Zur heutigen Verabschiedung des Abschlussberichts des Landtags-Untersuchungs-ausschusses Polizeieinsatz Schlossgarten II mit den Stimmen von Grünen und SPD sagte der Obmann der FDP-Landtagsfraktion im Ausschuss, Dr. Timm Kern:
„Es war richtig, den Untersuchungsausschuss einzurichten. Auf diese Weise konnten wir Vermutungen nachgehen, dem letzten Untersuchungsausschuss seien Akten vorenthalten worden, die beweisen würden, der damalige Ministerpräsident Mappus habe auf die Art und Weise des Polizeieinsatzes am 30.09.2010 eingewirkt. Diese Vermutung sieht die FDP durch die Erkenntnisse aus der Beweisaufnahme des Untersuchungsausschusses nicht bestätigt. Unsere Erkenntnisse haben wir in einem abweichenden Votum zusammengefasst, da Grüne und SPD im Mehrheitsvotum parteipolitisch motivierte Verschwörungstheorien und sinnentstellende Darstellungen als bewiesene Gewissheiten präsentieren. Damit fördern sie aus Wahlkampfgründen gezielt eine sachwidrige Legendenbildung.
So behaupten Grüne und SPD, die Polizei sei in den Einsatz am 30.09.2010 hineingetrieben worden. Hingegen sagen die Polizisten, die Polizei habe den 30.09.2010 als Einsatztag und die Polizeitaktik selbst festgelegt. Kein Polizeiführer wollte seine Verantwortung für das Vorgehen dadurch schmälern, dass er sich als politisch beeinflusst oder unter Druck gesetzt schildert. Als einer von vielen erklärte beispielsweise der Zeuge Schopf: „Es wäre ja für uns ganz einfach, jetzt die Polizei aus der Verantwortung zu nehmen im Nachhinein, wenn wir sagen könnten: Wir haben ja eigentlich nur das getan, wozu wir von der politischen Seite angewiesen worden sind. Dem ist aber nicht so. […] warum der Tag aufgrund vieler, vieler unglücklicher Zustände so verlaufen ist. Das könnte man alles auflisten. Da gibt es auch Berichte dazu, dass Kräfte nicht rechtzeitig […] am vorgesehenen Ort waren. Wir hatten die Lage und unseren Plan […] ganz anders vorgesehen. Wenn wir das geahnt hätten, dass es so kommt, dann hätten wir natürlich einen anderen Plan […] aufgesetzt. Das war wirklich eine Verkettung vieler, vieler Elemente gewesen, die dazu geführt haben, dass es so lief, wie es gelaufen ist.“
Die Regierungserklärung hatte nach unserer Überzeugung keinen Einfluss auf die Festlegung des Einsatztermins 30.09.2010. Für die Angehörigen der Polizei ging es bei der Terminierung um das Verhindern einer weiteren Verfestigung des Widerstandes im Schlossgarten. Aussagen, ein Termin unmittelbar zum Ende der Vegetationsperiode sei offenkundig sinnvoll gewesen, überzeugen. Die Regierungserklärung war einzelnen Angehörigen der Polizei mit Blick auf den Polizeieinsatz egal, weil sie zu keiner Kollision mit dem Polizeieinsatz führte, wie es der Zeuge Stumpf sagte oder die Entscheidung für den 30.09. bereits gefallen war, wie der Zeuge Walz betonte. Die von anderen Angehörigen der Polizei allgemein gehaltenen Aussagen, die Regierungserklärung habe eine Rolle gespielt, ist dahingehend zu verstehen, dass die Polizei erkannt hat, dass die Regierungserklärung für politische Akteure von Bedeutung war. Hieraus ergab sich aber kein Konflikt, denn Polizei und Politik wollten den Einsatz am 30.09.
Mit ihrem Votum bezichtigen Grüne und SPD zahlreiche Zeugen bis hin zum eigenen Amtschef im Integrationsministerium der Falschaussage. Da hierfür konkrete Anhaltspunkte fehlen, können wir uns einer solchen Bewertung nicht anschließen. Im Unterschied zur Koalition wollten wir von Anfang an sachlich aufklären, ohne Ansehen der Person. Zum einen ist es der FDP-Fraktion wichtig, die Rechte des Parlamentes zu schützen. Zum anderen will die Bevölkerung und wollen auch wir, dass Vorgänge seriös aufgeklärt werden, Bewertungen auf Grundlage fundierter Erkenntnisse erfolgen. Der im Rahmen der Einsetzung des Untersuchungsausschusses betonte Wille von Grünen und SPD zur überfraktionellen Zusammenarbeit entpuppte sich hingegen als bloßes Lippenbekenntnis. Vielfach wurden Anträge rein politisch motiviert von der grün-roten Mehrheit abgelehnt, mitunter verweigerte man sogar die Behandlung unliebsamer Anträge. Gleichzeitig zeigte Grün-Rot keinerlei Bereitschaft, über Koalitionsanträge ernsthaft zu diskutieren. So wurden auch Anträge mit Mehrheit „durchgedrückt“, die aufgrund mangelhafter Formulierungen die Arbeit des Untersuchungsausschusses erschwerten oder gar rechtswidrig sind, wie der Verwaltungsgerichtshof feststellte.“