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Der Petitionsausschuss ist das direkte Drahtseil zwischen Bürgern und Parlament


Zum Bericht des Vorsitzenden des Petitionsausschusses, sagte der Sprecher für Petitionen der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Christian Jung:

 

„Der Petitionsausschuss ist gelebte Bürgernähe – er hält dem Staat den Spiegel vor. Wer daneben noch eine Bürgerbeauftragte installiert, baut Doppelstrukturen statt Lösungen. 154 Bürgerbeauftragte sind besser als eine: Unsere Abgeordneten sind vor Ort ansprechbar – und der Petitionsausschuss ist die zentrale, wirksame Anlaufstelle.

Angesichts tausender Eingaben wird deutlich: Der Druck im Land wächst – und viele Konflikte sind hausgemacht. Bei Steuersachen spüren Bürger die Folgen einer schlecht erklärten und komplizierten Grundsteuerreform. Bei der Windenergie zeigt sich, was passiert, wenn Planung gegen Akzeptanz vor Ort durchgedrückt wird. Am Ende bleiben Frust, Rechtsunsicherheit und das Gefühl, nur noch per Petition gehört zu werden.

 

Wenn Bürger sich massenhaft mit Petitionen wehren müssen, ist das ein Alarmsignal: Die Bürokratie wuchert wie Efeu über Zuständigkeiten und Verantwortung. Wir müssen Regeln vereinfachen, Verfahren entschlacken und Entscheidungen nachvollziehbar machen.“

 

Die Landesregierung muss endlich umdenken und die Bedenken bei der „LEA Schanzacker“ (Gemarkung Ludwigsburg) ernst nehmen


Heute wurde in der Sitzung des Landtags über eine Petition gegen eine mögliche Erstaufnahmeeinrichtung auf dem Schanzacker (Gemarkung Ludwigsburg, Tamm und Asperg im Landkreis Ludwigsburg) in namentlicher Abstimmung auf Antrag der FDP abgestimmt. Dazu sagte der Sprecher und Vorsitzende des Arbeitskreises Petitionen der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Christian Jung:

 

„Es ist zutiefst enttäuschend, wie die Regierungsfraktionen die Bedenken der Kommunalpolitik und der Bürger rund um den ‚Schanzacker‘ beiseite wischen. Die Bürgermeister und Anwohner haben ihre Sorgen zu Recht vorgebracht – ob es sich um den Schutz des Naherholungsgebiets, die denkmalpflegerischen Aspekte oder die massiven Herausforderungen bei der notwendigen Infrastruktur handelt. Die FDP steht hier fest an der Seite der Kommunen, deshalb hatten wir im Vorfeld auch die namentliche Abstimmung über die Petition beantragt.

Die Kommunen haben erhebliche Zweifel an der rechtlichen Genehmigungsfähigkeit dargelegt. Solange diese Zweifel bestehen und das Land keine überzeugende Antwort auf die ökologischen oder städtebaulichen Fragen liefert, muss die Planung auf dem „Schanzacker“ für eine Landeserstaufnahmestelle (LEA) sofort gestoppt werden.

Die Petition von Bürgermeister Martin Bernhard (Stadt Tamm) und Bürgermeister Christian Eiberger (Stadt Asperg), welche diese als Privatpersonen stellten, war die Chance, den Menschen vor Ort ein klares Signal zu geben, dass ihre Bedenken ernst genommen werden. Umso unverständlicher ist es, dass viele CDU-Abgeordnete aus der Region Stuttgart auch die Bedenken der Bürgermeister aus Tamm und Asperg übergangen, gegen die Petition gestimmt und ebenso einen durchaus üblichen Vor-Ort-Termin des Petitionsausschusses verhindert haben.“

 

Weniger Bürokratie, ein schlankerer Staat und eine Entlastung des Haushaltes sind die Folgen.

In der Plenardebatte zum Tätigkeitsbericht der Bürgerbeauftragten des Landes Baden-Württemberg für das Jahr 2023 äußert sich Hans Dieter Scheerer wie folgt für die FDP/DVP-Fraktion:

„Es ist Ausfluss unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung, dass jegliche staatlichen Eingriffe einer passenden Grundlage bedürfen. Zudem kann entsprechendes staatliches Handeln einer behördlichen wie gerichtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Es gibt zahlreiche weitere Anlaufstellen, an die sich unsere Bürgerinnen und Bürger werden können, wenn der Schuh einmal drückt. Exemplarisch seien hier das ausgefeilte Petitionswesen, unsere Landespolizei, der Landesbeauftragte für den Datenschutz sowie nicht zuletzt auch die Abgeordneten des Landtags selbst genannt, die ihre Wahlkreise im Parlament vertreten dürfen und immer ein offenes Ohr haben.

Angesichts dieser ganzen Palette an bestehenden Möglichkeiten fordern wir Freie Demokraten heute, das Amt der Bürgerbeauftragten abzuschaffen. Mit der Einrichtung der Vertrauensanwältin bei der Landespolizei hat die ohnehin überschaubare Bedeutung dieses Amtes sicherlich weiter abgenommen. Deren Fallzahlen waren zuvor bereits überschaubar.

Wir setzen uns ein für eine Verschlankung des Staates, weniger Bürokratie und eine Entlastung des Haushaltes und hoffen, dass dieser Antrag die Zustimmung des Parlaments findet.“

Verfassungsmäßig verbriefte Rechte verleihen jeder Einwohnerin und jedem Einwohner Gehör.

Heute fand eine Aussprache zum mündlichen Bericht des Vorsitzenden des Petitionsausschusses statt. Darin sagte von der FDP/DVP-Fraktion das Mitglied dieses Ausschusses, Dennis Birnstock:

„In Zeiten des Hypes um Campaigning mit vermeintlichen Petitionen wird eines oft übersehen: Wir haben im Landtag von Baden-Württemberg das Original. Unsere Landesverfassung und ein eigenes Gesetz regeln das Petitionsrecht. Jede einzelne Bewohnerin und jeder einzelne Bewohner unseres Bundeslandes kann sich an den Petitionsausschuss wenden. Es braucht also keinerlei Mitzeichner, damit etwas aufgegriffen wird. Eine Petition kann man selbstverständlich auch online stellen. Es wird dann die beanstandete Entscheidung oder das jeweilige Begehren von Grund auf aufbereitet. Der Petitionsausschuss bildet dabei regelmäßig so genannte Kommissionen, die sich vor Ort ein Bild der Lage machen. Eine Besonderheit der Arbeit im Petitionsausschuss ist, dass man sich hier sehr eng an der Sache orientiert. Politische Schwerpunktsetzungen und Auseinandersetzungen finden hier deutlich weniger statt. Das Petitionsrecht wird rege genutzt. Über 5.000 Verfahren finden pro Legislaturperiode statt. Das ist ein gehöriges Arbeitspensum. Ich nehme die heutige Aussprache im Landtag von Baden-Württemberg zum Anlass, allen Beteiligten für ihre Arbeit und ihr Engagement bei Petitionsangelegenheiten zu danken. Das Petitionsrecht ist aus meiner Sicht unverzichtbares Merkmal eines demokratischen Rechtsstaats.“

 

Zur heutigen Aktuellen Debatte, sagt Jürgen Keck, Obmann im Petitionsausschuss für die FDP/DVP-Landtagsfraktion:

„Der kurze Draht zum Parlament – Petitionen als Baustein einer modernen Verwaltung. Wenn ein Bürger eine Petition an den Landtag richtet, dann erwartet er meistens viel. Einige Erwartungen können wir nicht erfüllen: geltende Rechtslagen, Bundeszuständigkeiten oder die Gewaltenteilung setzen uns Grenzen. „Gehört werden heißt ja nicht erhört werden“ – der Satz von Ministerpräsident Kretschmann gilt auch im Petitionsverfahren.
Wichtig festzustellen ist: Petitionen sind ein wichtiger Bestandteil unserer Demokratie.
Einlassungen von Bürgerinnen und Bürgern mit der Bitte um Prüfung von Verwaltungsentscheidungen ihrer Kommune, des Landkreises oder der Ämter. Im Jahr 2016 wurden 1.040 Petitionen, in 2017 waren es schon 1.113 und in 2018 wurden 1.121 Eingaben bearbeitet. Für viele Menschen scheint der Petitionsausschuss folglich eine wichtige Anlaufstelle und die Möglichkeit der Beteiligung zu sein.
Durchschnittlich befasst sich jedes Ausschussmitglied jährlich mit rund 40 Petitionen persönlich. Die Sitzungen im Petitionsausschuss sind von intensiver Beratung geprägt. Ministeriumsvertreter werden zu Rate gezogen und oft genug sind für die Entscheidungsfindung mehrere Anläufe notwendig. Petitionsverfahren sind auch Mediation, wenn die Beteiligten in einem verhärteten Prozess feststecken.
Die Belange sind vielfältig: von A wie Abstellplatz bis Z wie die Zisterne im Garten nebenan. Aber auch höchstpersönliche Lebensbereiche sind von den Eingaben betroffen. Daher finde ich es weiterhin wichtig, dass die Sitzung unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden.“