Pressemitteilung

11.August 2015

Kern: Verwaltungsgerichtshof bestätigt FDP-Kritik am Vorgehen von Grün-Rot

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat mit Beschluss vom 7. August 2015 festgestellt, dass die sogenannten Gönner-Emails an den Untersuchungsausschuss „Schlossgarten II“ übermittelt werden können, wenn die privaten E-Mails zuvor von einem Richter aussortiert wurden. Das von der grün-roten Mehrheit im Untersuchungsausschuss in seinem Beweisbeschluss Nr. 24 a vom 26. September 2014 gewählte Verfahren genüge diesen Anforderungen jedoch  nicht. Auch dürfe sich die Landesregierung nicht, wie hier geschehen, auf den Standpunkt stellen, für die Rechtmäßigkeit des Aktenvorlageverlangens sei allein der Untersuchungsausschuss verantwortlich. Dazu sagte der Obmann der FDP im Untersuchungsausschuss, Dr. Timm Kern:

„Der Verwaltungsgerichtshof bestätigt mit seiner Entscheidung unsere Kritik am Vorgehen von Grün-Rot. Weder die Landesregierung noch die Fraktionen von Grün und Rot fühlten sich bemüßigt, mit Blick auf die privaten Inhalte der E-Mail-Daten das Recht der Ministerin a.D. Gönner auf informationelle Selbstbestimmung zu respektieren. Wieder einmal sollte der Zweck jedes Mittel heiligen, wischte Grün-Rot unsere verfassungsrechtlichen Bedenken gegen diese Art der Beschaffung potentieller Beweismittel beiseite. Es ist gut, dass der Verwaltungsgerichtshof nun mit klaren Worten die Anforderungen an eine Auswertung der E-Mail-Daten skizziert hat. Wir werden darauf achten, dass sie eingehalten werden und sodann schauen, ob die E-Mails der Ministerin a. D. auf eine politische Einflussnahme auf den Verlauf des Polizeieinsatzes im Schlossgarten schließen lassen.“

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