Pressemitteilung

04.Februar 2026 - Gesundheit

Haußmann: Eine Kultur des Vertrauens darf nicht bei Überschriften enden

Die restriktiven, überbordenden Vorschriften der bisherigen Landesheimbauverordnung und der Landespersonalverordnung sollten flexibler und innovativer ausgestaltet werden


In der heutigen zweiten Lesung des Teilhabe- und Pflegequalitätsgesetzes (TPQG) sagte der gesundheitspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, Jochen Haußmann:

„Es ist gut, dass die Landesregierung nach der ersten Lesung beim TPQG noch einmal nachgebessert hat. Auch in der Anhörung zu diesem Gesetzesentwurf wurde deutlich, dass erheblicher Beratungsbedarf besteht und die berechtigte Kritik aus der Praxis nicht ignoriert werden darf. So haben Grüne und CDU bei den Themen Anzeigepflicht für ambulant betreute Wohngemeinschaften und Schaffung einer Beschwerdestelle noch nachgebessert. Gleichwohl bleibt das Gesetz aber an entscheidenden Stellen hinter dem Notwendigen zurück. Wir haben deshalb Nachbesserungen eingefordert und konkrete Verbesserungen vorgeschlagen, etwa um Doppelprüfungen zu vermeiden und Regelprüfungen planbarer zu gestalten. Denn eine Kultur des Vertrauens darf nicht bei Überschriften enden, sondern muss sich auch im Vollzug widerspiegeln. Es bleibt das Geheimnis von Minister Lucha, warum er als Minister erst am Ende seiner zehnjährigen Amtszeit und nur auf erheblichen Druck erstmals in der Pflege Regelungen vereinfacht. Aber dann sollte es nicht nur im Gesetz, sondern auch in der Ausführungsverordnung erfolgen.

Wir haben die Landesregierung deshalb aufgefordert, die Ausführungsverordnung zum TPQG grundlegend neu auszurichten. Insbesondere die restriktiven, überbordenden Vorschriften der bisherigen Landesheimbauverordnung und der Landespersonalverordnung sollten flexibler und innovativer ausgestaltet werden. Der Pflegefachkräftemangel und der akute Platzmangel lassen sich nicht mit immer neuen Detailvorgaben lösen. Nach wie vor gibt es noch einige Tausend Pflegeheimplätze, die derzeit nur mit Ausnahmegenehmigungen erhalten werden können. Dazu findet sich in der Verordnung nichts und Minister Lucha hat darauf keine Antwort. Anstatt Innovationen zu fördern und neue Impulse im Bauen zuzulassen, fehlt der Mut zu Reformen.“