Pressemitteilung

29.November 2018 - Gesundheit / Pflege
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Keck: Landespflegestrukturgesetz kommt zu spät und hat erhebliche Konstruktionsmängel

Im Zusammenhang mit der ersten Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung zum Gesetz zur sozialräumlichen Gestaltung von Pflege- und Unterstützungsstrukturen und zur Änderung des Landespflegegesetzes (Drucksache 16/5175) sagte der sozialpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Jürgen Keck:

„In größter Zeitnot beraten wir heute den Gesetzentwurf der grün-schwarzen Landeregierung. Obwohl vor fast zwei Jahren das Pflegestärkungsgesetz III die Modellkommune Pflege eingeführt und das Land zu ergänzenden Bestimmungen aufgefordert hat, ist nichts passiert. Jetzt droht zum Jahresende der Verfall der Mittel und nun hat sich das Ministerium in Bewegung gesetzt. Endlich! Anstatt aber einfach sinnvoll das Landespflegegesetz zu ergänzen wird ein eigenes Gesetz mit hochtrabendem Titel geschaffen. Schaut man sich dieses hübsch verpackte Geschenk, das in das vorweihnachtliche Schaufenster der Landespolitik gestellt wird, genauer an oder packt es womöglich aus, merkt man, dass es überwiegend heiße Luft enthält. Es wird beschrieben, was eine Gemeinde und das Land alles freiwillig machen können. Nur, das geht schon heute, dafür braucht es kein Gesetz. Folgerichtig benennt der Gesetzentwurf auch keine Kostenfolgen, denn es bleibt alles offen und ins Belieben gestellt. Die Frage ist, wird durch dieses Gesetz die Pflegesituation im Land verbessert. Die Antwort heißt nein. Denn jede Gemeinde kann heute schon freiwillig Pflegekonferenzen machen. Die kommunalen Gesundheitskonferenzen sollen sich im Übrigen bereits heute schon gem. § 5 Landesgesundheitsgesetz mit der Beratung, Koordinierung und Vernetzung von Fragen der Pflege befassen. Es braucht also keine zusätzlichen bürokratischen Strukturen. Das Land des Weiteren heute bereits Projekte der Digitalisierung fördern. Der beste Beweis sind die aktuellen Aktivitäten. Kurzum: Dieses Gesetz hätte es so nicht gebraucht, es erschwert auch mit dem beabsichtigten Nebeneinander mit dem bisherigen Landespflegegesetz die Rechtsfindung. Dass so nebenbei der Landespflegeplan und die Kreispflegeplanung abgeschafft werden ist ein Fehler. Kurzum: Dieses Gesetz ist falsch und zu spät.“