Pressemitteilung

18.Dezember 2023 - Recht und Verfassung

Rülke: Ablehnung des Volksbegehrens gegen XXL-Landtag nicht nachvollziehbar

Entscheidung Nichtzulassung Volksbegehren nicht nachvollziehbar.

Der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, kritisiert die Entscheidung des Innenministeriums Baden-Württemberg, das Volksbegehren auf Initiative der Freien Demokraten in Baden-Württemberg nicht zuzulassen. Dieses hat als Ziel, eine Aufblähung der Anzahl der Landtagsmandate ab der kommenden Landtagswahl mittels Reduzierung der Anzahl von Wahlkreisen zu verhindern:

„Um die Glaubwürdigkeit und Arbeitsfähigkeit des Landtags auch in Zukunft sicherzustellen, sollte dieser seine Aufblähung verhindern. Wir hatten das bereits mit einer Initiative im Landtag versucht und sind dankbar für diesen Vorstoß mittels eines Volksbegehrens.

Als Grund für die Verweigerung der Zulassung will das Innenministerium jetzt einen Verstoß gegen das in der Landesverfassung verankerte Verfahrensprinzip der Verbindung der Persönlichkeitswahl mit der Verhältniswahl festgestellt haben. An diesem Verfahren würde sich aber gemäß dem Gesetzentwurf des Volksbegehrens überhaupt nichts ändern, was auch bereits in unseren Anhörungen im Landtag zu unserem Gesetzentwurf deutlich herausgestellt wurde. Der Verfassungsgerichtshof wird feststellen, dass Herr Strobl nicht gut in Mathe ist und er unser Volksbegehren zulassen muss. Denn hätte Herr Strobl Recht, dann wäre das jetzige Wahlrecht ebenfalls verfassungswidrig.“