Rülke und Goll: Aufsichtsregelungen und ihre praktische Umsetzung für den Strafvollzug müssen überprüft werden
Die Befragung des Justizministers Stickelberger zu den Umständen des Todesfalls in der Justizvollzugsanstalt Bruchsal, die für den heutigen Donnerstag vorgesehen war, wurde jetzt nach Mitteilung des Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses auf den 24. November verschoben. Dazu sagten der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke und der justiz- und innenpolitische Sprecher Prof. Dr. Ulrich Goll:
„Durch den Todesfall in der JVA Bruchsal wurde auf dramatische Weise der Blick von Öffentlichkeit und Parlament auf die Aufsichtspraxis des Justizministeriums gegenüber dem Strafvollzug gelenkt. Klärungsbedürftig ist weiterhin die Frage, ob das Justizministerium von sich aus gegenüber der JVA hätte tätig werden müssen. Hätte dem Ministerium auffallen müssen, dass die Berichtspflichten möglicherweise nicht ernst genommen werden? Über den Fall hinaus müssen insgesamt die Aufsichtsregelungen und ihre praktische Umsetzung inklusive der Erfüllung von Berichtspflichten und der Umgang mit den Berichten überprüft werden. Einheitliche Standards mit konkreten Anforderungen an Berichte und Anordnungsbegründungen sind soweit wie möglich festzulegen. Und es ist darauf zu achten, dass rechtliche Anforderungen an den Strafvollzug mit einer entsprechenden sachlichen und personellen Ausstattung einhergehen. Hier zeigt sich wieder einmal, dass Einsparungen bei der Justiz nicht wie von Grün-Rot angedacht pauschal einforderbar sind.