Pressemitteilungen

Nico Weinmann

Bei künftigen Corona-Maßnahmen Augenmaß und Fingerspitzengefühl sowie die Erfahrungen der Vergangenheit berücksichtigen.


Nico Weinmann, rechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, mahnt in der heutigen Plenardebatte zur Verlängerung der Corona-Verordnung bis Ende Juli zu Besonnenheit:

 

„Trotz steigender Infektiosität bleiben die Krankheitslast und die Belastung des Gesundheitssystems überschaubar. Es besteht also aktuell kein Anlass für Schreckensszenarien und Panik, denn Panik ist seit jeher ein schlechter Ratgeber. So verschärft die Androhung, dass im Herbst wieder mit einem Lockdown gerechnet werden müsse, die sowieso schwierige Personallage etwa in der Gastronomie.

Überlegungen, beispielsweise die Winterreifen-Regelung analog auf die Pflicht zum Tragen von Masken zu übertragen, also von Oktober bis Ostern, zeigen exemplarisch den unverhältnismäßigen Umgang mit Freiheitsbeschränkungen, denn der Kalender kann kein Gradmesser für eine wissenschaftsbasierte Corona-Politik sein. Klar ist: Pauschale Freiheitsbeschränkungen, die möglicherweise mehr schaden, als dass sie nutzen, kann und darf es nicht mehr geben.

Angesichts der für den 30.06. angekündigten Evaluation bisheriger Maßnahmen erscheint es sinnvoll, diese abzuwarten und sorgfältig auszuwerten, um daraus eine solide rechtliche Grundlage für zukünftige Infektionsschutzmaßnahmen abzuleiten. Denn leider wissen wir auch im 3. Corona-Sommer mangels aussagekräftiger Studien noch zu wenig über das Pandemiegeschehen oder die konkreten Auswirkungen der Schutzmaßnahmen. Und schließlich tragen Maßnahmen auf Vorrat nicht zur Akzeptanz in der Bevölkerung bei, auf die es jedoch am Ende ankommt.“

Nico Weinmann

An den entscheidenden Stellen bleiben die Regierungsfraktionen inkonsequent.


Nico Weinmann, rechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, erläutert in der heutigen Plenardebatte zum Gesetz zur Änderung des Ministergesetzes und des Staatssekretäregesetzes:

 

„Wenn Minister oder Staatssekretäre bereits kurze Zeit nach ihrem Ausscheiden in die Wirtschaft wechseln, führt dies immer wieder zu Diskussionen und es wird dadurch regelmäßig das Vertrauen in die Politik belastet. Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf soll nunmehr verhindert werden, dass das Vertrauen der Allgemeinheit in die Landesregierung durch einen entsprechenden Wechsel beeinträchtigt wird.

Allerdings bleibt die Landesregierung inkonsequent: Bereits im zuständigen Fachausschuss haben wir beantragt, ein Regelbeispiel in das neue Gesetz aufzunehmen, welches statuiert, dass insbesondere dann von einer Interessenkollision auszugehen ist, wenn die betroffene Person gerade in ihrem ehemaligen Ressort einer neuen Beschäftigung nachgehen will. Dies ist nämlich gerade der herausgehobene Fall, der in der Öffentlichkeit für Irritationen sorgt. Auch hätten wir es begrüßt, wenn das beratende Gremium nicht von der Landesregierung ernannt, sondern vom Landtag gewählt würde.

Zu dieser Klarstellung und der gleichfalls von uns beantragten breiteren Legitimation des Gremiums zur Vermeidung jeden bösen Scheins waren die Regierungsfraktionen bedauerlicherweise nicht bereit.

 

Sehr wohl nehmen wir aber zur Kenntnis, dass der Gesetzesentwurf eine bislang bestehende Versicherungslücke von Regierungsmitgliedern und Staatssekretären schließt, sofern diese die Mindestamtszeit für ein Ruhegehalt nicht erreichten. Dies halten wir für nachvollziehbar und gerechtfertigt, da sich das Gesetz an bestehenden beamtenrechtliche Regelungen orientiert.

 

Zusammenfassend bleibt aber zu attestieren: In der Politik ist es wie in der Mathematik: alles was nicht ganz richtig ist, ist eben falsch!“

Klimaschutz gelingt in einer Demokratie nicht mit Erpressung.


Zur Meldung, dass Klimaaktivsten am Montag erneut in Stuttgart und Heidelberg mit Straßenblockaden für Behinderungen im Berufsverkehr gesorgt haben, sagt die innenpolitische Sprecherin der FDP/DVP-Fraktion, Julia Goll:

 

„Bereits zum wiederholten Male haben in diesem Jahr sogenannte Klimaaktivisten das vermeintliche Recht zur Blockade für sich reklamiert. Dabei können Straßenblockaden lebensgefährlich sein, sowohl für die Aktivisten selbst als auch für die Mitmenschen, wenn zum Beispiel Rettungswege versperrt werden. Schon in der Vergangenheit habe ich angemahnt, dass wenn eine Versammlung aufgelöst werden muss, dies umgehend durchgesetzt werden muss. Die Landesregierung aber riskiert, dass Straßenblockaden durch Klimaaktivisten zum Präzedenzfall werden.“

 

Der klimaschutzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Daniel Karrais ergänzt:

 

„Klimaschutz gelingt in einer Demokratie nicht mit Erpressung. Straßenblockaden aktivieren die Gesellschaft nicht, sie blockieren sie. Wenn der Tabubruch zur Regel wird, erschöpft sich der Effekt. Klimaschutz ist wichtig und richtig, aber er rechtfertigt nicht, dass man rechtsstaatliche und demokratische Prinzipien mit Füßen tritt. Klimaschutz ist eine Menschheitsaufgabe, die sich nur im Konsens lösen lässt. “

Nico Weinmann

Zweifel an Wirksamkeit der Abschaffung des Widerspruchrechts.


Als „weder klimapolitisch noch verwaltungsrechtlich überzeugend“ geißelte der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Nico Weinmann, in der Landtagsdebatte zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung die Pläne der Landesregierung Abschaffung des Widerspruchsverfahrens bei der Planung von Windkraftanlagen.

 

„Die Beschneidung der Einspruchsrechte für Bürgerinnen und Bürger ist ein Akt der Hilflosigkeit“, konstatiert Weinmann. Eine tatsächliche Beschleunigung der Vorlaufzeit bis zur Inbetriebnahme neuer Anlagen erwartet der Liberale durch die Maßnahme nicht – und sieht sich in dieser Einschätzung von den Expertenausführungen im Rahmen der öffentlichen Anhörung am 05. Mai bestätigt. Vielmehr befürchtet Weinmann sogar längere und teurere Verfahren, die das Potential besitzen, die Kapazitäten der Verwaltungsgerichte zu überlasten. „Das Vorhaben der Landesregierung ist kontraproduktiv“, erklärt er, „statt Sach- wird hier reine Symbolpolitik betrieben. Damit immerhin bleibt Grün-Schwarz sich treu.“

 

Um die Auswirkungen auf die tatsächlichen Verfahrensdauern zu überprüfen und gegebenenfalls Korrekturen vorzunehmen, fordert Nico Weinmann daher eine Evaluation der Regelung spätestens in drei Jahren. Als Säulen einer wirkungsvollen Bau- wie auch Klimapolitik schlägt er die Optimierung von Fristen in Verwaltungsverfahren sowie die Förderung effektiver Maßnahmen in der Erzeugung und Speicherung regenerativer Energien vor: „Diese müssen dem Dreiklang aus Nachhaltigkeit, Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit genügen“, so Weinmann.

 

Maximaler Vertrauensverlust bei der Polizei und in der Bevölkerung ist nicht mehr gut zu machen.


In der heutigen Debatte zur Strobl-Affäre erklärt die innenpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Julia Goll:

 

„Der Sachverhalt liegt auf der Hand, der Innenminister hat ihn selbst bestätigt: Er hat ein Anwaltsschreiben aus einem Disziplinarverfahren unter dubiosen Umständen an einen Journalisten gegeben, weil ihm der Inhalt nicht gefallen hat. Er behauptet, das jenseits seiner Fürsorgepflicht zu dürfen. Gegen den Journalisten ermittelt nun die Staatsanwaltschaft wegen der Presseveröffentlichung und gegen den Innenminister wegen des Verdachts der Anstiftung.

 

Welchen Scherbenhaufen hast Strobl hier hinterlassen? Maximaler Vertrauensverlust bei der Polizei, man rufe sich die Äußerungen von dort in Erinnerung. Maximaler Vertrauensverlust bei den Mitarbeitern im Innenministerium, die man monatelang dem Verdacht der Durchstecherei ausgesetzt hat. Maximaler Vertrauensverlust bei der Bevölkerung, die sieht, dass der Innenminister sein Image über den Rechtsstaat stellt.

Denn er behindert die Justiz, in dem der Staatsanwaltschaft die erbetene Ermächtigung zu Ermittlungen wegen des Verdachts zur Verletzung des Dienstgeheimnisses verweigerte wurde und offenbar weiter verweigert wird. Dies mit der Begründung, das Anwaltsschreiben sei kein Dienstgeheimnis. Diese Bewertung, ob Geheimnis oder nicht, ist aber Sache von Staatsanwaltschaft und Gericht. Ich darf dem Innenminister zurufen, er möge sich vertrauensvoll in die Arme der Justiz begeben und nun die Ermächtigung, die er im Februar verweigert hat, erteilen.

 

Im unwahrscheinlichen Fall, dass er tatsächlich straffrei aus den Ermittlungen hervorgeht, was bleibt zurück? Ein maximal beschädigter Minister ohne Rückhalt bei seinen Untergebenen. Herr Strobl mag dies noch nicht erkennen, aber der Ministerpräsident muss das erkennen. Und entsprechend handeln.“

Nico Weinmann

Die Gewaltenteilung und der Respekt vor dem Rechtsstaat gebietet dies eindeutig.


Zur Aussage der Staatsanwaltschaft, dass man wegen des Verdachts auf Geheimnisverrat nicht ermitteln könne, weil das Staatsministerium die Ermittlungsermächtigung nicht für das Innenministerium erteilen könne, sagt der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Nico Weinmann:

 

„Wir fordern das Innenministerium auf, unverzüglich die Verweigerung der Ermittlungsermächtigung gegenüber der Staatsanwaltschaft aus dem Februar zurückzunehmen und diese Ermächtigung nun zu erteilen. Wer maximale Transparenz zusagt muss die Staatsanwälte auch in diesem Tatkomplex ermitteln lassen. Ansonsten bestätigt sich unser Eindruck weiter, dass diese maximale Transparenz an der Tür des Ministerbüros endet. Die Frage, inwieweit es sich bei dem weitergegebenen Schreiben um ein amtliches Dokument im Sinne des Strafgesetzbuches handelt, obliegt der Justiz und nicht dem Innenministerium. Daher gebietet es der Respekt vor dem Rechtsstaat, diese Ermittlungen zuzulassen.“

Das Ansehen des Landes verträgt keinen Innenminister, der klar gegen das Strafgesetz verstoßen hat.


Zu den Äußerungen des Innenministers vom Vortag und der erfolgten Aufnahme weiterer Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft Stuttgart gegen ihn erklärt der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

 

„Wir begrüßen, dass die Staatsanwaltschaft zügig Ermittlungen aufgenommen hat. Wir gehen von einem zügigen Verlauf diesbezüglich aus, da der Sachverhalt ja offen daliegt.

 

Allerdings wäre es für das Ansehen des Landes höchst abträglich, wenn der Verfassungsminister durch die Staatsanwaltschaft quasi aus dem Amt entfernt wird. Denn es ist nicht automatisch davon auszugehen, dass der Innenminister bei Anklage oder Strafbefehl gemäß des politischen Anstands reagiert und zurücktritt.

 

Dies muss der Ministerpräsident endlich erkennen und angesichts der glasklaren Sachlage den Innenminister unverzüglich entlassen.“

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Risiko von doppelt so großem Landtag, absurde Nachrückerregelungen und Homeoffice-Parlament sind Schwachpunkte in grundsätzlich wünschenswerter Reform.


Zur Verabschiedung des neuen Landtagswahlrechts bekennt sich der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion Dr. Hans-Ulrich Rülke klar zu den Zielen der Reform, mehr Frauen in den Landtag zu bringen, das Wahlalter auf 16 Jahre abzusenken und auf ein Zwei-Stimmen-Wahlrecht mit geschlossenen Listen wie bei der Wahl zum Deutschen Bundestag umzustellen. Das seien Eckpunkte, die auch für die FDP-Fraktion unstreitig seien.

 

„Wer das Wahlrecht ändern will, darf aber nicht nur die Diversität in den Blick nehmen, sondern muss auch Rücksicht auf die Rahmenbedingungen nehmen!“ Der vorgelegte Entwurf weise eine Reihe von Mängeln und Rechtsunsicherheiten auf, was die ganze Reform auf wacklige Füße stelle und sehenden Auges horrende Kosten für den Steuerzahler in Kauf nehme.

 

„An drei Stellen sehen wir Defizite, die wir nicht mittragen. Zunächst einmal halten wir es für hochgradig kritisch, entgegen der Ratschläge renommierter Sachverständiger völlig wirre Nachrückerregelungen zu verabschieden, weil sich Grüne, CDU und SPD gerne Erbhofwahlkreise einrichten möchten. Deren ursprüngliche Idee, Listenmandate ohne demokratische Legitimation durch die Wähler mit Ersatzkandidaten aus dem Wahlkreis als Nachrücker auffüllen zu wollen, wurde als verfassungswidrig verworfen.“ Nun solle kurzfristig mit Listenersatzbewerbern das Ganze geheilt werden, was aber das ganze Prinzip starrer Listen über den Haufen werfe.

 

„Wir halten es für gut möglich, dass diese Nachrückerregelung vor Gericht nicht standhält, weil der Wähler nicht absehen kann, was mit seiner Stimme passiert, sich ein Kandidat gegen das potenzielle Überspringen von Listenplätzen durch hinter ihm platzierte Kandidaten mit guten Nachrückerplätzen zur Wehr setzt, oder ein Wahlkreisersatzbewerber aufgrund seiner Ungleichbehandlung im Verhältnis zum Listenersatzbewerber klagt. Deshalb sagen wir ganz klar: Wer ein Wahlrecht im Stile des Bundestagswahlrecht will, der sollte eben auch die diesbezügliche Nachfolgeregelung übernehmen. Ohne Ersatzbewerber, nur über die Landeslisten. So wie der Vorschlag nun nämlich auf dem Tisch liegt, wird zwar heute ein Wahlrecht beschlossen, aber in vier Jahren wählen wir dann wieder nach dem alten Wahlrecht, weil die Reform vor Gericht keinen Bestand hatte. Diese reale Gefahr sehen wir.“ Das gelte es zu vermeiden, weshalb Rülke dringend darum werbe, den entsprechenden Änderungsantrag der FDP-Fraktion zu beschließen.

 

Ebenfalls nicht zu Ende gedacht sei das überhastete und völlig sachfremde Einschieben von zusätzlichen Verfassungsänderungen ohne öffentliche Debatte und am Thema vorbei. „Was Sie da beschließen wollen, ist das Homeoffice-Recht für Abgeordnete, die keine Lust haben, an Plenartagen nach Stuttgart zu fahren!“, so Rülke wörtlich in Richtung der Fraktionen von Grünen, CDU und SPD. „Und das auch noch bei einem Gesetzentwurf, der sachlich rein gar nichts damit zu tun hat.“ Die FDP-Fraktion befürworte selbstverständlich digitale Lösungen, diese müssten aber rechtssicher umsetzbar sein und hinsichtlich solcher weitreichenden Entscheidungen, die den parlamentarischen Betrieb nachhaltig verändern, solle auch eine angemessene öffentliche Würdigung erfolgen. „Wir halten es für grundfalsch, alle Bedenken über die hohen Hürden, die hinsichtlich elektronischer Beschlussfassungen unter anderem das Bundesverfassungsgericht aufgestellt hat, hintenan zu stellen und derart riskant mit der Landesverfassung zu spielen. Dazu besteht weder Not, noch hilft es der Sache.“ Gerne sei die FDP-Fraktion bereit das Thema konstruktiv zu diskutieren und die Rahmenbedingungen für digitale Beschlussfassungen in einen sicheren Rechtsrahmen zu gießen. Bei überhasteten Aktionen, mit hoher Gefahr vor Gericht wieder einkassiert zu werden, mache man aber nicht mit, so der Vorsitzende der liberalen Fraktion.

 

„Aber als ob diese ganzen Kritikpunkte, die Ihnen nicht nur wir, sondern Ihre eigene Expertin bereits vorgehalten hat, nicht ausreichen würden, wollen Sie sehenden Auges und mit voller Absicht die größte Achillesferse des Bundestagswahlrechts mitbeschließen: Das unverantwortliche Risiko eines überdimensionalen Landtags zu Lasten der Steuerzahler und der Arbeitsfähigkeit des Parlaments!“

 

Die beiden Sachverständigen – beide absolute Koryphäen im Bereich des Wahlrechts – seien sich einig, dass dies ein herausragendes Problem sei. Mit der so wirksamen, wie einfachen Lösung, die Anzahl der Wahlkreise zu reduzieren, wie von der FDP-Fraktion beantragt.

 

„Prof. Behnke, hat anhand der realen Ergebnisse der Septemberwahl errechnet, dass die Reform, die Sie beschließen wollen, zu 216 Mandaten geführt hätte. Sie, meine Damen und Herren, haben Schwarz auf Weiß den Beweis dafür, dass es völlig unverantwortlich ist, das Wahlrecht, so wie es auf dem Tisch liegt, ohne eine Reduktion der Wahlkreise zu verabschieden. Ein reales Wahlergebnis vor einem halben Jahr sagt Ihnen, dass die Größe des Landtags locker und lässig 80 % über der Soll-Größe liegen kann und Sie nehmen es einfach in Kauf.“

 

Im Vergleich zur jetzigen Größe des Landtags, der bereits jetzt relativ gesehen größer sei als der Bundestag, seien das zusätzliche 93 Millionen Euro Mehrkosten, und das nur für die Kosten, die direkt durch die Abgeordneten verursacht würden, etwa durch Diäten, Mitarbeiter und Altersvorsorge. Zusätzliche Staatssekretäre seien da noch gar nicht mit eingerechnet, so Rülke.

 

„Sie können sich gerne vorstellen, was passiert, wenn die nächste Wahl tatsächlich so ausgeht wie die Bundestagswahl. Dann passen hier gar nicht mehr alle herein. In Brandenburg wurde 2019 die Rechnung für den neuen Landtag präsentiert. 138 Millionen hat der gekostet mit Platz für 88 Abgeordnete. Hundert Meter von Ihrem Sitz entfernt steht das Staatstheater. Veranschlagte Sanierungskosten: Eine Milliarde Euro. Ich überlasse gerne Ihrer Phantasie, was wohl ein neuer Landtag in Baden-Württemberg kosten würde. Und Sie sind in der Rechtfertigungspflicht vor der Bevölkerung, wenn das tatsächlich notwendig wird. Lange genug haben wir gemahnt.

 

Um die Haltung der FDP-Fraktion zusammen zu fassen: Wir sind gerne bereit, heute mit Ihnen ein neues Wahlrecht zu beschließen. Dafür haben wir aber drei Bedingungen. Sie sollten die kritischen, sachfremden Verfassungsänderungen herausnehmen, unseren Vorschlag beschließen, mit einer Reduktion auf 60 Wahlkreise das Risiko für eine Aufblähung des Parlaments massiv zu verringern und die skurrile Konstruktion um die Nachfolgeregelung unserem Vorschlag entsprechend auflösen. Rechtlich einwandfrei geregelt über die Landeslisten. Dann beschließen wir heute mit Ihnen ein neues Wahlrecht. Falls Sie dazu nicht bereit sind, lehnen wir die Reform ab.“

Für FDP/DVP-Fraktion aufgrund von Parlamentsaufblähung und verfassungsrechtlich problematischer Erbhof-Regelung für Mandatsnachfolge nicht zustimmungsfähig.


Zu den Stellungnahmen der Direktorin des Instituts für Deutsches und Internationales Parteienrecht und Parteienforschung, Prof. Dr. Sophie Schönberger, sowie Herrn Prof. Dr. Joachim Behnke, Lehrstuhl für Politikwissenschaft an der Zeppelin Universität Friedrichshafen, anlässlich der öffentlichen Anhörung im Innenausschuss zur angestrebten Reform des Landtagswahlrechts äußert sich der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

 

„Die von den demokratischen Fraktionen um Gutachten zur Wahlrechtsreform gebetenen Koryphäen auf dem Gebiet des Wahlrechts haben vollumfänglich unsere Haltung bestätigt, dass das Landtagswahlrecht unter keinen Umständen ohne eine Reduktion der Wahlkreise auf ein Zweistimmenwahlrecht umgestellt werden sollte. Ansonsten droht die Parlamentsgröße zu Lasten der Steuerzahler zu explodieren. Selbst unser Vorschlag, die Zahl der Wahlkreise von 70 auf 60 zu reduzieren, wird als mildernd aber noch nicht weitgehend genug betrachtet. Bemerkenswert ist insbesondere, dass selbst die von Grünen, CDU und SPD, also den Antragstellern der Wahlrechtsänderung, vorgeschlagene Sachverständige hinsichtlich der Wahlkreisreduktion auf die Ausführungen ihres Kollegen Behnke verweist, der eine Reduktion auf nur 40 Wahlkreise vorschlägt und weitere Mängel moniert. Einer Wahlrechtsreform, die dem Risiko der unverhältnismäßigen Aufblähung des Landtags nichts entgegenzusetzen hat, und die vielfältigen weiteren Mängel dieses Entwurfs nicht beseitigt, können und werden wir nicht zustimmen.“

 

Der Gesetzentwurf weise ausweislich der Gutachten der Sachverständigen weitere gravierende Fehler auf, so die innenpolitische Sprecherin der FDP/DVP-Fraktion Julia Goll:

 

„Grüne, CDU und SPD wollen unbedingt verfassungsrechtlich problematische Erbhöfe in der Mandatsnachfolge einrichten und schaffen so ein undurchschaubares Regelungs-Wirrwarr. Im ursprünglichen Entwurf war zunächst die Regel vorgesehen, dass beim Ausscheiden eines über die Liste gewählten Abgeordneten dessen Wahlkreisersatzbewerber ‚Erbe‘ des Mandats werden sollte. Das wird von den Experten aber zurecht als verfassungswidrig eingeschätzt, weil keine hinreichende demokratische Legitimation gegeben ist. So könnte auch jemand nachrücken, der 0 Wählerstimmen erhalten hat und von nur einem einzigen Parteimitglied im örtlichen Wahlkreis tatsächlich gewählt wurde. Eine solche Regelung würde einer gerichtlichen Überprüfung sicherlich nicht standhalten.

Die Methode, wie die Regierungsfraktionen und die SPD diesen Konstruktionsfehler nun durch einen kurzfristig nachgeschobenen Änderungsantrag beheben wollen, wirft aber noch mehr Fragen auf. Indem den Parteien freigestellt werden soll, Listenersatzbewerber aufzustellen, soll nun mittels einer Wahlhandlung der Parteien diese Erbhofregelung gerettet werden. Das führt aber dazu, dass es unterschiedliche Nachrücker geben kann, je nachdem, ob ein Mandat direkt oder über eine Landesliste gewonnen wird. Das halten wir für unausgegoren und es ist hochgradig bedenklich. Der Wähler weiß so überhaupt nicht, was mit seiner Stimme tatsächlich passiert. Auch diese Lösung ist deshalb abzulehnen.“

Die Landesregierung lässt entschiedenes Handeln an vielen Stellen vermissen.


Bei der heutigen Aussprache im Landtag zu einer parlamentarischen Initiative mit dem Titel „Was unternimmt die Landesregierung gegen Antisemitismus, Rechtsextremismus und die verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates?“ sagt der stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Obmann der FDP/DVP-Fraktion im Parlamentarischen Kontrollgremium, Nico Weinmann:

 

„Wir müssen den demokratiefeindlichen und sicherheitsgefährdenden Aktivitäten entschlossen Einhalt gebieten, die von Antisemiten, Rechts- wie Linksextremisten, religiösen Fanatikern und all denjenigen Menschen, die den Staat als solchen ablehnen und bekämpfen, also die Delegitimierung des Staates betreiben, ausgeübt werden.

 

Die antisemitisch motivierten Straftaten sind in den letzten Jahren sprunghaft angestiegen. Wir brauchen daher ein entschiedenes Vorgehen der Sicherheitsbehörden und konsequentes Unterbinden von Nutzung antisemitischer Symbole auf Demonstrationen. Während etwa in Niedersachen auf das Tragen von Davidsternen mit der Aufschrift „ungeimpft“ bei Demonstrationen mit einem Erlass geantwortet wurde, der ein konsequentes Vorgehen vorsieht, erschöpft sich die baden-württembergische Landesregierung in wortreichen Appellen und leider auch im Versuch, die Mittel für den Antisemitismusbeauftragten zu kürzen.

 

Die mitunter toxische Mischung aus legitimem Protest gegen Corona-Maßnahmen auf der einen „Querdenker“, Verschwörungstheoretiker, esoterische Gruppen oder Reichsbürger, die sich gegen unsere Demokratie stellen, auf der anderen Seite, bedarf einer tiefgreifenden Analyse. Insoweit wäre auch eine stärkere Zusammenarbeit der Zentralen Beratungsstelle für Weltanschauungsfragen ZEBRA-BW und konex, dem Kompetenzzentrum gegen Extremismus, geboten.

 

Gerade in den sozialen Medien erleben wir einen dramatischen Auswuchs an Hass und Hetze. Eine funktionsfähige Demokratie darf es nicht hinnehmen, dass gerade auch ehrenamtlich tätige Amts- und Mandatsträger immer häufiger eingeschüchtert werden. Das Innenministerium erfasst nicht einmal den Ausgang der jeweiligen Strafverfahren gegen solche Täter, sodass nicht erkennbar wird, in wie vielen Fällen es tatsächlich zu den erforderlichen Verurteilungen kommt, um beispielsweise Abschreckungswirkung zu erzielen. Vielmehr erschöpft sich die Landesregierung in allgemeinen Hinweisen und Reaktionen im Nachhinein – und dem mittlerweile üblichen Verweis auf den Kabinettsausschuss. Das ist uns zu wenig, es darf nicht nur bei Worten bleiben, Taten sind erforderlich.“

Protestmärsche vor Wohnhäuser von Amts- und Mandatsträger sind wachsendes Problem.


Zu den aktuellen Zahlen politisch motivierter Straftaten gegen Amts- und Mandatsträger im vergangenen Jahr, sagt die stellvertretende Vorsitzende und innenpolitische Sprecherin der FDP/DVP-Fraktion, Julia Goll:

 

„Die Zahl der Straftaten gegen Amts- und Mandatsträger hat sich in den letzten fünf Jahren um 250% gesteigert. Das ist eine dramatische Entwicklung, der dringen Einhalt geboten werden muss. Eine funktionsfähige Demokratie darf es nicht hinnehmen, dass Amts- und Mandatsträger immer häufiger eingeschüchtert werden sollen, ihrem Schutz muss eine hohe Priorität zukommen.“ Aus der Stellungnahme des Innenministeriums auf einen aktuellen Antrag der FDP/DVP-Fraktion geht hervor, dass die Landesregierung nicht einmal den Ausgang der jeweiligen Strafverfahren gegen solche Täter statistisch erfasst. „Es gibt also keinen Überblick darüber in wie vielen Fälle es tatsächlich zu den erforderlichen Verurteilungen kommt, um eine Abschreckungswirkung zu erzielen. Das muss die Landesregierung dringend ändern. Außerdem muss sie systematische alle Fälle erfassen, in denen Demonstranten vor die Wohnhäuser von Politikerinnen und Politikern ziehen. Denn auch dieses Vorgehen nimmt in letzter Zeit immer stärker zu. Solchen Protestmärschen darf nicht unkontrolliert freie Hand gelassen werden.“, so die FDP-Innenexpertin Julia Goll.

 

Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Obmann im Parlamentarischen Kontrollgremium der FDP/DVP-Fraktion, Nico Weinmann, ergänzt:

 

„Die neuartigen Radikalisierungsprozesse, die sich unter Demonstranten gegen die Corona-Maßnahmen entwickeln sind besorgniserregend. Eine besonders gefährliche Dimension stellen die Protestzüge zu Wohnhäusern von Politikern wie zuletzt etwa vor dem Haus des Ministerpräsidenten dar. Die Bekämpfung von Extremismus darf sich daher nicht nur auf die herkömmlichen und bekannten Strukturen konzentrieren. Der Blick muss für die Radikalisierung von Menschen aus der Mitte der Gesellschaft deutlich stärker als bisher geweitet und versucht werden diejenigen Menschen durch zielgerichtete Ansprachen und Programme aus diesem Prozess zurückzuholen und wieder für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit zu gewinnen.“

 

Unseren Antrag zu dem Thema finden Sie hier.

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Unterschiedliche Regelungen in den beiden Bundesländern müssen vermieden werden.


Der bayerische Ministerpräsidenten Markus Söder kündigt an, eine ganze Reihe von Corona-Beschränkungen in seinem Bundesland lockern zu wollen. Darunter sind die Erhöhung der zugelassenen Zuschauerzahlen bei Kultur- und Sportveranstaltungen oder die 3G-Regel für körpernahe Dienstleitungen. Der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, fordert von Ministerpräsident Kretschmann, sich an seinem bayerischen Kollegen zu orientieren:

 

„Ich fordere Ministerpräsident Kretschmann auf, sich auch jetzt ein Beispiel an seinem Kollegen Markus Söder zu nehmen. Als es um Schließungen und strengere Maßnahmen etwa bei der Einführung von FFP2-Masken im ÖPNV ging, hat er sich auch an Bayern orientiert. Es kann nicht sein, dass am Ende in Baden-Württemberg noch Grundrechte eingeschränkt werden, während in Bayern schon weiter gelockert wird. Was das bewirkt, sehen wir an den unterschiedlichen Regeln im Einzelhandel, die dazu führen, dass Bürger in Grenzgebieten eben nach Bayern zum Einkaufen fahren. Und er muss sich dann nicht wundern, wenn immer mehr Bürgerinnen und Bürger mit dieser selbstherrlichen Corona-Politik nicht mehr einverstanden sind.“

Ärzte müssen öffentlich, sachlich und seriös über Schwangerschaftsabbrüche informieren können.


Im Rahmen der aktuellen Debatte im Landtag Baden-Württemberg zum Thema „Strukturelle Benachteiligung von Frauen überwinden – Streichung von §219a StGB und die Umsetzung im Land“ sagt Alena Trauschel, FDP/DVP-Fraktionssprecherin für Frauen:

 

“Straffrei über Schwangerschaftsabbrüche informieren zu können, ist für Liberale seit Jahren ein wichtiges Anliegen. Der FDP-Bundesjustizminister Marco Buschmann wird dieses Vorhaben daher als ersten Gesetzesentwurf der neuen Ampel-Regierung umsetzen. Ich freue mich, dass in der Koalition im Bund über die Streichung des §219a Einigkeit herrscht.

 

Ich finde es daher zumindest etwas merkwürdig, wenn die SPD nun versucht, den Gesetzesentwurf eines FDP-Justizministers als ihren Erfolg darzustellen. Besonders deshalb, weil die Sozialdemokraten in den letzten acht Jahren das Bundesjustizministerium besetzt haben und in dieser Zeit von ihr keine Abstimmung im Bundestag eingefordert wurde, in der die Abgeordneten auf ihr freies Mandat bestehen.

 

Seit Jahren finden vor vielen Beratungsstellen Demonstrationen und ‚Mahnwachen‘ von so genannten Abtreibungsgegnern statt. Hier werden ganz akut ratsuchende Frauen verängstigt – und das vor den Augen des Innenministeriums Baden-Württemberg, das sich dank seiner konservativen Hausspitze vor einem Einschreiten wegduckt.

 

Durch die bisherige Gesetzeslage ist die sachliche Information über einen Schwangerschaftsabbruch strafbar, während der Schwangerschaftsabbruch selbst nicht unter Strafe steht. Dieses Paradoxon muss aufgelöst werden, es muss Ärztinnen und Ärzten als Experten möglich sein, über Schwangerschaftsabbrüche öffentlich sachlich und seriös zu informieren und darauf hinzuweisen, dass sie selbige auch durchführen.”

Einmal mehr stößt der autoritäre Regierungsstil der Kretschmann-Regierung an seine Grenzen.


Ministerpräsident Kretschmann informierte bei der heutigen Landtagssitzung über die Ergebnisse der Konferenz des Bundeskanzlers mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten am Montag, bei der es um weitere Schritte zur Bekämpfung von Corona gegangen war.

Der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, bezeichnete die Ergebnisse dieser Konferenz als insgesamt maßvoll. Zu begrüßen sei die vereinbarte Impfoffensive – besonders für Alten- und Pflegeheime, wie Rülke betont –  wie auch die Priorisierung der PCR-Testung in Richtung vulnerabler Gruppen.

In Baden-Württemberg als sehr sinnvoll bezeichnet er die Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken im Öffentlichen Nahverkehr. Rülke erinnerte daran, dass dies eine alte Forderung der FDP sei. „Wieso geht das jetzt plötzlich?“, wundert sich Rülke, denn bisher sei durch die Landesregierung immer behauptet worden, das Land könne das rechtlich gar nicht bestimmen.

Mit Blick auf die Urteile des Mannheimer Landesverwaltungsgerichtshofs der letzten Tage, der der Regierung in zentralen Bereichen untersagte, die höchste Alarmstufe einfach zu verlängern, sagt Rülke: „Einmal mehr strafen Gerichte willkürliches Regieren ab“. Dies bezeichnete er als Beispiel für den „zunehmend autoritären Regierungsstil“ der Kretschmann-Regierung: „Wenn die eigene Regel nicht mehr passt wird sie einfach ignoriert. Wie sollen die Bürger sich an Regeln halten, wenn die Regierenden sich nicht an ihre eigenen Regeln halten?“ Das treibe Querdenkern und Reichsbürgern immer mehr Menschen zu, so Rülkes Befürchtung.

Stattdessen plädiert er dafür, sich wieder an der Hospitalisierungsquote zu orientieren. „Weg mit Ausgangssperren, her mit 3G im Handel und 2G im Gastronomiebereich!“, so Rülkes weitere Forderungen.

Der Vergleich mit Niedersachsen und Schleswig-Holstein zeige, dass eine frühe Sperrstunde in der Gastronomie und 2G im Einzelhandel gar nichts bringe. So wiesen beide Länder eine fast identische Impfquote und ganz ähnliche Inzidenzen auf, aber unterschiedliche Regelungen zur Corona-Vermeidung – „Offenbar bringen die nichts“, so Rülkes Fazit.

„Jetzt fangen wir auch damit an, uns unterschiedlich zu Bayern zu verhalten“, stellt er fest und nennt die Bereiche der Gastronomie und den Einzelhandel. „Wie passt das zur Behauptung des Ministerpräsidenten, man warte vor seinen Verordnungen immer ab bis zur Ministerpräsidentenkonferenz, damit es nicht zu einem Flickenteppich kommt?“, so Rülke an die Adresse der Landesregierung.

Er fordert, die Luca-App abzuschaffen, da hier zu viel Missbrauch der Daten betrieben werde. Die Ergebnisse der Anhörung dazu hätten dieser App ein verheerendes Zeugnis ausgestellt. Ohnehin sei die allgemeine Kontaktnachverfolgung in Zeiten von Omikron rein illusorisch.

Abschließend verlangt Rülke, dass bei den Wirtschaftshilfen die baden-württembergische Wirtschaft nicht schlechter gestellt werden dürfe als die Wirtschaft anderer Bundesländer und von der Regierung die Entwicklung einer klaren Exit-Strategie zur Beendigung der Corona-Maßnahmen im Sinne der Ministerpräsidentenkonferenz.

 

Entschließungsantrag_Coronainformation

Impfung einer Person

Weder Impfregister, noch Impfpflicht in aktueller Situation angemessen.


Zur Berichterstattung im Nachgang eines Fachgesprächs der baden-württembergischen Landesvertretung im Bund zur Umsetzung einer Impfpflicht u.a. mit Beteiligung von Minister Lucha sagt Dr. Hans-Ulrich Rülke, Vorsitzender der FDP/DVP-Fraktion im baden-württembergischen Landtag:

 

“Minister Lucha fehlt offenbar jegliches Rechtsverständnis – die Impfpflicht mit einer Gurtpflicht zu vergleichen ist völlig absurd. Was die Altväterkoalition hier vorschlägt, ist die Schaffung eines bürokratischen Datengrabs, das für ein verfassunsgrechtlich und epidemiologisch fragwürdiges Instrument geschaffen werden soll, das voraussichtlich gar nicht kommen wird.

 

Die Landesregierung zäumt das Pferd hier von hinten auf. Erst sollten grundrechtliche Details einer allgemeinen Impfpflicht geklärt werden, bevor parallel ein Impfregister eingeführt wird. Wenn ehemalige Bundesverfassungsrichter die Verhältnismäßigkeit einer allgemeinen Impfpflicht und Stiko-Chef Thomas Mertens deren Wirksamkeit in der Pandemie-Bekämpfung bezweifeln, sollten wir diese Bedenken ernst nehmen.

 

Wenn Minister Lucha ein Impfregister auch ohne Impfpflicht einführt, könnte das wie bei der luca App enden, die letztendlich für ganz andere Zwecke genutzt wird. Auch der Landesdaten-schutzbeauftragte sieht ein solches Impfregister kritisch. Bisher gründen sich die Vorschläge der Landesregierung nur auf einem juristischen Gutachten, das die Verfassungsrechtlichkeit bestätigt, nicht auf einem Urteil. Wenn politische Regelungen erneut von einem Gericht zurück gewiesen werden müssen, steigert das nicht gerade das Vertrauen von Bürgerinnen und Bürgern in die Politik. Das wäre ein Konjunkturprogramm für Verschwörungstheoretiker.”

 

Jochen Haußmann, gesundheitspolitischer Sprecher, ergänzt:

“Zentrale Antworten zur Laufzeit eines solchen Impfregisters, zur Zahl der benötigten Impfungen und der Zuständigkeit für die erwähnten Stichproben bleibt Minister Lucha schuldig. Es bedarf jetzt vielmehr einer intensiven Impfkampagne und der Ausschöpfung wirklich aller Möglichkeiten, bevor man eine Impfpflicht andenkt. Die Landesregierung muss jetzt erstmal alles daran setzen, ihre Impfkampagne zu intensivieren.“

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Rückkehr zur Vier-Stufen-Regel der Corona-Verordnung dringend erforderlich.


Zur Ministerpräsidenten-Konferenz mit Bundeskanzler Olaf Scholz sagt Dr. Hans-Ulrich Rülke, Vorsitzender der FDP/DVP-Fraktion im baden-württembergischen Landtag:

“Ministerpräsident Kretschmann muss das Heft des Handelns endlich in die Hand nehmen statt sich hinter einer allgemeinen Impfpflicht zu verstecken, von der er hofft, diese durch den Bund in den Schoss gelegt zu bekommen und damit alle Probleme gelöst zu haben. Selbst der Expertenrat der Bundesregierung befürwortet eine Impfpflicht nur als hinreichend geeignet, wenn alle anderen Maßnahmen ausgeschöpft sind oder nicht zum gleichen Ergebnis führen. Das ist in Baden-Württemberg noch nicht passiert. Ich kann nicht erkennen, dass es an jeder Ecke im Land ein Impfangebot gibt. Das Impfmanagement von Minister Manfred Lucha, insbesondere für die vulnerablen Gruppen in Alten- und Pflegeheimen, ist völlig unbefriedigend. Ich begrüße den Beschluss, dass der Bund und die Länder ihre Impfkampagne verstärken. Ich begrüße auch ausdrücklich die Forderung, dass künftig zu treffende Festlegungen zum Geimpften- und Genesenenstatus aufgrund ihrer erheblichen Reichweite rechtzeitig vor ihrem Inkrafttreten angekündigt und begründet werden.

Anstelle von Ablenkungsmanövern und dem Fingerzeig nach Berlin sollte der Ministerpräsident lieber für die Rückkehr zur Vier-Stufen-Regel der Corona-Verordnung sorgen. Wer von Anderen verlangt, Regeln zu beachten, der muss sich wenigstens an seine eigenen Regeln halten.

Dass Schnellschüsse der Landesregierung, ohne vorherige Kontrolle des Parlaments und der Öffentlichkeit, immer wieder zu rechtswidrigen Regelungen führt, zeigt das jüngste Beispiel des Einfrierens der „Alarmstufe II“ sehr deutlich. Ich erwarte die frühzeitige Zuleitung der neuen Corona-Verordnung an den Landtag, sodass eine parlamentarische Befassung ermöglicht wird.

Das krampfhafte Festhalten an den Beschränkungen im Einzelhandel ist unangemessen, wenn in Bayern nach einem Gerichtsurteil 2G bereits abgeschafft wurde. Solche Beschränkungen und Ausgangssperren müssen abgeschafft werden, denn, dass sie nicht zur Eindämmung des Infektionsgeschehens beitragen sieht man in Schleswig-Holstein. Dort sind die Inzidenzen höher als im Nachbarland Niedersachen trotz schärferer Maßnahmen im Einzelhandel und einer Sperrstunde – bei etwa vergleichbaren Impfquoten.

Außerdem fordere ich die Landesregierung auf, den Vertrag für die luca-App nicht zu verlängern. Die Gesundheitsämter können die luca-App nicht mehr sinnvoll nutzen. Und im Beschuss wird eine Priorisierung der Kontaktnachverfolgung angeraten. Ich unterstütze deshalb den Beschluss, dass die Fortentwicklung der Corona-Warn-App kurzfristig geprüft wird.“

Fraktionsvorsitzender Dr. Rülke am Rednerpult des Landtags

Bei Reform muss dringend eine Wahlkreisreduzierung mitbeschlossen werden.


In der ersten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion GRÜNE, der Fraktion der CDU und der Fraktion der SPD Gesetz zur Änderung der Verfassung des Landes Baden-Württemberg und des Gesetzes über die Landtagswahlen bekannte sich der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion Dr. Hans-Ulrich Rülke klar zum Ziel, mehr Frauen in den Landtag zu bringen. Hierfür seien zwei Eckpunkte unstreitig: Die Einführung einer Zweitstimme und geschlossene Listen. Außerdem sei die Einführung des aktiven Wahlrechts ab 16 Jahren eine gute Sache.

 

„Wer das Wahlrecht ändern will muss aber auch die Folgen im Blick haben! Beispielsweise die Frage, wo die ganzen Abgeordneten sitzen sollen, wenn wir einen Landtag mit über 200 Abgeordneten bekommen, weil zwar mit dem Stimmensplitting ein zusätzlicher, treibender Faktor für mehr Mandate eingeführt, aber nicht an anderer Stelle ausgeglichen wird.“

 

Fakt sei: Die Soll-Größe des baden-württembergischen Landtags liege bei 120, die derzeitige Ist- Größe bei 154. Die Soll-Größe des Bundestags liege bei 598, die Ist-Größe nach den Wahlen im September bei 736, wobei an die 1000 möglich und befürchtet worden waren.

 

Es gebe drei Treiber für die Aufblähung: Die Verelendung der Volksparteien, die wachsende Zahl der Fraktionen sowie die Möglichkeit zum Stimmensplitting. Zwei davon habe man in Baden-Württemberg bereits mit einer CDU bei 17 Prozent in den Umfragen und dem Verlust des Amtsbonus der Grünen angesichts des von Ministerpräsident Kretschmann angekündigten Zurruhesetzung 2026, sowie einer weiteren Fraktion durch den Einzug des rechten Rands im Jahr 2016. Der dritte Treiber werde nun eingeführt, indem im Zwei-Stimmen-Wahlrecht taktisch gewählt werden könne.

 

„Der Landtag kann mit ein bisschen Pech auf das Doppelte der Regelgröße anschwellen. Was hieße das für die Akzeptanz der Bevölkerung? Was hieße das für die Akzeptanz der Steuerzahler?“, fragt Rülke in Richtung von Grünen, CDU und SPD.

 

„Es gibt ein gutes Instrument, um dem entgegen zu wirken: Die Landtagswahlkreise von 70 auf 60 zu reduzieren. Diesen Vorschlag von uns sollten Sie aufgreifen. Wir haben noch genügend Zeit miteinander den Zuschnitt der Wahlkreise zu diskutieren. Die Landtagswahl 2026 kommt nämlich nicht schneller, wenn man das Wahlrecht schnell beschließt. Der Volkszorn aber, der kommt sicher schnell, wenn in viereinhalb Jahren gewählt wird und als Resultat heraus kommt, dass ein neuer Landtag gebaut werden muss, weil gar nicht alle Abgeordneten Platz haben. Und Sie das sehenden Auges in Kauf genommen haben!“

 

Rülke fasst zusammen: „Im Ergebnis meine Damen und Herren: Die FDP-Fraktion will eine Reform des Wahlrechts. Wir wollen mehr Frauen im Parlament und wir wollen auch das Wahlrecht ab 16. Aber es kann nicht sein, dass eine Reform zu Lasten des Steuerzahlers die Gefahr ausblendet, dass der Landtag in seiner Größe explodiert!“

Pauschales Versammlungsverbot ist keine Alternative.


Im Rahmen der Sondersitzung des Innenausschusses zu den Ausschreitungen bei Demonstrationen gegen die Corona-Maßnahmen, sagt die stellvertretende Vorsitzende und innenpolitische Sprecherin der FDP/DVP-Fraktion Julia Goll:

 

„Durch die wachsende Militanz von einigen Demonstranten und deren dezentralem Vorgehen verändert sich die Sicherheitslage, was die Polizei vor neue Herausforderungen stellt. Gewalttätige und nicht-friedliche Zusammenkünfte verurteilen wir und sind nicht zu tolerieren. Verstöße gegen das Versammlungsrecht und Ausschreitungen, bei denen Beamtinnen und Beamte attackiert und verletzt werden, dürfen nicht zum Alltag in Baden-Württemberg werden. Die Sicherheitskräfte müssen in die Lage versetzt werden, schnell dagegen vorzugehen. Wir bedanken uns für ihren engagierten Einsatz in diesen schwierigen Zeiten.

 

Auch in der Ausschusssitzung konnte der Innenminister keine überzeugende Strategie vorlegen. Er ist mit der Situation offensichtlich überfordert und lässt Kommunen und Polizeibehörden vor Ort im Stich. Dort fehlt oftmals Personal und Ausstattung, um mehrere zeitgleich stattfindenden Versammlungen, insbesondere mit Teilnehmern, die nicht nur friedlich agieren, adäquat im Blick zu behalten. Auch die Vernetzung in sozialen Medien, wie etwa dem Messangerdienst Telegram, muss systematisch im Blick behalten werden. Wenn der Minister jetzt ausführt, es gebe keine Deeskalationsstrategie, verleiht er seiner Überforderung Nachdruck.

 

Innenminister Strobl muss sicherstellen, dass ein differenziertes Vorgehen mit Augenmaß beim Umgang mit Demonstrationen erhalten bleibt. Keinesfalls dürfen diese Entwicklungen dazu genutzt werden, pauschale Versammlungsverbote zu legitimieren, um Versäumnisse bei der personellen und sachlichen Ausstattung der Polizei zu kaschieren. Die Versammlungsfreiheit ist ein grundrechtlich geschütztes Gut, das nicht unverhältnismäßig beschränkt werden darf.“

 

Hinterkopf eines Mannes mit Kippa in Fußgängerzone

Im Rahmen der Haushaltsberatungen haben die Fraktionen von SPD und FDP/DVP einen gemeinsamen Änderungsantrag eingebracht, mit dem die Mittel für den Antisemitismusbeauftragten auf insgesamt 150.000 Euro erhöht werden sollen.

Andreas Stoch: „Geschlossen für eine finanzielle Stärkung im Kampf gegen Antisemitismus!“

Dr. Hans-Ulrich Rülke: „Sparen an dieser Stelle ist mehr als unangebracht!“

SPD-Fraktionschef Andreas Stoch begründet den Antrag wie folgt:

 

„In einer Zeit, in der im Wochentakt Mitbürgerinnen und Mitbürger jüdischen Glaubens beleidigt oder sogar körperlich attackiert und Synagogen angegriffen werden, ist es besonders wichtig, die Arbeit gegen Antisemitismus zu stärken. Die demokratischen Fraktionen im Landtag haben sich im Jahr 2018 fraktionsübergreifend auf die Berufung eines Antisemitismusbeauftragten geeinigt. Damit er seine Arbeit machen kann, braucht er eine angemessene Ausstattung. Andernfalls bleibt es bei Versprechungen und warmen Worten, wie wir es leider von der Landesregierung in der Vergangenheit immer wieder erleben mussten. Alle Demokratinnen und Demokraten sollten sich daher geschlossen für eine finanzielle Stärkung im Kampf gegen Antisemitismus und Vorurteile aussprechen. Deshalb fordern wir eine notwendige Erhöhung des Etats um 50%.“

 

Der Fraktionsvorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, ergänzt mit Blick auf das ursprüngliche Vorhaben der Landesregierung, die Mittel für den Antisemitismusbeauftragten um 10.000 Euro kürzen:

 

„In Anbetracht zunehmender Hasskriminalität und antisemitischer Straftaten ist es völlig unverständlich, dass der Etat des Antisemitismusbeauftragten gekürzt werden sollte. Der ursprüngliche Plan von Grün-Schwarz würde einer deutlichen Schwächung der Arbeit und des Amtes gleichkommen. Verständlicher Weise sorgte das für einen Sturm der Empörung. Nur deshalb sieht die Landesregierung davon im Nachhinein wieder ab. Besonders Innenminister Strobl tönt immer laut, er würde sich der wachsenden Hasskriminalität und antisemitischer Übergriffe entgegenstellen, wenn es darauf ankommt, wird dann ausgerechnet dort gespart. Das ist mehr als unangebracht!“

Entschließungsantrag der FDP/DVP-Fraktion eingebracht.


In der heutigen Sondersitzung des Landtags kritisierte der Vorsitzende des FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, die Landesregierung scharf. Das Regelungschaos des zurückliegenden Wochenendes habe für Verunsicherung und Verärgerung gesorgt und sei respektlos gegenüber den Betroffenen. Deshalb habe die FDP/DVP-Fraktion mit einem gemeinsamen Entschließungsantrag mit der SPD gefordert, Sozialminister Lucha die Zuständigkeit für das Corona-Management zu entziehen. Im Landtagsplenum sagte der Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Das aktuelle Regelungschaos stellt den neuen Tiefpunkt des Corona-Miss-Managements der Landesregierung dar. Einzig positiv ist, dass es keinen allgemeinen Lockdown, keine generellen Ausgangssperren und keine Schulschließungen geben soll. Die sonstigen Regelungen von Grün-Schwarz sind aber absolut stümperhaft auf den Weg gebracht worden. Während die von der künftigen Koalition aus SPD, Grünen und FDP auf Bundesebene bereits beschlossenen Maßnahmen mit Regelungen zu 3G, 2G sowie 2GPlus funktionieren und sich mittlerweile viel mehr Leute impfen lassen, hinken die Maßnahmen der Landesregierung der Realität hinterher. Das Problem sind doch die mangelnden Impfkapazitäten – die Debatte über eine Impfpflicht soll hiervon nur ablenken“, so Rülke. Es sei nun sinnvoll, die Impfgeschwindigkeit und die Anzahl der Geimpften deutlich und mit Nachdruck zu erhöhen und im Rahmen einer Impfgarantie jedem ein konkretes, zeitnahes Impfangebot zu unterbreiten. Die Landesregierung solle endlich ein Konzept vorlegen, wie bisher ungeimpfte Personen vom Nutzen einer Impfung überzeugt werden können.

Rülke zeigte sich irritiert über die Einlassung von Gesundheitsminister Lucha, der den neuen Leiter des Corona-Krisenstabes, General Breuer, für verzichtbar hält. „Aber Lucha selbst würde es nicht einmal zum Unteroffizier bringen“, so Rülke. „Lucha steht für totales Chaos. Seine erratischen Anweisungen gehen immer als Notverkündungen raus. So verkündete er zunächst, dass in der Gastronomie die 2GPlus- Regel gelten solle, und lehnte Ausnahmen bei Menschen mit Booster-Impfung ab. Dann rudert er zurück und es soll doch eine Ausnahme für diese Personengruppe geben. Und schließlich werden noch eilig Ausnahmen eingeräumt für Genesene und Geimpfte, deren Impfung nicht länger als sechs Monate zurückliegt.“

Ähnlich habe es sich bei der Frage der Weihnachtsmärkte verhalten. „Erst verkündete der Amtsleiter im Gesundheitsministerium, dass die Weihnachtsmärkte abgehalten werden könnten. Dann sollte die 2GPlus-Regel gelten bis schließlich ein komplettes Verbot erging. Im Vergleich zu Luchas Ministerium ist die Stadt Schilda das reinste Kompetenzzentrum!“ kritisiert Rülke die unzureichende Kommunikationsstrategie der Landesregierung. „Es ist nicht zumutbar, dass die Bestimmungen am Vorabend verkündet werden und dann in den Folgetagen über Abgeordnete der Regierungsfraktionen wesentliche Änderungen verbreitet werden, anstatt über offizielle Verlautbarungen der Landesregierung.“

Rülke zitierte die Stuttgarter Zeitung vom 30.11.2021: „Ministerpräsident Kretschmann sollte das Kompetenzvakuum an der Spitze des Sozialministeriums endlich beseitigen.“. Gemeinsam mit der SPD-Landtagsfraktion habe man beantragt, Sozialminister Lucha die Zuständigkeit für die Corona-Politik zu entziehen.

Es stehe aber zu vermuten, dass Kretschmann weiterschlafe und Englisch spreche – wie neuerdings öfter: „Das greife ich gerne auf und sage, frei nach Robert Frost und Winfried Kretschmann: The Woods are lovely dark and deep, but your government is still asleep!“

Als Lachnummer bezeichnete Rülke die neue Regelung für Skilifte, bei der Geimpfte und Genesene, die noch keine Booster-Impfung erhalten hatten, einen Testnachweis bringen müssen. „Wenn man eine FFP2-Maske trägt – so hieß es bisher stets – sei die Ansteckung im Freien praktisch auszuschließen. Dann ist die Regelung für Skilifte aber reine Schikane. Man sollte vielmehr die aktuelle Studie zur Schutzwirkung von Masken des Max-Planck-Instituts als Grundlage für Alternativen zur 2G-Regelung im Handel nehmen und entsprechende Modellprojekte mit FFP2-Masken initiieren, wie wir es beantragt haben.“ Im ÖPNV sollten FFP2-Masken wieder zum Regelfall werden.

Zudem sollte es nach dem Antrag der Liberalen einen Rettungsschirm für die Kliniken und einen Sonderfonds für die Aus- und Weiterbildung von Intensivpflegekräften geben. Mitarbeitenden-Corona-Tests in Unternehmen sollten auch für andere Zwecke zu verwenden sein, beispielsweise in der Gastronomie, und für die Umstellung auf den digitalen Impfnachweis bedürfe es einer angemessenen Übergangsfrist. Rülke wandte sich am Schluss direkt an den Ministerpräsidenten und forderte ihn auf, endlich mit der Behauptung aufzuhören, dass eine Impfpflicht die Gesellschaft befriede. Der Vorfall mit der sächsischen Gesundheitsministerin Petra Köpping am vergangenen Freitag, die sich mit einem Impfgegner-Mob von Fackelträgern vor ihrem Privathaus konfrontiert sah, beweise das Gegenteil. Auch seien der bayerische Ministerpräsident Söder und er jeden Weg schuldig geblieben, eine solche Impfpflicht umzusetzen. „Öffnen Sie lieber die Impfzentren wieder und geben Sie den Menschen eine Impfgarantie!“ – so Rülkes abschließender Appell.

Entschließungsantrag SPD FDP

Antrag zu weiteren Schritten zur Bekämpfung der Pandemie

Für eine zielgerichtete Coronapolitik.


In der Sondersitzung des Landtags mit einer Regierungsinformation durch den Ministerpräsidenten zu den beabsichtigten Corona-Maßnahmen heißt es der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, ausdrücklich gut, dass über dieses Thema nun das Parlament berät. Diese Voraussetzung sei der FDP auf Bundesebene bei der Ausarbeitung des neuen Infektionsschutzgesetzes wichtig gewesen.

Rülke zitiert aus dem Beschluss der letzten Ministerpräsidentenkonferenz mit der Kanzlerin in der vergangenen Woche: „Diejenigen, die bisher zögern, sollen von der Notwendigkeit eines Impfschutzes überzeugt werden.“ – Rülke betont: „Überzeugt steht da, nicht gezwungen! Deshalb haben wir heute mit einem Entschließungsantrag im Parlament beantragt, dass man die anstehenden Entscheidungen am Leitbild `Freiheitsrechte für die Geimpften und Einschränkungen für die Ungeimpften´ orientiert.“

Zwischen der FDP und der Landesregierung bestehe Konsens, dass möglichst viele sich impfen lassen sollen. Dazu müsse es Aufrufe und Aufklärung, vielleicht auch nachdrückliche Anstöße geben. Man müsse auch vulnerable Gruppen noch besser schützen. Eine berufsbezogene Impfpflicht für Pflegekräfte müsse aber dagegen abgewogen werden, dass dann möglicherweise Pflegepersonal fehlen könne, das die Impfung verweigert. Es sei jedenfalls gut, dass sich der Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz für eine bessere Entlohnung in diesem Bereich einsetze, so Rülke, der dafür abschließend feststellt, dass „2GPlus“ ein sinnvolles Konzept zum Schutz vulnerabler Gruppen sein könne.

Rülke übte aber Kritik am Vorstoß der Ministerpräsidenten Söder und Kretschmann zur allgemeinen Impfpflicht: „Wie soll denn das umgesetzt werden? Wir haben rund 15 Millionen bewusste Impf-Ablehner in Deutschland – von Impfskeptikern bis hin zu harten Impfgegnern. Wer über diese eine Impfpflicht verhängt, der muss sie auch durchsetzen. Mit Geldstrafen wie in Österreich wird dies bei Millionen von denen nicht gelingen. Diese Menschen würden gegen Ordnungsmaßnahmen absehbar zu hunderttausenden klagen und die Gerichte lahmlegen oder bezahlen lieber die Bußgelder.“ Oder soll man diese Menschen polizeilich zur Impfung vorführen, in Zwangsjacken fixieren und ihnen dann gegen ihren Willen die Spritze in den Arm jagen, so Rülkes Frage, und sieht dann als Folge bürgerkriegsähnliche Unruhen: „Wer so daherredet, handelt verantwortungslos“. Und an die Adresse der Regierung: „Insbesondere wenn das dieselben sind, die vor kurzem noch die Impfzentren geschlossen haben, wohlgemerkt bei einer Impfquote von knapp über 50 Prozent!“ Nun wolle man eine Impfpflicht für den Rest und Boostern für alle, wobei schon jetzt die Leute in langen Schlangen an den Impfstationen stehen. Rülke: „Einerseits die Impfzentren zu schließen und andererseits von einer allgemeinen Impfpflicht zu fabulieren ist starker Tobak! Anstelle von populistischen Schnellschüssen muss endlich ein tragfähiges Impfkonzept vorgelegt werden, wie wir es heute im Landtag beantragt haben. Wir müssen endlich eine Impfgarantie für alle sicherstellen.“

Rülke weist auf den MPK-Beschluss hin, in dem steht, die Länder würden die Impfangebote ausweiten, wobei explizit „Impfzentren“ genannt werden: „Was heißt das für Baden-Württemberg? Kommen diese Zentren jetzt wieder?“

Bemerkenswert sei auch die völlige Orientierungslosigkeit dieser Landesregierung. Erst erkläre man den Menschen: Ihr braucht nicht befürchten, dass eure Kinder vom sozialen Leben ausgeschlossen werden. Dann verschreckt man sie mit der Ankündigung, 2G für 12-17-Jährige. Dann nimmt man dies im Proteststurm wieder zurück. Stattdessen folgt nun eine unausgegorene 2G Plus-Regel für öffentliche Veranstaltungen. Diese lehnt die FDP ab.

Der Ansatz der FDP – wie auch von SPD und Grünen im Deutschen Bundestag – sei es, die Menschen zu überzeugen und nicht, sie zu zwingen, so Rülke: „Die Formel heißt: Freiheitsrechte für die Geimpften und Einschränkungen für die Ungeimpften.“

Deshalb dürfe es auch keine undifferenzierten Maßnahmen mehr geben, die alle gleichermaßen träfen: Keinen Lockdown mehr von Handel, Sport, Kultur und Gastronomie, keine Schulschließungen und keine Ausgangssperren. Rülke: „Weshalb sollte sich ein Impfskeptiker jetzt impfen lassen, wenn er anschließend gemeinsam mit den Geimpften im Lockdown hockt?“

Es sei eine Illusion, mit Zwang zu der erhofften Impfquote von 90 Prozent zu gelangen, stellt Rülke fest und spricht sich deshalb für „Nudging“, 3G-, 2G- oder 2Gplus- Regel aus, je nach Situation und Lage. Dazu seien aber auch wieder kostenlose Tests notwendig, so Rülkes Forderung.

Rülke beschreibt, welche Maßnahmen die FDP/DVP-Fraktion unterstützt: Flächendeckende 2G-Regeln mit einem Hospitalisierungsschwellenwert von 3. Bei einem Schwellenwert von 6 die 2Gplus-Regel an neuralgischen Orten. Weitergehende Maßnahmen seien mit seiner Fraktion auf Basis von Parlamentsbeschlüssen im Sinne der Länderöffnungsklausel bei Schwellenwert 9 möglich.

Abschließend hebt Rülke die weitere Unterstützung seiner Fraktion für eine konkrete Maßnahme hervor: „Notwendig ist es bei all dem auch, an die Wirtschaft zu denken. Deshalb unterstützen wir die Verlängerung der Überbrückungshilfe III Plus.“

Entschließungsantrag der FDP/DVP-Fraktion zur heutigen Sondersitzung

 

 

Das Auslaufen der epidemischen Lage schafft die Möglichkeit Maßnahmen neu zu denken.


Zu den Beratungen der aktuellen Corona-Verordnung im Landtag erklärt der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion Nico Weinmann:

„Wie schon im letzten Jahr von uns angemahnt, wurde die Verordnung auch dieses Mal so kurzfristig verkündet, dass den Kommunen kaum Zeit bleibt die jetzt unter Auflagen zulässigen Weihnachtsmärkte zu organisieren. Gleichwohl bestehen im Vergleich zum Vorjahr mit einem großen Prozentsatz Geimpfter, bestehenden Impfmöglichkeiten und wesentlichen Erkenntnissen im Umgang mit Infektionswellen, entscheidende Unterschiede. Deshalb begrüßen wir die Bestrebungen des Bundestages, die epidemische Lage auslaufen zu lassen. So entsteht die Möglichkeit, die bisherigen Erfahrungen neu zu bewerten und effektive von ineffektiven, sinnvollen von kontraproduktiven, zulässige von rechtlich fragwürdigen Maßnahmen zu trennen. Die Beendigung der Notlage stellt aber nicht das Ende der Pandemie dar. Gerade durch eine Maskenpflicht, 3G-Regelungen, niedrigschwellige Impfangebote und den besonderen Schutz von vulnerablen Gruppen und Menschen, die sich nicht impfen lassen können, wird dazu beigetragen, die jüngste Welle zu brechen.

Die von Minister Lucha ins Spiel gebrachte Impfpflicht lehnen wir entschieden ab. Statt das Personal in Einrichtungen mit vulnerablen Personen mit gepoolten PCR-Tests auf eine ansteckende Virenlast zu überprüfen, statt ein intelligentes Corona-Test-Management zu entwickeln, statt Impfangebote in Schulen und Jugendeinrichtungen zu forcieren oder die mobilen Impfteams so zu verstärken, dass sie inklusive der Booster-Impfungen der Nachfrage hinreichend nachkommen können, mutet es reichlich hilf- und einfallslos an, eine Impfdebatte zu befeuern, die im Ergebnis auch nur schwer umsetzbar sein wird. Anstatt solcher Äußerungen, muss die Landesregierung jetzt eine klare Strategie für die kommenden Monate mit effektiven und zielgerichteten Maßnahmen vorlegen. Sonst droht sie die Akzeptanz der Bevölkerung für die weitere Bekämpfung der Pandemie zu verspielen.“

 

Absenkung des Wahlalters bei Kommunalwahlen stehen rechtliche Bedenken entgegen.


Anlässlich der Beratung eines Antrags zur geplanten Wahlrechtsreform im Landtag, sagte die innenpolitische Sprecherin der FDP/DVP-Fraktion, Julia Goll:

 

„Wir unterstützen die geplanten Änderungen des Landtagswahlrechts in vielen Punkten. Dazu zählt die Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre, die Einführung eines Zweistimmenwahlrechts mit geschlossenen Landeslisten und das Ziel, dadurch mehr Frauen in den Landtag von Baden-Württemberg zu bekommen. Ersteres könnte längst beschlossene Sache sein, wenn sich Grün-Schwarz nicht vehement dagegengestellt hätte. Die Strategie sich gegen die eigenen Vorhaben zu stellen, nur, weil sie von der Opposition eingebracht werden, zeigt wie kleingeistig diese Koalition agiert. Bei der Umsetzung der aktuellen Pläne droht jedoch eine Aufblähung des Parlaments. Am Beispiel des Bundestags wird deutlich, wie durch Überhang- und Ausgleichsmandate das Parlament mit jeder Wahl weiter anwächst. Daher schlägt die FDP/DVP-Fraktion eine Reduktion der Wahlkreise von 70 auf 60 vor. So könnte diese Entwicklung für Baden-Württemberg verhindert werden.

 

Der Plan der Koalition das passive Wahlalter bei Kommunalwahlen auf 16 Jahre abzusenken, ist nicht durchdacht. Es bestehen erhebliche rechtliche Probleme, wenn Minderjährige rechtswirksame Entscheidungen in Gemeinderäten treffen sollen. Dies betrifft auch bundesrechtliche Fragen aus dem Zivilrecht und nicht zuletzt Jugendschutzregelungen. Diese Fragen muss die Regierung erst klären, bevor über eine Absenkung des passiven Wahlalters überhaupt diskutiert werden kann.“

FDP fordert Reduktion der Zahl der Wahlkreise von 70 auf 60.


In der von der FDP/DVP-Fraktion beantragten Debatte zur zukünftigen Gestaltung des Landtagswahlrechts bekannte sich der Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke klar zum Ziel, mehr Frauen in den Landtag zu bringen. Hierfür seien folgende Eckpunkte unstreitig: Die Einführung einer Zweitstimme und geschlossene Listen. Außerdem sprach er sich bei dieser Gelegenheit für die Einführung des Wahlrechts ab 16 aus.

 

„Wer das Wahlrecht ändern will darf aber nicht nur die Diversität in den Blick nehmen, sondern muss auch auf die Größe des Parlaments achten!“ – gab Rülke zu bedenken und führte als Tatsachen aus: Die Soll-Größe des baden-württembergischen Landtags liege bei 120, die derzeitige Ist- Größe bei 154. Die Soll-Größe des Bundestags liege bei 598, die Ist-Größe nach den Wahlen vor wenigen Wochen bei 736, wobei an die 1000 möglich und befürchtet worden waren.

 

Es sei zwingend notwendig, die Wahlrechtsänderung als stringentes Gesamtpaket auf den Weg zu bringen, Zeitdruck herrsche dabei nur bedingt. „Die nächste Wahl ist 2026 und kommt nicht schneller, wenn man das Wahlrecht schnell ändert. Oberstes Ziel muss sein, zu einer vernünftigen Reform zu kommen. Und da spielt es keine Rolle, ob der Landtag die Wahlrechtsreform noch Ende 2021 entscheidet oder Mitte 2022.“

 

Als Gründe für die sich abzeichnende Aufblähung des Landtags sieht Rülke drei Treiber an: Die Verelendung der Volksparteien, die wachsende Zahl der Fraktionen sowie die Möglichkeit zum Stimmensplitting. Das baden-württembergische Innenministerium hätte zwar in seiner Analyse über die Auswirkungen von Wahlrechtsänderungen festgestellt, dass die Zahl der Abgeordneten bei der angedachten Wahlrechtsreform gleichbleibe – aber nur, wenn niemand von der Möglichkeit des Splittings Gebrauch mache. „Genau diese Möglichkeit wollen wir aber einführen“, so Rülkes Feststellung.

 

Er rechnet vor, dass die von der grün-schwarzen Koalition in Baden-Württemberg gewünschte Reform zu einer Landtagsgröße von zwischen 250 und 300 Abgeordneten führen könne und fragt: „Was hieße das für die Akzeptanz der Bevölkerung? Was hieße das für die Akzeptanz der Steuerzahler?“

 

Im Bundestag hätte man mittlerweile erkannt, dass es nur ein wirksames Mittel gegen das permanente Anschwellen des Parlaments gibt, nämlich die Reduktion der Zahl der Wahlkreise. Im Landtag verhalte sich dies exakt gleich. Rülkes Lösungsvorschlag: „Deshalb schlagen wir konkret vor, die Zahl der Landtagswahlkreise von 70 auf 60 zu reduzieren.“

 

„Nun höre ich den Vorwurf, dieser Vorschlag sei ein Schnellschuss“, so Rülke: „Beim Blick in die Geschichte stellen wir allerdings fest, dass der damalige SPD-Innenminister Frieder Birzele diesen Vorschlag bereits vor sage und schreibe 30 Jahren gemacht hat. Und die SPD-Fraktion in jenen Jahren immer wieder eine Interfraktionelle Kommission angeregt hat mit dem Ziel, die Zahl der Wahlkreise zu reduzieren. Sieht so ein Schnellschuss aus?

 

Aus den Reihen der Grünen gab es den Vorwurf des damaligen Fraktionsvorsitzenden Dieter Salomon, die FDP blamiere sich bis auf die Knochen, weil sie in der Opposition bereits vor 1996 die Verkleinerung auf 60 Wahlkreise gefordert aber in der Regierung gegen die CDU nicht durchgesetzt habe. Dieter Salomon ist 2002 aus dem Landtag ausgeschieden.

Sieht so ein Schnellschuss aus?

 

Aus den Reihen der Grünen kam damals auch ein Antrag zu Eckpunkten zur Wahlrechtsreform. In Drucksache 11/2250 vom 14. Juli 1993 hat die damalige grüne Fraktion eine Reduktion der Wahlkreise auf 50 gefordert, Herr Kollege Schwarz.

Und in Drucksache 13/90 vom 17. Juli 2001 wurde von der damaligen Fraktion der Grünen die Forderung nach einem Zweistimmenwahlrecht erhoben. Und wissen Sie was noch, Herr Kollege Schwarz? Sie waren damals noch nicht dabei, deshalb verrate ich es Ihnen: Ihre damalige Fraktion hat beantragt, die Zahl der Wahlkreise von 70 auf 60 zu reduzieren. Sie wollten damit die Zahl der entstehenden Ausgleichsmandate verringern, was heute noch dringlicher ist, als damals. Sieht so ein Schnellschuss aus?“

 

Der grüne Abgeordnete Thomas Oelmayer hatte in der Plenardebatte vom 11. November 2004 überdies die CDU-Fraktion mit dem Vorwurf: „Angst um Pfründe: CDU stur“ gegeißelt. Es ging auch damals um die Reduktion der Zahl der Wahlkreise. – „Sieht so ein Schnellschuss aus?“ – so Rülkes Frage an die Fraktionen „nein, liebe Kolleginnen und Kollegen, es geht hier nicht um Schnellschüsse, sondern um eine alte Volksweisheit: Die größten Kritiker der Elche sind am Ende selber welche!“

 

Rülke fasst zusammen: „Im Ergebnis meine Damen und Herren: Die FDP-Fraktion will eine Reform des Wahlrechts. Wir wollen mehr Frauen im Parlament und wir wollen auch das Wahlrecht ab 16. Aber es kann nicht sein, dass eine Reform zu Lasten des Steuerzahlers die Gefahr ausblendet, dass der Landtag in seiner Größe explodiert!“

Nico Weinmann

Die Unsitte der Notverkündung der Corona-Verordnung greift immer mehr um sich.


Zu den Beratungen der aktuellen Corona-Verordnung im Landtag erklärt der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion Nico Weinmann:

„Auch nach über 18 Monaten Pandemie bleibt die Lernkurve der Landesregierung überschaubar. Willkürlich gegriffene Zahlenwerte bei der 7-Tage-Inzidenz wurden durch willkürliche Zahlenwerte bei der Hospitalisierungsrate ersetzt. Eine weitergehende Differenzierung findet nicht statt. So wird spätestens mit dem Erreichen der sogenannten Alarmstufe ein Teil der Gesellschaft vom öffentlichen Leben abgeschnitten sein. Dabei gibt es gerade im Einzelhandel funktionierende Hygienekonzepte, die eine Übertragung des Virus ohne einen faktischen Lockdown für Ungeimpfte verhindern.

Vielmehr ist zu befürchten, dass Menschen, die sich nicht impfen lassen wollen, noch öfter unter sich bleiben und sich immer seltener testen lassen werden. Diese Politik der Landesregierung macht eine sogenannte ‚Pandemie der Ungeimpften‘ deutlich wahrscheinlicher. Leidtragende sind neben dem medizinischen Personal besonders Einzelhandel und Gastronomie. Die Testpflicht auf eigene Kosten im Einzelhandel wird Amazon und Co. weitere Milliardenumsätze verschaffen und eine weitere Verödung der Innenstädte befördern. Statt weiterer Restriktionen brauchen wir mehr Überzeugung und Aufklärung. Wir brauchen weiterhin mehr niederschwellige Angebote. Mobile Impfteams etwa sollten noch öfter vor Ort sein, gerade auch in dicht besiedelten sozialen Brennpunkten. Ein zunehmendes Ärgernis stellt die immer mehr um sich greifende Unsitte der Notverkündung dar. Die Abläufe ähneln sich dabei oft. An Dienstagen kündigt Sozialminister Lucha bei den Regierungspressekonferenzen bestimmte Änderungen an, danach folgen tagelange Spekulationen um die genaue Ausgestaltung. Weitere Details erfahren Landtag, Kommunen und Unternehmen dann regelmäßig erst aus der Presse, die oftmals die entsprechenden Vorlagen trotz angeblicher Notwendigkeit der Notverkündung vor dem Parlament erhält. Durch dieses Verhalten missachtet die Landesregierung das Parlament und hindert die Kommunen und Unternehmen bei der gebotenen Planungssicherheit.“