Haußmann und Bullinger: Abbau von bis zu 18.800 Pflegeplätzen nicht hinnehmbar
Zur Antwort der Landesregierung auf den FDP-Antrag „Anwendung der Verlängerungsoption zur Herstellung des Einzelzimmerstandards gemäß Landesheimbauverordnung“ (DS 15/2967) erklärten der sozialpolitische Sprecher Jochen Haußmann und der Sprecher für den Ländlichen Raum Dr. Friedrich Bullinger:
„Wir halten es für bedenklich, wenn durch die zügige Einführung des Einzelzimmerstandards für bestehende Pflegeeinrichtungen in Baden-Württemberg bis zu 18.800 Plätze verloren gingen. Viele kleine, familiär geführte Einrichtungen kämen in wirtschaftliche Schwierigkeiten, wenn sie nur noch Einzelzimmer anbieten dürften. Sie müssten dann unter Umständen schließen. Gerade im Ländlichen Raum könnte das die Versorgung vor Ort gefährden. Dabei ist es doch übereinstimmender Wunsch, dass Pflegebedürftige in ihrem Umfeld bleiben können. In keinem anderen Bundesland gibt es eine so strenge Pflicht, Einzelzimmer zur Verfügung zu stellen. Aber auch bei Neubauten ist uns nicht klar, warum es nur noch Einzelzimmer geben darf. Es gibt zahlreiche Experten mit der Meinung, dass es gerade für demenzkranke Menschen besser sei, wenn sie nicht ganz auf sich alleine gestellt sind. Die Frage der Wohnform ist eine persönliche Entscheidung der betroffenen Menschen und Angehörigen. Warum hier der Staat mit Zwang etwas vorschreiben muss, erschließt sich uns nicht. Und die Landesregierung muss sich schon die Frage gefallen lassen, ob es angesichts der demografischen Entwicklung und der absehbaren Finanzierungsproblematik im Bereich der Pflege richtig ist, als einziges Bundesland einen Standard vorzugeben, der wohl nicht mehr zu steigern ist. Die bisherige Ausnahmeregelung, nach der eine Bestandseinrichtung bis zu 25 Jahre auch mit Mehrbettzimmern weitergeführt werden darf, wird zu streng angewandt. Dass ein Betreiber nachweisen muss, dass er durch einen schnellen Umbau zu nur noch Einzelzimmern quasi Pleite geht, ist nicht angemessen. Diese Regelung muss überdacht werden.“