Pressemitteilung

21.Juni 2023 - Petitionen

Birnstock: Eine Petition zählt mehr als tausend Kampagnen-Klicks

Verfassungsmäßig verbriefte Rechte verleihen jeder Einwohnerin und jedem Einwohner Gehör.

Heute fand eine Aussprache zum mündlichen Bericht des Vorsitzenden des Petitionsausschusses statt. Darin sagte von der FDP/DVP-Fraktion das Mitglied dieses Ausschusses, Dennis Birnstock:

„In Zeiten des Hypes um Campaigning mit vermeintlichen Petitionen wird eines oft übersehen: Wir haben im Landtag von Baden-Württemberg das Original. Unsere Landesverfassung und ein eigenes Gesetz regeln das Petitionsrecht. Jede einzelne Bewohnerin und jeder einzelne Bewohner unseres Bundeslandes kann sich an den Petitionsausschuss wenden. Es braucht also keinerlei Mitzeichner, damit etwas aufgegriffen wird. Eine Petition kann man selbstverständlich auch online stellen. Es wird dann die beanstandete Entscheidung oder das jeweilige Begehren von Grund auf aufbereitet. Der Petitionsausschuss bildet dabei regelmäßig so genannte Kommissionen, die sich vor Ort ein Bild der Lage machen. Eine Besonderheit der Arbeit im Petitionsausschuss ist, dass man sich hier sehr eng an der Sache orientiert. Politische Schwerpunktsetzungen und Auseinandersetzungen finden hier deutlich weniger statt. Das Petitionsrecht wird rege genutzt. Über 5.000 Verfahren finden pro Legislaturperiode statt. Das ist ein gehöriges Arbeitspensum. Ich nehme die heutige Aussprache im Landtag von Baden-Württemberg zum Anlass, allen Beteiligten für ihre Arbeit und ihr Engagement bei Petitionsangelegenheiten zu danken. Das Petitionsrecht ist aus meiner Sicht unverzichtbares Merkmal eines demokratischen Rechtsstaats.“

 

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