Pressemitteilungen

Sinnvoller und zielgerichteter Impuls zur Stärkung des Rechtsstaats.


Der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, fordert Justizministerin Marion Gentges auf, den Vorschlag von Bundesjustizminister Marco Buschmann zu unterstützen, über eine Änderung der Anordnung über Mitteilungen in Strafsachen (MiStra) für einen besseren Informationsfluss zwischen Strafverfolgungsbehörden, Ausländerämtern und dem Flüchtlingsbundesamt zu sorgen. Diesen Vorschlag hat der Bundesjustizminister am 3. Februar allen Landesjustizministern unterbreitet, um Vorfälle, wie jenen in Brokstedt, wo ein staatenloser Palästinenser zwei Menschen ermordet hat, künftig besser unterbinden zu können.

 

„Der bestürzende Fall von Brokstedt war der traurige Beweis, wie dringlich es ist, dass Informationen zwischen den Behörden besser fließen müssen. Der Bundesjustizminister Marco Buschmann hat völlig Recht, wenn er hier Verbesserungen anmahnt. Sein Vorschlag, die entsprechenden Vorschriften so zu ergänzen, ist ein sinnvoller und zielgerichteter Impuls, um unseren Rechtsstaat zu stärken. Strafverfolgungsbehörden sollen die Ausländerbehörden künftig über Inhaftierungen informieren müssen. Das könnte eine einfache Maßnahme gegen Leute wie den Illerkirchberg-Vergewaltiger sein, dessen Fall ganz Baden-Württemberg bewegt hat. Ministerin Gentges sollte den Vorschlag von Minister Buschmann deshalb dringend unterstützen.“, so Rülke.

 

Politikwissenschaftler, Demokratieexperten und Bund der Steuerzahler begrüßen liberale Initiative auf Verkleinerung des Landtags.


Heute fand im Innenausschuss des Landtages eine Anhörung von Experten statt zum Gesetzentwurf der FDP-Fraktion über die Reduzierung der Anzahl der Wahlkreise. Ziel davon ist es, eine Parlamentsaufblähung zu verhindern. Die stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion und innenpolitische Sprecherin, Julia Goll, kommentiert die Ergebnisse wie folgt:

 

„Wir wollen, dass der Landtag in Krisenzeiten bei sich selbst spart! Schon jetzt hat der Landtag mit 154 Abgeordneten 34 Abgeordnete mehr, als er eigentlich haben sollte. Damit überschreitet er die Sollgröße mehr als es der Deutsche Bundestag tut und mit dem Zweistimmenwahlrecht droht eine unkontrollierte Aufblähung bis hin zur Verdopplung der Mandate. Die Einschätzung der Sachverständigen, insbesondere des renommierten Politikwissenschaftlers Prof. Dr. Joachim Behnke, des Landesvorsitzenden von Mehr Demokratie e.V. Dr. Edgar Wunder und des Landesvorsitzenden des Bundes der Steuerzahler Baden-Württemberg Eike Möller zeigen uns sehr deutlich, dass wir mit unserem Gesetzentwurf zur Reduzierung der 70 Landtagswahlkreise auf die Struktur und Anzahl der 38 Bundestagswahlkreise den richtigen Weg beschreiten, um verlässlich eine adäquate Parlamentsgröße zu erreichen.

 

Unser Gesetzentwurf stellt sicher, dass die Sollgröße des Landtags von 120 Abgeordneten nicht über Gebühr gedehnt wird. Wir freuen uns, dass die Experten sich einig sind, dass unser Gesetzentwurf die Problematik eines durch das geänderte Wahlrecht enorm großen Risikos einer unverhältnismäßigen Aufblähung so aufgreift, dass dieses Risiko künftig gut vermieden wird und mit überschaubarem Aufwand in Umsetzung gebracht werden kann. Sehr interessant sind auch die wissenschaftlichen Einschätzungen der Sachverständigen Prof. Dr. Behnke und Dr. Wunder, dass weder eine Verringerung der Anzahl der Wahlkreise zu einem Verlust an Bürgernähe führt, noch ein aufgeblähtes Parlament zu einem Mehr an Demokratie. Den zentralen Argumenten von Grünen, CDU und SPD wurde von den Sachverständigen damit klar widersprochen. Wenn Grüne, CDU und SPD weiter an ihren Pfründen festhalten wollen, so sind wir fest dazu entschlossen, das Volk entscheiden zu lassen, ob der Landtag wieder auf eine gute Größe zurückgeführt wird.“

Gesetzentwurf sieht Verkleinerung um 32 Wahlkreise und Direktmandate vor.


Der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg Dr. Hans-Ulrich Rülke MdL erläutert hier den Gesetzentwurf seiner Fraktion, der in der letzten Woche eingebracht wurde.

 

Der Gesetzentwurf sieht die Verringerung der Wahlkreise sowie der Direktmandate von 70 auf 38 vor und übernimmt die Struktur der baden-württembergischen Bundestagswahlkreise in das Landtagswahlrecht. Die jahrzehntelang nicht mehr eingehaltene Sollgröße des Landtags von 120 Mandaten soll so wieder zur Normalität werden.

 

„Wir wollen, dass der Landtag in Krisenzeiten bei sich selbst spart“, so Hans-Ulrich Rülke. „Schon jetzt hat der Landtag mit 154 Abgeordneten 34 Abgeordnete mehr, als er eigentlich haben sollte. Damit überschreitet er die Sollgröße mehr als es der Deutsche Bundestag tut und mit dem Zweistimmenwahlrecht droht eine unkontrollierte Aufblähung bis hin zur Verdopplung der Mandate. Aus unserer Sicht ist das für die Steuerzahler in höchstem Maße unangemessen. Wir wollen dem gegensteuern und unser Gesetzentwurf stellt sicher, dass die Sollgröße des Landtags von 120 Abgeordneten nicht über Gebühr gedehnt wird. Dabei haben wir alle drei Kritikpunkte, die uns im Frühjahr im Zuge unseres Kompromissvorschlags über eine Verringerung von 70 auf 60 Wahlkreise gemacht wurden, berücksichtigt und behoben. Der Sachverständige Prof. Dr. Joachim Behnke hat eine Reduzierung auf 60 als nicht hinreichend bezeichnet und ca. 40 Wahlkreise empfohlen. Das setzen wir nun um. Die Aufbläh-Befürworter von Grünen, CDU und SPD haben uns vorgehalten, wir würden am liebsten dort Wahlkreise einsparen, wo es die FDP-Abgeordneten nicht selbst betrifft. Das widerlegen wir mit unserem Entwurf. Denn von 18 Abgeordneten sind 10 nun von Wahlkreiszusammenlegungen betroffen, inklusive mir selbst. Und uns wurde vorgeworfen, wir würden keinen konkreten Vorschlag machen, welche Gemeinde in welchen Wahlkreis kommt und damit die politische Auseinandersetzung über die Zuschnitte scheuen. Auch diese Kritik haben wir aufgegriffen und legen einen exakten Vorschlag vor. Diesen haben wir zusätzlich von der renommierten Kanzlei Oppenländer darauf prüfen lassen, ob er der baden-württembergischen Landesverfassung entspricht. Das tut er. Wir freuen uns nun auf die Beratungen im Landtag und die Argumente jener, die lieber eine mögliche Verdopplung des Landtags in Kauf nehmen wollen, als zur Sollgröße des Landtags zurückzukehren. Sollte die Landtagsmehrheit unseren Gesetzentwurf ablehnen, so sind wir entschlossen, einen Volksentscheid auf den Weg zu bringen.“

 

Liberale streben Volksbegehren zur Wahlkreisreduktion an, um XXL-Landtag zu verhindern.


Der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg Dr. Hans-Ulrich Rülke MdL und die Generalsekretärin des FDP-Landesverbands Judith Skudelny MdB haben bei einer Pressekonferenz am Donnerstagmorgen bekannt gegeben, dass der Landesvorstand der FDP einstimmig dem Vorschlag der Landtagsfraktion gefolgt ist, ein Volksbegehren anzustreben, das die Reduktion der baden-württembergischen Landtagswahlkreise von 70 auf 38 vorsieht. Die Fraktion hatte im Zuge der Wahlrechtsreform bereits versucht, die Wahlkreise zu reduzieren, um die Gefahr einer Landtagsaufblähung zu vermindern, war aber an der Ablehnung der Fraktionen von GRÜNEN, CDU und SPD gescheitert.

 

„Wir wollen, dass der Landtag in Krisenzeiten bei sich selbst spart“, so Hans-Ulrich Rülke. „Schon jetzt hat der Landtag mit 154 Abgeordneten 34 Abgeordnete mehr, als er eigentlich haben sollte. Bereits das ist für die Steuerzahler aus unserer Sicht unangemessen, wird aber bei Weitem von dem Horrorszenario getoppt, das das im Frühjahr beschlossene Wahlrecht mit sich bringen kann: bis hin zur Verdopplung der Mandate oder darüber hinaus. Wir wollen dem gegensteuern und werden nun einen Gesetzentwurf in den Landtag einbringen, der die Sollgröße des Landtags von 120 Abgeordneten wahren soll, indem wir die Wahlkreise und damit die Direktmandate auf die Anzahl der Bundestagswahlkreise reduzieren wollen“, so Rülke weiter. „Hierfür schlagen wir vor, die Bundestagswahlkreise 1:1 in das Landtagswahlrecht zu übernehmen, also aus 70 Direktmandaten zum jetzigen Stand nur noch 38 zu machen. Das entspricht einerseits dem Vorschlag des Sachverständigen Prof. Dr. Joachim Behnke, der ca. 40 Wahlkreise für geeignet befunden hat, um die Parlamentsgröße wirksam zu begrenzen und verhindert andererseits kleinteilige Diskussionen über Wahlkreiszuschnitte. Stand jetzt würden demnach 82 Mandate über die Landeslisten der Parteien vergeben, sodass diese die ausgiebige Möglichkeit haben, das Parlament weiblicher und vielfältiger zu machen, was eines der primären und von uns mitgetragenen Ziele der Wahlrechtsreform war.

 

Nachdem bereits unser Kompromissvorschlag einer Reduktion um zehn Wahlkreise im Zuge der Wahlrechtsdebatte von Grünen, CDU und SPD abgelehnt wurde, sind wir allerdings nicht besonders optimistisch, dass ein noch weitergehender Gesetzesentwurf von uns dieses Mal vorbehaltlos beschlossen wird. Wir möchten deshalb die Motivation der anderen Fraktionen dahingehend steigern, dass bei einem Scheitern im Parlament ein gleichlautendes Volksbegehren angestrengt wird. Diesen Vorschlag auf ein Volksbegehren haben wir dem Landesvorstand der FDP unterbreitet, wo er einstimmig angenommen wurde. Für den Dreikönigsparteitag der FDP am 05. Januar 2023 werden unsere Abgeordneten einen entsprechenden Antrag einreichen und dort auch um die Zustimmung des Parteitags werben“, so Rülke.

 

„Wir haben vorab vom renommierten Verfassungsrechtler Prof. Dr. Christofer Lenz prüfen lassen, ob eine Einbringung eines Gesetzentwurfs durch eine Fraktion in den Landtag eine Sperrwirkung für ein anschließendes, gleichlautendes Volksbegehren entfaltet. Das ist nicht der Fall. Deshalb werden wir diesen Vorschlag ausgiebig im Parlament diskutieren, was auch als Grundlage für die Meinungsbildung der Bevölkerung dienen kann. Ich bin sehr gespannt darauf, wie die Fraktionen der Grünen, der CDU und der SPD sich dann verhalten und gegebenenfalls begründen wollen, dass sie diese notwendige Reform nicht aus Eigennutz nicht mittragen wollen. Auf diese Begründung hat die Bevölkerung aus Sicht der FDP-Landtagsfraktion ein Anrecht, bevor sie aller Voraussicht nach selbst darüber entscheiden darf.“

 

„Während die Politik die Bürgerinnen und Bürger darauf einschwört, dass die Gürtel enger geschnallt werden müssen (oder man sich künftig mit dem Waschlappen wäscht), droht die Wahlrechtsreform dem Parlament einen Bierbauch zu verpassen. Ich bin der FDP-Landtagsfraktion daher sehr dankbar für diesen Vorschlag“, erklärt die Generalsekretärin des FDP-Landesverbands Judith Skudelny MdB. „Die Bevölkerung hat weder Verständnis, noch Interesse daran, mit gewaltigen Summen Ausgaben für ein eventuell doppelt so großes Landesparlament zu tätigen, ohne dafür einen demokratischen Mehrwert zu erhalten. Der Vorschlag unserer Landtagsfraktion ist umso bemerkenswerter, weil zum jetzigen Stand mehr als die Hälfte der FDP-Abgeordneten durch Wahlkreiszusammenlegungen persönlich betroffen wäre. Das verdient höchste Anerkennung und ich bin mir sicher, dass der Vorschlag, wie er dem Landesvorstand unterbreitet wurde, auch beim Parteitag und der Bevölkerung großen Anklang finden wird.

 

Wir werden deshalb als Landespartei am Dreikönigsparteitag ein Volksbegehren diskutieren, dass die Umsetzung dieses Vorschlags vorsieht, sofern die Landtagsfraktion keine Mehrheit im Parlament dafür findet. Dann wird der Vorschlag dem Souverän – der baden-württembergischen Bevölkerung – vorgelegt. Dafür benötigt es dann zunächst 10.000 Unterschriften, um den Gesetzentwurf mit der entsprechenden Frage in die Zulassung zu bringen. Im Anschluss an die Zulassung rufen wir die Bevölkerung dazu auf, sich an diesem direktdemokratischen Instrument zu beteiligen und mittels einer Unterschrift dazu beizutragen, dass es einen Volksentscheid gibt. Dafür braucht es die Beteiligung von 10 Prozent der Wahlberechtigten, was ca. 780.000 Unterschriften entspricht. Nun warten wir aber zunächst ab, ob die anderen Fraktionen bereit sind, das Wohl des Landes über ihr eigenes zu stellen und die letzte Möglichkeit für ein gutes Wahlrecht zu nutzen, die sie noch selbst in der Hand haben. “

 

Der Landesvorsitzende der FDP, Michael Theurer MdB ergänzt:

 

„Als FDP begrüßen wir die mit der Landtagswahlrechtsreform eingeführte Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre und auch die Einführung eines Zwei-Stimmen-Wahlrechts. Es muss aber verhindert werden, dass nach jeder Wahl neue Stühle im Plenum montiert werden und mit deutlichen Mehrkosten gerechnet werden muss. Mit dem Volksbegehren bieten wir den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern ein Instrument der direkten demokratischen Mitbestimmung. Sie haben unmittelbar die Möglichkeit, den Schaden für die nächste Landtagswahl in Baden-Württemberg 2026 abzuwenden.”

Minister Lucha muss für pragmatische Umsetzung der neuen Coronaverordnung sorgen.


Im Rahmen der heutigen Landtagsdebatte zur Änderung der Coronaverordnung sagt Nico Weinmann, rechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion:

 

„Die Zeiten von Freiheitseinschränkungen sind endgültig vorbei. Das ist bei einem Grundimmunisierungsgrad in der Bevölkerung von mehr als 95% und einer stabilen Gesundheitsversorgung im Land auch angebracht.

 

Dass es nicht mehr zu Schulschließungen, Lockdowns und Ausgangssperren kommt, ist ein maßgeblicher Verhandlungserfolg der Liberalen auf Bundesebene. Jetzt sind die Länder am Zug, selbst eine vernünftige, auf transparenten Indikatoren ausgerichtete Ausgestaltung vorzunehmen und das auch ihren Bürgerinnen und Bürgern zu erklären statt die Verantwortung immer auf den Bund zu schieben.

 

Wer A sagt, muss jetzt aber auch B sagen und auch die Masken im ÖPNV und die Quarantänepflicht für Beschäftigte abschaffen. Beim Wechsel vom ‚Team Vorsicht‘ zum ‚Team Liberalisierung‘ darf die Landesregierung jetzt nicht zwischen den Stühlen verharren. Insbesondere im Bereich der Maskenpflicht für gepflegte Personen in Alten- und Pflegeheimen muss Minister Lucha für eine verantwortbare und pragmatische Auslegung der Vorgaben sorgen. Das Ziel muss jetzt sein: Weniger Bürokratie und mehr Beinfreiheit für sinnvolle und effektive Lösungen durch Träger von Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen.“

Hindernisse für Fachkräftezuwanderung mit verbesserter Bleibe-Perspektive abbauen.


Zur Meldung des Staatsministeriums, dass die Bleibe-Perspektive gut integrierter Ausländer verbessert werden soll, sagt der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

 

„Wir begrüßen die Initiative der Landesregierung. Damit folgt Grün-Schwarz der Linie der Ampel-Koalition im Bund. Seit Jahren fordern wir die Verbesserung des Aufenthaltsrechtes für gut integrierte Ausländer. Wir brauchen Arbeitskräfte und müssen Hindernisse aus dem Weg räumen, die dringend benötigte Fachkräfte daran hindern, in Baden-Württemberg eine Beschäftigung aufzunehmen.“

Zu den heute veröffentlichten Plänen zur geplanten Novelle des Infektionsschutzgesetzes stellt der Fraktionsvorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, zufrieden fest:

 

„Nachdem uns das bisherige Instrumentarium gut durch den Sommer gebracht hat, ist hinsichtlich des heute vorgestellten Entwurfes erfreulicherweise zu konstatieren, dass die Handschrift der FDP deutlich erkennbar ist und zugunsten der Freiheit der Bürger den entscheidenden Ausschlag gegeben hat:

 

Es wird keine Ausgangssperren, keine Lockdowns, keine 2-G oder 3-G-Zugangsbeschränkungen und insbesondere auch keine Schulschließungen mehr geben. Der Bund selbst gibt nur maßvolle Regelungen für die Maskenpflicht vor, wobei es hier sehr begrüßenswerte Rückausnahmen für Gastronomie, Freizeit, Kultur und Sport geben soll.

 

In Kindergärten, Grundschulen sowie Kinderhorten kann mit diesem Entwurf eine Maskenpflicht gerade nicht mehr angeordnet werden. Ab der fünften Klasse kann das Tragen von Masken nur dann durchgesetzt werden, wenn der Präsenzunterricht ansonsten nachweislich gefährdet wäre.

 

Positiv hervorzuheben ist weiterhin, dass das Land weitergehende Maßnahmen nur noch nach vorangegangener Parlamentsbefassung anordnen kann. Hierfür bedarf es künftig grundsätzlich einer konkreten Gefahr für unser Gesundheitssystem. Vorschnelle Alleingänge und grundlose Einschränkungen der Grundrechte durch die baden-württembergische Landesregierung wird es also künftig nicht mehr geben. Die Äußerungen der grün-schwarzen Regierung vom heutigen Tag lassen darauf schließen, dass dies dort mit großem Bedauern zur Kenntnis genommen wird.

 

Die FDP wird ihrer Wächterfunktion der Grundrechte in diesem Zusammenhang auch in Zukunft weiter gerecht werden und die gegebenenfalls zusätzlich geplanten Maßnahmen im Hinblick auf ihre Angemessenheit und Verhältnismäßigkeit einer kritischen und genauen Prüfung unterziehen.“

Nico Weinmann

Entscheidung des LfV ist nur folgerichtig.


Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und rechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, äußert sich zur heute bekanntgewordenen Einstufung des hiesigen Landesverbandes der AfD durch das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV)als Verdachtsfall wie folgt:

 

„Die Entscheidung des Landesamtes für Verfassungsschutz, den Landesverband der AfD zum Beobachtungsfall zu erheben, kann angesichts der erheblichen inhaltlichen und personellen Einflussnahme aus Baden-Württemberg auf die Positionierung der Bundespartei nicht überraschen. Gerade im Hinblick auf die zahlreichen extremistischen Aussagen begrüßen wir die Einstufung ausdrücklich, da nunmehr die Möglichkeit besteht, mit nachrichtendienstlichen Mitteln Bestrebungen wider die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu beleuchten. Die kann dazu beitragen, die vermeintlich bürgerlich-konservative Fassade, hinter der sich die AfD gerne versteckt, weiter zum Bröckeln zu bringen.

Auch wenn ein Fokus auf den Rechtsextremismus sicherlich geboten und notwendig ist, gilt es, die freiheitlich-demokratische Grundordnung gegen sämtliche sie bekämpfenden Bestrebungen vehement zu verteidigen. Denn der heute vorgestellte Verfassungsschutzbericht macht deutlich, dass unsere Grundordnung von mehreren Seiten bedroht und angegriffen wird. Hiergegen muss sich unser Staat mit den verfassungsgemäßen Möglichkeiten zur Wehr setzen. Hierzu ist es auch notwendig, das Landesamt für Verfassungsschutz materiell und personell gut und angemessen auszustatten.“

 

Notverkündungen der Verordnungen im Internet waren rechtswidrig.


Zur aktuellen Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim, wonach die Corona-Verordnungen im Frühjahr 2020 wegen Mängeln in ihrer Verkündung formell rechtswidrig waren, äußert sich Dr. Hans-Ulrich Rülke, Fraktionsvorsitzender der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

 

„Das oberste Verwaltungsgericht des Landes, der VGH Mannheim, hat feststellen müssen, dass die Corona-Verordnungen unserer Landesregierung im Frühjahr 2020 wegen formeller Fehler rechtswidrig waren.

 

Das Vorgehen der Regierung, die Verordnungen lediglich im Internet als ‚Notverkündung‘ zu veröffentlichen, hat der VGH als rechtswidrig einkassiert. Notwendige Unterschriften von Ministerpräsident Kretschmann lagen erst viel zu spät vor. Die Regierung hat ihre Hausaufgaben offensichtlich nicht gemacht.

 

Durch dieses stümperhafte Verwaltungshandeln droht nun möglicherweise eine Klagewelle der Betroffenen, die Entschädigungen bzw. Schadensersatzansprüche geltend machen. Diese Suppe, die sich die Regierung selbst durch überflüssige Fehler eingebrockt hat, hätte dann der Steuerzahler auszulöffeln.“

 

Nico Weinmann

Bei künftigen Corona-Maßnahmen Augenmaß und Fingerspitzengefühl sowie die Erfahrungen der Vergangenheit berücksichtigen.


Nico Weinmann, rechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, mahnt in der heutigen Plenardebatte zur Verlängerung der Corona-Verordnung bis Ende Juli zu Besonnenheit:

 

„Trotz steigender Infektiosität bleiben die Krankheitslast und die Belastung des Gesundheitssystems überschaubar. Es besteht also aktuell kein Anlass für Schreckensszenarien und Panik, denn Panik ist seit jeher ein schlechter Ratgeber. So verschärft die Androhung, dass im Herbst wieder mit einem Lockdown gerechnet werden müsse, die sowieso schwierige Personallage etwa in der Gastronomie.

Überlegungen, beispielsweise die Winterreifen-Regelung analog auf die Pflicht zum Tragen von Masken zu übertragen, also von Oktober bis Ostern, zeigen exemplarisch den unverhältnismäßigen Umgang mit Freiheitsbeschränkungen, denn der Kalender kann kein Gradmesser für eine wissenschaftsbasierte Corona-Politik sein. Klar ist: Pauschale Freiheitsbeschränkungen, die möglicherweise mehr schaden, als dass sie nutzen, kann und darf es nicht mehr geben.

Angesichts der für den 30.06. angekündigten Evaluation bisheriger Maßnahmen erscheint es sinnvoll, diese abzuwarten und sorgfältig auszuwerten, um daraus eine solide rechtliche Grundlage für zukünftige Infektionsschutzmaßnahmen abzuleiten. Denn leider wissen wir auch im 3. Corona-Sommer mangels aussagekräftiger Studien noch zu wenig über das Pandemiegeschehen oder die konkreten Auswirkungen der Schutzmaßnahmen. Und schließlich tragen Maßnahmen auf Vorrat nicht zur Akzeptanz in der Bevölkerung bei, auf die es jedoch am Ende ankommt.“

Nico Weinmann

An den entscheidenden Stellen bleiben die Regierungsfraktionen inkonsequent.


Nico Weinmann, rechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, erläutert in der heutigen Plenardebatte zum Gesetz zur Änderung des Ministergesetzes und des Staatssekretäregesetzes:

 

„Wenn Minister oder Staatssekretäre bereits kurze Zeit nach ihrem Ausscheiden in die Wirtschaft wechseln, führt dies immer wieder zu Diskussionen und es wird dadurch regelmäßig das Vertrauen in die Politik belastet. Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf soll nunmehr verhindert werden, dass das Vertrauen der Allgemeinheit in die Landesregierung durch einen entsprechenden Wechsel beeinträchtigt wird.

Allerdings bleibt die Landesregierung inkonsequent: Bereits im zuständigen Fachausschuss haben wir beantragt, ein Regelbeispiel in das neue Gesetz aufzunehmen, welches statuiert, dass insbesondere dann von einer Interessenkollision auszugehen ist, wenn die betroffene Person gerade in ihrem ehemaligen Ressort einer neuen Beschäftigung nachgehen will. Dies ist nämlich gerade der herausgehobene Fall, der in der Öffentlichkeit für Irritationen sorgt. Auch hätten wir es begrüßt, wenn das beratende Gremium nicht von der Landesregierung ernannt, sondern vom Landtag gewählt würde.

Zu dieser Klarstellung und der gleichfalls von uns beantragten breiteren Legitimation des Gremiums zur Vermeidung jeden bösen Scheins waren die Regierungsfraktionen bedauerlicherweise nicht bereit.

 

Sehr wohl nehmen wir aber zur Kenntnis, dass der Gesetzesentwurf eine bislang bestehende Versicherungslücke von Regierungsmitgliedern und Staatssekretären schließt, sofern diese die Mindestamtszeit für ein Ruhegehalt nicht erreichten. Dies halten wir für nachvollziehbar und gerechtfertigt, da sich das Gesetz an bestehenden beamtenrechtliche Regelungen orientiert.

 

Zusammenfassend bleibt aber zu attestieren: In der Politik ist es wie in der Mathematik: alles was nicht ganz richtig ist, ist eben falsch!“

Klimaschutz gelingt in einer Demokratie nicht mit Erpressung.


Zur Meldung, dass Klimaaktivsten am Montag erneut in Stuttgart und Heidelberg mit Straßenblockaden für Behinderungen im Berufsverkehr gesorgt haben, sagt die innenpolitische Sprecherin der FDP/DVP-Fraktion, Julia Goll:

 

„Bereits zum wiederholten Male haben in diesem Jahr sogenannte Klimaaktivisten das vermeintliche Recht zur Blockade für sich reklamiert. Dabei können Straßenblockaden lebensgefährlich sein, sowohl für die Aktivisten selbst als auch für die Mitmenschen, wenn zum Beispiel Rettungswege versperrt werden. Schon in der Vergangenheit habe ich angemahnt, dass wenn eine Versammlung aufgelöst werden muss, dies umgehend durchgesetzt werden muss. Die Landesregierung aber riskiert, dass Straßenblockaden durch Klimaaktivisten zum Präzedenzfall werden.“

 

Der klimaschutzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Daniel Karrais ergänzt:

 

„Klimaschutz gelingt in einer Demokratie nicht mit Erpressung. Straßenblockaden aktivieren die Gesellschaft nicht, sie blockieren sie. Wenn der Tabubruch zur Regel wird, erschöpft sich der Effekt. Klimaschutz ist wichtig und richtig, aber er rechtfertigt nicht, dass man rechtsstaatliche und demokratische Prinzipien mit Füßen tritt. Klimaschutz ist eine Menschheitsaufgabe, die sich nur im Konsens lösen lässt. “

Nico Weinmann

Zweifel an Wirksamkeit der Abschaffung des Widerspruchrechts.


Als „weder klimapolitisch noch verwaltungsrechtlich überzeugend“ geißelte der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Nico Weinmann, in der Landtagsdebatte zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung die Pläne der Landesregierung Abschaffung des Widerspruchsverfahrens bei der Planung von Windkraftanlagen.

 

„Die Beschneidung der Einspruchsrechte für Bürgerinnen und Bürger ist ein Akt der Hilflosigkeit“, konstatiert Weinmann. Eine tatsächliche Beschleunigung der Vorlaufzeit bis zur Inbetriebnahme neuer Anlagen erwartet der Liberale durch die Maßnahme nicht – und sieht sich in dieser Einschätzung von den Expertenausführungen im Rahmen der öffentlichen Anhörung am 05. Mai bestätigt. Vielmehr befürchtet Weinmann sogar längere und teurere Verfahren, die das Potential besitzen, die Kapazitäten der Verwaltungsgerichte zu überlasten. „Das Vorhaben der Landesregierung ist kontraproduktiv“, erklärt er, „statt Sach- wird hier reine Symbolpolitik betrieben. Damit immerhin bleibt Grün-Schwarz sich treu.“

 

Um die Auswirkungen auf die tatsächlichen Verfahrensdauern zu überprüfen und gegebenenfalls Korrekturen vorzunehmen, fordert Nico Weinmann daher eine Evaluation der Regelung spätestens in drei Jahren. Als Säulen einer wirkungsvollen Bau- wie auch Klimapolitik schlägt er die Optimierung von Fristen in Verwaltungsverfahren sowie die Förderung effektiver Maßnahmen in der Erzeugung und Speicherung regenerativer Energien vor: „Diese müssen dem Dreiklang aus Nachhaltigkeit, Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit genügen“, so Weinmann.

 

Maximaler Vertrauensverlust bei der Polizei und in der Bevölkerung ist nicht mehr gut zu machen.


In der heutigen Debatte zur Strobl-Affäre erklärt die innenpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Julia Goll:

 

„Der Sachverhalt liegt auf der Hand, der Innenminister hat ihn selbst bestätigt: Er hat ein Anwaltsschreiben aus einem Disziplinarverfahren unter dubiosen Umständen an einen Journalisten gegeben, weil ihm der Inhalt nicht gefallen hat. Er behauptet, das jenseits seiner Fürsorgepflicht zu dürfen. Gegen den Journalisten ermittelt nun die Staatsanwaltschaft wegen der Presseveröffentlichung und gegen den Innenminister wegen des Verdachts der Anstiftung.

 

Welchen Scherbenhaufen hast Strobl hier hinterlassen? Maximaler Vertrauensverlust bei der Polizei, man rufe sich die Äußerungen von dort in Erinnerung. Maximaler Vertrauensverlust bei den Mitarbeitern im Innenministerium, die man monatelang dem Verdacht der Durchstecherei ausgesetzt hat. Maximaler Vertrauensverlust bei der Bevölkerung, die sieht, dass der Innenminister sein Image über den Rechtsstaat stellt.

Denn er behindert die Justiz, in dem der Staatsanwaltschaft die erbetene Ermächtigung zu Ermittlungen wegen des Verdachts zur Verletzung des Dienstgeheimnisses verweigerte wurde und offenbar weiter verweigert wird. Dies mit der Begründung, das Anwaltsschreiben sei kein Dienstgeheimnis. Diese Bewertung, ob Geheimnis oder nicht, ist aber Sache von Staatsanwaltschaft und Gericht. Ich darf dem Innenminister zurufen, er möge sich vertrauensvoll in die Arme der Justiz begeben und nun die Ermächtigung, die er im Februar verweigert hat, erteilen.

 

Im unwahrscheinlichen Fall, dass er tatsächlich straffrei aus den Ermittlungen hervorgeht, was bleibt zurück? Ein maximal beschädigter Minister ohne Rückhalt bei seinen Untergebenen. Herr Strobl mag dies noch nicht erkennen, aber der Ministerpräsident muss das erkennen. Und entsprechend handeln.“

Nico Weinmann

Die Gewaltenteilung und der Respekt vor dem Rechtsstaat gebietet dies eindeutig.


Zur Aussage der Staatsanwaltschaft, dass man wegen des Verdachts auf Geheimnisverrat nicht ermitteln könne, weil das Staatsministerium die Ermittlungsermächtigung nicht für das Innenministerium erteilen könne, sagt der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Nico Weinmann:

 

„Wir fordern das Innenministerium auf, unverzüglich die Verweigerung der Ermittlungsermächtigung gegenüber der Staatsanwaltschaft aus dem Februar zurückzunehmen und diese Ermächtigung nun zu erteilen. Wer maximale Transparenz zusagt muss die Staatsanwälte auch in diesem Tatkomplex ermitteln lassen. Ansonsten bestätigt sich unser Eindruck weiter, dass diese maximale Transparenz an der Tür des Ministerbüros endet. Die Frage, inwieweit es sich bei dem weitergegebenen Schreiben um ein amtliches Dokument im Sinne des Strafgesetzbuches handelt, obliegt der Justiz und nicht dem Innenministerium. Daher gebietet es der Respekt vor dem Rechtsstaat, diese Ermittlungen zuzulassen.“

Das Ansehen des Landes verträgt keinen Innenminister, der klar gegen das Strafgesetz verstoßen hat.


Zu den Äußerungen des Innenministers vom Vortag und der erfolgten Aufnahme weiterer Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft Stuttgart gegen ihn erklärt der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

 

„Wir begrüßen, dass die Staatsanwaltschaft zügig Ermittlungen aufgenommen hat. Wir gehen von einem zügigen Verlauf diesbezüglich aus, da der Sachverhalt ja offen daliegt.

 

Allerdings wäre es für das Ansehen des Landes höchst abträglich, wenn der Verfassungsminister durch die Staatsanwaltschaft quasi aus dem Amt entfernt wird. Denn es ist nicht automatisch davon auszugehen, dass der Innenminister bei Anklage oder Strafbefehl gemäß des politischen Anstands reagiert und zurücktritt.

 

Dies muss der Ministerpräsident endlich erkennen und angesichts der glasklaren Sachlage den Innenminister unverzüglich entlassen.“

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Risiko von doppelt so großem Landtag, absurde Nachrückerregelungen und Homeoffice-Parlament sind Schwachpunkte in grundsätzlich wünschenswerter Reform.


Zur Verabschiedung des neuen Landtagswahlrechts bekennt sich der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion Dr. Hans-Ulrich Rülke klar zu den Zielen der Reform, mehr Frauen in den Landtag zu bringen, das Wahlalter auf 16 Jahre abzusenken und auf ein Zwei-Stimmen-Wahlrecht mit geschlossenen Listen wie bei der Wahl zum Deutschen Bundestag umzustellen. Das seien Eckpunkte, die auch für die FDP-Fraktion unstreitig seien.

 

„Wer das Wahlrecht ändern will, darf aber nicht nur die Diversität in den Blick nehmen, sondern muss auch Rücksicht auf die Rahmenbedingungen nehmen!“ Der vorgelegte Entwurf weise eine Reihe von Mängeln und Rechtsunsicherheiten auf, was die ganze Reform auf wacklige Füße stelle und sehenden Auges horrende Kosten für den Steuerzahler in Kauf nehme.

 

„An drei Stellen sehen wir Defizite, die wir nicht mittragen. Zunächst einmal halten wir es für hochgradig kritisch, entgegen der Ratschläge renommierter Sachverständiger völlig wirre Nachrückerregelungen zu verabschieden, weil sich Grüne, CDU und SPD gerne Erbhofwahlkreise einrichten möchten. Deren ursprüngliche Idee, Listenmandate ohne demokratische Legitimation durch die Wähler mit Ersatzkandidaten aus dem Wahlkreis als Nachrücker auffüllen zu wollen, wurde als verfassungswidrig verworfen.“ Nun solle kurzfristig mit Listenersatzbewerbern das Ganze geheilt werden, was aber das ganze Prinzip starrer Listen über den Haufen werfe.

 

„Wir halten es für gut möglich, dass diese Nachrückerregelung vor Gericht nicht standhält, weil der Wähler nicht absehen kann, was mit seiner Stimme passiert, sich ein Kandidat gegen das potenzielle Überspringen von Listenplätzen durch hinter ihm platzierte Kandidaten mit guten Nachrückerplätzen zur Wehr setzt, oder ein Wahlkreisersatzbewerber aufgrund seiner Ungleichbehandlung im Verhältnis zum Listenersatzbewerber klagt. Deshalb sagen wir ganz klar: Wer ein Wahlrecht im Stile des Bundestagswahlrecht will, der sollte eben auch die diesbezügliche Nachfolgeregelung übernehmen. Ohne Ersatzbewerber, nur über die Landeslisten. So wie der Vorschlag nun nämlich auf dem Tisch liegt, wird zwar heute ein Wahlrecht beschlossen, aber in vier Jahren wählen wir dann wieder nach dem alten Wahlrecht, weil die Reform vor Gericht keinen Bestand hatte. Diese reale Gefahr sehen wir.“ Das gelte es zu vermeiden, weshalb Rülke dringend darum werbe, den entsprechenden Änderungsantrag der FDP-Fraktion zu beschließen.

 

Ebenfalls nicht zu Ende gedacht sei das überhastete und völlig sachfremde Einschieben von zusätzlichen Verfassungsänderungen ohne öffentliche Debatte und am Thema vorbei. „Was Sie da beschließen wollen, ist das Homeoffice-Recht für Abgeordnete, die keine Lust haben, an Plenartagen nach Stuttgart zu fahren!“, so Rülke wörtlich in Richtung der Fraktionen von Grünen, CDU und SPD. „Und das auch noch bei einem Gesetzentwurf, der sachlich rein gar nichts damit zu tun hat.“ Die FDP-Fraktion befürworte selbstverständlich digitale Lösungen, diese müssten aber rechtssicher umsetzbar sein und hinsichtlich solcher weitreichenden Entscheidungen, die den parlamentarischen Betrieb nachhaltig verändern, solle auch eine angemessene öffentliche Würdigung erfolgen. „Wir halten es für grundfalsch, alle Bedenken über die hohen Hürden, die hinsichtlich elektronischer Beschlussfassungen unter anderem das Bundesverfassungsgericht aufgestellt hat, hintenan zu stellen und derart riskant mit der Landesverfassung zu spielen. Dazu besteht weder Not, noch hilft es der Sache.“ Gerne sei die FDP-Fraktion bereit das Thema konstruktiv zu diskutieren und die Rahmenbedingungen für digitale Beschlussfassungen in einen sicheren Rechtsrahmen zu gießen. Bei überhasteten Aktionen, mit hoher Gefahr vor Gericht wieder einkassiert zu werden, mache man aber nicht mit, so der Vorsitzende der liberalen Fraktion.

 

„Aber als ob diese ganzen Kritikpunkte, die Ihnen nicht nur wir, sondern Ihre eigene Expertin bereits vorgehalten hat, nicht ausreichen würden, wollen Sie sehenden Auges und mit voller Absicht die größte Achillesferse des Bundestagswahlrechts mitbeschließen: Das unverantwortliche Risiko eines überdimensionalen Landtags zu Lasten der Steuerzahler und der Arbeitsfähigkeit des Parlaments!“

 

Die beiden Sachverständigen – beide absolute Koryphäen im Bereich des Wahlrechts – seien sich einig, dass dies ein herausragendes Problem sei. Mit der so wirksamen, wie einfachen Lösung, die Anzahl der Wahlkreise zu reduzieren, wie von der FDP-Fraktion beantragt.

 

„Prof. Behnke, hat anhand der realen Ergebnisse der Septemberwahl errechnet, dass die Reform, die Sie beschließen wollen, zu 216 Mandaten geführt hätte. Sie, meine Damen und Herren, haben Schwarz auf Weiß den Beweis dafür, dass es völlig unverantwortlich ist, das Wahlrecht, so wie es auf dem Tisch liegt, ohne eine Reduktion der Wahlkreise zu verabschieden. Ein reales Wahlergebnis vor einem halben Jahr sagt Ihnen, dass die Größe des Landtags locker und lässig 80 % über der Soll-Größe liegen kann und Sie nehmen es einfach in Kauf.“

 

Im Vergleich zur jetzigen Größe des Landtags, der bereits jetzt relativ gesehen größer sei als der Bundestag, seien das zusätzliche 93 Millionen Euro Mehrkosten, und das nur für die Kosten, die direkt durch die Abgeordneten verursacht würden, etwa durch Diäten, Mitarbeiter und Altersvorsorge. Zusätzliche Staatssekretäre seien da noch gar nicht mit eingerechnet, so Rülke.

 

„Sie können sich gerne vorstellen, was passiert, wenn die nächste Wahl tatsächlich so ausgeht wie die Bundestagswahl. Dann passen hier gar nicht mehr alle herein. In Brandenburg wurde 2019 die Rechnung für den neuen Landtag präsentiert. 138 Millionen hat der gekostet mit Platz für 88 Abgeordnete. Hundert Meter von Ihrem Sitz entfernt steht das Staatstheater. Veranschlagte Sanierungskosten: Eine Milliarde Euro. Ich überlasse gerne Ihrer Phantasie, was wohl ein neuer Landtag in Baden-Württemberg kosten würde. Und Sie sind in der Rechtfertigungspflicht vor der Bevölkerung, wenn das tatsächlich notwendig wird. Lange genug haben wir gemahnt.

 

Um die Haltung der FDP-Fraktion zusammen zu fassen: Wir sind gerne bereit, heute mit Ihnen ein neues Wahlrecht zu beschließen. Dafür haben wir aber drei Bedingungen. Sie sollten die kritischen, sachfremden Verfassungsänderungen herausnehmen, unseren Vorschlag beschließen, mit einer Reduktion auf 60 Wahlkreise das Risiko für eine Aufblähung des Parlaments massiv zu verringern und die skurrile Konstruktion um die Nachfolgeregelung unserem Vorschlag entsprechend auflösen. Rechtlich einwandfrei geregelt über die Landeslisten. Dann beschließen wir heute mit Ihnen ein neues Wahlrecht. Falls Sie dazu nicht bereit sind, lehnen wir die Reform ab.“

Für FDP/DVP-Fraktion aufgrund von Parlamentsaufblähung und verfassungsrechtlich problematischer Erbhof-Regelung für Mandatsnachfolge nicht zustimmungsfähig.


Zu den Stellungnahmen der Direktorin des Instituts für Deutsches und Internationales Parteienrecht und Parteienforschung, Prof. Dr. Sophie Schönberger, sowie Herrn Prof. Dr. Joachim Behnke, Lehrstuhl für Politikwissenschaft an der Zeppelin Universität Friedrichshafen, anlässlich der öffentlichen Anhörung im Innenausschuss zur angestrebten Reform des Landtagswahlrechts äußert sich der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

 

„Die von den demokratischen Fraktionen um Gutachten zur Wahlrechtsreform gebetenen Koryphäen auf dem Gebiet des Wahlrechts haben vollumfänglich unsere Haltung bestätigt, dass das Landtagswahlrecht unter keinen Umständen ohne eine Reduktion der Wahlkreise auf ein Zweistimmenwahlrecht umgestellt werden sollte. Ansonsten droht die Parlamentsgröße zu Lasten der Steuerzahler zu explodieren. Selbst unser Vorschlag, die Zahl der Wahlkreise von 70 auf 60 zu reduzieren, wird als mildernd aber noch nicht weitgehend genug betrachtet. Bemerkenswert ist insbesondere, dass selbst die von Grünen, CDU und SPD, also den Antragstellern der Wahlrechtsänderung, vorgeschlagene Sachverständige hinsichtlich der Wahlkreisreduktion auf die Ausführungen ihres Kollegen Behnke verweist, der eine Reduktion auf nur 40 Wahlkreise vorschlägt und weitere Mängel moniert. Einer Wahlrechtsreform, die dem Risiko der unverhältnismäßigen Aufblähung des Landtags nichts entgegenzusetzen hat, und die vielfältigen weiteren Mängel dieses Entwurfs nicht beseitigt, können und werden wir nicht zustimmen.“

 

Der Gesetzentwurf weise ausweislich der Gutachten der Sachverständigen weitere gravierende Fehler auf, so die innenpolitische Sprecherin der FDP/DVP-Fraktion Julia Goll:

 

„Grüne, CDU und SPD wollen unbedingt verfassungsrechtlich problematische Erbhöfe in der Mandatsnachfolge einrichten und schaffen so ein undurchschaubares Regelungs-Wirrwarr. Im ursprünglichen Entwurf war zunächst die Regel vorgesehen, dass beim Ausscheiden eines über die Liste gewählten Abgeordneten dessen Wahlkreisersatzbewerber ‚Erbe‘ des Mandats werden sollte. Das wird von den Experten aber zurecht als verfassungswidrig eingeschätzt, weil keine hinreichende demokratische Legitimation gegeben ist. So könnte auch jemand nachrücken, der 0 Wählerstimmen erhalten hat und von nur einem einzigen Parteimitglied im örtlichen Wahlkreis tatsächlich gewählt wurde. Eine solche Regelung würde einer gerichtlichen Überprüfung sicherlich nicht standhalten.

Die Methode, wie die Regierungsfraktionen und die SPD diesen Konstruktionsfehler nun durch einen kurzfristig nachgeschobenen Änderungsantrag beheben wollen, wirft aber noch mehr Fragen auf. Indem den Parteien freigestellt werden soll, Listenersatzbewerber aufzustellen, soll nun mittels einer Wahlhandlung der Parteien diese Erbhofregelung gerettet werden. Das führt aber dazu, dass es unterschiedliche Nachrücker geben kann, je nachdem, ob ein Mandat direkt oder über eine Landesliste gewonnen wird. Das halten wir für unausgegoren und es ist hochgradig bedenklich. Der Wähler weiß so überhaupt nicht, was mit seiner Stimme tatsächlich passiert. Auch diese Lösung ist deshalb abzulehnen.“

Die Landesregierung lässt entschiedenes Handeln an vielen Stellen vermissen.


Bei der heutigen Aussprache im Landtag zu einer parlamentarischen Initiative mit dem Titel „Was unternimmt die Landesregierung gegen Antisemitismus, Rechtsextremismus und die verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates?“ sagt der stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Obmann der FDP/DVP-Fraktion im Parlamentarischen Kontrollgremium, Nico Weinmann:

 

„Wir müssen den demokratiefeindlichen und sicherheitsgefährdenden Aktivitäten entschlossen Einhalt gebieten, die von Antisemiten, Rechts- wie Linksextremisten, religiösen Fanatikern und all denjenigen Menschen, die den Staat als solchen ablehnen und bekämpfen, also die Delegitimierung des Staates betreiben, ausgeübt werden.

 

Die antisemitisch motivierten Straftaten sind in den letzten Jahren sprunghaft angestiegen. Wir brauchen daher ein entschiedenes Vorgehen der Sicherheitsbehörden und konsequentes Unterbinden von Nutzung antisemitischer Symbole auf Demonstrationen. Während etwa in Niedersachen auf das Tragen von Davidsternen mit der Aufschrift „ungeimpft“ bei Demonstrationen mit einem Erlass geantwortet wurde, der ein konsequentes Vorgehen vorsieht, erschöpft sich die baden-württembergische Landesregierung in wortreichen Appellen und leider auch im Versuch, die Mittel für den Antisemitismusbeauftragten zu kürzen.

 

Die mitunter toxische Mischung aus legitimem Protest gegen Corona-Maßnahmen auf der einen „Querdenker“, Verschwörungstheoretiker, esoterische Gruppen oder Reichsbürger, die sich gegen unsere Demokratie stellen, auf der anderen Seite, bedarf einer tiefgreifenden Analyse. Insoweit wäre auch eine stärkere Zusammenarbeit der Zentralen Beratungsstelle für Weltanschauungsfragen ZEBRA-BW und konex, dem Kompetenzzentrum gegen Extremismus, geboten.

 

Gerade in den sozialen Medien erleben wir einen dramatischen Auswuchs an Hass und Hetze. Eine funktionsfähige Demokratie darf es nicht hinnehmen, dass gerade auch ehrenamtlich tätige Amts- und Mandatsträger immer häufiger eingeschüchtert werden. Das Innenministerium erfasst nicht einmal den Ausgang der jeweiligen Strafverfahren gegen solche Täter, sodass nicht erkennbar wird, in wie vielen Fällen es tatsächlich zu den erforderlichen Verurteilungen kommt, um beispielsweise Abschreckungswirkung zu erzielen. Vielmehr erschöpft sich die Landesregierung in allgemeinen Hinweisen und Reaktionen im Nachhinein – und dem mittlerweile üblichen Verweis auf den Kabinettsausschuss. Das ist uns zu wenig, es darf nicht nur bei Worten bleiben, Taten sind erforderlich.“

Protestmärsche vor Wohnhäuser von Amts- und Mandatsträger sind wachsendes Problem.


Zu den aktuellen Zahlen politisch motivierter Straftaten gegen Amts- und Mandatsträger im vergangenen Jahr, sagt die stellvertretende Vorsitzende und innenpolitische Sprecherin der FDP/DVP-Fraktion, Julia Goll:

 

„Die Zahl der Straftaten gegen Amts- und Mandatsträger hat sich in den letzten fünf Jahren um 250% gesteigert. Das ist eine dramatische Entwicklung, der dringen Einhalt geboten werden muss. Eine funktionsfähige Demokratie darf es nicht hinnehmen, dass Amts- und Mandatsträger immer häufiger eingeschüchtert werden sollen, ihrem Schutz muss eine hohe Priorität zukommen.“ Aus der Stellungnahme des Innenministeriums auf einen aktuellen Antrag der FDP/DVP-Fraktion geht hervor, dass die Landesregierung nicht einmal den Ausgang der jeweiligen Strafverfahren gegen solche Täter statistisch erfasst. „Es gibt also keinen Überblick darüber in wie vielen Fälle es tatsächlich zu den erforderlichen Verurteilungen kommt, um eine Abschreckungswirkung zu erzielen. Das muss die Landesregierung dringend ändern. Außerdem muss sie systematische alle Fälle erfassen, in denen Demonstranten vor die Wohnhäuser von Politikerinnen und Politikern ziehen. Denn auch dieses Vorgehen nimmt in letzter Zeit immer stärker zu. Solchen Protestmärschen darf nicht unkontrolliert freie Hand gelassen werden.“, so die FDP-Innenexpertin Julia Goll.

 

Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Obmann im Parlamentarischen Kontrollgremium der FDP/DVP-Fraktion, Nico Weinmann, ergänzt:

 

„Die neuartigen Radikalisierungsprozesse, die sich unter Demonstranten gegen die Corona-Maßnahmen entwickeln sind besorgniserregend. Eine besonders gefährliche Dimension stellen die Protestzüge zu Wohnhäusern von Politikern wie zuletzt etwa vor dem Haus des Ministerpräsidenten dar. Die Bekämpfung von Extremismus darf sich daher nicht nur auf die herkömmlichen und bekannten Strukturen konzentrieren. Der Blick muss für die Radikalisierung von Menschen aus der Mitte der Gesellschaft deutlich stärker als bisher geweitet und versucht werden diejenigen Menschen durch zielgerichtete Ansprachen und Programme aus diesem Prozess zurückzuholen und wieder für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit zu gewinnen.“

 

Unseren Antrag zu dem Thema finden Sie hier.

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Unterschiedliche Regelungen in den beiden Bundesländern müssen vermieden werden.


Der bayerische Ministerpräsidenten Markus Söder kündigt an, eine ganze Reihe von Corona-Beschränkungen in seinem Bundesland lockern zu wollen. Darunter sind die Erhöhung der zugelassenen Zuschauerzahlen bei Kultur- und Sportveranstaltungen oder die 3G-Regel für körpernahe Dienstleitungen. Der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, fordert von Ministerpräsident Kretschmann, sich an seinem bayerischen Kollegen zu orientieren:

 

„Ich fordere Ministerpräsident Kretschmann auf, sich auch jetzt ein Beispiel an seinem Kollegen Markus Söder zu nehmen. Als es um Schließungen und strengere Maßnahmen etwa bei der Einführung von FFP2-Masken im ÖPNV ging, hat er sich auch an Bayern orientiert. Es kann nicht sein, dass am Ende in Baden-Württemberg noch Grundrechte eingeschränkt werden, während in Bayern schon weiter gelockert wird. Was das bewirkt, sehen wir an den unterschiedlichen Regeln im Einzelhandel, die dazu führen, dass Bürger in Grenzgebieten eben nach Bayern zum Einkaufen fahren. Und er muss sich dann nicht wundern, wenn immer mehr Bürgerinnen und Bürger mit dieser selbstherrlichen Corona-Politik nicht mehr einverstanden sind.“

Ärzte müssen öffentlich, sachlich und seriös über Schwangerschaftsabbrüche informieren können.


Im Rahmen der aktuellen Debatte im Landtag Baden-Württemberg zum Thema „Strukturelle Benachteiligung von Frauen überwinden – Streichung von §219a StGB und die Umsetzung im Land“ sagt Alena Trauschel, FDP/DVP-Fraktionssprecherin für Frauen:

 

“Straffrei über Schwangerschaftsabbrüche informieren zu können, ist für Liberale seit Jahren ein wichtiges Anliegen. Der FDP-Bundesjustizminister Marco Buschmann wird dieses Vorhaben daher als ersten Gesetzesentwurf der neuen Ampel-Regierung umsetzen. Ich freue mich, dass in der Koalition im Bund über die Streichung des §219a Einigkeit herrscht.

 

Ich finde es daher zumindest etwas merkwürdig, wenn die SPD nun versucht, den Gesetzesentwurf eines FDP-Justizministers als ihren Erfolg darzustellen. Besonders deshalb, weil die Sozialdemokraten in den letzten acht Jahren das Bundesjustizministerium besetzt haben und in dieser Zeit von ihr keine Abstimmung im Bundestag eingefordert wurde, in der die Abgeordneten auf ihr freies Mandat bestehen.

 

Seit Jahren finden vor vielen Beratungsstellen Demonstrationen und ‚Mahnwachen‘ von so genannten Abtreibungsgegnern statt. Hier werden ganz akut ratsuchende Frauen verängstigt – und das vor den Augen des Innenministeriums Baden-Württemberg, das sich dank seiner konservativen Hausspitze vor einem Einschreiten wegduckt.

 

Durch die bisherige Gesetzeslage ist die sachliche Information über einen Schwangerschaftsabbruch strafbar, während der Schwangerschaftsabbruch selbst nicht unter Strafe steht. Dieses Paradoxon muss aufgelöst werden, es muss Ärztinnen und Ärzten als Experten möglich sein, über Schwangerschaftsabbrüche öffentlich sachlich und seriös zu informieren und darauf hinzuweisen, dass sie selbige auch durchführen.”

Einmal mehr stößt der autoritäre Regierungsstil der Kretschmann-Regierung an seine Grenzen.


Ministerpräsident Kretschmann informierte bei der heutigen Landtagssitzung über die Ergebnisse der Konferenz des Bundeskanzlers mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten am Montag, bei der es um weitere Schritte zur Bekämpfung von Corona gegangen war.

Der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, bezeichnete die Ergebnisse dieser Konferenz als insgesamt maßvoll. Zu begrüßen sei die vereinbarte Impfoffensive – besonders für Alten- und Pflegeheime, wie Rülke betont –  wie auch die Priorisierung der PCR-Testung in Richtung vulnerabler Gruppen.

In Baden-Württemberg als sehr sinnvoll bezeichnet er die Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken im Öffentlichen Nahverkehr. Rülke erinnerte daran, dass dies eine alte Forderung der FDP sei. „Wieso geht das jetzt plötzlich?“, wundert sich Rülke, denn bisher sei durch die Landesregierung immer behauptet worden, das Land könne das rechtlich gar nicht bestimmen.

Mit Blick auf die Urteile des Mannheimer Landesverwaltungsgerichtshofs der letzten Tage, der der Regierung in zentralen Bereichen untersagte, die höchste Alarmstufe einfach zu verlängern, sagt Rülke: „Einmal mehr strafen Gerichte willkürliches Regieren ab“. Dies bezeichnete er als Beispiel für den „zunehmend autoritären Regierungsstil“ der Kretschmann-Regierung: „Wenn die eigene Regel nicht mehr passt wird sie einfach ignoriert. Wie sollen die Bürger sich an Regeln halten, wenn die Regierenden sich nicht an ihre eigenen Regeln halten?“ Das treibe Querdenkern und Reichsbürgern immer mehr Menschen zu, so Rülkes Befürchtung.

Stattdessen plädiert er dafür, sich wieder an der Hospitalisierungsquote zu orientieren. „Weg mit Ausgangssperren, her mit 3G im Handel und 2G im Gastronomiebereich!“, so Rülkes weitere Forderungen.

Der Vergleich mit Niedersachsen und Schleswig-Holstein zeige, dass eine frühe Sperrstunde in der Gastronomie und 2G im Einzelhandel gar nichts bringe. So wiesen beide Länder eine fast identische Impfquote und ganz ähnliche Inzidenzen auf, aber unterschiedliche Regelungen zur Corona-Vermeidung – „Offenbar bringen die nichts“, so Rülkes Fazit.

„Jetzt fangen wir auch damit an, uns unterschiedlich zu Bayern zu verhalten“, stellt er fest und nennt die Bereiche der Gastronomie und den Einzelhandel. „Wie passt das zur Behauptung des Ministerpräsidenten, man warte vor seinen Verordnungen immer ab bis zur Ministerpräsidentenkonferenz, damit es nicht zu einem Flickenteppich kommt?“, so Rülke an die Adresse der Landesregierung.

Er fordert, die Luca-App abzuschaffen, da hier zu viel Missbrauch der Daten betrieben werde. Die Ergebnisse der Anhörung dazu hätten dieser App ein verheerendes Zeugnis ausgestellt. Ohnehin sei die allgemeine Kontaktnachverfolgung in Zeiten von Omikron rein illusorisch.

Abschließend verlangt Rülke, dass bei den Wirtschaftshilfen die baden-württembergische Wirtschaft nicht schlechter gestellt werden dürfe als die Wirtschaft anderer Bundesländer und von der Regierung die Entwicklung einer klaren Exit-Strategie zur Beendigung der Corona-Maßnahmen im Sinne der Ministerpräsidentenkonferenz.

 

Entschließungsantrag_Coronainformation

Impfung einer Person

Weder Impfregister, noch Impfpflicht in aktueller Situation angemessen.


Zur Berichterstattung im Nachgang eines Fachgesprächs der baden-württembergischen Landesvertretung im Bund zur Umsetzung einer Impfpflicht u.a. mit Beteiligung von Minister Lucha sagt Dr. Hans-Ulrich Rülke, Vorsitzender der FDP/DVP-Fraktion im baden-württembergischen Landtag:

 

“Minister Lucha fehlt offenbar jegliches Rechtsverständnis – die Impfpflicht mit einer Gurtpflicht zu vergleichen ist völlig absurd. Was die Altväterkoalition hier vorschlägt, ist die Schaffung eines bürokratischen Datengrabs, das für ein verfassunsgrechtlich und epidemiologisch fragwürdiges Instrument geschaffen werden soll, das voraussichtlich gar nicht kommen wird.

 

Die Landesregierung zäumt das Pferd hier von hinten auf. Erst sollten grundrechtliche Details einer allgemeinen Impfpflicht geklärt werden, bevor parallel ein Impfregister eingeführt wird. Wenn ehemalige Bundesverfassungsrichter die Verhältnismäßigkeit einer allgemeinen Impfpflicht und Stiko-Chef Thomas Mertens deren Wirksamkeit in der Pandemie-Bekämpfung bezweifeln, sollten wir diese Bedenken ernst nehmen.

 

Wenn Minister Lucha ein Impfregister auch ohne Impfpflicht einführt, könnte das wie bei der luca App enden, die letztendlich für ganz andere Zwecke genutzt wird. Auch der Landesdaten-schutzbeauftragte sieht ein solches Impfregister kritisch. Bisher gründen sich die Vorschläge der Landesregierung nur auf einem juristischen Gutachten, das die Verfassungsrechtlichkeit bestätigt, nicht auf einem Urteil. Wenn politische Regelungen erneut von einem Gericht zurück gewiesen werden müssen, steigert das nicht gerade das Vertrauen von Bürgerinnen und Bürgern in die Politik. Das wäre ein Konjunkturprogramm für Verschwörungstheoretiker.”

 

Jochen Haußmann, gesundheitspolitischer Sprecher, ergänzt:

“Zentrale Antworten zur Laufzeit eines solchen Impfregisters, zur Zahl der benötigten Impfungen und der Zuständigkeit für die erwähnten Stichproben bleibt Minister Lucha schuldig. Es bedarf jetzt vielmehr einer intensiven Impfkampagne und der Ausschöpfung wirklich aller Möglichkeiten, bevor man eine Impfpflicht andenkt. Die Landesregierung muss jetzt erstmal alles daran setzen, ihre Impfkampagne zu intensivieren.“

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Rückkehr zur Vier-Stufen-Regel der Corona-Verordnung dringend erforderlich.


Zur Ministerpräsidenten-Konferenz mit Bundeskanzler Olaf Scholz sagt Dr. Hans-Ulrich Rülke, Vorsitzender der FDP/DVP-Fraktion im baden-württembergischen Landtag:

“Ministerpräsident Kretschmann muss das Heft des Handelns endlich in die Hand nehmen statt sich hinter einer allgemeinen Impfpflicht zu verstecken, von der er hofft, diese durch den Bund in den Schoss gelegt zu bekommen und damit alle Probleme gelöst zu haben. Selbst der Expertenrat der Bundesregierung befürwortet eine Impfpflicht nur als hinreichend geeignet, wenn alle anderen Maßnahmen ausgeschöpft sind oder nicht zum gleichen Ergebnis führen. Das ist in Baden-Württemberg noch nicht passiert. Ich kann nicht erkennen, dass es an jeder Ecke im Land ein Impfangebot gibt. Das Impfmanagement von Minister Manfred Lucha, insbesondere für die vulnerablen Gruppen in Alten- und Pflegeheimen, ist völlig unbefriedigend. Ich begrüße den Beschluss, dass der Bund und die Länder ihre Impfkampagne verstärken. Ich begrüße auch ausdrücklich die Forderung, dass künftig zu treffende Festlegungen zum Geimpften- und Genesenenstatus aufgrund ihrer erheblichen Reichweite rechtzeitig vor ihrem Inkrafttreten angekündigt und begründet werden.

Anstelle von Ablenkungsmanövern und dem Fingerzeig nach Berlin sollte der Ministerpräsident lieber für die Rückkehr zur Vier-Stufen-Regel der Corona-Verordnung sorgen. Wer von Anderen verlangt, Regeln zu beachten, der muss sich wenigstens an seine eigenen Regeln halten.

Dass Schnellschüsse der Landesregierung, ohne vorherige Kontrolle des Parlaments und der Öffentlichkeit, immer wieder zu rechtswidrigen Regelungen führt, zeigt das jüngste Beispiel des Einfrierens der „Alarmstufe II“ sehr deutlich. Ich erwarte die frühzeitige Zuleitung der neuen Corona-Verordnung an den Landtag, sodass eine parlamentarische Befassung ermöglicht wird.

Das krampfhafte Festhalten an den Beschränkungen im Einzelhandel ist unangemessen, wenn in Bayern nach einem Gerichtsurteil 2G bereits abgeschafft wurde. Solche Beschränkungen und Ausgangssperren müssen abgeschafft werden, denn, dass sie nicht zur Eindämmung des Infektionsgeschehens beitragen sieht man in Schleswig-Holstein. Dort sind die Inzidenzen höher als im Nachbarland Niedersachen trotz schärferer Maßnahmen im Einzelhandel und einer Sperrstunde – bei etwa vergleichbaren Impfquoten.

Außerdem fordere ich die Landesregierung auf, den Vertrag für die luca-App nicht zu verlängern. Die Gesundheitsämter können die luca-App nicht mehr sinnvoll nutzen. Und im Beschuss wird eine Priorisierung der Kontaktnachverfolgung angeraten. Ich unterstütze deshalb den Beschluss, dass die Fortentwicklung der Corona-Warn-App kurzfristig geprüft wird.“