Pressemitteilung

07.Dezember 2011

Kern: FDP setzt sich für nachlaufende Studiengebühren ein

Studium darf nicht von den finanziellen Möglichkeiten eines jungen Menschen abhängen – „Studiengebühren schrecken entgegen den Behauptungen von Grün-Rot nicht vom Hochschulstudium ab.“ Dies sagte der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, in einer Debatte über die von der Landesregierung beabsichtigte Abschaffung der Studiengebühren. Nach einer Studie des Wissenschaftszentrums Berlin stieg die Zahl der Studienanfänger in den Ländern, in denen Studiengebühren erhoben werden, sogar um 2,7 Prozent an, während in den restlichen Bundesländern ein Anstieg von nur 0,8 Prozent verzeichnet wurde. „Somit wurde das stärkste Argument gegen Studiengebühren entkräftet“, so Kern. Der hochschulpolitische Sprecher teilt die Zielsetzung, dass die Aufnahme und das Abschließen eines Studiums nicht von den finanziellen Möglichkeiten eines jungen Menschen abhängen darf. Deshalb setzt sich die FDP für nachlaufende Studiengebühren ein. Diese werden erst ab einer Einkommensgrenze der Studienabgänger fällig und fließen direkt an die Hochschule. Wer diese Grenze nach dem Abschluss nicht erreicht, muss auch nicht zahlen. „Studiengebühren ermöglichen vielen Hochschulen, die Studienbedingungen wesentlich zu verbessern“, so Kern.

Kern zitierte abschließend eine „mich überzeugende“ Stellungnahme der Katholischen Bischofskonferenz: „Die finanzielle Förderung einer qualitativ hochwertigen frühkindlichen Erziehung und Bildung ist wichtiger als beispielsweise ein vollständig gebührenfreies Studium. Junge Leute mit einem abgeschlossenen Hochschulstudium haben bessere Chancen als andere: Sie werden seltener arbeitslos und verdienen in der Regel deutlich mehr als der Durchschnitt der Bevölkerung. Deshalb sind die meisten auch in der Lage, einen Teil ihres Studiums selbst zu finanzieren. Dabei ist sicherzustellen, dass niemand aufgrund fehlender finanzieller Mittel auf ein Studium verzichten muss. Dies könnte durch ‚nachgelagerte Studi-engebühren‘ geschehen, die erst später zurückzuzahlen sind und bei denen die finanziellen Spielräume der dann Berufstätigen berücksichtigt werden.“

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