Pressemitteilung

10.Dezember 2021 - Klimaschutz

Karrais: Klimaklage zeigt offene Flanken der Landesregierung auf

Klageführer denken planwirtschaftlich / Ziel muss sein, mit einem Euro so viel Klimaschutz wie möglich zu erreichen.


 

Zu der Klage von Jugendlichen und der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen das Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg sagt der für Klimapolitik zuständige Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Daniel Karrais:

 

„Es rächt sich jetzt, dass sich Grün-Schwarz zu sehr auf die Photovoltaik-Pflicht als Heilsbringer verengt hat. In einem haben die Klageführer Recht: Das Klimaschutzgesetz der Landesregierung ist im Großen und Ganzen ein Sammelsurium an Symbolpolitik, das noch schnell vor der Bundestagswahl eingebracht werden musste. So schafft die Photovoltaik-Pflicht zwar eine Menge Bürokratie, eine Nichtbeachtung führt aber nicht zu Sanktionen. Wichtige Bereiche, wie die Speicherung von Energie, der Aufbau von Wasserstoffinfrastrukturen, die Einbeziehung des Waldes als natürliche CO2-Senke fehlen im jetzigen Klimaschutzgesetz komplett. Stattdessen versteift sich die Regierung auf Photovoltaik-Pflichten für Gebäudeeigentümer. Die zahlreichen richtigen Ausnahmen von dieser Pflicht führen dann dazu, dass die Pflicht genauso gut ist wie keine Pflicht. Das Ergebnis ist, dass dort Photovoltaik installiert wird, wo es sinnvoll ist. So ist es auch heute schon der Fall, ganz ohne Zwang. Wenn es bei den Maßnahmen konkreter wird, hüllt sich die Regierung in langes Schweigen. Die Umsetzungsschritte im Integrierten Energie- und Klimaschutzkonzept (IEKK) fehlen tatsächlich schon seit Jahren, was wir immer wieder angeprangert haben.

 

Die Klageführer sind allerdings viel zu starr auf planwirtschaftliche Sektorziele und Jahresziele für den CO2-Ausstoß fokussiert. Es geht um die ganzheitliche Erreichung der Klimaziele. Wann welcher Sektor in welchem Umfang dazu beitragen kann, kann man nur schwer planmäßig steuern. Das gilt insbesondere für ein Bundesland, das gar nicht die vollumfängliche Gesetzgebungskompetenz hat, um die Ziele aus eigener Kraft erreichen zu können. Statt sich planwirtschaftliche Ziele in einer kleinen Einheit – wie einem Bundesland -vorzunehmen, ist es wichtiger, volkswirtschaftlich zu denken. Es geht darum, mit einem eingesetzten Euro so viel Klimaschutz wie möglich zu erreichen. Wenn man diesen wichtigen Grundsatz nicht verfolgt, macht man die Klimawende so teuer, dass sie auf dem Weg am Widerstand der Bevölkerung scheitern wird. Sektorziele auf Länderebene sind zu unflexibel.

 

Es bleibt nun zu warten, ob das Bundesverfassungsgericht die Klage annimmt und wie es dann entscheidet. Bis dahin muss die Regierung den Blick weiten und mehr betrachten als nur die Stromgewinnung. Die größte Baustelle hat die Landesverwaltung ohnehin bei sich selbst. Der Stand von energetischen Sanierungen, Photovoltaik und klimafreundlichen Heizungen bei Landesgebäuden ist mehr als beklagenswert. Die im neuen Haushalt veranschlagten Mittel reichen für das Ziel der Klimaneutralität der Verwaltung bis 2030 jedenfalls nicht aus. So bleibt es am Schluss dabei: Die Landesregierung kündigt vollmundige Ziele an, lässt es an der Umsetzung hapern und gibt selbst nur ein lausiges Vorbild ab.“

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