner Geißler, der auch Polizisten mit Schlägen gedroht habe. „Liberale argumentieren nicht mit Fäusten“, bekräftigte der FDP-Abgeordnete, „weder hier im Parlament noch draußen bei einer Demonstration“. Nach seiner Auffassung sind die Autonomen mit ihren Aktionen „so weit links, dass sie schon wieder rechts angekommen sind“. Von „System-Überwindung“ fasele auch die NPD. Das demokratische System habe mehr demokratische Stabilität, mehr all-gemeinen Wohlstand, mehr soziale Gerechtigkeit und Rechtsstaatlichkeit hervorgebracht, als dies je zuvor in der Geschichte unseres Landes der Fall gewesen sei.Der Liberale erinnerte an die Einschätzung des Bundesverfassungsgerichts zu den Vorfällen von Heiligendamm. Das habe erhebliche Zweifel am Demonstrationsverbot in einer so großen Zone geäußert und es als verfassungsrechtlich bedenklich be-zeichnet, den Schutzrum für den G8-Gipfel so weit auszudehnen. Nicht zur Deeskalation beigetragen hat nach Klucks Worten auch der Bundeswehreinsatz in und um Heiligendamm. Die Grenzen der Amtshilfe seien mit Tornado- und Spähpanzer-Einsätzen eindeutig gesprengt worden. „Wir lassen uns unseren Rechtsstaat nicht kaputt machen“, betonte Hagen Kluck, „nicht von vermummten Steinewerfern und auch nicht durch Überreaktionen darauf. Wir stehen zum Gewaltmonopol des Staates, der aber den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten hat.“ Hans Ilg, Pressesprecher

Berroth und Wetzel: Bürger sollen für den Fall einer Krankheit selbst bestimmen können – „Viele Menschen haben eine Patientenverfügung verfasst. Sie kommt dann zum Tragen, wenn eine eigene Entscheidung über die konkrete medizinische Behandlung im Dialog mit dem Arzt nicht mehr möglich ist. Solange ein Patient noch bei Bewusstsein ist und sich äußern kann, gilt immer und uneingeschränkt sein aktueller Wille. Als juristische Laien vertrauen die Menschen darauf, dass ihre Patientenverfügung im Ernstfall Beachtung finden wird. Leider ist das im Moment eine trügerische Sicherheit. Es ist unsere Aufgabe, die berechtig-ten Erwartungen der Bürger zu erfüllen und endlich rechtliche Klarheit zu schaffen“, sagte Justizminister Prof. Dr. Ulrich Goll auf dem Liberalen Rechtstag der FDP/DVP-Landtagsfraktion im Stuttgarter Landtag.

Die stellvertretende FDP/DVP-Fraktionsvorsitzende Heiderose Berroth sagte, diese Unklarheiten, seien der Grund, warum die FDP/DVP-Landtagsfraktion den diesjährigen Liberalen Rechtstag unter dieses Thema gesetzt habe. Die Patientenverfügung werde immer mehr praktiziert, sie „bedarf aber weiterer Präzisierung.“ Da nach den Worten von Berroth die Debatte darüber viele Fragen aufgeworfen hat, freue sie sich, dass für diese Veranstaltung mit Prof. Dr. Urban Wiesing, Direktor des Instituts für Ethik und Geschichte der Medizin (Uni Tübingen), Prof. Dr. Hans Wedler, Facharzt für Innere und Psychotherapeutische Medizin (Stuttgart), Oberkirchenrat Helmut Beck, Vorstandsvorsitzender des Diakonischen Werks Württemberg und der Rechtsanwältin für Medizinrecht, Petra Vetter, hochkarätige Experten gewonnen werden konnten. Der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Peter Wetzel, sagte, dass es auf den schriftlich geäußerten Willen der Menschen ankomme. „Eine Patien-tenverfügung mit Reichweitenbegrenzung sollte nicht Gesetz werden, da dies zu erheblichen Unklarheiten führen kann. Ein Behandlungsabbruch muss, um Klarheit zu erhalten, in jedem Fall vom Vormundschaftsgereicht genehmigt werden unter Berücksichtigung des behandelnden Arztes“, so WetzelNach den Worten von Justizminister Goll ist es schwierig, einen Konsens über die Fragen der Patientenverfügung zu finden. „Essentielle Fragen von Leben und Tod sind zu entscheiden. Es geht um weit mehr als die abstrakte rechtliche Frage, ob und inwieweit eine Patientenverfügung Gerichte und Mediziner bindet. In der konkreten Situation ist zu entscheiden, ob ein Mensch, der sich selbst nicht mehr äußern kann, mit Hilfe medizinischer Apparate weiterleben oder sterben wird. Dies kann Ärzte, Angehörige und Juristen in schwere Gewis-senskonflikte bringen. Eine gesetzliche Regelung der Patientenverfügung kann solche Ge-wissenskonflikte zwar nicht beheben, aber wenigstens zu rechtlicher Klarheit für die Beteiligten führen. Die praktischen Probleme bei der Anwendung einer Patientenverfügung wird auch das beste Gesetz nicht ganz lösen. Umso wichtiger ist es, dass das Recht klare Antworten auf die Grundfragen der Patientenverfügung gibt“, so Goll. Momentan sei unklar, wie weit die Bindungswirkung einer Patientenverfügung reiche und ob sich ein Arzt über den Patientenwillen hinwegsetzen dürfe, weil sich vielleicht die medizinischen Möglichkeiten geändert hätten. „Ist auch der mutmaßliche Wille zu beachten, wenn es eine schriftliche Verfügung des Patienten gibt? Wir haben zur Patientenverfügung noch keine verbindlichen gesetzlichen Regeln. Diese Unsicherheit belastet Patienten, Angehörige, Ärzte und Juristen gleichermaßen“, sagte Goll. Auf der einen Seite stehe das Grundrecht jedes Menschen auf Leben und die daraus resultierende objektive Verpflichtung des Staates, das Leben zu schützen. Auf der anderen Seite stehe das ebenso durch das Grundgesetz verbürgte Recht jedes Menschen auf Selbstbestimmung. Für unbegrenzte Reichweite der Patientenverfügung„Niemand soll per Gesetz gezwungen werden, eine Patientenverfügung zu errichten. Es geht lediglich darum, die Möglichkeiten der Bürger zu erweitern, in gesunden Tagen über ihr Leben in kranken Tagen zu bestimmen“, sagte der Minister. Die Medizin verfüge über immer mehr Möglichkeiten. Da sei die Selbstbestimmung des Einzelnen von ganz entscheidender Bedeutung. Eine Beschränkung der Reichweite der Patientenverfügung, wie von manchen gefordert, würde dazu führen, dass an die Stelle von Selbstbestimmung Fremdbestimmung gesetzt und damit eine Pflicht zum Weiterleben statuiert würde. „Manche Patienten lehnen lebensverlängernde Maßnahmen ab und wollen in ihrem gewohnten Umfeld in Würde sterben. Nicht jeder Patient will jede Behandlung, die medizinisch möglich ist, auch für sich selbst in Anspruch nehmen. Dieser Wunsch sollte in jedem Fall respektiert werden, auch wenn sich ein Mensch in der aktuellen Situation nicht mehr äußern kann“, so Goll.Auch mutmaßlichen Willen auslegend heranziehen„Ich rate jedem, seine Patientenverfügung schriftlich abzufassen. Nur durch eine schriftliche Festlegung ist gewährleistet, dass Angehörige, Ärzte und Juristen eine einigermaßen gesi-cherte Tatsachengrundlage für die Entscheidung vorfinden, die letztlich sie vor ihrem eigenen Gewissen und gegebenenfalls auch vor dem Gesetz verantworten müssen. Die schriftliche Patientenverfügung ist zunächst maßgeblich“, erklärte Goll. Dennoch könne der mutmaßliche Wille eine wichtige Auslegungshilfe sein. Es gebe fast immer einen erheblichen Graubereich. Denkbar seien Fälle, in denen ein Patient zwar schriftlich Vorstellungen geäußert habe, die dann auf die konkrete Situation aber nicht zu einhundert Prozent zuträfen, trotzdem sehr stark in eine Richtung weisen würden. „Dann sollte der mutmaßliche Wille zur Auslegung der Patientenverfügung herangezogen werden können“, sagte der Minister. Der mutmaßliche Wille sei auch eine wesentliche Hilfestellung für handlungsbefugte Personen – Betreuer oder Vorsorgebevollmächtigte –, wenn diese an Stelle des Patienten zu einer Entscheidung berufen seien. „Ich bin überzeugt, dass niemand eine Patientenverfügung leicht-fertig und ohne Bewusstsein ihrer Tragweite erstellt“, sagte Goll. Für jeden sei es eine Herausforderung und Überwindung, sich mit dem eigenen Sterben zu beschäftigen. Wer die ernsthafte Auseinandersetzung hiermit scheue, werde keine Patientenverfügung verfassen. Die Erstellung einer Patientenverfügung beinhalte die bewusste Auseinandersetzung mit der Frage, unter welchen Umständen welche Behandlungen durchgeführt oder unterlassen werden sollen, wenn man selbst nicht mehr entscheiden könne. „Dass es hierbei um Entschei-dungen über Leben und Tod geht, ist dem Verfasser einer solchen Verfügung bekannt. Eine gesetzliche Regelung der Patientenverfügung muss also Verbindlichkeit für jedes Krank-heitsstadium vorsehen, sofern nicht konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Person ihren Willen geändert hat“, so der Minister. Hans IlgPressesprecher

Liberale sehen sich durch Tätigkeitsbericht des Datenschutzbeauftragten bestätigt – Dass der oder die Einzelne grundsätzlich selbst über Preisgabe und Verwendung personenbezogener Daten zu bestimmen hat, betonte der innenpolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Hagen Kluck, in der Parlamentsdebatte zum Datenschutz. Die Liberalen fühlten sich durch den Tätigkeitsbericht in ihrer Auffassung bestärkt, „weil er viele der Ärgernisse aufzeigt, die auch uns immer wieder ärgern“. Der Reutlinger Abgeordnete forderte beim Sammeln und Vernetzen von Daten trotz der nicht zu leugnenden terroristischen Bedrohung Augenmaß ein.

„Die SPD spart nicht mit kritischen Worten, wenn es um kleinere Verstöße baden-württembergischer Behörden geht“, bemängelte Kluck, „aber sie schweigt, wenn die schwarz-rote Koalition in Berlin zum großen Schlag gegen Bürgerrechte ausholt.“ Auch die Kritik der Grünen sei unglaubwürdig, „denn wir haben nicht vergessen, wie sie den Otto-Katalog des früheren Innenministers Schily ohne Widerspruch hinnahmen.“ Was aus Berlin so alles drohe, habe Landesbeauftragter Peter Zimmermann nach der letzten Datenschutz-Konferenz festgestellt: Die beabsichtigte Speicherung aller Telekommunikationsdaten auf Vorrat, die drohende Abschaffung der anonymen Kommunikation im Internet, die Pläne zur heimlichen Online-Durchsuchung privater Computer, die Speicherung sämtlicher Einkommensdaten abhängig Beschäftigter und so weiter. Im Bericht für 2006 nennt der Landesdatenschutzbeauftragte auch internationale wie nationale Probleme. Hagen Kluck unterstrich die liberalen Vorbehalte gegen den in Berlin forcierten Marsch in den Präventionsstaat. Nach liberaler Auffassung müsse sich der Staat darauf beschränken, Straftaten zu verfolgen und konkrete Gefahren abzuwehren. Er halte es nicht für richtig, wenn die staatlichen Aktivitäten immer mehr ins abstrakte Vorfeld noch nicht einmal geplanter Straftaten vorverlagert würden. „Wir lassen nicht zu, dass zehn Millionen Bewohner unseres Landes unter Generalverdacht gestellt werden, nur weil eine Viertelmillion Straftaten begeht oder begehen will“, sagte Kluck. Erstaunt äußerte sich der innenpolitische Sprecher der FDP „über die prophetische Begabung der Datenschützer beim Polizeigesetz“. In der Koalitionsvereinbarung werde ausdrücklich betont, dass es „unter Beachtung datenschutzrechtlicher Belan-ge“ novelliert werde und dass es Video-Überwachung weiterhin nur an Kriminalitätsschwerpunkten gebe. Bei der Anti-Terror-Datei setzt Hagen Kluck auf eine enge Zweckbindung der dort gesammelten Daten, um Missbrauch auszuschließen. Die FDP teilt nach seinen Worten die im Tätigkeitsbericht zum Ausdruck kommende Skepsis gegenüber der elektronischen Gesundheitskarte. Die nicht nur von Datenschützern, sondern auch von Ärzten beschworene Gefahr eines „gläsernen Patienten“ sei noch nicht gebannt. Die FDP wolle auch den Datenschutz für den nichtöffentlichen Bereich beim Landesbeauftragten konzentrieren. Er ist und bleibt eine Institution, die von politischer Einflussnahme unabhängig sei und die bürgerlichen Grundrechte wirksam schütze. Hans Ilg, Pressesprecher

Landtagsfraktion: Augenmaß bewahren – gewachsene Trauerkultur respektieren – „Das Bestattungsrecht befindet sich in einem Spannungsverhältnis zwischen Selbstbestimmung, Interessen der Hinterblieben und gesellschaftlicher Trauerkultur.“ Dies sagte der Vorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Ulrich Noll, auf einer Anhörung der liberalen Fraktion im Stuttgarter Landtag. Da die Landesregierung das Bestattungsrecht reformieren werde, wolle sich die FDP/DVP-Landtagsfraktion rechtzeitig über die Wünsche der Fachleute informieren und auch eigene Akzente setzen, so Noll. „Dabei wollen wir mit Augenmaß mehr Freiräume eröffnen und das Bestattungsrecht von überflüssiger Bürokratie befreien.“

Dr. Hans-Peter Wetzel, rechtspolitischer Sprecher der Liberalen, forderte „weniger Ein-schränkungen durch den Staat und eine größere Freiheit des Einzelnen, wie er sich bestatten lassen möchte“. Wetzel verwies auf europäische Nachbarländer, die ihren Bürgerinnen und Bürgern „mehr Spielräume erlauben“. In einer globalisierten Welt mit veränderten sozialen Strukturen müsse der Gesetzgeber auf Wünsche und Bedürfnisse der Bevölkerung rea-gieren. Wetzel: „Es kann nicht sein, dass zunehmend immer mehr Hinterbliebene ins nahe Ausland ausweichen, um dort ihre Verstorbenen nach ihren Vorstellungen bestatten zu lassen.“ Christian Streidt, Landesinnungsmeister des Bestattungsgewerbes Baden-Württemberg, sprach sich für eine vorsichtige Lockerung des Bestattungsgesetzes aus. Spezielle Friedhofsflächen für Andersgläubige, beispielsweise orthodoxe Christen oder Moslems, seien nach Meinung des Bestattungsgewerbes wünschenswert. Erinnerungsamulette, gefüllt mit Asche des Verstorbenen und oft ein Trost für die Hinterbliebenen, sollten erlaubt werden. Das Verstreuen der Asche, zum Beispiel im Bodensee, lehnte Streidt aus ökologischen Gründen ab. Weiter sagte er, dass viele Hinterbliebene nicht mehr genügend Geld für eine standesgemäße Bestattung aufbringen könnten. Oberkirchenrat Dr. Michael Nüchtern sagte, dass sich die Bestattungskultur schon immer im Wandel befunden habe. Die Veränderung der Bestattungskultur habe weniger weltanschauliche als soziale und demografische Gründe. Nüchtern plädierte für eine „lebendige und vielfältige Friedhofskultur“. Voraussetzung sei die Bestattung an einem öffentlich zugänglichen, aber geschützten Raum. Der Wille des Verstorbenen sollte respektiert werden. Der „Friedwald-Gedanke“ könne auch in Friedhöfen aufgenommen werden, so Nüchern. Bürgermeister Frank Buß sagte als Vertreter des Gemeindetags, dass getrennte Grabfelder abzulehnen seien, die Integration dürfe nicht mit dem Tod enden. Ausnahmen von der Vorschrift der Sargbestattung seien aber aus religiösen Gründen vorstellbar. Michael Vollmer, Naturbestatter am Titisee, sagte, die Hinterbliebenen sollten über die Beisetzung eines Verstorbenen selbst entscheiden dürfen, doch dies sei in Deutschland nicht erlaubt. Er könne sich vorstellen, die Asche Verstorbener auch im Bodensee zu verstreuen. Er übe sein Gewerbe auch in der Schweiz aus, wo er beispielsweise die Asche Verstorbener auf Almwiesen verstreue. Michael Rudolf, Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge, plädierte für private Bestattungsplätze, auf denen beispielsweise ein Grab länger unterhalten werden könne, als es auf kommunalen Friedhöfen möglich sei. Vergleichbar einer Patientenverfügung könne er sich auch eine Bestattungsverfügung vorstellen. Rudolf: „Die eigenen Wünsche finden ihre Grenze aber dort, wo das Interesse der Hinterbliebenen beginnt.“ Dr. Ismail Altintas, Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion e.V., sagte, viele Verstorbene muslimischen Glaubens würden ins Ausland überführt, weil eine Bestattung nach muslimischen Vorstellungen in vielen deutschen Bundesländern nicht möglich ist. So müssten beispielsweise die Toten Richtung Mekka ausgerichtet werden, die Gräber auf Dauer erhalten bleiben. Einäscherung sei im Islam untersagt. Hans Ilg, Pressesprecher

Innenpolitischer Sprecher lobt Polizei und warnt vor Obrigkeitsstaat – Dass baden-württembergische Polizeibeamte Freunde und Helfer und keine obrigkeitsstaatlichen Ordnungshüter sind, hat der innenpolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Hagen Kluck, in der Aktuellen Debatte zur Sicherheitspolitik betont. „Die Liberalen wollen der Polizei das geben, was sie für ihre schwere Arbeit braucht“.

Dazu gehörten jedoch in erster Linie Gesetzesverschärfungen oder gar neue Sicherheitsgesetze. „Wir haben den Otto-Katalog des Herrn Schily abgelehnt“, stellte der Abgeordnete fest, „wir lehnen auch Herrn Schäubles Wunschzettel als gefährliches Spiel mit dem Feuer des Überwachungsstaates ab“. Kluck setzte sich dafür ein, Polizeinachwuchs vor allem zur Kripo zu lenken. In diesem so wichtigen Bereich der Polizeiarbeit dürfe es nicht zu einer Überalterung kommen. Nach Auffassung der FDP sind auch Stellenumschichtungen aus der Bereitschaftspolizei in die Dienststellen vor Ort wichtig. Man müsse den Haushalt intensiv auf die Möglichkeiten abklopfen, einen breiteren Einstellungskorridor für die Polizei zu schaffen. Aufgabe der vier Landespolizeidirektionen sei es, auf die unterschiedlichen Bedürfnisse der örtlichen Dienststellen stärker einzugehen. Beim Digitalfunk erhofft sich der Reutlinger Abgeordnete ein baldiges Ende dieser „unendlichen Geschichte“. „Wir haben eine Sicherheitspolitik in diesem Land, die ihre Hausaufgaben erfüllt hat“, sagte Hagen Kluck. Innere Sicherheit sei aber eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Die FDP werde alles dafür tun, damit Baden-Württemberg das sicherste Bundesland bleibe. Hans Ilg, Pressesprecher

FDP/DVP-Fraktion begrüßt zusätzliche Initiativen gegen islamistischen Terrorismus – „Der Schutz unserer demokratischen Grundordnung ist hier in guten Händen“, so bewertete der innenpolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Hagen Kluck, den Jahresbericht des Landesamtes für Verfassung.

Zu begrüßen sei, welche effektiven Vorkehrungen gegen die Gefährdungen durch den islamistischen Terrorismus Präsident Johannes Schmalz und seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in letzter Zeit getroffen hätten: beispielsweise die Einrichtung eines zusätzlichen Observationstrupps, um heimliche Aktivitäten von Verfassungsfeinden und Terroristen zu entlarven, und die personelle Verstärkung des Landesamtes durch Islamkundler. Kluck: „Im Sinne einer wehrhaften Demokratie stehen wir zum Verfassungsschutz und geben ihm auch die Instrumente, die er für seine Arbeit braucht.“ Die FDP/DVP-Landtagsfraktion werde weiterhin für eine wirkungsvolle präventive Gefahrenabwehr eintreten, aber allen Tendenzen zum totalen Überwachungsstaat konsequent entgegentreten. Hans Ilg, Pressesprecher

FDP/DVP-Fraktion: Den Wählern überlassen, wann Bürgermeister in Ruhestand gehen – Die Menschen leben länger und gesünder und können deshalb auch länger arbeiten. So begründen nach den Worten des FDP-Landtagsabgeordneten Dr. Hans-Peter Wetzel viele Politiker die Anhebung des Rentenalters. „Sind jedoch angesichts der demographischen Entwicklung gesetzliche Altersgrenzen noch zeitgemäß, wie sie in Baden-Württemberg für Bürgermeister und andere hauptamtliche kommunale Wahl-beamte gelten?“

Das fragte der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion in einer parlamentarischen Initiative die Landesregierung. „Spätestens mit 68 muss ein Bürgermeister zwangsläufig in den Ruhestand gehen, egal, ob er und die Bürgerinnen und Bürger das überhaupt wollen. Ob ein Bürger-meister noch fit genug für seine Aufgabe ist, das sollen doch er selbst und die Wäh-ler entscheiden“, so Hans-Peter Wetzel. Das Innenministerium beruft sich in seiner Antwort auf das Landesbeamtenrecht. Das gelte auch für Bürgermeister und Landräte, da sie Beamte auf Zeit seien. Das Beamtenrecht sehe eine Altersgrenze von 65 vor, die auf Antrag des Beamten „um bis zu drei Jahre hinausgeschoben werden kann.“ Allerdings, so Wetzel, hat es vor 1970 kein vorgeschriebenes Höchstalter für Bürgermeister und Landräte gegeben. Wetzel: „Aus welchem Grund wir das heute machen, ist fragwürdig und für viele Bürgerinnen und Bürger nicht nachvollziehbar, da seit 1970 die durchschnittliche Lebenserwartung um sieben Jahre gestiegen ist und die Menschen heute meist gesünder sind. In diesem Fall sollten sie auch länger ar-beiten dürfen. Ich denke nicht, dass wir den Wählern vorschreiben müssen, wer gewählt werden darf und wer nicht. Das ist gegen die demokratischen Spielregeln. Das Höchstalter für die Wählbarkeit sollte man ersatzlos streichen. Die genannte demographische Entwicklung verlangt geradezu, dass die Menschen länger arbeiten und demzufolge auch länger Bürgermeister oder Landrat sein können.“ Zu Wetzels Frage, ob die Altersgrenzen mit der europarechtlichen Antidiskriminierungsrichtlinie vereinbar seien, sagt das Innenministerium: „Rechtliche Zweifel an der Zulässigkeit von Altersgrenzenregelungen bestehen gegenwärtig nicht.“ Warum es denn für Landesminister keine Altersgrenze gebe? so Wetzel weiter. Die Antwort: Während etwa Bürgermeister trotz ihrer Wahl als Verwaltungsbeamte gelten, stünden „Mitglieder der Regierung zum Land in einem öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnis nach Maßgabe des Ministergesetzes. Sie unterstehen bei ihrer Amtsführung unmittelbar und fortlaufend einer politischen Kontrolle. Eine generalisierende Regelung durch Festlegung einer starren Altersgrenze ist insoweit sachlich nicht geboten.“ Hans Ilg Pressesprecher

Auch nach Umorganisation für den Katastrophenschutz gut gewappnet – Nach Auffassung der FDP/DVP-Landtagsfraktion ist die Bundeswehr in Baden-Württemberg auch nach ihrer Umorganisation für den Katastrophenschutz und Hilfe-leistungen in schweren Unglücksfällen gewappnet. Bei der Diskussion einer großen Anfrage der Liberalen im Innenausschuss des Landtages bezeichnete der FDP-Landtagsabgeordnete Hagen Kluck die Voraussetzungen für die zivil-militärische Zusammenarbeit als gut. Der innenpolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion lobte die Bundeswehr für ihre auch personell und materialmäßig unterfütterte Bereitschaft zur Hilfe. Er stellte aber auch klar, dass die FDP einen Ein-satz des Militärs für polizeiliche Zwecke im Inland weiterhin entschieden ablehnt.

Die FDP/DVP-Landtagsfraktion hatte die Landesregierung nach Standortschließun-gen, wegfallenden Truppenteilen und Dienstposten, nach den derzeitigen und künftigen Grundlagen der zivil-militärischen Zusammenarbeit und nach der Einbindung von Reservisten gefragt (Landtags-Drucksache 14/531). Mit den Antworten des Innenministers ist Hagen Kluck weitgehend zufrieden, da Baden-Württemberg nach der Umstrukturierung vom sechst- zum fünfgrößten „Bundeswehr-Land“ aufrückt. Dass sich die „Transformation der Bundeswehr“ positiv auf den Bevölkerungsschutz aufwirke, sei sehr beruhigend. Kluck findet es erfreulich, dass strukturelle Änderungen im Bevölkerungsschutz des Landes deshalb nicht erforderlich werden. Da die Verbindungsstellen der Bundeswehr zu Land- und Stadtkreisen künftig mit Reservisten besetzt werden sollen, kann Kluck sich auch eine stärkere Einbindung der Reservisten-Kameradschaften in den Katastrophenschutz vorstellen. Hier müsse man Erfahrungen im Neckar-Odenwald-Kreis und im Nachbarland Hessen genau auswerten. Die Einbeziehung kann nach Auffassung der FDP allerdings nur in enger Abstimmung mit der Feuerwehr und anderen Hilfsorganisation erfolgen. Der FDP/DVP-Landtagsfraktion sei es wichtig, dass der Bevölkerungsschutz im Lande weiterhin so organisiert ist, dass er grundsätzlich auch ohne Unterstützung der Bundeswehr auskommt. Hans Ilg Pressesprecher

FDP/DVP-Landtagsfraktion spricht sich für effiziente und bürgernahe Reformen aus – Der justizpolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Peter Wetzel, hat sich in der Landtagsdebatte über den Etat des Justizministeriums dagegen ausgesprochen, die Zahl der Amtsgerichte von 108 auf 44 und die Landgerichte von 17 auf 12 zu reduzieren.

Wetzel warf den Grünen im Landtag vor, mit dieser Position die Bürgernähe der Justiz einzuschränken und den ländlichen Raum zu schwächen. Außerdem sei dieser Vorschlag aufgrund der längeren Fahrwege nicht gerade ökologisch. Wetzel sprach sich für effiziente und auch bürgernähe Reformen aus. Beispielsweise würde mit der landesweiten Übertragung der Gerichts- und Bewährungshilfe auf einen privaten Träger die fachliche Qualität der Arbeit nachhaltig gesichert und weiter optimiert. Langfristig könnte eine Effizienzrendite erwirtschaftet werden. Mit dem Neubau der Justizvollzugsanstalt Offenburg in der Form eines öffentlich-privaten Partnerschafts-Projekts werde es ebenfalls zu Kosteneinsparungen kommen. Der Justizvollzug bleibe eine hoheitliche Aufgabe. Doch einzelne Aufgabenbereiche ohne Zwangs- und Eingriffscharakter könnten genau so gut von privaten Trägern erfüllt werden. Wie der justizpolitische Sprecher weiter ausführte, „wollen wir auch das Projekt Schwitzen statt Sitzen voranbringen. Mit der Vermittlung gemeinnütziger Arbeit an Straffällige in diesem Projekt konnten im Jahr 2005 insgesamt 160000 Hafttage vermieden werden.“ Auch das bundesweit beachtete innovative Jugendstrafvollzugsprojekt konnte gesichert werden. Die Arbeit in den Einrichtungen Creglingen-Frauental mit dem Träger „Projekt Chance e.V. und Leonberg-Seehaus mit dem Träger „Prisma e.V. kann nach den Worten von Wetzel fortgesetzt werden. Die Anschubfinanzierung der Landesstiftung Baden-Württemberg laufe zum Ende dieses Jahres aus. Die bereitgestellten Haushaltsmittel sind zur Finanzierung von insgesamt 30 Plätzen erforderlich. Weiter sagte Wetzel: „Die Richter an den Sozialgerichten werden mit einer Flut von Klagen überhäuft. Schuld daran ist die Bundesgesetzgebung zu Hartz IV. Hingegen sind die Richterinnen und Richter an den Verwaltungsgerichten nicht mehr voll ausgelastet. Die Verfahren vor den Sozialgerichten dauern immer länger. Dies ist bedauerlich, da gerade die sozial Schwachen ganz besonders auf eine schnelle Entscheidung angewiesen sind. Neue Richterstellen sind angesichts der leeren Kassen unrealistisch. Ebenso der Wechsel von Richtern anderer Gerichtsbarkeiten an die Sozialgerichte. Durch die Zusammenlegung von Verwaltungs- und Sozialgerichtsbarkeit ist es möglich, flexibel auf den unterschiedlichen Arbeitsanfall zu reagieren und Richterinnen und Richter dort einzusetzen, wo ihre Arbeit am geringsten gebraucht wird.“ Hans Ilg Pressesprecher

Bekenntnis zu wehrhaftem Rechtsstaat und gegen totalitäre Bestrebungen – Der innenpolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Hagen Kluck, hat sich zu einem wehrhaften Rechtsstaat bekannt, gleichzeitig aber vor zunehmender Bürger-Bespitzelung gewarnt.

„Wir geben Polizei und Verfassungsschutz das, was beide zur Erfüllung ihrer Aufgaben brauchen“, sagte der Abgeordnete in der Debatte über den Haushalt des Innenministeriums. „Wer Demokratie und pluralistische Gesellschaft bekämpft, muss selber mit aller Härte bekämpft werden“, betonte Kluck, „wer Religionsfreiheit und Toleranz, Gleichberechtigung und Selbstbestimmung abschaffen will, stößt auf unseren erbitterten Widerstand.“ Die FDP lehne totalitäre und diktatorische Bestrebungen ab, „auch wenn sie unter religiösem Deckmantel daher kommen“. Hagen Kluck stellte aber klar, dass der Staat die in der ganz großen Mehrheit rechtstreuen Bürger nicht unter Generalverdacht stellen darf. „Er hat ihre Privatsphä-re und den Datenschutz zu achten“, erklärte der FDP-Innenpolitiker, „man verteidigt die Freiheit nicht, indem man sie abschafft.“ Deshalb sei die FDP gegen unsinnige Gesetzesverschärfungen, noch mehr Videoüberwachung und Datensammelwut, lehne unverhältnismäßige Grundrechtseingriffe wie präventive Telefonüberwachung, hemmungslose Kontenschnüffelei, Vorratsdatenspeicherung, Sicherungshaft ohne konkreten Tatverdacht und automatische Autokennzeichenerfassung ab. Kluck äu-ßerte sich befriedigt über die richterliche Bestätigung der FDP-Auffassung, dass heimliche Online-Überwachung auf keinen Fall zum polizeilichen Standard gehören darf. Die Liberalen lehnten deshalb auch eine gesetzliche Ermächtigung dazu strikt ab. Polizei und Verfassungsschutz mangele es nicht an gesetzlichen Instrumenten, son-dern an Personal- und Sachausstattung. Man brauche breitere Einstellungskorridore bei der Polizei und besser bewertete Stellen bei der Arbeit vor Ort. Um das Sparziel dabei nicht aus den Augen zu verlieren, schlug Hagen Kluck einen verstärkten Austausch zwischen Bereitschaftspolizei und Polizeidirektionen vor. Wo es besondere Aufgaben gebe, müsse auch die dafür notwendige Ausstattung stimmen. Der FDP-Abgeordnete forderte den Innenminister auf, sich der besonderen Belange der Krimi-nalpolizei anzunehmen. Hans Ilg Pressesprecher

FDP/DVP-Landtagsfraktion unterstützt Datenschutz-Beauftragten in seiner Kritik – Mit einer positiven Bewertung hat die FDP/DVP-Landtagsfraktion den 27. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz des Landes aufgenommen. Wie der innenpolitische Sprecher Hagen Kluck erklärte, finden die Ausführungen des Datenschutz-Beauftragten zu den Fluggastdaten, zum Terrorismusbekämpfungsgesetz von 2002 und vor allem zur Videoüberwachung die volle Unterstützung der FDP/DVP.

Kluck: „Wir haben mit der CDU die Videoüberwachung von Kriminalitätsschwerpunkten vereinbart, um Verbrechen aufzuklären, potenzielle Straftäter abzuschrecken und das subjektive Sicherheitsempfinden der Menschen zu stärken. Mehr nicht. Für eine vom Innenminister geplante Ausweitung sehen wir derzeit keinen Bedarf, zumal eine Projektgruppe der Innenminister-Konferenz einen Bericht zur Ausweitung von Videoüberwachung öffentlicher und nichtöffentlicher Stellen mit dem Ergebnis vorgelegt hat, dass Videoüberwachung kein geeignetes Instrument zur gezielten Terrorismusbekämpfung sei. Politische und fachliche Vorfestlegungen, wie sie die Innenministerkonferenz im Hinblick auf den Erfolg der Videoüberwachung und deren Ausweitung getroffen hat, halten wir nicht für sachgerecht. Darüber hinaus hat das Land auch keine Gesetzgebungs-Kompetenz für eine Videoüberwachung, soweit es sich um repressive Tätigkeit der Polizei handelt.“ Die FDP/DVP-Landtagsfraktion wendet sich ebenso wie der Landesbeauftragte für den Datenschutz gegen die Befugnis der Polizei, Kennzeichenlesesysteme einzuführen. Damit würde der Massenüberwachung Tür und Tor geöffnet. Wie schnell dieses Instrument ausgeweitet würde, sehe man an der Diskussion um die Verwendung der Mautdaten. Die Tatsache, dass das Innenministerium wegen der Nichtbeteiligung des Landesbeauftragten für den Datenschutz bei der Erstellung des „Einbürgerungstests“ eine förmliche Beanstandung erhalten hat, zeigt nach den Worten von Kluck auch, „dass es sich dabei um einen Schnellschuss gehandelt hat. Sicherlich werden aber die gröbsten Patzer bei der Überarbeitung des Gesprächsleitfadens durch die Beteiligung des Datenschutz- und des Integrationsbeauftragten beseitigt.“ Insgesamt zeichne sich der aktuelle Daten­schutzbericht durch eine umfangreiche Darstel­lung der Problemfelder in den verschiedenen Bereichen aus. „Er zeigt erneut, wie wichtig und notwendig die Tätig­keit des Beauftragten im Interesse des Bürgers ist”, so Hagen Kluck. Der Datenschutzbeauftragte leiste eine wichtige Mithilfe, um das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung zu schützen. Hans Ilg Pressesprecher

FDP/DVP-Fraktion wünscht sich stärkeres Engagement von Ausländern in Gesellschaft – Nach Auffassung der FDP/DVP-Landtagsfraktion sind die wechselseitige Bereitschaft aufeinander zuzugehen, die gegenseitige Anerkennung der kulturellen und religiösen Identität, die Bereitschaft zum Erlernen der deutschen Sprache und die uneinge-schränkte Akzeptanz der deutschen Rechts- und Werteordnung Voraussetzungen für ein gedeihliches und friedliches Zusammenleben. In der Landtagsdebatte über ein Integrationskonzept forderte der FDP-Landtagsabgeordnete Hagen Kluck verstärkte Bemühungen vor allem um die Eingliederung junger Zuwanderinnen und Zuwanderer. „Die Integration von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund ist zugleich Herausforderung und Chance“, sagte der innenpolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion.

Gerade junge Menschen könnten Brückenbauer zwischen den Kulturen sein. Dazu sei es den Liberalen besonders wichtig, „dass Jugendliche mit Migrationshintergrund nicht immer nur als Problemfälle behandelt, sondern in ihren Stärken gefördert wer-den“. Als wichtige Maßnahmen nannte Kluck konsequente Vermittlung der deutschen Sprache schon ab dem Vorschulalter, verpflichtende Sprachtests im Alter von vier Jahren, verstärkte Einbeziehung der Eltern und konzertierte Aktionen zur Verbesse-rung der Schul- und Ausbildungsabschlüsse. Wer dauerhaft hier leben wolle, müsse bereit sein, sich in die Gesellschaft einzuordnen und sich an ihrer Gestaltung aktiv beteiligen. Kluck forderte die Zuwanderinnen und Zuwanderer auf, sich verstärkt in Ausländer- und Integrationsräten der Kommunen, in der Elternarbeit von Kindergärten und Schulen, in Betriebsgremien, in Vereinen und Verbänden zu engagieren. Von ausländischen Vereinen und religiösen Gruppen erwartet er Werbung und Unterstützung für ein solches Engagement. Muslimische Religionsgemeinschaften müssten zur Mitarbeit im Landesarbeitskreis Integration aufgefordert werden. Nach den Worten Klucks dürfen die vorhandenen Probleme nicht verschwiegen werden. „Viele Migranten beherrschen die deutsche Sprache gar nicht oder nur unzureichend“, stellte der FDP-Abgeordnete fest, „manche kapseln sich deshalb oder vielleicht auch aus anderen Gründen ganz bewusst vom deutschen Umfeld ab und bewegen sich in einer Art Parallelgesellschaft“. Einige stünden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung sehr skeptisch oder gar ablehnend gegenüber. „Wir Liberalen wollen keinen davon aufgeben“, betonte der Reutlinger Parlamentarier. Deshalb unterstütze die FDP/DVP-Fraktion die Landesregierung und den Integrati-onsbeauftragten bei der Verstärkung der Integrationsbemühungen. Aber man erwarte von den Zuwanderern auch Integrationsbereitschaft. Hans Ilg Pressesprecher

FDP/DVP-Fraktion kritisiert erneut Rundfunkgebühr für internetfähige Computer – „Die FDP/DVP-Landtagsfraktion bedauert sehr, dass die Regierungschefs der Län-der die Einführung einer Rundfunkgebühr für internetfähige Computer nicht verhindert haben.“ In der Parlamentsdebatte zum „Neunten Rundfunkänderungsstaatsver-trag erinnerte der medienpolitische Sprecher Hagen Kluck daran, dass „diese unsinnige Gebühr“ jetzt in 26 Tagen Wirklichkeit wird.

Kluck hofft, dass es trotzdem gelinge, möglichst rasch zu einer grundlegenden Neuordnung der Gebührenfinanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu kommen. Der neunte Rundfunkänderungsstaatsvertrag gibt finanzielle Anreize für die Fusion von Landesmedienanstalten. Hier sind nach Auffassung Klucks aber zuerst die weni-ger leistungsfähigen Anstalten gefragt. Der baden-württembergischen Landesanstalt für Kommunikation bescheinigte der FDP-Abgeordnete eine gute Arbeit. Die Arbeit der LfK, die auch den Vorsitz der Technischen Kommission in der Arbeitsgemeinschaft der Medienanstalten führt, sei gut aufgestellt. „Ihre Arbeit war und ist für das duale Rundfunksystem sehr wichtig“ betonte Kluck. Hans Ilg Pressesprecher

Auch über den generellen Friedhofszwang soll bei Reform diskutiert werden – „Es ist höchste Zeit, dass das baden-württembergische Bestattungsgesetz reformiert wird.“ Dies sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Peter Wetzel angesichts der Absicht der Landesregierung zu einer Überarbeitung des aus dem Jahr 1970 stammenden Gesetzes.

Viele der Vorschriften des Bestattungsgesetzes sind nach Auffassung Wetzels nicht mehr zeitgemäß. So sollte sich jeder Bürger nach seinen religiösen und persönlichen Vorstellungen bestatten lassen können. „Aber“, so schränkt Wetzel ein, „das bedeutet nicht, dass die FDP/DVP-Landtagsfraktion die gewachsene Trauerkultur abschaffen will“. Nach den Worten von Wetzel wird der enge Gesetzesrahmen den heutigen Realitäten nicht mehr gerecht. „Nicht einleuchten will mir, warum ich meine Asche in die Nordsee streuen lassen kann, aber nicht in den Bodensee oder den Neckar. Und warum darf sich ein Mitbürger muslimischen Glaubens nicht in einem Leinentuch bestatten lassen, wie es muslimischen Bestattungsriten entspricht?“ Auch über den generellen Friedhofszwang sei zu diskutieren. Aus seiner beruflichen Praxis als Fachanwalt für Erbrecht kennt Wetzel auch das Problem, sich im Ausland bestatten lassen zu wollen. Gerade für Menschen mit Migrationshintergrund, die sich in ihrem Herkunftsland bestatten lassen wollen, würden unverhältnismäßig hohe Hürden aufgebaut. „Ich freue mich auf eine interessante Diskussion darüber, was möglich und wünschenswert ist“, so Wetzel. Die FDP/DVP-Landtagsfraktion plant zur Novellierung des Bestattungsgesetzes eine Anhörung. Hans Ilg, Pressesprecher

Landtagfraktion will humane Lösung besonders für hier aufgewachsene Kinder und Jugendliche – Die FDP/DVP-Landtagsfraktion spricht sich dafür aus, dass langjährig geduldete Flüchtlinge, die sozial und wirtschaftlich integriert sind, im Land bleiben können. Bei der Landtagsdebatte über eine bundesweite „Altfallregelung“ für nicht anerkannte Asylbewerber forderte der Reutlinger Abgeordnete Hagen Kluck eine humane Lösung besonders für hier aufgewachsene Kinder und Jugendliche. Diese dürften auch nicht für von den Eltern begangene Formfehler in Sippenhaft genommen werden.

Bei der Arbeitsplatzvergabe sollen nach Meinung der Liberalen aber Deutsche und EU-Bürger weiterhin Vorrang haben. Hagen Kluck ist jedoch dagegen, den entsprechenden Paragraphen der Beschäftigungs-Verfahrensverordnung zu restriktiv zu handhaben. Für die FDP/DVP-Landtagsfraktion sei klar, dass Betrug, Täuschung, Passvernichtung und Ähnliches nicht durch eine Arbeitsgenehmigung belohnt werden dürfen. Wenn man aber zu hohe Hürden errichte, führe das zu Mehrkosten für den Staat und nicht selten zu Schwarzarbeit. Kluck wies darauf hin, dass von den schätzungsweise 190 000 Personen mit Duldung etwa 100 000 schon seit mehr als sechs Jahren in Deutschland lebten. Der innenpolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion forderte Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble auf, seine Hausaufgaben zu machen und nach einem tragfähigen Kompromiss zu suchen. Hans Ilg, Pressesprecher

Landtagsfraktion lehnt den Weg in einen totalen Überwachungsstaat ab – Nach Auffassung der baden-württembergischen Liberalen muss alles getan werden, um das Risiko von terroristischen Anschlägen zu minimieren. „Aber bitte immer mit den Mitteln des Rechtsstaates“ betonte der Landtagsabgeordnete Hagen Kluck in der Parlamentsdebatte zur Novellierung des Polizeigesetzes.

Der innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion steht Forderungen nach Gesetzesverschärfungen kritisch gegenüber. Erst einmal müsse man das vorhandene Instrumentarium konsequent anwenden. „Seit den RAF-Verbrechen in den 70er und 80er Jahren gab es über 50 Gesetzesverschärfungen in der Strafverfolgung und bei der Prävention“, erinnert Kluck, „stets zu Lasten der Freiheit!“ Man schütze die Freiheit nicht, indem man sie abschaffe. Der Reutlinger Abgeordnete appellierte an seine Parlamentskollegen, auch gemeinsam dafür zu sorgen, „dass die Freiheit auch nicht Millimeter für Millimeter stirbt.“ Die FDP/DVP-Landtagsfraktion sei dagegen, das Polizeigesetz im Hoppla-Hopp-Verfahren zu ändern. Schließlich habe man nicht nur die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur Rasterfahndung zu beachten, sondern könne gleich mehrere Fliegen mit einer Klappe schlagen. So müsse auch eine aktuelle Rechtsprechung zur Wohn-raumüberwachung in die Neufassung einbezogen werden. „Wir Liberalen wollen der Polizei das Instrumentarium geben, das sie für ihre Arbeit braucht“, erklärte Hagen Kluck, „wir sind allerdings für durchdachte Aktionen und halten nichts von überhasteten Überreaktionen.“ Bei jedem Vorfall ertönten reflexartig Rufe nach neuen Mitteln für die Terrorismusbekämpfung. Da werde dann populistisch versucht, die Verunsicherung der Bevölkerung auszunutzen. Der verständliche Wunsch der Menschen nach optimaler Sicherheit dürfe nicht als gleichzeitige Bereitschaft der Bürgerinnen und Bürger missverstanden werden, Stück für Stück auf verbliebene Freiheiten zu verzichten. In einer freien und offenen Gesellschaft werde es niemals absolute Sicherheit geben können. Der Abgeordnete verwies auf Großbritannien, wo es eine massive Überwachung nahezu aller öffentlichen Räume gebe. Dennoch sei England von schweren Anschlägen betroffen. Die verhinderten Koffer-Bomber von Nordrhein-Westfalen seien nicht durch Video-Überwachung gefasst worden, sondern durch Hinweise des libanesischen Geheimdienstes. „In keiner noch so gut vernetzten Terrordatei wären die Beschuldigten vermerkt gewesen“, erläuterte Kluck, „denn die Auffälligkeit der beiden bestand aus Unauffälligkeit.“ Hans Ilg Pressesprecher

Landesregierung soll sich für eine Verlängerung des Moratoriums einsetzen – In einer Landtagsdebatte über die Rundfunkgebühr für internetfähige Computer hat die FDP/DVP-Landtagsfraktion nochmals ihre ablehnende Haltung zur Ausdehnung der GEZ-Abschöpfungen bekräftigt. „Die Erhebung von Rundfunkgebühren darf in Zukunft nicht mehr an die technische Möglichkeit des Radio- und Fernsehempfangs geknüpft werden, sondern nur an die tatsächliche Nutzung“, erklärte der FDP-Landtagsabgeordnete Hagen Kluck.

Der medienpolitische Sprecher der Liberalen legte ein Bekenntnis zur Grundversorgung durch den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ab. Die dafür zu erhebenden Gebühren müssten für die Bürgerinnen und Bürger aber nachvollziehbar sein. Kluck forderte dazu auf, die noch bis zum Jahr 2009 laufende Gebührenperiode dazu zu nutzen, eine völlige Neuordnung vorzunehmen. Deshalb sei es sinnvoll, das bestehende Moratorium für die PC-Gebühren über den 1. Januar 2007 hinaus zu verlängern. Die Lan-desregierung solle alles in ihrer Kraft stehende tun, um auf einen entsprechenden Beschluss der Ministerpräsidenten-Konferenz hinzuwirken. Wenn eine Verlängerung der Gebühren-Aussetzung nicht zu erreichen sei, müsse man versuchen, sie wenigstens zum nächst möglichen Zeitpunkt wieder außer Kraft zu setzen. Die FDP/DVP-Landtagsfraktion hatte zusammen mit CDU und Grünen einen entsprechenden Antrag eingebracht. Gegen die Stimmen der SPD sprach sich das Parlament dafür aus, angesichts der technischen Neuerungen mittelfristig eine grundsätzliche Neu-ordnung der Gebühr, die Verlängerung der Aussetzung der im Staatsvertrag beschlossenen PC-Gebühren und deren baldige Wieder-Abschafffung aus. Die Landesregierung wurde ersucht, in diesem Sinne auf die Ministerpräsidenten-Konferenz einzuwirken. Hans Ilg Pressesprecher