Pressemitteilung

29.September 2014
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Kern: Nach wie vor keine politische Einflussnahme auf das polizeitaktische Vorgehen am 30. 9. 2010 bewiesen

Der Obmann der FDP-Landtagsfraktion im Untersuchungsausschuss Schlossgarten II, Dr. Timm Kern, kritisiert die Behauptungen von SPD und Grünen, dass ein Verdacht der politischen Einflussnahme auf den Polizeieinsatz zur Räumung des Schlossgartens am 30. September 2010 bestehe. Nach den Worten von Kern wurde nach den bisherigen Zeugenaussagen innerhalb der Polizei über Taktik und Uhrzeit des Polizeieinsatzes am 30. 9. Diskutiert. Vor allem sei wohl ein Polizist gegen den Einsatz gewesen. Kern: „Dieser Polizist war aber für die Entscheidung nicht zuständig. Ebenso haben die Zeugen ausgesagt, die Politik habe sich nicht eingemischt. Trotz der Aussagen der Zeugen und trotz des Fehlens von Anhaltspunkten, die das Gegenteil nahelegen, behauptet jedoch Grün-Rot, es habe politische Einflussnahme gegeben. Dadurch wird deutlich, dass es Grün-Rot nicht um eine objektive Aufklärung des Sachverhaltes geht, sondern um parteipolitische Stimmungsmache.“

Beachtenswert fand Kern die Feststellung des Zeugen Schopf, politische Einflussnahme würde sich die Polizei auch verbitten, dazu sei sie selbstbewusst genug. Sehr persönlich habe der Zeuge Schopf die Ereignisse vom 30. 9. bedauert und festgestellt, es wäre für die Polizei viel einfacher zu behaupten, die Politik würde die Schuld für den Verlauf der Ereignisse am 30. September tragen. Aber so sei es nicht gewesen und deshalb wolle er es als Zeuge auch nicht so darstellen. „Dies überzeugt mich“, so Dr. Timm Kern.

Auch die Regierungserklärung am 6.10. 2010 hatte entgegen der Darstellung von Grün-Rot nach Angaben der früheren Zeugen – auch des Zeugen Walz – keinen Einfluss auf den von der Polizei gewählten Termin des 30. September 2010. Denn dieser folgte polizeitaktischen Erwägungen.

Zur Frage der von der CDU angeführten Verfassungswidrigkeit des Untersuchungsausschusses sagte Timm Kern:

„In Übereinstimmung mit dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) und der Gutachterin Prof. Cancik gehen wir davon aus, dass auch bei abgeschlossenem Regierungshandeln dafür gesorgt werden muss, dass die freie, offene und vertrauliche Willensbildung künftiger Regierungen aufrecht erhalten bleibt, weil ansonsten die Funktionsfähigkeit von Regierung gefährdet wird. Richtig stellt die Gutachterin fest, es müsse eine ‚gewisse Unbefangenheit von Regierungsmitgliedern‘ geben, ‚die offene Kommunikation unter ihnen soll nicht durch die Furcht vor späterer Offenlegung verhindert werden‘. Dies betonte jüngst auch der VGH Baden-Württemberg. In Folge dieser Verfassungslage ist die grün-rote Nachfolgeregierung verpflichtet, die Kommunikation der Regierung Mappus dahingehend zu prüfen, ob durch die Veröffentlichung zukünftig regierungsinterne Kommunikation in verfassungswidriger Weise erschwert wird. Wir befürchten, dass die Regierung diese Prüfung in diesem Untersuchungsausschusses nicht ernst nimmt. Denn einerseits verweigert sie außerhalb des Untersuchungsausschusses Informationen über ihre eigene abgeschlossene Kommunikation zu Stuttgart 21, die Kommunikation der Vorgängerregierung will sie aber andererseits anscheinend bedenkenlos freigeben. Leider konnte die Gutachterin nicht aufklären, wie sich der Untersuchungsausschuss in diesem Falle zu verhalten hat.

Bezüglich der übrigen von der CDU aufgeworfenen Fragen zur Rechtmäßigkeit des Untersuchungsausschusses waren wir von vorneherein der Ansicht, dass der Ausschuss per se nicht verfassungswidrig ist. Dies sehen wir durch die Gutachterin bestätigt“, so Timm Kern.

 

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