Pressemitteilung

02.April 2008

Bachmann: Bahn als umweltfreundlichstes Verkehrsmittel wird gestärkt

Debatte über Rechtsmäßigkeit der Neubahnstrecke Wendlingen – Stuttgart – Der verkehrspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dietmar Bachmann, sagte in einer Landtagsdebatte über die „Verfassungsmäßigkeit der Finanzierungsbeteiligung des Landes an der Realisierung der Neubaustrecke Wendlingen-Ulm“ unter anderem:

„Hätten Sie es uns heute nicht verraten, wäre in diesem Hause niemand auf die Idee ge-kommen, dass Sie und Ihre Fraktion dem Bau der europäischen Hochgeschwindigkeitstre-cke zwischen Paris und Budapest auf dem Teilstück Stuttgart – Ulm kritisch gegenüber ste-hen. Spaß beiseite: Und heute haben wir gelernt, dass Sie sogar die Neubaustrecke ableh-nen. Es ist schon beachtlich, mit welcher Hartnäckigkeit Sie immer neue Aspekte gegen die-ses Projekt suchen. Heute also die Verfassungsmäßigkeit. Als Jurist darf ich Ihnen versi-chern, dass ich seit vielen Jahren in der politischen Diskussion immer wieder feststelle: Wenn man sich politisch nicht durchsetzt, setzt man seine Hoffnung auf die Verfassung. Auf der einen Seite ist es beruhigend, dass auch Ihre Fraktion der Verfassung einen so ho-hen Stellenwert einräumt. Auf der anderen Seite ist es erschreckend, mit ansehen zu müs-sen, für welche Dinge die Verfassung herhalten muss. Politisch gesehen fällt das in die Ka-tegorie: „Und wenn man nicht mehr weiter weiß, dann macht man einen Arbeitskreis. Und wenn es noch viel schlimmer wird, wird der Verfassungsbruch beschwört.“ Der Rechnungs-hof hat Besseres und Wichtigeres zu tun als sich mit solchen Ideen zu befassen. Vor der Unterzeichnung des „memorandum of understanding“ hat sich die Landesregierung – um die Bedenken zu zerstreuen – von der verfassungsrechtlichen Unbedenklichkeit überzeugt. In der Antwort haben Sie die beiden wesentlichen Argumente gelesen, ich will Sie Ihnen noch-mals vorlesen:Bei der Realisierung der Projekte handelt es sich um eine so genannte unechte Gemein-schaftsausgabe des Bundes und des Landes, die vom Verbot der Mischfinanzierung ausge-nommen ist. Die Höhe der Mitfinanzierung muss dem Verantwortungsanteil des Landes ent-sprechen. Diesen Eindruck haben wir. Beim Abschluss entsprechender Vereinbarungen steht den Vertragsparteien eine Einschätzungs- und Beurteilungsprärogative zu. Ein zweites und besseres Argument: Die Möglichkeit einer Mitfinanzierung von Schienenwegeinvestitio-nen durch Gebietskörperschaften ist außerdem im § 9 Bundesschienenwegeausbaugesetz ausdrücklich vorgesehen. Alle Bundesgesetze – also auch das Bundesschienenwegeaus-baugesetz – werden von der Bundesregierung – und dort sitzen hervorragende Juristen – auf ihre Verfassungsmäßigkeit geprüft. Das, was da geschieht, ist ja Gesetz. Sie dürfen also davon ausgehen, dass nicht nur die Juristen der Landesregierung, sondern auch die Juristen der Bundesregierung von der Verfassungsmäßigkeit einer Mitfinanzierung durch das Land überzeugt sind.Mit letzter Sicherheit können noch so viele Gutachten und Prüfungen durch bei der Regie-rung beschäftigte oder von der Regierung beauftragte oder beim Rechnungshof beschäftigte Juristen oder vom Rechnungshof beauftragte Juristen eine abschließende und verbindliche Prüfung nicht vornehmen. Dies vermögen in unserem gewaltenteiligen Rechtsstaat nur die unabhängigen Organe der Rechtspflege. Weitere Gutachten sind reine Zeit- und Geldver-schwendung. Am Ende werden Sie ja doch immer neue Gründe mit der Lupe suchen, um eines der größten Umweltprojekte, die unser Land je gesehen haben wird, zu Fall zu brin-gen. Deshalb will ich die Gelegenheit nutzen, zumindest drei der Vorteile des Projektes für die Umwelt nochmals hervorzuheben: Die Bahn als umweltfreundlichstes Verkehrsmittel wird gestärkt. Die zahlreichen Tunnelstrecken entlasten die Menschen von Lärm, z.B. Stuttgarter Kessel. In Kombination mit Stuttgart 21 werden Flächen frei und damit der Flächenverbrauch reduziert. Und zum Schluss sei mir ein Appell erlaubt, denn wir alle wissen ja, dass nach der erfolglosen Beschwörung der Verfassung die Verzweiflung immer neue Blüten treibt: Bitte halten Sie die Aktivisten davon ab, seltene Tiere auf der Strecke auszusetzen. Der Tier-schutz ist nicht nur im Grundgesetz verankert. Es wäre auch nicht fair, Tiere für politische Ziele leiden zu lassen. Haben Sie ein Herz für die Umwelt.“

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