Pressemitteilung

06.Oktober 2022 - Recht und Verfassung

Rülke und Skudelny: Landtag soll in Krisenzeiten bei sich selbst sparen

Liberale streben Volksbegehren zur Wahlkreisreduktion an, um XXL-Landtag zu verhindern.


Der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg Dr. Hans-Ulrich Rülke MdL und die Generalsekretärin des FDP-Landesverbands Judith Skudelny MdB haben bei einer Pressekonferenz am Donnerstagmorgen bekannt gegeben, dass der Landesvorstand der FDP einstimmig dem Vorschlag der Landtagsfraktion gefolgt ist, ein Volksbegehren anzustreben, das die Reduktion der baden-württembergischen Landtagswahlkreise von 70 auf 38 vorsieht. Die Fraktion hatte im Zuge der Wahlrechtsreform bereits versucht, die Wahlkreise zu reduzieren, um die Gefahr einer Landtagsaufblähung zu vermindern, war aber an der Ablehnung der Fraktionen von GRÜNEN, CDU und SPD gescheitert.

 

„Wir wollen, dass der Landtag in Krisenzeiten bei sich selbst spart“, so Hans-Ulrich Rülke. „Schon jetzt hat der Landtag mit 154 Abgeordneten 34 Abgeordnete mehr, als er eigentlich haben sollte. Bereits das ist für die Steuerzahler aus unserer Sicht unangemessen, wird aber bei Weitem von dem Horrorszenario getoppt, das das im Frühjahr beschlossene Wahlrecht mit sich bringen kann: bis hin zur Verdopplung der Mandate oder darüber hinaus. Wir wollen dem gegensteuern und werden nun einen Gesetzentwurf in den Landtag einbringen, der die Sollgröße des Landtags von 120 Abgeordneten wahren soll, indem wir die Wahlkreise und damit die Direktmandate auf die Anzahl der Bundestagswahlkreise reduzieren wollen“, so Rülke weiter. „Hierfür schlagen wir vor, die Bundestagswahlkreise 1:1 in das Landtagswahlrecht zu übernehmen, also aus 70 Direktmandaten zum jetzigen Stand nur noch 38 zu machen. Das entspricht einerseits dem Vorschlag des Sachverständigen Prof. Dr. Joachim Behnke, der ca. 40 Wahlkreise für geeignet befunden hat, um die Parlamentsgröße wirksam zu begrenzen und verhindert andererseits kleinteilige Diskussionen über Wahlkreiszuschnitte. Stand jetzt würden demnach 82 Mandate über die Landeslisten der Parteien vergeben, sodass diese die ausgiebige Möglichkeit haben, das Parlament weiblicher und vielfältiger zu machen, was eines der primären und von uns mitgetragenen Ziele der Wahlrechtsreform war.

 

Nachdem bereits unser Kompromissvorschlag einer Reduktion um zehn Wahlkreise im Zuge der Wahlrechtsdebatte von Grünen, CDU und SPD abgelehnt wurde, sind wir allerdings nicht besonders optimistisch, dass ein noch weitergehender Gesetzesentwurf von uns dieses Mal vorbehaltlos beschlossen wird. Wir möchten deshalb die Motivation der anderen Fraktionen dahingehend steigern, dass bei einem Scheitern im Parlament ein gleichlautendes Volksbegehren angestrengt wird. Diesen Vorschlag auf ein Volksbegehren haben wir dem Landesvorstand der FDP unterbreitet, wo er einstimmig angenommen wurde. Für den Dreikönigsparteitag der FDP am 05. Januar 2023 werden unsere Abgeordneten einen entsprechenden Antrag einreichen und dort auch um die Zustimmung des Parteitags werben“, so Rülke.

 

„Wir haben vorab vom renommierten Verfassungsrechtler Prof. Dr. Christofer Lenz prüfen lassen, ob eine Einbringung eines Gesetzentwurfs durch eine Fraktion in den Landtag eine Sperrwirkung für ein anschließendes, gleichlautendes Volksbegehren entfaltet. Das ist nicht der Fall. Deshalb werden wir diesen Vorschlag ausgiebig im Parlament diskutieren, was auch als Grundlage für die Meinungsbildung der Bevölkerung dienen kann. Ich bin sehr gespannt darauf, wie die Fraktionen der Grünen, der CDU und der SPD sich dann verhalten und gegebenenfalls begründen wollen, dass sie diese notwendige Reform nicht aus Eigennutz nicht mittragen wollen. Auf diese Begründung hat die Bevölkerung aus Sicht der FDP-Landtagsfraktion ein Anrecht, bevor sie aller Voraussicht nach selbst darüber entscheiden darf.“

 

„Während die Politik die Bürgerinnen und Bürger darauf einschwört, dass die Gürtel enger geschnallt werden müssen (oder man sich künftig mit dem Waschlappen wäscht), droht die Wahlrechtsreform dem Parlament einen Bierbauch zu verpassen. Ich bin der FDP-Landtagsfraktion daher sehr dankbar für diesen Vorschlag“, erklärt die Generalsekretärin des FDP-Landesverbands Judith Skudelny MdB. „Die Bevölkerung hat weder Verständnis, noch Interesse daran, mit gewaltigen Summen Ausgaben für ein eventuell doppelt so großes Landesparlament zu tätigen, ohne dafür einen demokratischen Mehrwert zu erhalten. Der Vorschlag unserer Landtagsfraktion ist umso bemerkenswerter, weil zum jetzigen Stand mehr als die Hälfte der FDP-Abgeordneten durch Wahlkreiszusammenlegungen persönlich betroffen wäre. Das verdient höchste Anerkennung und ich bin mir sicher, dass der Vorschlag, wie er dem Landesvorstand unterbreitet wurde, auch beim Parteitag und der Bevölkerung großen Anklang finden wird.

 

Wir werden deshalb als Landespartei am Dreikönigsparteitag ein Volksbegehren diskutieren, dass die Umsetzung dieses Vorschlags vorsieht, sofern die Landtagsfraktion keine Mehrheit im Parlament dafür findet. Dann wird der Vorschlag dem Souverän – der baden-württembergischen Bevölkerung – vorgelegt. Dafür benötigt es dann zunächst 10.000 Unterschriften, um den Gesetzentwurf mit der entsprechenden Frage in die Zulassung zu bringen. Im Anschluss an die Zulassung rufen wir die Bevölkerung dazu auf, sich an diesem direktdemokratischen Instrument zu beteiligen und mittels einer Unterschrift dazu beizutragen, dass es einen Volksentscheid gibt. Dafür braucht es die Beteiligung von 10 Prozent der Wahlberechtigten, was ca. 780.000 Unterschriften entspricht. Nun warten wir aber zunächst ab, ob die anderen Fraktionen bereit sind, das Wohl des Landes über ihr eigenes zu stellen und die letzte Möglichkeit für ein gutes Wahlrecht zu nutzen, die sie noch selbst in der Hand haben. “

 

Der Landesvorsitzende der FDP, Michael Theurer MdB ergänzt:

 

„Als FDP begrüßen wir die mit der Landtagswahlrechtsreform eingeführte Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre und auch die Einführung eines Zwei-Stimmen-Wahlrechts. Es muss aber verhindert werden, dass nach jeder Wahl neue Stühle im Plenum montiert werden und mit deutlichen Mehrkosten gerechnet werden muss. Mit dem Volksbegehren bieten wir den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern ein Instrument der direkten demokratischen Mitbestimmung. Sie haben unmittelbar die Möglichkeit, den Schaden für die nächste Landtagswahl in Baden-Württemberg 2026 abzuwenden.”