Werden uns auch im neuen Jahr dafür einsetzen und hoffen auf Vernunft der anderen Fraktionen
Nach dem Bundestag hat nun auch der Bundesrat der Stärkung des Bundesverfassungsgerichts
zugestimmt. Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und rechts- sowie
extremismuspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, fordert nun auch vergleichbare Schritte im
Land:
„Bundestag und Bundesrat haben vor der kommenden Wahl unser Verfassungsgericht krisensicher
aufgestellt und verhindert, dass zentrale Punkte mit einfacher Mehrheit aufgehoben werden können.
Die Lehren der Vergangenheit sind dort verinnerlicht worden.
Nur die demokratischen Fraktionen im Landtag waren zu diesem dringend gebotenen Schritt leider
nicht bereit. Mit fadenscheinigen Begründungen wurde unser praxistauglicher Entwurf abgelehnt.
Wir werden uns im neuen Jahr weiterhin dafür einsetzen, unsere Gerichte vor Verfassungsfeinden zu
schützen. Hoffentlich gelangen auch die anderen Fraktionen zur Vernunft. An uns wird es nicht
scheitern.
Pressemitteilungen
Mit unserem Entschließungsantrag wollen wir die innere Sicherheit stärken
Anlässlich der Aussprache zur Regierungsinformation des Ministerpräsidenten zum gestern vom Kabinett verabschiedeten Maßnahmenpaket äußert sich der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, wie folgt:
„Es ist richtig, dass die Landesregierung dieses Thema angeht. Die Beschleunigung bei Abschiebungen, die Ausweitung der Straftatbestände, die zu Abschiebungen führen sowie den Personalaufwuchs bei Staatsanwaltschaften und Asylkammern begrüßen wir.
Einige der gestern als neu präsentierten Ideen sind jedoch bereits seit längerer Zeit beschlossene Sache und sogar schon im neuen Haushalt vorgesehen. Von diesem Etikettenschwindel lässt sich niemand täuschen.
Interessant ist auch, dass für einige der beschlossenen Maßnahmen die Finanzierung noch überhaupt nicht geklärt ist. Die Landesregierung ist gefordert, darzulegen, wie die fehlenden etwa 18 Millionen Euro finanziert werden sollen. Das geplante Anti-Terror-Zentrum wird sich zudem erst beweisen müssen, dessen konkrete Ausgestaltung erscheint unklar.
Wir müssen jedoch feststellen, dass auch all diese Maßnahmen die schrecklichen Taten von Mannheim und Solingen nicht hätten verhindern können. Am sichersten wäre es, wenn Personen wie der Messerstecher von Solingen erst gar nicht in unser Land gelangen würden.
Wer auf dem Landweg zu uns kommt, der muss zwangsläufig durch einen sicheren Mitgliedsstaat der Europäischen Union gekommen sein und dort einen Asylantrag gestellt haben. In diesen Fällen ist das Asylverfahren in eben jenem Staat auch durchzuführen. Wer sich trotzdem auf den Weg zu uns macht, missbraucht die geltenden Asylregeln.
Genau hier setzt unser Entschließungsantrag an: Wir wollen die Landesregierung dazu bringen, sich mittels einer Bundesratsinitiative dafür einzusetzen, sogenannte ‚Dublin-Flüchtlinge‘ an den deutschen Grenzen konsequent zurückzuweisen. Das unterbindet illegale Migration, entlastet die Kommunen, unsere Haushalte und stärkt die innere Sicherheit.
Wer jedoch von seiner eigenen Hände Arbeit leben, sich an unsere Gesetze und Wertvorstellungen halten und sich in unsere Gesellschaft integrieren will, der sei uns herzlich willkommen. Auf Erwerbsmigration sind wir angewiesen, diese unterstützen wir ausdrücklich.“
Rahmenbedingungen für Abschiebungen von Straftätern endlich schaffen und durchsetzen.
Die Beantwortung seines Antrags „Vorbereitungshandlungen für Abschiebungen nach Afghanistan und Syrien“ (Landtags-Drucksache 17/7251) kommentiert der migrationspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, Hans Dieter Scheerer, wie folgt:
„Klar ist, wer als Asylbewerber in Deutschland oder Baden-Württemberg straffällig wird, muss sofort und ohne Verzögerung abgeschoben werden und unser Land verlassen. Wer sich nicht an unsere freiheitlich-demokratische Werte- und Rechtsordnung halten kann, hat seinen Schutzstatus bei uns verwirkt, das gilt auch für Geflüchtete aus Afghanistan oder Syrien. Deshalb fordern wir Freie Demokraten schon lange schnellere, unbürokratische und einfachere Asyl- und Abschiebeverfahren und ich appelliere an dieser Stelle nochmals nachdrücklich an das BAMF, das Bundesministerium des Inneren und auch die baden-württembergische Landesregierung, hier den dringend notwendigen Elan zu zeigen und die Rahmenbedingungen dafür unverzüglich zu schaffen. Vor allem letztere darf sich nicht immer hinter Forderungen gegenüber dem Bund verstecken, sondern muss Eigeninitiative zeigen, insbesondere bei der reibungslosen und effizienten Durchführung von Abschiebungen. Dass weiterhin nur ein Bruchteil der geplanten Abschiebungen vollzogen werden kann geht mit der Landesregierung heim und kann nicht auf vermeintliche Zuständigkeiten des Bundes geschoben werden.
Warum nutzt die Landesregierung außerdem nicht viel stärker die Möglichkeit, direkt aus den Landeserstaufnahmestellen (LEA) in sichere Herkunftsstaaten abzuschieben? Laut der Beantwortung auf meinen Antrag ist das in weniger als 5% der Abschiebungen der Fall, unter anderem bei den sicheren Herkunftsstaaten Georgien und Moldau. Um Städte und Gemeinden, die für die kommunale Folgeunterbringung zuständig sind, zu entlasten und Reibungen bei Abschiebungen zu minimieren muss das Asylverfahren viel öfter bereits in der Erstaufnahme abgeschlossen und Abschiebungen vollzogen werden. Wenn die Landesregierung diese Möglichkeit nicht nutzt, muss sie auch nicht weiter aufwendig nach einem neuen LEA-Standort suchen, sondern kann es gleich lassen.“
Wer Geldstrafen nicht zahlen kann, muss notfalls eine Ersatzfreiheitsstrafe absitzen.
Zu aktuellen Medienberichten, wonach Klimakleber für die Schäden, die sie bei Blockaden im Flugverkehr anrichten, zur Kasse gebeten werden sollen, äußert sich der Fraktionsvorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, wie folgt:
„Diese sogenannten Aktivisten gefährden die Sicherheit des Flugverkehrs und zerstören die Urlaubspläne unschuldiger Bürger. Hierfür müssen sie straf- und zivilrechtlich zur Rechenschaft gezogen werden. Wer Geldstrafen nicht zahlen kann, muss notfalls eine Ersatzfreiheitsstrafe absitzen.“
Aus purer Panik um Pfründe wird Gewaltenteilung in Frage gestellt.
Der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke kritisiert das Bestreben von Grünen, CDU und SPD, im Landtag den Beschluss eines Gutachtens herbeizuführen, das den Prozess vor dem Verfassungsgerichtshof um das vom Innenministerium nicht zugelassene Volksbegehren der FDP zur Landtagsverkleinerung beeinflussen soll, mit scharfen Worten:
„Der hilflose Versuch, mittels eines Gutachtens den Prozess um ein Volksbegehren für einen kleineren Landtag zu torpedieren, ist Ausdruck blanker Angst der Koalitionsfraktionen und der SPD vor dem Verlust von Pfründen. Offenbar haben die Grünen in der Fraktion durchgezählt und festgestellt, dass mehr als jeder zweite grüne Abgeordnete dem Landtag nicht mehr angehören wird, wenn das Volksbegehren der FDP von der Bevölkerung getragen und ein kleinerer Landtag vom Souverän durchgesetzt wird. Ja, wenn die Bevölkerung unserem Vorschlag folgt, zur Sollgröße des Landtags zurückzukehren und Sie 18 Prozent holen, wonach es gerade aussieht, dann sitzt mehr als die Hälfte von Ihnen künftig zu Hause statt im Landtag, liebe grüne Fraktion. Zumindest hat dann der ein oder andere Zeit, um fertig zu studieren. Und das ist doch der eigentliche Grund, weshalb Sie heute einen solchen Anschlag auf die Gewaltenteilung verüben und gegen jegliche parlamentarische Gepflogenheit ein Gutachten beauftragen wollen, das zu einem Verfahren des Verfassungsgerichtshofs Stellung in Ihrem Sinne beziehen soll. Sie wollen sich als Legislative in das Geschäft der Judikative einmischen! Und Sie haben Angst davor, dass das Volksbegehren der FDP Erfolg hat. Anders ist es nicht zu erklären, dass Sie auf einmal zu diesem Verfahren Anwälte beauftragen wollen, die ein Gutachten schreiben sollen, bei dem Sie erst hinterher entscheiden, ob es Ihnen passt und es eingereicht werden soll. Nämlich nur dann, wenn es Ihr Bestreben stützt, einen möglichst fetten Landtag herbei zu führen, in dem keiner von Ihnen sein Mandat verliert. Dabei hatten Sie schon mehrfach Gelegenheit dazu, Stellung zu nehmen. Im parlamentarischen Verfahren ist Ihnen nichts Sinnvolles eingefallen, was gegen einen kleineren Landtag sprechen würde und vor einigen Monaten haben Sie nichts dazu gesagt, als das Volksbegehren der FDP schon mal im Ständigen Ausschuss war. Nun ist das gleiche Volksbegehren nochmal im Ständigen Ausschuss gewesen, lediglich sicherheitshalber noch einmal von den beiden Erstunterzeichnern aus der Bürgerschaft zusätzlich beim Verfassungsgerichtshof eingereicht und nun fällt Ihnen ein, die Gewaltenteilung anzugreifen und sich einmischen zu wollen. Das ist durchschaubar, meine Damen und Herren, das ist blanke Panik vor dem Verlust von Mandaten, blanke Panik vor dem Verlust von Pfründen. Ganz besonders bei Ihnen, liebe Grüne.“
Zugleich braucht unsere Landespolizei die entsprechende personelle und sachliche Ausstattung.
Zu aktuellen Medienberichten, wonach Sympathiewerbung für Terror strafbar werden soll, äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender sowie Extremismus-Experte der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:
„Ich begrüße es, den Schutz unserer Demokratie vor Terrorismus und Extremisten weiter zu erhöhen. Es ist schier unerträglich, wenn insbesondere in den sozialen Medien unverhohlen Terrorismus gebilligt und entsprechende Organisationen und Täter gar gefeiert werden. Das darf unser Rechtsstaat nicht dulden.
Wir brauchen eine personelle und sachliche Ausstattung unserer Landespolizei, die sie für ihre Aufgaben bestmöglich ausstattet, damit zeitnahe und konsequente Rechtsverfolgung möglich ist. Die Zeiten, in denen Fachleute vorrechnen, wie viele Polizisten auf unseren Straßen fehlen, müssen endlich enden.“
Einsatz für wehrhafte Demokratie.
Zum heutigen 75. Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes und der Gründung der Bundesrepublik Deutschland sagt der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:
„Der Leistung, in den Trümmern von Weltkrieg und Nazidiktatur mit dem Grundgesetz eine bis heute tragende demokratische, freiheitliche und rechtsstaatliche Ordnung in Deutschland zu schaffen, zollen wir höchsten Respekt. Wir Liberale können für uns in Anspruch nehmen, nicht zuletzt durch den ersten Bundespräsidenten Theodor Heuß und sein Wirken bei den Beratungen im Vorfeld des Grundgesetzes ein Rückgrat der bürgerlichen Rechte darin installiert zu haben. Es ist die beste Verfassung sowie die menschlichste und zugleich stabilste Staatsordnung, die je auf deutschem Boden entstand.
Die Anfeindungen und Demontageversuche dieser Ordnung sind so alt wie das Grundgesetz selbst. Wir setzen uns als Freie Demokraten für eine wehrhafte Demokratie ein, die sich gegen Extremismus von allen Seiten behaupten wird. Wir wissen auch, dass die Akzeptanz einer solchen freiheitlichen Ordnung mit der Gewissheit von Wohlstand und wirtschaftlicher Stabilität zusammenhängt. Es ist wichtig, solche Aspekte bei aller Freude am Gelingen der Bundesrepublik im Bewusstsein zu haben. Die Zuversicht der damaligen Väter und Mütter des Grundgesetzes ermutigt uns bis heute und immer wieder aufs Neue.“
Erforschung jeglicher Form des Extremismus ist notwendig und geboten, um unsere Demokratie zu schützen und passgenaue Präventionsstrategien zu entwickeln.
In der Aktuellen Debatte im Landtag zur Einrichtung des Instituts für Rechtsextremismusforschung und der Dokumentationsstelle Rechtsextremismus sagte der forschungspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dennis Birnstock:
„Unser Grundgesetz steht seit 75 Jahren für Frieden, Freiheit und Demokratie, die wir gegen jede Form des Extremismus verteidigen wollen und müssen, wie die leider vielzähligen Vorfälle extremistischer Gesinnung in der jüngsten Vergangenheit zeigen. Genau dafür sind sowohl die Dokumentationsstelle Rechtsextremismus in Karlsruhe als auch das Institut für Rechtsextremismusforschung in Tübingen absolut notwendig. Einrichtungen, denen wir Freie Demokraten für ihre wichtige Arbeit unseren Dank aussprechen.
Für uns Freie Demokraten ist aber auch klar, dass die Erforschung jeglicher Form des Extremismus notwendig und geboten ist, um unsere Demokratie zu schützen und passgenaue Präventionsstrategien zu entwickeln. Ebenso klar ist für uns, wie wichtig auch die Rückkopplung mit der Gesellschaft und vor allem dem Bildungsbereich ist. Die Erkenntnisse aus der Extremismusforschung sollten beispielsweise Einzug in die Bildungspläne sowie in die Aus- und Weiterbildung der Lehrkräfte erhalten. Daher wollen wir die beiden Einrichtungen nicht nur in ihrer wichtigen Arbeit unterstützen, sondern diese perspektivisch auch weiterentwickeln und verlässlich ausstatten.“
Nachwahl: GRÜNE, CDU, SPD und FDP einigen sich auf den Vorsitzenden der israelitischen Religionsgemeinschaft Baden.
Die Landtagsfraktionen von GRÜNEN, CDU, SPD und FDP nominieren gemeinsam den Vorsitzenden der israelitischen Religionsgemeinschaft Baden, Rami Suliman, als Richter des Verfassungsgerichtshofs von Baden-Württemberg. Das haben die Fraktionen am Dienstag (14. Mai) bekannt gegeben. „Damit setzen wir gemeinsam ein klares Zeichen: Antisemitismus hat in unserer Gesellschaft keinen Platz“, erklärten die vier Fraktionsvorsitzenden Andreas Schwarz, Manuel Hagel, Andreas Stoch und Dr. Hans-Ulrich Rülke.
Die Nachwahl eines „Mitglieds ohne Befähigung zum Richteramt“ ist notwendig, nachdem Sabine Reger im Januar verstorben war. Insgesamt besteht der Verfassungsgerichtshof aus neun Richterinnen und Richtern – drei von ihnen brauchen keine ausgebildeten Juristen zu sein. Der Landtag wird in der Plenarsitzung am Mittwoch, 15. Mai, die Nachwahl vornehmen.
Dazu sagt Andreas Schwarz, Vorsitzender der Fraktion GRÜNE: „Rami Suliman setzt sich seit vielen Jahren dafür ein, jüdisches Leben in Baden-Württemberg wieder sichtbarer zu machen und engagiert sich für einen Dialog über Religions- und Konfessionsgrenzen hinweg. Sein Wirken ist eine wichtige Stütze für unseren gesellschaftlichen Zusammenhalt. Ich bin sehr froh, dass wir ihn für dieses Ehrenamt gewinnen konnten und dankbar für seine Bereitschaft, sich noch intensiver für unsere Verfassung und unsere Demokratie einzusetzen. Sein Richteramt am Landesverfassungsgerichtshof macht klar: Jüdinnen und Juden sind ein selbstverständlicher Teil unserer Gesellschaft, ohne Wenn und Aber.“
Manuel Hagel, Vorsitzender der CDU-Fraktion: „Rami Suliman ist ein echter Brückenbauer, der uns jeden Tag vor Augen führt, wie wichtig es ist, dass jüdisches Leben seinen Platz genau in der Mitte unserer Gesellschaft hat. Als erfolgreicher Unternehmer, Mitglied im Direktorium des Zentralrats der Juden in Deutschland und langjähriger Vorsitzenden der Israelitischen Religionsgemeinschaft Baden setzt er sich seit Jahrzehnten hochengagiert für das friedliche Miteinander der Religionen und den interkonfessionellen Austausch ein. Ich freue mich sehr darüber, dass wir ihn für dieses Ehrenamt gewinnen konnten und er sich künftig auch in der Rolle des Richters des Landesverfassungsgerichtshofs zum Wohl unserer Demokratie wird einsetzen können.“
Andreas Stoch, Vorsitzender der SPD-Fraktion: „Ein selbstbewusstes Judentum, das selbstverständlich zu unserem Land gehört. Dafür steht Rami Suliman, und dafür steht er ein. Nicht nur mit der Israelitischen Religionsgemeinschaft Baden und im Zentralrat der Juden in Deutschland, sondern gerade auch im Dialog zwischen den Konfessionen, im Engagement für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft, im gemeinsamen Kampf gegen Hass, Hetze und Rechtsextremismus, im gemeinsamen Schutz unserer Freiheit und Demokratie. Rami Suliman ist ein Gerechter und darum eine Bereicherung für unser Land – und künftig auch für unser Landesverfassungsgericht. Ich freue mich über die Einigkeit unter den demokratischen Fraktionen.“
Dr. Hans-Ulrich Rülke, Vorsitzender FDP/DVP-Fraktion: „Es freut mich sehr, dass wir mit Rami Suliman einen herausragenden Vertreter des Judentums und des interreligiösen Dialogs für eine solch herausgehobene Stelle in unserem Rechtsstaat gewinnen konnten. Gleichzeitig wollen wir mit diesem Vorschlag ein Zeichen der Erinnerung setzen, denn zur Zeit der Weimarer Republik gab es zahlreiche und sehr verdiente Richter, Anwälte und Staatsanwälte jüdischen Glaubens im deutschen Südwesten. Sie alle standen auf der Seite des ersten demokratischen Rechtsstaates und fielen mit seinem Untergang dem Unrecht der Nazis zum Opfer.“
Konzentration der Zuständigkeit gewährleistet effektiven und effizienten Rechtsschutz.
In der Plenardebatte zum Gesetz zur Änderung des Ausführungsgesetzes zum Sozialgerichtsgesetz und zur Änderung weiterer Vorschriften äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und rechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:
„Es ist gut, richtig und sinnvoll, wenn auch und gerade die Justiz strukturelle Veränderungen erkennt und darauf reagiert. Die vorgenommenen Änderungen liegen teils in veränderten geologischen oder wirtschaftlichen Strukturen begründet. Die damalige Zuständigkeitskonzentration in Knappschaftsangelegenheiten beim Sozialgericht Freiburg erscheint heute nicht mehr zeitgemäß und wird folgerichtig korrigiert.
Andererseits zeigt das Beispiel der vollständigen Konzentration der Zuständigkeiten für Vertragsarztangelegenheiten zum Sozialgericht Stuttgart, dass eine solche Maßnahme durchaus sinnvoll sein kann, um effektiven und effizienten Rechtsschutz zu gewähren und eine sachgerechte Rechtsfortbildung sicherzustellen.
Die mit diesem Paket vorgenommenen Änderungen, insbesondere die Bereinigung alten Landesrechts, die auch der Normenkontrollrat begrüßt, unterstützen wir daher mit unserer Zustimmung.“
Fehlende Einbeziehung des Normenkontrollrats unverständlich.
Zur heutigen Verabschiedung der Verpflichtung der Kommunen zur Einrichtung einer internen Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz erklärt die stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden und kommunalpolitische Sprecherin der FDP/DVP-Fraktion, Julia Goll:
„Die Landesregierung legt hier ein reines Umsetzungsgesetz dessen vor, was bereits auf europäischer und auf Bundesebene vereinbart wurde. Das Land muss eine Regelung für die Kommunen treffen, dabei werden die im Bundesgesetz vorgesehenen Ausnahmen beispielsweise für kleine Kommunen genutzt. Das begrüßen wir.
Dass der Normenkontrollrat nicht beteiligt wurde, ist unverständlich. Für einen effektiven Schutz vor und Abbau von Bürokratie ist ein funktionierender Normenkontrollrat notwendig. Wenn er aber nicht beteiligt wird, kann er auch nicht wirken.“
An der Staatsangehörigkeit allein kann man gelungene Integration nicht festmachen.
Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender sowie rechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, führt zu einem Gesetzesentwurf zur Änderung der Landesverfassung, wonach künftig Mitglieder der Landesregierung nur noch und ausschließlich die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen dürfen, wie folgt aus:
„Der Gesetzesentwurf widerspricht dem Europarecht, dem Grundgesetz und unserem liberalen Werteverständnis. Ein pauschales Misstrauen gegenüber Personen mit doppelter Staatsangehörigkeit bedient lediglich populistische Ressentiments, geht in der Sache aber fehl. So verkennt die im Gesetzentwurf dokumentierte Einstellung, dass es in vielen Fällen, trotz eines klaren Bekenntnisses zur Deutschen Staatsbürgerschaft, nicht möglich oder unzumutbar ist, die alte Staatsbürgerschaft abzulegen.
Wichtig für gute und verlässliche Politik sind ein klares Bekenntnis zu Recht und Gesetz, Anstand und Haltung. Die Fähigkeit und der Wille, staatstragend zu wirken, werden nicht durch die Staatsangehörigkeit definiert.“
Entscheidung Nichtzulassung Volksbegehren nicht nachvollziehbar.
Der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, kritisiert die Entscheidung des Innenministeriums Baden-Württemberg, das Volksbegehren auf Initiative der Freien Demokraten in Baden-Württemberg nicht zuzulassen. Dieses hat als Ziel, eine Aufblähung der Anzahl der Landtagsmandate ab der kommenden Landtagswahl mittels Reduzierung der Anzahl von Wahlkreisen zu verhindern:
„Um die Glaubwürdigkeit und Arbeitsfähigkeit des Landtags auch in Zukunft sicherzustellen, sollte dieser seine Aufblähung verhindern. Wir hatten das bereits mit einer Initiative im Landtag versucht und sind dankbar für diesen Vorstoß mittels eines Volksbegehrens.
Als Grund für die Verweigerung der Zulassung will das Innenministerium jetzt einen Verstoß gegen das in der Landesverfassung verankerte Verfahrensprinzip der Verbindung der Persönlichkeitswahl mit der Verhältniswahl festgestellt haben. An diesem Verfahren würde sich aber gemäß dem Gesetzentwurf des Volksbegehrens überhaupt nichts ändern, was auch bereits in unseren Anhörungen im Landtag zu unserem Gesetzentwurf deutlich herausgestellt wurde. Der Verfassungsgerichtshof wird feststellen, dass Herr Strobl nicht gut in Mathe ist und er unser Volksbegehren zulassen muss. Denn hätte Herr Strobl Recht, dann wäre das jetzige Wahlrecht ebenfalls verfassungswidrig.“
An der Staatsangehörigkeit allein kann man gelungene Integration nicht festmachen.
Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender sowie rechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, führt zu einem Gesetzesentwurf zur Änderung der Landesverfassung, wonach künftig Mitglieder der Landesregierung nur noch und ausschließlich die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen dürfen, wie folgt aus:
„Art. 18 AEUV verbietet eine jede Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit. Auch wenn diese Norm nicht direkt auf den vorliegenden Fall anwendbar ist, entfaltet dieser europäische Grundgedanke, den wir Freien Demokraten in uns tragen, eine weitgehende Gültigkeit. Das mit diesem Gesetzentwurf zum Ausdruck gebrachte pauschale Misstrauen gegenüber Personen mit doppelter Staatsangehörigkeit, bedient lediglich populistische Ressentiments, geht in der Sache aber fehl. So verkennt die im Gesetzentwurf dokumentierte Einstellung, dass es in vielen Fällen, trotz eines klaren Bekenntnisses zur Deutschen Staatsbürgerschaft, nicht möglich oder unzumutbar ist, die alte Staatsbürgerschaft abzulegen.
Gelungene Integration oder einen dazugehörigen Willen vermag man nicht ausschließlich an einer Staatsangehörigkeit festzumachen. Das kann ich als Doppelstaatler sehr gut beurteilen und nur bekräftigen. Wichtig für gute und verlässliche Politik sind vielmehr ein klares Bekenntnis zu Recht und Gesetz, Anstand und Haltung.
Der gem. Art. 48 LV BW zu leistende Amtseid beinhaltet den Schwur, dem Wohle des Volkes zu dienen. Dabei vertritt das Mitglied der Landesregierung die Interessen des gesamten Volkes. Es geht hierbei um mehr als eine bloße Staatsangehörigkeit.“
Notwendige Anzahl Unterschriften eingereicht.
Heute überreichten die Spitzen der FDP-Baden-Württemberg beim zuständigen Innenministerium die notwendige Anzahl an Unterschriften zum Start eines Volksbegehrens “XXL-Landtag verhindern”.
Das Ministerium prüft nun, ob das Volksbegehren zugelassen wird. Voraussetzung hierfür ist ein Gesetzentwurf mit mindestens 10.000 rechtsgültigen Unterstützungsunterschriften von zur Landtagswahl wahlberechtigten Personen.
Ausgangspunkt ist das neu beschlossene Landtagswahlrecht, mit dem eine weitere Aufblähung des Landesparlaments droht. Dem begegnete die FDP/DVP-Fraktion im Landtag mit einem Gesetzesentwurf zur Reduzierung der Wahlkreise. Nach dessen Ablehnung griff die FDP Baden-Württemberg diesen im Rahmen ihrer Unterschriftensammlung auf.
Der Gesetzentwurf sieht konkret eine Verringerung der Wahlkreise sowie der Direktmandate von 70 auf 38 vor, um die Wahrscheinlichkeit von Überhang- und Ausgleichsmandaten drastisch zu reduzieren.
Der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:
„Wir als Fraktion sind dankbar, dass die Partei sich unsere Initiative zu eigen gemacht hat. Wenn die Politik vom Sparen redet, so muss sie bei sich selbst anfangen.“
Das zugelassene Begehren selbst erfordert dann die Unterschrift von mindestens einem Zehntel der baden-württembergischen Wahlberechtigen. Der Landtag muss darüber abstimmen. Nimmt das Parlament daraufhin den Gesetzesentwurf nicht an, findet eine Volksabstimmung statt.
Zulassungsschwelle von 10.000 Unterschriften überschritten.
Am kommenden Montag, 20.11., um 16.30 Uhr werden beim Innenministerium Baden-Württemberg zum Volksbegehren “XXL-Landtag verhindern” die dafür notwendigen Unterschriften eingereicht. Hierzu laden wir Sie als Medienvertreter herzlich ein.
Treffpunkt ist der Haupteingang des Innenministeriums.
Dazu wird es ein Statement des Vorsitzenden der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, der FDP-Generalsekretärin Judith Skudelny MdB und des FDP-Landesvorsitzenden Michael Theurer MdB geben. Diese stehen auch für Fragen zur Verfügung.
Am heutigen Mittwoch wurde mit Eintreffen der zehntausendsten verifizierten Unterschrift das notwendige Quorum zur Zulassung überschritten.
Im Zuge des neu beschlossenen Landtagswahlrechts droht eine weitere Aufblähung des Landtags. Dem begegnete die FDP/DVP-Fraktion im Landtag mit einem Gesetzesentwurf zur Reduzierung der Wahlkreise. Nach dessen Ablehnung griff die FDP Baden-Württemberg diesen im Rahmen ihrer Unterschriftensammlung auf.
Der Gesetzentwurf sieht eine Verringerung der Wahlkreise sowie der Direktmandate von 70 auf 38 vor, um die Wahrscheinlichkeit von Überhang- und Ausgleichsmandaten drastisch zu reduzieren.
Das Begehren selbst erfordert die Unterschrift von mindestens einem Zehntel der baden-württembergischen Wahlberechtigen. Nimmt der Landtag daraufhin den Gesetzesentwurf nicht an, findet eine Volksabstimmung statt.
Begrüßen Ermittlungserfolg zu beschädigter Israel-Flagge.
„Ich bin froh, dass die Tatverdächtigten ermittelt sind und der Rechtsstaat sich wehrhaft gegen antisemitische Umtriebe zeigt“, so kommentiert der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Nico Weinmann, die Festnahme eines Mannes wegen der Beschädigung der israelischen Flagge am Heilbronner Rathaus. Insgesamt vier Beteiligte der Tat wurden identifiziert.
„Gerade erst letzte Woche jährte sich wieder die Reichspogromnacht als Fanal mörderischen Judenhasses“, merkt Weinmann an. „In Deutschlands gesellschaftlicher Mitte herrscht Einigkeit, dass dieser Teil unserer Geschichte sich nie wiederholen darf und Menschen jüdischen Glaubens sich in unserem Land sicher fühlen müssen. Darum dürfen wir dem Antisemitismus keinen Spaltbreit Raum geben und jede derartige Tat streng verfolgen. Ich danke den Sicherheitsbehörden, dass dies im Heilbronner Fall zeitig geschehen ist.“
Verwaltungsvorschrift regelt den Sachverhalt bereits abschießend, klares Bekenntnis zur EU fehlt.
Zum Gesetz zur Änderung des Landeshoheitszeichengesetzes, wonach das Hissen der Bundesflagge an Dienstgebäuden gesetzlich normiert werden soll, äußert sich Julia Goll, stellvertretende Vorsitzende und innenpolitische Sprecherin der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:
„Der von diesem Entwurf vorgesehene Sachverhalt ist durch eine Verwaltungsvorschrift des Staatsministeriums bereits hinreichend erfasst. Diese sieht das grundsätzliche Hissen der Bundesflagge an Dienstgebäuden schon jetzt vor. Der vorliegende Gesetzentwurf ist daher nicht notwendig.
Darüber hinaus fehlte für uns Freie Demokraten das klare Bekenntnis zur EU, indem beispielsweise auch das Hissen der Europaflagge im Gesetzentwurf geregelt wird.“
Effizient statt Aktivismus.
Zu einer Parlamentsinitiative sowie einer diesbezüglichen Pressemitteilung des Innenministeriums, wonach 31 Reichsbürger, Selbstverwalter und Extremisten im Land eine waffenrechtliche Erlaubnis besitzen, äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und rechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:
„Es besteht kein Zweifel: Extremisten jeglicher Couleur müssen konsequent entwaffnet werden. Wenngleich illegale Waffen in diesem Bereich ein großes Problem darstellen, muss natürlich auch Sorge dafür getragen werden, dass Extremisten keinen Zugang zu legalen Waffen erhalten und jene, die sich bereits in ihrem Besitz befinden, diesen wieder entzogen werden.
Anstatt allerdings den ideologiegetriebenen Rufen nach immer weiteren Verschärfungen des Waffenrechts nachzugeben, brauchen wir endlich eine konsequente Anwendung und Durchsetzung der derzeit gültigen, im internationalen Vergleich bereits sehr scharfen, Regelungen.
Blinder Aktionismus stellt den absolut überwiegenden Großteil unserer unbescholtenen Legalwaffenbesitzer unter einen unberechtigten Generalverdacht, bringt uns in der Sache aber nicht weiter.“
Impulsvortrag von Beate Bube, der Präsidentin des Landesamts für Verfassungsschutz.
Woher kommen Gewaltexzesse, zunehmende verbale Aggressivität und eine grundsätzliche Ablehnung unseres freiheitlich-demokratischen Staates und seiner Repräsentanten? Wie ist mit derartigen Vorkommissen umzugehen? Diesen Fragen widmete sich eine Diskussionsrunde auf Einladung der FDP/DVP-Landtagsfraktion am vergangenen Dienstagabend.
Gerade von Reichbürgern gehe ein hohes Gefahrenpotential aus, berichtete Beate Bube, die Präsidentin des Landesamtes für Verfassungsschutz. Dabei vermische sich die Szene auch mit Akteuren des im Zuge der Coronaproteste aus der Querdenkerbewegung hervorgegangenen neuen Beobachtungsbereichs `Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates´, welcher wiederum starke Bezüge zu antisemitischen Verschwörungsideologien aufweist. „Rote Linien sind erreicht, wenn es darum geht, den Staat und seine Vertreter und somit demokratische Strukturen verächtlich zu machen, etwa durch Gleichsetzung mit dem NS-Staat“, unterstrich Bube.
Dr. Hans-Ulrich Rülke, Vorsitzender der FDP-Landtagsfraktion, betonte die Notwendigkeit der Selbstbehauptung des wehrhaften Rechtsstaates, wo die Grenzen der Meinungs- und Demonstrationsfreiheit überschritten werden. „Der Staat muss denen Schutz und Unterstützung bieten, die uns schützen. Er muss im Alltag hinter ihnen stehen und nicht nur in Sonntagsreden“.
Die Folgen nicht nur verfassungsfeindlicher Gewalt, sondern auch zunehmender Aggression im Allgemeinen, beschrieb Agnes Christner, Bürgermeisterin für öffentliche Sicherheit und Ordnung der Stadt Heilbronn, verbunden mit Forderungen an das Land zu mehr Polizei, aber auch erweiterten Kompetenzen und Selbstschutzmöglichkeiten für Ordnungsbehörden. Vor Ort gebe es bereits heute Deeskalationsschulungen und erhöhte Sicherheitsstandards für den Kommunalen Ordnungsdienst. „In unserer Stadt darf, kann und wird es keine Räume geben, in die Einsatzkräfte nicht mehr reingehen“, betonte sie.
Daniel Groß, Rettungsdienstleiter des Arbeiter-Samariter-Bundes, beobachtete eine ähnliche gesellschaftliche Entwicklung, unterschied aber die Situation, in der Rettungskräfte gerufen werden, als grundsätzlich anders. Deshalb hätten sich Sicherheitsmaßnahmen, die mit einer „martialischen Außenwirkung“ einhergingen, in Rettungsdienst-Bereich als kontraproduktiv erwiesen. Bürgermeisterin Christner wies in diesem Zusammenhang auf die Bedeutung der Bildung zur Vermittlung gesellschaftlicher Werte und der Vorzüge demokratischer Verfahren hin.
Unterstützung erhielt sie dafür von Nico Weinmann, rechts- und bevölkerungsschutzpolitischer Sprecher der Freien Demokraten, der zu Toleranz, auch andere Meinungen zu akzeptieren, aufforderte: „Wir alle wissen, dass, wer in der Demokratie schläft, in der Diktatur aufwacht“, so Weinmann.
Einsatz verdeutlicht gute Polizeiarbeit.
Zu Medienberichten, wonach die Polizei im Kreis Heidenheim die Wohnung eines mutmaßlichen Reichsbürgers, der zur Festnahme ausgeschrieben war, durchsucht und dabei unter anderem eine Schreckschusswaffe sichergestellt hat, äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender, Extremismus-Experte und rechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:
„Bei einem zur Festnahme ausgeschriebenen Reichsbürger werden eine Schreckschusswaffe und Betäubungsmittel gefunden, in seiner Wohnung ist mit Sprengfallen zu rechnen. Dieser Einsatz verdeutlicht die gute Arbeit unserer Polizei sowohl im Vorfeld, als auch im direkten Einsatz sowie deren umsichtiges Vorgehen. Hierzu möchte ich ausdrücklich gratulieren.
Für Extremismus ist in unserer Gesellschaft kein Platz; Extremisten müssen konsequent entwaffnet werden. Der Staat muss sich effektiv gegen jene zur Wehr setzen, die den Boden unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung verlassen haben.“
Stuttgart – Mit einem gemeinsamen Entschließungsantrag stellen sich die Landtagsfraktionen erneut gegen jede Form des Antisemitismus. In dem Antrag, der am morgigen Donnerstag im Plenum beraten wird, geht es insbesondere um den Umgang mit Versammlungen an jüdischen Erinnerungs- und Begegnungsorten in Baden-Württemberg.
Die Fraktionen fordern einstimmig, dass Veranstaltungen und Demonstrationen, die etwa auf Plätzen alter Synagogen stattfinden, um damit die jüdische Geschichte zu verunglimpfen, besonders in den Blick genommen werden. Versammlungsbehörden und die Polizei müssten fortlaufend Orientierung und Unterstützung im Umgang mit antiisraelitischen und antisemitischen Versammlungen erhalten, sind sich die Fraktionen einig. Denn: „Antisemitische Hetze und Judenfeindlichkeit unter dem Deckmantel der Versammlungs- und Meinungsfreiheit dürfen nicht geduldet werden.“
Bereits im Januar 2022 hatte das Innenministerium den Versammlungsbehörden in Baden-Württemberg eine Handreichung zum Umgang mit antiisraelischen Versammlungen im Umfeld von Synagogen und anderen jüdischen Einrichtungen unter Beachtung der geltenden Rechtslage gegeben. Die Fraktionen fordern das Innenministerium nun auf, diesen wichtigen Handlungsrahmen stetig weiterzuentwickeln.
Dazu sagt Andreas Schwarz, Vorsitzender der Grünen-Fraktion: „Wir verurteilen jede Verharmlosung und Verächtlichmachung der Opfer des Dritten Reichs auf das Schärfste. Ich empfinde tiefste Abscheu, wenn Menschen sich mit den Opfern des Holocaust vergleichen, indem sie beispielsweise auf Anti-Corona-Demos einen Davidstern mit der Aufschrift ‚ungeimpft‘ tragen. Wenn solche Veranstaltungen an Orten stattfinden, die für die jüdische Gemeinschaft von großer Bedeutung sind, ist das erst recht inakzeptabel. Antisemitismus hat in unserem Land nichts verloren.“
CDU-Faktionsvorsitzender Manuel Hagel MdL ergänzt: „Jüdisches Leben hat in Baden-Württemberg nur einen Platz: Und zwar in der Mitte unserer Gesellschaft. Heute senden wir ein starkes Signal: Wir machen uns stark für eine Gesellschaft, in der Antisemitismus keinen Platz hat. Wir schauen nicht weg, wir schauen genau hin. Jede Jüdin und jeder Jude soll in Baden-Württemberg frei, sicher und gerne leben können. Das Demonstrationsrecht ist unserer Demokratie ist ein hohes Gut. Dass aber Menschen dieses Recht dort missbrauchen, wo während der schlimmsten Zeit unserer Geschichte Synagogen brannten, nehmen wir nicht hin. Solche bewussten Provokationen und Grenzüberschreitungen lassen wir uns als wehrhafte Demokratie nicht gefallen. Unsere Botschaft ist klar: Antisemitismus hat in Baden-Württemberg keinen Platz.“
Der Vorsitzende der SPD-Fraktion, Andreas Stoch, äußert sich wie folgt: „Jüdisches Leben war und ist mitten unter uns, und darum liegen auch viele dieser Plätze bis heute sehr zentral. Das ist gut so, denn wir wollen, dass diese Plätze leben. Niemand hat damit ein Problem, schon gar nicht die jüdischen Gemeinden. Sie haben nicht einmal grundsätzlich etwas dagegen, dass Menschen diese Plätze nutzen, um zu demonstrieren. Doch klar muss auch sein: Das sind nicht irgendwelche Plätze. Es sind und bleiben Orte der Erinnerung. Und wer diese Erinnerung verächtlich machen will, der wird auf unseren entschiedenen Widerstand stoßen. Mit dieser fraktionsübergreifenden Initiative schützen wir das Andenken nicht nur vor den Feinden der Erinnerung, sondern auch vor den Feinden der Demokratie.“
Der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, sagt dazu auch mit Blick auf die Situation in Pforzheim: „Der Kampf gegen alle Formen des Extremismus eint die demokratischen Fraktionen, dies trotz der Differenzen im politischen Alltag. Für Antisemitismus und Israelfeindlichkeit ist in unserer Gesellschaft kein Platz, das machen wir mit diesem Antrag noch einmal unmissverständlich deutlich. Mit der heutigen Entschließung bekräftigen wir bei diesem wichtigen Thema den gesellschaftlichen Zusammenhalt und wollen die Kommunen künftig in die Lage versetzen, auf antiisraelische und judenfeindliche Versammlungen angemessen reagieren und gerade jüdische Erinnerungs- und Begegnungsorte besonders schützen zu können. Es ist erfreulich, dass beispielsweise die Stadt Pforzheim nun die Möglichkeit erhält, Aufmärsche auf dem Platz der Synagoge in Pforzheim zu unterbinden.“
Der Link zum Entschließungsantrag:
https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP17/Drucksachen/4000/17_4339_D.pdf
FDP-Gesetzentwurf zu Wahlkreisreduktion mündet bei Ablehnung in Volksbegehren.
Der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, fordert in der abschließenden Beratung des Gesetzentwurfs der FDP-Landtagsfraktion zur Änderung des Wahlrechts die anderen drei demokratischen Fraktionen im Landtag auf, die vorgeschlagene Verringerung der Wahlkreise mitzutragen, um zu verhindern, dass der Landtag nach der nächsten Landtagswahl auf ein XXL-Format anwächst.
Der Gesetzentwurf sieht die Verringerung der Wahlkreise sowie der Direktmandate von 70 auf 38 vor, um eine massive Parlamentsaufblähung zu verhindern.
„Das letzte Mal, dass der Landtag von Baden-Württemberg seine Sollgröße von 120 Abgeordneten eingehalten hat, war im Jahr 1972. Seit dem hat er sich wie eine russische Matrjoschka-Puppe Stück für Stück vergrößert. Das Parlament hat eine größere Hülle bei gleichem Inhalt bekommen.
Die Verelendung der ehemaligen Volksparteien und die hinzugekommenen neuen Fraktionen – zuerst die Grünen, später die Rechtsradikalen – haben dazu geführt, dass der Landtag seine Sollgröße aktuell um mehr als 28 Prozent überschreitet. Im April 2022 kam mit der Reform des Wahlrechts ein weiterer Treiber der Parlamentsgröße hinzu: Die Möglichkeit, mittels Stimmensplitting taktisch zu wählen. Den Grund für das Stimmensplitting, nämlich den Landtag über Landeslisten weiblicher, diverser und vielfältiger zu machen, teilen wir von der FDP ausdrücklich. Was wir aber nicht teilen, ist, sehenden Auges die Möglichkeit einer Verdoppelung der Abgeordnetenanzahl in Kauf zu nehmen. Der renommierte Politikwissenschaftler Prof. Dr. Joachim Behnke hat das damit verglichen, das sei so, als ob man auf einem gewittergefährdeten Berggipfel ein Haus ohne Blitzableiter baue. Dann sei man entweder besonders gottesgläubig, besonders dumm, oder man plane einen Versicherungsbetrug. Ich überlasse es Ihnen, werte Kolleginnen und Kollegen, welches Attribut Sie am treffendsten für sich finden.
Im April 2022 wollten Sie unserem Kompromissvorschlag auf Reduzierung der Wahlkreise auf 60 nicht zustimmen. Er sei nicht ausdefiniert, so damals Ihre Begründung. Den FDP-Abgeordneten wurde unterstellt, man wolle nicht dort sparen, wo man selbst betroffen sei. Mit unserem jetzigen Gesetzentwurf haben wir die relevantesten Kritikpunkte und Vorhaltungen samt und sonders gelöst. Wir haben die von den Sachverständigen vorgeschlagene Anzahl umgesetzt und die Wahlkreise gemeindescharf ausdefiniert. Von unseren 18 Abgeordneten sind 10 direkt betroffen, davon vier Fünftel des Fraktionsvorstands. Das von Ihnen vorgebrachte Scheinargument der ‚Bürgerferne bei weniger Wahlkreisen‘ wurde in den Anhörungen zu unserem Gesetzentwurf aus wissenschaftlicher Sicht vollständig entkräftet.
Im Bund schlägt die CDU übrigens genau das vor, was die CDU im Land ablehnt. Und dort haben auch die Grünen vor kurzem genau das mitgetragen, was sie im Land nicht wollen. Da entsteht der Eindruck, dass es Ihre eigenen Pfründe sind, um die es Ihnen geht, und nicht das Wohl des Landes.
Wir wollen, dass der Landtag in Krisenzeiten bei sich selbst spart! Rund 200 Millionen Euro Mehrkosten und 96 unnötige, zusätzliche Mandate kommen heraus, wenn die Bevölkerung nochmal so wählt, wie im September 2021 – bei der Bundestagswahl in einem Zweistimmenwahlrecht, wenn man es für Baden-Württemberg betrachtet. Das halten wir für unverantwortlich. Tun Sie den Steuerzahlern den Gefallen, tun Sie der Funktionsfähigkeit des Parlaments den Gefallen und tun Sie nicht zuletzt den Bürgern Baden-Württembergs den Gefallen: Stimmen Sie unserem Gesetzentwurf zu. Denn sofern das nicht erfolgt, ist die Bevölkerung am Zug. Denn dann startet ein Volksbegehren, das der Bürgerschaft die Möglichkeit eröffnet, darüber abzustimmen, ob sie einen Landtag in Sollgröße bevorzugt oder ein XXL-Parlament, das zwar viel mehr kostet, aber nicht mehr Demokratie bringt.“
Freie Demokraten widmen sich diesem wichtigen Thema mit eigener Veranstaltung.
Zu aktuellen Medienberichten, wonach die Zahl der Hassdelikte im Land weiterhin sehr hoch, aber erstmals nach längerer Zeit wieder zurückgegangen sind, äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und rechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:
„Man muss wohl leider davon ausgehen, dass eine sehr hohe Dunkelziffer nicht gemeldeter Vorfälle vorliegt. Das liegt sicherlich unter anderem daran, dass die Betroffenen sich notgedrungen ein dickeres Fell wachsen lassen und somit nicht mehr jeder Vorfall Eingang in die Statistik findet.
Dabei kann ich alle Betroffenen nur ausdrücklich dazu ermutigen, sämtliche strafwürdigen Vorgänge zur Anzeige zu bringen, damit diese von Ermittlungsbehörden und Justiz entsprechend verfolgt werden können.
Für uns Freie Demokraten steht fest, dass jedes Hassdelikt eines zu viel ist. Wir widmen uns diesem überaus wichtigen Thema mit unserer Veranstaltung – dem Liberalen Rechtstag – am 14.03.2023 im Landtag und werden mit Vertretern der Blaulichtfamilie, der kommunalen Amtsträger sowie des Verfassungsschutzes intensiv zu diesem Thema diskutieren und versuchen, konkrete Lösungsansätze zu entwickeln.“
FDP-Vorschlag zur Begrenzung der Parlamentsgröße von Experten auf Herz und Nieren geprüft.
Die FDP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg hatte am Mittwochabend gut 250 Interessierte im Plenarsaal des Landtags zu Gast, die eine lebhafte Diskussion um das im April beschlossene Landtagswahlrecht, Konsequenzen daraus und den diesbezüglichen Gesetzentwurf der FDP-Fraktion verfolgen durften. Der Gesetzentwurf sieht einer Verringerung der Wahlkreise sowie der Direktmandate von 70 auf 38 vor, um die Wahrscheinlichkeit von Überhang- und Ausgleichsmandaten drastisch zu reduzieren. Nach einer Einführung des Fraktionsvorsitzenden Dr. Hans-Ulrich Rülke, der den Anwesenden einen kurzen Überblick über die Genese der Wahlrechtsänderung darlegte, zeigte dieser den Interessierten auf, welche Auswirkungen hinsichtlich der Parlamentsgröße zu erwarten seien, sofern nicht gegengesteuert würde: 96 Personen erhoben sich von den Plätzen der SPD-Fraktion, der Grünen-Fraktion, der FDP-Fraktion sowie der CDU-Fraktion, um bildlich zu machen, wie viele Abgeordnete mehr als die Sollgröße in den Landtag einziehen würden, sofern die Bevölkerung bei der kommenden Landtagswahl noch einmal genau gleich wählt wie bei der Bundestagswahl 2021. Sein Fazit: „Den anderen demokratischen Fraktionen geht es um Pfründe, die sie nicht verlieren wollen, weshalb die FDP ein Volksbegehren zum Landtagswahlrecht anstrebt, sollte unser Vorschlag auf Reduktion der Wahlkreise in wenigen Wochen nicht angenommen werden. Wir wollen zurück auf die Sollgröße des Landtags von 120 und eine weitere Aufblähung vermeiden.“
Im Anschluss entspann sich unter Moderation der renommierten landespolitischen Journalistin Johanna Henkel-Waidhofer eine lebhafte Diskussion, bei der der Professor für Politikwissenschaften an der Zeppelin Universität Friedrichshafen Prof. Dr. Joachim Behnke, der Landesvorsitzende des Bunds der Steuerzahler Baden-Württemberg Eike Möller, der Landesvorsitzende von Mehr Demokratie e.V., Dr. Edgar Wunder, und die stv. Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Julia Goll, sich zunächst über die allgemeine Diskussion bezüglich des Themas Bürgernähe dem Kernthema annäherten: Ob es notwendig sei, das Wahlrecht so zu reformieren, dass eine Aufblähung des Landtags unwahrscheinlich werde. Prof. Behnke verglich den Status quo mit einem Hausbau auf einem gewittergefährdeten Berggipfel unter Verzicht auf einen Blitzableiter. Dann sei man entweder sehr gottesgläubig, dumm oder man plane einen Versicherungsbetrug. Behnkes Ausführungen widersprach niemand und es waren sich alle darin einig, dass Demokratie etwas kosten dürfe und die Mittel brauche, die es dafür benötige. Mehr Abgeordnete würden aber keine Stärkung oder Verbesserung der Demokratie darstellen, sondern seien ausschließlich teurer, weshalb es im Sinne der Verantwortung für öffentliche Mittel und die Steuerzahler eine Aufblähung zu vermeiden gelte. Um dies zu vermeiden, sei der Vorschlag der FDP-Fraktion geeignet.
Abschließend fasste nach rund zweistündiger Diskussion und unter reichhaltiger Einbeziehung von Zuschauerfragen der Stellvertretende Vorsitzende und parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann, die Ergebnisse der Diskussion zusammen, ehe die Zuschauer die Gelegenheit nutzten, und sich für weitere Fragen an weitere Abgeordnete der liberalen Landtagsfraktion im persönlichen Gespräch wenden konnten.
Die gesamte Veranstaltung ist auf dem Youtube-Kanal der FDP-Landtagsfraktion unter folgendem Link einsehbar: https://www.youtube.com/watch?v=z20YegYERcM